Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
Rathaus
Baindt liegt richtig!
Blühende Stauden auf dem Friedhof
Kreisverkehr im Sommer
Ortsschild Baindt im Sommer

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "abfallkalender baindt 2020".
Es wurden 222 Ergebnisse in 7 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 151 bis 160 von 222.
2022_04_05_Bericht.pdf

Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. März 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Weiteres Vorgehen bei der Bauplatzvergabe im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Es werden zur Zeit keine Gewerbebauplätze verkauft. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin teilt folgendes mit: a) Ukraine-Krise Inzwischen sind 29 Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt untergebracht – 5 davon in kommunalen Einrichtungen. Beim sogenannten „Drehscheibenmodell“ gibt es noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuweisung der geflüchteten Personen in die Städte und Gemeinden des Landreises. b) DRK-Begegnungscafé Das DRK-Begegnungscafé in der Baindter Straße 48 hat jeden Dienstag ab 15 Uhr geöffnet. Eingeladen sind alle Geflüchteten mit ihren Kindern sowie deren Gastfamilien. c) Streuobstprogramm Im Rahmen des Streuobstprogramms „Jungbäume fürs Oberland“ wurden die Pflanzschnitte Ende März von einer geprüften Fachwirtin für Obst- und Gartenbau durchgeführt. d) Bürgerinformationsveranstaltung Am 26.04.2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt im vergangenen Jahr statt. TOP 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Landschaftserhaltungsverband (LEV) Herr Ott vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg stellt die Biodiversitätsstrategie im Landkreis Ravensburg ausführlich vor. Die Ziele dieser Biodiversitätsstrategie und unter anderem der Erhalt und die Entwicklung von Ökosystemen als Lebensgrundlage für die heimische Flora und Fauna, die Aufwertung strukturverarmter Flächen und die stärkere Vernetzung von Biotopen. TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 455/4 in der Hirschstraße 32 soll die bestehende Terrasse mit einem flach geneigten Glasdach überbaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ und ist nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Terrassenüberdachungen sind nach der LBO von BW im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei zu erstellen. Somit ist die geplante Überdachung zwar verfahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da sie außerhalb des Baufeldes liegt. Deshalb ist eine Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Terrassenüberdachungen erteilt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung für die Terrassenüberdachung in der nicht überbaubaren Fläche wird erteilt. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mehlisstraße beim Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Flst. Nrn, 579, 625 und 626. Auf dem Gesamtgrundstück sollen 2 Mehrfamilienhäuser mit 17 Wohneinheiten mit Tiefgarage und 17 Stellplätzen entlang der Schachener Straße gebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Mehlisstraße und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich: • Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 209 m², entspricht 20% • Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) um 42 m², entspricht 4% • Überschreitung des Baufeldes um 2,13 m² • Überschreitung der Wandhöhe mit den Vorbauten um 2,39 m Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Im Bebauungsplan werden für den Bereich, in dem das Baugrundstück liegt 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben. Dies führt dazu, dass 17 Stellplätze entlang der Schachner Straße aufgereiht werden sollen. Die Baurechtsbehörde teilte dem Bauherrn bereits mit, dass die Stellplätze 17 bis 19 im Kreuzungsbereich Schachener Straße / Baienfurter Straße liegen, das Sichtdreieck zwar freigehalten wird, aber das Ein- und Ausparken im Kreuzungsbereich eine Gefahr darstellt. Der Kreuzungsbereich ist von Stellplätzen frei zu halten. Durch die Überschreitungen im dargestellten Maß sind die Grundzüge der Planung nach Ansicht der Verwaltung beeinträchtigt und die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den beim vorliegenden Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Betriebsgebäudes. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80% der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstandsflächen (2,50m) sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Betriebsleiterwohnung eingeplant. Der Bebauungsplan sieht im Textteil unter Punkt 2.1 vor, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zulässig sind. (§ 31 Abs. 1 BauGB) Im gesamten Gewerbegebiet wurde noch keine Befreiung von der GRZ erteilt. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar. Nach § 31 Abs. 1 BauGB können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung sieht diese Ausnahme (Betriebsleiterwohnung) vor, weshalb aus Sicht der Verwaltung der Ausnahme zugestimmt werden kann. Beschluss: a. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, 1. Überschreitung der Grundflächenzahl 2. Überschreitung der Baugrenze mit der außenliegenden Treppenanlage wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes nicht erteilt. b. Das gemeindliche Einvernehmen für die Ausnahme, Ausführung einer Betriebsleiterwohnung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes erteilt TOP 08 Vertagt: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "2. Änderung Marsweiler Ost II" beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendelstr. 9 Dieses Bauvorhaben wird auf Grund einer Planänderung von der Tagesordnung abgesetzt und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Am 21.03.2022 wurde das Baugesuch für die Vollsanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule mit Aufstockung um ein Geschoss und Anbau von 2 Treppenhäusern bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt eingereicht. Das Gebäude liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nachtweiden II“ aus dem Jahr 1985. An das aufgestockte Gebäude mit dann 3 Vollgeschossen müssen vor allem aus Brandschutzgründen 2 Treppenhäuser angebaut werden. Das Treppenhaus nördlich des Gebäudes ragt über die Baugrenze hinaus. Im Bebauungsplan ist die Fläche außerhalb des Baufeldes als öffentliche Grünfläche eingetragen, weshalb auch hierfür eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 4. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 5. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 6. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen: 1. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit Teilen des geplanten nord-westlichen Treppenhauses 2. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Verletzung des Grüngebots von öffentlichen Grünflächen mituntergeordneten Teilen des geplanten nord- westlichen Treppenhauses wird erteilt. TOP 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussgebervertrags Bürgermeisterin Rürup berichtet: 1. Ausgangslage Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (nachfolgend „BOB“) betreibt den gegenständlichen Schienenpersonennahverkehr seit dem 1. Juni 1997 zwischen den Bahnhöfen Friedrichshafen-Hafen und Aulendorf. Die BOB ist als GmbH & Co. KG ausgestaltet. Kommanditisten sind die Technische Werke Friedrichshafen GmbH (nachfolgend „TWF“), die Stadt Ravensburg, der Landkreis Bodenseekreis, der Landkreis Ravensburg und die Gemeinde Meckenbeuren. Erstere ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Friedrichshafen. Komplementärin der BOB ist die Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs-GmbH. Die Leistungen der BOB konnten in der Vergangenheit nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden und auch künftig ist dies nicht zu erwarten. Bereits am 7. März 1996 wurde zwischen den Gesellschaftern der BOB, dem Land Baden-Württemberg und der BOB ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der nach den Vorgaben der VO 1370/2007 als öffentlicher Dienstleistungsauftrag anzusehen ist. Gegenstand des Rahmenvertrags war die Finanzierung der erheblichen Verbesserung des damaligen Schienenverkehrs. Das Land und die übrigen Vertragspartner waren sich einig, dass die Verbesserungen nicht durch das Land allein finanziert werden können und daher auch die übrigen Partner die entstehenden Verluste auszugleichen haben. Für die Finanzierung der SPNV-Leistungen ist in erster Linie das Land zuständig. Allerdings besteht für Gemeinden und Landkreise nach dem ÖPNVG BW die (ergänzende) Möglichkeit, ebenfalls die Verkehrsleistungen zu fördern. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (Betrauung) der Behördengruppe aus dem Jahr 2016 ergänzt den Rahmenvertrag sowie die SPNV-Verträge zwischen dem Land und der BOB hinsichtlich der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierung durch die Behördengruppe. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn hat ihren Betrieb am 1. Juli 1993 zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravensburg aufgenommen. Aufgrund des verkehrswirtschaftlichen Erfolges wurde das Bedienungsgebiet ab dem 1. Juni 1997 im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen-Hafen erweitert. Voraussetzung hierfür waren finanzielle Beteiligungen der von der Ausweitung begünstigten Gebietskörperschaften. Für das Nordgebiet (Ravensburg-Aulendorf) trifft dies auf eine Zuschussgebergemeinschaft, bestehend aus Landkreis Ravensburg, den Städten Ravensburg, Weingarten und Aulendorf sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Wolpertswende und - aufgrund einer besonderen vertraglichen Regelung - auf die Gemeinde Fronreute zu. Für den Abschnitt Friedrichshafen Stadt – Friedrichshafen-Hafen besteht eine entsprechende vertragliche Regelung mit der Stadt Friedrichshafen, die in das Vertragswerk mit den Zuschussgebern im Nordgebiet integriert werden soll. Erfreulicherweise wurden die prognostizierten Fahrgastzahlen im „Altgebiet" wie auch in den Erweiterungsgebieten bis zum Ausbruch der „Corona-Pandemie“ deutlich übertroffen. Das Fahrgastaufkommen ist über die Jahre kontinuierlich angestiegen. Der Zuschussgebervertrag wurden daher wiederholt verlängert und angepasst, so für die Nordgemeinden durch die Nachträge 1, 2 und 3. Aktuell wird eine erneute Anpassung und Verlängerung durch den angehängten Nachtrag 4 erforderlich. 2. Aktuelle Rahmenbedingungen und Notwendigkeit der Verlängerung und Anpassung des Zuschussgebervertrags Seitens der Gesellschaft gibt es ein großes Interesse daran, die seit vielen Jahren positive Zusammenarbeit mit den beteiligten Gebietskörperschaften auch in der Zukunft fortzusetzen. Gerade die regionale Nähe und die Identität der Bevölkerung mit ihrer „Geißbockbahn" sind die entscheidenden Eckpfeiler für den Erfolg und die Akzeptanz dieses Verkehrssystems. Selbstverständlich sind auch die finanziellen Beiträge der Zuschussgeber ein wichtiger Baustein für die Durchführung des Verkehrs und auch entscheidend für die Beibehaltung des Verkehrs in der bestehenden Form in den kommenden Jahren. Nach § 12 Abs. 4 des Zuschussgebervertrags der Nordgemeinden (Nachtrag 3) verständigen sich die Vertragspartner spätestens mit dem Ablauf des Fahrplanjahres 2020/21 (also bis Dezember 2021) darauf, ob und zu welchen Bedingungen die Laufzeit dieses Vertrages verlängert wird oder ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden soll. Die Verständigung erfolgte in Form einer Abstimmungsrunde mit den kommunalen Vertretern am 21. Oktober 2021. In diesem Rahmen stellte die BOB ihren Vorschlag zur Anpassung der Zuschüsse mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 1. Oktober 2022) vor, der im Grundsatz nicht abgelehnt wurde. Die BOB stellte insbesondere ihre Wirtschaftsplanung für die kommenden Geschäftsjahre dar und verdeutlichte die Notwendigkeit der Anpassung des Betriebskosten-Zuschusses der Nordgemeinden, auch angesichts der unsicheren Entwicklung der Energiepreise und um über den Planungszeitraum bis ca. 2026 ein insgesamt ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können. Der Vorschlag bezifferte konkret die Anpassung des Zuschusses in dem Jahr 2022 um ca. 35 % und die Anpassung in den Folgejahren nach den bisherigen Indexierungsbestimmungen ergänzt um die Stromkosten. Die Erforderlichkeit der Änderungen ergibt sich insbesondere aus der Elektrifizierung des Verkehrsbetriebs (Südbahn). Die Elektrifizierung ist als Antriebsart in den Vertrag einzubeziehen. Die Verpflichtung zum Betrieb elektrischer Triebfahrzeuge folgt bereits aus dem öDA aus dem Jahr 2016 sowie ab Dezember 2021 aus dem Verkehrsvertrag zwischen dem Land und der BOB. Sie führt zu steigenden Kosten für die Beschaffung der elektrischen Triebfahrzeuge, die Stromzuführung und -bereitstellung (Fahrleitungen, Unterwerke, Speiseleitungen u. a.) sowie für das Zugpersonal. Geändert werden sollen daher: • Der Einsatz auch von Elektro-Triebfahrzeugen sowie der ZugKM-Satz für Elektro- Triebfahrzeuge sollen zur Konkretisierung der Verpflichtungen aufgenommen werden. • Der Zuschuss-Betrag muss aufgrund der Kostensteigerung um ca. 35% mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 01.10.2022) angepasst werden. • Die Laufzeit des Zuschussvertrags soll dementsprechend bis zum 6. März 2026 angepasst werden. • § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 des Zuschuss-Vertrags (Nachtrag 3) enthält änderungsbedürftige Zuschussänderungsbestimmungen, da sie sich ausdrücklich an Diesel-Preisen orientieren und keine andere Energieform wie Elektrizität einbeziehen. Der Entwurf des Nachtrages 4 ist als Anlage 1 beigefügt. Aus Sicht der Gesellschaft stellt dies ein faires Angebot dar, welches sowohl die Belange der Gesellschaft und deren Gesellschafter, die letztlich die Risiken aus ihrem Eisenbahnbetrieb in vollem Umfang tragen, als auch jene der Zuschussgeber angemessen berücksichtigt. 3. Weiteres Vorgehen Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind nur dann realisierbar, wenn sämtliche Zuschussgeber zur Fortsetzung der Solidargemeinschaft bereit sind. Um die entsprechenden Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wäre es erforderlich, dass die Zuschussgeber spätestens bis 30.06.2022 verbindlich ihre Zustimmung zur Vertragsverlängerung erklären. In diesem Fall wäre die Vertragsunterzeichnung noch im Jahr 2022 möglich und könnte der Vertrag dann rückwirkend ab dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 in Kraft treten. Die BOB-Bahn ist ein Erfolgsmodell kommunaler Zusammenarbeit, auch wenn Zeiten wie Corona, die Fahrgastzahlen geringer ausfallen ließen. Diese Verkehrsverbindung stellt ein attraktives Nahversorgungsangebot dar, dass in Zukunft, auch wenn die Aufgaben groß sind, sicher immer größere Bedeutung haben wird. Die Erhöhung des individuellen Zuschusses je Gebietskörperschaft ab dem 01.10.2022 beträgt für Baindt 1.558,91 €. Bisher bezahlen wir einen Zuschuss von 4.341,09 und künftig beläuft sich der Zuschuss auf 5.900 €. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt des Landkreises Ravensburg beschließt: 1. Die Gemeinde Baindt stimmt der Vertragsänderung zu. 2. Die Verwaltung wird angewiesen und ermächtigt, die für die Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Schritt zu ergreifen. TOP 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vorgehen Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchzuführenden EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektrotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Geplant ist der Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude dieses Jahr nach den Sommerferien. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bauzeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. In der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2022 wurde das vom Architekturbüro mlw aus Ravensburg vorgeschlagene Materialkonzept beschlossen. Angesichts der Entwicklung im Bausektor wollte man bis zur Aprilsitzung abwarten, wie sich die Lage entwickelt und dann entscheiden, ob die ersten Gewerke (Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage) wie geplant am 11.04.2022 national ausgeschrieben werden sollen. Wenn nach den Sommerferien mit dem Abbruch anfangen werden soll, muss der Ausschreibungstermin dringend eingehalten werden. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI beauftragt. 2. Das Architekturbüro mlw wird mit der Ausschreibung der Gewerke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage beauftragt. TOP 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde beschlossen, die Bushaltestellen in der Gemeinde Zug um Zug umzubauen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die Gemeinde Baindt erhält eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von maximal 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt je Haltestelle 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. In der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 wurde das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein, Tettnang beauftragt die Arbeiten auszuschreiben. Am 07.02.2022 wurde die beschränkte Ausschreibung an 9 Firmen versandt. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief- und Straßenbauarbeiten: - Fundamentherstellung für Buswartehäuschen - Erstellung Blindenleitsystem - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Belagserneuerung - Optimierung der Zufahrtsradien - Einbau eines Busbordsteines „Kasseler Sonderbord“ Höhe 18 cm. Zur Submission am 10.03.2022 gingen 5 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 109.707,48 € brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 156.309,57 € brutto (=142,5%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Beller GmbH aus Herbertingen abgeben mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto. Im Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis (LV) liegt der günstigste Bieter bei 98,1 %. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Die Arbeiten für den Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße wird an die Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto erteilt. TOP 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncontainern Kämmerer Abele berichtet: Der Krieg in der Ukraine hat eine Fluchtwelle ausgelöst. Die Zahlen der geflüchteten Personen, die nach Deutschland kommen, überschlagen sich tagtäglich. Doch Wohnraum für Geflüchtete ist knapp. Die Gemeinde Baindt appelliert an die Bevölkerung, Unterkünfte anzubieten. Immobilienbesitzer und Vermieter werden aufgefordert, sich bei der Gemeinde zu melden, falls sie freien Wohnraum zur Verfügung stellen können. Es ist bereits jetzt klar zu erkennen, dass sich die aktuelle Flüchtlingswelle mit dem Flüchtlingsstrom aus den Jahren 2015/16 vergleichen lässt. Die Hilfesuchenden erreichen Deutschland und die Nachbarländer in einer deutlich höheren Anzahl und innerhalb kürzester Zeit. Es geht nicht darum zu entscheiden „ob“ gehandelt werden muss, sondern darum „wie“ gehandelt werden muss. Es geht darum gemeinschaftlich und im Schulterschluss mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis Ravensburg, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Derzeit sind die Kapazitäten der Gemeinde Baindt zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nahezu vollständig ausgeschöpft. Aus der Ukraine haben derzeit 29 Personen in Baindt Platz gefunden. Stand 28.03.2022 sind in der Gemeinde Baindt 131 Personen in der Anschlussunterbringung. 6 dieser 131 Personen gehören nicht zum Bereich der Anschlussunterbringung, sondern sind aufgrund anderweitiger unfreiwilliger Obdachlosigkeit ordnungsrechtlich untergebracht. Die Gemeinde Baindt ist im Landkreis Ravensburg dem Knotenpunkt Bad Waldsee zugeordnet. Knotenpunkte sind die Orte zur Unterbringung in privatem Wohnraum. Der Knotenpunkt gibt an, wohin die angekündigten geflüchteten Personen mit einem Bus von Ravensburg aus gebracht werden. Der weitere Transport ist dann vom Knotenpunkt mit den aufnehmenden Gemeinden der Region zu klären. Da der Wohnungsmarkt gegenwärtig sehr angespannt ist, fällt es vielen der bereits aus anderen Gründen bei uns untergebrachten Personen zudem sehr schwer, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung anzumieten. Sie bleiben daher trotz großer Bemühungen längerfristig in den gemeindeeigenen Unterkünften und belegen damit die Plätze für weitergehende Bedarfe. Aufgrund der ansteigenden Zuzugszahlen geflüchteter Menschen nach Deutschland und Baden-Württemberg, der begrenzten bzw. ausgeschöpften Kapazitäten der Gemeinde Baindt bzgl. der Unterbringung geflüchteter Menschen sowie des weiterhin angespannten Wohnungsmarkts ist es daher dringend notwendig, weitere Wohnraumkapazitäten zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden können: 1. Anmietung von privatem Wohnraum durch die Gemeinde Baindt sofern Angebote vorhanden. - Im Amtsblatt, auf der Homepage und in den sozialen Medien werden Pressemitteilungen platziert. 2. Hilfe zur Selbsthilfe / Unterstützung bei Wohnraumsuche • Die Gemeinde Baindt, die Integrationsbeauftragte Frau Schnell vermitteln und unterstützen Geflüchtete sowie bereits anschlussuntergebrachte Personen bei der Suche nach privatem Wohnraum. 3. Aufstellen von Wohncontainern • Schnellste bauliche Variante (ca. sechs Monate Vorlaufzeit). • Nutzbare Fläche und evtl. Bauantrag erforderlich. • Vorstellbare Flächen: Gewerbebauplatz im GE Mehlis Erweiterung, alternativ Baugebiet Grünenberg. Neben den kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Möglichkeiten (s.o.), sollten auch längerfristige Lösungen ins Auge gefasst werden, um Wohnraum zur Unterbringung zu schaffen. Es ist selbstverständlich, dass die Gemeinde Baindt einen Beitrag dazu leistet, Menschen zu helfen, die unverschuldet durch Krieg aus ihrer Heimat flüchten müssen. Ziel der Gemeinde ist es eine Hallenbelegung zu vermeiden und möglichst viel privaten als auch öffentlichen Wohnraum anzubieten. Derzeit wird die Gemeinde eine Dachwohnung im Klosterhof 4 und vier Zimmer in der Friesenhäusler Str. 12 belegen. Ein Container in der Boschstraße 1/5 kann zusätzlich belegt werden. Die Finanzverwaltung wird die Fördertöpfe für die Errichtung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften im Auge behalten. Jedoch ist die Standortsuche schwierig. Die neu und kurzfristig zuerrichtenden Container könnten langfristig die Container in der Boschstraße 1/5 ersetzen. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, o.g. kurzfristige Maßnahmen 1-2 (Anmietung Privatwohnraum, Unterstützung bei der Wohnraumsuche zu prüfen und ggfs. umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bzgl. der Aufstellung von Wohncontainern (Ziff. 3) entsprechende Angebote einzuholen und nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden zu vergeben. 3. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von 5-7 Container im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe zu. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere mögliche Standorte zu untersuchen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Ehrenamtsfest Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass das Ehrenamtsfest am 16.09.2022 in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden soll. b) Integrationsmanagement – Verlängerung der Förderung Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass die Förderung der Stelle der Integrationsmanagerin noch bis 14.01.2023 läuft. Die Förderung kann nun 1 Jahr verlängert werden. Beschluss: Der Verlängerung der Förderung des Integrationsmanagements um 1 Jahr wird zugestimmt. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Ein Gremiumsmitglied hat bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 15.03.2022 nachgefragt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Darüber hinaus hat er angefragt, in wie weit dieser Erdhügel die Planung des Dorffestes beeinträchtigt. Bürgermeisterin Rürup bringt zum Ausdruck, dass es sich bei dem Erdaushub um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser bis voraussichtlich August dort zwischengelagert wird. Mitte April findet ein Gespräch mit Vertretern des Musikvereins statt, bei dem auch dieser Erdhügel thematisiert wird. Es steht dabei außer Frage, dass das Festzelt ohne Beeinträchtigungen aufgebaut werden kann. d) Dorfplatz – Außenbestuhlung Bäckerei Hamma Es wurde angesprochen, dass die Bäckerei Hamma mit seiner Außenbestuhlung bei Vereinsfesten auf dem Dorfplatz nicht in Konkurrenz zu den jeweiligen Vereinen tritt. Bürgermeisterin Rürup wird mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen. e) Baindter Hof Baumaßnahme Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob die Baumaßnahme abgeschlossen ist. Nach wie vor fehlen die Doppelparker. Bauamtsleiterin Jeske erkundigt sich beim Landratsamt Ravensburg . f) Rathaus Gemeinde Baindt Ab dem 19.04.2022 ist das Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet. Für die Bürgerinnen und Bürger war dies nach Ansicht eines Gemeinderates eher belastend. g) Ukrainekonflikt Aufgrund des Ukrainekrieges fällt die Ukraine als Kornspeicher aus. Nach Meinung eines Gemeinderates sollte man mit den Baindter Landwirten das Gespräch suchen, dass anstatt Mais vielmehr Weizen angebaut wird.[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 210,64 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 13.04.2022
    Amtsblatt_2023_08_18_KW33.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 18. August 2023 Nummer 33 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Streuobstförderung: Projekt „1000 – schnittige Bäume“ Streuobstwiesen repräsentieren vielfältige Lebensräume für be- drohte Arten und spielen eine wichtige Rolle in der Vernetzung von Biotopen. Ihr reizvolles Erscheinungsbild prägt zudem die landschaftliche Schönheit unserer Region. Bedauerlicherweise sind die Streuobstbestände in den letzten Jahrzehnten stark zu- rückgegangen. Dieser Rückgang ist auf unterschiedliche Fakto- ren zurückzuführen, darunter der Mangel an Wertschöpfungs- möglichkeiten, hoher Pflegeaufwand, fehlendes Fachwissen und der steigende Siedlungsdruck an den Rändern unserer Ortslagen. Sollten Sie die Umwandlung von Streuobstwiesen in Betracht ziehen – also den Abbau von Streuobstbeständen planen – ist es gemäß § 33a des Naturschutzgesetzes erforderlich, eine Ge- nehmigung einzuholen. Allerdings reicht alleiniges Verbieten nicht aus, um diesen negativen Trend zu stoppen. Im Rahmen der Biodiversitäts-Strategie hat sich der Landkreis Ravensburg das Ziel gesetzt, gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemein- den aktiv dazu beizutragen, die Streuobstbestände zu erhalten. Der Landkreis Ravensburg bietet nicht nur regelmäßige, kreis- weite Bestandsaufnahmen der Streuobstbestände an, sondern fördert auch Maßnahmen zur Streuobstpädagogik und unter- stützt Gemeinden bei Pflanzprojekten finanziell. Darüber hinaus kooperiert der Landkreis seit 2018 mit dem Fachwarteverein für Obst und Gartenbau im Rahmen des Projekts „1000 schnittige Obstbäume“. Dieses Projekt bietet eine attraktive Möglichkeit zur Unterstützung bei der Pflege von überalterten und pflegebedürftigen Streuobstbeständen. Die Schnittar- beiten werden von qualifizierten Obstfachwarten durchgeführt, wobei sich die Kosten zwischen Eigentümer bzw. Eigentümerin, Gemeinde und Landkreis aufteilen. Dieses gemeinsame Engagement trägt dazu bei, un- sere Streuobstbestände zu bewahren und somit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt zu leisten. Die Anmeldeunterlagen sind auf dem Rathaus einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg unter www.rv.de → Ihr Anliegen → Bauen und Umwelt → Naturschutz und Bio- diversität → Streuobstförderung oder über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unter- stützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Ihre Gemeindeverwaltung Foto: Streuobstbaum stark von Misteln befallen vor den Pflegemaßnahmen Informationsreihe zu Windenergie Thema 1: Teilregionalplan Energie Jetzt im Innenteil lesen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freifl ächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu fi nden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freifl ächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit defi niert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfl iktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfl äche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffi gkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufi g Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffi gkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffi gkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konfl ikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Stellenausschreibungen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) für das Bürgeramt Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 6 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 31.08.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte Die Sanierung der Ortsmitte startet in der kommenden Woche, nachdem vor den Handwerkerferien die Bau- stelle eingerichtet wurde und vorbereitende Maßnahmen erfolgt sind. So wurden die Pflastersteine auf dem Dorf- platz größtenteils bereits entfernt. Dies ist aufgrund der zukünftigen Barrierefreiheit des Platzes notwendig. Die Baufirma übernimmt die Pflastersteine, verrechnet deren Wert und verwendet diese wieder. Baindter Wappen In diesem Zuge wurde auch das Baindter Wappen ent- fernt. Nach unserem Aufruf im Amtsblatt stellten wir fest, dass das Wappen den Baindterinnen und Baindtern sehr am Herzen liegt. Deshalb wird es auch künftig einen öf- fentlich zugänglichen Platz in der neuen Ortsmitte finden. Teilweise Sperrung innerörtlicher Kreisverkehr und Am- pelregelung Als erster Schritt des Sanierungsprozesses wird der Kreis- verkehr teilweise gesperrt, da in den Straßenraum einge- griffen werden muss. Darüber hinaus wird der bisherige Parkplatz komplett zur Baustelle. Das Nahwärmenetz muss umgeschlossen werden und Wasser-, Abwasser und Breitbandleitungen müssen in eine Struktur gebracht werden. Deshalb wird eine temporäre Ampelregelung ein- geführt, um den Verkehrsfluss von der Marsweilerstraße kommend zu gewährleisten. Vom oberen Teil der Mars- weilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Die Kreissparkasse, der CAP-Markt, und die innerörtlichen Geschäfte sind wei- terhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor der Kreissparkasse geparkt werden. Auch die Parkplätze entlang des Gebäu- des Dorfplatz 1 sind nutzbar. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/Thumbstraße, die Einbahnstraßenregelung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße, über Fuß- weg entlang Gebäude Küferstraße 8 zu erreichen. Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushaltestellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Fene- berg. Hierzu wird ein provisorischer Fußweg vom Fene- berg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße ein- gerichtet. Während der Baumaßnahme können Fahrzeuge nur auf dem Parkplatz in der Mühlstraße oder am Festplatz bei der Tennishalle abgestellt werden. Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Kon- rad-Halle gesperrt. Für Rückfragen steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page unter www.baindt.de → Gemein- de Baindt → Dorfplatz oder über den nebenstehenden QR-Code. Die bevorstehende Neugestaltung der Ortsmitte von Baindt markiert einen Meilenstein in der Entwicklung der Gemeinde. Beeinträchtigungen durch die Baustelle für unsere Bürgerinnen und Bürger lassen sich jedoch leider nicht vermeiden. Es ist mit Baustellenfahrzeugen, Lärm und unvorhergesehenen Ereignissen zu rechnen. Wir bit- ten Sie an dieser Stelle um Ihr Verständnis, alle an der Baumaßnahme beteiligten Personen geben ihr Bestes, damit wir am Ende des Tages eine schöne Ortsmitte mit viel Aufenthaltsqualität erhalten. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Straßensperrung im Bereich Grünenberg-/ Stöcklisstraße Ab kommender Woche beginnt die Baumaßnahme zur Breitbandversorgung (weiße Flecken) im Bereich Grünen- berg-/ Stöcklisstraße. Aufgrund der Tiefbaumaßnahmen ist eine teilweise Sperrung ab Montag, den 21. August 2023 nötig. Es kommt zu einer Fahrbahneinengung, ei- ner halbseitigen Sperrung des Verkehrs sowie teilweise Sperrung des Gehwegs. Die Gesamtmaßnahme dauert voraussichtlich bis Montag, den 25. September 2023. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 94 06-53, E-Mail: bauamt2@ baindt.de) zur Verfügung. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 01.08.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 01. August 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschie- den, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht ver- einbar ist. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunig- ten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne vorherige Umweltprüfung überplant werden. Auch Bebauungspläne in Baindt sind von diesem Urteil betroffen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine ausführliche Urteilsbegrün- dung vor, daher können keine Aussagen über die Aus- wirkungen getroffen werden. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Gemeinde alle Bauherren und In- teressenten in den betroffenen Baugebieten informieren. Neugestaltung Dorfplatz Der Baubeginn zur Neugestaltung des Dorfplatzes war am 27.07.2023 (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreima- chung Parkplatz, Umleitungsbeschilderung). Ab dem 21.08.2023 wird der Kreisverkehr nur noch einseitig mit Ampelanlage befahrbar, die Küferstraße bis zur Bushal- testelle sowie Mühlstraße voll gesperrt sein. Die Park- plätze vor dem Rathaus und auf dem Dorfplatz stehen nach den Handwerkerferien nicht mehr zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen am Mühleparkplatz und auf demFestgelände zur Verfügung. Ab dem 22.08.2023 wird mit den Tiefbauarbeiten an Kanal, Nahwärme und Breit- band begonnen. Nähere Informationen gibt es jederzeit auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt und auf dem Instagram-Account der Gemeinde. Hochwasserschutzmaßnahme Hirsch-, Igel- und Sie- mensstraße Derzeit finden Bauarbeiten am Regenwasserkanal im Bereich Hischstraße statt. Ab Mitte September wird das Einlaufbauwerk in der Sulpacher Straße (Höhe Einfahrt Igelstraße) gebaut. Dazu muss die Sulpacher Staße für circa vier Wochen gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Fertigstellung inkl. Bepflan- zung ist für Mitte November geplant. Ausbau Breitband weiße Flecken Die Bauarbeiten von Schachen bis zur Reithalle (Bühl) sind fertiggestellt. Derzeit werden Kabelverlegearbeiten in der Marsweilerstraße und entlang der Mochenwange- ner Straße (von ausbauende Radweg Sulpach bis Gemar- kungsende bei Mochenwangen) durchgeführt. Im August beginnen die Kabelverlegearbeiten von der Thumbstraße bis Stöcklis. Sanierung Wasserleitung Grünenberg - Stöcklisstraße Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Mängelbehebung findet bis Ende der Woche (KW 31) statt. Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunter- kunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesen- häusler Straße Der Landkreis Ravensburg beantragt die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flur- stück 953, neben der bereits bestehenden Gemeinschafts- unterkunft Richtung Friesenhäusler Straße. Ein Bebau- ungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen zum Antrag Errichtung einer Gemein- schaftsunterkunft für Asylbewerber wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Bu- chenstraße 10+12 Durch die Mehrung der inzwischen erforderlichen Müll- tonnen, die bis jetzt im Keller der Mehrfamilienhäuser untergebracht sind, beantragt die Wohnungseigentümer- gemeinschaft für jedes Wohngebäude ein Müllhaus. Dort sollen alle Mülltonnen geordnet untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungs- plan „Breite mit 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 2 Müllhäusern in der nicht überbau- baren Fläche erteilt. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziege- leistraße 38 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Die Bauherren haben das Flst. 206/9 gekauft und möch- ten den Garten umgestalten. Ein bestehendes Gartenhaus soll abgebrochen und dafür ein Neues an anderer Stelle gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Än- derung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 23.10.2015). Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“: • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Errichtung in der nicht überbaubaren Grundstücks- fläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Der Überbauung des Schmutzwasserkanals mit dem Gartenhaus wird zugestimmt. Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schul- gelände und Planung eines Kunstrasenplatzes Der rote Hartplatz auf der Schul- und Sportanlage der Klosterwiesenschule ist gut 35 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nutzung für den Schul- und Vereinssport ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Früher oder später muss der Platz gesperrt werden. Ursprünglich wurde der Platz für den Schulsport der Grund- und Hauptschule genutzt. Darüber hinaus vor allem für Leichtathletik, jedoch auch für Ho- ckey, Handball und Basketball. Im Hinblick auf eine zu- kunftsfähige Weiterentwicklung unseres Schulstandortes hat der Gemeinderat mit der Sanierung der Klosterwie- senschule einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun gilt es auch die Sportanlage so auszurüsten, dass für die Kinder und Jugend der Gemeinde der größtmögliche Nutzen entsteht. Hatte die Gemeinde Baindt 2019 gut 150 Schülerinnen und Schüler sind wir jetzt bei über 170 Grundschulkindern. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2026 für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganzta- gesbetreuung für Grundschulkinder besteht. Von Montag bis Freitag haben Eltern dann die Sicherheit, dass deren Kinder an jedem Tag acht Stunden in der Schule unter- richtet und betreut werden. Für uns als Kommune be- deutet das unter anderem, dass in Zukunft mehr Kinder den ganzen Tag in der Schule und auf dem Schul- und Sportgelände verbringen werden. Diese Kinder müssen betreut und gefördert werden und brauchen Platz zum Spielen, sowohl in der Halle als auch im Freien. Damit einhergehend ist es nach wie vor ein Anliegen unseres Sportvereins und hier vor allem der Abteilung Fußball, dass eine weitere Trainings- und Spielfläche für Kinder, Jugendliche und auch für die Erwachsenen geschaffen wird. Im September 2014 wurde von Seiten des SV Baindt erstmalig ein Antrag auf den Bau eines Kunstrasenplat- zes an Stelle des roten Hartplatzes und der angrenzen- den Grünfläche gestellt. Dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Ein erneuter Vorstoß von Seiten des Vereins erfolgte im Mai 2019. Im Februar 2022 fand ein Austausch zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Ver- tretern der Schule, des SV Baindts und der Gemeindever- waltung statt. Bei diesem Termin wurde über verschiede- ne Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sportanlage diskutiert. Über die Schaffung eines Naturrasenspielfeldes anstelle eines Kunstrasenplatzes genauso wie über den Nutzen einer Freilufthalle. Aus schulischer Sicht wäre ein Kunstrasenplatz oder eine Freilufthalle eine sehr gute Lösung, da zeitnah nach erfolgtem Regen wieder eine Nutzung erfolgen kann. Ein Kunstrasenplatz kann auch von unseren Schulkindern der Klosterwiesenschule sehr gut zum Schulsport und zum freien Spiel innerhalb der Betreuung genutzt werden. Ballspiele, Geschicklichkeits- spiele und Bewegung aller Art sind darauf möglich. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme durch- zuführen. Da der Unterbau des roten Hartplatzes sowohl im Zustand als auch in der Verwendung der Materialien unklar ist, ist ein Baugrundgutachten zu fertigen. Darü- ber hinaus muss das Gelände vermessen werden. Erst dann kann auch eine Aussage dazu getroffen werden, ob Anpassungsarbeiten notwendig werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung der Schulkinder wird im September mit einem weiteren Schulbauförderprogramm gerechnet. Dieses Programm soll zu einer Qualitätsverbesserung der Betreuung und umfänglicheren Förderung beitragen. Wenn hier auch Außenanlagen enthalten sind, was angenommen wird, könnte auch in diesem Programm ein Förderantrag ge- stellt werden. Letztendlich ist eine ordentliche Planung Entscheidungsgrundlage für das Gremium. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet den Rückbau des roten Hartplatzes, die Verlegung der Weitsprunganlage, die Sanierung der Laufbahn und darüber hinaus den Bau eines Kunstrasenplatzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden kleinen Rasenflä- che einen Kunstrasenplatz zu planen. 4. Das Gremium nimmt in den nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit, Mittel auf, um den roten Hartplatz zurückzubauen, die Weit- sprunggrube zu versetzen und die Laufbahn instand zu setzen. Darüber hinaus werden Mittel für den Bau eines Kunstrasenplatzes eingestellt. Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemein- de Baindt Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien ge- wonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pel- letheizungen, Blockheizkraftwerke, aber auch Solarther- mie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freif- lächen einen Beitrag leisten. Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Zur Ori- entierung, würden diese 0,2 % auf die Gemarkung der Gemeinde Baindt umgelegt, würde dies bedeuten, dass bei 2.306 Hektar Gemeindefläche mindestens 4,612 Hek- tar für Freiflächen- Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfor- dert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan sowie eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Gemeinde- rat ein Katalog von Kriterien an die Hand gegeben wer- den - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten –, um zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflä- Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 chen-Photovoltaik über die Bebauungsplanung ermög- licht werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die einzelnen Bestandtei- le des Kriterienkatalogs mit folgenden Änderungen als Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Standorten von PV-Freiflächenanlagen hinsichtlich Eignung und Durchführbarkeit zukünftig heranzuziehen: • Flächengröße / Zubaumenge: Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkatalo- ges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. (Die Kriterien werden in das Bürgerinformationssystem eingestellt) Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. Die Gemeindeverwaltung hat die baulichen Vorausset- zungen mit Zielabweichungsverfahren und Bebauungs- planverfahren sowie dem Erwerb einer ökologischen Aus- gleichsfläche geschaffen. Der Antrag der Reitergruppe wurde in einem Durchführungsvertrag, welcher öffentlich beschlossen wurde, festgehalten. Aufgrund verspätetem Nachlass und längerem Bebauungsplanverfahren haben sich die Kosten erhöht. Die Inflation schlägt ebenfalls zu Buche. Die Reitergruppe fängt viel in Eigenleistung auf, jedoch erbitten sie weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Baindt. Die Erschließungskosten für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung des Objekts mit einer Gesamthöhe von 34.865,66 Euro übersteigen die ursprüngliche Kalkulation des Vereins erheblich. Daher stellt die Reitergruppe Baindt e.V. einen Zuschussantrag in Höhe von 30.000,00 Euro für den Bau der Erschlie- ßungsanlagen (Strom-, Wasser- und Abwasserversor- gung). Da sich die Auszahlung des WLSB-Zuschusses zeitlich verzögert, stellt die Reitergruppe darüber hinaus einen Antrag auf Vorfinanzierung auf die im Förderbe- scheid bestätigte Summe von höchstens 132.000,00 Euro bis zur Auszahlung der Fördermittel bzw. spätestens bis zum 31.12.2026. Die Gemeinde hat bisher gem. Durchfüh- rungsvertrag 85.000 € vorfinanziert. Der Reitverein sagt im Rahmen seiner weiteren Antragstellung ausdrücklich seine Unterstützung bei den Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst. Nr. 376 zu. Auf diesem Flurstück sind Büsche und Sträucher zu Pflanzen und weitere ökologische Maßnah- men vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat stimmt den im Antrag der Reitergruppe Baindt vom 17.07.2023 beantragten, einmaligen Unterstützungsleis- tungen wie folgt zu: 1. Für den Bau der Erschließungsanlagen (Stromversor- gung, Wasserversorgung – Abwasserentsorgung) wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € an den Reitverein gewährt. 2. Im Wege der Vorfinanzierung der Fördermittel wird eine höhere Vorfinanzierung in Höhe von 132.000 € bis zur Auszahlung der Fördermittel des WLSB bzw. spä- testens bis zum 31.12.2026 gewährt. Die Reitergruppe Baindt wird aufgefordert den Bewilligungsbescheid vorzulegen. 3. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Aus- gabe zu. Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungs- angebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pä- dagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachtei- ligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die vollständige kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt ist über das Ratsinformations- system einsehbar. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbe- treuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2023/2024 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze sollen ausgearbeitet und im Sozialausschuss vorge- stellt werden. Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Die Gemeinde Baienfurt und die Gemeinde Baindt wa- ren aufgrund ihrer Rücklagenstände in der Lage dem Zweckverband für dessen Investitionen Trägerdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat Baindt stimmt der Zinsanpassung für die jeweiligen Trä- gerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung zum 30.12.2023 und 30.12.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. zu. Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 262.500 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 630.000 € (Stand 30.09.2024) sind mit der nächs- ten Zinsanpassung ab 30.09.2024 erneut zu verzinsen. Die Trägerdarlehen sollen erst Ende 2024 entschieden werden. Es wurden zur Beschlussfassung die damali- gen Marktkonditionen zu 1,0% festgesetzt. Der Zinssatz ist analog der durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berech- net und werden quartalsweise fällig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 7 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasser- versorgung zum 30.09.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 7 fin- det zum 30.09.2029 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 8 werden erst im Jahr 2024 angepasst. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständig- keitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde sind Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 §§ 44 Abs. 2, 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt. Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der ein- gerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zuge- wiesenen Aufgaben. Die entsprechenden Höhen der einzelnen Beträge könn- ten zu einem späteren Zeitpunkt, nach 20 Jahren un- veränderter Grenzen, entsprechend angepasst werden. Dieser Beschluss sieht lediglich die Änderung der Anord- nung von Ausgaben über 5.000 Euro vor. Damit auch bei Abwesenheit der Bürgermeisterin über zwei Wochen das tägliche Geschäft weiterläuft. Mit den laufenden Baumaß- nahmen, sollten die Firmen bei Prüfung der Rechnungen auch bedient werden können. Auch für den Krankheitsfall dient diese Regelung als eine Absicherungsebene. Auf Antrag des Gremiums sollen die Amtsleitungen zukünf- tig die Befugnis erhalten, Zahlungen bis zu 10.000 Euro tätigen zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frü- here Zuständigkeitsordnung außer Kraft. Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Derzeit liegt die Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bei Mitarbeitern bis zur Entgeltgrup- pe (EG) 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit und die Nachbesetzung der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Vorzimmer der Bürgermeisterin ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu überdenken. Die Erhöhung der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bis zur Entgeltgruppe 9 ermöglicht es, schnell auf Bewerbungen zu reagieren und qualifizier- te Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah einzustellen. Dies ist insbesondere in Zeiten von Personalengpässen und während der Sitzungspause in der Urlaubszeit von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb der Verwaltung sicherzustellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz: Es wird beantragt, dass mit dem Projekt „Waldspielplatz“ im nächsten Jahr begonnen wird. Betriebsausflug: Es wird angefragt, warum das Gremi- um nicht zum diesjährigen Betriebsausflug der Gemein- deverwaltung eingeladen war. Aufgrund der gestiege- nen Mitarbeiterzahl war ein Bus komplett ausgebucht. In den vergangenen Jahren haben nur wenige Mitglieder des Gremiums teilgenommen. Die logische Konsequenz wäre gewesen, einen zweiten Bus zu mieten, der nahezu leer geblieben wäre. Daher wurde in diesem Jahr darauf verzichtet. Verkehrsspiegel Stöcklisstraße: Auf die Frage, warum auf einem Privatgrundstück ein Stromkasten angebracht werden kann, aber kein Verkehrsspiegel installiert wird, wird erklärt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich ist Die Gefahrensituation wird bei der nächsten Verkehrsschau in Augenschein genommen. Breitbandausbau „graue Flecken“: Der Kämmerer, Herr Abele, erläutert, dass Bundes- und Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang verzögert ausgezahlt werden. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss und Über- prüfung der Arbeiten vollständig überwiesen. Daher sind die Kommunen gezwungen, über einen längeren Zeit- raum selbst Vorfinanzierung zu leisten. Für die Gemein- de Baindt bedeutet dies eine Vorfinanzierung von etwa fünf Millionen Euro. Unabhängig davon steht der nächste Schritt in der Planung des Breitbandnetzausbaus in den unterversorgten Gebieten an. Das Gremium erteilt den Auftrag zur Planung. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. August und Sonntag, 20. August AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. August Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 35, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 5 61 11 10 Sonntag, 20. August Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 3. August 2023 feierten die Eheleute Marita und Norbert Zettel das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender August 20.08. Sommerfest VDK Weingarten 26.-27.08. Reitturnier Reitplatz 31.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 02.09. Herbstausflug VDK 12.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Zeit zum Abschied nehmen ... ... hieß es im Waldorfkindergarten Baindt vor Beginn der Ferienzeit. Den Beginn machten die ältesten Kindergar- tenkinder der Schneeweißchen-Gruppe, die ih- ren märchenhaften Vorschulkinderabschied zelebrierten. Stolz und voller Freude präsentierten die Großen den zahlreich erschienenen Gästen ihr Dornröschen-Spiel Sie erzählten und sangen mit klaren, selbstbewussten Stim- men vom wunderschönen Königskind, den Gaben, die es erhielt, aber auch der unseligen Verwünschung, die es hundert Jahre in tiefen Schlaf versetzte bis es endlich einem mutigem Prinzen gelang, das holde Kind wieder zu erwecken. Die farbenfrohen Kostüme und das eindrucks- volle Spiel begeisterten die Zuschauer und wurden mit schließlich mit eifrigen Applaus belohnt. Begeistert waren auch die anderen Kinder der Gruppe als sie anschließend von den Großen mit vielen, vielen Gläsern köstlicher Erdbeermarmelade beschenkt wurden. Und schließlich lauschten wieder einmal alle gebannt den Anekdoten, die so manches noch einmal lebendig werden ließen, was in den vergangenen Jahren für Erheiterung und Lebendigkeit gesorgt hatte. Mit erhobenen Köpfen, auf denen die Schulkinderkronen thronten, nahmen die Großen letztendlich all ihre Schätze, die sich durch ihr flei- ßiges Tun angesammelt hatten, in Empfang und verließen gemeinsam mit ihren Angehörigen den Gruppenraum durch den Rosenbogen um in einen neuen Lebensab- schnitt einzutreten. Doch zuvor versammelten sich alle noch zur schon eben- so traditionellen „After Show – Gartenparty“, wo es dann am Pädagogischen Team war, die Tränen der Rührung geschickt zu kaschieren, denn Eltern und Kinder präsen- tierten nun ihr Abschiedsgeschenk. Mit allerlei Leckerei- en versorgt und bei entspannten Plaudereien verweilten schließlich Groß & Klein noch lange Zeit im vergnüglichem Beisammensein und ließen den Nachmittag gemeinsam ausklingen. Nur wenige Tage später standen in der Rosenrotgruppe die Zeichen auf Abschied, denn dort war es für die soge- nannten Wechselkinder an der Zeit, sich den Herausfor- derungen des Gruppenwechsels zu stellen. Gemeinsam wetteiferten am Wechselkindernachmittag Eltern und Kinder bei lustigen Spielen um den Sieg ... den ausnahms- los die Kinder einheimsten. Es wurde in fröhlicher Runde gepicknickt, am Feuer köstliches Stockbrot geröstet und während die Kinder es schließlich genossen, den ganzen Garten für sich zu erobern, blieb den Erwachsenen Zeit für entspannte Gespräche. So richtig „ernst“ wurde es für die Großen der Kleinen dann am nächsten Tag, denn da wurde das Abschieds- fest in der Gruppe gefeiert. Ein geschmückter Raum, ein festliches Buffet und ein prall gefüllter Gabentisch mit Erinnerungen an eine wunderbare Zeit des Ankommens, Spielenlernens und Großwerdens bestimmte den Vormit- tag. Und natürlich war neben der Freude auch die Auf- regung im Raum, als sich schließlich die Tür öffnete und die Schneeweißchengruppe ihre neuen Spielgefährten abholte und ihnen beim Umzug mit „Sack & Pack“ zur Hand ging. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Neue Garderobenplätze wurden bestückt, neue Spielbe- reiche im Garten ausprobiert und schließlich hockten alle zusammen zum ersten Mal gemeinsam als neu zusam- mengesetzte Gruppe im Abschlusskreis, lauschten einer Geschichte und hatten beim Abholen ihren Eltern eine Menge von diesem besonderem Tag zu berichten. Zur Information Stiftung St. Franziskus Roland Wiedenmann am Klavier Herr Roland Wiedenmann erfreut un- sere Bewohner*innen seit Februar 2022 monatlich mit sei- nem außerordentlich gekonnten Klavierspiel eingebettet in hochinteressante, spannende und humorvolle Erzäh- lungen. Sein Repertoire umspannt die Klassik über Oper und Operette bis zu Volksliedern, Schlager und Filmmusik. Seine Leidenschaft für die Musik springt über und erfüllt unser Haus mit Freude und Glück. Im Rosenmonat Juni zum Beispiel nahm er uns mit auf eine musikalische Ro- senreise durch die Jahrhunderte. Alle Lieder, Melodien und Texte waren sorgfältig ausge- wählt und sehr ab- wechslungsreich. Dazu war Herr Wiedenmann mit seinem wunderba- ren Klavierspiel und den passen- den Erzählungen von „Sah ein Knab ein Röslein stehn“ bis zu „Weiße Rosen aus Athen“ ein hervorragender „Rei- seleiter“. Unsere Bewohner*innen hörten die ganze Zeit aufmerk- sam zu und waren alle aktiv dabei. Je nach Rhythmus wurde geklatscht, gesungen oder geschunkelt. Eine sonst eher zurückhaltende Bewohnerin dirigierte hellwach und voll sichtbarer Freude im Takt zur Musik. Ein hochbetagter Bewohner wagte sogar ein Tänzchen mit der Betreuerin und schwelgte in Erinnerungen zufrieden im Walzertakt. Wir verbrachten einen sehr kurzweiligen, harmonischen Vormittag mit herrlicher Musik, die uns allen ein se- lig-strahlendes Lächeln ins Gesicht zauberte. Herzlichen Dank! Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Sylvia Denelle, Mitarbeiterin der Betreuung Glück im Unglück und wie alles begann... Erst ganz sachte, dann immer sichtbarer, Schimmel ver- einzelt an Wänden eines Ganges des Demenzbereiches. Sensible Nasen hatten schon vorher eine düstere Vorah- nung. Wasser hatte sich angesammelt, die große Frage stand im Raum, woher? Mehrköpfige Expertenrunden an- geführt durch unser internes Gebäudemanagement, or- ganisierten u. a. mehrere Trocknungsanlagen und Luftrei- niger aus unseren anderen Stiftungseinrichtungen und weitere schwerwiegende Entscheidungen folgten. Der gesamte Bereich bis zum gemeinschaftlichen Ess- und Wohnbereich einschließlich unseres Dienstzimmers, Dreh- und Angelpunkt des Pflegepersonals, muss ausgehöhlt und komplett saniert werden. Eine erhebliche Investiti- onssumme, jede(r) Bauherr*in weiß, es wird im Laufe des Umbaus noch der einen oder anderen Nachjustierung bedürfen. Der Schock war groß, das können Sie sich viel- leicht vorstellen, wich aber schnell aktivem Handeln un- serer Leitungsebene. Notfallpläne wurden geschmiedet, viele Gespräche wurden geführt, der Personalraum zum 2-Bett-Bewohnerzimmer umfunktioniert; die betroffenen Bewohner*innen konnten letztlich glücklicherweise Alle intern verlegt werden nach vorheriger Zustimmung der Heimaufsicht. Danke an dieser Stelle an unsere angefragten Bewoh- ner*innen mit Angehörigen, die allesamt bereit waren aus ihren Einzelzimmern Doppelzimmer zu machen. Die neue Situation bringt auf den ersten Blick für Alle er- hebliche Einschränkungen mit sich, aber die Kreativität setzt sich immer wieder deutlich durch. Um dem unum- gänglichen Baulärm etwas Schönes entgegen zu set- zen, wurden kurzerhand mehrere umliegende Ausflüge organisiert. Der erste führte zum Seniorennachmittag Baindt, welcher sehr gerne von unseren Bewohner*innen angenommen wurde. Ein ganz herzliches Vergelts Gott an dieser Stelle dem Organisationsteam für den sehr freund- lichen Empfang „es war ein sehr schöner Nachmittag, so der Tenor der Ausflügler*innen und wir kommen gerne wieder“. Danke auch vorab schon an die nachfolgenden Gastgeber*innen. Nun zurück zu dem Großartigen, worüber ich heute schrei- ben möchte. Stellen Sie sich eine kahle ca. 7,5 lange und ca. 3,5 m hohe Holzbauwand vor, die den besagten Gang vom Wohn- und Aufenthaltsraum trennt, eine eher blan- ke Sache. Unsere ideenreiche Pflegedienstleitung Andrea Schwarz, warf Bestückung/Bemalung in den Raum. Der Funke sprang über, das Büro im Erdgeschoss wurde aktiv. Ein Kooperationspartner, der Kunstkreis Baindt unter der Leitung von Petra Moosmann übernahm das „Feuerle“ sofort und machte es mit Ihrem Team zu einem „hellen Schein“, ein „Farben-Feuerwerk“ entstand. Die blanke Bauwand erwachte sprichwörtlich zum Leben mitgespon- sert vom Förderverein der Seligen Irmgard, welche die Farbkosten übernahmen, merci vielmals. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 1. Nachmittag: Petra Moosmann, gefolgt von Mathilde Bernard ausgestattet mit Farbe und Malerartikel brach- ten, mit Unterstützung unseres jederzeit hilfsbereiten Haustechnikers Arnold Dornhof, die Utensilien auf den 1. Wohnbereich und trugen mit Elan und einem Lächeln auf dem Gesicht die weiße Grundierung auf im Hinter- kopf wohlwissend was noch kommen wird... 2. Schritt: Ani- ta Bayer, Expertin für Hintergründe, malte grüne Wiese und Himmel in einer unglaublichen Geschwindigkeit und mit gekonnter Präzision. Es dauerte nicht lange, da kam der 3 Schritt: das 3er-Kreativ-Dream-Team, Anita Mayer, Petra Moosmann und Walter Feil ergänzten mit leichten Pinselstrichen Margeriten, Mohn- und Strohblumen. Am Diensttagnachmittag, 25. Juli, Punkt 14.30 Uhr strömte eine Schar hoch motivierter Kindergartenkinder vom Kin- dergarten Sonne, Mond & Sterne in unser Haus, um der Bauwand den sozusagen „goldenen Schliff“ zu verleihen. Die Erzieherinnen Petra Moosmann und Sandra Haller tru- gen die mitgebrachten bunten Fingerfarben auf die Finger und Hände der Kinder auf und schwuppdiwupp kreierten sie mit ihren kleinen Finger- und Handabdrücken eine fa- belhafte Tierchen- und Insektenwelt in die Wiese hinein. Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen hatten ebenfalls Spaß beim „Hände-Schmetterling-Druck“. Hervorragend geführt durch die Erzieherinnen wurde das Kunstwerk in einer beeindruckenden Gemeinschaftsaktion von Jung & Alt innerhalb einer Rekordzeit von nur rund 45 Minuten vollendet. Besonders schön war zu erleben, dass die Kin- der unglaublich unvoreingenommen und schnell Kontakt zu unseren dementiell erkrankten Bewohner*innen aufge- nommen haben. Sie stellten sich ganz nebenbei inmitten des Stuhlkreises unserer Bewohner*innen und spielten beim „Ball-Zuwerfen“ mit. Einen ganz besonderen Dank an Euch liebe Kinder! Petra & Kunstkreisteam mit Kindern: Ihr habt heilsame, kreative „Erste Hilfe“ geleistet mit der einzigartigen Blu- men-Tier-Wiesen-Wand und schon viele Herzen dadurch erreicht. Wir sind sicher, sie wird noch mehr Menschen berühren, inspirieren und zusammenführen. Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Dagmar Beck, Verwaltung & Sozialdienst Dancefloor Selige Irmgard Am ersten Sommerferientag, Donnerstag 27. Juli 2023, durften die Bewohner der Seligen Irmgard eine hochmo- tivierte Kindertanzgruppe empfangen. Die „DanceKids“ aus Mochenwangen mit ihrer Leiterin Frau Agnes Lux. Die sechs Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren prä- sentierten mehrere fetzige Hip Hop Tänze und es folgten zwei weitere Zugaben . Alle waren begeistert und spen- deten frenetischen Beifall. Als Dankeschön bekam jedes Kind von unserer Heimfürsprecherin Elli Baumeister ein Päckchen „Star“-Gummibärchen. Danach durften sich die Kinder bei Fluffis, Eis und Getränken stärken. Ein ge- lungener Nachmittag der gerne wiederholt werden darf. Ein herzliches Dankeschön den DanceKids und Ihrer Lei- terin Agnes Lux aus Mochenwangen. Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Beate Stein, Mitarbeiterin der Betreuung Neue Fortbildungsreiche zum Thema Demenz startet im September Kreis Ravensburg – Eine 5-teilige Fortbildungsreihe für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche zum Thema Demenz wird ab 26. September 2023 in Fronreute und Grünkraut angeboten. Organisatorin im Auftrag des Landkreises Ravensburg ist Miriam von der Heydt, neue Leiterin des Netzwerk Demenz beim ZfP Südwürttemberg. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstaltungen die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz verbessern. Dabei gilt es, Angehörige und Betreuende zu stärken, Ver- trauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusammen- leben zu ermöglichen. Die neue Fortbildungsreihe findet sowohl in Blitzenreute als auch in Grünkraut statt. Am 26. September startet die Kursreihe im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute und am 27. September im Haus der Mitte in Grünkraut. Unterschiedliche Referentinnen und Referenten vermit- teln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Erkrankten. Die fünf Modu- le können entweder als Serie oder auch einzeln besucht werden und sind für pflegende Angehörige und Ehren- amtliche kostenlos. Die Reihe umfasst Themen wie das Krankheitsbild De- menz, wertschätzender Umgang und Kommunikation mit demenzkranken Menschen sowie verschiedene Be- wegungs- und Aktivierungsangebote. Außerdem gibt es viele Informationen zu Hilfen und Angeboten im Land- kreis. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz des ZfP Süd- württemberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landratsamtes Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.zfp-web.de/netzwerk-demenz, die Anmeldung er- folgt per E-Mail an miriam.vonderheydt@zfp-zentrum.de Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Verwerten statt entsorgen: Handy-Sammlung im DRK-Kleiderladen in Ravensburg Nach aktuellen Studien liegen derzeit etwa 124 Millio- nen ungenutzte Mobiltelefone in deutschen Haushalten, Tendenz steigend. Jedes dieser Mobiltelefone enthält wertvolle und teils sehr seltene Rohstoffe, die recycelt werden können. Das Recycling ist angesichts des Roh- stoffabbaus, der häufig unter inhumanen Bedingungen stattfindet und mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist, eine wichtige Aufgabe. Daher will der DRK-Kleiderladen in Ravensburg mit einer Han- dy-Sammlung mittels Sammelbox unterstützen. Der DRK-Kleiderladen übergibt die gesammelten Han- dys ohne Gegenleistung an den zertifizierten Verwerter interzero in Deutschland. Dort werden wertvolle und teils sehr seltene Rohstoffe, wie Gold, Silber und Kupfer, aus dem Handys wiedergewonnen. Diese Rohstoffe müssen nun nicht mehr umweltschädigend in Bergwerken auf der ganzen Welt abgebaut werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet und der Rohstoff- kreislauf geschlossen. Durch die Weiterverwendung ge- eigneter Geräte können nicht nur wertvolle Ressourcen genutzt werden, sondern auch CO₂ eingespart werden. Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts UMSICHT be- tragen diese Einsparungen pro Smartphone sogar 14 kg Ressourcen und 58 kg Treibhausgasemissionen. „Wir haben uns für das Recydlingunternehmen interzero entschieden“ so Marita Schmid, ehrenamtliche Leiterin des DRK-Kleiderladens, „da diese für die gespendeten Handys im Gegenzug eine Spende an die Initiative die Roten Nasen Clowns machen, welche Lachen in Kran- kenhäuser und Pflegeeinrichtungen bringen“. Noch ein paar Hinweise vor dem Einwurf in die Han- dy-Sammelbox: • Entfernen Sie die SIM- und Speicherkarten und löschen persönliche Daten • Bitte defekte Geräte (aufgebläht, ausgegast, mecha- nisch deformiert etc.) nicht abgeben, sondern im Wert- stoffhof entsorgen • Bitte keine losen Akkus in die Sammelbox einwerfen, da Brandgefahr. „Die Idee der Sammlung von gebrauchten Handys ent- spricht einem der zentralen Grundsätze des Kreislaufwirt- schaftsgesetzes ´Wiederverwendung vor Verwertung´, so DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. „Mit unseren DRK-Kleidercontainern und dem DRK-Kleiderladen leis- ten wir seit vielen Jahren einen großartigen Beitrag für die Umwelt und können gleichzeitig soziale Projekte un- terstützen.“ Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2023“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schich- ta 2023 ein. Am 22. und 23. September 2023 wird mit be- kannten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweili- ges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 22. und 23. September 2023 vor: Lisa Fitz „Dauerbrenner – das große Jubiläumsprogramm“ 40 Jahre Lisa Fitz – mindestens! Sie kann auf 4000 Sologastspiele zurückblicken und hat um die 200 Songs ge-schrieben. „Dauerbrenner- das große Jubiläumsprogramm“ ist das 16. Kabarett- programm der Kabarett-Ikone Lisa Fitz – aber ganz sicher ist sie nicht, ob´s nicht doch mehr waren. Mit unerschöpflicher Energie, einer über 40 Jahre wäh- renden Vita des Erfolges mit jährlich 100 Gastspielen in ebenso vielen Städten hat die stets attraktive Lisa Fitz immer noch großen Spaß am Kabarett und an der Musik – wie auch ihre begeisterten Zuschauer in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Die Presse schreibt: „Eine bayrische Urgewalt, deren wuchtiger Präsenz man sich keine Sekunde entziehen kann! Sie liefert ein derart kraftvolles, intelligentes, witziges Programm, dass man als Besucher mit brummenden Schädel und gepusht von aktiv agierenden Glückshormone den Saal verlässt. (Michael Fuchs-Gamböck, 2020) „Lisa Fitz, das rasierklingenscharfe Weib mit dem Macho-Touch: ein Unikat. Ausgezeichnet Lisa Fitz wurde 2019 mit dem Bayrischen Verdienstor- den ausgezeichnet, sowie 2015 mit dem Kabarett-Eh- renpreis des Bayerischen Fernsehens. Sie entstammt der legendären, weitverzweigten Künstlerdynastie Fitz, war Pionierin des Frauenkabaretts, brachte als erste Frau ein Soloprogramm mit eigenen Texten auf die Bühne und schickte die Frauenbewegung mit Witz und Verve auf den Weg. Was erwartet die Zuschauer? Aktuelles zum Zeitgeschehen, intelligentes Kabarett, Best-of-Klassiker, Songs zur Gitarre. „Klassisch in der Form, stark in der Botschaft und im- mer mit eigenem Stil.“ Murzarellas Music-Muppet-Comedy „Bauchgesänge und andere Ungereimtheiten“ Eine Kanalratte, die Heavy Metal röhrt, ein verrückter Kakadu, der herzergreifend Schlager singt und eine kap- riziöse Buchhalterin, die in schönstem Klassiktimbre Oper- narien schmettert: Sabine Murza alias Murzarella lässt ihre Puppen nicht tanzen, sondern: singen! Und das in drei verschiedenen Stimmen und auf exzellentem Niveau. „Wie macht sie das bloß, kommt ihre Stimme wirklich nicht vom Band?“, fragt sich das Publikum. Kanalratte Kalle, gebürtiger Ruhrpottler, weiß als Bühnentechniker natürlich Bescheid: „Neeee, dat kommt aus ́ m Bauch von den Schneckchen, hömma!“ Auch der putzige Kakadu Dudu hat es faustdick in seinen Nackenfedern. Er lässt keine Gelegenheit aus, Murzarella in peinliche Situatio- nen zu bringen und zwitschert von ihren Problemzonen ... während Managerin und Buchhalterin Frau Adelheid schon vor dem Auftritt einen gezwitschert hat und sich beschwipst selbstverliebt in Szene setzt. Endlich mal im Rampenlicht stehen! Die selbstbewussten Puppen genießen ihren Auftritt. Doch auch Murzarellas Welt ist die Bühne und so gibt die unglaublich vielseitige Profisängerin ordentlich Gas als Rockröhre, Popdiva und Chansonette. Ihre Puppen treiben sie zwar an den Rand des Wahnsinns, doch sie lässt sich ihre Show nicht steh- len. Und spätestens, wenn dann alle Stars zusammen ein Lied singen, ob gefiedert, mit Schalke-Schal und ange- knabbertem Ohr oder in Abendrobe – dann haben sich alle wieder lieb. Regie: Erik Rastetter Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschafts- haus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenvorverkauf läuft in der VR Bank Ravensburg Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baienfurt, Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502 911 035 per E-mail unter ste- fan.gessler@gesslerfunk.de, per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: € 26,- Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zugute. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. August - 27. August 2023 Gedanken zur Woche: Das Innere Höre nur auf dein Inneres, richte die Augen deines Geistes darauf, und du wirst selbst erleben, wie es geht, und dadurch lernen. Bernhard von Clairvaux Samstag, 19. August 15.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung Stefanie Hertkorn und Norbert Müller 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Ludmilla und Rochus Illenseer, Klementi- ne und Eduard Gelzenlichter, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Josef Jerg Jahrtag: Martin Kränkle, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 20. August – 20. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt – Konzert zum Patrozinium „Trom- posi“ Dienstag, 22. August Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 23. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 24. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 25. August 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 26. August 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 27. August 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeiern auf dem Reitplatz (Reittunier) Ministranten: alle Ministranten die da sind († Klementine und Eduard Gelzenlichter, Lu- dmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Thea Kränkle, Familie Feyrer, Pia und Baptist Heilig, Adalbert Berger) Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 31. Juli bis zum 25. August 2023 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 29. August 2023. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. 1. Petr 5,5b Während der Ferien (bis einschließlich 10. September) findet keine Kinderkirche statt. Sonntag, 20. August 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 27. August 12. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Im August findet keine Taizéandacht statt!!! Gedanken zum Wochen- spruch Demut ist eine ganz prak- tische Form von Klugheit. Sie weiß darum, dass wah- re Größe darin besteht, sich im Da-Sein für mein Ge- genüber nicht zu schade zu sein, mir auch mal die Hän- de schmutzig zu machen. Wahre Größe hat es nicht nötig, ständig zu betonen, wie toll ich bin, sondern kann anderen gönnen, was sie erreicht haben. Sie weitet den Blick aufs große Ganze, von dem wir als einzelner Mensch nur ein – wenn auch ein wichtiger Teil – sind. Wenn ich weiß, wie wertvoll ich in Gottes Augen bin, kann ich mit diesem Blick auch andere in ihrer Situation wert- schätzend und anteilnehmend anschauen und werde mutig fürs Dienen, Helfen und Unterstützen. Gottes Segen für dieses Leben aus der Gnade! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienste für zuhause Leider können wir unsere Gottesdienste aktuell nicht aufzeichnen und ins Internet stellen. Aufgrund einer technischen Störung müssen wir leider pausieren. Sobald diese beseitigt ist, streamen wir wieder. Wenn Sie uns auf You- tube abonnieren, erfahren Sie umgehend wann wir wie- der streamen. Auch im Mitteilungsblatt und auf unserer Homepage werden wir Sie informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. --- Sprachcafé in Baienfurt: Mitarbeitende gesucht In Kooperation mit der Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Boden- see sowie der Kommune Baien- furt soll ab dem 13. Oktober ein Sprachcafé in den Räumen der X-Zone starten. Das Sprachcafé für Menschen, die ihre Deutschkenntnis- se verbessern wollen, öffnet dann immer freitags von 9 bis 11 Uhr. Wenn Sie sich vorstellen können, daran mitzuarbeiten, dass die Atmosphäre gastfreundlich gestaltet wird, in- dem Kaffee und süße Stückle mit ein paar freundlichen Worten angeboten werden, dann suchen wir genau Sie. Melden Sie sich gerne im Evangelischen Pfarramt, Ösch- weg 32, 0751/43656. --- Verliebt – verlobt – und dem- nächst verheiratet? Dann seid ihr genau richtig bei unserem Ehe-Vorbereitungs- kurs, den wir für März 2024 pla- nen. Er will Paare dabei unter- stützen, im Gespräch zu zweit, tragfähige Grundlagen für eine gemeinsame Zukunft zu entwickeln, effektiv mitein- ander zu kommunizieren, mit unterschiedlichen Bedürfnis- sen umzugehen und sich über gemeinsame Ziele, Werte und Lebensträume auszutauschen. Neben eingespielten Impulsen bleibt viel Zeit für den Aus- tausch zu zweit und sogar für ein kleines, gemeinsames Abendessen. Meldet euch bei Interesse einfach kurz im Ev. Pfarramt: entweder telefonisch unter 0751/43656 oder per Mail un- ter martin.schoeberl@elkw.de Der Kreative Montag bietet an August: 21.8. G. Loidol: „Wandelbare LED-Lampe au Papierstrei- fen“ 28.8. C. Welle-Lebherz: „Redu- ziertes Aquarell - Blumen und Bäume“ September: 4.9. K. Schmitz: „Kreativ im Frei- en“ 11.9. C. Welle-Lebherz: „Stadtan- sichten - kubistisch“ 18.9. P. Götze: „Collagen und abstraktes Aquarellieren“ 25.9. C. Welle-Lebherz: „Leuchtender Herbst“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB erreicht 3. Pokalrunde TSV Riedlingen - SV Baindt 0:1 (0:1) Zum Abschluss der 2.Runde im WFV-Pokal gastierte der SV Baindt beim Landesligisten aus Riedlingen, welcher auch in der kommenden Ligasai- son zweimal ein Kontrahent der Baindter sein wird. Trai- ner Rädel musste für das Pokalspiel passen, Co-Trainer Gauder übernahm für ihn. Die Baindter Mannschaft startete furios in die Partie und hätte bereits nach wenigen Sekunden in Führung gehen, Dischl scheiterte jedoch mit seinem Versuch den Torwart zu umkurven im letzten Moment (1.). Nur wenige Augenbli- cke später war es dann Fink, der den Ball etwas zu über- hastet am Tor vorbeischoss (3.). Schlussendlich belohnte sich der SVB aber für eine starke Anfangsphase: nach einem langen Schlag fiel der Ball Dischl vor die Füße, wel- cher Tempo aufnahm und den Ball aus halblinker Positon von der Strafraumgrenze unter die Latte jagte (17.). Bis zur Pause wurden die Gastgeber etwas stärker, Wetzel war jedoch aufmerksam und rettete zweimal herausragend. Auch die Anfangsphase der zweiten Hälfte dominierte wiederum der SVB, ließ jedoch zahlreiche aussichtsreiche Chancen liegen. So blieb der TSV im Spiel und kam mit zunehmender Dauer stärker auf, wobei das Aluminum den SVB zweimal vor dem Ausgleich bewahrte. In einer spannenden Schlussphase hatte zunächst Dischl das ent- scheidende 2:0 im 1-gegen-1 mit dem Riedlinger Torwart auf dem Fuß, scheiterte aber aus kurzer Distanz (86.). Auf der Gegenseite kombinierte sich der TSV in der Nachspiel- zeit nochmals stark vor das Baindter Gehäuse, Altergott traf zum Glück der Baindter am langen Pfosten jedoch den Ball nicht richtig (90+1.). Damit rettete der SVB den Sieg am Ende über die Zeit, verdiente sich diesen jedoch durch die Leistung in den vo- rigen 90 Minuten, in denen lediglich die Effizienz vor dem Tor zu wünschen übrig ließ. Die 3.Runde findet bereits am kommenden Samstag, den 05.08, um 17:30 Uhr statt - hier ist man zu Gast bei den Sportfreunden aus Schwendi. Es spielten: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (65. Michael Brugger), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl, Philipp Boenke (78. Ylber Xhafa), Tobias Fink (39. Baba Camara) - Trainer: Michael Gauder Schiedsrichter: Özgür Tan (Neu-Ulm) - Zuschauer: 220 Tore: 0:1 Jonathan Dischl (17.) Pokal-Aus in Schwendi SF Schwendi - SV Baindt 3:1 (0:1) Bereits drei Tage nach dem knappen Zweitrundensieg in Riedlingen, gastierte der SVB beim Bezirksligisten aus Schwendi und hatte die Chance erstmals den Einzug ins Achtelfinale klar zu machen. Gegen tiefstehende Gastgeber, die vor allem auf Konter- situationen lauerten, bestimmte der SVB von Beginn an den Ballbesitz, ohne jedoch wirklich gefährlich zu werden. Mit zunehmender Spieldauer fand die Baindter Mann- schaft aber immer wieder offensive Lösungen und bekam nach einem klaren Foulspiel an Thoma die Chance aus 11 Metern in Führung zu gehen; Baindts Kapitän zielte al- lerdings zu genau und traf nur die Latte (30.). Rädels Elf steckte jedoch nicht auf und ging kurz vor die Pause durch eine herausragende Einzelaktion von Fischer doch noch mit einer 0:1-Führung in die Halbzeit (42.). Zu Beginn des zweiten Durchgangs hätte der SVB zwingend das zweite Tor nachlegen müssen - Thoma, Fischer und Marko Szei- bel vergaben aber hochkarätige Chancen. So blieben die Sportfreunde im Spiel, wurden offensiv mutiger und gli- chen nach einem schnörkellosen Angriff durch Ruf zum 1:1 aus (62.). So kippte das Momentum des Spiels zugunsten der SF; während M.Szeibel nur an die Latte köpfte (67.), jagte Kächler den Ball nach einem Baindter Ballverlust im Mittelfeld aus spitzem Winkel sehenswert ins lange Eck (77.). Der SVB drückte nochmal auf den Ausgleich, das entscheidende Tor fiel dagegen, wenn auch aus deutlicher Abseitsposition, auf der Gegenseite (86.). Damit scheidet der SVB etwas unglücklich in der 3.Po- kalrunde aus, wobei sich die Gastgeber in der zweiten Halbzeit deutlich cleverer und effizienter zeigten als der Landesliga-Aufsteiger. Weiter geht es in zwei Wochen mit dem Landesliga-Auftakt beim FC Wangen. Es spielten: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl (84. Manuel Brugger), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (84. Lukas Walser), Nico Geggier (63.Johannes Schnez), Jan Fischer, Ylber Xhafa (63. Baba Camara), Jonathan Dischl - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Anes Ramic - Zuschauer: 100 Rückblick Vorbereitung Vorbereitungsspiele SV Bergatreute - SV Baindt 2:5 (0:1) Tore: Dischl (2x), Kneisl, Geggier, Eigentor SV Baindt - SV Kressbronn 1:2 (1:1) Tore: J.Fischer SV Baindt II - SV Michelwinaden 5:1 (3:0) Tore: Kretzer (2x), Schnez (2x), Hecht SV Baindt II - FV Weiler II 3:1 (2:1) SV Baindt II - SV Riedheim 3:2 (2:1) Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Qualifikationsspiel Bezirkspokal SV Baindt II - TSV Berg III 3:1 (0:1) Tore: Schnez (3x) 2. Runde Bezirkspokal SV Baindt II - Sv Oberzell 0:7 (0:3) Vorschau: Samstag, 19.08 17.00 Uhr: FC Wangen - SV Baindt Sonntag, 20.08 12.45 Uhr: SG Argental II - SV Baindt II Tolles Schnuppertraining beim Baindter Fe- rienprogramm Zu Beginn der Sommerferien fanden sich 18 Kinder in der Baindter Sporthalle zu einem Schnuppertraining ein. Nach einem abwechslungsreichen Aufwärmprogramm und ersten Ballgefühlsübungen wurde fleißig an verschie- denen Stationen das Spiel mit dem kleinen Ball trainiert. Besonderes Highlight war das Training mit dem Ballro- boter, der unablässig einen Ball nach dem anderem aus- spuckte. Während einer Trinkpause zeigten die Trainer, wie schnell und vielseitig ein Tischtennismatch sein kann und die Kinder konnten dabei verschiedene Angriffs- und Abwehrtechniken kennenlernen. Zum Abschluss wurde beim 7-Punkte-Ablösespiel motiviert und fair gegenein- ander um Punkte für sein Team gespielt. Ein großer Dank geht an unsere Jugendspieler/innen Pia, Franz, Ricco, Felix und Fabian, die uns Jugendtrai- ner dieses Jahr tatkräftig bei der Durchführung unseres Ferienprogramms unterstützt haben! Es war für alle ein tolles Training und wir freuen uns, wenn wir das ein oder andere Kind ab Montag nach den Fe- rien von 18.30-19.30 Uhr im Kinder- und Jugendtrai- ning wiedersehen werden! :) Alle Kinder, die nicht am Schnuppertraining teilgenommen haben, sind natürlich auch herzlich eingeladen! Reitergruppe Baindt 48. Reitturnier am 26. und 27. August 2023 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ In diesem Jahr findet das 48. Reittur- nier vom 26. bis 27. August 2023 in Baindt statt. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmer und Zu- schauer ein sportlich anspruchsvolles aber auch unter- haltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Ju- gendprüfungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dauerhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm ein „Hindernis- fahren für Zweispänner“, bei welchem die Gespannfah- rer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen sowie der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kombination aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleichzeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Pfarrer Bernhard Staudacher feiern. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Reiter, unsere Gäste und die ganze Gemeinde herzlich ein. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. Für die kleinen Besucher wird nach dem Gottesdienst wieder ein Kinderprogramm angeboten. Die älteren Gäste dürfen sich über einen reichhaltigen Mittagstisch freuen. Nachmittags findet dieses Jahr erstmals ein „Hobby Hor- se Turnier“ bzw. „Steckenpferdturnier“ auf dem Spring- platz statt. Wer hierbei teilnehmen möchte, darf sich bis zum 20.08.2023 anmelden. Infos zur Anmeldung gibt’s auf unserer Homepage www.reitergruppe-baindt.de. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR, JF Maschinen und TOMOBIL Maschinen für Bau und Landwirtschaft aus. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen folgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Wir freuen uns über viele Turnierbesucher! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 24.08.2023 um 17.00 Uhr Zeltaufbau Freitag, 25.08.2023 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 26.08. und Sonntag, 27.08.2023 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !! Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 28.08.2023 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Hobby Horse Turnier Steckenpferdturnier Sonntag, 27. August 2023 Die Schaunummer findet am Sonntag Nachmittag (Uhr- zeit folgt) auf dem Springplatz statt. Anmeldung bis spätestens 20. August (Es gibt eine be- grenzte Teilnehmeranzahl!) Infos zur Anmeldung auf unserer Homepage unter www.reitergruppe-baindt.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 6-9 Jahre ca. 45 cm 10-13 Jahre ca. 60 cm 14-18 Jahre ca. 80 cm Das Hobby Horse muss selbst mitgebracht werden Nennungsgebühr 5 € Nennung per Mail an reitergruppe-baindt@web.de Es wird ein Springparcours auf Fehler und Zeit geritten Zu gewinnen: - Tolle Preise - Sonderpreis für den meistgestarteten Verein Bringt eure Familie, Freunde und Vereinsmitglieder zum Anfeuern mit! Teilnahme auf eigene Verantwortung. Turnierergebnis Unser Vereinsmitglied Alisa Schnez erritt sich am vergan- genen Sonntag auf dem Reitturnier in Eberhardzell in der Dressurprüfung Kl. A* mit ihrem Sokrates den 8. Platz. Herzlichen Glückwunsch! Baindt goes Reithalle Die Arbeiten am Fundament der Reithalle sind beendet! Nach dem Reitturnier soll die Halle aufgerichtet werden. Aber vorab sind noch einige Arbeiten zu erledigen. So wurden in den letzten Wochen Abwasserrohre und Leerrohre für die Dachentwässerung vergraben. Kommt uns am Reitturnierwochenende besuchen! Für Interessierte wird es einen Stand mit weiteren Infos geben. Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern am 27.08. auf dem Damülser Höhenweg Abfahrt ist um 7 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaf- ten. Start der Wanderung ist dann an der Talstation Ha- senbühl zur Ragazeralpe zum Sünser Joch - Ragazer Blanken - Hochblanken. Wer noch Lust hat, kann sich noch auf der Damülser Mittagsspitze in das Gipfelbuch eintragen. Weiter geht es dann zur Uga-Alpe. Abfahrt dann mit dem Uga-Express oder Abstieg über die be- kannten Skipisten. Aufstieg 750 m, Abstieg 320 m bzw. 750 m. Dauer ca. 5,5 Std. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte Mail an sommer-alpinteam@svbaindt. de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Auf den Argentrails um Schloss Achberg Auf schönen Wegen und schmalen Wurzelpfaden wan- dern wir zum Argenzusammenfluss. Nach einer Rast gehts weiter entlang der Argen und über Regnitz zurück zum Schloss Achberg. Treffpunkt: Sonntag 27.08.2023 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 11 km, 230 hm. Fahrpreis: 15 Euro für Mitglieder (Fahrgemein- schaften) Einkehr: nach der Wanderung im Schlosscafe Achberg. Sonstiges: stellenweise steile Wurzelpfade die Trittsicher- heit voraussetzen. Vesper, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen. Wanderführung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@ gmx.de Anmeldung ab 23.08.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151 - 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Gewinner bei der Badewannenregat- ta in Altshausen Anlässlich des diesjährigen Weiherfestes der DLRG Orts- gruppe Altshausen fand am 09. Juli auch die traditionel- le Badewannenregatta statt. Bei der Regatta gilt es, ein schwimmfähiges Gefährt selbst zu bauen und mit ma- ximal 4 Paddeln die vorgegebene Strecke von ca. 150m Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 auf dem Altshauser Weiher zu absolvieren. Dafür haben wir aus Holzpaletten und Kanistern gemeinsam ein Floß gebaut und sind mit zwei Kameraden aus Bodnegg und einem Kameraden aus Altshausen an den Start gegan- gen. Mit viel Muskelkraft und geschicktem Abdrängen konnten wir dabei den Favoriten, die Freiwillige Feuer- wehr Altshausen, abhängen und somit deren langjährige Siegesserie brechen. Nach 2 Minuten und 40 Sekunden haben wir die Ziellinie erreicht und konnten mit dem Er- folg in der Tasche die weiteren Programmpunkte des Jubiläumsfests freudig genießen. Wir hatten sehr viel Spaß sowohl beim Bauen als auch beim Wettrennen und freuen uns, auch bei der nächsten Regatta wieder dabei zu sein. Badewannenregatta 2023. Mixed Gewinnerteam. Tobi Amann (OG Altshausen) Kai Gorny (OG Bodnegg-Obe- reisenbach) Julia Leonhard (OG Baienfurt) Lea Staudin- ger (OG Baienfurt) Marc Locher (OG Bodnegg-Oberei- senbach) Lea Staudinger DLRG Jugend Baienfurt Trainingspause Mit diesem Bericht verabschieden wir uns in die Som- merferien 2023. Unser Training startet wieder am Montag, 11. September 2023. Genießt die Ferien, erholt euch gut und kommt alle ge- sund wieder. Eure DLRG Ortsgruppe Baienfurt Die Gemeinde Vogt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Schulsozialarbeiter/in (m/w/d), (75 %, unbe- fristet). Das abwechslungsreiche Aufgabengebiet umfasst im We- sentlichen die sozialpädagogische Betreuung der Schü- ler/innen an der Grundschule Vogt und an der Gemein- schaftsschule Waldburg-Vogt, Standort Vogt. Nähere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt.de. Sie haben Interesse? Dann schicken Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 09.09.2023 an die Gemeinde Vogt, Kirchstraße 11, 88267 Vogt. Gerne auch per E-Mail an: dreher@gemeinde-vogt. de. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Dreher, Hauptamt, Tel. 07529/209-31 gerne zur Verfügung. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Zum Kirchenkonzert am Sonntag, 20. August 2023, 19.00 Uhr, in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt, Baienfurt, mit dem Posaunenquartett Tromposi und dem Organisten Ludwig Kibler, laden wir herzlich ein. Erhabene Posaunenklänge aus verschiedenen Jahrhun- derten und Orgelmusik präsentiert das Posaunenquartett “Tromposi“ mit dem Organisten Ludwig Kibler. Vier Posaunen von der Orgel begleitet oder im Wechsel- spiel sind eine außergewöhnliche Besetzung. Die freundschaftliche Zusammenarbeit des Posaunen- quartetts mit Ludwig Kibler besteht schon seit einigen Jahren. Zur Aufführung gelangt ein reizvoller Stilmix vom Frühbarock bis in die Moderne. Der Eintritt zum Konzert ist frei, um Spenden wird gebeten. Sommerferienprogramm Bauernhaus-Museum 22. August 11-17 Uhr Sommerferienprogramm: S‘ isch Jahrmarkt! Haarwasser mischen, Bürsten binden, Magenbrot backen, Kegelbahn spielen, Fingerpuppen basteln, Obstkiste bau- en Die Angebote sind zum Teil für Personen mit Geh- oder Sehbehinderung geeignet. 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 24. August 11-17 Uhr Sommerferienprogramm: Sing und tanz mit mir - Musiktag Tee für Schöne Stimme machen, alte Kinderlieder und Singspiele, einfaches Holzinstrument bauen, Stockbrot grillen, 13 Uhr Geschichten erzählen, Schellenbänder bas- teln, Drehorgelspieler Die Angebote sind zum Teil für Per- sonen mit Geh- oder Sehbehinderung geeignet. 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 26. August 10-18 Uhr Familiensamstag: Halber Preis für Familien- und Teil- familientickets! 14.00 Uhr: Projekt „Wildkräuter-Wissen“ kostenloses öf- fentliches Mitmach-Angebot für Familien begrenzte Teil- nehmenden-Anzahl Treffpunkt am Nebeneingang (Fi- schergasse) Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de Öffnungszeiten tägl. 10-18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Einladung zur „Gläsernen Produktion“: Milchviehbetrieb öffnet seine Stalltüren Kreis Ravensburg – Die Familie Renz, das Landwirtschaft- samt Ravensburg sowie der Bauernverband Allgäu- Oberschwaben e.V. laden alle Interessierten herzlich zur Gläsernen Produktion ein. Der ökologisch geführte Betrieb Renz öffnet am 27.08.2023 ab 10:30 Uhr seine Stalltüren in Bettenweiler 15, 88239 Wangen. Nach der offiziellen Begrüßung um 11:00 Uhr dürfen alle Teilnehmenden hinter die Kulissen eines Milchviehbetriebs schauen. Durch verschiedene Stationen können die Teil- nehmenden umfassende Fachinformationen rund um die Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Haltung und Fütterung von Milchvieh und Kälbern erfah- ren. Damit für die kleinen Besucherinnen und Besucher keine Langeweile aufkommt, lädt neben dem fachlichen Input ein buntes und vielfältiges Programm aus Kinder- schminken, Spielmobil, Haferflocken herstellen, Basteln und noch Vieles mehr zum Verweilen ein. Die Veranstal- tung bietet eine hervorragende Gelegenheit für Groß und Klein, um die moderne Landwirtschaft hautnah zu erleben und kennen zu lernen. Für das leibliche Wohl ist durch leckere Angebote zum Mittagstisch (vegetarisch und mit Fleisch), Vesperange- bote, Kaffee und Kuchen sowie Speiseeis bestens gesorgt. Die Familie Renz und die Mitveranstalter freuen sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. VLF Ravensburg-Waldsee lädt zu Tagesausflug in den Hochschwarzwald ein Der Verein landwirtschaftliche Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e.V. lädt am Mittwoch, den 30.8.23, zu ei- nem Tagesausflug in den Hochschwarzwald ein. Die Ab- fahrt ist um 7 Uhr beim Reisebusunternehmen Ehrmann in Bad Wurzach. Um 7.30 Uhr ist ein Zustieg auf dem Parkplatz der Oberschwabenhalle, gegenüber der Eis- sporthalle. Zunächst wird der Mutterkuhbetrieb Kaiser in Ber- nau-Goldbach angefahren. Der Betriebsleiter Markus Kaiser war Genussbotschafter 2020 und ist Vorsitzender der Erzeugergemeinschaft Schwarzwald Bio-Weiderind mit 140 aktiven Bauernhöfen. Die Familie hält eine große Mutterkuhherde mit Nachzucht auf ca. 250 ha Grünland. Nach dem Mittagessen im Landgasthof Bergblick wird der Bartelshof von Nikolaus König in Breitnau besichtigt. Herr König ist Landwirt, Musiker bei den „Bura zum Al- anga“ und landwirtschaftlicher Fachlehrer. Sein Betrieb ist bekannt durch das Sägewerk in der Fernsehserie „Fal- lers“. Nach einem Kaffee mit Hefezopf auf dem Betrieb wird die Rückreise in den Kreis Ravensburg angetreten. Die Reise endet wieder um ca. 19 Uhr in Bad Wurzach. Als Kosten für Fahrt und Besichtigungen fallen 50 – 55 € pro Person an, je nach Teilnehmerzahl. Anmeldungen richten Sie bitte bis 25.08.2023 an LA@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010. Mitglieder der VLF im Landkreis, aber auch Gäste, sind herzlich eingeladen. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 20. August 2023 Gästeführer: Gerhard Tempel, Manfred Traub Die Steinzeitkids vom Schreckensee Ein spannender Familiennachmittag in den Ferien! Auf dem Weg vom Häcklerparkplatz um den Buchsee zum Schreckensee begegnen uns die neuen Steinzeit-Ta- feln mit vielen Infos und Tipps für interessante Spiele. Ist der Schreckensee wirklich so unheimlich? Auf jeden Fall geheimnisvoll der Bannwald mit mächtigen Wurzelstö- cken, Giftpflanzen, Zunderschwamm und Biberspuren. Von der Beobachtungshütte haben wir einen tollen Blick auf den See mit der sagenumwobenen Halbinsel. Vor bereits mehr als 5600 Jahren lebten dort Siedler der Jungsteinzeit! Folgen wir ihren Spuren, machen wir wie da- mals Glut mit Feuerstein und Zunder. Fühlen wir Faustkeil, Pfeil- und Speerspitzen, scharfe Messer aus Feuerstein. Und wer gewinnt das Familienduell im Bogenschießen? Das wird sicher lustig und spannend! Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, heute ganz besonders Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Ende ca. 17:30 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Anschließend ist eine Einkehr in heimischen Gasthäusern möglich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Bergatreute und Roßberg (Wolfegg) Baubeginn am Mittwoch, 2. August 2023 Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert ab Mittwoch, 2. August 2023, die Fahrbahn der L 314 zwischen Bergat- reute und Roßberg (Wolfegg) auf einer Länge von rund 2,76 Kilometern. Die Baumaßnahme beginnt am Orts- ausgang von Bergatreute und endet an der Einmündung der L 316 in Roßberg (Wolfegg). Günstige Witterungsver- hältnisse vorausgesetzt, sind die Sanierungsarbeiten bis Dienstag, 29. August 2023, abgeschlossen. Durch die Belagsarbeiten werden Spurrillen, Rissbildun- gen und weitere Fahrbahnschäden beseitigt. Im Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung lässt der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg im Bereich von Bergatreute-Furt bis Roßberg (Wolfegg) Leerrohre für den späteren Breitbandausbau mitverlegen. Straßensperrungen und Verkehrsführung Während der Arbeiten ist die L 314 im Baustellenbereich voll gesperrt. Der Verkehr wird weiträumig umgeleitet. Der Verkehr von Bad Wurzach kommend nach Bergat- reute wird in Roßberg (Wolfegg) auf die L 316 bis Ober- urbach (Bad Waldsee) und von dort auf die K 7938 nach Bergatreute geführt. Der Verkehr von Bergatreute kom- mend nach Bad Wurzach wird über die K 7937 und die L 316 nach Roßberg (Wolfegg) umgeleitet. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehr- steilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die An- liegerinnen und Anlieger um Verständnis für die entste- henden Behinderungen. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 IMMOBILIENMARKT Liebe Patienten! Wir machen Urlaub vom 21. August - 08. September 2023 Ab Montag, den 11. September 2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Vertretung: vom 21.08. - 25.08.23: Dr. Apostol Weingarten Tel. 0751 553006 vom 28.08. - 08.09.23: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751 560380 Ihr Team der Praxis Dr. Hüttich Förster (33J.) mit gut erzogenem Jagdhund sucht Mietwohnung. Ab Sep./Okt.; ab 60m², mind. 2 Zi, bestenfalls mit Gartenzugang. Tel.: 016099517375 E-Mail: Cl.Kroker@t-online.de GESUNDHEIT ÄRZTE Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10 Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! Informationen unter www.strassenkinder.deFo to : M au ric e R es se l GESCHÄFTSANZEIGEN R M M E U U M A A M B R O T S + © Seckinger/DEIKE 753R26R7 Lösung: Alphametik Ersetzen Sie die Buchstaben so durch Zahlen zwischen 0 und 9, dass die Rechnung aufgeht. Gleiche Buchstaben bedeuten gleiche Zahlen. 1 0 4 4 6 8 +9 8 7 3 4 5 7 3 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Kalenderwoche 37/2023. online www.duv-wagner.de/privatanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich wähle die Musteranzeige Nr. Text für meine Glückwunschanzeige: Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige und Ihrem Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Küchen vom Fachmann zu attraktiven Preisen“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de Teamleiter (m/w/d) Verpackung / Konfektionierung Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 38801 Sie leiten unsere Mitarbeitenden im Bereich Verpackung, übernehmen die Kapazitäts- und Feinplanung unserer Produkte und wirken bei der Qualitätssicherung mit. Technischer Teamleiter (m/w/d) Verpackung Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 42751 Gemeinsam mit Ihrem Team begleiten Sie technische Projekte zur Konfektionierung pharmazeutischer Produkte und sichern den reibungslosen Betrieb unserer Anlagen. Mechaniker (m/w/d) Verpackung / Konfektionierung Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 40621 Sie übernehmen die Vorbereitung unserer technisch an- spruchsvollen Produktionsanlagen, sichern deren reibungs- losen Betrieb und wirken bei Prozessoptimierungen mit. Wertvolle Arbeit verdient wertvolle Vorteile: Attraktive Vergütung • 30 Tage Urlaub und Urlaubsgeld • Modernes Arbeitsumfeld • Kostenlose betriebliche Kranken- zusatzversicherung • Betriebliche Altersvorsorge Rely on us. Hier gibts Jobs mit Perspektiven. Darauf ist Verlass. Jetzt bewerben vetter-pharma.com/karriere Noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an: +49 751 3700 6322 Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. Stück Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! STELLENANGEBOTE[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 4,92 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 17.08.2023
      Amtsblatt_2023_03_10_KW10.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 10. März 2023 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. 🌼🌼 Liebe Basar Freundinnen und Freunde, wir laden Euch ganz herzlich zu unserem Frühjahr-Sommer Basar am 11. März 2023 von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. 👣👣 Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förderverein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kindergärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. 🛴🛴 Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Wir freuen uns schon sehr auf Euer Kommen! Herzliche Grüße Das Basar-Team Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Frühlingsgefühle auf naturnahen Grünflächen in der Gemeinde Baindt Struppige Kinderstuben, zarte Frühblüher und das erste Summen – bei einem Besuch auf „Natur nah dran“- Flächen gibt es viel zu entdecken. Die naturnah gestalteten Grünflächen in Baindt sehen im Winter struppig aus. Was für das Auge gewöhnungsbedürftig sein mag, ist für Insekten und Vögel aber umso wichtiger: Sie finden dort Nahrung und Nistquartiere. Dank langsam steigender Temperaturen zeigen sich Frühblüher, an denen die ersten Wildbienen Pollen sammeln. Dürre Stängel, vertrocknete Blütenstände und Laub lassen nur vermuten, wie schön die blühen- de Pracht im Sommer war. Doch es gibt einen Grund, dass die Kommune die Wildstaudenflä- chen nicht gemäht und abgeräumt hat. Die struppig aussehenden Beete bieten nämlich einen Mehrwert für die biologische Vielfalt. „Wenn das Nahrungsangebot in der kalten Jahreszeit knapp ist, sind Samen von Flockenblu- men, Disteln oder Karden eine wichtige Mahlzeit für Vögel wie Distelfinken“, erklärt Martin Klatt, „Natur nah dran“-Projektleiter beim NABU Baden-Württemberg. „Und in den verholzenden Stängeln von Pflanzen wie Königskerzen haben Mauerbienen oder Blattschneiderbienen ihre Kinderstuben angelegt. Dort schlüpft danneine neue Generation Wildbienen.“ Aber auch bei naturnahen Flächen gibt es Unterschiede. So werden Flächen mit Wiesenpflan- zen im Herbst ganz oder teilweise gemäht. Das ist nicht etwa ein Pflegefehler, sondern sorgt dafür, dass Tiere wie Hummeln oder Grabwespen leicht in den Wiesenboden gelangen und dort überwintern können. Jetzt Blausterne, Anemonen oder Lungenkraut entdecken Die sonnigen Tage locken nicht nur uns Menschen nach draußen, sondern auch die ersten Frühblüher. Auf den „Natur nah dran“-Flächen sind einige frühe Arten zu Hause – ein Besuch lohnt sich also noch mehr als sonst. Krokusse und Schneeglöckchen kennen die meisten. Aber wie sieht es aus mit Lungenkraut, Winterling, Blaustern, Anemone oder Hasenglöckchen? Die- se wilden Frühlingsboten bieten Nahrung für die ersten Hummelköniginnen und Mauerbienen. Die ersten Bienen-Männchen sind schon unterwegs. Allerdings ist ihre Suche nach paarungs- willigen Weibchen zunächst vergeblich, denn die verlassen erst etwas später ihre Kinderstuben. Baindt hat 2020 im Rahmen des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ des NABU und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 5 Grünflächen in wertvolle Biotope mit Wildpflanzen umgewandelt. Diese liegen an folgenden Standorten: in der Marsweilerstraße, der Boschstraße, der Zeppelinstraße, der Klosterwiesenschule und des Kreisverkehrs am Ortseingang Schachen. Info-und Pressematerial Weitere Informationen gibt es unter www.Naturnahdran.de. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bestellaufruf Ackerblühstreifenprojekt 2023 Auch in diesem Jahr können Landwirte wieder kos- tenfrei Saatgut zur Anlage von Ackerblühstreifen beim Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg bestellen. Aufgrund des höheren Mehrwertes für die Biodiversität wird in diesem Jahr ausschließlich eine Mischung zur Anlage mehrjähriger Blühstreifen ge- fördert. Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, sondern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzliche Verstecke und Überwinterungsmöglich- keiten für Niederwild und Insekten. Das Online-Be- stellformular ist auf der Homepage des LEV RV zu finden (www.lev-ravensburg.de). Bestellt werden kann noch bis zum 12. März 2023. (Achtung: Verlängerung der Frist) Hinweis: Die angebotene mehrjährige Mischung entspricht den GLÖZ 8-Anforderungen und kann somit für die 4%-Stilllegungsflächen verwendet werden (Konditionalität). Wir freuen uns, wenn in diesem Jahr noch mehr Landwirte einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in unserer Gemeinde leisten! Ihre Gemeindeverwaltung Eröffnung Gaststätte „Zur Mühle“ am Donnerstag, 16. März 2023 Die Gemeinde Baindt freut sich, dass mit der Gaststätte „Zur Mühle“ nach län- gerer Umbaupause in der Ortsmitte ein weiterer Gastronomiebetrieb öffnet. Am Donnerstag, 16. März 2023 um 17:00 Uhr ist es soweit. Angeboten wird hochwertige deutsch-schwäbische Küche. Egal, ob gemütliches Beisammen- sein mit Freunden, Familienfeiern, Veranstaltungen oder Stammtische, alles ist in der neuen Gaststätte. Reserviert werden kann per E-Mail (info@zur-muehle-baindt.de) oder telefonisch unter 07502/5770150. Die Gaststätte hat anfänglich folgende Öffnungszeiten, die nach Aufbau des Serviceteams erweitert werden: Montag und Dienstag ab 17:00 Uhr Mittwoch und Donnerstag Ruhetag Freitag und Samstag ab 17:00 Uhr Sonn- und Feiertag 11:00 bis 21:00 Uhr (warme Küche von 11:30 bis 14:30 Uhr und 17:00 bis 21:00 Uhr) Adresse: Mühlstraße 1, 88255 Baindt Die Inhaberfamilie Kaiser freut sich über Ihren Besuch und Ihre Unterstützung! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 14. März 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Ferienbetreuung in den Osterferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Osterferi- en vom 11.-14. April 2023 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kin- dern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemein- de Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 14. März 2023. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Hochwasserschutzmaßnahme Ortsausgang in Richtung Sulpach Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen auf- gefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schaden- spotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. Mitte Februar 2023 haben die Baustelleneinrichtung und Abtragungsarbeiten für Humus und kulturfähigen Un- terboden für die Baustelleneinrichtung der Hochwasser- schutzmaßnahme in der Igelstraße sowie für den Vorgriff eines Regenwasserkanals inklusive Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl begonnen. Laut Bodenmanagement darf mit schwerem Gerät nicht auf den Oberböden ge- fahren werden, sodass die Böden seitlich gelagert werden müssen. Die Baustelleneinrichtung dient der Baufirma als Lagerplatz für Baumaterialien, wie zum Beispiel Regen- wasserrohre, Kies, Sand, Flussbausteine oder auch Fer- tigteilelemente aus Beton. Im weiteren Verlauf wird die Baustelleneinrichtungsfläche zum Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl. Der aktuell aufgetürmte Boden muss bodenkundlich beprobt sowie untersucht werden und kann im Anschluss zur Deponie abtransportiert werden. Mitte März 2023 beginnen die eigentlichen Bauarbeiten für den Hochwasserschutz sowie für den Regenwasser- kanal inklusive Retentionsbecken. Die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 1.700.000 Euro. Der Gemeinde Baindt stehen mit Bescheid vom 27.07.2022 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Fördermittel von insgesamt 413.500 Euro für den Hoch- wasserschutz zur Verfügung. An dieser Stelle sei erwähnt, dass nicht nur die Kommu- nen Vorkehrungen für Hochwasser durch Starkregene- reignisse zu treffen haben, sondern auch die privaten Haushalte gefordert sind. Stark versiegelte Gärten oder Schotterflächen auf Folie lassen dem Wasser keine Mög- lichkeit zu versickern und tragen zur Verschlechterung der Gesamtsituation bei. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 07.03.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungsein- richtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 14.03.2023 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2023 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2023 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2023 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2023 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2023 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2023 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2023 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Bericht zur Jahreshauptversammlung Kommandant Roland Bucher eröffnete am Freitag, dem 03.03.2023 endlich wieder eine Hauptversammlung wie „in alten Zeiten“. Neben der Einsatzabteilung begrüßte er die Altersabteilung, ebenso die Jugendfeuerwehr, Vertre- ter des DRK sowie unsere Bürgermeisterin Simone Rürup und Ehrenkommandant Erich Brei. Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde in einer Schweigeminute den verstorbenen Kameradinnen und Kameraden gedacht. Christian Stross verlas in Ver- tretung des Schriftführers den Jahresbericht 2022, ver- bunden mit diversen Bildern und Erläuterungen von Ro- land Bucher. Kommandant Bucher berichtete von einem leicht über- durchschnittlichen Einsatzjahr. Überwiegend wurde auch 2022 technische Hilfe geleistet. Erfreulich ist weiterhin die Entwicklung des Personalstands mit 39 Aktiven und einem Durchschnittsalter von 32 Jahren. Herausfordernd bleibt aber die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte während der Arbeitszeit. Im Jahr 2022 konnten endlich einige Ausbil- dungsmaßnahmen nachgeholt werden, ebenso machen einige Kameraden aktuell den LKW-Führerschein. Eine notwendige Maßnahme, da die Bundeswehr als Ausbilder Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 in diesem Bereich durch die vor vielen Jahren weggefal- lene Wehrpflicht nicht mehr zur Verfügung steht. Im Ausblick auf die kommenden Jahre stellte Roland Bu- cher die geplanten Lehrgänge und Anschaffungen vor, unter anderem die Ersatzbeschaffung der Einsatzuniform. Die Fachbereichsverantwortlichen gaben zudem einen kurzen Einblick in ihren jeweiligen Bereich. Jugendfeuerwehrwart Markus Striegel folgte mit dem Bericht über die Jugendfeuerwehr. Auch hier konnte nach den Jahren der Pandemie wieder ein normales Übungs- jahr abgehalten werden. Bei 42 Übungen und Aktionen waren Tim Streubel, Johannes Haug und Noel Hartmann die fleißigsten Teilnehmer. Kassierer Peter Mohring berichtete von einem nahezu unveränderten Kassenverlauf des letzten Jahres und die Kassenprüfer bestätigten eine einwandfreie Kassenfüh- rung und lobten die ausgezeichnete Buchführung. Frau Bürgermeisterin Rürup dankte der Feuerwehr und im besonderen Kommandant Roland Bucher für deren Einsatz und die unkomplizierte Zusammenarbeit. Im Anschluss der Grußworte folgten die Ehrungen. Zum Feuerwehrmann wurden befördert: Sascha Biggör, Felix Konzett und Tobias Lang. Zum Oberlöschmeister wurde befördert: Jochen Rossaro. Zum Brandmeister wurde befördert: Markus Striegel. Die Ehrung der Gemeinde für 10 Jahre Feuerwehrdienst erhielten Daniel Heilig, Matthias Heilig und Simon Späth. Für 20 Jahre wurde Florian Schabel und für 30 Jahre An- ton Konzett, Peter Mohring und Jochen Rossaro geehrt. Aus dem Einsatzdienst verabschiedet wurde David Mack, neu aufgenommen wurden Johannes Haug und Jakob Mohring-Landsberger. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 11. März und Sonntag, 12. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. März St. Gallus-Apotheke (Grünkraut), Bodnegger Straße 4, Tel.: (0751) 79 12 20 Sonntag, 12. März Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Problemstoff-Sammlung 2023 Am Donnerstag, 23. März 2023 von 11.00 – 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20. Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de oder unter www.baindt.de (Rubrik Rathaus&Bürgerservice/Abfal- lentsorgung/Problemstoffsammlung). Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Haushaltsbatterien, Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Lösungsmittel, Klebstoffe, Säuren • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@remondis.de) Das Formular ist abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 25. März 2023 von 13:00 bis 16:00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 31. März 2023 geöffnet und danach jeden Freitag von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr Samstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Am Karfreitag 07. April 2023 bleibt die Kompostier- anlage geschlossen. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Guter Service direkt im Ort Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 17.02.2023 feierten die Eheleute Elsa und Viktor Reber das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Emma und Rudolf Schneider zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Zum 90. Geburtstag am 7. März 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Erika Huber herzlichst und wünsche ihr alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit.. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. März 11.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15.03. Gottesdienst mit Krankensalbung Seniorentreff BSS 17.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum SV 18.+19.03. Skikurs Alpinteam (unter Vorbehalt) 19.03. Vorspielnachmittag Musikverein - verschoben auf Oktober 23.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo - verschoben auf April 24.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum SV 25.03. Konzert Musik und Chor SKH 25.03. Osterkerzen verzieren Impulse BSS 26.03. Frühlingsmarkt FV Waldorfkindergarten 31.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 31.03. Frauenfrühstück Impulse BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Das Team des Kindergartens St. Mar- tin nützt einen Nachmittag für eine In- house-Fortbildung. Seit Spätsommer 2020 haben Teams von Kinderta- geseinrichtungen in Baden-Württemberg die Möglich- keit, kostenlose Inhouse-Fortbildungen rund um das Thema Bewegungsförderung zu erhalten. Organisiert werden die Fortbildungen durch die Kinderturnstiftung Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Bei der Entwicklung der Fortbildungsmodule sowie der Orga- nisation und Durchführung der Fortbildungen wird die Stiftung von dem Badischen Turner-Bund e.V. und dem Schwäbischen Turnerbund e.V., die neben der Spar- da-Bank Baden-Württemberg eG die Gründer der Kin- derturnstiftung Baden-Württemberg sind, unterstützt. Das Besondere: Geschult wird das gesamte Team und die Fortbildungen finden vor Ort in den teilnehmenden Kindertageseinrichtungen statt. Auch das Team unseres Kindergar- tens hat vergangene Woche an so einer „Bewegungsfortbildung“ teil- genommen. Den pädagogischen Fachkräften wurde noch mal die Bedeutung von Bewegung für die kindliche Entwicklung erläutert. Es wurden verschiedene Methoden aufgezeigt, wie sie im Kindergar- ten-Alltag gefördert und integriert, sowie mit anderen Bildungs- und Erfahrungsfeldern des Orientie- Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 rungsplans verbunden werden kann. Mit der Teilnahme an der Inhouse Fortbildung erhielt unser Kindergarten „eine Bewegungs-Tonni“ mit vielfältigen Bewegungsma- terialien und dem Praxishandbuch „Bewegungserziehung in der Kita. Zur Information Klima-Spartipp des Monats März 2023: Aber Vorsicht, it´s zu cool man (and woman) Eines vorweg, es geht beim Motto dieses Tipps nicht um Rapper mit vielen Goldketten und Bling-Bling um den Hals. Stattdessen ist Coolness hier wortwörtlich zu ver- stehen, denn es geht darum, wie cool, also kalt, ein Kühl- schrank minimal sein sollte. Während beim Heizen möglichst niedrige Temperaturen den Wärmeverbrauch niedrig halten, gilt bei Kühlgeräten das exakte Gegenteil. Je wärmer diese sind, umso weni- ger Energie wird zum Kühlen benötigt. In der Praxis ist es oftmals so, dass die Regler von Kühl- schränken zu hoch eingestellt sind, weshalb zu viel ge- kühlt wird. Dies hat zur Folge, dass deutlich mehr Strom benötigt wird, als eigentlich nötig wäre. Der Kühlschrank ist so also im wahrsten Sinne des Wortes zu cool. Die optimale Kühlschrank-Temperatur, ohne zu riskie- ren, dass sich grüne, blaue, weiße oder grüne Pilze im Kühlgerät heimisch fühlen und die eingelagerten Lebens- mittel verderben, liegt bei 7°C für das mittlere Kühlfach. Als kleine Merkhilfe in Anlehnung an das Kürzel CR7 ei- nes berühmten Fußballers, dient für die optimale Kühl- schranktemperatur das Kürzel KR7. Dieses steht für: Kühlschrank reicht 7 (also sieben Grad Celsius) Bei Temperaturreglern des Kühlschranks mit Skala von 1 bis 5, ist meist bereits die Stufe 1 ausreichend, um diese Optimaltemperatur zu erreichen. Bei Reglern von 1 bis 7 ist Stufe 2 der Weg zum Glück. Wer in seinem Kühlschrank keinen eingebauten Thermometer besitzt, kann sich für kleines Geld einen separaten Kühlschrank-Thermometer anschaffen oder ganz unkompliziert den Regler auf die entsprechende Stufe einstellen. Neben dem Thema Energieeinsparung ist es bei Lebens- mitteln besonders wichtig, wie verhindert werden kann, dass diese verderben und weggeschmissen werden müs- sen. Hilfreich ist hier Trennkost, also in diesem Fall die Trennung nach bestimmten Lebensmittelarten und Ein- ordnung an der richtigen Stelle im Kühlschrank. Somit kann sichergestellt werden, dass die Lebensmittel mög- lichst lange frisch bleiben. Es ist so, dass ein Kühlschrank ähnlich den Klimazonen auf der Erde, in verschiedene Temperaturzonen unterteilt ist. Hieraus abgeleitet wird laut Ökotest für die optimale Lagerung von Lebensmitteln in einem Kühlschrank fol- gendes empfohlen: • Oberstes Fach: Käse und Co. Das oberste Fach des Kühlschranks eignet sich für Käse, gut verpackte Spei- sereste, Geräuchertes und rohen Schinken. • Mittleres Fach: Frische Milchprodukte. Hier sind am besten Milchprodukte wie Joghurt, Quark sowie geöff- nete Obst- und Gemüsegläser einzuquartieren. • Unteres Fach: Fleisch und Fisch. Das kälteste Fach ist ideal für leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch und Fisch geeignet. • Gemüsefächer: Obst & Gemüse. Wie der Name es be- reits verrät, sollten hier kühlschranktaugliche Gemüse wie beispielsweise Salate, Spinat, Karotten und Früchte wie Beeren oder Aprikosen aufbewahrt werden. Neben der Wahl der optimalen Temperatur lässt sich beim Kühlschrank weitere Energie einsparen, indem die- ser so selten und kurz wie möglich geöffnet wird. Denn so bleibt die kalte Luft im Inneren. Übrigens hätten Sie gewusst, dass ein Kühlschrank der regelmäßig geöffnet wird, gefüllt sogar weniger Strom benötigt, wie bei gäh- nender Leere. Der Grund hierfür ist, dass die Gegenstände im Inneren wie Kühlakkus wirken und daher dazu beitra- gen kalte Luft im Inneren halten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Berufe nicht nur in Uniform Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Chancen nutzen“ findet am Donnerstag, den 23. März 2023 ab 13:00 Uhr, im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Ar- beit Ravensburg, Schützenstraße 69, unter dem Motto „Berufe nicht nur in Uniform“ ein Informationsnachmit- tag statt. Dabei geht es um Berufe bei der Bundespolizei, Bundes- wehr, Polizei sowie beim Zoll. Wer sich vorstellen kann, beruflich für die Sicherheit im Land zu sorgen, kann sich an diesem Nachmittag über die Einstellungsvoraussetzungen und Eignungstests ein umfassendes Bild machen. Einstellungsberater geben Auskünfte über die jeweiligen Berufe in ihren Behörden. Der Wehrdienstberater der Bundeswehr ist ebenfalls an- wesend und informiert über Berufsausbildung, Fachhoch- schul- und Hochschulstudiengänge sowie über den Dienst als Soldat/in in allen Laufbahnen. Weitere Infos zum Veranstaltungsprogramm und den ein- zelnen Vorträgen sind über die Homepage der Agentur für Arbeit, www.arbeitsagentur.de, in der Veranstaltungs- datenbank rund um die Uhr abrufbar. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach Mit Holzbau in Deine Zukunft! Der triale Studiengang: Das Biberacher Modell Holzbau Projektmanagement Der klimafreundliche Baustoff Holz fasziniert dich und du hast Lust im Holzbau in Zukunft was zu bewegen? Der triale Studiengang „Holzbau - Projektmanagement“ bietet eine tolle Möglichkeit für junge Menschen, die gerne in dem Bereich Holzbau arbeiten und dabei Führungspo- sitionen anstreben. Diese Ausbildung dauert insgesamt 5 Jahre und 3 Monate und kombiniert eine Ausbildung zum/r Zimmerer/in mit einem Studium im Bereich Holzbau Projektmanagement / Bauingenieurwesen. Während der Ausbildungszeit erwerben die Teilnehmen- den folgende Qualifikationen: • Gesellenbrief im Zimmererhandwerk • Polier/in im Zimmererhandwerk • Meisterbrief im Zimmererhandwerk • Hochschulabschluss Bachelor of Engineering im Studi- engang Holzbau Projektmanagement/Bauingenieur- wesen • Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Nächster Ausbildungsstart: September 2023 Bewerbungsschluss 31. Mai 2023 Informationen und Anmeldung unter: Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach Wolfgang Schafitel – 07351 44091 55 Email: schafitel@zaz-bc.de www.zimmererzentrum.de https://www.biberachermodell.de/ Landkreis Ravensburg Expertinnen und Experten am Telefon für pflegende Angehörige Der größte „Pflegedienst“ in Deutschland sind die pflegen- den Angehörigen. Sie pflegen fast fünf Millionen Pflegebe- dürftige in ihrer häuslichen Umgebung, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Alles soll möglichst so organisiert sein, dass die Betroffenen so lange wie möglich zu Hause bleiben können. Hierbei stoßen die Angehörigen immer wieder auf neue Fragen und Probleme. In den letzten zwei Jahren der Pandemie ist es für pfle- gende Angehörige immer schwieriger geworden, an wich- tige Informationen zu kommen, der Beratungsbedarf rund um die Pflege hat sich in den in dieser Zeit nahezu verdoppelt. Insbesondere wenn die Pflegesituation neu entstanden ist, bringt dies viele Fragen und ungelöste Probleme mit sich. Die Telefonaktion der Kommunalen Pflegekonferenz (KPK) des Landkreises Ravensburg bietet hier die Mög- lichkeit, diese Fragen zu stellen. Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Pflege beantworten Fragen bei- spielsweise zu den Themen: Allgemeine Beratung, Woh- nen, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, finanzielle Un- terstützung und Entlastung durch Gesprächsgruppen. Rede und Antwort stehen Stefan Löffler vom Pflegestütz- punkt des Landkreises Ravensburg, Stefanie Wagner von der Compass Pflegeberatung und Felix Brummbauer von der AOK. Sie sind am Dienstag, den 14.03.2023 von 17 – 19 Uhr telefonisch unter der Nummer 0751/85-3322 zu erreichen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. März – 19. März 2023 Gedanken zur Woche Solange wir das Leben haben, sollen wir es mit den uns eigenen Farben der Liebe und Hoffnung ausmalen. Marc Chagall Samstag, 11. März 18.30 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst gestaltet von den Ministranten und dem Jugendchor Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Emilia Stotz († Anna und Eugen Halder, Theresia und Bap- tist Elbs mit Angehörigen, Kurt Elbs, Jahrtag: Werner Sebastian Schnell) Anschließend Glühwein- und Waffelverkauf durch die Minis vor der Kirche Sonntag, 05. März – 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt – 2. Gottesdienst der Erstkommu- nionkinder mit der Jugendkantorei Dienstag, 14. März 7.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 15. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Krankensalbung für alle im Bischof Sproll Saal, anschließend Seniorennachmittag 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 16. März 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 17. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 18. März 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Bußfeier mit Eucharistiefeier Sonntag, 19. März – 4. Fastensonntag Laetare 10.00 Uhr Baindt – Bußfeier mit Eucharistiefeier Ministranten: Laura Kurz, Lisa Schad, Rafael Dorn, Lena Himpel, Anton Pink, Anton Strehle († Josefine Heine, Josef Jerg, Leokadia und Josef Malsam) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Matthias Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sakrament der Versöhnung/Beichtgelegenheit in der Fastenzeit Beichtgelegenheit: Baienfurt, Sa 18. März ab 17.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Bußfeier: Baienfurt: Sa 18. März 18.30 Uhr Bußfeier: Baindt: So 19. März 10.00 Uhr Anschließend Waffelverkauf zu Gunsten der Minihütte. Mesner/in (m/w/d) gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum frühest- möglichen Termin eine/n Mesner/in, gerne auch ein Team, das sich vorstellen kann, gemeinsam den Dienst in der Kirche zu über- nehmen. Die Stelle ist unbefristet. Das Aufgabengebiet umfasst neben dem liturgischen Dienst (auch an Wochenenden) u. a. die Pflege der liturgischen Geräte, die Betreuung der techn. Anlagen und die Erledigung der Kirchenwäsche. Die verschiedenen Aufgaben können auch aufgeteilt werden. Wir erwarten Flexibilität, Freude an der Liturgie, Team- fähigkeit in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen pastoralen Diensten. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, vergleichbar Tarifvertrag des öf- fentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstraße 55, 88255 Baindt. Ansprechpartner: Pfarrer Staudacher, Tel. 07502/912623. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum . Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Wortgottesdienstleiter, -leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z.B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Antisemitismus im Kreuzweg von 1931/32 in Baienfurt? Dieser Frage geht Bernhard Staudacher in einem Vortrag in Bildern nach. Dienstag, 21. März 2023, 19.30 Uhr im kath. Gemeinde- haus, Bergatreuter Straße 6, Baienfurt. Pfarrer Stau- dacher hat dazu eigens Skizzen und Aufzeichnungen des Künstlers Alois Schenk (†1949) in seinem Atelier gesich- tet und ausgewertet. Ziel dieses Abends ist es, eine erste Antwort auf diese bedrängende Frage zu finden, um in einem zweiten Schritt Lösungen zu suchen, wie wir heute mit diesen teilweise anstößigen Darstellungen angemes- sen umgehen können. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen im Pfarrbüro zur Abholung bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 25. März sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Un- terstützung! Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Die Kar- und Ostertage intensiv erleben Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.lieb- frauenhoehe.de Kinderbibeltage 2023 Wir möchten dich herzlich einladen, in den Sommerferien bei den Kinderbibeltagen da- bei zu sein. Wann: 2. - 4. August 2023 von 8:00 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof-Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 40,-- Euro, 2. Kind 30,-- Euro Anmeldung per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 01. Juli 2023 Auf dich kommt es an! Unter diesem Motto werden wir eine biblische Geschichte kennenlernen und gemeinsam Spielen, Basteln, Singen, Tanzen, ..... Auf dich kommt es an! Wir freuen uns auf euch! Euer Kinderbibelwochen-Team Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine Einladung zum Seniorentreff Herr Pfarrer Staudacher und wir laden Sie herzlich ein zum Gottesdienst mit Krankensalbung am Mittwoch, den 15. März 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Das Sakrament der Kran- kensalbung wird zur Heilung und zur Stärkung von Leib und Seele gespendet. Anschließend gemütliches Beisam- mensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen Ihr Seniorenteam Vortrag mit Herrn Dr. Bernd Kaminski, Baindt vom Lions Club am 15.3.2023 um 19.00 Uhr, kath. Gemein- dehaus Baienfurt, Bergatreuter Str. 6 „WE SERVE“ (Wir dienen) ist das Motto der Lions welt- weit seit über 100 Jahren. Menschen mit unterschiedlichen beruf- lichen und persönlichen Hintergründen kommen regelmäßig in den Lions Clubs freundschaftlich zusammen, um regionale und andere Probleme anzu- gehen. Der Lions Club kümmert sich um Gesundheitspräventi- on, Drogen- und Gewaltprävention schon in den Grund- schulen. Sehstörungen und Blindheit sind Schwerpunkte der eh- renamtlichen Arbeit in vielen Ländern. Wir laden alle Frauen und Männer herzlich ein, bei die- sem interessanten und wichtigen Vortrag dabei zu sein. 17.03.2023, 19.00 Uhr St. Maria in Meckenbeuren „Kirche anders“ Einladung an alle, die diesen außerge- wöhnlichen Gottesdienst besuchen möchten. Der Förderverein für das Pflegeheim St. Barbara lädt ein zum Vortrag: Vorsicht Abzocke! Mehr Schutz vor Betrug und Diebstahl Referent: Herr U. Schäfer, Polizeipräsidium Ravens- burg, Referat Prävention Donnerstag, 23.3.2023 ab 14.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt. Diese Einladung richtet sich an alle Senioren und inter- essierte Menschen die mehr zum Thema: Schutz vor Be- trug erfahren möchten. Bitte um Anmeldung unter Tel. 0751 51462 oder unter annosch@gmx.de. Es gibt Kaffee und Kuchen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 19. März 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Das verlorene Schaf Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Die Vorstandschaft vom Förderverein für das Pflege- heim St. Barbara und weitere ortsansässige Vereine der Gemeinde Baienfurt laden herzlich ein zur Vortragsver- anstaltung. VORSICHT ABZOCKE! - Mehr Schutz vor Betrug und Diebstahl Referent: Herr U. Schäfer, Polizeipräsidium Ravensburg - Referat Prävention Donnerstag, 23. März 2023 um 14:30 Uhr im evang. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt Eintritt: frei Ältere Menschen in Deutschland sind erfreulicherweise insgesamt viel seltener von Kriminalität betroffen als jüngere. Senioren verhalten sich meist umsichtig und le- ben entsprechend sicher. Dennoch gibt es Bereiche und Situationen, in denen auch ältere Menschen Risiken aus- gesetzt sind. Dort, wo sie so etwas gar nicht erwarten: an der Haus- oder Wohnungstüre, in der eigenen Wohnung oder auch am Telefon, im Internet oder am Bankautomat. Das Ziel der Täter ist dabei stets das gleiche: durch Tricks und Täuschungen an Geld oder Wertgegenstände älterer Menschen zu gelangen. Aufklärung und Information ist der beste Weg um sol- che Straftaten zum Nachteil älterer Menschen zu ver- hindern. Diese Einladung richtet sich an ALLE Seniorinnen und Senioren sowie interessierte Menschen die mehr zum Thema: Schutz vor Betrug, erfahren möchten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Für die Planung einer kurzen Kaffeepause bitten wir um Anmeldung unter: Tel. 0751 51462 oder annosch@gmx.de. Anmeldung gerne auch von Kleingruppen und Vereini- gungen. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse VORANKÜNDIGUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Reinhard und Marita Börner Der viel gepriesene Liedermacher und Gitarrist Reinhard Börner und seine Frau Marita werden uns ein abwechs- lungsreiches Programm mit himmlischer Gitarren- und Harfenmusik bieten. Das Konzert beinhaltet wunderba- re Folk- und Choralmelodien, sowie Lieder aus der Feder von Reinhard Börner selbst. Dabei laden viele Stücke zum Mitsingen ein und werden uns nicht mehr so schnell aus den Ohren gehen. Am Freitag, 31.03.2023, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 28.03.2023 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wie jedes Jahr laden wir Erwachse- ne und Kinder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu ge- stalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selber zu verzieren. Bitte Messer und Brettchen mitbringen. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 25.03.2023, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweiler str. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer die Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. Lk 9,62 Sonntag, 12. März Okuli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 13. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 15. März 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Ge- meindehaus Sonntag, 19. März Lätare 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal -------- Gedanken zur Woche Auf den Fokus im Le- ben achten – und die Weite im Blick behal- ten Meine Augen sehen stets auf den HERRN – dieser Psalm-Vers gibt dem Sonntag „Okuli“ seinen Namen. Gar nicht so leicht, in der Reiz-Überflutung dieser Tage seinen Fokus immer richtig zu wählen – was ist, wenn ich dadurch andere Dinge aus dem Blick verliere? Tatsächlich ist es so, dass unser Gehirn gar nicht anders kann, als sich auf eine Situation nach der anderen einzu- stellen, wenn wir wirklich im Moment präsent sein wollen, ganz da. Der Sonntag „Okuli“ lädt uns ein, unseren Fokus immer mal wieder zu überprüfen und ganz bewusst auf Gott zu schauen, der uns in Jesus begegnet. Wir gehen ja seinen Passionsweg in diesen Wochen im Herzen nach. Denn gerade durch die Konzentration auf Gott, erfahren wir die große Überraschung, wie sich dadurch unser Blick gleichzeitig für die ganze Welt weitet, wie Vorurteile über- wunden werden, wie wir nicht mehr ausschließen wollen, was Gott längst in seine Liebe eingeschlossen hat. Gottes Segen dazu! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl -------- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. -------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Nach coronabedingter Pause startet unser Kir- chenkino im Frühjahr 2023 wieder: 31. März 2023, 20.00 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt (!) „Bonhoeffer – Die letzte Stufe“ Dietrich Bonhoeffer sieht den offensichtli- chen Kniefall der Mehr- heit in der christlichen Kirche vor dem Nazi-Re- gime mit großer Sorge. Sein Schwager Hans von Dohnanyi überzeugt ihn, als Kurier für die Wider- standsgruppe innerhalb der deutschen Spionage- abwehr zu arbeiten. Das erste misslungene Atten- tat auf Hitler führt zu einer Verhaftungswelle der Ge- stapo, der auch Bonhoeffer zum Opfer fällt. Im Gefäng- nis schreibt er zwischen Glauben und Zweifeln Zeilen der Hoffnung: „Wer bin ich?“ und „Von guten Mächten wun- derbar geborgen“. -------- Bibelgespräch Am Sonntag, 12. März findet um 14:30 ein Bibelgespräch im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus statt. Gelesen und ausgelegt wird Lukas, 11, 14-23 - „Vom Ver- stummen befreit“, Referent und Gesprächsleitung: Diakon Jürgen Ziegler. Die evangelische (landeskirchliche) Gemeinschaft Die APIS lädt Interessierte Gäste herzlich ein. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 24.03.2023 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Vorsitzender • Stellvertretende/r Vorsitzende/r • Kassierer • Schriftführerin • Kassenprüfer/in 8. Abstimmung Beitragserhöhung 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stell- vertretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. SVB verspielt Sieg in der zweiten Hälfte SV Kressbronn - SV Baindt 4:3 (1:3) Bereits eine Woche vor offiziellem Rückrun- denstart standen sich der SV Kressbronn und der SV Baindt zum Nachholspiel des 18.Spieltags gegen- über. Beide Teams konnten in ihrem jeweils letzten Vor- bereitungsspiel einen Sieg gegen einen Landesligisten( der SVK siegte gegen den TSV Eschach mit 2:1, der SVB bezwang den SV Oberzell mit 3:1) einfahren, wodurch eine spannende Partie im Kressbronner AssBau-Stadion zu erwarten war. Bei schwierigen weil sehr holprigen Platzverhältnissen entwickelte sich von Beginn an eine intensive, wenn auch nicht nicht hochklassige Partie, wobei sich vor allem der SVB in der Anfangsviertelstunde sehr präsent zeigte. Be- reits nach fünf Minuten hätte Rädels Team in Führung ge- hen können, Dischl traf nach Flanke von Thoma allerdings nur den Pfosten. Einige Minuten später war es erneut Thoma, der über rechts durchbrach und im Sechzehner nur noch mit einem Foul gestoppt werden konnte. Dischl übernahm die Verantwortung, scheiterte allerdings links unten an Kaschube (10.). Schlussendlich belohnte sich der SVB dann aber doch noch für eine starke Anfangsphase. Fischer zog über die linke Seite mehrere Verteidiger auf sich und brachte den Ball etwas glücklich zu Dischl in die Mitte, welcher überlegt sein 14.Saisontor und gleichzeitig die Führung für den SVB markierte. In der Folge bekamen die Gastgeber aber deutlich mehr Zugriff auf die Partie, ohne zunächst für große Torgefahr zu sorgen. Auf der Gegenseite hingegen verpasste Fischer nach einer guten halben Stunde die Möglichkeit auf 0:2 zu stellen, durch den holprigen Rasen traf er den Ball aus kurzer Distanz aber nicht richtig. Kurz vor der Halbzeitpause nahm die Partie dann allerdings nochmals Fahrt auf. Zunächst verwan- delte Lüneberger einen Freistoß aus 18 Metern herrlich im rechten Kreuzeck (39.), fünf Minuten später nickte Boenke wiederum den SVB nach einer traumhaften Linksflan- ke von Kneisl wieder in Führung (44.). Und auch für den Schlusspunkt in der ersten Hälfte sorgte der SVB. Einem SVK-Verteidiger versprang aufgrund des Untergrunds die Kugel, Dischl eroberte den Ball, umkurvte Kaschube und schob zum 1:3-Halbzeitstand ein (45.). Doch wer von den mitgereisten Baindter Fans nun auf einen entspannten zweiten Durchgang gehofft hatte, sollte bitter enttäuscht werden. Der SVK präsentierte sich im Mittelfeldzentrum immer wieder in Überzahl, gewann sowohl in der Offensive als auch in der Defensive deut- lich mehr zweite Bälle als der SVB und zusätzlich leistete sich die Baindter Hintermannschaft immer wieder haar- sträubende Fehler im Aufbau. Letzteres sollte auch den Anschlusstreffer der Gastgeber einleiten, wodurch Wiese- ner mit Tempo auf die unsortierte SVB-Abwehr zulaufen und den Ball unhaltbar im langen Eck versenken konnte (55.). Gleiches Spiel auch in der 64.Minute: Ballverlust im Baindter Spielaufbau, schneller Kressbronner Gegenstoß gegen die aufgerückte Baindter Mannschaft, Tor Lindin- ger zum 3:3. Auch nach diesem schnellen Ausgleich blie- ben die Gastgeber deutlich gefährlicher und hatten in der Folge drei dicke Chancen das Spiel komplett auf den Kopf zu stellen. Lediglich in der Schlussviertelstunde kam der SVB wieder etwas besser in die Partie - erst vergab der eingewechselte Fink eine Halbchance und kurz vor Schluss streifte ein Flugkopfball von Boenke hauchzart am langen Pfosten vorbei. So hatte das Spektakel am Ende doch nochmal eine Wendung zugunsten des SVK parat: nach einem Freistoß aus dem Halbfeld konnte Wal- ser den Einschlag per Fußabwehr zunächst verhindern, im Getümmel drückte Eberhardt die Kugel aus wenigen Metern dann aber doch noch zum 4:3-Endstand über die Linie (90+4.). Aufgrund mehrere individueller Fehler im Spielaufbau und einer fehlenden Kompaktheit im Mittelfeld in der zweiten Hälfte, verspielt der SVB zum Rückrundenauftakt somit doch noch einen sicher geglaubten Sieg. Diese Erkennt- nisse wird man in der kommenden Trainingswoche ver- suchen anzugehen, um am kommenden Sonntag gegen den TSV Meckenbeuren die ersten Punkte im Kalender- jahr 2023 einzufahren. Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl, Marc Bolgert (77. Denis Schimanowski), Tobias Szeibel, Lukas Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Walser - Marko Szeibel, Mika Dantona (82. Nico Geggier), Philipp Boenke - Jan Fischer, Jonathan Dischl, Phillip Thoma (72.Tobias Fink) Letztes Vorbereitungsspiel: SGM Altshausen/Ebenweiler II - SV Baindt II 2:2 (0:0) Tore: N. Späth (2x) Vorschau: Sonntag, 12.03. 12.45 Uhr: SV Baindt II - TSV Meckenbeuren II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Meckenbeuren Beide Partien finden auf dem Kunstrasen in Baienfurt statt. 4 Baindter Mannschaften im Einsatz Am Samstag, dem 04.03.23 waren fast alle Baindter Tischtennisspieler gefordert. Ledig- lich die Seniorenmannschaft hatte keinen Wettkampf. Den Anfang machte die 2. Jugendmann- schaft, die um 10 Uhr in Bodnegg begann. Ohne Benja- min Michelberger, der in der ersten Mannschaft aushel- fen musste, war klar, dass das ein schweres Spiel werden würde. Für ihn gab Ersatzspieler Leopold Koch sein De- büt in der 2. Mannschaft. Er machte seine Sache sehr or- dentlich und konnte auch direkt einen Satz gewinnen. Für einen Sieg reichte es für ihn aber leider noch nicht. Sehr stark hingegen spielte sein großer Bruder Valentin, der alle seine Spiele gewinnen konnte. Franz und Pia Kreutle verloren beide im 5. Satz, aber auch hier wäre ein Sieg durchaus möglich gewesen. So ging die Partie insge- samt mit 3:7 verloren, es war dennoch ein gutes Spiel unserer Mannschaft. Es spielten: Valentin Koch (3:0), Franz Kreutle (0:2), Pia Kreutle (0:2) und Leopold Koch (0:2) Die 1. Jugendmannschaft hatte um 14 Uhr ein Heimspiel gegen den TSB Ravensburg und musste auf Felix Haller verzichten, sodass auch hier ein enges Spiel erwartet wurde. Die Doppel endeten mit einer 1:1 Punkteteilung: Jona Klein und Fabian Striegel gewannen, während Ric- co Haller und Benjamin Michelberger mit 1:3 verloren. In den Einzeln spielte Jona stark und konnte beide Einzel recht deutlich gewinnen. Fabian spielte zum ersten Mal im vorderen Paarkreuz und gewann gegen die Nummer 2 der Gäste. Ricco erwischte nicht seinen besten Tag und musste beide Einzel abgeben, eines davon ganz knapp im 5. Satz. Benjamin bewies bei seinen beiden 5-Satz-Sie- gen Nervenstärke und konnte mit seinem Sieg im letzten Spiel den knappen 6:4 Erfolg klarmachen. Damit sind wir weiterhin Tabellenführer und haben am letzten Spieltag in 2 Wochen ein echtes Meisterschaftsendspiel gegen das starke Team aus Bergatreute. Es spielten: Jona Klein (2:0), Fabian Striegel (1:1), Ricco Haller (0:2) und Benjamin Michelberger (2:0) Am Abend spielten die erste und zweite Herrenmann- schaft parallel vor ca. 15 Zuschauern beim Heimspieltag gegen den TV Isny 46 und den TSV Eschach. Die erste Mannschaft hatte nach der Niederlage in der Vorrunde einigen Respekt vor der Mannschaft aus Isny und wollte unter keinen Umständen nochmals als Verlierer von den Tischen gehen. Die Doppel starteten mit 2 Siegen und einer Niederlage verheißungsvoll und auch die ersten Einzelsiege von Philipp Schwarz und Marcel Brückner waren relativ deutlich. In der Mitte lieferten sich Thomas und Tobias Nowak heiße Duelle mit ihren Kontrahenten und konnten diese knapp siegreich gestalten. Frank Mark- wart fehlte die nötige Sicherheit, um seinem Gegner ge- fährlich werden zu können, während Thomas Rauch mit seinem aggressiven Vorhand Topspin viele Punkte und am Ende auch sein Match knapp mit 3:2 gewinnen konn- te. Philipp und Marcel ließen dann nach konzentrierter Leistung nichts mehr anbrennen, sodass der 9:2 Erfolg überraschend deutlich, aber auch in dieser Höhe verdient ausfiel. Im nächsten Spiel gegen den zuletzt bärenstar- ken SV Weiler wollen und müssen wir an diese Leistung anknüpfen, um weitere Punkte im Kampf um die Meis- terschaft zu sammeln. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (1:0), Thomas Nowak (1:0), Frank Markwart (0:1) und Thomas Rauch (1:0) Die zweite Mannschaft rechnete sich gegen die besser eingeschätzten Gegner aus Eschach nach den zuletzt enttäuschenden Resultaten nicht viel aus. Doch mit zwei hart umkämpften Doppelsiegen starteten wir optimal. Das nächste Highlight setzte Tobias Sonntag, der gegen den besten Spieler der Liga gewinnen konnte und einen Big Point holte. Weitere Punkte sammelten Robert No- wak und Rüdiger Sorg, der sogar beide Spiele gewinnen konnte. Beim Stand von 7:7 mussten das letzte Einzel von Oliver Rückert sowie das Schlussdoppel über Sieg, Nie- derlage oder Unentschieden entscheiden. Während das Schlussdoppel in drei knappen Sätzen verlor, machte es Oliver nach anfänglicher 2:0 Satzführung noch einmal richtig spannend und konnte den 5. Satz nach einem 6:8 Rückstand doch noch drehen und so den entscheiden- den Punkt zum vielumjubelten 8:8 Unentschieden holen. Es spielten: Josef Spöri (0:2), Tobias Sonntag (2:0), Robert Nowak (1:1), Rüdiger Sorg (2:0), Christine Malsam (0:2) und Oliver Rückert (1:1) Abt. Frauenturnen Einladung zur Abteilungsversammlung Unsere Abteilungsversammlung findet am Montag, 13.3.23, nach dem Sport ab 20.30 Uhr im Jugendvereinsheim „Loch“ statt. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 17. März 2023 um 19:00 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Zweite*r Vorsitzende*r 4.2. Schriftführer*in 4.3. Breitensportwart*in 4.4. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.5. Technischer Leiter 4.6. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung Gemäß § 11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 tens 13. März 2023 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Ankündigung: Plätze richten am Fr., 24.03. ab 14 Uhr und Sa., 25.03. ab 9 Uhr Musikverein Baindt Nachbericht zur Jahreshauptversamm- lung Am vergangenen Sonntag, den 5. März 2023, fand die alljährliche Jahreshauptver- sammlung des Musikvereins Baindt e.V. in der Schenk-Konrad-Halle statt. Die Mitglieder wurden von der zweiten Vorsitzenden Ju- lia Konzett begrüßt und durch die Versammlung geleitet. Zum Gedenken an die Verstorbenen Mitglieder spielte die Musikkapelle das Stück „Ich hatte einen Kameraden“. Auch dieses Jahr konnten wir viele treue Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft im Verein ehren. Für 10 Jahre aktive Mitgliedschaft wurden Fabian Steinhauser, Theresa Konzett, Annika Lupp, Niklas Späth, Jonas Pfister und Nadine Haug geehrt. Stefan Schnez und Franz Berle erhielten für ihre 20-jährige Mitgliedschaft die Ehrenna- del des Blasmusikverbands Baden-Württemberg in Sil- ber. Für seine 30-jährige aktive Mitgliedschaft wurde Ralf Henzler geehrt. Hugo Jung konnte für seine 40-jährige aktive Mitgliedschaft die Ehrennadel in Gold mit Diamant sowie ein Ehrenbrief überreicht werden. Für seine beina- he unschlagbare 70-jährige aktive Mitgliedschaft wurde Josef Kränkle ebenfalls die Ehrennadel in Gold mit Dia- mant sowie den Ehrenbrief für 70-jährige Mitgliedschaft überreicht. Des Weiteren wurden 40 passive Mitglieder für ihre 40-jährige fördernde Mitgliedschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt. Im Anschluss an die Ehrungen gab die Schriftführerin Melanie Brei der Versammlung einen Überblick über die Vereinsaktivitäten 2022. Besonders stand hier natürlich unser DorfMusikFest im Vordergrund. Die Jugendleiterin Natalie Hage berichtete von der Ju- gendarbeit im vergangenen Jahr und gab Einblicke in die Aktivitäten der Jugendkapelle. Die Kassiererin Selina Steinhauser gab der Versammlung Einblick in die vergangenen Kassengeschäfte. Anschlie- ßend empfahlen die beiden Kassenprüfer Werner Elbs und Josef Schützbach der Versammlung die Entlastung der Vorstandschaft. Die Vorstandschaft wurde von der Versammlung einstim- mig entlastet. Frau Simone Rürup übernahm die Wahl- leitung. Unser 1. Vorsitzender Ronald Spahlinger gab nach be- achtlichen 10 Jahren das Amt des 1. Vorsitzenden an Se- lina Steinhauser ab. Wir bedanken uns recht herzlich bei Ronald Spahlinger und wünschen Selina Steinhauser viel Spaß bei ihrer neuen Aufgabe! Das Amt des Kassiers wird zukünftig von Johannes Stein- hauser übernommen. Simone Schnez hat nach insgesamt 13 Jahren im Ausschuss ihr Amt an Valentin Schmidt wei- tergegeben. Auch bei ihr bedanken wir uns recht herzlich für ihr Engagement! Natalie Hage, Jugendleiterin, und Luise Newerla, Beisitze- rin, wurden von der Versammlung für weitere zwei Jahre wiedergewählt. Auch die beiden Kassenprüfer Werner Elbs und Josef Schützbach wurden in ihrem Amt bestätigt. Nach den Wahlen folgte noch der Bericht unseres Diri- genten Julius Otto sowie ein Ausblick in das diesjährige Vereinsleben. Der neugewählte Ausschuss des Musikvereins Baindt e.V. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zu unserer Veranstaltung am Diens- tag, 28.03.2023 um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Frau Michaela Bayer referiert zum Thema Bär- lauch - gesund und voll im Trend, mit Kostproben. Wir freuen uns über alle Interessierten aus der Gemeinde. Die Vorstandschaft Am Samstag, 25.03.2023 findet in Ebersbach-Musbach eine Veranstaltung für Junge Landfrauen (bis 40 Jah- re) statt. Siehe Flyer. Kommt vorbei und informiert euch!!! Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stellen sich vor Die Helfer-vor-Ort Gruppe ist nur ein (wichtiger) Baustein in dem vielschichtigen Aufgabengebiet des DRK Baien- furt-Baindt. So betreibt Ihr DRK vor Ort eine Schnellein- satzgruppe (SEG) oder sichert mit ihrem Sanitätsdienst Veranstaltungen ab. Egal ob Fasnetsumzug, Marktplatz- fest, Straßenfest oder sportliche Veranstaltung: wo viele Menschen aufeinandertreffen, gibt es zahlreiche kleine oder größere Notfälle, bei denen unser Sanitätsdienst der richtige Ansprechpartner vor Ort ist. Möchten Sie sich im DRK Baienfurt-Baindt aktiv einbrin- gen? Wir freuen uns auf Sie! Sofern Sanitätsdienst und Notfalleinsätze nicht Ihr Interesse sind: wie wäre es mit dem Arbeitskreis Blutspende? Schließlich gehört Blut zu den wertvollsten Dingen, die ein Mensch geben kann. Bis heute ist es nicht gelungen, künstliches Blut herzustellen, um Leben zu retten. Sobald Menschen durch einen Un- fall oder einen operativen Eingriff Blut verlieren, sind sie auf das Blut von Spendern angewiesen. Auch eine pro- jektbezogene Mitarbeit ist jederzeit möglich. Egal ob das ganze Jahr über, oder z.B. einmal im Jahr bei unseren Nikolaus-Besuchen als „Teilzeit-Schutzengel“: Sie sind je- derzeit bei uns willkommen und bringen so viel Zeit bei uns ein, wie sie erübrigen können. Und nicht zu vergessen: unser Jugendrotkreuz. Die Grund- lagen in Erster-Hilfe werden in regelmäßigen Gruppen- stunden spielerisch vermittelt und vertieft. Dabei stehen Hilfsbereitschaft, Gemeinschaft, Teamgeist und die ge- lebte Toleranz stets im Mittelpunkt. Die sieben Grundsät- ze des Roten Kreuzes - Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Uni- versalität - sind dabei die zentrale Grundlage für unsere Arbeit im Jugendrotkreuz. Das Jugendrotkreuz des DRK Baienfurt-Baindt: mehr als nur Pflaster kleben! Da sich der laufende Unterhalt unserer Bereitschaft aus- schließlich über Spendengelder finanziert, freuen wir uns über Ihre finanzielle Unterstützung, die zu einhundert Prozent in unsere ehrenamtliche Arbeit fließt. Treten Sie mit uns in Kontakt (bereitschaftsleitung@drk-baienfurt- baindt.de) – wir freuen uns auf Sie! Herzliche Einladung an alle Interes- sierten zum Informationsabend mit unserem MdB Axel Müller am 24.03.23 um 20 Uhr in der Gaststätte M3 mit dem The- ma: Gesundheitspolitik – Änderung der Krankenhaus- landschaft Nicht erst die Pandemie-Jahre haben die zentrale Be- deutung der Gesundheitspolitik deutlich vor Augen ge- führt. Auch die sehr emotional geführten Diskussionen über die Zukunft einzelner Krankenhausstandorte zeigen, dass eine gesicherte medizinische Versorgung uns alle im Kern betrifft. Wenn wir einmal krank sind, erhoffen wir uns schnellstmögliche Termine beim Haus- und Facharzt, im Notfall eine bestmögliche Versorgung im Krankenhaus und anschließend gute Reha- und Nachsorgeangebote. Wie all das auch in Zeiten immer knapper werdender Finanzmittel und angesichts des aktuellen Mangels an Arzt-, Pflege- und weiterem medizinischen Fachpersonal funktionieren kann, treibt nicht nur die Politik um. Als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter und als Mit- glied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundesta- ges spricht Axel Müller zum Thema Krankenhausreform – worauf man sich möglicherweise einstellen muss. Re- formen ohne Veränderungen gibt es nicht. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, am Freitag, 24.03.23 nach Baienfurt ins „M3“, Marktplatz 3, zu kom- men. Wir haben das Nebenzimmer reserviert. Die Ver- anstaltung beginnt um 20 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei. Auf Ihr Kommen freuen sich die CDU Gemeindeverbände Baindt und Baienfurt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung Röhrenmoos Vom Großweiher geht es auf guten Wegen zur Leupolz- mühle. Über Krotten- und Karbachtal wandern wir zurück. Wann: Dienstag 21.02.2023 um 12.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 12 km, 170 hm, Fahr- preis 6 Euro für Mitglieder. Einkehr reserviert nach der Wanderung! Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe bitte mitbringen. Anmeldung ab 10.02.23 Wanderführung Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info am Vortag ab 20 Uhr im Ansagetext T. - 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zum 2. VdK-Treff vom Ortsverband Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Wein- garten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am Mittwoch 15.März 2023 Ort: Best Western – Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich sehr freuen, wenn Sie zahlreich kommen, denn es werden Bilder mit dem Beamer an der Leinwand von unseren Aktivitäten gezeigt. Wir sehen uns, liebe Grüße Karin Maucher Was sonst noch interessiert Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach VORANKÜNDIGUNG Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mit- glieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Ver- sammlung findet am Dienstag, 28. März 2023 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Saulgauer Straße 4 in 88361 Boms statt. Zur besseren Planung bitten wir um vor- herige Anmeldung bis spätestens 20.03.2023 unter Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 15. März 2023 um 19:00 Uhr Thema: Alltagshilfsmittel Herr Widmann und Herr Jöns 12. April 2023 um 19.00 Uhr Thema: Wie sage ich es meinem Arzt? Kommunikation mit dem Arzt Frau Dr. Seidel von der Fachhochschule Hannover Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Meeting-ID: 854 0624 0815 Kenncode: 300683 Schnelleinwahl (mobil) +49 69 7104 9922, 85406240815 Deutschland +49 69 3807 9883, 85406240815 Deutschland Einwahl nach Standort (Festnetz) +49 69 7104 9922 Deutschland +49 69 3807 9883 Deutschland Meeting-ID: 854 0624 0815 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Grundsteuer-Wirrwarr immer größer BdSt empfiehlt allen Bürgern: Bodenrichtwert auf Boris-BW nochmals überprüfen In Baden-Württemberg wird das Wirrwarr bei den Bo- denrichtwerten, die für die ab 2025 neu zu berechnende Grundsteuer notwendig sind, immer größer. Denn weil viele Bürger mit den ermittelten Werten nicht einver- standen waren, prasselten auf die Kommunen zahlreiche Beschwerden nieder. Auch, weil das Finanzministerium Baden-Württemberg die Bürger auffordert, sich bei of- fensichtlich falschen und zu hohen Werten zunächst an den Gutachterausschuss der Kommune zu wenden, um auf diesem Weg nachträgliche Änderungen an den Bo- denrichtwertzonen zu erreichen. Bis zum 28. Februar 2023 bekamen die Gutachteraus- schüsse in der Folge Zeit, Änderungen an den Bodenricht- werten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zur Erin- nerung: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung war der 31. Januar 2023. Es kann jetzt also sein, dass sich ein Bodenrichtwert für den Steuerzahler, der seine Erklärung bereits eingereicht hat, geändert hat. Selbst wenn sein Grundsteuerbescheid schon da ist, kann zwischenzeit- lich der Bodenrichtwert nochmals geändert worden sein. Diesen weiteren Fehler in der Prozessplanung baden nun erneut die Bürger aus, denn die sollten jetzt wieder aktiv werden. „Wir raten auf Grund der aktuellen Entwicklung allen Grundstückseigentümern auf der Plattform Boris- BW direkt zu überprüfen, ob der im Zuge ihrer Feststel- lungserklärung angegebene Bodenrichtwert noch seine Gültigkeit besitzt. Denn wenn hier der Bodenrichtwert zu Gunsten der Steuerzahler geändert wurde, sollten die Bürger, die noch keinen Grundsteuerwertbescheid er- halten haben, über Elster sofort eine korrigierte Grund- steuererklärung abgeben. Die Eigentümer, die bereits einen Bescheid erhalten haben, müssen unverzüglich Ein- spruch beim Finanzamt einlegen“, appelliert Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Ba- den-Württemberg. Sollte die einmonatige Einspruchsfrist bereits verstrichen sein, müssen Eigentümer laut Möller ei- nen Antrag auf Änderung ihres Grundsteuerwertes stellen. „Dass jetzt mit einer Nachschärfung der Bodenrichtwerte sozusagen eine Operation am offenen Herzen durchge- führt wird und Werte im laufenden Verfahren noch ge- ändert werden, zeigt das ganze Ausmaß der verkorks- ten Grundsteuerreform in Baden-Württemberg“, kritisiert Möller und erinnert daran, dass die Hilferufe der Gutach- terausschüsse nach einer Verlängerung der Frist für die Abgabe der Bodenrichtwerte hätten ernst genommen werden müssen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Landkreis Ravensburg Online-Veranstaltung „Jung im Ländlichen Raum“ am 21.03.2023 Der Landkreis Ravensburg ist der zweitgrößte Flächen- landkreis Baden-Württembergs und ländlich geprägt. Doch wie geht es Jugendlichen im ländlichen Raum und wie zufrieden sind sie? Gerade hinsichtlich Herausforderungen wie Fachkräfte- mangel, aber auch der demografischen Entwicklung mit einer alternden Gesellschaft ist es wichtig, den Blick auch auf die Jugend zu richten. Wir brauchen den frischen Blick, den Elan und die Tatkraft junger Menschen, um zukunfts- fähige Lösungen für die aktuellen, aber auch zukünftigen Herausforderungen zu entwickeln. Die Chancen, die die Perspektiven der jungen Generation für den ländlichen Raum bieten, dürfen nicht verpasst werden. Die Online-Veranstaltung „Jung im Ländlichen Raum“ am 21.März 2023 von 17:30 Uhr – 20:00 Uhr für Interessierte und Jugendliche beschäftigt sich mit diesem Thema. Es werden Anhaltspunkte zur Situation von Jugendlichen im ländlichen Raum gegeben sowie die Situation im Land- kreis Ravensburg durch Landrat Harald Sievers und Ju- gendliche selbst anhand ihrer Projekte in Isny und Taldorf dargestellt. Alle Teilnehmenden sind im Anschluss dazu eingeladen, an der offenen Diskussion zur Situation von Jugendlichen im ländlichen Raum teilzunehmen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmel- dung finden Sie bzw. Du über folgenden Link: www.alr-bw.de/jugend. Ravensburger Spieleland baut außergewöhnlichen Liebherr-Erlebnis- spielplatz Ab der Saison 2023 ist im Entdeckerland im Freizeit- park am Bodensee toben, rutschen und klettern auf über 1.300 Quadratmetern angesagt! Der neue Lieb- herr-Erlebnisspielplatz bietet bereits den Kleinsten ei- nen spannenden Einblick in die faszinierende Produkt- welt von Liebherr. Mini-Entdecker tauchen in die Welt der Bagger, Krane, Fahrmischer und Kühlschränke ein, springen mit der Seilbahn aus einem Helikopter und spielen im Frachtcontainer! Da werden kleine Augen groß: Auf dem Liebherr-Erleb- nisspielplatz wartet ein 4,5 Meter langer Fahrmischer mit Fahrerkabine, vielen Spielebenen und einer Rutsche auf die Gäste. Von dort aus können die Kleinen direkt über einen Kletterparcours zum nächsten Highlight gelangen, dem Bagger. Aber auch von der Baggerschaufel geht es über den Ausleger in Innere des Baggers und seiner Fahr- erkabine. Wer noch mehr mutigen Kletterspaß möchte, kann sich auf dem 4,5 Meter langen Mobilkran mit steilem Rampenaufstieg so richtig austoben, während die kleinen Geschwister mit Aufsitzbaggern im Kies graben! Wer ei- nen Blick über den gesamten Spielplatz werfen möchte, kommt bei dem fünf Meter hohen Kran mit Nestschaukel auf seine Kosten. Der Kran kann auf über zwei Metern von den Kleinen beklettert werden und bietet einen tol- len Ausblick! Das nebenan gelegene Containerspielhaus bietet Kletter- und Spielspaß auf zwei Ebenen in einem original Schiffscontainer. Wer es rasant mag, der wagt einen Sprung auf einer der zwei Tellerschaukeln direkt aus dem Helikopter! Außerdem kann man im Helikopter die Vielfalt der Produkte bestaunen, die Liebherr für die Luft- fahrtindustrie entwickelt. Wer genug gespielt hat, kann die kleine Anhöhe des Liebherr-Erlebnisspielplatzes erklim- men und dort die große Produktvielfalt im XXL-memory® entdecken oder auf den Raupenbänken Platz nehmen. Diese wurden in einer Liebherr-Lehrwerkstatt exklusiv für das Ravensburger Spieleland gefertigt. Neben den großen Spielgeräten finden die kleinen und großen Be- sucher zahlreiche Wissensspiele zu den Themen Logistik, Elektronik oder Digital. Und weil auch der eifrigste Ma- schinenführer einmal hungrig wird, hält der angrenzende Kioskbereich kühle Erfrischungen und Snacks zur Stär- kung bereit. Außerdem gibt es auch hier ein lehrreiches, interaktives Spiel rund um die richtige Lagerung und den nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln. Der VLF Ravensburg – Waldsee e.V. lädt ein Eine Veranstaltung für Frauen und interessierte Männer findet am Mittwoch, den 15. März 2023 um 14 Uhr im Gasthaus Sternen in Reute statt. Von Schwester Birgit, Franziskanerin aus dem Kloster Reute bei Bad Waldsee, werden wir erfahren, warum die Frühjahrskur so wichtig ist und wie man heimische Pflanzen für eine solche Kur zubereitet. Als Fachfrau für Heilpflanzen ist sie auch bekannt für den wunderschönen Klostergarten mit Schaugarten und Labyrinth. Second-Hand-Kleider-Basar Mochenwangen, Turn- und Festhalle, Sportplatzweg Verkauf Samstag, 11. März von 10 bis 13 Uhr Aktuelle und gut erhaltene Frühlings- /Sommerbeklei- dung für Damen, Herren und Kids ab Größe 140 Schuhe, Accessoires, Bücher Weitere Infos: www.second-hand-basar-mochenwangen.de Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. Unser Basar-Erlös wird ausschließlich für karitative Zwe- cke verwendet. Bauernhaus-Museum Oberschwaben-Allgäu Das beliebte Freilichtmuseum in Wolfegg eröffnet am 19. März einen neuen Hof! Alltag früher und heute im Bauernhaus-Museum Ober- schwaben-Allgäu Am Sonntag 19. März geht es wieder los im Bauernhaus-Muse- um und dann gleich mit etwas ganz Be- sonderem! Mit dem Hof Beck aus Taldorf bei Ravensburg wird ein weiteres histori- sches Gebäude auf dem Gelände eröff- net. Der Hof wurde aus Mitteln des Landkreises Ravensburg und dank einer großzügigen Förderung aus Landesmitteln auf das Mu- seumsgelände transloziert, renoviert und eingerichtet. Er ist Zeuge des Lebens einer oberschwäbischen Bauern- familie und zugleich ein barrierearmer, inklusiver Ort zum Anfassen, Ausprobieren und Lernen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 In den historischen Räum- lichkeiten wird der Alltag der ehemaligen Hofbewoh- ner/innen, der Familie Beck, um 1900 mit allen Sinnen er- fahr- und erlebbar - in ab- wechslungsreichen Erzäh- lungen, mit Texten, Bildern und interaktiven Stationen, ein Eintauchen in eine Zeit ohne fließendes Wasser, Strom oder Maschinen. Der Hof und seine Daueraus- stellung wurden durch Rampen sowie zahlreiche Tast- und Hörstationen und eine Übersetzung wichtiger Texte in Audio, Leichte Sprache und Deutsche Gebärden- sprache für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen angepasst. „Alltag früher und heute“ – so lautet auch das diesjährige Jahresthema am Bauernhaus-Museum. Ver- anstaltungen, museumspädagogische Angebote und Er- lebnistage bilden das umfangreiche Begleitprogramm zum neuen Hof und regen zum Vergleich zwischen dem eigenen Leben und dem ländlichen Alltag vor 100 Jahren an. Begeben Sie sich auf eine Zeitreise und erfahren Sie viel Wissenswertes über das bäuerliche Leben vor rund 100 Jahren! Kommen Sie am Sonntag, 19. März ab 12 Uhr zur Er- öffnung „Hof Beck“ auf dem Museumsgelände Grußwort Dr. Tanja Kreutzer Museumsleitung Bauern- haus-Museum Grußwort Simon Blümcke Erster Bürgermeister Stadt Ravensburg Grußwort Regine Rist Ortsvorsteherin Taldorf Feierliche Eröffnung „Hof Beck“ durch Harald Sievers Landrat Musikalische Begleitung durch den Musikverein Taldorf und Bewirtung durch den Landfrauenverband Taldorf Die Veranstaltung und alle Reden werden von zwei Gebärdendolmetscher/innen begleitet. Museumssaison 2023: 19. März – 11. November Mai-Sept. tägl. 10-18 Uhr März, April, Oktober, November: tägl. außer Mo. 10-17 Uhr (Sonderöffnung: Ostermontag) Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de S T E T H O S K O P T A R A E S O L H A A L I B I S P A R K R A D I M A O R W E T R A B A N T M U T K E N T T O L A R S L O U M O E D I M E A N S C H L A E G E R O S I R A S S E N A M A M O D E R N E A E R A L E I A A L S T A P E L N O U I Um die Ecke gedacht Waagrecht: 1. in Losgehstimmung, 10. Geierfeierschmaus, 13. unter ihnen stecken Rechtsprecher, 14. schaltet mit M die Lautsprecher gleich, 15. Teamwork von Biene und Kellermeister, 16. Ur-36w ergibt geschüttelt ein Sternbild, 17. vorwärts Mädchen, rückwärts Papageien, 18. Reiter ist von hinten Fledermaus, 19. Abtmönch hat offizielle Drogen im Bauch, 21. Giovanni Battista Madonnenmaler, 23. „Wer die Enge seiner … begreifen will, der reise.“ (Kurt Tucholsky), 27. darin stecken 44 waagrecht und 1 senkrecht, 29. hallt durch arena und estadio, 31. in Gossau gibt es ein Gebirge, 33. dieser Père ist ein Weihnachtsmann, 34. „Tugend ist der beste …“ (Sprichwort), 35. vorwärts Ostseebad, rückwärts Gemeinplatz, 36. Igel, du wirst niemals vor mir …, behauptete der Hase, 37. was Kloßbrühe ganz und gar nicht ist, 40. oft das Ende der Verlobungszeit, 41. im Tagesraum wohnt ein Prophet, 44. Foltermelodie, 45. bestätigt oder bestätigt Exaktheit, 46. mit Vorliebe von Politikern geschnürt, 47. versammeln sich zu Platten, 48. in Ref eingefügt Fühlbild Senkrecht: 1. Sekt-Photos neu sortiert sind Atem- lauscher, 2. nicht Elefantenlaut, sondern Brutto-Net- to-Differenz, 3. das der Liebsten bringt dem Ganoven wenig, 4. Brotzeit-Schärfer, 5. umkreist die Erde und einst den Alexanderplatz, 6. im Hackentrick steckt eine Grafschaft, 7. mit C Newman-Redford’sche Gau- nerkomödie, 8. Sekretärinnen-Gütemaß schreibt sich wie Echsengala, 9. Kosename für dornige Schönheit?, 11. Wimpernschlag der Geschichte, 12. Akten … sich gerne zu … , 20. mit BEL im Zimmer, mit WE in der Luft , 22. gegenwärtige 11 mit Post, 24. damit beginnt der zeitgemäße Aberglauben, 25. seine Devise: „Alle Kriege, die dem Fortschritt dienen, sind gerecht.“, 26. Ljubljana-Schilling, 28. ST-Unterarten sind Fahrwege, 30. mit B Körper, mit D Pein, 32. tanzt über dem Fire, 36. zwei Nickel, 38. Tibettempel in Alhambra, 39. in Le- deste eingearbeitet Rockerattribut, 40. Voraussetzung für große Sprünge, 42. fetter Fisch mit schlanker Linie , 43. Wunschantwort auf Tu m’aimes? 1 13 16 18 23 31 35 37 44 46 2 24 38 3 32 4 25 39 5 19 33 40 6 26 47 7 14 20 27 36 8 21 41 45 9 17 28 34 10 15 22 29 48 11 30 42 12 43 DEIKE ude-0313 © Oertner/DEIKE 720R65R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 2/ 13 &AUSBILDUNGBERUF GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDeerr EErriinnnneerruunnggssddiiaammaanntt.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 VERANSTALTUNGEN IMMOBILIENMARKT STELLENANGEBOTE[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 4,40 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 10.03.2023
        Amtsblatt_2023_05_05_KW18.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 5. Mai 2023 Nummer 18 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Energiedialog vor Ort Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e Freitag 10:30–12:00 Uhr | Bergatreute 13:00–14:30 Uhr | Baindt 15:00–16:30 Uhr | Baienfurt 17:00–18:30 Uhr | Waldburg Samstag 08:30–10:00 Uhr | Schlier 10:30–12:00 Uhr | Vogt 12:30–14:00 Uhr | Wolfegg Mehr Informationen im Innenteil. Infostände bei den Rathäusern am 12. und 13. Mai 2023 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Windpark Altdorfer Wald – aktueller Stand Info-Tour durch sieben Gemeinden am 12. & 13. Mai 2023 – Zufallsauswahl für die Dialoggruppe startet Der Energiedialog kommt am 12. & 13. Mai 2023 vor die Rathäuser der Kommunen Der Energiedialog informiert und sammelt Themen, Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft zum ge- planten Windpark im Altdorfer Wald ein. Mit einem Informationsstand steht das Moderationsteam des Forum Energiedialog für jeweils 90 Minuten vor den Rathäusern, am Freitag den 12. und Samstag, den 13. Mai, in allen sieben Gemeinden. Freitag Samstag 10:30 - 12:00 Uhr Bergatreute 08:30 - 10:00 Uhr Schlier 13:00 - 14:30 Uhr Baindt 10:30 - 12:00 Uhr Vogt 15:00 - 16:30 Uhr Baienfurt 12:30 - 14:00 Uhr Wolfegg 17:00 - 18:30 Uhr Waldburg Zusätzlich wird auch der Vorhabenträger, Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und iTerra Energy, mit einem Informations- stand vertreten sein. Die eingesammelten Anliegen aus der Bevölkerung fließen in den Energiedialog ein und werden von der Dialoggruppe gesichtet und priorisiert. Während der Info-Tour beantwortet das Moderationsteam des Forum Energiedialog auch Fragen zum weiteren Vorgehen, u.a. zur Dialoggruppe und zur Zufallsauswahl. Kommunale Dialoggruppe begleitet Projektentwicklung Die Projektentwicklung des Windparks Altdorfer Wald wird voraussichtlich mehrere Jahre andauern. In Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg wird deshalb eine gemeindeübergreifende Dialog- gruppe eingesetzt, welche die relevanten Themen definiert und öffentliche Veranstaltungen dazu vorbereitet. Die Dialoggruppe ist ein kommunales Instrument, moderiert wird sie vom Forum Energiedialog. Chancengleiche Auswahl von vierzehn Bürgerinnen und Bürgern nach dem Zufallsprinzip Die Dialoggruppe wird aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, jeweils einem Mitglied des Gemeinde- rats und Initiativen und Gruppen zum Altdorfer Wald zusammengesetzt sein. Außerdem sollen vierzehn chan- cengleich ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Teil der Gruppe werden. Dafür werden mit Unterstützung der Meldeämter der sieben Gemeinden rein zufällig Personen ausgewählt, die in den nächsten Wochen von den Rathäusern angeschrieben werden. Die Zusammensetzung der Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern soll hin- sichtlich Alter und Geschlecht möglichst der tatsächlichen Verteilung in den Gemeinden, als auch der Zukunfts- bedeutung des Themas, entsprechen. Sie haben bereits einen Brief mit einer Einladung zur Teilnahme erhalten? Wir freuen uns, wenn Sie sich zurück- melden! Wenn sich mehr als zwei Personen aus einer Gemeinde zurückmelden, entscheidet das Losverfahren. Die zum Windpark angrenzenden Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg berichten in ihren Mitteilungsblättern regelmäßig über die Projektentwicklung und den begleiten- den Energiedialog. Bei Fragen und Anregungen zum Energiedialog melden Sie sich gerne bei Sarah Albiez, s.albiez@energiedialog-bw.de www.energiedialog-bw.de Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 19.05.2023 Redaktionsschluss: 15.05.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen FERIENBETREUUNG Liebe Eltern, für die Pfingstferienbetreuung vom 30. Mai bis 02. Juni (4 Tage) wird in der Klosterwiesenschule Baindt für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 eine Ferienbetreuung angeboten. Das Betreuungsangebot findet je nach Teilnehmerzahl in Baindt oder in Baienfurt statt. Bei Bedarf können Sie Ihre Kinder über reservix.de verbindlich anmelden, hier finden Sie auch weitere Informationen zu den Betreuungszeiten und Kosten. Der Annmeldeschluss ist am 09. Mai 2023. Einsprüche gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform Finanzämter versenden keine Eingangsbestätigung Nachdem in Baden-Württemberg der Großteil der insge- samt rund 5,6 Millionen zu erwartenden Grundsteuerer- klärungen eingetroffen ist und jeweils über 2 Mio. Grund- steuerwert- und Grundsteuermessbescheide versandt wurden, gehen auch Einsprüche gegen die Bescheide in den Finanzämtern ein. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Die Finanzämter bitten daher von solchen Anforderun- gen abzusehen. Wer jedoch den Einspruch über das ELSTER-Portal – hier un- ter „Alle Formulare“/„Anträge, Einspruch und Mitteilungen“: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/ alleformulare/einspruch abgibt, erhält, ebenso wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung, automatisch eine Versandbestätigung. Hinweis zum Ruhen der Einspruchsverfahren Wird mit dem Einspruch ausschließlich die Verfassungs- mäßigkeit des neuen Rechts angezweifelt und das Ruhen des Verfahrens beantragt, gewähren die Finanzämter dies grundsätzlich stillschweigend (sog. Zweckmäßig- keitsruhe). Auch ohne ausdrücklichen Antrag gehen die Finanzämter aus verwaltungsökonomischen Gründen davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrem Einspruch ausschließlich auf die Verfassungsmä- ßigkeit des neuen Rechts beziehen, einer Verfahrensruhe aus Zweckmäßigkeitsgründen zustimmen. Sofern Grund- stückseigentümer deutlich machen, dass sie ein eigenes Gerichtsverfahren führen möchten, sind die Finanzäm- ter angehalten, diesem Begehren nachzukommen und über den Einspruch durch Einspruchsentscheidung zu entscheiden. Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Beginn der Baumaßnahme in der Ortsmitte und zu den Entwicklungen im Fischerareal am 24. Mai 2023 Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung lade ich Sie zur Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Diese Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich über die Neugestaltung und den Baubeginn unserer Ortsmitte und über die Entwicklungen im Fischerareal informieren wollen. Wir freuen uns über Ihre rege Teilnahme an dieser Veranstaltung und auf einen informativen Abend! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Regen im Frühjahr – Allgemeine Info zur Grundwasserneubildung Die Grundwasserneubildung erfolgt vorwiegend im Win- ter. Positive Effekte ergeben sich durch regelmäßige Nie- derschläge über den gesamten Winter. Erst in den ver- gangenen beiden Monaten hatten wir mehr Regen als im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Von den zahlreichen Niederschlägen profitieren unsere Böden. Die Regenfälle der vergangenen Wochen reichen jedoch nicht aus, um sich positiv auf den Grundwasserstand auszuwirken. Der Regen hat das Defizit abgemildert. Die obere Boden- schicht ist nun mit wenigen Ausnahmen in Deutschland gut durchfeuchtet. Die jüngsten Regenfälle tun den Böden sehr gut, die in den vergangenen Sommern stark ausgetrocknet sind. Die Pflanzen nehmen das Wasser weitgehend auf. In den tiefen Bodenschichten kommt davon nicht viel an, dafür braucht es über einen längeren Zeitraum deutlich grö- ßere Regenmengen im Winterhalbjahr. Seit 2003 ist ein signifikanter Rückgang der Niederschlä- ge zu beobachten. Das gelte auch für den maßgeblichen Zeitraum für die Grundwasserneubildung: Die Winter- monate November bis April sind für die Grundwasser- neubildung wichtig, da zu dieser Zeit ein großer Teil der Niederschläge im Boden versickern kann. Als Wasser- versorger hofft der Zweckverband Wasserversorgung in den Wintermonaten immer auf viel Schnee und Regen. Das Winterhalbjahr 2022/2023 hat zu einer normalen Grundwasserneubildung geführt. Wir müssen dankbar für die Niederschläge der vergangenen zwei Monate sein. Ist die Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg noch sicher? Diese Frage wird in Zeiten des fortschreiten- den Klimawandels immer häufiger gestellt. Sie ist berech- tigt, denn in BadenWürttemberg liegt der Temperaturan- stieg gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter bereits bei 1,5 Grad Celsius und damit über dem bundesweiten Durchschnittswert. In der Folge nimmt die Verdunstung spürbar zu, Bäche und Flüsse führen im Sommer immer weniger Wasser, zum Teil trocknen sie aus. Trotzdem ist die Trinkwasserversorgung noch sicher, denn Baden-Württemberg war bisher ein wasserreiches Land. Wassermangelgebieten standen Wasserüberschussge- biete gegenüber. Es ist also eine Frage der Wasserinfra- struktur, immer und überall ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. In der Regel sind die Wasserversor- gungsunternehmen dafür gut gerüstet. Trotzdem kann es im Einzelfall an heißen Sommertagen in länger anhal- tenden Trockenperioden bei einzelnen Wasserversorgern zu Engpässen kommen. Die dort betroffenen Gemeinden untersagen dann beispielsweise das Befüllen von Pools oder das Bewässern von Rasenflächen in Gärten oder Parkanlagen. Auch in Zeiten des Klimawandels ist es daher wichtig, mit der kostbaren Ressource Trinkwasser sorgsam umzugehen. Nach vielen trüben Regentagen freuen wir uns alle auch auf sonnige Tage im Wonnemonat Mai. Ihr Zweckverband Wasserversorgung – Baienfurt-Baindt Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. Mai 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. Mai 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen La- gerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 05 Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Unterge- schoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 06 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheit- stechnik 07 Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreu- ung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) 08 Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Verga- bekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kin- dertagesstätten 09 Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kin- dertagesstätte der Gemeinde Baindt 10 Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Ge- schäftsjahre 2024 - 2028 - Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemein- den 11 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Wir trauern um unseren ehemaligen Kameraden Bruno Schellhorn Bruno Schellhorn trat im Februar 1988 in die Baindter Feuerwehr ein. Er leistete für mehrere Jahre seinen Dienst am Nächsten, bis er sich beruflich umorien- tierte und nach Horgenzell zog. Auch dort trat er in die örtliche Feuerwehr ein. Für seine Tätigkeit für die Feuerwehr und die Bürge- rinnen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir Ihm von ganzem Herzen. Seinen Angehörigen gilt unser Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. Mai und Sonntag, 07. Mai AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. Mai Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 07. Mai Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Monika Borck feierte am 1. Mai 2023 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Zum 90. Geburtstag am 30. April 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Herrn Wolfgang Faiß herzlichst und wünsche ihm alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit.. Der Jubilar erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Mai 05.05. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 06.05. Jahreshauptversammlung Schütztengilde Schützenhaus 09.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.05. Versammlung Blutreitergruppe BSS 11.05. Marschprobe Musikverein Parkplatz Tennishalle 18.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 19.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 24.05. Bürgerinformations- veranstaltung SKH 24.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff Zur Information DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen Jede Blutspende zählt: Blut spenden – Leben schenken! Drei Prozent der Bevölkerung spendet Blut. Dabei wird Blut täglich zur Behandlung von Patient:innen in Kran- kenhäusern benötigt. Täglich werden in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Es gibt keine künstliche Alternative für Blut. Patientinnen und Patienten aller Al- tersklassen sind im Rahmen von Therapien auf die konti- nuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Rund ein Fünftel (19 %) der Blutspenden hilft zum Beispiel Pati- entinnen und Patienten die infolge einer Krebserkrankung therapiert werden. Ihr Einsatz zählt! Jetzt Blut spenden und Leben schenken! Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 10.05.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin einfach online reservieren unter www.blutspende.de/termine Hätte, könnte, sollte – einfach machen! Benötigt wird für eine Blutspende nur ca. eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme bloß knapp 10 Minuten. So läuft‘s: Ablauf einer Blutspende 1. Im Vorfeld Wunschtermin online sichern 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens zur Abfrage der Spendevoraussetzungen 4. Mit einem kleinen Piks in den Finger wird der Hämo- globinwert bestimmt 5. Ärztliches Gespräch zur Feststellung der Spendefähigkeit 6. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut 7. Ruhepause und Verpflegung im Anschluss an die Spende Alle Informationen rund um das Thema Blutspende er- halten Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Fit für den Meisterbrief in der Hauswirtschaft Die Fachschule für Landwirtschaft Fachrichtung Haus- wirtschaft in Bad Waldsee bietet ab 6. November 2023 wieder einen neuen Fortbildungskurs mit dem Ziel den Meistertitel in der Hauswirtschaft zu erlangen. Der zwei- jährige Lehrgang findet berufsbegleitend an zwei Tagen in der Woche (Montag und Dienstag) statt. Eine Übersicht über die Fortbildung, Eindrücke vom Un- terricht und Interviews mit Absolventinnen ist auf der digitalen Plattform www.padlet.com/FSLBW/Hauswirt- schaftdigital zu finden. Informationen und Anmeldeunterlagen erhalten Inter- essierte: Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 1. 2. 3 . 4. 5. Tim Bartels (Umweltbriefe) Online-Shopping Blauer Engel auf letzter Meile So geht klimafreundlicher Onlinehandel: Bevorzugen Sie umweltfreundliche Produkte. Informieren Sie sich vorm Online-Shopping ist nicht grundsätzlich schlecht für die Umwelt – es kann sogar klimafreundlicher sein, als mit einem Auto zu einem Geschäft zu fahren. Doch was und wie wir online einkaufen, hat so oder so Einfluss auf die CO2-Bilanz. Ob am heimischen Com- puter oder unterwegs mit dem Smartphone: Online zu shoppen, ist für uns zu einer Selbstverständ- lichkeit geworden. Dabei kann die digitale Bestel- lung unter Umständen kli- mafreundlicher sein als der physische Konsum vor Ort in einem Laden – vor allem dann, wenn man mit dem Auto zum Einkaufen fährt. Mit Bus oder Bahn sähe das schon an- ders aus. Noch besser: mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Im konkreten Fall lässt sich aber sel- ten exakt beurteilen, welche Einkaufsvariante aus Umweltsicht die bessere wäre. Ob online oder im Laden – wer nur das wirklich Nötige kauft und auf umwelt- freundliche Produkte achtet, vermeidet am meisten klimaschädliche Emissionen. Denn die meisten Umweltbelastungen einer Ware entstehen bei der Herstellung und während der Nutzung – weniger beim Transport. Für die Treibhausgasemissionen beim Versand eines Pakets ist weniger der gesamte Trans- portweg maßgeblich, sondern vor allem die sogenannte letzte Meile, also der Transport vom letzten Paketzentrum bis zum Kunden. Wiederholte Zustellungsversuche, weil man nicht da ist, verschlechtern natürlich die Kli- mabilanz. Und auch das Zurücksenden der Ware schlägt emittierend zu Buche. Genauso übrigens, wenn die zurückgegebenen Produkte vernichtet werden. Die Politik sollte durch An- passungen im Steuerrecht fördern, dass Händler ihre Retouren spenden statt vernichten, fordert eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Das neue Kreis- laufwirtschaftsgesetz, das im Oktober 2020 in Kraft trat, richtet sich eigentlich bereits gegen die Vernichtung von Retouren oder Neuware. Bis- her fehlt jedoch eine Rechtsverordnung und somit gibt es noch keine rechtlich durch- setzbare Verpflichtung für die Händler. Darüber hinaus liegen die größten Poten- ziale für einen klimafreundlicheren Online- handel bei den Versandverpackungen und der Logistik, besagt die UBA-Studie. Darin wurde errechnet, dass die Klimagasemis- sionen „pro beispielhaftem Onlineein- kauf zwischen 18 und 98 Prozent sinken“ könnten, wenn man „alle identifizierten Op- timierungspotenziale“ nutzen würde. Dabei müssten alle mitmachen: Politik, Handel, Lo- gistikunternehmen – und auch die Kunden. Beispiel Versandverpackungen: Viele Pro- dukte sind in ihrer Verpackung bereits gut geschützt. Sie könnten ohne zusätzliche Ver- sandumhüllung verschickt werden, so dass weniger Verpackungsmaterial verbraucht wird. Auch Mehrwegsysteme bei Versand- verpackungen sollten in Zukunft stärker ge- nutzt werden, empfiehlt das UBA. Beispiel Logistik: 80 Prozent der Treibhaus- gasemissionen je Lieferung auf der „letzten Meile“ könnten durch Elektrifizierung der Lieferfahrzeuge und durch Lieferkonzepte mit Zwischenlagern, sogenannten Micro- Hubs, und Lieferfahrrädern vermieden wer- den. Die Politik könne hier fördernd eingrei- fen und zum Beispiel Ladeinfrastruktur und Raum für Micro-Hubs bereitstellen, schlägt die Studie vor. Unternehmen, die bereits Lie- ferungen umweltschonend auf den letzten Metern anbieten, können ihr Umweltengage- ment mittlerweile auch mit dem Umweltzei- chen Blauer Engel kennzeichnen. (tb) Die 70-seitige UBA-Studie Ökologisierung des Onlinehandels steht bereit unter https://www. umweltbundesamt.de/publikationen/die- oekologisierung-des-onlinehandels-neue Kauf, auf was bei einzelnen Dingen aus Um- weltsicht besonders zu achten ist. Achten Sie auf Umweltsiegel. Nutzen Sie Onlineshops, die sich auf umweltfreundliche Waren spe- zialisiert haben und zertifizierte nachhaltige Produkte anbieten. Nutzen Sie Secondhand- börsen. Auch fürs Leihen, Tauschen und Tei- len bieten Onlineplattformen Lösungen an. Vermeiden Sie Retouren. Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl. Lesen Sie Beschreibungen und schauen Sie sich Fo- tos genau an. Nutzen Sie bei Kleidung oder Schuhen Größentabellen. Vergleichen Sie Größenangaben auch Produkte bei Ihnen zu Hause. Lesen Sie Bewertungen anderer Kun- den. Diese geben Einschätzungen und Ein- sichten. Kaufen Sie im Zweifel lieber vor Ort. So vermeiden Sie Retouren und unterstützen den Einzelhandel Ihrer Umgebung. Vermeiden Sie Einzelbestellungen. Bestellen Sie Waren gebündelt, und vermeiden Sie Spontankäufe einzelner Pro- dukte. Werden zwei Bücher in einem Pa- ket geliefert, verursacht das natürlich weni- ger Transportaufwand, als wenn jedes Buch einzeln verschickt wird. Kaufen Sie als nach Möglichkeit nur bei einem Händler. Lassen Sie Ihr Paket nicht war- ten. Für die Emissionen eines Pakets ist die „letzte Meile“ entscheidend, also der Weg vom letzten Paketzentrum zum Kun- den. Ungünstig ist es, wenn Zustellversuche erfolglos sind und wiederholt werden. Stel- len Sie sicher, dass Sie das Paket beim ersten Mal erreicht. Holen Sie Ihre Produkte in Pa- ketstationen oder Paketshops selbst ab – so werden Emissionen eingespart, da die Liefer- dienste weniger Stationen anfahren müssen. Nutzen Sie Mehrwegverpackungen. Einige Onlineshops bieten an, ihre Ware in Mehrwegverpackungen oder in der Originalverpackung ohne extra Verpackung zu senden. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Sie verringern dadurch die durch Versandverpa- ckungen entstehende Abfallmenge und scho- nen Ressourcen. Verwenden Sie Kartons und Verpackungsmaterialien wieder. Worauf aus Umweltsicht zu achten ist: https://www. umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag Einen Labelratgeber finden Sie hier: https:// www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer- den- alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label Alles über Leihen, Tauschen, Teilen gibt es unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/ leihen- tauschen-teilen-0 Der Umsatz im Onlinehandel ist von Euro im Jahr 2021 gestiegen und hat sich somit in nur zehn Jahren vervierfacht. beschleunigt: Von 2019 auf 2020 stieg der Steigerung um viele Millionen Pakete. Jede siebte Bestellung kommt zurück. Bis 2025 will die DHL erreichen, dass zehn Prozent aller von ihr beförderten HDE, Onlinehändlernews, DHL Fo to : s to kk et e/ A do be St oc k Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 • beim Infotag am 10. Mai um 18.00 Uhr in der Fach- schule in Bad Waldsee, Schillerstr. 34, Anmeldung zum Infoabend unter www.ernaehrung-oberschwaben.de – Beruf Hauswirtschaft • auf der Homepage des Ernährungszentrums Boden- see-Oberschwaben in der Kategorie „Beruf Hauswirt- schaft“ unter www.ernaehrung-oberschwaben.de • bei Sabine Weiland Telefon 07524/9748-6400 oder E-Mail sabine.weiland@rv.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Auch eine schwere Tür hat nur einen kleinen Schlüssel nötig. Charles Dickens Samstag, 06. Mai 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Maxim 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 07. Mai – 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Niklas Alber, Lena Alber, Rafael Dorn, Lena Himpel, Max Schützbach, Johanna Zentner († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Josef Veeser, Karl Bohner, Johann Germann, Jahr- tag: Margareta Veeser, Leo Schimanowski, Bischof Dr. Georg Moser) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Theo 14.30 Uhr Baindt - Tauferneuerungswortgottesfeier 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht mit dem Kirchenchor Dienstag, 09. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 10. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Hl. Barbara Donnerstag, 11. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 12. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 13. Mai 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Johanna Stefanie 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ministranten: Benjamin Michelberger, Mari- sa Pfister, Frida Rapp, Mathea Buchter, Nele Gründler, Pia Kreutle, Leopold Koch, Alina Michelberger, Anton Pink, Emilia Stotz, Anton Strehle († Rosa Vogel, Johannes Gisi, Anton Nachbau- er, Ludmilla und Rochus Illenseer, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Marta und Franz Schmid) Sonntag, 14. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit der JuKa 18.00 Uhr Binningen – Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Familien-Gottesdienst 7. Mai, 10 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt „Ich bin Feuer und Flamme“ Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt Segnungsfeier zur Tauferinnerung Sonntag, 7. Mai 2023 um 14.30 Uhr Kath. Kirche St. Johannes Baptist B A I N D T Anschließend (ca. 15 Uhr) kleiner Stehempfang mit Getränken, Kaffee und Zopfbrot Eingeladen sind alle Eltern mit ihren Kindern, die vor einiger Zeit das Fest der Taufe gefeiert haben. Dies liegt einige Zeit zurück, der Alltag mit ihren Klein- kindern ist eingekehrt, manch religiöses Ritual besteht, manches ist vielleicht auch in Vergessenheit geraten, manches lässt sich mit Kindern weniger gut gestalten, wie z.B. der sonntägliche Gottesdienst. Wir laden Sie daher ein zu einer Segnungsfeier, denn Jesus sagte: Lasst die Kinder zu mir kommen. Dadurch und durch die Zeit der Begegnung beim an- schließenden kleinen Stehempfang möchten wir die Taufe Ihrer Kinder in Erinnerung rufen, miteinander ins Gespräch kommen und Gemeinschaft erleben. Es wäre schön, wenn Sie die Taufkerze Ihres Kindes mitbringen würden. Messner – einmal im Monat Wer könnte sich vorstellen einmal im Monat an einem Wochenende den Messnerdienst zu übernehmen? In der Regel Samstag oder Sonntag. Wenn wir ein bis zwei Personen für einen solchen Dienst finden würden dann wäre uns schon sehr geholfen. Wir suchen: einen Hausmeister für unseren Kindergar- ten St. Martin Im Kindergarten fallen immer wieder kleine Aufgaben, Reparaturen usw. an. Könnten Sie sich vorstellen gegen eine Aufwandsentschä- digung den Kindergraten zu unterstützen? Pflege der Außenanlagen im Kindergarten Wir suchen gegen eine Aufwandsentschädigung jemand der den Rassenschnitt und die Pflege der Außenanlagen übernimmt. Für alle ausgeschriebene Stellen melden Sie sich bitte bei Pfarrer Staudacher unter der Telefonnummer 07502 – 912623. Sie können auch gerne im Kindergarten St. Martin vorbeischauen und sich erkundigen. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum. Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Helferkreis Einladung zur Maiandacht am 11.05.2023 14:00 Uhr nach Wolfegg Lorettokapelle. Treffpunkt Kirchenparkplatz Baindt um 13:30 Uhr. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Anschließend ist Einkehr in Wolfegg Einladung zur Firmung 2023 Du gehörst zum Schuljahrgang 2008/9? Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Baindt. Die Firmung findet am 11. oder 12. November statt. In den kommenden Wochen versenden wir die Einladungen auch per Post. Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Er- lebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugendlichen aus deinem Jahrgang beim: • Firmauftakt in Baindt am Samstag 9. Sep. um 18.00 Uhr • Firmwochenende im Jugendgästehaus in Bad Schus- senried, Freitag, 29. Sep. bis Sonntag 1. Okt. • Bei Night & Pray in Baienfurt am Sonntag 22. Okt um 19.00 Uhr • und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag, 10. Nov. in Baindt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Solltest du in den nächsten zwei Wochen keine Post bekommen, dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Bernhard Staudacher Dienstag, 9.5.2023, Maiandacht in der Kirche St. Peter und Paul in Weissenau. Treffpunkt: 14.00 Uhr am Bahnhof Nieder- biegen, Ankunft in Weissenau ca 14.20 Uhr, Kleiner Spaziergang bis zur Kirche, Weis- senau. Dort Maiandacht und Führung mit Herr Dr. Höflacher. Anschl. Spaziergang zum Bahnhof. Rückfahrt. Einkehr im Lindenhof in Niederbiegen. Anmeldungen bitte bei E. Muschel, Tel. 0751/52720 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. (Psalm 98,1) Freitag, 05. Mai 20.15 Uhr Baienfurt Kirchenkino „Der 3. Tag“, in der Ev. Kirche Sonntag, 07. Mai Kantate 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 08. Mai 18.00 Uhr Baindt Vortrag: Digitale Transformation und das private Ich, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 10. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, „Christliche Organisati- onen in unserer Umgebung“ im Ev. Gemeindehaus Freitag, 12. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 14. Mai Rogate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, anschließend Kaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Singt dem HERRN ein neues Lied! – Diese Einladung, die über dem Sonntag „Kantate“ (Singt!) steht, hat einen Grund: Gott ist lebendig und jeden Tag am Wir- ken – rund um die Uhr – für mich und für dich! Diese Erfahrung teilen wir mit Menschen auf der ganzen Welt. Unsere Antwort darauf hat viele Gesichter. Ein wunderschönes davon ist das Sin- gen. Denn Singen ist vielfältig und bunt. Alte Lieder haben sich oft über Jahrhunderte hinweg bewährt, haben Men- schen Halt und Orientierung gegeben und sind Schätze, die es immer wieder zu bergen gilt. Und doch sind Menschen in jeder Epoche inspiriert wor- den, neue Lieder mit Texten und Melodien ihrer Zeit zu komponieren. Es ist gut, dass wir eine ganze Reihe dieser aktuelleren Lieder in unserem neuen, kleinen Liederbuch im Fundus haben und immer wieder im Gottesdienst einüben. Für den Sommer planen wir einen Abendtermin zum Wo- chenschluss, mit gar nicht viel drum herum, aber mit Zeit, Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 um mit neueren Liedern Gemeinschaft im Singen zu erle- ben und darin Gott zu begegnen. Gottes Segen für solche Erfahrungen, auch mitten im Alltag! – Euer Martin Schöberl, Pfarrer ------ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonn- tag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jewei- ligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Einschränkungen während der Au- ßensanierung der Ev. Kirche Aufgrund der nun begonnenen Au- ßensanierung der Ev. Kirche in Baien- furt, kann der dortige Schaukasten zur Zeit nicht mehr aktualisiert werden. Als Übergangslösung werden wir die ak- tuellen Mitteilungen am Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30, aushängen. Bitte beachten Sie auch die Angaben im Amtsblatt und auf unserer Homepage. Leider ist während dieser Zeit außerdem der barrierefreie Zugang durch das Gerüst versperrt. Wir hoffen sehr, dass diese Einschränkung nur von kurzer Dauer sein wird. Vie- len Dank für Ihr Verständnis. ------ Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 5. Mai 2023, 20.15 (!) Uhr, Ev. Kirche: „Der 3. Tag“ Augenzeugen berichten, dass sie am 3. Tag nach dem Tod Jesu dessen Grab leer vorfanden und ihm dann in Jerusalem wieder begegneten. Der Dokumentar- film „Der 3. Tag“ setzt sich mit der Frage auseinander, wie glaub- würdig die Augenzeugen sind, die über sein Leben, seinen Tod und seine Auferstehung berichten. Der Film sucht nach Antworten auf die Fragen: War Jesus nur scheintot? Stahlen ihn seine Jün- ger aus dem Grab? Halluzinierten sie und meinten, ihm begegnet zu sein? Schufen sie eine Legende, um die Be- wegung der Jesus-Jünger am Leben zu erhalten? Ein Film für Zweifler und Skeptiker - und jeden, dem die Frage „Leben nach dem Tod?“ nicht gleichgültig ist. ------ Digitale Transformation - Leben in einer digitalen Welt Vortragsreihe zur Digitalen Trans- formation von und mit Prof. Dr. Jörg Stratmann (PH-Weingarten) Innerhalb von drei Veranstaltungen wird den Folgen der digitalen Transformation nachgegangen. Während an den ersten beiden Abenden der Blick v.a. auf das Individuum innerhalb des privaten und beruflichen Umfelds geworfen wird, weitet der dritte Abend den Blick auf gesellschaftliche Veränderungen und das Gefüge der Staaten untereinander aus. Digitale Transformation und das digitale Ich Die Welt um uns herum wird zunehmend digital. Dies geht mit vielfältigen Annehmlichkeiten einher, wir können uns einfach mit Freunden verabreden und auch mit Personen, die weiter entfernt leben, im Kontakt bleiben, wir können zu jeder Zeit auf die Musik zurückgreifen, die uns gefällt und Serien und Filme schauen, wenn es für uns passt. Wir leben in einem komfortablen zuhause, welches über Sprache und unser Smartphone einfach zu bedienen ist - und für unser Fitnesstraining sorgt unsere Smartwatch. Gleichzeitig sind mit der zunehmenden Digitalisierung auch Herausforderungen verbunden. Wie verändern So- cial Media und Messenger sowie Musik- und Filmstrea- ming-Plattformen unseren Alltag? Wie gut sind die viel- fältigen privaten Daten geschützt, die ständig produziert werden? Diesen und weiteren Fragen wird am 08.05.2023 in der Zeit von 18 bis 19:30 Uhr (Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Baindt) nachgegangen. Nach einer etwa halbstündigen Einführung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich über Ihre Erfahrungen, Wünsche und Befürchtun- gen bezüglich eines Lebens in einer digitalen Welt aus- zutauschen. - Montag, 08.05.2023: Digitale Transformation und das private Ich, Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt - Montag, 15.05.2023: Digitale Transformation und sich verändernde Arbeitswelten, Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, Baienfurt - Montag, 22.05.2023: Digitale Gesellschaft und globales Dorf, Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Eintritt frei, ohne Anmeldung ------ Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 18. Mai eine Mitfahrgelegenheit benötigt, um zum Oberschwabentag in die Dobelmühle zu kommen, kann sich bis spätestens 15. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.bai- enfurt@elkw.de) melden. Konfirmation 2023 Albina Airich, Luis Arnold Maili Barleben, Adrian Breg Alessandra Dick, Oskar Dittrich Natalie Entner, Lisa Felde Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Franka Hermann, Angelina Köhler Calvin Malsam, Cora Matternja Daniel Meegier, Emely Morhardt David Nidens, Bennet Raubald Jannik Schützbach, Mara Simon Sarah von der Heydt, Matthias Waßmer Anna-Lena Wenzelburger Mit 21 Konfirmandinnen und Konfirmanden, ihren Fami- lien und Gästen feierte die Evangelische Kirchengemein- de am vergangenen Wochenende in vier Gottesdiensten „Konfirmation“. „Konfirmation“ heißt Bekräftigung der eigenen Taufe und Zugehörigkeit zur Gemeinde. Musikalisch gestaltet wurden diese Segensgottesdienste vom Evangelischen Kirchenchor, sowie vom Posaunenchor. Von den 10 Geboten her ging es mit der Frage „Where is the love?“ um Spielregeln für ein Leben, das nicht lieblos wird, sondern für alle gelingt. Herzlichen Dank allen, die zum Gelingen beigetragen haben! Wir fahren zum Kirchentag in Nürnberg! Eintägige Busreise am Samstag, 10. Juni 2023 ab • Ravensburg • Oberessendorf • Biberach Fest des Glaubens Der 38. Deutsche Evangelische Kirchentag in Nürnberg vom 7. bis 11. Juni 2023, steht unter der Losung „Jetzt ist die Zeit“ (Mk 1,15). Es werden rund 100 000 Menschen erwartet. Das sehr vielfältige Programm bietet an fünf Tagen rund 2000 einzelne Veranstaltungen. Dabei werden Themen der Zeit diskutiert, Fragen zu Frieden und Gerechtigkeit, zum Kli- mawandel und zur Würde des Menschen gestellt, Gesprä- che zwischen den Konfessionen geführt und gemeinsame Gottesdienste gefeiert. „Reinalter Reisen“ aus Laupheim bietet in Zusammenar- beit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Laupheim und dem Evangelischen Bildungswerk Oberschwaben am Samstag, 10. Juni 2023, eine Tagesfahrt zum Kirchentag in Nürnberg an. Dieses Angebot ist offen für alle Interessierten. Die Teilnehmenden haben die Wahl, das vielfältige Pro- gramm des Kirchentags vor Ort selbst zu erkunden oder sich je nach Interesse einer von mehreren Kleingruppen anzuschließen, die von Pfarrer Christian Keinath von der Evangelischen Kirchengemeinde Laupheim und EBO-Ge- schäftsführerin Inka Roddewig begleitet werden. Eintägige Busreise „Kirchentag Kompakt“ mit Reisebegleitung Abfahrt, Samstag, 10. Juni: • 05.30 Uhr, Ravensburg, Busbahnhof, Haltestelle 14 • 06.00 Uhr, Oberessendorf, Petrusstr. 2, bei der Shell-Tankstelle • 06.30 Uhr, Laupheim, Stadtbahnhof/ZOB Rückfahrt, Samstag, 10. Juni: • 20.00 Uhr, Treffpunkt wird bei der Anreise bekannt- gegeben • Teilnehmerzahl: 48 Reisepreis • Fahrtkosten: 35 € • Tagestickets Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Die Tickets für kostenpflichtige Veranstaltungen werden separat in Rechnung gestellt. Pro Person: 39 €, ermäßigt 29 €. Diese Tickets gelten jeweils einen Tag und beinhalten vo- raussichtlich (nach Angabe des Veranstalters) für diesen Tag auch einen Fahrausweis für den öffentlichen Nah- verkehr vor Ort. Anmeldefrist: 2. Juni 2023 Anmeldung Anmeldungen bitte an Firma Reinalter. Reinalter Reisen Lindenplatz 13 88471 Laupheim Tel. 07392-97 35-0 Fax 07392-97 35-20 info@reinalter-reisen.de Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Reinalter Reisen oder an das Evangelische Bildungswerk Oberschwaben, Tel. 0751/95223030. info@ebo-oab.de Kooperationspartner Ev. Kirchengemeinde Laupheim Radstr. 12 88471 Laupheim Ev. Bildungswerk Oberschwaben Weinbergstr. 10 88214 Ravensburg Weitere Infos auf der Website des Kirchentags www.kirchentag.de und der Kirchentags-App. Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Mai 2023 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Ulrike und Erwin Schwarzl werden uns kirchliche Organisationen in un- serer Umgebung vorstellen, insbesondere die „Boden- seeschule“. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz informativen Abend. Eure Petra Der Kreative Montag bietet an Mai: 08.05.: P. Keller: „Kleine Über- raschungen mit Gut- schein“ denn bald ist Muttertag 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Gia- cometti“ Juni: 05.06.: E. Duelli: „Stillleben in Acryl“ 12.06.: K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.06.: R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.06.: O. Kramar: „Arbeiten mit Perlen: Weben von uk- rain. Schmuck“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball FC Blau Weiß Bellamont - SGM Baindt-Fronreute 1:4 (Nachholspiel vom 26.4.) Mittwochabend reisten wir zum Nachholspiel nach Bell- amont, um möglichst die drei Punkte mit nach Hause zu nehmen. Wie erwartet spielte Bellamont sehr robust und schlug hauptsächlich lange Bälle von hinten raus Rich- tung unser Tor. Zunächst waren wir etwas überrascht und kamen nicht richtig in unser Spiel, zudem zeigte der Schiedsrichter nach einem normalen Zweikampf in unse- rem Strafraum bereits in der 5. Minute zur Verwunderung aller auf den Punkt, was zum frühen Rückstand führte. Doch dies weckte bei unseren Spielerinnen den Ehrgeiz das Spiel erst recht zu gewinnen und nur zwei Minuten später, erzielte Stella nach einem tollen Zuspiel von So- phia bereits den Ausgleich. Das Spiel war nun flüssiger, die Gegnerinnen wurden frühzeitig abgefangen und in der 27. Minute spielte diesmal Stella einen schönen Lup- fer über die Abwehr auf die einlaufende Sophia, die den Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Führungstreffer erzielte. Nach der Pause besannen wir uns dann auf unsere Stärken und spielten Bellamont technisch gut aus, indem wir den Ball laufen ließen und deren Tor dauerhaft belagerten. In der 47. Minute nahm sich Mona dann aus ca. 20 Metern ein Herz und schoss den Ball herrlich unter die Latte und in der 57. Minute war es dann Tabea S., die nach herrlichem Zuspiel von Jana den Ball von halbrechts aus vollem Lauf über die gegneri- sche Torfrau hob. Im weiteren Verlauf hatte Vivienne nach Zuspielen von Julie und später von Lena noch zweimal gute Gelegenheiten das Ergebnis zu erhöhen, aber wir beließen es beim 4:1 Endstand. Ein Spiel, das eindrucks- voll bewies, dass wir technisch guten Fußball spielen und auch mental erste Rückschläge gut wegstecken können. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Buerck, Lena Füssel, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Vivienne Pog- rzeba, Salome Lehnert. SGM Baindt-Fronreute - TSV Stetten 2:1 Zum Spitzenspiel der Verbandsliga Süd trafen unsere drittplatzierten Mädels am vergangenen Sonntag daheim auf die Tabellenzweiten aus Stetten. Stetten begann stark und kam über rechts immer wieder gefährlich vor unser Tor und in der 11. Minute gelang ihnen der Führungstreffer. Doch wie schon im letzten Spiel bewiesen wir gute Men- talität und schlugen bereits wenig später durch Sophia zurück, die einen herrlichen Pass von Martha aus kurzer Distanz in den Winkel drosch. Fortan waren wir das bes- sere Team, unsere Abwehr um Lorena und Scarlett ließen nichts mehr anbrennen und über unsere Außenverteidi- gerinnen Laura und Viviane trieben wir zudem den Ball immer wieder nach vorne vors gegnerische Tor. Leider hatten die Gegnerinnen aber auch eine extrem gute Ab- wehr, die uns immer wieder abfing. Auch ein fulminanter Schuss von Stella, die mehrfach gefährlich aus der Dis- tanz schoss, wurde von der guten Torfrau noch gerade so übers Tor gelenkt. Nach der Pause präzisierten wir un- ser Passspiel, verlagerten oft die Seiten und erarbeiteten uns quasi im Minutentakt Torchancen. Mitte der zweiten Halbzeit war es dann Hedda, die in einem Sololauf gleich mehrere Gegnerinnen wie Slalomstangen umkurvte und dann letztlich doch noch an der Torfrau scheiterte. Acht Minuten vor Schluss war es dann so weit, von halblinks kam der Ball vor den Strafraum, Mona leitete sofort mit einem präzisen Schuss auf Marie weiter, die zum 2:1 Sieg- treffer einschob. Stetten löste nun die Abwehr auf und stürmte wild nach vorne, doch unsere Abwehr stand und ein genialer Pass von Stella auf die aus der Mitte einlau- fende Marie, die allein aufs Tor zulief hätte die vorzeitige Entscheidung gebracht, aber leider wurde von der an- sonsten souverän leitenden Schiedsrichterin auf Abseits entschieden. Am Ende war es nicht mehr spielentschei- dend und wir konnten den Sieg einfahren und somit Platz 2 erklimmen. Ein hochklassiges Spiel von der heimischen SGM, die einmal mehr gezeigt hat, auf welchem Niveau sie in diesem Jahr spielt. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Lorena Buerck, Laura Schaz, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Tabea Schauff- ler, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Lena Füssel. SGM Kressbronn-Langenargen - SGM Baindt-Fronreute II 1:1 Bei schönem Wetter ging es am Samstagnachmittag an den Bodensee nach Kressbronn. Beide Mannschaften agierten mit einer guten Abwehr und einem kompak- ten Mittelfeld, so dass im Sturm wenig Torraumszenen zustande kamen. In der 30. Minute erzielte Kressbronn dann leider nach einer kleinen Unaufmerksamkeit den Führungstreffer, auf den wir dann in der zweiten Halbzeit reagieren mussten. Wir stellten um und beorderten Vivi in den Sturm, die fortan die gegnerische Abwehr gut be- schäftigte und Räume für andere Spielerinnen entstan- den. So gab es einen ersten Warnschuss durch Julia mit einem herrlichen Fernschuss, den die gegnerische Torfrau noch parierte. Nur wenig später, in der 53. Minute, hatte die gut und druckvoll spielende Alina dann den Raum und das Fortune, den Ball schön zum wohlverdienten Ausgleich in den Winkel zu zirkeln. Am Ende ein gerech- tes Unentschieden und eines der besten Spiele unserer jungen Truppe gegen einen starken Gegner. Es spielten: Selena Schobloch (T), Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Sarah Leib- farth, Nora Lüttmann, Alina Braun, Sophie Heilmeier, Julia Eberlen, Cilia Sauter, Violette Moulin D-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SGM Fronreute/Baindt 0:0 Ein torloses aber bis zum Abpfiff sehr spannendes Ju- gendspiel gab es auf dem kleinen Sportplatz an der Zep- pelin Universität, direkt am See, zu sehen. Neben den Familien der Spielerinnen, waren auch viele Studierende vor Ort und feuerten beide Teams an. So entstand eine kleine Stadionatmosphäre, was beide Teams zu Höchst- leistungen anspornte. Die favorisierten Mädels aus FN hatten mehr Spielanteile, scheiterten aber immer wieder an unserer starken Abwehr um Lena und Haifaa sowie an unseren Torspielerinnen Carla und Hanaa. Greta initi- ierte immer wieder gute Konterangriffe. Die besten Mög- lichkeiten, ein indirekter Freistoß von ihr selber getreten, sowie eine 1:1 Situation von Franziska blieben allerdings ohne Torerfolg. Es spielten Carla Seitner, Haifaa und Hanaa Alosh, Mia Wengert, Jana Rimmele, Franziska Brugger, Fiona Mai- er, Lena Pfleghaar, Amelie Metzler, Greta Heilmeier und Pauline Preis E-Juniorinnen SGM VFL Brochenzell/Union MBK I - SGM Baindt/Fronreute 0:10 Das erste Saisonspiel stand für unser junges Team auf dem Spielplan. Auf dem Sportgelände des SV Kehlen war schnell klar, dass es sehr einseitig werden würde. Selbst als das Trainerteam Rimmele/Brinz ihre Jüngsten aufs Feld schickten, war die SG Baindt/Fronreute das bessere Team. So fielen zwangsläufig auch die Treffer zum letzt- lich hohen Auswärtssieg für unsere Mädels. Leonie Ziegler, Lea Rimmele, Melina Feitenheimer, Hanna Busam (1), Mia Malsam, Margo Hodek (1), Aurelia Elsä- ßer, Ronja Mayer, Taneesha Mahler (2), Lena Alber (3), Lea Busam (3) Auswärtssieg im Allgäu SV Maierhöfen/Grünenbach - SV Baindt 1:2 (0:1) Am letzten Sonntag des Aprils durfte der SVB die ver- mutlich längste Auswärtsfahrt in der Bezirksliga auf sich nehmen - es ging ins Allgäu zum Tabellenneunten aus Maierhöfen und Grünenbach, welcher derzeit eine starke Rückrunde spielt und nach sechs Siegen in Folge in der Vorwoche beim 2:2 gegen den SV Mochenwangen erst- mals wieder die Punkte teilen musste. Aufgrund des reg- nerischen Wetters in den letzten Tagen wurde die Partie auf dem Kunstrasenplatz ausgetragen. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bei sonnigem aber windigem Wetter, die Abschläge von der linken Platzhälfte schafften es meist nicht bis über die Mittelline, sahen die mitgereisten Baindter Fans in der Anfangsphase eine ausgeglichene Partie, wobei bei- de Teams zunächst auf einen Fehler des Gegners lauer- ten. Ein eben solcher Abstimmungsfehler auf Seiten der Gastgeber ermöglichte dem SVB dabei auch die erste aussichtsreiche Möglichkeit, Fink schloss allerdings etwas zu überhastet ab (14.). Auch wenn der SVM sich immer wieder gefährlich im vorderen Drittel zeigte, präsentierte sich die Mannschaft von Trainer Rädel zunehmend ziel- strebiger als der Gastgeber und brach vor allem über die linke Angriffsseite in Person von Fischer immer wie- der gefährlich durch. So auch in der 44.Minute, wobei der „russische Schnellzug“ mit seiner Hereingebe den einge- laufenen Fink im Sechzehner fand. Dieser bestätigte seine Form der letzten Wochen und brachte den SVB mit einem platzierten Abschluss ins lange Eck mit 1:0 in Führung. Nur einige Sekunden später hätte die Baindter Mannschaft sogar direkt nachlegen können, Boenke verpasste nach tollem Ball von Kapitän Thoma allerdings den richtigen Moment für den eigenen Abschluss. Damit ging es mit ei- ner knappen, aber insgesamt verdienten, Führung in die Halbzeitpause, aus welcher die Gäste mutiger als noch im ersten Durchgang zurückkamen und Marko Szeibel einen ersten gefährlichen Versuch von Dopfer zur Ecke klären musste (47.). In einer in der Folge zerfahrenen Partie mit vielen Fouls und Unterbrechungen zeigte der SVB den- noch die etwas reifere Spielanlage und hätte durch Boen- ke auf 2:0 erhöhen können, nach einer Flanke von Tobias Szeibel schob Baindts Nummer 7 den Ball aber knapp am Tor vorbei (55.). Das zuvor verpasste 25.Saisontor des Routiniers sollte vier Minuten später dann aber doch noch folgen: einen langen Schlag der Baindter verlän- gerte Thoma mit dem Kopf weiter, wobei ein Verteidiger der Gäste den Ball vermutlich auch aufgrund des Windes völlig falsch einschätzte und dadurch verpasste. Boen- ke ließ sich nicht zweimal bitten und schob unbedrängt aus kurzer Distanz zum 2:0 ein. Während die an diesem Tag sehr aufmerksame SVB-Defensive in der Folge keine größeren Chancen zuließ, verpasste es der Tabellenfüher jedoch durch den ein oder anderen Konter den „Deckel drauf zu machen“. So ermöglichte ein eher fragwürdiger Elfmeterpfiff im Baindter Strafraum, Brugger traf bei ei- nem Tackling zunächst Ball dann Gegner, dem SVM doch noch den Anschlusstreffer - Wetzel konnte den stramm getretenen Strafstoß von Merz nicht mehr entscheidend abwehren (77.). In einer spannenden Schlussphase mit fünf Minuten Nachspielzeit lieferten sich beide Teams ei- nen intensiven Fight um jeden Ball, am Ende verteidigte der SVB die Führung aber weitestgehend souverän über die Zeit und schlägt damit zum zweiten Mal in dieser Sai- son den SVM. Durch diese sehr geschlossene Mannschaftsleistung er- höht der SVB sein Punktekonto auf insgesamt 61 Punkte, baut seine Siegesserie auf sieben Spiele aus und emp- fängt in der kommenden Woche den SV Mochenwangen zum Nachbarschaftsduell auf der Klosterwiese. Es spielten: Luca Wetzel - Tobias Szeibel, Michael Brug- ger, Marko Szeibel, Lukas Walser - Philipp Thoma, Jo- nathan Dischl (90. Florian Vollmer), Mika Dantona (89. Marc Bolgert) - Jan Fischer (83. Johannes Kern), Philipp Boenke, Tobias Fink (70. Nico Geggier) SV Maierhöfen/Grünenbach II - SV Baindt II 6:0 (4:0) Nach dem Last-Minute-Sieg in der Vorwoche gegen den SV Kehlen II war der SVB II ebenfalls zu Gast auf dem Kunstrasen beim SVM II, welcher vor der Partie auf dem neunten Tabellenplatz rangierte. Trotz dieser tabellari- schen Ausgangssituation erlebte der SVB II an diesem Sonntag ein Debakel, kam in jedem Zweikampf einen Schritt zu spät und zeigte sich in der Offensive ohne die nötige Durschlagskraft. Die frühe Führung der Gastgeber durch zwei Standardtore (3.)(14.) wurde bis zur Halbzeit völlig verdient auf 4:0 ausgebaut und endete nach 90 Mi- nuten in einer enttäuschenden 6:0-Pleite, die sogar noch höher hätte ausfallen können. Die Ausfälle der zuletzt formstarken Schnez, Akaiber und Robinson, die Über- schneidung mit dem Baindter Maibaumstellen und die dadurch entstandenen Umstellungen spielten zwar eine Rolle für diese bittere Niederlage, dürfen am Ende aber auf keinen Fall eine Ausrede für die gezeigte Leistung sein. Durch den gleichzeitigen Patzer des Meisterschafts- konkurrenten aus Meckenbeuren wiegt das Ergebnis na- türlich nochmal schwerer. Am kommenden Sonntag wird das Team von Trainer Geggier gewillt sein gegen den SV Mochenwangen II ein anderes Gesicht zu zeigen. Es spielten: Benjamin Walser - Niklas Hugger (46. Evans Chibuike Obani), Tobias Trautwein, Sebastian Brenner, Lu- kas Grabherr (46. Kai Kostka) - Manuel Brugger, Moritz Gresser (46. Beyhan Altun), Julian Keppeler (46. Albert Fischer) - Jannik Küchler, Ylber Xhafa, Konstantin Knisel Vorschau: Sonntag, 07.05 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Mochenwangen II 15.00 Uhr: SV Baindt. - SV Mochenwangen Frauen nach Aufholjagt zum Remi SV Arnach - SV Baindt 2:2 Ersatzgeschwächt fuhren wir zum Tabellenvorletzten nach Arnach und Ziel war es, trotzdem die drei Punkte mit heimzunehmen. Doch der Start war dann komplett anders als gedacht, Arnach überrollte uns zu Beginn und nach sieben Minuten stand es bereits 0:2. Wir stellten um und konnten das Spiel fortan ausgeglichen gestalten. In der 27. Minute setzte sich Rebecca schön über links durch und bediente Lisa, die den Ball mühelos zum An- schlusstreffer im Netz versenkte. In der zweiten Halbzeit drängten wir auf den Ausgleich, doch ein Tor sollte uns zunächst nicht gelingen. Deshalb stärkten wir etwa zehn Minuten vor Schluss den Sturm, setzten die Gegnerinnen noch mehr unter Druck und erzwangen so nach einem Eckbal einen Handelfmeter, den Tasja zum hochverdien- ten Ausgleich verwandelte. Wir gaben weiterhin alles und Mariella, die sich den Ball an der Mittellinie holte mit hohem Tempo gleich drei Gegnerinnen aussteigen lies, scheiterte in der letzten Minute leider mit ihrem Schuss noch knapp am Sieg, so dass wir uns mit nur einen Punkt begnügen mussten. Im Kader: Steffi Hämmerle (T), Annika Busalt, Julia Klein, Selinay Tasyürek, Nici Schmidt, Rebekka Lins, Tasja Kränk- le, Lisa Meschenmoser, Laura Maucher, Angelina Bühler, Mariella Pedrazzoli, Selin Turan, Rebecca Butsch, Selena Schobloch, Elena Ilka Am Sonntag, 07.05.23 (10:30 Uhr) spielen wir daheim ge- gen Eschach/Brochenzell Abt. Frauenturnen Maiwanderung Wie bereits angekündigt, findet unsere Mai- wanderung am Montag, 8.5.23, statt. Ab- fahrt um 18.00 Uhr am Dorfplatz.Wir bilden Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Fahrgemeinschaften. Unser Ziel ist das Mühlbergstüble in Bad Waldsee-Steinach. Nach einer kleinen Wanderung kehren wir dort ein. TC Baindt e.V. Liebe Mitglieder, am Sa., 06.05.2023 ab 10 Uhr finden die Vereinsmeisterschaften Doppel mit ge- losten Teams statt. Die Anmeldung er- folgt als Einzelperson über den Aushang am Vereinsheim oder per WhatApp-Nachricht an Philipp Neubauer (+49 156 78561583). Meldeschluss am 04.05.2023, 20 Uhr. Die Vereinsmeisterschaften Jugend werden am 13.05.2023 ausgespielt. Vorankündigung: Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier 2023 Am So., 14.05. um 13:00 Uhr findet unser Bändelestur- nier statt. Hierzu möchten wir alle Spieler*innen (von Schnuppermitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einladen einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Am Vereinsheim hängt ab dem 10.05. eine Anmeldeliste aus. Alle Infos findet ihr auch auf unserer Homepage - also gerne reinzuschauen. Hobbytreff: Habt ihr Lust auf Tennis? Dann kommt doch mal zum Hobbytreff - immer freitags ab 12.05.2023 von 19:00 - 20:30 Uhr auf unserer Anlage. Hier könnt ihr: ** probieren ob euch Tennis Spaß macht ** Spielpartner finden ** Kontakte knüpfen Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt - Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausgenom- men an den Abenden, an denen während der Verbands- runde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Training belegt sind, Trainingszeiten siehe Aushang Schwarzes Brett am Ver- einsheim und in der Vereins-Broschüre - Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr, teilweise unter Anleitung von Mitgliedern Interessiert? Weitere Infos auf der Vereins-Webseite, http://www.tc-baindt.de/Mitgliedschaft/ Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2023 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden am Frei- tag, 05.05.2023, um 20:00 Uhr, im Bi- schof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Wahlen - Zunftmeister/in - Kassierer/in - Brauchtumer/in - 1 Zeugwart - 1 Beisitzer/in Zeugwart - 2 Zunfträte für Veranstaltungen - 1 Beisitzer/in für Veranstaltungen - 7 bis 9 Umzugsordner/innen - 2 Kassenprüfer/innen 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 8. Anträge und Verschiedenes Anträge sollten bis spätestens 7 Tage vor der Hauptver- sammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freu- en und danken im Voraus für euer gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu unserer klei- nen Maiwanderung zum Bildstöckle am Grünenberg am Dienstag, 09.05.2023. Treffpunkt 18.00 Uhr am Dorfplatz. Anschließend ca. 19.00 Uhr treffen wir uns zu einer gemüt- lichen Einkehr in der Baindter Mühle und begrüßen die neuen Pächter. Wer keine Wanderung machen möchte, kann auch direkt zur Einkehr in die Mühle kommen. Wir freuen uns auf euer Kommen. Die Vorstandschaft Landjugend Baindt e.V. Maibaumstellen Am Sonntag, den 30.04.2023 stellte die Landjugend Baindt den diesjährigen Mai- baum auf dem Dorfplatz. Nach vielen Tagen der Vorbereitung präsentierten wir an diesem Vormittag unser Werk der Gemeinde. Bei Wurst, Steak, Pommes und Getränken konnten es sich die Besucher auf dem Dorfplatz gut gehen lassen und nebenher das Stellen des Maibaums mitverfolgen. Ein großer Dank geht hierbei noch an die Familie Bader, die uns einen Platz auf ihrem Hof für die Vorberei- tung zur Verfügung stellte, an die Familie Wöhr für die Bereit- stellung des Anhän- gers. Sowie an Micha- el Schnez, der unseren Maibaum mit seinem Traktor heil von Sul- pach zum Dorfplatz gefahren hat. Außer- dem dem Musikverein für die musikalische Unterstützung und der Bevölkerung für Ihr zahlreiches Erscheinen. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Liebe Mitglieder, am Montag, 8. Mai findet um 17.30 Uhr unser erster Arbeitseinsatz auf dem Reit- gelände statt. Es ist wieder soweit, das Gras um unsere Reitplätze sollte gemäht und der Sandplatz hergerichtet werden. Also kommt mit Euren Motorsensen, Rechen und Ga- beln vorbei um unsere Anlage wieder auf Vordermann zu bringen. Und wie immer heißt es: Viele Hände - schnelles Ende! Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 06.05.2022 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands mit Rückblick 2022 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Veranstaltungen 5. Ehrungen 6. Anträge 7. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 29.04.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, E-Mail: schuetzengilde-baindt@web.de einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Blutreitergruppe Mittwoch, 10.05.2023, 20:00 Uhr Versammlung mit Anmeldung zum Blut- freitag in Weingarten Alle Blutreiter und Blutreiterinnen treffen sich am Mittwoch, 10.05.2023 um 20:00 Uhr zu einer wei- teren Besprechung mit Anmeldung für den Blutritt in Weingarten und für den Georgiritt in Gwigg. Hierzu sind alle Blutreiter*Innen sowie Förderer der Blutreitergruppe herzlich eingeladen. Für die Teilnahme an den Ritten ist die Mitgliedschaft in der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. nunmehr Bedingung. Deshalb müssen alle einen Aufnahmeantrag ausfüllen. Auch dazu besteht nochmals in der Versammlung am 10. Mai die Möglichkeit. Terminübersicht: Mittwoch, 10.05.2023, Versammlung 20:00 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal Sonntag, 14.05.2023, Georgiritt in Bergatreute-Gwigg. Auf- stellung um 9:00 Uhr in Gwigg in der Schwedengasse Christi Himmelfahrt, 18.06.2023, 13:45 Uhr Proberitt in Sulpach Freitag, 19.05.2023: Blutfreitag in Weingarten - Abritt pünktlich um 5:30 Uhr vom Mühleparkplatz. Die Musikka- pelle wird uns traditionell (zum 110.mal) nach Weingarten begleiten. Dafür schon ein herzliches Dankeschön allen Musikerinnen und Musiker sowie der Fahnenabordnung. Die Blutreitergruppe Baindt ist als Gruppe 16 in der Zugo- rdnung eingeteilt und nimmt zum 115.mal teil. Auch dieses Jahr begleitet uns wieder der ehemalige Baindter Pfarrer, Herr Dekan a.D. Heinz Leuze zu Pferde. Aufstellungsplatz ist in der Konrad-Huber-Straße und wir werden den Se- gen der Heilig-Blut-Reliquie noch vor dem Ritt erhalten. Als Festgast darf Weingarten dieses Jahr Bischof Dr.Mi- chael Gerber aus Fulda begrüßen. Am Abend des Blutfreitags treffen wir uns zur Abschluss- besprechung um 20:00 Uhr im Gasthaus „Mühle“. Alpinteam Baindt Alpinteam-Radtreff startet wieder Unser Apinteam-Radtreff startet am 04.05. Es kann aber jederzeit dazu gestoßen wer- den. Generell findet er immer donnerstags um 17 Uhr statt, wobei sich die Gruppe natürlich abstim- men kann. Jeder der gerne radelt ist herzlich willkommen. Bei unterschiedlicher Leistungsstärke wird Rücksicht ge- nommen oder auf Wunsch die Gruppe geteilt. Treffpunkt ist in der Maybachstr. 14 in Baindt. Nach dem Radeln wird gerne noch eingekehrt. Entweder einfach dazu kommen oder bei Rückfragen unter info-alpinteam@svbaindt.de melden. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Seniorenwanderung Kressbronn Wir wandern von Kressbronn nach Gohren. Dort kehren wir im Gasthof Bräustüble ein. Anschliessend geht es durch die ehemalige Bodan-Werft zurück zum Bahnhof Kressbronn. Treffpunkt Donnerstag, 11.05.2023 um 10.25 Uhr Bahn- hof Ravensburg Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder. Nach Bedarf kleines Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Stöcke mitnehmen. Anmeldung bis 10.05.2023 unter Tel. 0751/93442 Falls eigenes ÖPNV Ticket vorhanden ist, bitte gleich bei Anmeldung mitteilen. Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Große Alpsee-Runde über das Jugetköpfle Von Immenstadt geht es am Bach entlang bis Bühl. Dort steigen wir nach Zaumberg auf. Weiter zur Juget-Alpe und Juget-Köpfle. Abstieg über Siedel-Alpe, Alpe Schö- nesreuth nach Trieblings und auf dem Uferweg zurück zum Ausgangspunkt. Wann: Dienstag 16.05.2023 um 9.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 5 Stunden, 11 km, 320 hm (45 Min. steil bergauf). Fahrpreis 16 Euro für Mitglieder zzgl. 4 Euro Parkgeb./ Auto. Einkehr während der Wanderung vorgesehen. Vesper. Trinken Stöcke, gutes Schuhwerk, Wechselschu- he mitnehmen. Anmeldung ab 12.05.2023, Tel. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Wanderführung Irene Klingler E-Mail: klinglerirene@gmail.com Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter Tel. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Mai geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesund- heit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Achtung: Am 10. Mai 2023 findet wieder unser VdK-Treff statt. Ort: Best Wester-Hotel in Weingarten im Bistro ab 14:30 Uhr Was sonst noch interessiert Kammermusikvereinigung Baienfurt Kammerorchester im Autohaus Ebner in Baienfurt Matinee zum Muttertag Die Kammermusikvereinigung Baienfurt veranstaltet ihre Matinee zum Muttertag am Sonntag, 14. Mai 2023 um 11 Uhr in diesem Jahr an einem außergewöhnlichen Ort. Da die Gemeindehalle in Baienfurt weiterhin mit Flüchtlingen aus der Ukraine belegt ist, musste eine Alternative ge- funden werden. Dankenswerterweise war das Autohaus Ebner auf dem Gelände der ehemaligen Papierfabrik in Baienfurt sofort bereit, dem Orchester das ganz neu er- richtete Autohaus KIA in der Dr.-Haug-Straße 2 als Auf- führungsort zur Verfügung zu stellen und nun freuen sich die Musikerinnen und Musiker auf ihre Matinee in diesem besonderen Gebäude. Zu Gehör kommen werden unter der Leitung von Ruth Badent Werke aus unterschiedlichen Epochen von Barock bis Pop: Mozarts Salzburger Sinfonie in F-Dur, Ausschnitte aus Sinfonien von A. Vivaldi, G. Holst und W.F. Bach, Bear- beitungen bekannter Musikstücke von E. Grieg, J.S. Bach und R. Schumann sowie Popsongs von Coldplay u.a.m. bilden einen bunten, musikalischen Strauß zum Muttertag. Gemeinsam mit dem Streichorchester spielt der junge Hanno Albertz, Schüler der Musikschule Ravensburg, mit seinem Fagott einen Satz aus Vivaldis Konzert in e-moll. Mit seinem Ensemble wurde er erst unlängst bei Jugend musiziert beim Regional- und Landeswettbewerb preis- gekrönt. Parkplatzmöglichkeiten stehen zur Verfügung und dar- über hinaus wird ein Shuttle-Service mit dem Bürgerbus der Gemeinde und einem Bus vom Autohaus Ebner von der Gemeindehalle zum Autohaus und zurück angeboten. Abfahrt ist um 10.30 Uhr an der Gemeindehalle. Eine vor- herige Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt zu dem Konzert mit gut einstündigen Pro- gramm ist frei, am Ende werden Spenden für die Deckung der Unkosten und für die weitere Arbeit des Orchesters gerne entgegengenommen. Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Altenzentrum Baindt Zu Beginn der Frühjahrszeit singt der Männerchor des Liederkranzes Baienfurt mit den Senioren(innen) Lieder, die zum Teil in der Schule gelernt und gesungen wur- den. Hierbei gehören zum Programm, Frühjahrslieder wie „Der Mai ist gekommen“, „Kein schöner Land“, aber auch chorisch vorgetragene Stücke, wie „One Way Wind“, „Jun- ge komm bald wieder“, „Zwischen Himmel und Erde“. Der musikalische Nachmittag wird für die Besucher sicherlich kurzweilig und unterhaltsam. Beginn 15.30 Uhr. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeen and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnissen freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Jeder, der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung wür- den wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Busreise zur Landesgartenschau Balingen Die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt planen nach der langen Pause nun wieder eine Busreise nach Balin- gen zur Landesgartenschau. Termin: Samstag, 24. Juni 2023 Abfahrt am Feuerwehrhaus in Baienfurt: 8.00 Uhr (Park- plätze gegenüber reichlich vorhanden) Rückkehr in Baienfurt: ca. 18.00 Uhr Wir würden uns über viele Mitreisende freuen. Ihre An- meldung wird durch die Bezahlung des Fahrpreises auf unser Konto bei der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG mit der IBAN DE50 6506 2577 0040 8330 03 bestätigt. Der Fahrpreis beträgt 45 € für Mitglieder und 48 € für Nichtmitglieder. Darin enthalten sind: Busfahrt ab Baienfurt inkl. Eintritts- karte für die Gartenschau sowie andere Nebenkosten wie Trinkgeld für den Busfahrer, etc. Wir bitten Sie, sich mög- lichst schnell anzumelden, damit wir entsprechend planen können. Ihre Freunde und Bekannte sind auch herzlich willkommen. Anmeldeschluss bzw. Ihren Zahlungsein- gang erbitten wir bis spätestens 17. Mai 2023 (kostenlose Stornierung nur bis 10. Mai möglich). Es wäre doch wirk- lich schön, wenn wir mal wieder eine Ausfahrt zusammen machen könnten. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Gertrud Rittler Pressewartin, Tel.: 0751/44875. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Erzählcafés im Landkreis Ravensburg „Das Buch kann weg?!“ Anlässlich des 90. Jahrestags der Bücherverbrennungen zu Beginn der Nazizeit am 10. Mai eröffnen Erzählcafés den Dialog über den Wert des Buches und die Verbin- dung zu den Lebensgeschichten einzelner Menschen. An drei Orten im Landkreis finden vom 5. bis 7. Mai offene Erzählcafés statt. Gespräche ermöglichen, die Sinn ergeben Menschen teilen ihre Lebensgeschichten und Erfahrun- gen gerne mit anderen, wenn Raum für gute Gespräche ist. In den moderierten Erzählcafés können Menschen zusammenkommen, sich austauschen und einander von sich erzählen. Verbindendes wird geteilt und der Zusam- menhalt der Gesellschaft gestärkt. Das Gesprächsformat Erzählcafé kommt aus dem weltweiten Umfeld des Art of Hosting - der Kunst gute Gespräche zu ermöglichen. Am Erzählcafé können alle teilnehmen, die selbst erzählen oder zuhören möchten. Erzählcafé Das Buch kann weg!? Aulendorf erzählt Freitag, 5. Mai 2023, 18.30 Uhr Buchhandlung Rieck Au- lendorf Moderation Rhea Braunwalder Kooperation des Kreisjugendrings Ravensburg mit der Buchhandlung Rieck und der Integrationsbeauftragten der Stadt Aulendorf Eintritt frei Anmeldung an: cornelia.glaser@aulendorf.de Erzählcafé Das Buch kann weg!? Bad Waldsee erzählt Samstag, 6. Mai 2023, 16.00 Uhr Stadtbücherei Bad Waldsee Moderation Rhea Braunwalder Kooperation des Kreisjugendrings Ravensburg mit der Stadtbücherei und der Integrationsbeauftragten der Stadt Bad Waldsee Eintritt frei Anmeldung an: d.schaeffer@kreisjugendring-rv.de Erzählcafé Das Buch kann weg!? Wangen erzählt Sonntag, 7. Mai 2023, 11.00 Uhr Stadtbücherei Wangen Moderation Rhea Braunwalder Kooperation des Kreisjugendrings Ravensburg mit der Stadtbücherei, der Volkshochschule und der Integrati- onsbeauftragten der Stadt Wangen Eintritt frei Anmeldung an: vhs@wangen.de Projekte für Sensibilisierung und gutes Miteinander Der Themenschwerpunkt zu verbotenen Büchern um- fasst Plakate zur Sensibilisierung für Meinungsfreiheit, freie Information und Zensur, Schulaktivitäten und die Erzählcafés. Die Erzählcafés im Landkreis Ravensburg werden gefördert durch Mittel des Bundesprogramms Demokratie leben! Demokratie fördern, Vielfalt gestalten, Extremismus vor- beugen. Mit dem Bundesprogramm „Demokratie le- ben!“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend seit 2015 zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Mit- einander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter www.demokratieleben-rv.de www.netzwerk-erzaehlcafe.ch Kreisjugendring Ravensburg e.V. d.schaeffer@kreisjugendring-rv.de Tel 01573 580 1249 Kinder auf den Tod vorbereiten Wie und wo erleben Kinder Abschiede, Tod und Vergänglichkeit? Wie ist das kindliche Todes- verständnis in verschiedenen Altersgruppen? Wie können wir Kinder auf Vergänglichkeit vorbereiten, ohne zu beängstigen? Wie wird im Alltag unserer Insti- tutionen mit diesen Themen umgegangen und welche Unterstützungsmöglichkeiten, Rituale und Interventionen sind denkbar? Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 11.05.2023, 19 Uhr Referentin: Sabine Müllenberg, Koordinatorin beim Kin- derhospizdienst AMALIE Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 6. Mai 2023 Gästeführerin: Britta Rösch, ForstBW Wie das Klima retten? Und was kann der Wald? ForstBW bietet Mitmachprogramm für Familien im Wald Das Waldpädagogik-Team des Forstbezirks Altdorfer Wald von ForstBW ein Programm zum Thema Klimawan- del und Wald an. Zielgruppe sind Familien mit Kindern zwischen 6 und 13 Jahren. In Spielen im Wald macht die Försterin und Waldpädagogin Britta Rösch erlebbar, wie ein Baum Photosynthese macht, CO² bindet und wunder- bares Holz produziert. Und das ohne komplizierte chemi- sche Formeln zu büffeln. Geklärt wird auch, was der Wald zur Klimarettung beitragen kann und was jede*r Einzelne selbst tun kann. Treffpunkt für das zweieinhalbstündige Programm ist der Parkplatz am Häcklerweiher um 14:30 Uhr. Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen, Zecken- und Son- nenschutz denken. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 7. Mai 2023 Gästeführer: Detlef Stoll Weiherwirtschaft Bei einem ca. zweistündigen Rundgang über die Blitzen- reuter Seenplatte (ca. 4 km) wird die Lage zum Teil ver- landeter Seen und Weiher erkundet. Wann sind die Gewässer entstanden und wie wurden sie ursprünglich wirtschaftlich genutzt? Sind Weißwangengans und Biber tatsächlich mit den Fi- schen verwandt? Diesen und anderen Fragen wird bei einem Spaziergang nachgegangen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Dazu treffen sich Interessierte um 14:30 Uhr auf dem Parkplatz am Häcklerweiher an der B32 zwischen Blit- zenreute und Altshausen. Nach Lust und Laune besteht anschließend die Möglich- keit, den Nachmittag im Biergarten einer ortsansässigen Wirtschaft ausklingen zu lassen. Sonntag, 14. Mai 2023 Gästeführerin: Susanne Wasner Kräutermuttertag Spazieren Sie am Muttertag mit der Gästeführerin Susan- ne Wasner eine Weile über die Blitzenreuter Seenplatte. Lassen wir uns von der Vielfalt der dortigen Kräuter- und Pflanzenwelt überraschen. Wir erfahren, wie einzelne Wildkräuter genannt werden, woran man sie erkennt und wieviel Nützliches und Schö- nes aus ihnen gewonnen werden kann. Wir lernen, dass viele am Wegesrand zu findenden Wild- kräuter nicht nur einfach essbar, sondern auch als kuli- narische Feinheiten zu verwenden sind. Sie wirken oft unscheinbar, doch in der Natur hat auch das Unscheinbarste seine Sinnhaftigkeit und Schönheit. Planen Sie bitte 2 bis 2 ½ Stunden für diesen Spazier- gang ein. Eine Anmeldung ist erforderlich bis spätestens Freitag, 12. Mai, 12:00 Uhr im Rathaus Fronreute unter Telefon 07502 954-20. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsenti eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 0 BAUEN & WOHNEN GESCHÄFTSANZEIGEN ichbezo- gener Mensch Kom- mune damals Hand- mäh- gerät juristi- sche Abk. für Drogen Fremd- wortteil: vor kaufm.: ohne Abzug rennen Europ. Welt- raumorg. (Abk.) Anhän- ger des Zara- thustra unbe- stimmter Artikel (3. Fall) Herr- scher- sitz privater Paket- dienst (Abk.) Knute Com- puter- netzwerk (engl.) religiöse Strö- mung Indiens Licht- bild in ... und Braus Wasser- vogel englisch: Ende eine Gewürz- paste Männer- kurz- name allein Nestor- papagei Abk.: Richt- wert Gehirn- tätig- keit loyal, ergeben eine Arbeit des Elek- trikers südengl. Land- schaft (Kreide) eng- lische Bier- sorte leichter Wind- hauch Initialen des Dichters France Beherzt- heit Draht- schlinge japani- scher Politiker, † 1909 englisch: uns chem. Zeichen Germa- nium DEIKE 0323-A5 E B B E G O I S T P A R S E E I N E M R U P S M S N T A N T R A P E I T S C H E T I I N E R F O N S E N T E S O L O T A D E N K E N T R E U E R D E N D O W N S N A F A L E M U T F I T O Z E U S G E Foto: © BuschDEIKE 760R74K3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Arbeiten für und mit Menschen Werden Sie Teil unseres Teams! Das SBBZ und das Altenzentrum Selige Irmgard in Baindt suchen Verstärkung: Fragen und Bewerbung: Marie-Luise Weltzin · Telefon: 07502 9419-4430 E-Mail: bewerbungen@stiftung-st-franziskus.de Mehr Infos unter www.stiftung-st-franziskus.de/karriere Arbeiten für und mit Menschen Hauswirtschaftlicher Mitarbeiter (w/m/d) – in Teilzeit frank.brielmaier@schellinger­kg.de 0751­56094­26 Verstärken Sie unser Team an einem Arbeitsplatz mit besten Konditionen und attraktiven Zusatzleistungen. Erfahren Sie mehr unter: STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT Die 1. Adresse... ...für Ihre lokale Werbung ist das Mitteilungsblatt. Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die Kath. Gesamtkirchengemeinde Weingarten sucht für ihre viergruppige Kindertagesstätte Corbellini, für die zweigruppige Kindertages- stätte Joseph Gabler, sowie für die zweigruppi- ge Kindertagesstätte Friedrich Fröbel baldmög- lichst oder ab 1.9.2023 eine/n • Erzieher*in (m/w/d) oder sonstige Päd. Fachkraft nach §7 KiTaG (für Corbellini in Vollzeit) • Anerkennungspraktikant*in (m/w/d) oder eine Erzieher*in / Päd. Fachkraft (für Friedrich Fröbel 60 %) • Integrationskraft (m/w/d) (für Friedrich Fröbel 35 %) • Erzieher*in (m/w/d) oder sonstige Päd- Fachkraft nach §7 KiTaG (für Joseph Gabler 40-60 %) Nähere Informationen zu den Stellen fi nden Sie unter: http://jobs.drs.de Fragen zu den Stellen beantwortet Ihnen gerne vorab die Lei- tung der Kita Corbellini, Frau Heymann, Tel. 0751-43333, Frau Assfalg für Joseph Gabler, Tel. 0751-59453 und Frau Rauch für Friedrich Fröbel, Tel. 0751-58868. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu- Oberschwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kißlegg; Z. Hd. Frau Nörz, hnoerz@kvz.drs.de KLEINE TEAMS - GROSSE KANZLEI ARBEITE BEI UNS IN RAVENSBURG! Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams: Personalsachbearbeiter VZ/TZ m/w/d für eigene Entgeltabrechnung Steuerfachangestellte / Steuerfachwirte m/w/d Auszubildende zum Steuerfachangestellten m/w/d Duales Studium Bachelor of Arts (B.A.) - Steuern m/w/d #krisensicherer Job #anspruchsvolle Tätigkeit #viele tolle Benefits #flexible Arbeitszeiten #gute Aufstiegs- und Karrierechancen www.schnekenburger-stb.de JETZT BEWERBEN Ferienwohnung gesucht Wir suchen für den Zeitraum 04.06. – 20.06.2023 eine Ferienwohnung/Einliegerwohnung für einen neuen Mitar- beiter. Über Ihren Anruf würden wir uns sehr freuen. Broszeit Group, Tel. 07502/94083-10 oder Handy 0160 90666481 GESCHÄFTSANZEIGEN MIETGESUCHE - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de - SENIOREN -- SENIOREN - Nutzen Sie auch weitere Möglichkeiten zu folgenden Terminen: KW 29/30 und 42/43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Gibt es etwas Schöneres als im eigenen Zuhause alt zu werden? Wir machen es möglich. PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Katharina P eghaar 0751 - 76 96 26 04 ravensburg-wangen@promedicaplus.de Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus EIN LANGES LEBEN FINANZIEREN Steigende Lebenserwartung birgt große Herausforderungen für Se- nioren (djd). Die meisten Menschen in Deutschland werden deutlich älter, als sie selbst erwarten. Dies führt zu beträchtlichen Herausforderungen, weil das Leben länger nanziert werden muss als geplant. Häu g reichen Rücklagen und sonstige Einkünfte für den gewohnten Lebensstandard nicht aus. Mit einer Immobilienrente erweitern Senioren ihren nanziellen Spielraum um das Geld, das in Haus oder Eigentumswohnung gebunden ist. Beim Modell der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG etwa kauft das Unternehmen Im- mobilien von Senioren, die dafür ein lebenslanges Wohnungsrecht und eine Immobilienrente erhalten. Man kann exibel zwischen einem Einmalbe- trag, einer Zeitrente mit bis zu 15 Jahren Laufzeit oder einer Kombination aus beidem wählen. Mehr Infos gibt es unter www.deutsche-leibrenten.de. Die Menschen in Deutschland erfreuen sich an einer immer weiter steigenden Lebenserwartung. Die Kehrseite der Medaille: Ein langes Leben muss auch an- gemessen nanziert werden. Foto: djd/Deutsche Leibrenten/Sonja Brüggemann Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Wie geht eine Patientenverfügung?“ Bei uns finden sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Fotovoltaik-Anlagen, Batteriespeichersysteme und Ladestationen für E-Mobilität in der Region. ARNOLD GMBH Am Buchhölzle 8 88273 Fronreute-Baienbach 0 7505 956 123 www.arnold-gmbh.com Willkommen in einer energiegeladenen Zukunft Das SEW-Technologiezentrum stellt sich vor. Wir laden Sie herzlich ein und begrüßen Sie von 9.00-16.00 Uhr in der Wilhelm-Brielmayer Str. 14, 88213 Ravensburg Sicherheit & Zukunft Ihrer lokalen Energieinfrastruktur Tag der offenen Tür 06. Mai 2023 Sehen Sie den massiven Veränderungen in der Energiewende gelassen entgegen. Mit unserer zukunftsorientierten Plattform sind Sie bestens für Ihre 100% Energiewen- de vorbereitet. Küchen inflationssicher bestellen! Festpreis 24 Monate ab Bestellung Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de VERANSTALTUNGEN[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 5,39 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 05.05.2023
          Amtsblatt_KW_20_21_05_2021.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 21. Mai 2021 Nummer 20 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Baindt nimmt wieder am „Stadtradeln“ teil! - Anmeldungen sind ab sofort möglich - Bereits zum dritten Mal schließt sich die Ge- meinde Baindt der Aktion „Stadtradeln“ des Landkreises Ravensburg an. In der Zeit vom 12. Juni 2021 bis 02. Juli 2021 radelt Baindt kräf- tig mit. Dabei geht es zum einen um den Spaß beim Fahrradfahren und zum anderen darum, möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu gewinnen. Alle, die in der Gemeinde Baindt und den Ortstei- len leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen, können bei der Aktion mitmachen und möglichst viele Radki- lometer sammeln. Gemeinsam wird in den 21 Tagen für mehr Rad-förderung, Klimaschutz und eine lebenswerte Kommune in die Pedale getreten. Setzen auch Sie ein Zeichen für mehr Klimaschutz sowie Radverkehrsförderung und machen Sie mit beim „Stadtradeln“. Anmelden können sich Sie sich schon jetzt unter www.stadtradeln.de/baindt. Registrie- ren Sie sich hierfür in einem offenen Team oder gründen Sie Ihr eigenes Team. Weitere Informationen erhalten Sie zukünftig auch auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/stadt- radeln. Ihre Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung ist am Start! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Inzidenz über 100 „Bundesnotbremse“ Es gelten die Regelungen der Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung. Grundsätzliche Regelungen » Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen* » Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl. » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern. Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen. » Home Oce, sofern möglich » Gesundheitliche Fürsorge durch an den Betrieb angepasste Hygienekonzepte » Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben inzidenzunabhängig geönet » Medizinische Maskenpflicht » Bei den nicht zur Gesamtpersonenanzahl. » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 14. Mai 2021 In aller Kürze die Regelungen für die wichtigsten Lebensbereiche: *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). » Home Oce » Gesundheitliche Fürsorge durch an den Betrieb angepasste » Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis bestätigen: - Arbeitgeber*innen - Anbieter*innen von Dienstleistungen - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen. » Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden. » Schnell- und Selbsttests erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen Regelmäßig lüften » Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen aufeinander treen. Home Oce » » Geschäfte mit Geschäfte mit inzidenzunabhängig geönet Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). Home Oce Geimpfte und genesene Personen Es gelten die Regelungen der mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung. ! Kontaktbeschränkung Haushalt plus eine Person. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Ausgangsbeschränkung 22 bis 5 Uhr Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Körpernahe Dienst- leistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Schulen bei Inzidenz über 100 im Wechselunterricht. Bei Inzidenz über 165 sind Schulen im Fernunterricht. Kitas schließen. Notbetreuung möglich. Diese beiden Regelungen gelten auch für außer- schulische Bildungseinrichtungen. Stand: 14. Mai 2021 Inzidenz unter 100 Önungsschritt 1Önungsschritt ! Inzidenz 5 Werktage unter 100* *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): » Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro 40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept. 2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeld- ung mit Testkonzept. ung mit Testkonzept. » Einzelhandel 40 m 2 Kund*innen pro 40 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 100 Personen » Zoologische und botanische Gärten (1 Person pro 20 m²) » Galerien, Gedenkstätten und Museen (1 Person pro 20 m²) » Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf- anlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche) bis 20 Personen » Außenbereiche von Schwimmbädern aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang (1 Person pro 20 m²) » Lehrveranstaltungen im Freien an Hoch- schulen und Akademien bis 100 Personen, Nutzung von Lernplätzen mit Voranmeldung » Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen (Tanz- und Sport- kurse nicht erlaubt) » Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 m Abstand muss eingehalten werden) » Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen » Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen bis 10 Schüler*innen (kein Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht) » Archive, Büchereien und Bibliotheken (1 Person pro 20 m²) » Kontaktarmer Freizeit- und Amateur- sport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen » Veranstaltungen des Spitzen- und Profi- sports bis 100 Zuschauer*innen außen » Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln » Touristische Übernachtung in Beherberg- ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und ähnliche) Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen Coronatest vorlegen. » Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil- bahnen, Ausflugsschie, Museumsbahnen und ähnliche (Start- und Zielort muss sich mindestens in Önungsstufe 1 befinden, maximal die Hälfte der vollen Besetzung) maximal die Hälfte der vollen Besetzung) » Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²) » Kitas im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen » Grundschulen im Präsenzbetrieb ohne Abstand » Alle anderen Klassenstufen aller Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell » Sonderregelung für Abschlussklassen möglich » Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schüler*innen und Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschulen. » Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. » Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich. » Treen im öentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. » Treen 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht » Kitas » Grundschulen » Alle anderen Klassenstufen aller Schulen Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Unabhängig von den Önungsschritten gilt: » Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung sports » Veranstaltungen zur ohne Anmeldung medizinischer Maske möglich. » Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt: - Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen benötigt. - Nur mit vorheriger Terminbuchung - Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe Stand: 14. Mai 2021 » Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zo- ne Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle unter Anleitung des DRK Be- reitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/ gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/ teststrategie an. In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Bai- enfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmel- dung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart wer- den: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann ab 01.06.2021 Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung an. Vorgezogener RedaktionsschlussRedaktionsschlussRedaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: 04.06.2021 KW 22 – Fronleichnam Veröffentlichung Redaktionsschluss 31.05.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Önungsschritt 2Önungsschritt ! Inzidenz sinkt 14 Tage nach Önungs- schritt 1 weiter* Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): Önungsschritt 3Önungsschritt ! Inzidenz sinkt 14 Tage nach Önungs- schritt 2 weiter* Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen » Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schüler*innen Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): » Lehrveranstaltungen an bis 100 Personen in geschlossenen Räumen » Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen » Messen, Ausstellungen und Kogresse (1 Person pro 20 m²) 20 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- häusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen und außen 250 Personen » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernacht- ungsgäste geönet (1 Person pro 20 m²) » Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen » Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)» Schwimmbäder » Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sport- anlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen » Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen Inzidenz unter 100 » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²) pro 10 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- häusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen und außen bis 500 Personen » Freizeitparks und sonstige Freizeitein- richtungen (1 Person pro 10 m²) » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²) Lockerungen bei Inzidenz unter 50 » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen » Lehrveranstaltungen an bis 250 Personen ! Weitere Lockerungen: Inzidenz 5 Tage unter 50* *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. » Treen im privaten oder öentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. » Önung von Einzelhandel mit folgenden Auflagen: werden nicht mitgezählt. » Önung von Auflagen: » Archive, Büchereien und Bibliotheken ohne Auflagenohne Auflagen » Zoologische und botanische Gärten ohne Auflagen » Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Lockerungen werden zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt. Stand: 14. Mai 2021 » Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung Gemeindegesang zulässig - Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel) - Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen - Gesteuerter Zutritt - Warteschlangen vermeiden. - Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen » Bei Veranstaltungen zur Gemeindegesang zulässig Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021 20 Schüler*innen » Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 25.05.2021 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt. de entgegen. Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Ok- tober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. AB SOFORT IST EINE TERMINVEREINBARUNG für Ter- mine an der Bürgertheke ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte telefo- nisch oder per Mail an den jeweils zuständigen Mitar- beiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Verschiebung der Hauptversammlung Liebe Kameradinnen und Ka- meraden, aufgrund der aktuellen Co- rona-Bestimmungen wird die für Mai angesetzte Hauptversammlung erneut verscho- ben. Neuer geplanter Termin ist Freitag, 16.07.2021. De- tails zur Örtlichkeit werden rechtzeitig mitgeteilt. Bleibt bis dahin gesund. Ferienprogramm Wir starten die Planung für das Ferienprogramm im Sommer Auch in diesem Sommer möchten wir den Kindern und Ju- gendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Wochen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonsti- ge Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. In welcher Form und Gruppengröße die jeweiligen Pro- gramme letztendlich angeboten werden können, wird von der in den Sommerferien geltenden Corona-Verordnung abhängig sein. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass trotz der erschwerten Bedingungen ein spannendes Programm zusammengestellt werden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 29. Juli bis zum 12. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 22. Mai/Sonntag, 23. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 Montag, 24. Mai Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Mai Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 23. Mai Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Montag, 24. Mai Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Hans Welz feierte am 12.05.2021 seinen 95. Geburtstag und Herr Jürgen Mischkowski feierte am 16.05.2021 seinen 85. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Veranstaltungskalender Mai 26.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 28.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle Juni 02.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 09.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 11.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 17.06. Vermarktungsauftakt 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragenkolloquium 30.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Frühlingserwachen im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Pünktlich zum Frühlingsbeginn haben wir mit den Kindern in allen Gruppen den Frühling begrüßt und fleißig angefangen zu pflanzen. Wir beschäftigen uns nämlich aktuell mit dem Thema „Vom Samen bis zur Pflanze“. Ob Karotte, Gurke, Tomate, Ra- dieschen oder Kopfsalat, alles wurde bunt gemischt aus- gesät und eingepflanzt. Die Kinder kommen jeden Tag aufs Neue voller Spannung und bestaunen, gießen und pflegen unsere kleinen Pflänzchen. Wir freuen uns schon jetzt auf die erste Ernte! Im Garten haben die Kinder mit viel Kraft und Einsatz ein Blumenbeet ausgegraben und neu angelegt. Den Mai haben wir traditionell mit einem kleinen Maibaum stellen willkommen geheißen. Die Krippenkinder haben den Baum festlich geschmückt und jede Gruppe hat sein Gruppensymbol für den Baum gestaltet. Wir hoffen uns auf viele schöne, sonnige Tage, die wir in unserem tollen Garten verbringen können! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergarten St. Martin Ende der Zettelwirtschaft im Kinder- garten Die Eltern des Kindergarten St. Martin erhalten Nachrichten und Termine ab sofort per Smartphone-App Ab sofort informieren wir die Eltern mit der Kita-Info-App. Nachrichten und Termine erhalten die Eltern kostenlos und ohne lästige Werbung direkt auf ihr Smartphone. Das von der Stay Informed GmbH (www.kita-info-app. de) mit Sitz in 79249 Merzhausen bei Freiburg entwickelte Kommunikationssystem ist bereits in mehr als 3.000 Kin- dertageseinrichtungen im Einsatz - somit werden aktuell über 200.000 Eltern mit Hilfe der Kita-Info-App informiert. Dadurch sparen wir Papier, Druckerkosten und vor allem Zeit. Damit profitieren vor allem auch die Kinder, wenn weniger Bürokratie anfällt und so mehr Zeit für pädago- gische Arbeit bleibt. Das Team im Kindergarten St. Martin freut sich gemein- sam mit der Kirchengemeinde über diese deutlichen Ar- beitserleichterungen. Selbstverständlich ersetzt die App in keiner Weise das persönliche Gespräch zwischen Eltern und Erzieher/-innen, das natürlich einen höheren Stellen- wert hat. Jedoch hilft die App den Eltern besser und di- rekter informiert zu sein. Gerade zu der aktuellen Zeit ist der Austausch und die schnelle Informationsweitergabe von größter Bedeutung. Im Vergleich zu anderen Messenger-Diensten ist die Ki- ta-Info-App dagegen datenschutzrechtlich absolut sicher und DSGVO- bzw. KDG-konform. Die Daten werden nicht kommerziell von Dritten genutzt und es werden keine per- sönlichen Handynummern o.ä. preisgegeben. Dieser Service ist für alle Eltern kostenlos und steht ab sofort zur Verfügung. Näheres erfahren die Eltern im Kin- dergarten. Für die Eltern gibt es auch ein „Erklärvideo“. Eltern, die ausdrücklich keine App wünschen, können sich ohne Mehraufwand alle Informationen und Termine auch per E-Mail zusenden lassen. Ihr Team vom Kindergarten St. Martin Zur Information Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg zeigt „Flagge für Demokratie“ am Tag des Grundgesetzes Im vergangenen Jahr haben die vier Partnerschaften für Demokratie im Landkreis gemeinsam das Projekt „Flag- ge zeigen für Demokratie“ ins Leben gerufen. In einer Ravensburger Berufsschulklasse entstanden mehrere Entwürfe - von denen ein ausgewählter nun mehrmals jährlich an den Rathäusern im Landkreis und am Sitz des Landratsamtes in Ravensburg gehisst wird. Aktueller Anlass ist der 23. Mai, Tag des Grundgesetzes. Die sogenannten „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ - der Parlamentarische Rat - hatten den Text ausgefertigt und vor 72 Jahren verkündet. Mit dem Inkrafttreten des Grund- gesetzes wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Mit dem Hissen der „Demokratie leben!“ Fahne erinnern die Kommunen daran, dass Demokratie keine Selbstver- ständlichkeit ist. Sie muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden. Es braucht Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Gewerbliche Schule Ravensburg Technisches Gymnasium Ravensburg der 6-jährigen Aufbauform Anmeldungen bis zum 07. Juni 2021 für das Schuljahr 2021/2022 Der innovative Weg zum Abitur für Schülerinnen und Schüler fast aller Schularten, die Lust auf etwas Neu- es haben und für die das Fach „Technik“ eine besonde- re Bedeutung hat. Der Unterricht erfolgt praxisnah in modernen Werkstätten und Fachräumen. Zur Wahl der zweiten Fremdsprache werden Spanisch und Französisch angeboten. Ab Klasse 11 erfolgt eine Vertiefung in einem unserer vier Profile: Mechatronik, Informationstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik oder Technik und Ma- nagement. Mit erfolgreichem Abschluss der Klasse 13 wird die Allgemeine Hochschulreife erzielt. Interesse? Der Einstieg/Schulwechsel zu dieser innovati- ven Schulart erfolgt ab Klasse 8. Informationen erhalten Sie über unsere Homepage oder direkt bei Herrn Bütten- dorf, Tel. 0751/368-140; buettendorf@gsravensburg.de Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel.: 0751/368-100, www.gsravensburg.de Kolping-Bildungszentrum Ravensburg Sozialwissenschaftliches Gymnasium ab Klasse 8: Noch freie Schulplätze Das seit über zehn Jahren bestehende Sozialwissen- schaftliche Gymnasium im Kolping-Bildungszentrum wird seit drei Jahren bereits auch ab der achten Klasse ange- boten. Dieses Gymnasium, das nach sechs Jahren zum Abitur führt, hat noch freie Plätze. Das Profilfach am sechsjährigen SG bietet eine beson- ders vielseitige Verknüpfung der Bereiche „Ernährung, Soziales und Gesundheit“ und trägt damit zu wertvollen lebenspraktischen Einsichten bei. Besonderen Wert legt man bei dieser Schulform auf eine aktive Lernförderung in kleinen Klassen mit wahlweiser Hausaufgabenbe-treu- ung und auf die Entwicklung von sozialen und methodi- schen Kompetenzen. Ein weiteres Extra stellt das Projekt „Bewegung und Na- tur“ dar, das ein verstärktes Naturerleben ermöglicht. Hier sollen die im Unterricht theoretischen Inhalte prak- tisch umgesetzt und erfahren werden, zudem sollen die Schülerinnen und Schüler durch erlebnispädagogische Aktionen Erfahrungen in der Natur sammeln, um ihre sozialen und persönlichen Kompetenzen zu entwickeln. Anmeldeschluss: 07.06.2021 Kontakt: Kolping-Bildungszentrum, Gartenstraße 16, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 560159-20 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Schutz vor Radon in Baden-Württemberg LUBW informiert online Die Radon-Beratungsstelle der LUBW informiert in den kommenden Wochen Bürgerinnen und Bürger in Ba- den-Württemberg zum Thema Radon. Aufgrund der gel- tenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pan- demie werden die Veranstaltungen online angeboten. Radon zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs Radon ist ein nicht wahrnehmbares Gas, das überall im Boden vorkommen kann. Sammelt es sich in Innenräu- men an, kann es gefährlich für die Gesundheit werden. Nach Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Ein Schutz vor Radon ist jedoch möglich, beispielsweise durch Lüften. Auch technische Lösungen helfen, die Radonmenge in Innenräumen zu senken. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer Lüftungsanlage oder zusätzliche Abdichtungen am oder im Gebäude. Vier öffentliche Informationsveranstaltungen der LUBW An den folgenden Terminen bietet die Landesanstalt öf- fentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Schutz vor Radon“ an: - Mittwoch, 09. Juni, Beginn 18 Uhr - Donnerstag, 10. Juni, Beginn 19 Uhr - Montag, 14. Juni, Beginn 18 Uhr - Dienstag, 15. Juni, Beginn 19 Uhr Die Teilnahme ist kostenlos und eine Voranmeldung nicht erforderlich. Eine Teilnahme erfolgt über die Webseite: Radon in Baden-Württemberg/Online-Veranstaltungen. Hier finden sich auch entsprechende technische Hinweise für eine erfolgreiche digitale Teilnahme. Bei der Veranstaltung wird über folgende Aspekte in- formiert: - Radon als Innenraumschadstoff - Wo kommt es her? Wie gelangt es ins Haus? - Wie kann ich einfach und kostengünstig Radon in mei- nem Heim messen? - Wie kann ich mich vor Radon schützen? - Was bedeuten die neuen Radonvorsorgegebiete für mich? - Wo erhalte ich weiterführende Informationen und Un- terstützung? Im Anschluss ist ausreichend Zeit für Fragen an den Vor- tragenden und Diskussionen. Weitere Informationen zum Thema Radon erhalten Sie bei der Radonberatungsstelle der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter www.radon-lubw.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22.Mai - 30. Mai 2021 Gedanken zur Woche Garten des Lebens Wir sind nicht auf der Erde, um ein Museum zu hüten, son- dern um einen blühenden Garten voller Leben zu pflegen. Johannes XXIII Samstag, 22. Mai 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zu Pfingsten (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Adalbert Berger, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Rennovabiskollekte Sonntag, 23. Mai - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Rennovabiskollekte Montag, 24. Mai - Pfingsmontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Dekan i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Theresia und Eugen Elbs, Margarete Voll- mer, Jahrtag: Baptist Elbs) Rennovabiskollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Rennovabiskollekte Dienstag, 25. Mai 14.30 Uhr Baienfurt - Maiandacht mit dem Katholi- schen Frauenbund musikalisch gestaltet vom Chorquartett des Kirchenchors (Teilnahme mit Eintragung am Eingang) Mittwoch, 26. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.30 Uhr Baindt - Helferkreis Maiandacht in der Kirche, bitte Gotteslob mitbringen! (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Freitag, 28. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Hubert Fuchs) Samstag, 29. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 30. Mai - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (200-Jahrfeier Ka- „Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht!“ Schauspieler Ewald Balser Setzen Sie auf Solidarität! Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 pelle Schachen, öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Marta und Heinrich Adler) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 19.00 Uhr Maiandacht musikalisch gestaltet vom Chor- quartett des Kirchenchors (Teilnahme mit Eintragung am Eingang) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Herzlichen Glückwunsch! Am vergangenen Sonntag durften Sr. Carola und Sr. Jo- hanella ihr 60-jähriges Professjubiläum im Kreis ihrer Mit- schwestern in Heiligenbronn begehen. Zu diesem diaman- tenen Ordensjubiläum gratulieren wir ganz herzlich und freuen uns mit ihnen. In diese Freude mischt sich natürlich auch die Trauer über den bevorstehenden Abschied aus Baindt am 27. Juni. In der hauseigenen Zeitschrift der Stiftung St. Franzis- kus ist dazu ein bewegender Artikel erschienen unter der Überschrift „Das Hiersein war ein Geschenk“. Dieser Selbsteinschätzung der Schwestern können auch wir voll und ganz zustimmen. Anlässlich der Verabschiedung im Juni hält Archivar Ewald Graf aus Heiligenbronn einen Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt und der Heiligen- bronner Schwestern in Baindt. Samstag, 20. Juni 2021, 19.30 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle Anmeldung für die begrenzte Anzahl an Plätzen nimmt die Gemeindeverwaltung Baindt ab sofort entgegen: t. ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Personen mit Krankheitssymptomen dür- fen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 25. Mai bis einschließlich 04. Juni geschlossen. Sie erreichen uns wieder am 08. Juni 2021. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Am 26. Mai um 14.30 Uhr findet unse- re jährliche Maiandacht in der Kirche in Baindt statt. Bitte eigenes Gotteslob mitbringen! Hinweise auf Prüfungssegen: Es liegt in der Luft: das Jugendwort 2020 „lost“. „Verlorene Generation“, so bezeichnen sich viele Jugend- liche, als wäre das Leben „vergeigt“, weil sie im Jahr 2020 oder 2021 Schulabschluss gemacht haben. Diesem Grundgefühl möchte der Prüfungssegen ein an- deres Narrativ dagegensetzen. „Lost and found“: Gefun- den und gesehen werden, von Gott gefunden, gesehen, gehalten. Unter diesem Thema finden an folgenden Terminen Prü- fungssegen statt: Ravensburg Sonntag, 06. Juni, 16:30 Uhr Jugendkirche Joel, St. Jodok Bad Waldsee Sonntag, 06. Juni, 18:00 Uhr St. Petrus Herzliche sind die Schülerinnen und Schüler dazu einge- laden mal durchzuschnaufen und sich segnen zu lassen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, son- dern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Sach 4,6b Sonntag, 23. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst in der Ev. Kir- che mit Abendmahl mit ANMEL- DUNG BIS SPÄTESTENS 22. Mai, 20.00 Uhr im Pfarramt Montag, 24. Mai Pfingstmontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung Sonntag, 30. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ 5. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Wie groß darf ich von Gott denken? Wie weit reicht mein Gebet? - Nach der Auffassung un- zähliger Menschen, deren Erfahrungen wir in der Bibel nachlesen können, sicher nicht nur bis zur Zimmerdecke. Heute wird dem Gebet häufig nur der Aspekt zugeschrie- ben, dass es die Beterin ruhig macht und ihr hilft, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Und das ist ja auch eine sehr wichtige Facette, denn Gott braucht unsere gu- ten Ratschläge, wie er das mit der Welt besser machen könnte, tatsächlich nicht. Sein Horizont übersteigt unsere Vorstellung um ein Vielfaches. Aber warum soll ich denn dann noch beten? - Sicher nicht, um wie in einen Automaten oben die Gebetsmünze ein- zuwerfen und unten das heraus zu bekommen, was ich mir wünsche. Gott ist nicht manipulierbar, aber er ist ansprechbar. Er ist eben mehr als ein Prinzip, mehr als die erste Ursa- che für alles, was in der Welt so geschieht. Calvin hält deshalb fest, dass Gott „alles Lebendige ver- sorgt und nährt; es ist, wie ich schon sagte, kindisch, wenn man das auf einzelne Akte einschränken will.“ Er verweist auf das Jesus-Zitat, dass noch nicht einmal das Leben eines kleinen Spatzen in Gottes Augen bedeu- tungslos ist. Wir ahnen also, wenn Gottes Interesse an seiner Schöp- fung so allumfassend ist, wie könnten dann wir Menschen mit anderen Kreaturen gleichgültig umgehen, wie könnte uns ihr Ergehen kalt lassen? Wenn Gottes Aufmerksamkeit, nach der biblischen Über- lieferung, gerade dem Unscheinbaren, dem Kleinen gilt, wie sollten wir uns dann nicht auch immer und immer wieder für die Geschöpfe einsetzen, die sonst gern über- gangen werden? Gottes besondere Fürsorge für alles Lebendige ist damit unser Vorbild, an dem wir uns als seine Ebenbilder orien- tieren können. Kraft und Perspektive dafür schöpfen wir in der Begegnung mit Gott. Deshalb ist die wichtigste Bedeutung des Gebets eben nicht der Informationsaustausch - als ob Gott nicht schon wüsste, was mein Herz bewegt - sondern die Beziehung, die Gemeinschaft mit ihm und mit den anderen Geschöp- fen, die zusammen mit uns auf ihn ausgerichtet sind. Nicht von ungefähr beginnt das berühmteste Gebet von Jesus mit einem „geheiligt werde dein Name, dein Reich komme, dein Wille geschehe“. Und auch sein Gebet im Garten Gethsemane endet mit einem „dein Wille gesche- he“. Gebet ist damit ein „Reden des Herzens mit Gott“ und ge- nauso ein Hören auf das, was er mir zu sagen hat. Gebet ist ein sich Ausrichten auf das große „Du“, auf mein Gegenüber, dessen Fürsorge alle Bereiche des Lebens umfasst und in dessen Augen mein kleines, persönliches Leben doch wertvoll ist und mit einer Würde versehen wird, die mir nichts und niemand mehr nehmen kann. Wie groß darf ich also von Gott denken? - Offenbar kann ich ohnehin nicht groß genug von ihm denken. Doch ich entdecke in der Bibel eben auch das, womit Cal- vin den fünften Abschnitt beschließt: „Wer ist wie der HERR, unser Gott, im Himmel und auf Erden? Der (...) den Geringen aufrichtet aus dem Staube und erhöht den Armen aus dem Schmutz, dass er ihn set- ze neben die Fürsten, neben die Fürsten seines Volkes“ (Psalm 113,5-8) Mein Gebet reicht deshalb immer genau so weit, bis es das Herz Gottes erreicht. Und ich kann erleben, wie Gott aufrichten, erhöhen, ver- sorgen und ernähren kann und will und wie er mich in den Anbruch seiner erlebbaren Gegenwart mitten in der Welt hineinnimmt. - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _________________________ Herzliche Einladung zum An- meldeabend für den Kon- fi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfizeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Der Konfirmandenunterricht findet ab dem 15. Septem- ber 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Im baden-württem- bergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirman- denunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Herzliche Einladung zum Anmeldeabend für den Konfi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfizeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Der Konfirmandenunterricht findet ab dem 15. September 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Im baden- württembergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirmandenunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Bibelandacht Am Pfingstmontag, 24. Mai findet um 18 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten eine Bibelandacht statt. Referent ist Gemeinschaftspastor Martin Rudolf. Das Thema lautet: „Die Taufe Jesu und sein Lebensauftrag“ (Luk. 3, 21ff). Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt _________________________ Bibelandacht Am Pfingstmontag, 24. Mai findet um 18 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten eine Bibelandacht statt. Referent ist Ge- meinschaftspastor Martin Rudolf. Das Thema lautet: „Die Taufe Jesu und sein Lebensauftrag“ (Luk. 3, 21ff). _________________________ Liebe Kreative Heute möchte ich euch eine texti- le Arbeit vorstellen. Hier hat Frau Irmgard Schwarzat aus Baienfurt mit Wolle und Nadel und Faden an „textiler Kunst“ gear- beitet. Heraus kommt ein alltagstaugliches, individuelles, vielleicht einmaliges Stuhlkissen. Wie siehts aus, vielleicht ein Thema bei den hoffentlich bald wieder stattfindenden kreativen Montagen. Die Zeichen stehen gut, die Inziden- zen sinken - wir alle freuen uns schon auf ein Wiederse- hen. Und wie Ihr seht, es mangelt nicht an kreativen Ide- en. Hoffentlich bis bald, Euer Kreatives Montags-Team, übrigens, über weitere kreative Ideen freuen wir uns sehr. Sendet sie bitte an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Jungmusikanten-Ralley Weißt du noch den Weg zum Probe- lokal? Und wie dein Registerkollege in der JuKa heißt? Wir sind uns da auch nicht mehr ganz so sicher! Darum ha- ben wir ein kleines Spiel für euch vorbereitet, zu dem wir alle Jungmusikanten ganz herzlich einladen möchten! Am 22. Mai geht’s los, da finden alle unsere Jungmusikanten die „Spielanleitung“ inklusive einer kleinen Überraschung vor ihrer Haustüre. Bis zum 31. Mai habt ihr Zeit, alle Auf- gaben zu lösen und bei Natalie Hage abzugeben! Geht natürlich auch (coronakonform) mit einem Freund oder euren Geschwistern/eurer Familie. Bitte beachtet die ak- tuell geltenden Regeln. Natürlich machen wir das nicht nur zum Spaß: am 02. Juni wollen wir uns alle virtuell wieder sehen und einen kleinen Jungmusikanten-Hock veranstalten. Neben netter Gesellschaft gibt es dann eine kleine Siegerehrung. Gerne dürfen auch die „großen“ Musiker teilnehmen, von der Wertung seid ihr aber leider ausgeschlossen. Wir freuen uns auf euch, euer Jugend-Team des Musikvereins! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK informiert - Aktuelles 60 Euro für Pflegehilfsmittel Pauschale bis zum Jahresende erhöht Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Pflege- hilfsmittel-Pauschale für pflegende Angehörige bis zum Ende des Jahres auf 60 Euro angehoben wird. Hiermit kommt die Regierung den Forderungen des Sozialver- bands VdK nach. Durch die Corona-Pandemie sind die Kosten für Hygi- eneartikel für Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad und deren Angehörige stark gestiegen. Um FFP2-Masken, Einmalhandschuhe und Schutzkleidung fi- nanzieren zu können, wurde zu Beginn der Pandemie die Pauschale von 40 auf 60 Euro angehoben. Dieser Beitrag sollte nun wieder auf den ursprünglichen Betrag gesenkt werden. Dies wurde jedoch vom VdK scharf kritisiert. Die erhöhten Kosten für Hygieneartikel bestehe weiterhin, da Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 die Pandemie noch nicht beendet sei. Nun hat die Bun- desregierung eingelenkt und die Pauschale von 60 Euro bis Ende des Jahres bestätigt. Dennoch werden wir weiter dafür kämpfen, dass die Pau- schale unbefristet auf 60 Euro angehoben wird. Hierdurch soll die häusliche Pflege gestärkt werden. Der VdK in Ihrer Nähe: Ortsverband Weingarten, Telefon 0751-47760 Homepage: www.vdk.de/ov-weingarten Kreisverband Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 210 VdK SRgGmbH Servicestelle Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 20 Was sonst noch interessiert Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Stiftung Liebenau Ravensburg Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Hospiz Ambulant Weingarten Wir haben ein Offenes Ohr für Sie Sie sind in Trauer? Vielleicht haben Sie einen Verlust erlebt, der besonders schmerzt, weil Sie sich nicht verabschieden konnten? Oder Sie sind gerade in der Situation mit einem sterbenden Angehörigen und erleben Isolation? Die Trauerfeier und die Beerdigung mit nur sehr wenigen Personen hat nur wenig Trost bringen können, weil Sie nicht gemeinsam mit anderen trauern konnten? Vielleicht fühlen Sie sich durch die Kontakteinschränkun- gen alleingelassen mit Ihrer Trauer? Sie suchen nach Möglichkeiten, über all das Erlebte zu sprechen? Wir haben ein offenes Ohr für Sie! Weil wir wissen, dass es ausgesprochen erleichternd sein kann, die Erinnerungen, die belastenden Momente, die traurigen Gefühle, vielleicht auch Wut und Zorn sich von der Seele reden zu können, bieten wir unsere offenen Ohren an. Die Trauer verschwindet dadurch nicht, sie lässt sich aber gemeinsam leichter tragen. Wir bieten zum einen individuelle Gesprächstermine an. Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an. Auch te- lefonische Unterstützung ist möglich. Außerdem bieten wir mehrere Termine in einer kleinen Gruppe an. Es wird jeweils zu Beginn einen Impuls geben und danach Zeit für Gespräche und Zuhören. Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Telefon: 0751 - 180 56 382 oder 0160 - 96 20 72 77 Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Termine: 25.05., 15.06., 06.07., 27.07 2021, jeweils von 17.00 - 18.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Begleitung durch: Dorothea Baur Landratsamt Ravensburg Bio-Musterregion veröffentlicht BioGenuss-Radtouren Die Pfingstferien stehen vor der Tür! Die neuen BioGe- nuss-Radtouren der Bio-Musterregion Ravensburg bieten jetzt eine willkommene Abwechslung. Auf drei Routen in- nerhalb des Landkreises kann eine Radtour zum Genus- serlebnis werden. Unter dem Motto „BioGenuss-Radtou- ren – Radelnd unsere Bio-Heimat erFAHREN“ führen die Touren an verschiedenen Bio-Höfen oder Bio-Verarbei- tern vorbei und bieten die Möglichkeit Bio-Köstlichkeiten direkt am Ort der Erzeugung zu erwerben und ganz ne- benbei noch etwas über die unterschiedlichen Betriebe Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 und deren Besonderheiten zu lernen. „So wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Kontakt mit un- seren Bio-Landwirt/innen bringen und die Vor-Ort-Ver- marktung bewerben“, sagt Katharina Eckel, Regionalma- nagerin der Bio-Musterregion Ravensburg und Initiatorin des Projektes. Drei Rundtouren stehen momentan zur Verfügung. Die- se befinden sich um Leutkirch im Allgäu, Bad Waldsee, Wolfegg, Amtzell, Bodnegg und Waldburg. Genaue Infor- mationen gibt es unter www.biomusterregionen-bw.de/ biogenuss-radtouren. Für alle Mairadler wird auf jeder Tour ein Bio-Gschenkle im Wert von 25 Euro verlost. Senden Sie uns dazu ein Bild von sich mit einem der Hofschilder der Bio-Musterregi- on auf Ihrer Tour und berichten Sie von Ihren Bio-ErFah- rungen. Mit Zusendung eines Fotos stimmen Sie dessen Veröffentlichung zu. Einsendungen bitte an k.eckel@rv. de. Wir freuen uns von Ihren erFAHRUNGEN zu lesen und zu sehen und wünschen nun viel Spaß beim Radeln und Entdecken! Teilnahmeschluss ist der 7. Juni 2021. Teilnahme erst ab 18 Jahren, Projektbeteiligte und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Tierheim Berg-Kernen / Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. „Hilfe! Ich bekomme keine Luft mehr!“ Tierheim Berg-Kernen und Tierschutzverein warnen vor der Gefahr eines Hitzetods: Hunde oder Katzen können in überhitzten Autos sterben Berg/Ravensburg - Wenn die Sonne scheint und die Tem- peraturen steigen, droht in abgestellten Autos für Hunde und Katzen Lebensgefahr. „Selbst bei nur 10 Grad Celsi- us Außentemperatur kann sich der Innenraum eines Au- tos, wenn es in der Sonne steht, erheblich erhitzten. Bei sommerlichen Temperaturen steigt die Temperatur oft in wenigen Minuten so drastisch an, dass es für einen In- sassen, ob Kind oder Tier, lebensgefährlich wird“, warnt Martina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V. Selbst wenn das Auto im Schatten stehe, könne es bei hohen Außen- temperaturen schnell zu heiß werden und auch der sich ändernde Sonnenstand sollte berücksichtigt werden. Ein Hund besitze nur wenige Schweißdrüsen - an den Pfoten und am Nasenspiegel - und könne sich daher nur über Hecheln Abkühlung verschaffen. Er sei der Gefahr eines Hitzetods hilflos ausgeliefert, gibt Martina Schweitzer zu bedenken und erklärt: „Wenn der Hund zu hecheln be- ginnt, verliert er sehr viel Flüssigkeit und wird unruhig. Zeichen dafür sind ein langgestreckter Hals und eine weit heraushängende Zunge. Bei dem Versuch, mehr Sauerstoff in die brennenden Lun- gen zu bekommen, beschleunigt sich die Atmung. Der Puls rast. Die Mundschleimhaut verfärbt sich dunkelrot und es kann zu Erbrechen und Durchfall, Kreislaufbeschwerden und Krämpfen - bis hin zu Bewusstlosigkeit und Nieren- versagen - kommen.“ Innerhalb kurzer Zeit steige die Kör- pertemperatur des Hundes von 38,5 Grad Celsius auf 41 Grad, ab 42 Grad bestehe akute Lebensgefahr. „Der Hund stirbt oft schon nach wenigen Minuten den Schocktod.“ Welche Angst und Panik das Tier im überhitzten Auto durchlebe, sei unvorstellbar. Enge Transportkisten, hohe Luftfeuchtigkeit, Übergewicht sowie rassebedingt verkürzte Schnauzen, wie beispiels- weise beim Mops oder der Bulldogge, beziehungsweise die Wärmeempfindlichkeit von in kälteren Regionen be- heimateten Rassen wie zum Beispiel den Huskys verstärk- ten das Leiden zusätzlich, so die Tierschutzverein-Vorsit- zende weiter. Auch das Alter und der Gesundheitszustand der Tiere spielten eine Rolle. Selbst wenn ein Hund in letzter Minute vor dem Hitzetod gerettet werde, könne er noch Tage danach an den Folgen dieser Tortur sterben beziehungsweise lebenslange Hirn- und Organschäden davontragen. „Ersparen Sie Ihrem Hund eine solche Tor- tur!“, appelliert Martina Schweitzer an alle Tierfreunde und warnt: Auch das Anbinden vor einem Geschäft in der Sonne könne schon ausreichen, dass ein Hund einen Sonnenstich oder Hitzeschlag erleide - selbst bei mode- raten Temperaturen. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich Nach dem Tierschutzgesetzt ist es strafbar, einen Hund im überhitzten Auto zurückzulassen. Hier ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich. Wer bemerke, dass ein Hund allein in einem sich aufheizenden gepark- ten Auto sitze, sollte versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen, rät Martina Schweitzer. Sei dies nicht möglich, sollten Polizei oder Feuerwehr informiert werden. „Dauert auch dies zu lange und der Hund befindet sich in akuter Lebensgefahr, dann dürfen Sie den Hund selbst befreien. Dokumentieren Sie den Vorfall, suchen Sie Zeugen, die den Hergang bestätigen können. Erstatten Sie Strafana- zeige wegen Tierquälerei.“ Und noch etwas ist der Tierschutzverein-Vorsitzenden wichtig: „Wenn der Hund befreit ist, sollte er in den Schat- ten gebracht werden. Übergießen Sie ihn mit kühlem, aber nicht eiskaltem Wasser. Wickeln Sie ihn nicht in ein feuchtes Handtuch, da dies den Wärmeaustausch ver- hindert. Fächeln Sie ihm Luft zu. Ist er bewusstlos, flößen Sie ihm keine Flüssigkeiten ein. Ein Tierarztbesuch ist un- umgänglich.“ Videos zum Thema und weitere Informationen: https://www.tasso.net/Tierschutz/Aufklaerungsprojekte/ Hund-im-Backofen; https://www.tierrecht-anwalt.de/hunderecht-tv/hitze- tod-hund/hund-im-heissen-auto-hunderechtsanwalt.html Kreisjugendring Ravensburg Fachtag „Kinder beteiligen - Zukunft gestalten“ Dieser Fachtag findet am Dienstag, den 20. Juli 21 um 10:00 Uhr digital als Zoom-Meeting statt. Das Thema Kin- der- und Jugendbeteiligung ist aktueller denn je. Das gro- ße Engagement junger Menschen im Rahmen der Fridays for Future-Bewegung machte das Thema in den Medien und in der breiten Gesellschaft präsent. Es zeigte sich deutlich, dass junge Menschen eine hohe Motivation ha- ben sich an verschiedenen Themen zu beteiligen und ihr Recht auf Beteiligung wahrnehmen möchten. Auch Kin- der zeigen sich bei vielfältigen Beteiligungsprozessen als Expert*innen ihres Lebensumfelds und können wichtige Impulse zur Kommunalentwicklung beitragen. Wie das gelingt, was es dazu braucht an Unterstützung und Rah- menbedingungen, das ist ein Fokus dieser Fachtagung. In den unterschiedlichsten Bereichen müssen Räume und Möglichkeiten geschaffen werden, damit junge Menschen ihre Ideen und Meinungen einbringen, sich engagieren und Gegenwart und Zukunft mitgestalten können. Beteiligung beginnt in den Köpfen der Erwachsenen und so braucht es Erwachsene, die Partizipation als Grundhaltung verstehen und sich für eine Vielfalt an Be- teiligungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Be- reichen (Kindergarten, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit u.v.m.) einsetzen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Der Fachtag richtet sich an alle Interessierten, die im Be- reich Kinder- und Jugendbeteiligung tätig sind oder tätig sein möchten. Neben den wichtigsten Grundlagen bie- tet der Fachtag eine große Fülle an Informationen zum Thema und Impulse zur Umsetzung von Beteiligungs- möglichkeiten junger Menschen. Anmeldungen bis spätestens 13. Juli 21 online unter www. jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ravensburg e.V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravens- burg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisju- gendring-rv.de SCHWEIZER FRÜHLINGSSALAT Zutaten für 4 Personen: 1 kleiner Friséesalat 50 g Rucola 50 g Haselnusskerne 50 g Walnusskerne 1 kg Rhabarber 100 ml Guavensaft 100 g frische Erdbeeren 200 g Feta 3 bis 4 EL Rotweinessig Salz, Pfeffer, 1 Prise Zucker 4 EL Walnussöl © Schorten/DEIKE 744U14U2 © C la ud ia Z im m er /D EI KE Zubereitung: Salate waschen, putzen und in Stücke rupfen. Den geschälten Rhabarber in mundgerechte Stücke schneiden. Backofen auf 200 Grad Umluft vorheizen. Die Nüsse grob hacken. Guavensaft und Öl verrühren, mit dem Rhabarber und den Nüssen vermengen, auf ein Emailleblech legen und im Ofen ca. 8 Minuten backen. Her- ausnehmen und abkühlen lassen. Die gewaschenen Erdbeeren würfeln, den Feta zerbröseln. Salate, Rhabarber und Nüsse, Feta und Erdbeeren vorsichtig vermengen. Den Rhabarbersud vom Backblech in eine Schüssel geben, mit Essig, Salz, Pfeffer und Zucker verschlagen. Vor dem Anrichten mit den restlichen Zutaten vermischen. Tipp: Eine herzhafte Note bekommt dieser Salat, wenn man 4 Scheiben Bündnerfleisch als Topping über den Salat streut. SchweizeriScheS rezept Zubereitungszeit: ca. 40 Minuten © van Hoorn/DEIKE 752R10R4 Lösung: Der Marienkäfer und die Gießkanne haben als Einzige keine weißen Punkte. Punktesammlung Paula sammelt gepunktete Gegenstände. Welche zwei Dinge haben zwar Punkte, unterscheiden sich aber von den anderen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Tragt die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein. BILDER- KREUZWORT- Rätsel 72 0/ 1 © D EI K E PR ES S Aufl ösung: 1. KLEE, 2. BONBON, 3. DATUM, 4. WAL / WESPE, 5. OSTERHASE, 6. TAUBE, 7. RASSEL, 8. SAM, 9. TASSE, 10. BAUMSTUMPF, 11. ARA, 12.KORB, 13. NAEGEL, 14. GAUL, 15. LUPE, 16. ALU, 17. LEER Warum sollte man nicht unbedingt Apfelkerne essen? Normalerweise entfernt man das Kerngehäuse der Äpfel. Beißt man auf einen Apfelkern, entsteht ein bitterer Geschmack im Mund. Dieser kommt von der Substanz Amygdalin, die von unserem Körper in Blausäure umge- wandelt wird. In größeren Mengen ist Blausäure giftig. Über ein paar ver- schluckte Apfelkerne müssen wir uns aber dennoch keine Gedanken ma- chen, denn das ist zu wenig, um Schaden anzurichten. Völlig ungefährlich ist die Säure, wenn wir die Kerne gar nicht zerkauen, sondern im Ganzen herunterschlucken. Dann scheidet sie unser Körper un- verdaut wieder aus. Auch die Kerne von einigen anderen Früchten enthalten Amyg dalin. Brückner/DEIKE HALLO KINDER! 72 0R 20 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 MIETGESUCHE Lagerraum / Kellerraum ab sofort gesucht zur Einlagerung von Möbeln, abschließbar und trocken, ca. 15 – 20 m² Mobil: 0151 40904545 Garage/n, Halle oder trockene Scheune zur Unterbringung von Fahrzeugen ab sofort o. spät. November 2021 zu mieten, ggf. kaufen gesucht. 07502/3146, 0151/1221 7979 GESCHÄFTSANZEIGEN MIETGESUCHE Lagerraum / Kellerraum ab sofort gesucht zur Einlagerung von Möbeln, abschließbar und trocken, ca. 15 – 20 m² Mobil: 0151 40904545 Garage/n, Halle oder trockene Scheune zur Unterbringung von Fahrzeugen ab sofort o. spät. November 2021 zu mieten, ggf. kaufen gesucht. 07502/3146, 0151/1221 7979 GESCHÄFTSANZEIGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! Telefon 07154 8222-74 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt Jede Woche „am Ball” beim Kunden! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 www.bestattungen-wohlschiess.de „Wir drucken für Sie auch an Sonn- und Feiertagen“. Wir bieten Ihnen den Trauerdruck im eigenen Haus. Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. In nur 7 Tagen Theorieausbildung: In den Pfingstferien vom 25.05. – 01.06.2021 Fahrschule Joshua & Micha Haslinger 88284 Mochenwangen, Kirchstr. 12 Fon: 0170 4421212 Anmeldung jederzeit möglich. Beginn am 25.05. um 10:00 Uhr Führerschein! Führerschein! RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung &AUSBILDUNGBERUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 WENN ARBEIT ZUR LAST WIRD Die Herausforderungen der Coro- na-Zeit und das Arbeiten im impro- visierten Homeof ce werden für vie- le Arbeitnehmer zu einer psychischen Belastung. Foto: djd/www.BGETEM. de/Getty Images/ljubaphoto (djd). Permanenter Leistungs- und Termindruck, ein hohes Arbeitspens- um, ständig Ärger mit dem Chef oder den Kollegen: Das sind Belas- tungen am Arbeitsplatz, die auf Dauer psychisch krank machen kön- nen. Die Corona-Zeit mit ihren Ein- schränkungen und dem Arbeiten im provisorischen Homeof ce stellt zu- sätzliche Herausforderungen dar. Arbeitgeber sind in der P icht, mög- liche Problemfelder zu erkennen und für Abhilfe zu sorgen. Unterstützung dabei gibt etwa das Programm „Ge- meinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen“ der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Das Online-Befra- gungstool ermöglicht es, mögliche Gefährdungen zu erkennen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Das Programm unter www.bgetem.de wurde jetzt um Zusatzbausteine zu Corona und Homeof ce erweitert. &AUSBILDUNGBERUF Unser Thema „Ausbildung & Beruf“ erscheint das nächste mal in KW 39. Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 LKW-FAHRER, LAGERIST, BAUSTOFF-KAUFMANN? JA! m/w/d. Standort Vogt/Weingarten. Bewerbe Dich jetzt. www.mayer-baustoffe.de E-Mail: elektro.riedinger@t-online.de Elektro Riedinger Dorfstr. 20 88281 Hintermoos - Schlier Tel: +49 (0) 7529-912796 Fax: +49 (0) 7529-912797 Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik - abgeschlossene Ausbildung, - Berufserfahrung, - technisches Verständnis, - Leistungsbereitschaft, - Teamfähigkeit, - Zuverlässigkeit, - Verantwortungsbewusstsein, - Führerschein Klasse B UNSER TEAM BRAUCHT VERSTÄRKUNG! Wir bilden aus und suchen Auszubildende Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik LKW-FAHRER, LAGERIST, BAUSTOFF-KAUFMANN? JA! m/w/d. Standort Vogt/Weingarten. Bewerbe Dich jetzt. www.mayer-baustoffe.de E-Mail: elektro.riedinger@t-online.de Elektro Riedinger Dorfstr. 20 88281 Hintermoos - Schlier Tel: +49 (0) 7529-912796 Fax: +49 (0) 7529-912797 Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik - abgeschlossene Ausbildung, - Berufserfahrung, - technisches Verständnis, - Leistungsbereitschaft, - Teamfähigkeit, - Zuverlässigkeit, - Verantwortungsbewusstsein, - Führerschein Klasse B UNSER TEAM BRAUCHT VERSTÄRKUNG! Wir bilden aus und suchen Auszubildende Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 BODENSEE ALLGÄU OBERSCHWABEN Zum Jägerweiher 20 | 88099 Neukirch | Tel. 07528 9218178 kontakt@pflegehilfeplus.de | www.pflegehilfeplus.de Stundenweise Haushaltshilfe 24h Betreuung und Pflege zu Hause Ralf Petzold Ihr Ansprechpartner vor Ort KFZ-MARKT STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 4,96 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 21.05.2021
            2021_11_09_Bericht.pdf

            Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.202 TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Anlieger aus der Benzstraße erkundigt sich, wie die Gemeindeverwaltung Baindt die eingegangenen Einsprüche von Bewohnern zum Bebauungsplan Bühl behandelt. Bürgermeisterin Rürup verweist auf den Tagesordnungspunkt 6 dieser Gemeinderatssitzung. Hier werden die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken ausführlich erörtert. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. Oktober 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainzidenz Die Coronainzidenz im Landkreis Ravensburg liegt derzeit bei 296,6. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 41 infizierte Personen. b) Sitzung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Die Sitzung des GMS findet am 02.12.2021 statt. Auf der Tagesordnung stehen Informationen zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Teiländerung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle und der Haushalt 2022. c) Gemeinsame Infoveranstaltung Es findet eine gemeinsame Infoveranstaltung der GMS-Gemeinderäte im Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten, voraussichtlich im Frühjahr 2022, statt. Es gibt dann Informationen zum Flächennutzungsplan, zum Landschaftsplan sowie zu den Inhalten des Regionalplans. d) Flüchtlinge Es kommen wieder mehr Geflüchtete in den Landkreis Ravensburg. Die Unterkünfte in der Gemeinde Baindt sind nahezu ausgelastet. Viele Flüchtlinge kommen aus Weißrussland und Afghanistan. e) Ausbau der Sirenen Da der Aufwand nach Einschätzung der Verwaltung nicht in Relation zum daraus resultierenden Vorteil steht, nimmt die Gemeinde Baindt aktuell vom Ausbau der Sirenen Abstand. Die Tendenz in der Gemeinde Baindt geht eher zu einer mobilen Sirene. Der Landkreis Ravensburg beschafft solche mobilen Sirenen und die Gemeindeverwaltung schaut sich diese zunächst an. f) Auslieferung Gelbe Tonne Die Gelben Tonnen werden voraussichtlich dieser Woche verteilt. Der Wertstoffhof in Baindt bleibt im Übergangsjahr 2022 mit den jetzigen Öffnungszeiten bestehen. Im Sommer 2022 wird dann überlegt, wie es mit diesem Standort weitergeht. g) Biosphärengebiet Im Koalitionsvertrag der grün/schwarzen Landesregierung von Baden- Württemberg ist die Etablierung eines Biosphärengebietes (oberschwäbisches Moor- und Hügelland) verankert. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister waren vor 2 Wochen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb um sich mit Akteuren vor Ort auszutauschen und sich zu informieren. In einem nächsten Schritt wird man auf die Landwirte zugehen, dass sich diese ebenfalls ein Bild vom Nutzen eines Biosphärengebiets machen können. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan " Fischerareal" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebauungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Mischgebiet gefasst. Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungskonzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abgeklärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt werden können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fischerareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es war deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fischerareal“ gefasst wurde. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.07.2021 wurden mit Anschreiben vom 05.08.2021 die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme bis zum 10.09.2021 aufgefordert. Der Öffentlichkeit wurde vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 15.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 21.10.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen einer Festsetzung sowie der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit der 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. In der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Parallel fand die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Die Anregungen wurden vom Büro Sieber Consult in den nun vorliegenden Planentwurf eingearbeitet. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.06.2021 wurden mit Anschreiben vom 28.07.2021 die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme bis zum 03.09.2021aufgefordert. Der Öffentlichkeit wurde vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.10.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 07.10.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 06 Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Bühl" auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021, Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan " Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wurde vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die dem Entwurf zu Grunde liegen, mit dem die öffentliche Auslegung (12.07.2021 bis 13.08.2021), sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (06.07.2021 bis 10.08.2021) erfolgte. Aus der Bevölkerung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die vor allem das Thema Starkregen, die Höhe der Gebäude und die Nähe der Baugrenze zur bestehenden Bebauung, behandeln. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 04.10.2021 zum Thema Starkregenrisikomanagement und Bebauungsplan „Bühl“ mit Vertretern des Ingenieurbüros Fassnacht wurde eingehend auf die Maßnahmen eingegangen, die man zur Vermeidung von Überschwemmungen auf Grund von Starkregenereignissen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bühl geplant hat. Auch wurden Anregungen aus der Bevölkerung eingearbeitet. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Bühl" auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.08.2021 zu eigen. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 20.10.2021. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 20.10.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Hinweis: Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. TOP 07 Vergabe der Architektenleistungen für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Die Unterlagen wurden am 01.09.2021 auf die Vergabeplattform gestellt. Im Leistungsbild wurde eine stufenweise Beauftragung der Architektenleistungen festgelegt. Voraussichtlich Leistungsphase LPH 4 + 5 (Genehmigungsplanung + Ausführungsplanung), LPH 6-8 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Dokumentation) und LPH 9 (Objektbetreuung). Letzter Einreichungstermin war der 01.10.2021 um 12.00 Uhr. Zum Ende der Frist hat lediglich das Architekturbüro mlw ein Angebot abgegeben. Aufgrund der konstruktiven und guten Zusammenarbeit beim bisherigen Projekt Sanierung Klosterwiesenschule schlägt die Verwaltung die Vergabe der Architektenleistungen LPH 4+5 an das Architekturbüro mlw vor. Beschluss: Die Architektenleistungen Leistungsphase 4 und 5 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben. TOP 08 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs - LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Baindt Vergabe: Angebote für Fahrgestell, Aufbau, feuerwehrtechnische Beladung und Beklebung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Das Fahrzeug ersetzt das Löschgruppenfahrzeug 16/12 aus dem Jahr 1992. Das bald 30 Jahre alte Löschfahrzeug ist gut gepflegt. Das LF 16/12 ist das erste Fahrzeug bei Bränden und erstes Fahrzeug bei THL + Türenöffnungen, einziges Allradfahrzeug mit 1.600 l Löschwasser und Schiebleiter. Bereits 2005 musste eine Renovierung mit Rostbeseitigung vorgenommen werden. Zusätzlich ist derzeit folgende Zusatzausstattung auf dem Fahrzeug: Wärmebildkamera, Sprungretter, Glasmaster und Türöffnungswerkzeug. Die geplante Nutzungsdauer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen beträgt i.d.R. 25-30 Jahre. Für die nun aus technischen und wirtschaftlichen Gründen notwendige Ersatzbeschaffung hat das Land Baden- Württemberg mit Schreiben vom 16. Juni 2020 eine Zuwendung in Höhe von 92.000 Euro gewährt. Im Haushalt 2022 stehen für die Maßnahme insgesamt 500.000 € zur Verfügung. Für das zu veräußernde Fahrzeug LF 16 wird mit einem Erlös in Höhe von 10.000 € gerechnet. Mit der Ersatzbeschaffung wird aus einsatztaktischen Gesichtspunkten ein Fahrzeugtausch innerhalb der Feuerwehr Baindts, gemäß des Feuerwehrbedarfsplans, zur Stärkung der Leistungsfähigkeit durchgeführt. Das neue, leistungsstarke Einsatzfahrzeug mit einem Löschwasserbehälter von 2.000 Liter Wasser wird für folgende Dienste analog des LF 16 eingesetzt: Löscheinsatz mit Menschenrettung, Zimmer-/Wohnungsbrand, Waldbrand, Flächenbrand, Maschinenbrand auf Feld, Gebäudebrand, PKW Brand, LKW Brand mit schlechter/keiner Löschwasserversorgung, Brände von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, Einsatzstellenabsicherung auf der B30. Ein Löschfahrzeug LF 20 DIN 14530-11 wird gemäß Brandschutzbedarfsplan benötigt. Einsatzzweck: Erstes Löschfahrzeug bei Bränden, zweites Fahrzeug bei Verkehrsunfällen zur Absicherung und als Pufferfahrzeug zur Absicherung. Nach Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durch die Freiwillige Feuerwehr Baindt in Zusammenarbeit mit der Gemeindekämmerei und dem stellvertretenden Kreisbrandmeister erfolgte die Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung am 06.09.2021. Submission war am 07.10.2021. Die Ausschreibung erfolgte in vier Losen Los 1: Fahrgestell für LF 20 nach DIN 14 530 Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau für LF 20 nach DIN 14 530 Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung Los 4: Beklebung Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote erfolgte durch die Feuerwehr und Gemeindekämmerei in Verbindung mit der Vergabestelle des Landkreises Ravensburg. Gewichtung der Kriterien: Los 1+2 Los 3+4 Preis: 30% 50% Qualität: 30% 50% Verarbeitungsqualität/Materialauswahl Korrosionsschutz, Langlebigkeit Umsetzung des Leistungsverzeichnisses Gebrauchswert: 30% Funktionalität / Leistungsdaten Raumangebot/Ergonomie Kabine Raumangebot/Ergonomie Aufbau Garantie / Service: 10% Kosten Abnahme, Abholung Nähe einer Servicewerkstätten Ersatzteilversorgung, Garantie- und Serviceleistungen 100% 100% Entsprechend den allgemeinen Bedingungen wird der Auftrag nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter zu angemessenen Preisen vergeben. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden (§ 127 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Nach Gewichtung der Kriterien wurden die 4 Lose von der Vergabestelle wie folgt gewertet: Los 1: Fahrgestell für LF 20 Es wurde für das Los 1 ein Angebot eingereicht. Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Ausschreibung. Die Unterlagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Unterlagen ergab keine Beanstandungen. Die Firma MAN Truck und Bus Deutschland GmbH bietet ein Fahrgestell des Typs TGM 16.320 4x4 BL zum Bruttopreis von 116.025,00 € an. Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau Es wurden für das Los 2 zwei Angebote eingereicht. Beide Bieter erfüllen die Anforderungen der Ausschreibung im Wesentlichen. Die Unterlagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die Wertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Albert Ziegler GmbH zum Bruttopreis von 233.418,12 €. Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung Es wurde für das Los 3 ein Angebot eingereicht. Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Ausschreibung. Die Unterlagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Unterlagen ergab keine Beanstandungen. Die rechnerische Prüfung des Angebotes ergab als günstigsten Bieter die Firma Wilhelm Barth GmbH&Co.KG zum Bruttopreis von 97.847,45 €. Los 4: Beklebung Es wurden für das Los 4 zwei Angebote eingereicht. Die Unterlagen beider Anbieter sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Angebote ergab als günstigsten Bieter die Firma design112 GmbH zum Bruttopreis von 6.937,70 €. Die Gesamtsumme der Ausschreibung beträgt 454.228.27 € brutto. Bei den vorgenannten Summen handelt es sich um die Wertungspreise. Es wurde die Matrix über alle Lose ausgewertet und im Fahrzeugausschuss die Entscheidung über die Wahl der Optionen getätigt. Zu der vorgenannten Summe kommen evtl. noch Beladungsgegenstände, die in separaten Ausschreibungen beschafft werden. Separate Ausschreibungen einzelner Beladungsgegenstände sind aus einsatzrelevanten Gründen sinnvoller und wirtschaftlicher (u.a. einheitliche Handhabung mit vorhandenen Ausrüstungs- gegenständen bzw. bei denen vorhandene nur ergänzt werden). Es ist mit Kosten in Höhe von max. 5.000 € zu rechnen. Die Gemeinde Baindt entwickelt sich ständig weiter (z. B. Infrastruktur, Wohn- und Gewerbegebiete). Dies erfordert auch eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr und somit der damit verbundenen Ausstattung der Feuerwehr mit Personal und Material. Beschluss: Der Vergabe des Auftrags zur Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 zum Gesamtpreis von brutto 454.228,27 Euro wird zugestimmt. Der Auftrag teilt sich in folgende Lose auf: ▪ Los 1: 116.025,00 €, MAN Truck und Bus Deutschland GmbH ▪ Los 2: 233.418,12 €, Albert Ziegler GmbH ▪ Los 3: 97.847,45 €, Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG ▪ Los 4: 6.937,70 €, design112 GmbH TOP 09 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Kälberstalles auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr hat 2018 einen Bauantrag zum Teilabbruch des bestehenden Milchviehstalls, Erweiterung des Milchviehstalls, Neubau eines Kälberstalles, einer Güllegrube und eines Fahrsilos auf dem Flst. 244 gestellt. 2019 wurde die Baugenehmigung erteilt und die Gebäude erstellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll der Kälberstall erweitert werden. Zur Notwendigkeit des Erweiterungsbaus erklärt der Bauherr, dass die Planungsunterlagen vom Stallbau (Baugesuch 2018) die Kuhzahl festgelegt hat und diese wurden auch nicht überschritten. Allerdings ist für die Kälber ein höherer Platzbedarf notwendig, als vorerst geglaubt wurde. Die tägliche Arbeit seit Fertigstellung dieser Baumaßnahme hat gezeigt, dass zur Sicherung des Tierwohls der geborenen Kälber ein zusätzliches Platzangebot notwendig wird. Der neue Kälberstall soll errichtet werden, um eine tierwohlgerechte Aufzucht zu gewährleisten. Es handelt sich bei den geplanten Baumaßnahmen um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. 2. Es ist darauf zu achten bzw. vom Landratsamt Ravensburg zu überprüfen, dass der Kälberbestand insgesamt nicht erhöht wird. TOP 10 Konzeption zur Neuanlage eines Waldspielplatzes Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Spielplätze bieten Kindern die Möglichkeit ihre körperlichen Fähigkeiten zu entdecken, Fertigkeiten zu erlernen und eigene Grenzen zu erfahren. Es ist ein Ort des Miteinanders, an dem Kinder Erfahrungen mit Gleichaltrigen machen und sich austauschen können. Insbesondere für ältere Kinder stellen Spielplätze durch die Möglichkeit eines Treffpunkts an der frischen Luft außerhalb des eigenen Elternhauses eine wichtige Entfaltungsmöglichkeit und ein Ausgleich zum Schulalltag und dem regelmäßigen Medienkonsum dar. Aktuell gibt es zehn Spielplätze in der Gemeinde Baindt. Nicht miteinberechnet sind hierbei die schul- bzw. kindergartenzugehörigen Spielplätze. Der Großteil der Spielplätze ist zumindest in Teilen für kleine Kinder geeignet. Etwa 50-60 % bieten Kindern mittleren Alters eine Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung. Hingegen sind nur ca. 20-30% der Spielplätze auch für ältere Kinder geeignet. Häufig ist jedoch der überwiegende Teil der Spielgeräte eher für jüngere Kinder vorgesehen. Lediglich das Vorhandensein einer zusätzlichen Tischtennisplatte oder eines Basketballkorbs, macht die jeweiligen Spielplätze auch für ältere Kinder interessant. Spielplätze, deren Spielgeräte tatsächlich auch für ältere Kinder reizvoll sind, beispielweise durch anspruchsvollere Klettergerüste, sind in der Gemeinde Baindt bisher eher selten vorzufinden. Eine weitere Spielmöglichkeit stellt derzeit außerdem der Waldspielplatz im Baindter Wald dar. Dieser besteht jedoch nur noch aus zwei Schaukeln, einem Sandkasten und zwei verrosteten und verbogenen Reckstangen. Andere Spielgeräte wurden bereits abgebaut und entfernt. Dieser Waldspielplatz wurde im Staatswald vom ForstBW errichtet und fällt damit auch in dessen Zuständigkeitsbereich. Die Aufgabenschwerpunkte des Forstes haben sich jedoch verändert bspw. im Zusammenhang mit dem Borkenkäferbefall unserer Wälder, darüber hinaus liegt der noch verbliebene Spielplatz unter zahlreichen alten Eichen, die zu aufwendigen Unterhaltungsarbeiten führen, dies bedeutet, dass es über kurz oder lang kein Spielgerät an dieser Stelle mehr geben wird. Reparaturen an den vorhandenen Spielgeräten werden nicht mehr durchgeführt, insofern ist ein Abbau absehbar. In unmittelbarer Nähe des noch bestehenden Waldspielplatzes befindet sich nun eine Wiesenfläche, die sich sehr gut für die Neuanlage eines Waldspielplatzes eignen würde. Eigentümer dieser Wiesenfläche ist ebenfalls der ForstBW. Ein erstes Gespräch dahingehend, ob diese Fläche durch die Gemeinde für die Anlage eines Waldspielplatzes genutzt werden könnte wurde am 08.10.2021 von Seiten der Verwaltung mit Vertretern des ForstesBW geführt. Grundsätzlich spricht von Seiten des ForstesBW nicht dagegen, diese Wiesenfläche nach Abschluss eines Gestattungsvertrages, der Gemeinde zu überlassen. Dabei ist zu beachten, dass mit der Entscheidung für die Neuanlage eines gemeindeeigenen Waldspielplatzes die Verkehrssicherungspflicht auf die Gemeinde übertragen wird. Das heißt, die Gemeinde hat die Fläche des Spielplatzes bis zu 40 m in den Wald zu sichern. Derzeit befinden sich zwei Akazienbäume auf der Wiesenfläche, welche eine Gefahr für die spielenden Kinder und ihre Familien darstellen zumal sie in einem nicht mehr sehr guten Zustand sind. Der Forst wird daher die Bäume fällen und so die Sicherheit auf der Wiesenfläche herstellen. Auch die angrenzenden Bäume und Sträucher müssen bezüglich einer bestehenden Gefahr vor der Errichtung eines Spielplatzes und im weiteren Verlauf einmal im Jahr begutachtet werden. Des Weiteren muss eine klare Trennung bspw. durch Baumstämme zur angrenzenden Straße geschaffen werden. Die Analyse des derzeitigen Bestandes an Spielplätzen in der Gemeinde Baindt hat ergeben, dass es überwiegend Spielplätze für jüngere Kinder gibt. Die wenigsten Spielplätze sind auch für ältere Kinder, d.h. für Kinder zwischen zehn und zwölf Jahren beziehungsweise über 12-Jährige, geeignet. Darüber hinaus wird sich der Zustand des bisherigen noch verbliebenen Waldspielplatzes weiter verschlechtern, sodass in absehbarer Zeit auch die Schaukel und der Sandkasten nicht mehr genutzt werden können. Der Spielplatz bietet insbesondere Familien die Möglichkeit nach einem ausgiebigen Spaziergang am Wochenende die frische Luft und das Wetter auf dem Spielplatz mit ihren Kindern zu genießen. Diese Möglichkeit würde den Familien genommen werden, sobald die Nutzung des aktuellen Waldspielplatzes nicht mehr möglich ist. Der Bedarf eines neuen Spielplatzes für Kinder mit ihren Familien, sowie für ältere Kinder ist somit vorhanden. Die Wiesenfläche des Forsts eignet sich hervorragend für die Neuanlage eines Waldspielplatzes. Sie ist nur wenige Meter vom Baindter Bädle und dem dort vorhandenen Grillplatz entfernt. Zudem befindet sich gegenüber des Baindter Bädles seit kurzem auch der neue Bike-Park und damit ein Treffpunkt für Jugendliche. Die Gegend ist damit vor allem für Familien sowie für Kinder und Jugendliche interessant, sodass ein Waldspielplatz das Freizeitangebot optimal ergänzen würde. Bezüglich der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hat der ForstBW signalisiert durchaus unterstützend tätig zu sein, wenn es um die Entfernung von Gefahrenquellen geht. Die zu fällenden Akazienbäume würden sich zudem sehr gut für die Nutzung auf dem künftigen Spielplatz eignen. Es empfiehlt sich daher sich auch diesbezüglich mit dem Forst in Kontakt zu setzen. Darüber hinaus stellt der ForstBW eine Unterstützung durch seine Auszubildenden in Aussicht, zwar liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde und somit ist es den Auszubildenden nicht möglich Spielgeräte zu bauen, doch können diese bspw. beim Aufbauen der Geräte helfen. Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden Fahrradstellplätze zu errichten, welche den Spielplatzbesuchern auch die Möglichkeit geben, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. So wird auch ein Anreiz gesetzt den Wald sowie den Waldspielplatz mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto, aufzusuchen. Infolgedessen könnte auch ein Beitrag zur einer positiven Umweltbilanz geleistet werden. Nach Ansicht der Verwaltung sollte dieser Waldspielplatz möglichst naturnah gestaltet werden und vor allem Familien und ältere Kinder ansprechen und dazu anregen, mehr Zeit an der frischen Luft und in der Natur zu verbringen, sodass im Mittelpunkt das Naturerlebnis des Baindter Waldes für Familien und Kinder steht. Um herauszufinden, wie dieses Wiesestück optimal für einen Spielplatz genutzt werden kann, empfiehlt es sich, das Büro 365° aus Überlingen in einem ersten Schritt mit der Erstellung eines Ideenkonzeptes zu beauftragen, in dem drei unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung des Spielplatzes skizzenhaft ausgearbeitet und mit einer Kostenschätzung hinterlegt werden. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt in weitere Verhandlungen mit dem ForstBW zu treten und einen Gestattungsvertrag zur Nutzung der Wiesenfläche als Spielplatz abzuschließen. 2. Darüber hinaus wird das Büro 356° aus Überlingen beauftragt in einem Ideenkonzept drei unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung des Spielplatzes skizzenhaft auszuarbeiten und mit Kostenschätzungen zu hinterlegen. Dabei sollen gegebenenfalls auch Angebote zur Umweltbildung mit aufgenommen werden. TOP 11 Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Gemeinde Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Herr Simon Gauder ist seit dem 22. Juli 2014 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt. Zum 01. Dezember 2021 zieht Herr Gauder nach Baienfurt. Aus diesem Grund beantragt er sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat Baindt. Nach § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung scheiden Mitglieder aus dem Gemeinderat aus, wenn sie die Wählbarkeit nach § 28 GemO verlieren. Wortlaut § 28 Abs. 1 GemO: „Wählbar in den Gemeinderat sind Bürger der Gemeinde.“ Durch den Wegzug ist Herr Gauder nicht mehr Bürger der Gemeinde Baindt. Nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO stellt der Gemeinderat förmlich fest, ob die oben genannte Voraussetzung gegeben ist. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stellt fest, dass Herr Gemeinderat Simon Gauder zum 01. Dezember 2021 aus dem Gremium ausscheidet, da die Wählbarkeit gem. § 31 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 28 Abs. 1 GemO durch den Wegzug aus der Gemeinde Baindt nicht mehr gegeben ist. Weitere Vorgehensweise: 1. Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 hat Herr Mladen Renic auf der Liste der Freien Wählervereinigung Baindt 938 Stimmen erreicht und ist daher erster Nachrücker für Herrn GR Gauder in das Gremium des Gemeinderats der Gemeinde Baindt (§ 31 Abs. 2 GemO). 2. Herr Renic hat der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, dass er als Nachrücker für Herrn Gauder zur Verfügung steht. 3. In der Gemeinderatssitzung am 30. November 2021 wird Herr Gemeinderat Gauder verabschiedet. 4. In der Gemeinderatssitzung am 07. Dezember 2021 wird Herr Renic als neues Gemeinderatsmitglied verpflichtet. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Wiederherstellung Erdwall in der Igelstraße Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass der Erdwall von den Grundstückseigentümern in diesem Bereich entsprechend dem ursprünglichen Zustand zurückzubauen ist. b) Kaufverträge Erlenstraße die im Rahmen der Straßensanierung abzuschließen sind. Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob diese Verträge zwischenzeitlich notariell abgeschlossen wurden. In der Gemeinderatssitzung am 11.05.2021 teilte Bauamtsleiterin Jeske mit, dass dies in einem Fall noch nicht geschehen ist. Daran hat sich auch bis heute noch nichts geändert. c) Rückbau von Gartenhütten, entfernen von Spielgeräten in der Erlenstraße Die Grundstückseigentümer in der Erlenstraße, die Gartenhäuschen, Spielgeräte usw. auf Gemeindegrund errichtet haben, sind unmissverständlich aufzufordern, diese zu entfernen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass bis zum Jahresende die Gemeindefläche in diesem Bereich geräumt sein soll. d) Beleuchtung Schulweg Schachen-Klosterwiesenschule Es wurde angefragt, ob der Schulweg Schachen zur Klosterwiesenschule – nach dem der Schülerbus dort nicht mehr verkehrt – beleuchtet werden kann. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass man hier einen Präzedenzfall schaffen würde. Wie verhält man sich dann bei ähnlichen Anfragen aus Sulpach, Grünenberg, Stöcklis usw.? Solche Maßnahmen können nur realisiert werden, wenn man sie mit anderen Bauvorhaben z. B. Glasfaserverkabelung verknüpft. Zudem muss man die Kosten im Auge behalten.[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 191,17 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 19.11.2021
              2022_09_13_Bericht.pdf

              Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. September 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02. August 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: 1) Gemeinde ergreift Maßnahmen um Energie zu sparen Die kommunalen Einsparmaßnahmen werden mit den Kommunen im Landkreis Ravensburg abgestimmt. Von unserem Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung wurde bereits ein Notfallplan Energie erstellt und dieser wird laufend erweitert. In der Gemeindeverwaltung wurde bereit über weitergehende Maßnahmen gesprochen, unter anderem über generelle Schließtage an Brückentagen sowie zwischen Weihnachten und Silvester in diesem Jahr. Außerdem wird über die Möglichkeit von einem festen Seite 2 von 22 Homeofficetag für die RathausmitarbeiterInnen nachgedacht, um zusätzlich Energie einzusparen. 2) Corona-Zahlen in Baindt In der Kalenderwoche 36 gab es in Baindt insgesamt sechs neu infizierte Personen (PCR und Schnelltest). 3) BBQ-Butler am Bädle Der BBQ-Butler wurde am Bädle eingerichtet. Weitere Informationen zum Ausliehen erfolgen im nächsten Amtsblatt (KW 38). 4) Sachstand Radweg Allein der Mehraufwand durch die Hangsicherung hat den Zeitplan um zwei Wochen verschoben, zusätzlich gab es einen Lieferverzug bei der Steinlieferung für die Trockenmauer. Geplant und zugesichert waren zunächst 150 Tonnen pro Woche, geliefert wurden lediglich 50 Tonnen. Außerdem hatte das Brückenfertigteil einen Lieferverzug von sechs bis acht Wochen. Eröffnet wird der Radweg mit einem sechswöchigen Verzug am 21. Oktober 2022, die Einladung hierzu folgt im Amtsblatt. 5) Baustelle Bushaltestelle Gartenstraße Aufgrund des Lieferverzugs der Noppensteine muss die Baustelle für zwei Wochen eingestellt werden. TOP 04 Markterkundungsverfahren Graue Flecken Programm - Sachstandsbericht Zweckverband Breitbandversorgung - weitere Vorgehensweise Kämmerer Abele berichtet: Am 12.01.2022 wurde der Antrag für Beratungsleistungen für die Graue Flecken Förderung mit signifikantem Mehrwert für den gesamten Landkreis bei dem Projektträger PWC online beantragt. Der Zuwendungsbescheid ging am 28.01.2022 beim Zweckverband Ravensburg ein. Zuwendungshöhe 200.000 Euro. 1) Angebotsaufforderung am 18.02.2022 - Ergebnis: keine vergleichbaren Angebote 2) Angebotsaufforderung am 18.03.2022 Seite 3 von 22 Es wurden drei erfahrene Planungsbüro angefragt und das wirtschaftlich günstigste erhielt den Zuschlag. Auftragsvergabe erfolgte am 08.04.2022 an die Breitbandberatung Baden- Württemberg (BBBW) aus Frankenthal. Folgender Auftragsgegenstand laut Leistungskatalog wurde vergeben: - Durchführung und Erstellung einer Markterkundung Graue Flecken/Gigabitausbau (MEV) - Ausbaukonzeption und Kostenschätzung (GKS) je Verbandsgemeinde - Antragstellung Bundesförderverfahren Folgende Ausführungszeiten wurden im Leistungskatalog vorgegeben: Start Markterkundungsverfahren 14.04.2022 Ende Markterkundungsverfahren 10.06.2022 Mögliche Verlängerungsfrist durch TKU 23.06.2022 Fertigstellung Auswertung MEV 21.07.2022 Fertigstellung der Ausbaukonzeptionen inkl. GKS 15.09.2022 Vorstellung der Konzeptionen in den Gremien bis 31.10.2022 Antragstellung Bund/Land bis 15.12.2022 Durch den regelmäßigen Austausch mit anderen Zweckverbänden war dem Zweckverband schnell klar, dass hier die größte Schwierigkeit in der Auswertung der Markterkundung liegt. Dazu müssen alle Adressdaten, die im weißen Fleck Programm ausgebaut werden, mit den gesamten Adressdaten aus der Plattform verglichen und zusammengeführt werden. Zudem ist der Verwaltung bekannt, welche Schwierigkeiten beim Upload auf der Plattform auftreten. Als Beispiel: Jeder Umlaut in einer Adresszeile musste händisch angepasst werden. Solange die vollständige Markterkundung nicht hochgeladen ist, können auch keine Anträge für die graue Flecken-Förderung gestellt werden. Die Zeit, in der die Markterkundung lief, hat die Verwaltung und die BBBW unter anderem dazu genutzt, die unterschiedlichen Datenbestände aus dem weißen Flecken Ausbau auszutauschen. Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Unterversorgung auch die Feststellung des Marktversagens. Marktversagen besteht dann, wenn kein privatwirtschaftlicher Anbieter die unterversorgten Gebiete innerhalb der nächsten 3 Jahre durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erschließen will. Die bisherigen Ergebnisse und die weiteren Schritte werden vom Verbandsvorsitzenden oder einer VertreterIn des Zweckverbands Breitbandversorgung in der Sitzung vorgetragen. Seite 4 von 22 Der Zweckverband kann eine Förderung vom Bund für den Glasfaserausbau in sogenannten "Grauen Flecken", also Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde, beantragen. Damit wurde die bisherige Förderung deutlich ausgeweitet. Bislang waren nur Gebiete mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s ("Weiße Flecken") förderfähig. Die Förderrichtlinie des Landes zur Grauen-Flecken-Förderung (VwV Gigabitmitfinanzierung) (PDF) trat am 30. September 2021 in Kraft und beinhaltet die Kofinanzierung des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bundes. Wie bereits bei der Weiße-Flecken-Förderung findet auch hier eine Förderung von bis zu 90 Prozent (50 Prozent Bund, 40 Prozent Land) der förderfähigen Kosten für den Ausbau dieser Gebiete statt. Mit der Erhöhung der Aufgreifschwelle, sind sämtliche Gebiete mit weniger als 100 Mbit/s im Download förderfähig. Die Gesamtförderquote liegt wie beim WFP auch bei diesem Programm bei 90 % (50% Bund, 40% Land, abzüglich der Pachteinnahmen aus dem Fördergegenstand). Somit liegt der Eigenanteil der Gemeinde Baindt bei einem geförderten Ausbau mit dem Zweckverband Breitbandversorgung bei 10 % der förderfähigen Kosten. Das Ziel des Breitbandausbaus in Baindt ist es, langfristig eine komplett zusammenhängende innerörtliche FTTB-Infrastruktur (FTTB = Fiber to the Building) aufzubauen. Eine sehr gute Breitbandversorgung ist ein wesentlicher Standortfaktor. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Vorstellung der Ausbaukonzeption inkl. Kostenschätzung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag beim Bund sowie den zugehörigen Förderantrag beim Land zu stellen. . TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 5. Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis , wegen Überbauung der Fläche "Pflanzung 2" mit dem Dachvorsprung bei der Errichtung einer Stellplatzüberdachung auf dem Flst. 562/26, Am Umspannwerk 6 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück eine Überdachung der Stellplätze mit Photovoltaikelementen erstellen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB Seite 5 von 22 beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mehlis 5. Änderung und Erweiterung“ liegt. Der Dachvorsprung ragt auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Pflanzfläche, weshalb eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Bereits beim ersten Baugesuch (Lagerhalle) auf dem Flst. 562/26 wurde der Verlegung der Pflanzfläche 2 in die private Grünfläche zugestimmt. Durch den hohen Versiegelungsgrad des Baugrundstücks muss ein Teil der geteerten Fläche entlang der öffentlichen Grünfläche entfernt und mit Büschen bepflanzt werden. Nur so ist die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 einzuhalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, wenn durch die Entsiegelung einer Teilfläche die GRZ eingehalten ist und die Bepflanzung in der privaten Grünfläche erfolgt. Somit wären die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung wäre städtebaulich vertretbar. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wegen Überbauung der Fläche "Pflanzung 2" mit dem Dachvorsprung bei der Errichtung einer Stellplatzüberdachung, Befreiungen nach § 31 (2) BauGB, wird erteilt, davon ausgehend, dass die Grundflächenzahl nicht überschritten wird. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung und eines Büros in eine bestehende Lagerhalle und Nutzungsänderung von Lager zu Werkstatt, Am Umspannwerk 17, Flst. 562/30 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: 2018 wurde auf dem Grundstück Am Umspannwerk 17 im Gewerbegebiet Mehlis eine unbeheizte Lagerhalle für Baumaschinen, hauptsächlich Radlader und Zubehör wie Schaufeln, Schneeschilder und dgl. genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Westen zugestimmt. Die GRZ wurde mit dem eingereichten Baugesuch eingehalten. Seite 6 von 22 Es hat sich nun herausgestellt, dass das Bauvorhaben, nicht so wie genehmigt gebaut wurde. Im Erdgeschoss wurden eine Werkstatt und Büros und im Obergeschoss eine Wohnung eingebaut. Zudem ist das Grundstück so gut wie komplett versiegelt. Der Bauherr wurde aufgefordert einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen und das Gelände vom Versiegelungsgrad, so wie genehmigt, herzustellen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt und liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mehlis 5. Änderung und Erweiterung“. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80% der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl mit 27m² (3,5%) überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die teilweise außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Wohnung eingebaut. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 3. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 4. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 5. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar. Der Überschreitung der Baugrenze wurde bereits mehrmals im Baugebiet zugestimmt, wobei die GRZ immer eingehalten wurde. Aus diesem Grund könnte der Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze mit der Treppe zugestimmt werden, solange die GRZ eingehalten ist. In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist für Gewerbegebiete festgelegt, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zugelassen werden können Hierfür ist die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB erforderlich. Nach Ansicht der Verwaltung kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn es sich bei den Bewohnern um den vorgenannten Personenkreis handelt. Eine freie Wohnung ist in einem Gewerbegebiet nicht zulässig. Seite 7 von 22 Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird versagt. Erst nach Entsiegelung der Fläche wie im Bauantrag dargestellt und dem Rückbau auf den gemeindlichen Flächen soll das Baugesuch zur nochmaligen Beratung vorgelegt werden. TOP 07 Bauantrag zur Umnutzung eines Ladens in eine medizinische Fußpflege, Gartenstr. 39, Flst. 208/18 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt die Umnutzung der Geschäftsräume im nördlich gelegenen Teil des Erdgeschosses, des Wohn- und Geschäftsgebäudes in der Gartenstraße 39. Jahrelang war ein Reisebüro in den Räumen angesiedelt, nun soll eine medizinische Fußpflege untergebracht werden. Ein Umbau in den Räumen ist nicht vorgesehen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Gartenstraße 39 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da sich baulich nichts verändert, fügt sich das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Es erging folgender Beschluss: Zur Umnutzung des Geschäftsgebäudes wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Einfamilienhaus und Umbau des Dachgeschosses zu einer weiteren Wohnung, Mühlstr. 11, Flst. 14/2 Seite 8 von 22 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Anbaus auf der Nordseite seines Wohnhauses auf Höhe des Erdgeschosses. Im Dachgeschoss sollen Gaupen vergrößert werden und ein barrierefreier Zugang von der Mühlstraße aus über die neue Terrasse des Erdgeschossanbaus erfolgen. Geplant ist eine 3. Wohneinheit im DG. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Mühlstraße 11 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. TOP 09 Baugebiet Grünenberg- Stöcklisstraße - Festlegung der Vergabeart und des Bauplatzpreises Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Beim Grundstücksverkauf sind grundsätzlich folgende Vorschriften zu beachten: Vergabe- und Kartellrecht - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) Ist anzuwenden, wenn mit dem Grundstücksverkauf eine Bauleistung in Gestalt eines öffentlichen Bauauftrages (§ 103 GWB) oder einer Baukonzession (§ 105 GWB) verbunden ist und der Kommune unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt oder die Kommune möglicherweise eine Monopolstellung einnimmt (§§ 1 und 18 GWB). Beihilferecht Der vergünstigte Verkauf an Private im Rahmen des Einheimischenmodells ist unter Beachtung der Kautelen zulässig. Bei Veräußerung an Gewerbetreibende ist die gezielte Begünstigung einzelner Unternehmen grundsätzlich untersagt. Seite 9 von 22 Grundstückskaufverträge mit Beihilfeelementen können ganz oder teilweise unwirksam sein. Kommunalwirtschaftsrecht Ein Verkauf zum vollen Wert ist vorgeschrieben. Davon kann abgewichen werden, wenn übergeordnete Ziele, wie beispielweise im Einheimischenmodell beschrieben, verfolgt werden. Mögliche Vergabeverfahren ▪ Vergabe nach Höchstgebot: Ist möglich, wenn Vergabe oder Beihilferecht nicht entgegenstehen. ▪ Vergünstigte Vergabe: Ist an Private nach dem zweistufigen Einheimischenmodell (Kautelen) möglich. An Gewerbetreibende grundsätzlich nicht – bzw. es ist eine detaillierte Prüfung nach Beihilferecht erforderlich. ▪ Vergabe zum vollen Wert: Ist möglich und im kommunalen Wirtschaftsrecht als Grundsatz vorgeschrieben. Es gilt ein weites Vergabeermessen. Überlassung von Bauplätzen zum vollen Wert: Die Anwendung von gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien in Anlehnung an die Kautelen ist grundsätzlich freiwillig und dient der Transparenz. Je nach Marktlage kann ein transparentes Verfahren aufgrund der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zur Rechtssicherheit beitragen. Bei der Überlassung von Bauplätzen zum vollen Wert handelt die Gemeinde privatrechtlich. Der Abschluss eines Grundstückkaufvertrages stellt ein fiskalisches Rechtsgeschäft dar. Wie oben bereits angeführt, handelt die Gemeinde bei der Veräußerung von Bauplätzen bzw. Grundstücken ohne Subventionierung (zum vollen Wert, § 92 GemO) im Privatrecht. Hier herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Es ist jedoch zu beachten, dass die Vorschriften des GWB in verschiedenen Fallkonstellationen (§ 18 Abs. 1 GWB, Marktbeherrschung) bei willkürlicher und diskriminierender Vergabe einschlägig sein können. Ein transparentes Verfahren erhöht dabei die Rechtssicherheit. Um die Vergabe von Bauplätzen beispielsweise in einer angespannten Marktlage transparent und nachvollziehbar diskriminierungsfrei sowie juristisch möglichst wenig angreifbar zu gestalten, empfiehlt sich die Anwendung von gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien in Anlehnung an die Kautelen. Mögliche Auswahlkriterien und ihre punktebasierte Gewichtung Soziale Kriterien ▪ Hier werden Punkte nach individuellen Kriterien und Merkmalen vergeben. ▪ Möglich sind zum Beispiel: - Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, Seite 10 von 22 - Behinderung oder Pflegegrad eines Antragstellers oder einer im Haushalt lebenden Person, - Vermögen und Einkommen Ortsbezugskriterien ▪ Hier können die Zeitdauer seit Begründung des Erstwohnsitzes am Ort oder die Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Ort berücksichtigt werden. Achtung: Die höchste zu vergebende Punktzahl ist bei einer Aufenthaltsdauer von maximal 5 Jahren erreicht. Eine über 5 Jahre hinausgehende Ortsbindung kann somit nicht zu einer höheren Punktzahl führen. ▪ Die Ausübung eines Ehrenamts kann hier ebenfalls berücksichtigt werden. Die Punkte, die nach Ortsbezug, Zeitdauer und Ehrenamt vergeben werden, dürfen höchstens 50 % der Gesamtpunktzahl ergeben! Eine stärkere Gewichtung der sozialen Kriterien (über 50 % der Gesamtpunktzahl) ist problemlos möglich. Hinweise: ▪ Die gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien entfalten Außenwirkung und bewirken eine Selbstbindung der Verwaltung. Es gibt zwar grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf den Erwerb gemeindlicher Grundstücke, allerdings besteht ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, wenn die Gemeinde sich zur Vergabe von Grundstücken entschließt. ▪ Die Bauplatzvergaberichtlinien sind im Voraus in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat zu beschließen. ▪ Vereinbarungen über die Eigennutzung, Wiederkaufsrechte usw. können einzelvertraglich geregelt werden. ▪ Die Anwendung anderer Verfahren stehen der Gemeinde in diesem Bereich auch offen. Regelmäßig durchgeführt werden beispielsweise Bieterverfahren, nach denen der Höchstbietende den Zuschlag für das Grundstück erhält. ▪ Die Bauplatzvergaben an sich sind nach den Vorschriften der Gemeindeordnung über die Öffentlichkeit von Sitzungen zu handhaben. Wenn die Bauplätze zu vollem Wert verkauft werden entfällt die Obergrenze von Einkommen und Vermögen. Die Vermögens- und Einkommensverhältnisse können bei der Vergabe von Punkten berücksichtigt werden, sie müssen es allerdings nicht. Das Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße ist in der Bodenrichtwertkarte vom 01.01.2022 mit einem Wert von 320 €/m² ausgewiesen. Indikator, ob ein Bauplatz zu vollem Wert verkauft wird ist stets der Bodenrichtwert. Die Verwaltung schlägt die Vergabe der Bauplätze im Einheimischenmodell zum vollen Wert vor, mit einem Quadratmeterpreis für die Bauplätze von 375,00 €. Es erging folgender Seite 11 von 22 Beschluss: 1. Die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße werden für 375,00 €/m² verkauft. 2. Die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße werden zum vollen Wert nach den Kautelen des Einheimischenmodells vergeben. TOP 10 Vergabe der Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebiets Fischerstraße Ortsbaumeister Roth trägt vor: Die Ausschreibung wurde am 15.07.2022 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 8 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 16.08.2022. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief und Straßenbauarbeiten: - Schmutz und Regenwasserkanal - Erdarbeiten Wasserleitung - Straßenbauarbeiten - Erdarbeiten Straßenbeleuchtung - Erdarbeiten Breitbandverkabelung Zur Submission gingen 2 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) in Anlage 1 dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 603.500,90 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 671.502,36 Euro brutto (=109,14%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 Euro brutto abgeben. Die Angebotssumme liegt 13,05 % unterhalb des bepreisten Leistungsverzeichnis (LV, 694.116,09 €) Die Rohrleitungsarbeiten Wasser werden in der Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 vergeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Es erging folgender Seite 12 von 22 Beschluss: Die ausgeschriebenen Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Fischerstraße wird an die Firma Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 € brutto erteilt. TOP 11 Auftragsvergabe Rohrleitungsbau Nahwärme - Bauabschnitt 2 Fischerstraße Ortsbaumeister Roth trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2019 wurde die Erweiterung des Nahwärmenetzes im Bereich der Fischerstraße beschlossen. Im Anschluss erfolgte die Planung durch das Ing. Büro Kirchner aus Weingarten. Die beschränkte Ausschreibung wurde an sieben Firmen versandt. Zur Submission am 25.08.2022 gingen zwei Angebote ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 117.727,62 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis lag ca. 11% höher (132.045,97 €) als die Angebotssumme der Firma Lohr. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 117.727,62 € zu beauftragen. Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für den Rohrleitungsbau Nahwärme – Bauabschnitt 2 im Bereich Fischerstraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 117.727,62 € brutto vergeben. TOP 12 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Arbeiten - Erd- und Rohbau, Blitzschutz und Fundamenterder Seite 13 von 22 Bauamtsleiterin Jeske trägt vor: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. In der Märzsitzung 2022 wurde das Materialkonzept durch den Gemeinderat gebilligt. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Rohbau sowie Blitzschutz und Fundamenterder wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 11.07.2022 statt. Zur Angebotseröffnung am 16.08.2022 gingen für das Gewerk Rohbau 4 Angebote, für den Blitzschutz mit Fundamenterder kein Angebot ein. Die Arbeiten Blitzschutz mit Fundamenterder werden nun freihändig vergeben, da die Vergabesumme unter 50.000€ liegt. Es wurden 3 Firmen angeschrieben und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 2 Firmen haben jeweils ein Angebot nach Positionen und ein Pauschalangebot abgegeben. Die Arbeiten für den Rohbau sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw vergeben werden. Ebenso die Arbeiten für den Blitzschutz und Fundamenterder nach der Empfehlung des Ingenieurbüros E-Planwerk. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Rohbauarbeiten werden an den günstigsten Bieter die Firma Otto Berenbold GmbH aus Zussdorf mit einer Vergabesumme von 735.585,67 € brutto vergeben. 2. Die Arbeiten für den Blitzschutz mit Fundamenterder werden an den günstigsten Bieter die Firma M+K Blitzschutz aus Ravensburg mit einer Vergabesumme (pauschal) von 16.065,00 € brutto vergeben. TOP 13 Errichtung einer Zisterne für das Regenwasser der Gebäude der Klosterwiesenschule zum Bewässern der Sportplätze auf dem Flst. 175 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Bei der Bearbeitung der Baugesuchsunterlagen für die Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule wurde eine Niederschlagswasserbeseitigung entsprechend Seite 14 von 22 den Regelanforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) – mit Filterfunktion und Beseitigung auf dem eigenen Grundstück in das Grundwasser sowie Anschluss des Notüberlaufes an die öffentliche Kanalisation gefordert. Die erforderliche Filterfunktion kann bereits durch die geplante Dachbegrünung übernommen werden. Somit sind auch Entwässerungskonzeptionen ohne „Ertrinkungsgefahr“ und unter Vermeidung einer ungedrosselten Direkteinleitung in die kommunalen Entwässerungsanlagen möglich. Das bestehende Gebäude wurde direkt in den Mischwasserkanal eingeleitet. Da keine Aussicht besteht, dass eine Lösung, wie im Bestand vorhanden zu erreichen ist, muss eine Versickerungsmulde oder eine Zisterne eingebaut werden. Versickerungsmulden in einem Bereich in dem sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten müssen eingezäunt werden. Die Kosten für Mulde mit Zaun belaufen sich etwa auf 90.000 €. Alternativ wäre über eine Zisterne nachzudenken, mit der die Sportplätze bewässert werden könnten. Für eine einmalige Bewässerung eines Sportplatzes werden ca. 80m³ Wasser benötigt. Es hat sich gezeigt, dass in den letzten Jahren die Sommer immer regenarmer wurden, die kurzen, heftigen Regenereignisse jedoch stark zunehmen. So könnte man das Wasser bei Starkregenfällen speichern und es in den Trockenperioden zum Bewässern der beiden Sportplätze verwenden. Kurzfristig ist eine Wasserentnahme aus dem Netz sicher kostengünstiger. Allerdings ist Trinkwasser eines der kostbarsten Güter auf der Erde und zudem äußerst ungleichmäßig verteilt. Da wir trotz Dürreperioden und absinkenden Grundwasserpegeln noch immer in einer eher wasserreichen Gegend leben, ist dieses farblose Gold mit entsprechender Wertschätzung zu behandeln. Eine Zisterne könnte hinter der Schule in der Wiese gegenüber der Mensa eingebaut werden. Eine Ortbetonzisterne ist deutlich günstiger als die Varianten aus Kunststoff und würde Stand jetzt ca. 130.000 € kosten. Sie hätte einen Durchmesser von 10m, wäre 4m tief und würde ca. 300m³ Wasser fassen. Die Zisterne würde komplett im Gelände vergraben, so dass der Bereich weiter landwirtschaftlich genutzt werden könnte. Die Gemeinde sollte die Möglichkeiten nutzen, um einen Beitrag zu leisten, dass kein kostbares Trinkwasser verschwendet wird. Die Dringlichkeit hiervon hat die Trockenperiode der letzten Wochen wieder markant vor Augen geführt und dies trotz des überdurchschnittlich regenreichen Monats Juni davor. Auch das Absinken des Grundwasserspiegels ist hier in der Region Oberschwaben ein äußerst akutes Problem. Stellt man die Kosten für eine Retentionsfläche mit Einzäunung und die einer grasüberdeckten Zisterne gegenüber, so ergeben sich Mehrkosten von ca. 40.000 €, die jedoch eine umweltfreundliche Investition in die Zukunft darstellen. Es erging folgender Seite 15 von 22 Beschluss: Eine Zisterne für das Regenwasser der Gebäude der Klosterwiesenschule zum Bewässern der Sportplätze auf dem Flst. 175 zu erstellen wird abgelehnt. TOP 14 Vereinszuschüsse 2023/2024 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Im Amtsblatt der Gemeinde Baindt wurde veröffentlicht, dass Vereine Zuschussanträge für die Jahre 2023 und 2024 bis spätestens 19. August bei der Gemeindeverwaltung zu stellen haben. Der Sportverein Baindt beantragt neben dem Regelzuschuss auch wieder einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung/Ersatzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten. Der Musikverein Baindt beantragt neben dem Regelzuschuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Instrumenten und Uniformen i.H.v. 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280 €. Darüber hinaus wird noch ein Abmangel-Zuschuss für die Jugendausbildung beantragt. (50 % des tatsächlich anfallenden Abmangels mit einer Obergrenze von 1.000 €.) Die Narrenzunft Raspler beantragt neben dem Regelzuschuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Häsern, einen Luftentfeuchter für die Häskammer sowie eine Musikbox für Veranstaltungen. Die Schalmeienkapelle beantragt neben dem Regelzuschuss auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Instrumenten und Uniformen. Das DRK Baienfurt-Baindt beantragt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für ein aufblasbares Schnelleinsatzzelt für die Einsatzgruppe (2.500 €), sowie Spinde für die Herren- und Damenumkleiden im neuen Bereitschaftsheim (2.500 €) (Anlage). Ein gleichlautender Antrag wurde auch bei der Gemeindeverwaltung Baienfurt eingereicht. (Gesamtzuschuss in Höhe von 10.000 €) Im Jahr 2022 wurden bis jetzt folgende Vereinszuschüsse ausbezahlt: - Landfrauen 105,00 € - Tennisclub 515,00 € - Blutreitergruppe 105,00 € Seite 16 von 22 - Musikverein 2.444,11 € - (Regelzuschuss 1.180,00 €, - Jugendausbildung 1.000,00 €, - Investitionskostenzuschuss 264,11 €) - Landjugend 500,00 € - Schützengilde 435,00 € - Kunstkreis 105,00 € - Schulförderverein 260,00 € - Soldatenkameradschaft 80,00 € - Narrenzunft 260,00 € - DRK 4.850,00 € Insgesamt 9.659,11 € Bereits in der Gemeinderatssitzung am 08.09.1992 wurde beschlossen, dass bei Vereinsfesten die Kosten eines Geschirrmobils zu 80 % bezuschusst werden. Dieser Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 16.09.2014 wieder aufgehoben. In der Gemeinderatssitzung am 02.02.2016 hat die Kapellengemeinschaft Schachen eine Bezuschussung der Mietkosten eines Spülmobils beantragt. Es wurde daraufhin der Beschluss gefasst, dass die Kosten für die Anmietung eines Geschirrmobils weiterhin zu 80% bezuschusst werden. Soviel zur Vorgeschichte. Der Musikverein Baindt hat nun einen Zuschussantrag für die Nutzung des Spülmobils anlässlich des Dorfmusikfestes vom 24. – 27. Juni 2022 gestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.329,77 €. Der 80 % Zuschuss beträgt 2.663,16 €. Diese Förderung wurde in den letzten Jahren (Corona) nur noch sehr selten in Anspruch genommen. Die Rechnungen lagen zwischen 1.100 € und 1.500 €. Dieser Betrag in Höhe von 3.329,77 € erschien uns daher hoch. Es hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Musikvereins Baindt stattgefunden. Es wurde daraufhin eine Position in Höhe von 561,60 € gestrichen, so dass sich noch ein zuschussfähiger Betrag in Höhe von 2.129,17 € ergibt. Dieser Betrag wurde auch schon angewiesen. Das Mieten eines Geschirrmobils sollte weiterhin zu 80% bezuschusst werden - aber mit einer Obergrenze von 1.000 € versehen werden. Gerade in den kommenden Jahren stehen alle Ausgabeposten auf dem Prüfstand, ob eventuell Einsparungen/Kürzungen machbar bzw. vertretbar sind. Doch trotz der schwierigen Haushaltsjahre die vor uns liegen, sollten bei der Höhe der Vereinszuschüsse keine Kürzungen vorgenommen werden. Zum einen können in diesem Bereich nur relativ geringe Beträge eingespart werden, zum anderen könnten Kürzungen negative Auswirkungen an der Basis der ehrenamtlichen BetreuerInnen nach sich ziehen. Auch durch die Unterstützung der Vereine kommt zum Ausdruck, dass die Gemeinde hinter ihren Vereinen steht. Seite 17 von 22 Ob in Form von Hallen, Trainingsplätzen, Gruppenräumen oder der pragmatischen Bereitstellung von Probemöglichkeiten in Zeiten von Corona aber auch durch finanzielle Zuwendungen sind unsere Vereine gut versorgt und werden es auch weiterhin sein. Die Vereine wissen, dass sie jederzeit bei der Verwaltung ein „offenes Ohr“ für ihre Anliegen finden. Und auch im umgekehrten Fall wie z.B beim Ferienprogramm oder dem Ehrenamtsfest kann sich die Gemeinde auf „ihre“ Vereine verlassen. Trotz gebotenem Sparzwang sollten die Vereinszuschüsse, wie in den Vorjahren auch, gewährt werden. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr. 2. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.435,00 € einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Fußballtoren, Tornetzen, Bällen und weiteren Übungsgeräten in Höhe von 20% der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 3. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.180,00 € auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten in Höhe von 20% der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 % der nachgewiesenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.000,00 € gewährt. 4. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 260,00 € ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Häsern, einen Luftentfeuchter für die Häskammer, sowie eine Musikbox für Veranstaltungen in Höhe von 20% der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 5. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 515,00 € ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20% der ange- fallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 6. Das DRK Baienfurt – Baindt erhält einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für die Beschaffung eines aufblasbaren Schnelleinsatzzeltes und für die Beschaffung von Spinden im neuen Bereitschaftsheim. 7. Die Kosten, die den Vereinen für die Anmietung eines Geschirrmobils bei Vereinsveranstaltungen anfallen, werden zu 80 % bezuschusst. Seite 18 von 22 TOP 15 Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung b) Änderung der Friedhofsatzung c) Änderung der Verwaltungsgebührensatzung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift des § 2b UStG wird zu prüfen sein, inwieweit den Satzungen oder Gebührenverzeichnissen Leistungen zugrunde liegen, bei denen ein möglicher Wettbewerb zu Dritten und somit eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt. Ziel der Aufnahme eines „Steuer-Disclaimers“ in die örtlichen Satzungen oder Gebührenverzeichnisse ist, auf diesem Wege umsatzsteuerrechtliche Risiken im Kontext dieser Neuregelung abzufangen. Um den Aufwand für die Änderung der Vielzahl von Satzungen oder Gebührenverzeichnissen in Grenzen zu halten, hat der Gemeindetag Baden- Württemberg ein Satzungsmuster für die Umstellung in Form einer so genannten Artikelsatzung erarbeitet. Das nachfolgende Satzungsmuster einer § 2b UStG-Anpassungs-Satzung enthält die Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS), der Friedhofssatzung und der Verwaltungsgebührensatzung. Idealerweise sollten die Satzungsbestimmungen bis zum Ende des letzten Quartals 2022 umgestellt werden, damit sie bereits zum Jahresbeginn 2023 Wirksamkeit erlangen und Rechtsfragen, die sich aus einer ggf. rückwirkend beabsichtigten Satzungsänderung ergeben würden, von vornherein vermieden werden. Es erging folgender Beschluss: Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 6, [11, 12, 13, 15, 17, 18, 20, 43, 44 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) – hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.09.2022 folgende Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) beschlossen: Seite 19 von 22 Artikel 1 Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt ( Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung in der Fassung vom 07.12.2021 zuletzt geändert am 07.12.2021, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 08.12.2021 wird wie folgt geändert: 1. Das Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 8: 8. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 2 Änderung der Friedhofssatzung Die Friedhofssatzung in der Fassung vom 06.Oktober 2020, zuletzt geändert am 03.05.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 06.05.2022 wird wie folgt geändert: 1. Die Gebührenübersicht – Anlage Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung erhält folgende neue Ziffer IV: IV. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 3 Änderung der Satzung der Gemeinde Baindt über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Die Verwaltungsgebührensatzung in der Fassung vom 08.02.2011, zuletzt geändert am 11.01.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 14.01.2022 wird wie folgt geändert: 1. 1. Das Gebührenverzeichnis der Gemeinde Baindt (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 22: 22. Umsatzsteuer: http://www.baindt.de/ http://www.baindt.de/ http://www.baindt.de/ Seite 20 von 22 Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der zu ändernden Satzungen unberührt. Für Entgelte, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2022 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gegolten haben TOP 16 Schließung des Wertstoffhofes im Oktober Kämmerer Abele teilt mit: Aufgrund der Bauarbeiten zur Erstellung eines Nahwärmeanschlusses für das Feuerwehr- und Bauhofgebäude fallen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes vom 30.09. bis voraussichtlich 21.10.2022 aus. Ein Betrieb des Wertstoffhofes kann in dieser Zeit aufgrund Baustelle (Fahrwege), Sicherheit und der Sicherung von Feuerwehreinsätzen nicht gewährleistet werden. Der Betrieb des Wertstoffhofes kann von Ende September bis Ende Oktober aufgrund der Tiefbaumaßnahme nicht gewährleistet werden. Es stellt sich die Frage ob die Depotcontainer (Glas und Textilcontainer) in dieser Zeit verlagert werden sollen. Wir würden von einer Verlagerung (z. B. Parkplatz Festplatz, Schule) absehen und den Wertstoffhof schließen. Die Bevölkerung müsste Wertstoffe wie Glas und Textilien in den Nachbargemeinden oder zu einem späteren Zeitpunkt oder sofern möglich am Standort Rathaus entsorgen. Bezüglich der Leerung der Depotcontainer konnten Sie in der Presse entnehmen, dass Fahrer aufgrund der Urlaubszeit und krankheitsbedingt zur Zeit kaum vorhanden sind und es zu Leerungsdefiziten kommt. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Schließung des Wertstoffhofes von Ende September bis Ende Oktober zur Kenntnis. Seite 21 von 22 TOP 17 Sachstandsbericht Asyl Kämmerer Abele teilt mit: Die Migrationslage nimmt derzeit in besorgniserregender Weise zu. Der Zugang Geflüchteter aus der Ukraine hat sich innerhalb weniger Wochen mehr als verdoppelt. Die täglichen Zugänge nach Baden-Württemberg (BW) von Menschen aus der Ukraine lagen in KW 27 bei 113 Personen, in der KW 33 bei 233 Personen und in der KW 34 bereits bei ca. 300 Personen. In diesem Jahr sind bereits 130.000 Menschen nach BW gekommen, davon 115.000 ukrainische Geflüchtete und 15.000 Asylsuchende anderer Nationalitäten. Das sind deutlich mehr als im Krisenjahr 2015. Bei den Asylsuchenden war das erste Halbjahr 2022 das zugangsstärkste seit 2016. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind bereits jetzt, Wochen vor der erfahrungsgemäß zugangsstarken Herbstsaison, an ihrer Belastungsgrenze angekommen. Personen, welche jetzt in der vorläufigen Unterbringung sind bzw. dahin kommen, werden nach 6 Monaten an die Gemeinden verteilt. Die Zunahme liegt vermutlich an der Änderung der Zuweisungsstrategie des Bundes und einer gerechteren Verteilung auf die Bundesländer als bisher, vielleicht auch am nahenden Winter. Aufgrund des Quotenminus im Landkreis Ravensburg hat der Landkreis derzeit sehr hohe Zuweisungen, die aber nicht auf diesem Niveau bleiben. Der Landkreis muss sich jedoch auf eine Aufnahmeverpflichtung von ca. 100 ukrainischen Flüchtlingen pro Woche einstellen (Derzeitige Einschätzung des Amtes für Migration und Integration). Damit eine Anrechnung auf unsere Quote erfolgt, müssen die Flüchtlinge durch die jeweilige Ausländerbehörde (mit der bundesweiten Software FREE) registriert und dem zuständigen RP gemeldet werden. Daher ist eine umgehende Registrierung von Personen von größter Wichtigkeit. Das Hallenranking wird aufgrund der aktuellen Krisensituation scharf geschaltet. Die Mindestaufnahme von 100 Personen muss gewährleistet sein, ebenso die Versorgung der Personen. Baindt rangiert aufgrund der Größenordnung (über 5.000 EW Gemeinde) weiter vorne, doch noch in zweiter Reihe. Folgende Maßnahmen sind derzeit am Laufen: Vollbelegung Container Friesenhäusler Str. 12 Belegung des Containers Boschstraße 1/5 Anfrage Stiftung St. Franziskus, ob im Konvent ein Stock belegt werden kann. Seite 22 von 22 Der ehemalige Kindergarten Regenbogen im Klosterhof 5 sollte im Gegenzug auch für das Jahr 2022/2023 der Stiftung zugesichert werden. - Angebot an Landkreis von möglichen Standorten vorläufiger Unterkünfte (siehe Anlage) - Standort - Friesenhäusler Str. 14 alternativ Am Umspannwerk - Weiterer Aufruf bezüglich privater Wohnungen, Hallen auf der Gemarkung Baindt etc. Doch ungeachtet aller Bemühungen ist der Platzbedarf aktuell so groß, dass auch wenn alles gelänge, damit gerechnet werden muss, dass das Landratsamt auf die Sporthalle zurückgreift. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. TOP 18 Anfragen und Verschiedenes a) Absperrung Klosterwiesenschule Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, ob bei der Absperrung um die Klosterwiesenschule ein Durchgang möglich ist. Bauamtsleiterin Jeske erklärt, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. b) Parkplatz beim Feneberg Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie die Nutzung für den Parkplatz beim Feneberg bei Vereinsfesten geregelt ist. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass dies bei der nächsten Vereinssitzung mit den Vereinen besprochen wird. Eine Anfrage bei Feneberg muss grundsätzlich frühzeitig erfolgen, damit keine Strafzettel verteilt werden.[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 257,04 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 21.10.2022
                Jahresabschluss_2021_-_gesichert.pdf

                Jahresabschluss 2021 Gemeindehaushalt EB Wasserversorgung EB Abwasserbeseitigung Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung 1 2. Bestandteile des Jahresabschlusses 1 3. Anhang 1 4. Rechenschaftsbericht 1 5. Allgemeines 2 II. Jahresabschluss 2021 1. Feststellungsbeschluss 5 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtergebnisrechnung 8 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 17 5. Gesamtfinanzrechnung 19 6. Bilanz (Vermögensrechnung) 31 III. Anhang zum Jahresabschluss 2021 7. Allgemeine Hinweise 37 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 37 9. Pensionsrückstellungen 37 10. Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen 38 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2021 38 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 39 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten 40 14. Angaben zur Haushaltsstruktur 42 15. Sonstige Angaben 43 IV. Rechenschaftsbericht 2021 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft 44 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung 46 18. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung 82 19. Erläuterung der Bilanz 84 20. Finanzlage 102 21. Entwicklung der Verschuldung aus Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt 103 22. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Inkl. Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 104 23. Fazit 114 V. Anlagen zum Anhang 24. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 115 25. Vermögensübersicht 116 26. Schuldenübersicht 117 27. Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 118 28. Rückstellungsspiegel 119 29. Anlagenübersicht Aktivvermögen und Passivvermögen 120 30. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 125 31. Produktplan 174 32. Pensionsrückstellungen – Mitteilung KVBW 177 VI. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2021 1. Feststellungsbeschluss 180 2. Abschlussbeurkundungen 182 3. Jahresabschlussbericht 183 RSW Steuerberatungskanzlei 185 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2021 221 4.1 Bilanz 222 4.2 Anlagenübersicht Aktivvermögen 226 4.3 Anlagenübersicht Passivvermögen 227 4.4 Gesamtergebnisrechnung 228 4.5 Gesamtfinanzrechnung 231 4.6 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2021 235 4.7 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2021 237 4.8 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2011 - 2021 239 4.9 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen von 1980 - 2021 240 VII. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2021 1. Feststellungsbeschluss 244 2. Abschlussbeurkundungen 246 3. Lagebericht 247 4. Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2021 251 5. Jahresabschluss 252 5.1 Bilanz zum 31.12.2021 253 5.2 Gesamtergebnisrechnung 258 5.3 Gesamtfinanzrechnung 262 5.4 Anlageübersicht Aktivvermögen 268 5.5 Anlagenübersicht Passivvermögen 269 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2021 270 6.1 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2006 – 2021 271 6.2 Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2021 272 6.3 Entwicklung der Gebührenausgleichsrückstellungen 273 6.4 Strukturkennzahlen 275 I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 Abs. 1 GemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und muss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darstellen. Gemäß § 95b GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung ist dem Landratsamt Ravensburg unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt wurde im Mai 2022 aufgestellt und im Juli 2022 vom Gemeinderat festgestellt. Somit konnten die gesetzlichen Vorgaben nahezu eingehalten werden. 2. Bestandteile des Jahresabschlusses Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. 3. Anhang Der Anhang ist nach § 95 Abs. 2 GemO Teil des Jahresabschlusses und dient der Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz. Neben den in Punkt 2 beschriebenen Anlagen sind im Anhang insbesondere die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, die übertragenen Haushaltsermächtigungen, der Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildeten Pensionsrückstellungen, die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (Bürgschaften, Gewährleistungen, Verpflichtungsermächtigungen) sowie Angaben über die Bürgermeisterin, die Mitglieder des Gemeinderats und die weiteren Inhalte des § 53 Abs. 2 GemHVO, darzulegen. 4. Rechenschaftsbericht siehe auch IV. Nach § 54 Abs. 1 GemHVO sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung darzustellen, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussergebnisse vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht soll gemäß § 54 Abs. 2 GemHVO auch darstellen: Ziele und Strategien, Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung, Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung sowie die Entwicklung und Deckung der Fehlbeträge. 1 Weiterhin sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und dem damit verbundenen Plan- Ergebnis-Vergleich auch die Notwendigkeiten und Vorgaben des Gemeinderates zu beachten. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO ist der Erlass der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzungen, die Feststellungen des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses originäres Recht des Gemeinderates (Etatrecht des Gemeinderates). Das Etatrecht des Gemeinderates wird hierbei primär durch die Haushaltsplanung ausgeübt, wobei in §§ 82, 84 GemO festgelegt wird, dass der Gemeinderat auch bei entsprechenden Abweichungen mittels Nachtragshaushaltssatzung oder der Genehmigung von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bei der Haushaltsausführung von den bewirtschaftenden Stellen eingebunden werden muss. Der Jahresabschluss wiederum beendet das auf ein Haushaltsjahr gesehene Etatrecht des Gemeinderates und versetzt diesen in die Lage, die rechtmäßige und bestimmungsgemäße Haushaltsausführung des von ihm vorgegebenen und beschlossenen Haushaltsplans zu überwachen. 5. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2013) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2014) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2018) 5.219 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2019) 5.229 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2020) 5.274 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2021) 5.304 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 3. Die Gemeinde Baindt ist Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. 2 Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg (0,79 %) Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH (1,9 %) Mitglied bei der TWS Netz GmbH (0,111%) Mitglied bei der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin Bürgermeisterin der Gemeinde Simone Rürup Stellvertreter der Bürgermeisterin sind: 1. Stellv. Gemeinderat Heiko Bayer (FWV) 2. Stellv. Gemeinderat Dieter Herrmann (CDU) 3. Stellv. Gemeinderätin Antje Claßen (Die Grünen) b) Gemeinderat Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. c) Beschließende Ausschüsse Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter ist seit dem 01.03.2000 der Verwaltungsfachangestellte Robert Müller. Stellvertreterin des Kassenverwalters ist Florentina Stavarache, Verwaltungsfachangestellte. 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2021 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Im Jahr 2019 fand keine überörtliche Prüfung der GPA statt. Die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt für die Jahre 2016-2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) erfolgte ohne Unterbrechungen vom 14.09.2020-21.10.2020. 3 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf die Bürgermeisterin und den Verwaltungsausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt der Bürgermeisterin. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Ravensburg DE59 6505 0110 XXXX 4006 00 - VR Bank Ravensburg Weing. DE36 6509 1600 XXXX 2590 09 - Volksbank Altshausen DE50 6509 2200 XXXX 3720 08 - Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren DE45 6006 9350 XXXX 7720 01 - Girokonto Mittagessen VR Bank Zeichnungsbefugt sind der Kassenverwalter Herr Müller und seine Stellvertreterin Frau Stavarache. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. Alle Kassengeschäfte erledigt die Gemeindekasse als Einheitskasse. Zahlstellen und Handvorschüsse wurden eingerichtet, soweit diese notwendig waren. Die Barkasse wurde zum 01.01.2021 abgeschafft. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen inkl. der Anlagenbuchhaltung der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma CIP verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden- Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Nahwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen des „Neuen Kommunalen Haushaltsrechts“ gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 4 II. Jahresabschluss 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.700.571,19 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.095.785,94 € Ordentliches Ergebnis -395.214,75 € Außerordentliche Erträge 2.353.719,30 € Außerordentliche Aufwendungen -18.018,65 € Sonderergebnis 2.335.700,65 € Gesamtergebnis 1.940.485,90 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.475.028,88 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.739.117,15 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 735.911,73 € Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.904.330,92 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.749.635,15 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.154.695,77 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 2.890.607,50 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 2.890.607,50 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen -4.726,03 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.739.317,72 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 2.885.881,47 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.625.199,19 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2021 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2021 umfasst eine Bilanzsumme von 51.724.707,48 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 24.773,00 € • Sachvermögen 33.585.218,96 € • Finanzvermögen 17.919.034,43 € • Abgrenzungsposten 195.681,09 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 5 Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 8.980.104,84 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 9.941.693,35 € • Rückstellungen 400.331,50 € • Verbindlichkeiten 329.073,30 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 412.819,83 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 5.467.500,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2021; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2021 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2021; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 11.07.2022 bis zum 19.07.2022 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 6 2. Abschlussbeurkundungen Sämtliche Bücher und Verzeichnisse für das Haushaltsjahr 2021 wurden abgeschlossen. Der Jahresabschluss 2021 wurde für die Rechtsaufsichtsbehörde und die Gemeindeprüfungs- anstalt prüfungsbereit gefertigt. Die Bücher- und Kassenführung wurde überwacht und deren Richtigkeit bestätigt. Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2021 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom 05.07.2022 Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 05.07.2022 zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 05.07.2022 mitgeteilt und am 08.07.2022 ortsüblich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurde vom 11.07.2022 bis je 19.07.2022 einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 7 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 21 1 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 5: 59 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 6. 85 3. 01 4, 37 5. 98 4. 20 0, 00 6. 32 0. 94 0, 70 33 6. 74 0, 70 0, 00 0, 00 -3 36 .7 40 ,7 0 0, 00 30 11 00 00 G ru nd st eu er A 36 .9 66 ,6 3 37 .0 00 ,0 0 40 .8 43 ,4 2 3. 84 3, 42 0, 00 0, 00 -3 .8 43 ,4 2 0, 00 30 12 00 00 G ru nd st eu er B 52 0. 83 7, 41 57 0. 00 0, 00 59 9. 31 2, 49 29 .3 12 ,4 9 0, 00 0, 00 -2 9. 31 2, 49 0, 00 30 13 00 00 G ew er be st eu er 2. 10 7. 22 7, 96 1. 70 0. 00 0, 00 1. 88 0. 29 5, 06 18 0. 29 5, 06 0, 00 0, 00 -1 80 .2 95 ,0 6 0, 00 30 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 3. 04 3. 04 7, 90 3. 15 1. 60 0, 00 3. 22 1. 83 3, 00 70 .2 33 ,0 0 0, 00 0, 00 -7 0. 23 3, 00 0, 00 30 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 27 7. 32 1, 37 26 4. 00 0, 00 30 8. 33 9, 73 44 .3 39 ,7 3 0, 00 0, 00 -4 4. 33 9, 73 0, 00 30 32 00 00 H un de st eu er 14 .7 14 ,8 1 15 .0 00 ,0 0 21 .3 64 ,0 0 6. 36 4, 00 0, 00 0, 00 -6 .3 64 ,0 0 0, 00 30 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 2. 85 1, 00 2. 00 0, 00 4. 67 0, 00 2. 67 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .6 70 ,0 0 0, 00 30 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 94 1, 99 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 30 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 22 0. 28 7, 00 24 4. 60 0, 00 24 4. 28 3, 00 -3 17 ,0 0 0, 00 0, 00 31 7, 00 0, 00 30 53 00 00 G ew er be st eu er -K om pe ns at io ns za hl un g 62 8. 81 8, 30 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 2. 90 2. 00 0, 29 + 2. 61 1. 40 0, 00 3. 39 8. 47 2, 91 78 7. 07 2, 91 0, 00 0, 00 -7 87 .0 72 ,9 1 0, 00 31 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 1. 24 2. 61 6, 10 1. 32 1. 50 0, 00 1. 62 3. 90 4, 80 30 2. 40 4, 80 0, 00 0, 00 -3 02 .4 04 ,8 0 0, 00 31 11 10 00 K om m . I nv es tit io ns pa us ch al e § 4 FA G 50 9. 10 4, 60 43 2. 50 0, 00 54 6. 60 4, 60 11 4. 10 4, 60 0, 00 0, 00 -1 14 .1 04 ,6 0 0, 00 31 31 00 00 S on st ig e al lg em ei ne Z uw ei su ng en v om L an d 96 .9 42 ,6 9 0, 00 4. 01 9, 96 4. 01 9, 96 0, 00 0, 00 -4 .0 19 ,9 6 0, 00 31 40 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v om B un d 0, 00 0, 00 65 7, 00 65 7, 00 0, 00 0, 00 -6 57 ,0 0 0, 00 31 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 1. 00 9. 67 3, 27 83 3. 70 0, 00 1. 12 6. 10 3, 72 29 2. 40 3, 72 0, 00 0, 00 -2 92 .4 03 ,7 2 0, 00 31 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 64 0, 00 50 0, 00 56 0, 00 60 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 0, 00 0, 00 31 41 50 00 Z us ch us s M itt ag sb et re uu ng 88 ,4 0 0, 00 72 ,2 0 72 ,2 0 0, 00 0, 00 -7 2, 20 0, 00 31 41 60 00 Z us ch us s ve rlä ss lic he G ru nd sc hu le 34 .8 09 ,7 4 23 .1 00 ,0 0 37 .2 10 ,0 0 14 .1 10 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 4. 11 0, 00 0, 00 31 42 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 0, 00 0, 00 44 9, 50 44 9, 50 0, 00 0, 00 -4 49 ,5 0 0, 00 31 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 8. 12 5, 49 10 0, 00 58 .8 91 ,1 3 58 .7 91 ,1 3 0, 00 0, 00 -5 8. 79 1, 13 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 47 3. 74 0, 29 + 36 6. 70 0, 00 41 2. 28 7, 82 45 .5 87 ,8 2 0, 00 0, 00 -4 5. 58 7, 82 0, 00 31 61 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on S on de rp os te n 47 3. 74 0, 29 36 6. 60 0, 00 39 6. 98 2, 00 30 .3 82 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 38 2, 00 0, 00 31 62 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s B ei trä ge n 0, 00 10 0, 00 15 .3 05 ,8 2 15 .2 05 ,8 2 0, 00 0, 00 -1 5. 20 5, 82 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 21 3. 48 1, 31 + 25 3. 95 0, 00 29 3. 83 3, 12 39 .8 83 ,1 2 0, 00 0, 00 -3 9. 88 3, 12 0, 00 8 müller Schreibmaschine 3. Gesamtergebnisrechnung G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 21 2 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 5: 59 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 33 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 14 .4 66 ,6 3 12 .0 50 ,0 0 20 .9 42 ,8 8 8. 89 2, 88 0, 00 0, 00 -8 .8 92 ,8 8 0, 00 33 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 25 .8 33 ,0 0 32 .0 00 ,0 0 27 .7 03 ,8 0 -4 .2 96 ,2 0 0, 00 0, 00 4. 29 6, 20 0, 00 33 21 00 00 B en ut zu ng sg eb üh re n N ik ol au sm ar kt 0, 00 20 0, 00 0, 00 -2 00 ,0 0 0, 00 0, 00 20 0, 00 0, 00 33 21 00 10 F eu er w eh rk os te ne rs ät ze 11 .3 45 ,2 5 12 .0 00 ,0 0 15 .1 36 ,7 8 3. 13 6, 78 0, 00 0, 00 -3 .1 36 ,7 8 0, 00 33 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 68 .7 43 ,0 0 78 .0 00 ,0 0 11 3. 34 5, 00 35 .3 45 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 5. 34 5, 00 0, 00 33 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 25 .7 11 ,4 0 39 .0 00 ,0 0 29 .6 45 ,8 0 -9 .3 54 ,2 0 0, 00 0, 00 9. 35 4, 20 0, 00 33 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 22 .5 44 ,0 6 23 .2 00 ,0 0 32 .0 46 ,7 0 8. 84 6, 70 0, 00 0, 00 -8 .8 46 ,7 0 0, 00 33 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 1. 39 4, 47 3. 50 0, 00 2. 19 3, 66 -1 .3 06 ,3 4 0, 00 0, 00 1. 30 6, 34 0, 00 33 22 00 00 E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rp fle ge 43 .4 43 ,5 0 54 .0 00 ,0 0 52 .8 18 ,5 0 -1 .1 81 ,5 0 0, 00 0, 00 1. 18 1, 50 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 74 3. 54 6, 52 + 61 3. 25 0, 00 78 7. 77 8, 40 17 4. 52 8, 40 0, 00 0, 00 -1 74 .5 28 ,4 0 0, 00 34 11 00 00 M ie te n un d P ac ht en 28 9. 01 1, 94 18 2. 10 0, 00 28 0. 33 9, 51 98 .2 39 ,5 1 0, 00 0, 00 -9 8. 23 9, 51 0, 00 34 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 4. 50 0, 00 4. 00 0, 00 1. 40 7, 57 -2 .5 92 ,4 3 0, 00 0, 00 2. 59 2, 43 0, 00 34 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 12 .0 00 ,0 0 8. 00 0, 00 11 .1 00 ,0 0 3. 10 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .1 00 ,0 0 0, 00 34 21 00 00 E rtr äg e au s V er ka uf 16 .7 68 ,1 9 15 .5 00 ,0 0 24 .8 68 ,0 4 9. 36 8, 04 0, 00 0, 00 -9 .3 68 ,0 4 0, 00 34 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 33 .5 02 ,2 3 37 .0 00 ,0 0 47 .9 11 ,1 6 10 .9 11 ,1 6 0, 00 0, 00 -1 0. 91 1, 16 0, 00 34 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 42 .1 12 ,6 2 42 .0 00 ,0 0 54 .5 93 ,4 4 12 .5 93 ,4 4 0, 00 0, 00 -1 2. 59 3, 44 0, 00 34 21 40 00 S te ue re nt la st un g § 53 a E ne rg ie S tG 8. 17 4, 05 7. 00 0, 00 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 7. 00 0, 00 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 95 .5 63 ,0 9 68 .7 50 ,0 0 10 5. 38 7, 80 36 .6 37 ,8 0 0, 00 0, 00 -3 6. 63 7, 80 0, 00 34 61 00 10 M ie tn eb en -/B et rie bs ko st en 11 9. 09 3, 51 12 2. 40 0, 00 12 2. 67 2, 77 27 2, 77 0, 00 0, 00 -2 72 ,7 7 0, 00 34 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 2. 14 6, 24 2. 00 0, 00 1. 11 8, 89 -8 81 ,1 1 0, 00 0, 00 88 1, 11 0, 00 34 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 3. 61 7, 40 3. 50 0, 00 3. 44 3, 04 -5 6, 96 0, 00 0, 00 56 ,9 6 0, 00 34 61 30 00 B lä se rk la ss e 11 .5 01 ,9 5 13 .0 00 ,0 0 11 .4 06 ,5 0 -1 .5 93 ,5 0 0, 00 0, 00 1. 59 3, 50 0, 00 34 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 52 .2 83 ,0 3 54 .0 00 ,0 0 61 .1 28 ,2 3 7. 12 8, 23 0, 00 0, 00 -7 .1 28 ,2 3 0, 00 34 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 47 .9 08 ,1 8 48 .0 00 ,0 0 58 .6 27 ,5 7 10 .6 27 ,5 7 0, 00 0, 00 -1 0. 62 7, 57 0, 00 34 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 4. 49 4, 08 5. 50 0, 00 3. 77 3, 88 -1 .7 26 ,1 2 0, 00 0, 00 1. 72 6, 12 0, 00 34 61 90 00 K os te ne rs ät ze 87 0, 01 50 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 50 0, 00 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 25 8. 98 8, 58 + 25 0. 20 0, 00 25 9. 61 8, 24 9. 41 8, 24 0, 00 0, 00 -9 .4 18 ,2 4 0, 00 9 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 21 3 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 5: 59 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 34 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 0, 00 2. 50 0, 00 4. 41 3, 17 1. 91 3, 17 0, 00 0, 00 -1 .9 13 ,1 7 0, 00 34 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 0, 00 2. 50 0, 00 8. 29 1, 69 5. 79 1, 69 0, 00 0, 00 -5 .7 91 ,6 9 0, 00 34 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en in t. K os te na us gl ei ch K ig a 91 .7 12 ,9 2 75 .3 00 ,0 0 66 .3 97 ,5 0 -8 .9 02 ,5 0 0, 00 0, 00 8. 90 2, 50 0, 00 34 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 34 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 8. 89 5, 00 14 .5 00 ,0 0 14 .5 60 ,0 0 60 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 0, 00 0, 00 34 85 00 00 E rtr äg e au s K os te ne rs ta ttu ng en , K os te nu m la ge n vo n ve rb un de ne U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 15 8. 18 0, 66 15 4. 50 0, 00 16 5. 95 5, 88 11 .4 55 ,8 8 0, 00 0, 00 -1 1. 45 5, 88 0, 00 34 88 00 00 Z uw ei su ng en v on ü br ig en B er ei ch en 20 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 77 .9 13 ,0 5 + 73 .1 50 ,0 0 77 .4 23 ,6 3 4. 27 3, 63 0, 00 0, 00 -4 .2 73 ,6 3 0, 00 36 10 20 00 Z in se in na hm en a us F es tg el de rn u nd G iro ko nt o 3. 08 6, 73 0, 00 3. 08 2, 94 3. 08 2, 94 0, 00 0, 00 -3 .0 82 ,9 4 0, 00 36 16 00 00 Z in se rtr äg e vo n öf fe nt lic he n S on de rr ec hn un ge n 74 .8 26 ,3 2 73 .1 50 ,0 0 74 .2 10 ,6 9 1. 06 0, 69 0, 00 0, 00 -1 .0 60 ,6 9 0, 00 36 51 00 00 G ew in na nt ei le a us v er bu nd en en U nt er ne hm en u nd B et ei lig un ge n 0, 00 0, 00 13 0, 00 13 0, 00 0, 00 0, 00 -1 30 ,0 0 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 14 4. 50 2, 73 + 13 0. 10 0, 00 15 0. 21 6, 37 20 .1 16 ,3 7 0, 00 0, 00 -2 0. 11 6, 37 0, 00 35 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n S tro m /G as 12 9. 76 4, 13 12 0. 00 0, 00 13 5. 32 9, 33 15 .3 29 ,3 3 0, 00 0, 00 -1 5. 32 9, 33 0, 00 35 61 00 00 B uß ge ld er 2. 47 5, 00 1. 10 0, 00 1. 89 3, 25 79 3, 25 0, 00 0, 00 -7 93 ,2 5 0, 00 35 62 00 00 S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 12 .2 63 ,6 0 9. 00 0, 00 12 .9 93 ,7 9 3. 99 3, 79 0, 00 0, 00 -3 .9 93 ,7 9 0, 00 = 11 O rd en tli ch en E rt rä ge (S um m e au s N um m er n 1 bi s 10 ) 11 .6 67 .1 87 ,1 4 10 .2 82 .9 50 ,0 0 11 .7 00 .5 71 ,1 9 1. 41 7. 62 1, 19 0, 00 0, 00 -1 .4 17 .6 21 ,1 9 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en -2 .8 64 .3 15 ,0 7 - -3 .1 72 .6 00 ,0 0 -3 .0 51 .5 26 ,6 8 12 1. 07 3, 32 0, 00 0, 00 -1 21 .0 73 ,3 2 0, 00 40 11 00 00 B ea m te D ie ns ta uf w en du ng en -2 87 .2 08 ,8 7 -3 62 .0 50 ,0 0 -3 26 .4 37 ,7 7 35 .6 12 ,2 3 0, 00 0, 00 -3 5. 61 2, 23 0, 00 40 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta uf w en du ng en -1 .8 89 .0 28 ,5 1 -1 .9 18 .5 50 ,0 0 -1 .8 88 .3 84 ,6 0 30 .1 65 ,4 0 0, 00 0, 00 -3 0. 16 5, 40 0, 00 40 12 30 00 L ei st un gs or ie nt ie rte B ez ah lu ng -2 4. 69 0, 40 0, 00 -2 4. 44 1, 73 -2 4. 44 1, 73 0, 00 0, 00 24 .4 41 ,7 3 0, 00 40 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -1 52 .4 60 ,4 4 -1 65 .4 50 ,0 0 -2 57 .2 81 ,6 8 -9 1. 83 1, 68 0, 00 0, 00 91 .8 31 ,6 8 0, 00 40 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -1 45 .5 03 ,8 6 -1 39 .6 00 ,0 0 -1 50 .2 37 ,5 1 -1 0. 63 7, 51 0, 00 0, 00 10 .6 37 ,5 1 0, 00 40 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g -3 66 .2 78 ,9 9 -3 57 .5 50 ,0 0 -3 80 .1 57 ,0 0 -2 2. 60 7, 00 0, 00 0, 00 22 .6 07 ,0 0 0, 00 40 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te 85 6, 00 -2 29 .4 00 ,0 0 -2 4. 58 6, 39 20 4. 81 3, 61 0, 00 0, 00 -2 04 .8 13 ,6 1 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 21 4 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 5: 59 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 .3 11 .9 70 ,3 2 - -1 .7 08 .4 00 ,0 0 -1 .7 63 .1 54 ,0 5 -5 4. 75 4, 05 0, 00 0, 00 54 .7 54 ,0 5 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -1 95 .3 66 ,9 0 -3 35 .6 00 ,0 0 -5 72 .8 75 ,0 4 -2 37 .2 75 ,0 4 0, 00 0, 00 23 7. 27 5, 04 0, 00 42 11 10 00 W in te rd ie ns t -7 .5 03 ,6 2 -2 7. 00 0, 00 -1 5. 70 0, 76 11 .2 99 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 1. 29 9, 24 0, 00 42 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n -9 1. 33 2, 20 -1 50 .0 00 ,0 0 -9 6. 20 4, 63 53 .7 95 ,3 7 0, 00 0, 00 -5 3. 79 5, 37 0, 00 42 11 30 00 S tra ße nk eh ru ng -1 0. 57 3, 78 -1 5. 00 0, 00 -1 5. 23 6, 11 -2 36 ,1 1 0, 00 0, 00 23 6, 11 0, 00 42 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei n 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -4 .5 70 ,0 1 25 .4 29 ,9 9 0, 00 0, 00 -2 5. 42 9, 99 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -1 .3 36 ,1 4 -3 8. 70 0, 00 -7 .6 25 ,6 2 31 .0 74 ,3 8 0, 00 0, 00 -3 1. 07 4, 38 0, 00 42 12 10 00 U nt er ha ltu ng d er S tra ße n - M at er ia la uf w an d -4 14 ,5 1 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 42 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n -1 10 .8 72 ,0 9 -1 00 .0 00 ,0 0 -8 5. 40 5, 28 14 .5 94 ,7 2 0, 00 0, 00 -1 4. 59 4, 72 0, 00 42 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s -4 5. 43 8, 39 -5 9. 95 0, 00 -5 2. 40 2, 36 7. 54 7, 64 0, 00 0, 00 -7 .5 47 ,6 4 0, 00 42 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n, s of er n ni ch t i n sp ez ie lle re m K on to z u ve rb uc he n -4 1. 39 6, 72 -4 2. 00 0, 00 -3 5. 93 0, 86 6. 06 9, 14 0, 00 0, 00 -6 .0 69 ,1 4 0, 00 42 31 00 00 M ie te n un d P ac ht en -2 8. 33 8, 39 -3 8. 10 0, 00 -2 6. 72 8, 16 11 .3 71 ,8 4 0, 00 0, 00 -1 1. 37 1, 84 0, 00 42 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng -6 7. 01 2, 06 -7 3. 90 0, 00 -8 4. 32 0, 04 -1 0. 42 0, 04 0, 00 0, 00 10 .4 20 ,0 4 0, 00 42 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d -1 45 .5 51 ,5 8 -1 33 .1 00 ,0 0 -1 59 .7 22 ,6 9 -2 6. 62 2, 69 0, 00 0, 00 26 .6 22 ,6 9 0, 00 42 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -1 31 .4 08 ,1 5 -1 61 .5 50 ,0 0 -1 43 .1 62 ,3 1 18 .3 87 ,6 9 0, 00 0, 00 -1 8. 38 7, 69 0, 00 42 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -9 3. 70 6, 19 -9 6. 00 0, 00 -9 6. 07 5, 12 -7 5, 12 0, 00 0, 00 75 ,1 2 0, 00 42 41 50 00 A uf w an d fü r G as be zu g B H K W -8 7. 11 1, 36 -9 0. 00 0, 00 -1 00 .2 20 ,2 3 -1 0. 22 0, 23 0, 00 0, 00 10 .2 20 ,2 3 0, 00 42 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -5 31 ,3 6 -2 .0 00 ,0 0 -4 22 ,8 1 1. 57 7, 19 0, 00 0, 00 -1 .5 77 ,1 9 0, 00 42 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 58 ,4 5 -5 00 ,0 0 -1 63 ,7 5 33 6, 25 0, 00 0, 00 -3 36 ,2 5 0, 00 42 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -7 0, 16 42 9, 84 0, 00 0, 00 -4 29 ,8 4 0, 00 42 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 7, 54 -5 00 ,0 0 -9 1, 21 40 8, 79 0, 00 0, 00 -4 08 ,7 9 0, 00 42 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .3 74 ,6 9 -5 00 ,0 0 -2 1, 17 47 8, 83 0, 00 0, 00 -4 78 ,8 3 0, 00 42 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .1 19 ,0 1 -4 .0 00 ,0 0 -2 .4 14 ,1 8 1. 58 5, 82 0, 00 0, 00 -1 .5 85 ,8 2 0, 00 42 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -7 .9 64 ,1 6 -8 .0 00 ,0 0 -9 .7 28 ,8 6 -1 .7 28 ,8 6 0, 00 0, 00 1. 72 8, 86 0, 00 42 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 5, 13 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 42 51 00 90 R V -H D 1 91 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -5 .5 66 ,1 6 -8 .0 00 ,0 0 -1 1. 77 4, 78 -3 .7 74 ,7 8 0, 00 0, 00 3. 77 4, 78 0, 00 42 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .3 26 ,1 5 -3 .5 00 ,0 0 -2 .4 34 ,3 1 1. 06 5, 69 0, 00 0, 00 -1 .0 65 ,6 9 0, 00 11 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 21 5 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 5: 59 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 .7 36 ,3 9 -1 0. 00 0, 00 -4 .3 85 ,7 4 5. 61 4, 26 0, 00 0, 00 -5 .6 14 ,2 6 0, 00 42 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .0 15 ,6 3 -7 .0 00 ,0 0 -1 8. 46 9, 29 -1 1. 46 9, 29 0, 00 0, 00 11 .4 69 ,2 9 0, 00 42 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .4 35 ,2 6 -1 .5 00 ,0 0 -1 .5 84 ,9 8 -8 4, 98 0, 00 0, 00 84 ,9 8 0, 00 42 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 .5 49 ,0 5 -2 .0 00 ,0 0 -4 .7 49 ,8 6 -2 .7 49 ,8 6 0, 00 0, 00 2. 74 9, 86 0, 00 42 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 83 ,2 7 -2 .5 00 ,0 0 -3 .1 94 ,1 7 -6 94 ,1 7 0, 00 0, 00 69 4, 17 0, 00 42 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .3 72 ,0 4 -1 .5 00 ,0 0 -1 .9 15 ,6 7 -4 15 ,6 7 0, 00 0, 00 41 5, 67 0, 00 42 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .3 97 ,7 5 -2 .5 00 ,0 0 -2 .2 57 ,6 6 24 2, 34 0, 00 0, 00 -2 42 ,3 4 0, 00 42 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 .5 84 ,4 6 -1 .5 00 ,0 0 -1 .2 83 ,3 7 21 6, 63 0, 00 0, 00 -2 16 ,6 3 0, 00 42 51 01 90 R V -G B 3 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .6 86 ,0 6 0, 00 -1 .5 51 ,6 0 -1 .5 51 ,6 0 0, 00 0, 00 1. 55 1, 60 0, 00 42 51 02 00 R V -G B 2 34 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 45 ,7 0 0, 00 -1 61 ,9 2 -1 61 ,9 2 0, 00 0, 00 16 1, 92 0, 00 42 51 02 01 R V -G B 3 33 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 -1 46 ,3 1 -1 46 ,3 1 0, 00 0, 00 14 6, 31 0, 00 42 51 02 02 R V -G B 9 99 R V -G B 9 99 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 -1 2, 80 -1 2, 80 0, 00 0, 00 12 ,8 0 0, 00 42 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -5 86 ,7 1 -2 .5 00 ,0 0 -2 66 ,3 5 2. 23 3, 65 0, 00 0, 00 -2 .2 33 ,6 5 0, 00 42 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 93 ,1 7 -5 00 ,0 0 -8 44 ,4 2 -3 44 ,4 2 0, 00 0, 00 34 4, 42 0, 00 42 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 -3 .2 44 ,0 6 -2 .0 00 ,0 0 -1 .7 57 ,3 6 24 2, 64 0, 00 0, 00 -2 42 ,6 4 0, 00 42 51 02 40 R V - B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 56 ,9 5 24 3, 05 0, 00 0, 00 -2 43 ,0 5 0, 00 42 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n -5 .7 22 ,7 8 -8 .0 00 ,0 0 -6 .2 97 ,8 6 1. 70 2, 14 0, 00 0, 00 -1 .7 02 ,1 4 0, 00 42 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s -4 .1 83 ,0 9 -6 .2 00 ,0 0 -8 75 ,5 6 5. 32 4, 44 0, 00 0, 00 -5 .3 24 ,4 4 0, 00 42 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n -5 68 ,9 7 -2 .0 00 ,0 0 -3 5, 68 1. 96 4, 32 0, 00 0, 00 -1 .9 64 ,3 2 0, 00 42 61 00 00 H au pt ko nt o pe rs ön lic he A us rü st un gs ge ge ns tä nd e 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 42 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g -1 3. 31 3, 47 -4 3. 10 0, 00 -1 6. 97 9, 33 26 .1 20 ,6 7 0, 00 0, 00 -2 6. 12 0, 67 0, 00 42 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g -1 5. 78 1, 48 -1 4. 30 0, 00 -1 3. 96 9, 50 33 0, 50 0, 00 0, 00 -3 30 ,5 0 0, 00 42 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g -2 68 ,3 9 -1 .0 00 ,0 0 -1 .6 32 ,2 9 -6 32 ,2 9 0, 00 0, 00 63 2, 29 0, 00 42 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au fw en du ng en -1 0. 62 7, 96 -6 .0 00 ,0 0 -2 0. 82 5, 30 -1 4. 82 5, 30 0, 00 0, 00 14 .8 25 ,3 0 0, 00 42 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K (E hr en am tl. H ilf so rg an is at io n §3 0 Fw G ) -2 .1 10 ,9 3 -1 .0 00 ,0 0 -3 60 ,0 0 64 0, 00 0, 00 0, 00 -6 40 ,0 0 0, 00 42 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en -2 3. 08 1, 51 -1 5. 00 0, 00 -8 .4 23 ,8 9 6. 57 6, 11 0, 00 0, 00 -6 .5 76 ,1 1 0, 00 42 72 00 00 A uf w en du ng en fü r E D V -2 3. 37 4, 60 -1 4. 30 0, 00 -2 2. 38 3, 63 -8 .0 83 ,6 3 0, 00 0, 00 8. 08 3, 63 0, 00 12 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 21 6 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 5: 59 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm itt el -1 8. 51 8, 75 -2 6. 00 0, 00 -2 8. 00 8, 72 -2 .0 08 ,7 2 0, 00 0, 00 2. 00 8, 72 0, 00 42 74 20 00 S on st ig e Le hr - u nd U nt er ric ht sm itt el -3 75 ,0 0 0, 00 -3 75 ,0 0 -3 75 ,0 0 0, 00 0, 00 37 5, 00 0, 00 42 75 00 00 L er nm itt el -8 5, 04 -3 00 ,0 0 -3 21 ,8 2 -2 1, 82 0, 00 0, 00 21 ,8 2 0, 00 42 79 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re -7 .1 35 ,4 1 -8 .6 00 ,0 0 -6 .2 28 ,4 6 2. 37 1, 54 0, 00 0, 00 -2 .3 71 ,5 4 0, 00 42 79 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 -7 .1 49 ,2 8 85 0, 72 0, 00 0, 00 -8 50 ,7 2 0, 00 42 79 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at -4 .3 83 ,3 3 -1 3. 50 0, 00 -4 .0 26 ,9 2 9. 47 3, 08 0, 00 0, 00 -9 .4 73 ,0 8 0, 00 42 79 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en 0, 00 -1 50 ,0 0 -4 0, 00 11 0, 00 0, 00 0, 00 -1 10 ,0 0 0, 00 42 79 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in -2 60 ,0 0 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 42 79 70 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n -1 .5 41 ,8 0 -5 .3 00 ,0 0 -2 .9 53 ,8 0 2. 34 6, 20 0, 00 0, 00 -2 .3 46 ,2 0 0, 00 42 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f -1 .0 36 ,3 1 -1 .0 00 ,0 0 -1 .1 36 ,7 5 -1 36 ,7 5 0, 00 0, 00 13 6, 75 0, 00 42 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n -3 2, 98 -8 00 ,0 0 0, 00 80 0, 00 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 42 91 00 00 S on st ig e sä ch lic he r Z w ec ka uf w an d -1 7. 36 2, 88 -1 1. 50 0, 00 -7 .9 88 ,0 3 3. 51 1, 97 0, 00 0, 00 -3 .5 11 ,9 7 0, 00 42 91 10 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng -2 .3 77 ,6 1 -6 .0 00 ,0 0 -4 .3 51 ,4 9 1. 64 8, 51 0, 00 0, 00 -1 .6 48 ,5 1 0, 00 42 91 20 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng -3 .3 48 ,0 7 -3 .2 00 ,0 0 -2 .0 36 ,0 2 1. 16 3, 98 0, 00 0, 00 -1 .1 63 ,9 8 0, 00 42 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en -4 .0 00 ,0 0 -4 .0 00 ,0 0 -1 .8 00 ,0 0 2. 20 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .2 00 ,0 0 0, 00 42 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e -1 7. 38 6, 15 -2 5. 00 0, 00 -1 7. 07 6, 88 7. 92 3, 12 0, 00 0, 00 -7 .9 23 ,1 2 0, 00 42 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt -1 4. 26 4, 20 -1 7. 00 0, 00 -1 6. 80 0, 00 20 0, 00 0, 00 0, 00 -2 00 ,0 0 0, 00 42 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le -2 .8 54 ,5 6 -6 .0 00 ,0 0 -2 .6 57 ,1 6 3. 34 2, 84 0, 00 0, 00 -3 .3 42 ,8 4 0, 00 42 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe -8 .9 17 ,0 0 -1 .5 00 ,0 0 -1 .4 66 ,5 0 33 ,5 0 0, 00 0, 00 -3 3, 50 0, 00 42 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en -1 .4 33 ,7 7 -5 .5 00 ,0 0 -5 55 ,2 8 4. 94 4, 72 0, 00 0, 00 -4 .9 44 ,7 2 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n -1 .4 34 .2 06 ,6 7 - -1 .1 92 .0 00 ,0 0 -1 .2 81 .5 58 ,5 5 -8 9. 55 8, 55 0, 00 0, 00 89 .5 58 ,5 5 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de -1 .4 33 .0 22 ,1 1 -1 .1 85 .0 00 ,0 0 -1 .2 00 .1 68 ,7 5 -1 5. 16 8, 75 0, 00 0, 00 15 .1 68 ,7 5 0, 00 47 13 22 00 A bs ch re ib un ge n au f G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 47 14 39 00 A bs ch re ib un ge n au f s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 47 17 72 00 A bs ch re ib un ge n au f B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 1. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 0, 00 47 22 00 01 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ru nd st eu er A 0, 00 0, 00 -1 ,9 1 -1 ,9 1 0, 00 0, 00 1, 91 0, 00 47 22 00 02 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ru nd st eu er B -0 ,0 8 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 21 7 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 5: 59 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 47 22 00 03 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ew er be st eu er 0, 00 0, 00 -4 5. 42 4, 80 -4 5. 42 4, 80 0, 00 0, 00 45 .4 24 ,8 0 0, 00 47 22 10 02 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er H un de st eu er -1 44 ,0 0 0, 00 -7 2, 00 -7 2, 00 0, 00 0, 00 72 ,0 0 0, 00 47 22 40 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he E nt ge lte 0, 00 0, 00 -1 8. 96 3, 00 -1 8. 96 3, 00 0, 00 0, 00 18 .9 63 ,0 0 0, 00 47 22 80 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us s on st ig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n -1 ,0 0 0, 00 -4 70 ,0 0 -4 70 ,0 0 0, 00 0, 00 47 0, 00 0, 00 47 22 90 01 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . -9 09 ,7 8 0, 00 -4 44 ,7 9 -4 44 ,7 9 0, 00 0, 00 44 4, 79 0, 00 47 22 90 20 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . -1 29 ,7 0 0, 00 -4 .0 92 ,3 0 -4 .0 92 ,3 0 0, 00 0, 00 4. 09 2, 30 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g 0, 00 0, 00 -1 1. 92 1, 00 -1 1. 92 1, 00 0, 00 0, 00 11 .9 21 ,0 0 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en -1 0. 41 2, 33 - -1 1. 00 0, 00 -2 7. 56 8, 99 -1 6. 56 8, 99 0, 00 0, 00 16 .5 68 ,9 9 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 45 93 00 00 A uf w an d de s G el dv er ke hr s -1 0. 41 2, 33 -1 0. 00 0, 00 -2 7. 56 8, 99 -1 7. 56 8, 99 0, 00 0, 00 17 .5 68 ,9 9 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en -5 .0 56 .8 29 ,1 8 - -5 .2 41 .7 00 ,0 0 -5 .1 18 .7 57 ,3 8 12 2. 94 2, 62 0, 00 0, 00 -1 22 .9 42 ,6 2 0, 00 43 13 00 00 Z uw ei su ng en a n Zw ec kv er bä nd e un d dg l. -9 1. 59 3, 69 -1 45 .0 00 ,0 0 -8 7. 74 1, 49 57 .2 58 ,5 1 0, 00 0, 00 -5 7. 25 8, 51 0, 00 43 18 00 00 Z uw ei su ng en a n üb rig e B er ei ch e -8 44 .4 64 ,8 7 -9 30 .6 00 ,0 0 -9 25 .5 39 ,5 3 5. 06 0, 47 0, 00 0, 00 -5 .0 60 ,4 7 0, 00 43 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 43 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch -4 8. 65 0, 92 -3 0. 00 0, 00 -1 0. 19 5, 25 19 .8 04 ,7 5 0, 00 0, 00 -1 9. 80 4, 75 0, 00 43 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng -1 .0 80 ,0 0 -1 .2 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 12 0, 00 0, 00 0, 00 -1 20 ,0 0 0, 00 43 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge -1 64 .4 84 ,9 9 -1 75 .0 00 ,0 0 -2 38 .2 61 ,3 7 -6 3. 26 1, 37 0, 00 0, 00 63 .2 61 ,3 7 0, 00 43 71 00 00 A llg . U m la ge a n da s La nd - FA G -U m la ge -1 .8 34 .3 77 ,8 0 -1 .8 55 .4 00 ,0 0 -1 .8 32 .2 38 ,3 0 23 .1 61 ,7 0 0, 00 0, 00 -2 3. 16 1, 70 0, 00 43 72 00 00 A llg em ei ne U m la ge n an K re is - K re is um la ge -2 .0 57 .5 42 ,0 0 -2 .0 92 .0 00 ,0 0 -2 .0 12 .4 74 ,0 0 79 .5 26 ,0 0 0, 00 0, 00 -7 9. 52 6, 00 0, 00 43 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt -1 4. 63 4, 91 -1 0. 00 0, 00 -1 1. 22 7, 44 -1 .2 27 ,4 4 0, 00 0, 00 1. 22 7, 44 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en -7 81 .2 98 ,3 8 - -7 94 .1 50 ,0 0 -8 53 .2 20 ,2 9 -5 9. 07 0, 29 0, 00 0, 00 59 .0 70 ,2 9 0, 00 44 11 00 00 S on st ig e P er so na la uf w en du ng en u . a . S te lle na nz ei ge n et c. -3 8. 43 0, 58 -3 0. 50 0, 00 -2 2. 01 2, 39 8. 48 7, 61 0, 00 0, 00 -8 .4 87 ,6 1 0, 00 44 21 00 00 A uf w en d. fü r e hr en am tl. T ät ig ke it Ju ge nd be gl ., G R e tc . -2 5. 33 8, 70 -4 2. 60 0, 00 -2 9. 99 9, 78 12 .6 00 ,2 2 0, 00 0, 00 -1 2. 60 0, 22 0, 00 44 22 00 00 V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r. 1 G em H V O ) -1 .4 18 ,9 0 -1 .5 00 ,0 0 -6 82 ,3 9 81 7, 61 0, 00 0, 00 -8 17 ,6 1 0, 00 44 25 00 00 E rw er b vo n Ö ko pu nk te n 0, 00 0, 00 -7 .6 71 ,9 3 -7 .6 71 ,9 3 0, 00 0, 00 7. 67 1, 93 0, 00 44 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne -1 1. 99 9, 18 -1 1. 60 0, 00 -1 2. 30 1, 65 -7 01 ,6 5 0, 00 0, 00 70 1, 65 0, 00 14 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 21 8 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 5: 59 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 44 31 09 90 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -3 69 ,2 2 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -1 41 .4 66 ,4 6 -1 60 .4 00 ,0 0 -2 04 .7 86 ,6 9 -4 4. 38 6, 69 0, 00 0, 00 44 .3 86 ,6 9 0, 00 44 31 11 00 K as se nf eh lb et ra g G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 9, 90 -1 9, 90 0, 00 0, 00 19 ,9 0 0, 00 44 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -4 5, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 44 31 13 00 K lim a G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 86 ,2 5 -1 86 ,2 5 0, 00 0, 00 18 6, 25 0, 00 44 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en -9 .3 30 ,4 6 -5 .3 00 ,0 0 -3 .6 52 ,0 7 1. 64 7, 93 0, 00 0, 00 -1 .6 47 ,9 3 0, 00 44 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 2. 68 2, 60 -1 2. 45 0, 00 -1 1. 83 7, 54 61 2, 46 0, 00 0, 00 -6 12 ,4 6 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -8 .6 86 ,8 9 -1 9. 05 0, 00 -1 4. 42 7, 74 4. 62 2, 26 0, 00 0, 00 -4 .6 22 ,2 6 0, 00 44 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -6 .8 41 ,3 0 -9 .3 00 ,0 0 -8 .6 00 ,3 6 69 9, 64 0, 00 0, 00 -6 99 ,6 4 0, 00 44 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -2 .9 54 ,9 3 -2 .3 00 ,0 0 -3 .4 09 ,0 5 -1 .1 09 ,0 5 0, 00 0, 00 1. 10 9, 05 0, 00 44 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en -4 89 ,1 1 -2 .8 50 ,0 0 -8 51 ,6 7 1. 99 8, 33 0, 00 0, 00 -1 .9 98 ,3 3 0, 00 44 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en -2 7. 69 9, 03 -4 3. 50 0, 00 -3 5. 45 7, 49 8. 04 2, 51 0, 00 0, 00 -8 .0 42 ,5 1 0, 00 44 31 70 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en (G eb üh re n et c. ) -1 7. 13 9, 68 -1 3. 30 0, 00 -1 8. 55 0, 64 -5 .2 50 ,6 4 0, 00 0, 00 5. 25 0, 64 0, 00 44 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en -3 71 .1 50 ,9 0 -3 15 .0 00 ,0 0 -4 08 .3 60 ,3 8 -9 3. 36 0, 38 0, 00 0, 00 93 .3 60 ,3 8 0, 00 44 31 81 00 G IS -1 5. 32 1, 29 -1 0. 00 0, 00 -5 .9 78 ,3 2 4. 02 1, 68 0, 00 0, 00 -4 .0 21 ,6 8 0, 00 44 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le , S on de ra bg ab en -8 6. 62 8, 15 -8 9. 50 0, 00 -6 1. 72 0, 85 27 .7 79 ,1 5 0, 00 0, 00 -2 7. 77 9, 15 0, 00 44 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e u. a . L S P -3 .3 06 ,0 0 -5 .0 00 ,0 0 -2 .7 13 ,2 0 2. 28 6, 80 0, 00 0, 00 -2 .2 86 ,8 0 0, 00 44 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 44 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 = 19 O rd en tli ch e A uf w en du ng en (S um m e au s N um m er n 12 b is 1 8) -1 1. 45 9. 03 1, 95 -1 2. 11 9. 85 0, 00 -1 2. 09 5. 78 5, 94 24 .0 64 ,0 6 0, 00 0, 00 -2 4. 06 4, 06 0, 00 = 20 O rd en tli ch es E rg eb ni s (S al do a us N um m er n 11 u nd 1 9) 20 8. 15 5, 19 -1 .8 36 .9 00 ,0 0 -3 95 .2 14 ,7 5 1. 44 1. 68 5, 25 0, 00 0, 00 -1 .4 41 .6 85 ,2 5 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 2. 02 1. 75 4, 74 + 50 0. 00 0, 00 2. 35 3. 71 9, 30 1. 85 3. 71 9, 30 0, 00 0, 00 -1 .8 53 .7 19 ,3 0 0, 00 53 11 00 00 E rtr äg e au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 0, 00 50 0. 00 0, 00 0, 00 -5 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 0, 00 53 12 00 00 E rtr äg e au s de r V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls g er in gw er tig e V er m ög en sg eg en st än de u nd d er en A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 2. 02 1. 75 4, 74 0, 00 2. 35 3. 71 9, 30 2. 35 3. 71 9, 30 0, 00 0, 00 -2 .3 53 .7 19 ,3 0 0, 00 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en -1 08 .1 45 ,0 0 - 0, 00 -1 8. 01 8, 65 -1 8. 01 8, 65 0, 00 0, 00 18 .0 18 ,6 5 0, 00 53 22 00 00 A uf w en du ng en a us d er V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls ge rin gw er tig e V er m ög sg eg ns tä nd e un d de re n A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) -1 08 .1 45 ,0 0 0, 00 -1 8. 01 8, 65 -1 8. 01 8, 65 0, 00 0, 00 18 .0 18 ,6 5 0, 00 15 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it Pl an ve rg le ic h 20 21 9 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 5: 59 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 = 23 So nd er er ge bn is (S al do a us N um m er n 21 u nd 2 2) 1. 91 3. 60 9, 74 50 0. 00 0, 00 2. 33 5. 70 0, 65 1. 83 5. 70 0, 65 0, 00 0, 00 -1 .8 35 .7 00 ,6 5 0, 00 = 24 G es am te rg eb ni s (S um m e au s N um m er n 20 u nd 2 3) 2. 12 1. 76 4, 93 -1 .3 36 .9 00 ,0 0 1. 94 0. 48 5, 90 3. 27 7. 38 5, 90 0, 00 0, 00 -3 .2 77 .3 85 ,9 0 0, 00 na ch ric ht lic h: B eh an dl un g vo n Ü be rs ch üs se n un d Fe hl be tr äg en ** * E nd e de r L is te "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " * ** 16 So n d e r- e rg e b n is O rd e n tl ic h e s Er ge b n is V o rj ah r zw e it vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r d ri tt vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s So n d e r- e rg e b n is se s 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s b zw . A n fa n gs b e st än d e 3 ) 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 .2 4 3 .3 6 0 ,2 5 4 .7 9 6 .2 5 8 ,6 9 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 2 A b d e ck u n g vo rg e tr ag e n e r Fe h lb e tr äg e a u s d e m o rd e n tl ic h e n Er ge b n is 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s -3 9 5 .2 1 4 ,7 5 -3 9 5 .2 1 4 ,7 5 4 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag sa n te ils d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s au f d as B as is ka p it al n ac h A rt . 1 3 A b s. 6 d e s G e se tz e s zu r R e fo rm d e s G e m e in d e h au sh al ts re ch ts 0 ,0 0 0 ,0 0 5 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 6 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h e in e n Ü b e rs ch u ss d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 7 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s So n d e re rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s -2 .3 3 5 .7 0 0 ,6 5 2 .3 3 5 .7 0 0 ,6 5 8 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 9 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 V o rt rä ge n ic h t ge d e ck te r Fe h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s d e s H au sh al ts ja h re s so w ie a u s V o rj ah re n in d as Fo lg e ja h r 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 1 V e rr e ch n u n g e in e s au s d e m d ri tt vo ra n ge ga n ge n e n J ah r vo rg e tr ag e n e n F e h lb e tr ag s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 vo rl äu fi ge E n d b e st än d e 1 .8 4 8 .1 4 5 ,5 0 7 .1 3 1 .9 5 9 ,3 4 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 1 4 U m b u ch u n g au s d e n E rg e b n is rü ck la ge n in d as B as is ka p it al n ac h § 2 3 S at z 4 G e m H V O 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 N ac h ri ch tl ic h : V e rä n d e ru n g d e s B as is ka p it al s au f G ru n d v o n B e ri ch ti gu n ge n d e r Er ö ff n u n gs b ila n z 0 ,0 0 1 6 En d b e st än d e d e s B as is ka p it al s, d e r Er ge b n is rü ck la ge n u n d d e s Fe h lb e tr ag sv o rt ra gs 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .8 4 8 .1 4 5 ,5 0 7 .1 3 1 .9 5 9 ,3 4 3 1 .5 4 6 .1 0 5 ,9 9 F e st st e ll u n g , A u fg li e d e ru n g u n d V e rw e n d u n g d e s Ja h re se rg e b n is se s St u fe n d e r Er ge b n is ve rw e n d u n g u n d d e s H au sh al ts au sg le ic h s1 ) Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s vo rg e tr ag e n e F e h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s a u s d e m R ü ck la ge n a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s B as is - ka p it al EU R 2 ) 17 müller Schreibmaschine 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses müller Schreibmaschine 1Seite : 10.05.2022Datum: 13:57:38Uhrzeit:Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 2021 Stand zum 31.12. des Haushaltsjahres 2021 EUR Stand zum 01.01. des Haushaltsjahres 2021 EUR Art 1. Ergebnisrücklagen 8.980.104,847.039.618,94 1.1 1.848.145,502.243.360,25Rücklagen aus Überschüssen des orgentlichen Ergebnisses 1.848.145,502.243.360,2520100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.2 7.131.959,344.796.258,69Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.131.959,344.796.258,6920200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,000,00 Rücklagen gesamt 8.980.104,847.039.618,94 *** Ende der Liste "Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss" *** 18 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 21 1 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 6: 50 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 6. 57 0. 25 4, 99 + 5. 98 4. 20 0, 00 6. 51 9. 98 6, 95 53 5. 78 6, 95 0, 00 0, 00 -5 35 .7 86 ,9 5 0, 00 60 11 00 00 G ru nd st eu er A 36 .9 66 ,6 3 37 .0 00 ,0 0 40 .8 41 ,5 1 3. 84 1, 51 0, 00 0, 00 -3 .8 41 ,5 1 0, 00 60 12 00 00 G ru nd st eu er B 50 7. 14 2, 17 57 0. 00 0, 00 60 9. 68 4, 03 39 .6 84 ,0 3 0, 00 0, 00 -3 9. 68 4, 03 0, 00 60 13 00 00 G ew er be st eu er 1. 83 8. 81 9, 82 1. 70 0. 00 0, 00 2. 06 9. 10 5, 68 36 9. 10 5, 68 0, 00 0, 00 -3 69 .1 05 ,6 8 0, 00 60 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 3. 04 3. 04 7, 90 3. 15 1. 60 0, 00 3. 22 1. 83 3, 00 70 .2 33 ,0 0 0, 00 0, 00 -7 0. 23 3, 00 0, 00 60 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 27 7. 32 1, 37 26 4. 00 0, 00 30 8. 33 9, 73 44 .3 39 ,7 3 0, 00 0, 00 -4 4. 33 9, 73 0, 00 60 32 00 00 H un de st eu er 14 .3 30 ,8 1 15 .0 00 ,0 0 20 .9 58 ,0 0 5. 95 8, 00 0, 00 0, 00 -5 .9 58 ,0 0 0, 00 60 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 2. 57 9, 00 2. 00 0, 00 4. 94 2, 00 2. 94 2, 00 0, 00 0, 00 -2 .9 42 ,0 0 0, 00 60 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 94 1, 99 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 60 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 22 0. 28 7, 00 24 4. 60 0, 00 24 4. 28 3, 00 -3 17 ,0 0 0, 00 0, 00 31 7, 00 0, 00 60 53 00 00 G ew er be st eu er -K om pe ns at io ns za hl un g 62 8. 81 8, 30 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 2. 92 8. 71 9, 22 + 2. 61 1. 40 0, 00 3. 40 0. 26 3, 70 78 8. 86 3, 70 0, 00 0, 00 -7 88 .8 63 ,7 0 0, 00 61 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 1. 75 1. 72 0, 70 1. 75 4. 00 0, 00 2. 17 0. 50 9, 40 41 6. 50 9, 40 0, 00 0, 00 -4 16 .5 09 ,4 0 0, 00 61 31 00 00 S on st ig e al lg em ei ne Z uw ei su ng en v om L an d 96 .9 42 ,6 9 0, 00 4. 01 9, 96 4. 01 9, 96 0, 00 0, 00 -4 .0 19 ,9 6 0, 00 61 40 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v om B un d 0, 00 0, 00 65 7, 00 65 7, 00 0, 00 0, 00 -6 57 ,0 0 0, 00 61 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 1. 06 8. 23 3, 85 85 6. 80 0, 00 1. 16 5. 13 7, 69 30 8. 33 7, 69 0, 00 0, 00 -3 08 .3 37 ,6 9 0, 00 61 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 64 0, 00 50 0, 00 56 0, 00 60 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 0, 00 0, 00 61 42 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 0, 00 0, 00 44 9, 50 44 9, 50 0, 00 0, 00 -4 49 ,5 0 0, 00 61 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 11 .1 81 ,9 8 10 0, 00 58 .9 30 ,1 5 58 .8 30 ,1 5 0, 00 0, 00 -5 8. 83 0, 15 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 24 2. 54 5, 54 + 25 3. 95 0, 00 32 5. 77 3, 50 71 .8 23 ,5 0 0, 00 0, 00 -7 1. 82 3, 50 0, 00 63 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 14 .2 25 ,0 3 12 .0 50 ,0 0 20 .9 94 ,3 8 8. 94 4, 38 0, 00 0, 00 -8 .9 44 ,3 8 0, 00 63 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 25 .8 33 ,0 0 32 .0 00 ,0 0 27 .7 03 ,8 0 -4 .2 96 ,2 0 0, 00 0, 00 4. 29 6, 20 0, 00 63 21 00 00 E in za hl un ge n au s B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he n E nt ge lte n 0, 00 20 0, 00 0, 00 -2 00 ,0 0 0, 00 0, 00 20 0, 00 0, 00 63 21 00 10 F eu er w eh rk os te ne rs ät ze 14 .1 38 ,3 1 12 .0 00 ,0 0 16 .4 49 ,3 2 4. 44 9, 32 0, 00 0, 00 -4 .4 49 ,3 2 0, 00 63 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 68 .5 61 ,0 0 78 .0 00 ,0 0 94 .0 26 ,0 0 16 .0 26 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 6. 02 6, 00 0, 00 63 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 25 .6 81 ,6 0 39 .0 00 ,0 0 29 .9 17 ,0 0 -9 .0 83 ,0 0 0, 00 0, 00 9. 08 3, 00 0, 00 19 müller Schreibmaschine 5. Gesamtfinanzrechnung G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 21 2 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 6: 50 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 63 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 48 .6 06 ,1 3 23 .2 00 ,0 0 92 .9 17 ,5 6 69 .7 17 ,5 6 0, 00 0, 00 -6 9. 71 7, 56 0, 00 63 21 70 00 S po rth al le B en ut zu ng sg eb üh re n 85 5, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 63 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 1. 53 2, 47 3. 50 0, 00 2. 19 3, 66 -1 .3 06 ,3 4 0, 00 0, 00 1. 30 6, 34 0, 00 63 22 00 00 E in za hl un ge n E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rta ge sp fle ge 43 .1 13 ,0 0 54 .0 00 ,0 0 41 .5 71 ,7 8 -1 2. 42 8, 22 0, 00 0, 00 12 .4 28 ,2 2 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 74 9. 51 3, 72 + 61 3. 25 0, 00 71 7. 29 8, 00 10 4. 04 8, 00 0, 00 0, 00 -1 04 .0 48 ,0 0 0, 00 64 11 00 00 E in za hl un ge n au s M ie te n un d P ac ht en 29 0. 33 6, 83 18 2. 10 0, 00 23 9. 23 6, 64 57 .1 36 ,6 4 0, 00 0, 00 -5 7. 13 6, 64 0, 00 64 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 4. 15 0, 00 4. 00 0, 00 3. 95 7, 57 -4 2, 43 0, 00 0, 00 42 ,4 3 0, 00 64 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 12 .0 00 ,0 0 8. 00 0, 00 11 .1 00 ,0 0 3. 10 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .1 00 ,0 0 0, 00 64 21 00 00 E in za hl un ge n au s V er ka uf 16 .7 68 ,1 9 15 .5 00 ,0 0 24 .8 68 ,0 4 9. 36 8, 04 0, 00 0, 00 -9 .3 68 ,0 4 0, 00 64 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 32 .9 09 ,9 5 37 .0 00 ,0 0 36 .1 14 ,2 5 -8 85 ,7 5 0, 00 0, 00 88 5, 75 0, 00 64 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 50 .2 86 ,6 7 49 .0 00 ,0 0 54 .5 93 ,4 4 5. 59 3, 44 0, 00 0, 00 -5 .5 93 ,4 4 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 10 3. 43 2, 07 68 .7 50 ,0 0 10 4. 35 9, 61 35 .6 09 ,6 1 0, 00 0, 00 -3 5. 60 9, 61 0, 00 64 61 00 10 M ie tn eb en -/B et rie bs ko st en 11 4. 58 6, 87 12 2. 40 0, 00 12 2. 83 5, 26 43 5, 26 0, 00 0, 00 -4 35 ,2 6 0, 00 64 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 2. 14 6, 24 2. 00 0, 00 1. 11 8, 89 -8 81 ,1 1 0, 00 0, 00 88 1, 11 0, 00 64 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 1. 33 5, 91 3. 50 0, 00 3. 61 7, 40 11 7, 40 0, 00 0, 00 -1 17 ,4 0 0, 00 64 61 30 00 B lä se rk la ss e 11 .2 30 ,9 5 13 .0 00 ,0 0 11 .1 97 ,2 2 -1 .8 02 ,7 8 0, 00 0, 00 1. 80 2, 78 0, 00 64 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 55 .1 52 ,5 1 54 .0 00 ,0 0 51 .3 90 ,5 7 -2 .6 09 ,4 3 0, 00 0, 00 2. 60 9, 43 0, 00 64 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 49 .6 16 ,6 7 48 .0 00 ,0 0 48 .7 22 ,1 8 72 2, 18 0, 00 0, 00 -7 22 ,1 8 0, 00 64 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 4. 08 1, 03 5. 50 0, 00 4. 18 6, 93 -1 .3 13 ,0 7 0, 00 0, 00 1. 31 3, 07 0, 00 64 61 90 00 K os te ne rs ät ze 1. 47 9, 83 50 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 50 0, 00 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 23 4. 70 9, 11 + 25 0. 20 0, 00 29 4. 44 2, 77 44 .2 42 ,7 7 0, 00 0, 00 -4 4. 24 2, 77 0, 00 64 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 0, 00 2. 50 0, 00 4. 41 3, 17 1. 91 3, 17 0, 00 0, 00 -1 .9 13 ,1 7 0, 00 64 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 0, 00 2. 50 0, 00 8. 29 1, 69 5. 79 1, 69 0, 00 0, 00 -5 .7 91 ,6 9 0, 00 64 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 75 .6 46 ,5 1 75 .3 00 ,0 0 87 .6 09 ,9 2 12 .3 09 ,9 2 0, 00 0, 00 -1 2. 30 9, 92 0, 00 64 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 64 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 8. 77 5, 00 14 .5 00 ,0 0 13 .4 75 ,0 0 -1 .0 25 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 02 5, 00 0, 00 20 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 21 3 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 6: 50 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 64 85 00 00 E rs ta ttu ng en v on v er bu nd en en U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 15 0. 08 7, 60 15 4. 50 0, 00 18 0. 65 2, 99 26 .1 52 ,9 9 0, 00 0, 00 -2 6. 15 2, 99 0, 00 64 88 00 00 E rs ta ttu ng en v on ü br ig en B er ei ch en 20 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 77 .6 40 ,4 4 + 73 .1 50 ,0 0 79 .8 35 ,9 2 6. 68 5, 92 0, 00 0, 00 -6 .6 85 ,9 2 0, 00 66 10 20 00 Z in se in na hm en a us F es tg el de rn u nd G iro ko nt en 3. 08 6, 73 0, 00 3. 08 2, 94 3. 08 2, 94 0, 00 0, 00 -3 .0 82 ,9 4 0, 00 66 16 00 00 Z in se in za hl un ge n vo n öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 74 .5 53 ,7 1 73 .1 50 ,0 0 76 .6 22 ,9 8 3. 47 2, 98 0, 00 0, 00 -3 .4 72 ,9 8 0, 00 66 51 00 00 G ew in na nt ei le a us v er bu nd en en U nt er ne hm en u nd B et ei lig un ge n 0, 00 0, 00 13 0, 00 13 0, 00 0, 00 0, 00 -1 30 ,0 0 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 14 6. 79 3, 98 + 13 0. 10 0, 00 13 7. 42 8, 04 7. 32 8, 04 0, 00 0, 00 -7 .3 28 ,0 4 0, 00 65 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n 13 2. 83 1, 67 12 0. 00 0, 00 12 4. 32 8, 44 4. 32 8, 44 0, 00 0, 00 -4 .3 28 ,4 4 0, 00 65 61 00 00 E in za hl un ge n au s B uß ge ld er n 2. 47 5, 00 1. 10 0, 00 1. 89 3, 25 79 3, 25 0, 00 0, 00 -7 93 ,2 5 0, 00 65 62 00 00 E in za hl un ge n au s S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 11 .4 87 ,3 1 9. 00 0, 00 11 .2 06 ,3 5 2. 20 6, 35 0, 00 0, 00 -2 .2 06 ,3 5 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 10 .9 50 .1 77 ,0 0 9. 91 6. 25 0, 00 11 .4 75 .0 28 ,8 8 1. 55 8. 77 8, 88 0, 00 0, 00 -1 .5 58 .7 78 ,8 8 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n -2 .8 38 .2 09 ,0 5 - -3 .1 72 .6 00 ,0 0 -3 .0 60 .2 79 ,5 1 11 2. 32 0, 49 0, 00 0, 00 -1 12 .3 20 ,4 9 0, 00 70 11 00 00 B ea m te D ie ns ta us za hl un ge n -2 87 .6 75 ,9 8 -3 62 .0 50 ,0 0 -3 28 .3 13 ,6 3 33 .7 36 ,3 7 0, 00 0, 00 -3 3. 73 6, 37 0, 00 70 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta us za hl un ge n -1 .8 87 .1 45 ,7 8 -1 .9 18 .5 50 ,0 0 -1 .9 14 .6 43 ,3 7 3. 90 6, 63 0, 00 0, 00 -3 .9 06 ,6 3 0, 00 70 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -1 52 .4 60 ,4 4 -1 65 .4 50 ,0 0 -2 57 .2 81 ,6 8 -9 1. 83 1, 68 0, 00 0, 00 91 .8 31 ,6 8 0, 00 70 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en -1 45 .5 03 ,8 6 -1 39 .6 00 ,0 0 -1 50 .2 37 ,5 1 -1 0. 63 7, 51 0, 00 0, 00 10 .6 37 ,5 1 0, 00 70 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g -3 66 .2 78 ,9 9 -3 57 .5 50 ,0 0 -3 85 .2 16 ,9 3 -2 7. 66 6, 93 0, 00 0, 00 27 .6 66 ,9 3 0, 00 70 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te 85 6, 00 -2 29 .4 00 ,0 0 -2 4. 58 6, 39 20 4. 81 3, 61 0, 00 0, 00 -2 04 .8 13 ,6 1 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en -1 .2 33 .5 47 ,8 2 - -1 .7 08 .4 00 ,0 0 -1 .7 15 .6 30 ,3 6 -7 .2 30 ,3 6 0, 00 0, 00 7. 23 0, 36 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en -1 88 .7 30 ,3 2 -3 35 .6 00 ,0 0 -4 97 .0 09 ,5 5 -1 61 .4 09 ,5 5 0, 00 0, 00 16 1. 40 9, 55 0, 00 72 11 10 00 W in te rd ie ns t -6 .1 34 ,7 7 -2 7. 00 0, 00 -1 5. 05 7, 61 11 .9 42 ,3 9 0, 00 0, 00 -1 1. 94 2, 39 0, 00 72 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n -4 0. 30 6, 82 -1 50 .0 00 ,0 0 -9 5. 74 0, 37 54 .2 59 ,6 3 0, 00 0, 00 -5 4. 25 9, 63 0, 00 72 11 30 00 K eh rm as ch in e -1 2. 32 3, 01 -1 5. 00 0, 00 -1 5. 23 6, 11 -2 36 ,1 1 0, 00 0, 00 23 6, 11 0, 00 72 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei ne 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -4 .5 70 ,0 1 25 .4 29 ,9 9 0, 00 0, 00 -2 5. 42 9, 99 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s -6 .4 40 ,6 5 -3 8. 70 0, 00 -7 .6 25 ,6 2 31 .0 74 ,3 8 0, 00 0, 00 -3 1. 07 4, 38 0, 00 21 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 21 4 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 6: 50 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n -1 03 .5 60 ,7 9 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 10 .8 72 ,0 9 -1 0. 87 2, 09 0, 00 0, 00 10 .8 72 ,0 9 0, 00 72 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s -4 6. 57 3, 15 -5 9. 95 0, 00 -5 0. 75 6, 65 9. 19 3, 35 0, 00 0, 00 -9 .1 93 ,3 5 0, 00 72 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n, s of er n ni ch t i n sp ez ie lle re m K on to z u ve rb uc he n -4 1. 61 1, 32 -4 2. 00 0, 00 -3 5. 70 9, 03 6. 29 0, 97 0, 00 0, 00 -6 .2 90 ,9 7 0, 00 72 31 00 00 M ie te n in kl . M ie tn eb en ko st en u nd P ac ht en , s ow ei t n ic ht K on to 7 23 3, 7 23 4 od er 7 23 5 -3 7. 93 8, 39 -3 8. 10 0, 00 -3 4. 70 9, 94 3. 39 0, 06 0, 00 0, 00 -3 .3 90 ,0 6 0, 00 72 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng -6 8. 26 3, 76 -7 3. 90 0, 00 -7 3. 24 5, 02 65 4, 98 0, 00 0, 00 -6 54 ,9 8 0, 00 72 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d -1 32 .3 11 ,3 6 -1 33 .1 00 ,0 0 -1 66 .0 05 ,6 3 -3 2. 90 5, 63 0, 00 0, 00 32 .9 05 ,6 3 0, 00 72 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d -1 41 .9 22 ,3 7 -1 61 .5 50 ,0 0 -1 44 .5 66 ,3 2 16 .9 83 ,6 8 0, 00 0, 00 -1 6. 98 3, 68 0, 00 72 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) -9 3. 22 1, 27 -9 6. 00 0, 00 -9 0. 24 7, 81 5. 75 2, 19 0, 00 0, 00 -5 .7 52 ,1 9 0, 00 72 41 50 00 A uf w an d G as be zu g B H K W -5 2. 61 4, 57 -9 0. 00 0, 00 -1 08 .6 05 ,0 2 -1 8. 60 5, 02 0, 00 0, 00 18 .6 05 ,0 2 0, 00 72 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -5 31 ,3 6 -2 .0 00 ,0 0 -4 22 ,8 1 1. 57 7, 19 0, 00 0, 00 -1 .5 77 ,1 9 0, 00 72 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 58 ,4 5 -5 00 ,0 0 -1 63 ,7 5 33 6, 25 0, 00 0, 00 -3 36 ,2 5 0, 00 72 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -7 0, 16 42 9, 84 0, 00 0, 00 -4 29 ,8 4 0, 00 72 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -4 7, 54 -5 00 ,0 0 -9 1, 21 40 8, 79 0, 00 0, 00 -4 08 ,7 9 0, 00 72 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .3 74 ,6 9 -5 00 ,0 0 -2 1, 17 47 8, 83 0, 00 0, 00 -4 78 ,8 3 0, 00 72 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .6 20 ,0 4 -4 .0 00 ,0 0 -2 .8 08 ,1 6 1. 19 1, 84 0, 00 0, 00 -1 .1 91 ,8 4 0, 00 72 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -7 .7 71 ,2 3 -8 .0 00 ,0 0 -9 .3 95 ,1 1 -1 .3 95 ,1 1 0, 00 0, 00 1. 39 5, 11 0, 00 72 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -5 8, 98 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 72 51 00 90 R V -H D 1 91 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -5 .4 48 ,9 7 -8 .0 00 ,0 0 -1 1. 68 3, 14 -3 .6 83 ,1 4 0, 00 0, 00 3. 68 3, 14 0, 00 72 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .3 37 ,8 4 -3 .5 00 ,0 0 -2 .3 17 ,9 9 1. 18 2, 01 0, 00 0, 00 -1 .1 82 ,0 1 0, 00 72 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -9 .8 40 ,3 8 -1 0. 00 0, 00 -4 .4 56 ,3 8 5. 54 3, 62 0, 00 0, 00 -5 .5 43 ,6 2 0, 00 72 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -2 .0 35 ,2 6 -7 .0 00 ,0 0 -1 7. 85 3, 63 -1 0. 85 3, 63 0, 00 0, 00 10 .8 53 ,6 3 0, 00 72 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .4 41 ,2 4 -1 .5 00 ,0 0 -1 .5 71 ,3 0 -7 1, 30 0, 00 0, 00 71 ,3 0 0, 00 72 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 .5 49 ,0 5 -2 .0 00 ,0 0 -4 .7 49 ,8 6 -2 .7 49 ,8 6 0, 00 0, 00 2. 74 9, 86 0, 00 72 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 83 ,2 7 -2 .5 00 ,0 0 -3 .1 94 ,1 7 -6 94 ,1 7 0, 00 0, 00 69 4, 17 0, 00 72 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .3 72 ,0 4 -1 .5 00 ,0 0 -1 .9 15 ,6 7 -4 15 ,6 7 0, 00 0, 00 41 5, 67 0, 00 72 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .3 37 ,2 9 -2 .5 00 ,0 0 -2 .3 72 ,0 1 12 7, 99 0, 00 0, 00 -1 27 ,9 9 0, 00 72 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -3 .6 39 ,8 4 -1 .5 00 ,0 0 -1 .2 06 ,9 0 29 3, 10 0, 00 0, 00 -2 93 ,1 0 0, 00 22 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 21 5 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 6: 50 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 51 01 90 R V -G B 30 - H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 .6 86 ,0 6 0, 00 -1 .5 51 ,6 0 -1 .5 51 ,6 0 0, 00 0, 00 1. 55 1, 60 0, 00 72 51 02 00 R V -G B 2 34 5 -9 45 ,7 0 0, 00 -1 61 ,9 2 -1 61 ,9 2 0, 00 0, 00 16 1, 92 0, 00 72 51 02 01 R V -G B 3 33 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 -1 34 ,7 0 -1 34 ,7 0 0, 00 0, 00 13 4, 70 0, 00 72 51 02 02 R V -G B 9 99 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 -1 2, 80 -1 2, 80 0, 00 0, 00 12 ,8 0 0, 00 72 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n -6 51 ,8 1 -2 .5 00 ,0 0 -2 66 ,3 5 2. 23 3, 65 0, 00 0, 00 -2 .2 33 ,6 5 0, 00 72 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n -1 93 ,1 7 -5 00 ,0 0 -7 05 ,5 6 -2 05 ,5 6 0, 00 0, 00 20 5, 56 0, 00 72 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 -3 .3 39 ,8 9 -2 .0 00 ,0 0 -1 .5 62 ,7 4 43 7, 26 0, 00 0, 00 -4 37 ,2 6 0, 00 72 51 02 40 R V -B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 56 ,9 5 24 3, 05 0, 00 0, 00 -2 43 ,0 5 0, 00 72 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n -5 .7 40 ,6 6 -8 .0 00 ,0 0 -6 .2 68 ,1 4 1. 73 1, 86 0, 00 0, 00 -1 .7 31 ,8 6 0, 00 72 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s -4 .0 60 ,5 2 -6 .2 00 ,0 0 -1 .0 66 ,6 5 5. 13 3, 35 0, 00 0, 00 -5 .1 33 ,3 5 0, 00 72 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n -5 68 ,9 7 -2 .0 00 ,0 0 -3 5, 68 1. 96 4, 32 0, 00 0, 00 -1 .9 64 ,3 2 0, 00 72 61 00 00 B es on de re z ah lu ng sw irk sa m e A uf w en du ng en fü r B es ch äf tig te 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 50 0, 00 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 72 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g -1 4. 18 0, 37 -4 3. 10 0, 00 -1 5. 75 4, 33 27 .3 45 ,6 7 0, 00 0, 00 -2 7. 34 5, 67 0, 00 72 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g -2 6. 95 2, 12 -1 4. 30 0, 00 -1 2. 81 4, 30 1. 48 5, 70 0, 00 0, 00 -1 .4 85 ,7 0 0, 00 72 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g -2 68 ,3 9 -1 .0 00 ,0 0 -1 .6 32 ,2 9 -6 32 ,2 9 0, 00 0, 00 63 2, 29 0, 00 72 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au sz ah lu ng en -3 4. 81 5, 99 -2 0. 30 0, 00 -4 0. 38 9, 02 -2 0. 08 9, 02 0, 00 0, 00 20 .0 89 ,0 2 0, 00 72 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K -1 .9 60 ,9 3 -1 .0 00 ,0 0 -6 36 ,0 0 36 4, 00 0, 00 0, 00 -3 64 ,0 0 0, 00 72 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en -2 3. 08 1, 51 -1 5. 00 0, 00 -8 .4 23 ,8 9 6. 57 6, 11 0, 00 0, 00 -6 .5 76 ,1 1 0, 00 72 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm at er ia l -1 8. 56 5, 61 -2 6. 00 0, 00 -2 8. 67 7, 44 -2 .6 77 ,4 4 0, 00 0, 00 2. 67 7, 44 0, 00 72 75 00 00 L er nm itt el -8 5, 04 -3 00 ,0 0 -3 21 ,8 2 -2 1, 82 0, 00 0, 00 21 ,8 2 0, 00 72 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f -1 .0 36 ,3 1 -1 .0 00 ,0 0 -1 .1 36 ,7 5 -1 36 ,7 5 0, 00 0, 00 13 6, 75 0, 00 72 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n -3 2, 98 -8 00 ,0 0 0, 00 80 0, 00 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 72 91 00 00 s on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d -1 7. 63 5, 36 -1 1. 50 0, 00 -7 .9 98 ,9 4 3. 50 1, 06 0, 00 0, 00 -3 .5 01 ,0 6 0, 00 72 91 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re -7 .9 56 ,2 5 -8 .6 00 ,0 0 -6 .4 97 ,4 6 2. 10 2, 54 0, 00 0, 00 -2 .1 02 ,5 4 0, 00 72 91 15 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n -1 .6 81 ,8 0 -5 .3 00 ,0 0 -2 .9 53 ,8 0 2. 34 6, 20 0, 00 0, 00 -2 .3 46 ,2 0 0, 00 72 91 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 -7 .1 49 ,2 8 85 0, 72 0, 00 0, 00 -8 50 ,7 2 0, 00 72 91 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at -4 .1 70 ,7 4 -1 3. 50 0, 00 -4 .0 59 ,0 8 9. 44 0, 92 0, 00 0, 00 -9 .4 40 ,9 2 0, 00 23 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 21 6 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 6: 50 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en -1 .4 00 ,0 0 -4 .0 00 ,0 0 -4 .4 00 ,0 0 -4 00 ,0 0 0, 00 0, 00 40 0, 00 0, 00 72 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e -1 5. 75 8, 15 -2 5. 00 0, 00 -1 7. 10 4, 88 7. 89 5, 12 0, 00 0, 00 -7 .8 95 ,1 2 0, 00 72 91 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en 0, 00 -1 50 ,0 0 -4 0, 00 11 0, 00 0, 00 0, 00 -1 10 ,0 0 0, 00 72 91 55 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng -2 .3 77 ,6 1 -6 .0 00 ,0 0 -4 .3 51 ,4 9 1. 64 8, 51 0, 00 0, 00 -1 .6 48 ,5 1 0, 00 72 91 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in -2 60 ,0 0 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 72 91 65 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng -3 .3 48 ,0 7 -3 .2 00 ,0 0 -2 .0 36 ,0 2 1. 16 3, 98 0, 00 0, 00 -1 .1 63 ,9 8 0, 00 72 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt -1 4. 26 4, 20 -1 7. 00 0, 00 -1 6. 80 0, 00 20 0, 00 0, 00 0, 00 -2 00 ,0 0 0, 00 72 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le -2 .3 74 ,3 2 -6 .0 00 ,0 0 -3 .1 37 ,4 0 2. 86 2, 60 0, 00 0, 00 -2 .8 62 ,6 0 0, 00 72 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe -7 .8 21 ,5 0 -1 .5 00 ,0 0 -2 .3 99 ,5 0 -8 99 ,5 0 0, 00 0, 00 89 9, 50 0, 00 72 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en -1 .4 33 ,7 7 -5 .5 00 ,0 0 -3 83 ,3 8 5. 11 6, 62 0, 00 0, 00 -5 .1 16 ,6 2 0, 00 13 Z in se n un d äh nl ic he A us za hl un ge n 0, 00 - -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) -5 .0 68 .2 47 ,7 8 - -5 .2 41 .7 00 ,0 0 -5 .1 12 .8 81 ,6 9 12 8. 81 8, 31 0, 00 0, 00 -1 28 .8 18 ,3 1 0, 00 73 13 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n Zw ec kv er bä nd e un d de rg l. -5 6. 59 3, 69 -1 45 .0 00 ,0 0 -8 6. 06 5, 76 58 .9 34 ,2 4 0, 00 0, 00 -5 8. 93 4, 24 0, 00 73 18 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n üb rig e B er ei ch e -8 98 .0 19 ,4 5 -9 30 .6 00 ,0 0 -9 13 .9 17 ,7 6 16 .6 82 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 6. 68 2, 24 0, 00 73 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 73 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch -3 5. 94 5, 58 -3 0. 00 0, 00 -2 3. 18 6, 42 6. 81 3, 58 0, 00 0, 00 -6 .8 13 ,5 8 0, 00 73 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng -9 90 ,0 0 -1 .2 00 ,0 0 -1 .1 70 ,0 0 30 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0, 00 0, 00 73 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge -1 64 .4 84 ,9 9 -1 75 .0 00 ,0 0 -2 38 .2 61 ,3 7 -6 3. 26 1, 37 0, 00 0, 00 63 .2 61 ,3 7 0, 00 73 71 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an d as L an d -1 .8 34 .3 77 ,8 0 -1 .8 55 .4 00 ,0 0 -1 .8 32 .2 38 ,3 0 23 .1 61 ,7 0 0, 00 0, 00 -2 3. 16 1, 70 0, 00 73 72 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e -2 .0 57 .5 42 ,0 0 -2 .0 92 .0 00 ,0 0 -2 .0 12 .4 74 ,0 0 79 .5 26 ,0 0 0, 00 0, 00 -7 9. 52 6, 00 0, 00 73 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt -2 0. 29 4, 27 -1 0. 00 0, 00 -5 .5 68 ,0 8 4. 43 1, 92 0, 00 0, 00 -4 .4 31 ,9 2 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e A us za hl un ge n -7 08 .4 34 ,2 1 - -8 04 .1 50 ,0 0 -8 50 .3 70 ,2 8 -4 6. 22 0, 28 0, 00 0, 00 46 .2 20 ,2 8 0, 00 74 11 00 00 S on st ig e P er so na l- un d V er so rg un gs au sz ah lu ng en -3 8. 38 0, 47 -3 0. 50 0, 00 -1 9. 46 7, 25 11 .0 32 ,7 5 0, 00 0, 00 -1 1. 03 2, 75 0, 00 74 21 00 00 A us za hl un ge n fü r e hr en am tli ch e un d so ns tig e Tä tig ke it -2 6. 25 3, 00 -4 2. 60 0, 00 -2 9. 84 8, 66 12 .7 51 ,3 4 0, 00 0, 00 -1 2. 75 1, 34 0, 00 74 22 00 00 A us za hl un ge n V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r.1 G em H V O ) -1 .4 18 ,9 0 -1 .5 00 ,0 0 -6 82 ,3 9 81 7, 61 0, 00 0, 00 -8 17 ,6 1 0, 00 74 25 00 00 E rw er b vo n Ö ko pu nk te n 0, 00 0, 00 -7 .6 71 ,9 3 -7 .6 71 ,9 3 0, 00 0, 00 7. 67 1, 93 0, 00 24 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 21 7 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 6: 50 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 74 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne -1 1. 99 9, 18 -1 1. 60 0, 00 -1 2. 30 1, 65 -7 01 ,6 5 0, 00 0, 00 70 1, 65 0, 00 74 31 09 90 A us za hl un ge n fü r S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -3 69 ,2 2 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en -1 39 .0 03 ,5 0 -1 60 .4 00 ,0 0 -1 98 .1 68 ,9 9 -3 7. 76 8, 99 0, 00 0, 00 37 .7 68 ,9 9 0, 00 74 31 11 00 K as se nf eh lb et ra g G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 9, 90 -1 9, 90 0, 00 0, 00 19 ,9 0 0, 00 74 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en -4 5, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 74 31 13 00 K lim a G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 64 ,8 3 -1 64 ,8 3 0, 00 0, 00 16 4, 83 0, 00 74 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en -8 .1 04 ,1 7 -5 .3 00 ,0 0 -6 .0 54 ,8 0 -7 54 ,8 0 0, 00 0, 00 75 4, 80 0, 00 74 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en -1 2. 65 5, 13 -1 2. 45 0, 00 -1 2. 03 6, 66 41 3, 34 0, 00 0, 00 -4 13 ,3 4 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 0. 74 1, 10 -1 9. 05 0, 00 -1 2. 09 2, 47 6. 95 7, 53 0, 00 0, 00 -6 .9 57 ,5 3 0, 00 74 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -6 .6 08 ,1 6 -9 .3 00 ,0 0 -8 .9 50 ,7 7 34 9, 23 0, 00 0, 00 -3 49 ,2 3 0, 00 74 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en -2 .9 93 ,9 1 -2 .3 00 ,0 0 -3 .4 10 ,5 3 -1 .1 10 ,5 3 0, 00 0, 00 1. 11 0, 53 0, 00 74 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en -8 14 ,8 6 -2 .8 50 ,0 0 -8 13 ,1 5 2. 03 6, 85 0, 00 0, 00 -2 .0 36 ,8 5 0, 00 74 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en -2 8. 39 9, 03 -4 3. 50 0, 00 -3 0. 65 9, 41 12 .8 40 ,5 9 0, 00 0, 00 -1 2. 84 0, 59 0, 00 74 31 70 00 K on to fü hr un gs ge bü hr en G es ch äf ts au fw en du ng en -1 6. 91 1, 87 -1 3. 30 0, 00 -1 7. 27 4, 50 -3 .9 74 ,5 0 0, 00 0, 00 3. 97 4, 50 0, 00 74 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en -2 84 .2 26 ,9 4 -3 15 .0 00 ,0 0 -3 90 .5 57 ,7 1 -7 5. 55 7, 71 0, 00 0, 00 75 .5 57 ,7 1 0, 00 74 31 81 00 G IS -1 6. 07 6, 74 -1 0. 00 0, 00 -5 .5 01 ,6 3 4. 49 8, 37 0, 00 0, 00 -4 .4 98 ,3 7 0, 00 74 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le -8 9. 62 9, 20 -8 9. 50 0, 00 -6 4. 49 6, 36 25 .0 03 ,6 4 0, 00 0, 00 -2 5. 00 3, 64 0, 00 74 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e -3 .3 91 ,5 0 -5 .0 00 ,0 0 -2 .6 27 ,7 0 2. 37 2, 30 0, 00 0, 00 -2 .3 72 ,3 0 0, 00 74 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 74 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 75 93 00 00 A us za hl un ge n de s G el dv er ke hr s -1 0. 41 2, 33 -1 0. 00 0, 00 -2 7. 56 8, 99 -1 7. 56 8, 99 0, 00 0, 00 17 .5 68 ,9 9 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) -9 .8 48 .4 38 ,8 6 -1 0. 92 7. 85 0, 00 -1 0. 73 9. 16 1, 84 18 8. 68 8, 16 0, 00 0, 00 -1 88 .6 88 ,1 6 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 1. 10 1. 73 8, 14 -1 .0 11 .6 00 ,0 0 73 5. 86 7, 04 1. 74 7. 46 7, 04 0, 00 0, 00 -1 .7 47 .4 67 ,0 4 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 75 7. 45 0, 72 + 53 0. 00 0, 00 66 9. 85 6, 00 13 9. 85 6, 00 0, 00 0, 00 -1 39 .8 56 ,0 0 0, 00 68 10 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om B un d 11 .4 47 ,7 6 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 74 6. 00 2, 96 53 0. 00 0, 00 66 9. 85 6, 00 13 9. 85 6, 00 0, 00 0, 00 -1 39 .8 56 ,0 0 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 57 8. 33 0, 82 + 17 3. 00 0, 00 73 1. 73 4, 28 55 8. 73 4, 28 0, 00 0, 00 -5 58 .7 34 ,2 8 0, 00 25 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 21 8 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 6: 50 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 68 71 12 22 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0, 00 0, 00 1. 44 9, 81 1. 44 9, 81 0, 00 0, 00 -1 .4 49 ,8 1 0, 00 68 71 20 00 E in za hl un ge n au s de r A bw ic kl un g vo n Ti ef ba um aß na hm en 0, 00 0, 00 6. 06 6, 65 6. 06 6, 65 0, 00 0, 00 -6 .0 66 ,6 5 0, 00 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 9. 76 3, 16 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 71 33 60 E in za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 29 7, 09 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 56 8. 27 0, 57 17 3. 00 0, 00 72 4. 21 7, 82 55 1. 21 7, 82 0, 00 0, 00 -5 51 .2 17 ,8 2 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 2. 73 4. 86 5, 41 + 2. 03 4. 00 0, 00 3. 35 6. 19 0, 64 1. 32 2. 19 0, 64 0, 00 0, 00 -1 .3 22 .1 90 ,6 4 0, 00 68 21 11 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 1. 22 8, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 2. 73 0. 73 7, 41 2. 02 4. 00 0, 00 3. 33 5. 44 0, 64 1. 31 1. 44 0, 64 0, 00 0, 00 -1 .3 11 .4 40 ,6 4 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 2. 90 0, 00 10 .0 00 ,0 0 4. 00 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 6. 00 0, 00 0, 00 68 31 27 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 0, 00 16 .7 50 ,0 0 16 .7 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 6. 75 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 14 5. 70 0, 00 + 61 4. 40 0, 00 14 6. 55 0, 00 -4 67 .8 50 ,0 0 0, 00 0, 00 46 7. 85 0, 00 0, 00 68 60 00 00 E in za hl un gs ko nt o S pa rb rie f 0, 00 50 0. 00 0, 00 0, 00 -5 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 50 0. 00 0, 00 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 Ja hr ) 14 5. 70 0, 00 11 4. 40 0, 00 14 6. 55 0, 00 32 .1 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 2. 15 0, 00 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 4. 21 6. 34 6, 95 3. 35 1. 40 0, 00 4. 90 4. 33 0, 92 1. 55 2. 93 0, 92 0, 00 0, 00 -1 .5 52 .9 30 ,9 2 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n -2 .0 26 .4 77 ,3 5 - -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -4 41 .7 61 ,3 3 1. 35 8. 23 8, 67 0, 00 -4 50 .0 00 ,0 0 -1 .8 08 .2 38 ,6 7 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 3. 29 2, 10 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke -2 .0 22 .4 08 ,2 1 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -4 35 .3 58 ,2 0 1. 36 4. 64 1, 80 0, 00 -4 50 .0 00 ,0 0 -1 .8 14 .6 41 ,8 0 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s -7 .3 61 ,2 4 0, 00 -6 .4 03 ,1 3 -6 .4 03 ,1 3 0, 00 0, 00 6. 40 3, 13 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -2 .9 24 .0 03 ,8 0 - -4 .6 23 .0 00 ,0 0 -1 .0 25 .5 87 ,9 5 3. 59 7. 41 2, 05 0, 00 -2 50 .0 00 ,0 0 -3 .8 47 .4 12 ,0 5 -3 .5 13 .5 00 ,0 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en -1 .1 10 .3 78 ,2 1 -2 0. 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en 0, 00 0, 00 -3 33 .8 30 ,0 7 -3 33 .8 30 ,0 7 0, 00 0, 00 33 3. 83 0, 07 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n -5 10 .8 91 ,3 6 0, 00 -1 1. 60 2, 24 -1 1. 60 2, 24 0, 00 0, 00 11 .6 02 ,2 4 0, 00 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en -3 .3 07 ,3 4 -2 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 .0 00 ,0 0 -2 .0 00 .0 00 ,0 0 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en -8 39 ,4 7 0, 00 -2 .5 18 ,6 0 -2 .5 18 ,6 0 0, 00 0, 00 2. 51 8, 60 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd an de re n B et rie bs ge bä ud en -1 8. 06 8, 15 -3 0. 00 0, 00 -8 6. 12 3, 34 -5 6. 12 3, 34 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 -9 3. 87 6, 66 -2 3. 50 0, 00 26 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 21 9 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 6: 50 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0, 00 0, 00 -8 5. 14 0, 09 -8 5. 14 0, 09 0, 00 0, 00 85 .1 40 ,0 9 0, 00 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - u nd A bf al le nt so rg un gs an la ge n -6 9. 28 5, 31 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en -7 95 .1 91 ,7 0 -1 .1 48 .0 00 ,0 0 -1 38 .5 45 ,6 8 1. 00 9. 45 4, 32 0, 00 0, 00 -1 .0 09 .4 54 ,3 2 -8 15 .0 00 ,0 0 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en -1 24 .8 65 ,9 3 -5 75 .0 00 ,0 0 -1 5. 21 9, 67 55 9. 78 0, 33 0, 00 0, 00 -5 59 .7 80 ,3 3 -2 50 .0 00 ,0 0 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 -7 10 .0 00 ,0 0 -2 00 .6 24 ,3 7 50 9. 37 5, 63 0, 00 0, 00 -5 09 .3 75 ,6 3 -4 00 .0 00 ,0 0 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n -2 02 .6 97 ,3 5 0, 00 -1 40 .7 93 ,0 4 -1 40 .7 93 ,0 4 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 40 .7 93 ,0 4 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s -8 8. 47 8, 98 -1 40 .0 00 ,0 0 -1 1. 19 0, 85 12 8. 80 9, 15 0, 00 0, 00 -1 28 .8 09 ,1 5 -2 5. 00 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en -5 57 .6 96 ,3 7 - -3 67 .1 50 ,0 0 -2 07 .2 85 ,8 7 15 9. 86 4, 13 0, 00 -3 4. 40 0, 00 -1 94 .2 64 ,1 3 -1 54 .0 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en -4 2. 40 9, 61 -9 7. 40 0, 00 0, 00 97 .4 00 ,0 0 0, 00 -1 4. 40 0, 00 -1 11 .8 00 ,0 0 -4 0. 00 0, 00 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n M as ch in en -4 .6 07 ,5 9 -5 9. 40 0, 00 -4 6. 40 3, 61 12 .9 96 ,3 9 0, 00 0, 00 -1 2. 99 6, 39 -1 2. 50 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en -2 56 .6 44 ,0 3 0, 00 -3 4. 15 6, 83 -3 4. 15 6, 83 0, 00 0, 00 34 .1 56 ,8 3 0, 00 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n -7 .0 31 ,4 7 -2 .5 00 ,0 0 -1 .1 18 ,0 2 1. 38 1, 98 0, 00 0, 00 -1 .3 81 ,9 8 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng -2 47 .0 03 ,6 7 -2 07 .8 50 ,0 0 -1 25 .6 07 ,4 1 82 .2 42 ,5 9 0, 00 -2 0. 00 0, 00 -1 02 .2 42 ,5 9 -1 01 .5 00 ,0 0 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en -2 .1 22 .1 00 ,0 0 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 43 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en A nt ei le n -5 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig e A nt ei ls re ch te -1 22 .1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 60 00 00 A us za hl un gs ko nt o S pa rb rie f -1 .5 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en -5 70 .2 00 ,0 0 - -1 19 .8 50 ,0 0 -1 .0 75 .0 00 ,0 0 -9 55 .1 50 ,0 0 0, 00 0, 00 95 5. 15 0, 00 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d -7 0. 20 0, 00 -1 19 .8 50 ,0 0 -7 5. 00 0, 00 44 .8 50 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 4. 85 0, 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t üb er 1 J ah r) -5 00 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n -1 4. 45 2, 18 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en -1 4. 45 2, 18 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) -8 .2 14 .9 29 ,7 0 -6 .9 10 .0 00 ,0 0 -2 .7 49 .6 35 ,1 5 4. 16 0. 36 4, 85 0, 00 -7 34 .4 00 ,0 0 -4 .8 94 .7 64 ,8 5 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) -3 .9 98 .5 82 ,7 5 -3 .5 58 .6 00 ,0 0 2. 15 4. 69 5, 77 5. 71 3. 29 5, 77 0, 00 -7 34 .4 00 ,0 0 -6 .4 47 .6 95 ,7 7 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) -2 .8 96 .8 44 ,6 1 -4 .5 70 .2 00 ,0 0 2. 89 0. 56 2, 81 7. 46 0. 76 2, 81 0, 00 -7 34 .4 00 ,0 0 -8 .1 95 .1 62 ,8 1 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 27 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 21 1 0 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 6: 50 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 69 20 20 00 K re di ta uf na hm en fü r I nv es tit io ne n be im B un d (L au fz ei t ü be r 1 b is e in sc hl . 5 J ah re ) 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0. 00 0, 00 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) -2 .8 96 .8 44 ,6 1 -3 .5 70 .2 00 ,0 0 2. 89 0. 56 2, 81 6. 46 0. 76 2, 81 0, 00 -7 34 .4 00 ,0 0 -7 .1 95 .1 62 ,8 1 -5 .4 67 .5 00 ,0 0 37 H au sh al ts w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 4. 15 2. 92 0, 17 + - - - - - 5. 78 2. 92 8, 19 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 70 10 E in za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 1 17 4, 58 - - - - - 3. 74 5, 17 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 72 10 E in za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 21 1. 17 0, 00 - - - - - 1. 25 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 10 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 1 1. 33 6. 18 5, 49 - - - - - 41 2. 61 7, 63 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 11 Ü be rw ei su ng M ie te n us w . L R A fü r F ol ge ja hr 25 .7 98 ,0 9 - - - - - 19 .8 92 ,9 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 12 S pe nd en Z irk us 4. 67 0, 00 - - - - - 27 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 20 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 2 68 4, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 30 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 3 1. 38 4, 00 - - - - - 1. 33 8, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 31 E in za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se 1. 75 0, 08 - - - - - 1. 97 6, 57 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 32 E in za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t 1. 25 6, 00 - - - - - 3. 08 5, 70 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 34 E in za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S 3. 23 1, 08 - - - - - 3. 24 1, 04 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 36 E in za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l 1. 00 0, 00 - - - - - 1. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 37 E in za hl un ge n - V er ka uf N ot fa llm ap pe n 90 ,0 0 - - - - - 12 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 40 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 4 0, 00 - - - - - 60 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 50 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 5 29 ,7 7 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 50 E in za hl un ge n - V er w ah rg el d 35 14 .0 99 ,1 2 - - - - - 14 .7 63 ,6 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 60 E in za hl un ge n - V er b. g g. B es ch äf tig te 15 5. 04 3, 19 - - - - - 16 0. 08 6, 73 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 70 E in za hl un ge n - L oh n/ G eh al t 1. 41 2. 49 8, 85 - - - - - 1. 50 2. 89 4, 94 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 80 E in za hl un ge n - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r 33 6. 73 9, 53 - - - - - 34 5. 27 7, 74 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 90 E in za hl un ge n - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn 69 2. 82 9, 42 - - - - - 72 4. 26 2, 72 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 00 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 16 .6 47 ,5 9 - - - - - 25 .7 37 ,5 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 80 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er (A br ec hn un g) 27 .4 82 ,0 1 - - - - - 37 .6 36 ,5 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 28 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 21 1 1 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 6: 50 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 67 98 00 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 39 .0 13 ,6 8 - - - - - 32 .0 67 ,3 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 80 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n (A br ec hn un g) 81 .1 43 ,6 9 - - - - - 41 .8 61 ,2 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 99 00 00 E in za hl un ge n au s in te rn en L ei st un gs be zi eh un ge n 0, 00 - - - - - 2. 44 9. 74 2, 74 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) -4 .1 52 .8 56 ,6 3 - - - - - - -5 .7 87 .6 09 ,5 3 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 70 10 A us za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 1 -1 74 ,5 8 - - - - - -3 .7 45 ,1 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 72 10 A us za hl un ge n - V or sc hu ss ko nt o 21 -1 .1 70 ,0 0 - - - - - -1 .2 50 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 10 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 1 -1 .3 36 .4 97 ,9 7 - - - - - -4 11 .9 92 ,4 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 11 Ü be rw ei su ng M ie te n us w . L R A fü r d as F ol ge ja hr -2 3. 04 6, 31 - - - - - -2 5. 79 8, 09 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 12 S pe nd en Z irk us -2 .8 00 ,0 0 - - - - - -1 .4 04 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 20 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 2 -6 12 ,0 0 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 30 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 3 -1 .4 24 ,0 0 - - - - - -1 .2 88 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 31 A us za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se -1 .6 20 ,6 8 - - - - - -1 .9 66 ,2 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 32 A us za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t -1 .3 25 ,0 0 - - - - - -2 .1 34 ,4 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 34 A us za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S -6 .8 15 ,6 6 - - - - - -1 .5 85 ,2 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 36 A us za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l -1 .0 00 ,0 0 - - - - - -3 61 ,9 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 37 A us za hl un g - V er ka uf N ot fa llm ap pe n -1 45 ,0 0 - - - - - -9 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 42 A us za hl un g - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H -2 .1 14 ,4 1 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 50 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 5 -2 9, 77 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 50 A us za hl un ge n - V er w ah rg el d 35 -1 4. 09 9, 12 - - - - - -1 4. 76 3, 60 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 60 A us za hl un ge n - V er b. g g. B es ch äf tig te -1 55 .0 43 ,1 9 - - - - - -1 60 .0 86 ,7 3 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 70 A us za hl un ge n - L oh n/ G eh al t -1 .4 12 .4 98 ,8 5 - - - - - -1 .5 02 .8 94 ,9 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 80 A us za hl un ge n - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r -3 36 .2 24 ,6 6 - - - - - -3 48 .0 90 ,3 8 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 90 A us za hl un ge n - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn -6 92 .8 29 ,4 2 - - - - - -7 24 .2 62 ,7 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 00 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -3 9. 16 5, 62 - - - - - -3 5. 18 3, 79 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 80 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er (A br ec hn un g) -8 3. 20 7, 11 - - - - - -3 0. 90 2, 46 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 00 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz -1 3. 91 3, 95 - - - - - -3 7. 63 4, 46 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 29 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 21 1 2 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :4 6: 50 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 77 98 80 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st (A br ec hn un g) -2 7. 09 9, 33 - - - - - -3 2. 43 2, 12 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 99 00 00 A us za hl un ge n au s in te rn en L ei st un gs be zi eh un ge n 0, 00 - - - - - -2 .4 49 .7 42 ,7 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) 63 ,5 4 - - - - - -4 .6 81 ,3 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 7. 63 6. 09 8, 79 = - - - - - 4. 73 9. 31 7, 72 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 01 00 G iro ko nt o - V R B an k R V -W gt 1. 90 8. 80 6, 04 - - - - - 2. 36 5. 75 3, 06 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 02 00 G iro ko nt o - K S K R V 1. 45 4. 75 3, 65 - - - - - 64 4. 12 4, 17 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 03 00 G el dm ar kt ko nt o - V R B an k R V -W gt 2. 45 0. 00 0, 00 - - - - - 50 0. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 04 00 G el dm ar kt ko nt o - K S K R V 1. 00 0. 00 0, 00 - - - - - 1. 00 0. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 06 00 G iro ko nt o M itt ag es se n 30 .6 26 ,6 8 - - - - - 56 .2 57 ,2 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 07 00 G iro ko nt o - R B R eu te -G ai sb eu re n 28 7. 82 9, 39 - - - - - 38 1. 66 1, 39 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 00 G iro ko nt o - V ol ks ba nk A lts ha us en 1. 14 2. 27 3, 42 - - - - - 35 4. 71 7, 69 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 01 F le xs pa rk on to V ob a A lts ha us en 49 .0 00 ,0 0 - - - - - 49 .0 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 08 02 G el dm ar kk on to - V ob a A lts ha us en 51 .0 00 ,5 7 - - - - - 15 1. 03 6, 75 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 91 00 S P - G iro ko nt o V R B an k R V -W gt -3 5. 47 8, 37 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 31 00 00 B ar ka ss e - G em ei nd ek as se 5. 57 0, 04 - - - - - 7. 01 9, 76 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 23 97 50 00 V er re ch nu ng sk on to E in he its ka ss e -7 08 .2 82 ,6 3 - - - - - -7 70 .2 52 ,3 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) -2 .8 96 .7 81 ,0 7 = - - - - - 2. 88 5. 88 1, 47 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 4. 73 9. 31 7, 72 - - - - - 7. 62 5. 19 9, 19 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: 43 de n vo ra us si ch tli ch en B es ta nd a n in ne re n D ar le he n zu m J ah re se nd e - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ** * E nd e de r L is te "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " * ** 30 AKTIVSEITE 31.12.2020 31.12.2021 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 1. Vermögen Vorjahr Haushaltsjahr 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0020000 - Lizenzen 31.504,00 22.152,00 -9.352,00 0025000 - DV-Software 3.336,00 2.621,00 -715,00 Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 34.840,00 24.773,00 -10.067,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0111000 - Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,98 2.092.625,98 0,00 0120000 - Ackerland 31.233,60 31.233,60 0,00 0131000 - Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 3.934,32 0,00 0132000 - Aufwuchs bei Wald und Forsten 11.652,00 11.652,00 0,00 0190000 - Sonstige unbebaute Grundstücke 4.765.442,43 4.215.080,29 -550.362,14 Summe 6.904.888,33 6.354.526,19 -550.362,14 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte 0221000 - Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 494.772,04 0,00 0222000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 3.564.691,00 3.458.257,00 -106.434,00 0231000 - Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 451.872,54 0,00 0232000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 1.783.080,00 1.617.748,00 -165.332,00 0241000 - Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanl. 256.415,25 256.415,25 0,00 0242000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.201.164,00 3.038.270,00 -162.894,00 0291000 - Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30 232.207,30 0,00 0292000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 2.005.864,00 2.018.177,00 12.313,00 Summe 11.990.066,13 11.567.719,13 -422.347,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0310000 - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.168.992,45 2.175.395,58 6.403,13 0320000 - Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 429.781,00 422.454,00 -7.327,00 0341000 - Anlagen zur Abwasserableitung 312.182,00 308.214,00 -3.968,00 0350000 - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.639.165,00 8.393.985,00 -245.180,00 0360000 - Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörigen Anlagen 926.368,00 910.236,00 -16.132,00 0370000 - Wasserbauliche Anlagen 33.620,00 237.732,00 204.112,00 0380000 - Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 669.799,49 770.989,49 101.190,00 0390000 - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 442.893,00 435.680,00 -7.213,00 Summe 13.622.800,94 13.654.686,07 31.885,13 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0410000 - Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0510000 - Kunstgegenstände 8.650,52 8.650,52 0,00 0550000 - Baudenkmäler 1,00 1,00 0,00 0560000 - Bodendenkmäler 0,00 0,00 0,00 0590000 - Sonstige Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00 Summe 8.651,52 8.651,52 0,00 31 müller Textfeld 6. Bilanz AKTIVSEITE 31.12.2020 31.12.2021 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0610000 - Fahrzeuge 413.166,50 342.817,50 -70.349,00 0620000 - Maschinen 32.184,50 63.002,50 30.818,00 0630000 - Technische Anlagen 442.125,00 430.221,00 -11.904,00 Summe 887.476,00 836.041,00 -51.435,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0710000 - Betriebsvorrichtungen 15.870,00 13.807,00 -2.063,00 0720000 - Betriebs-/Geschäftsausstattung 348.955,00 408.773,00 59.818,00 Summe 364.825,00 422.580,00 57.755,00 1.2.8 Vorräte 0830001 - Flüssiggas/ Heizöl 0,00 0,00 0,00 0830003 - Streusalz 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0910000 - Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 0,00 0,00 0,00 0960000 - Anlagen im Bau 328.313,46 0,00 -328.313,46 0961000 - Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 0,00 533.024,26 533.024,26 0962000 - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 0,00 207.990,79 207.990,79 Summe 328.313,46 741.015,05 412.701,59 Summe Sachvermögen 34.107.021,38 33.585.218,96 -521.802,42 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1013000 - Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00 500.000,00 0,00 Summe 500.000,00 500.000,00 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 1113000 - Grundstücksanteile Interkommunales Gewerbegebiet Baindt, Baienfurt und Berg 0,00 0,00 0,00 1113000 - Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV 1.000,00 1.000,00 0,00 1113000 - Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 27.081,00 0,00 1113000 - Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 500,00 0,00 1113000 - RaWEG mbH 1.280,00 1.280,00 0,00 1113000 - Beteiligung TWS Netz GmbH 122.100,00 122.100,00 0,00 Summe 151.961,00 151.961,00 0,00 1.3.3 Sondervermögen 1210000 - EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 444.312,64 0,00 1211000 - EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 171.192,44 0,00 Summe 615.505,08 615.505,08 0,00 1.3.4 Ausleihungen 1315200 - Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.492.537,50 5.345.987,50 853.450,00 Summe 4.492.537,50 5.345.987,50 853.450,00 1.3.5 Wertpapiere 14920000 - Sonst. Geldanlagen Raiffeisenb. Reute Gaisbeuren 3.300.000,00 3.300.000,00 0,00 Summe 3.300.000,00 3.300.000,00 0,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 32 15113100 - Forderungen aus Verwaltungsgebühren 495,00 80,00 -415,00 15113200 - Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 17.597,43 14.455,78 -3.141,65 AKTIVSEITE 31.12.2020 31.12.2021 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 15113201 - Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 2.946,68 3.150,47 203,79 15113300 - Forderungen aus Kiga- Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 540,00 1.060,72 520,72 15210120 - Forderungen aus Grundsteuer B 15.315,37 4.943,83 -10.371,54 15210130 - Forderungen aus Gewerbesteuer 321.743,12 87.507,70 -234.235,42 15210320 - Forderungen aus Hundesteuer 426,00 760,00 334,00 15210340 - Forderungen aus Zweitwohnungssteuer 272,00 0,00 -272,00 1531000 - Forderungen aus Transferleistungen 0,00 -3.095,51 -3.095,51 15911310 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2.509,37 0,00 -2.509,37 15911330 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einr. 2.207,13 712,30 -1.494,83 15911350 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 11.668,18 22.669,07 11.000,89 15913480 - Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 190,00 80,00 -110,00 15915200 - Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 4.254,95 1.505,30 -2.749,65 Summe 380.165,23 133.829,66 -246.335,57 1.3.8 Privatrechtliche Forderungen 16116100 - Forderungen aus Mieten und Pachten 1.065,69 46.306,93 45.241,24 16116200 - Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -4.937,69 8.666,95 13.604,64 16890010 - Forderungen aus der Vorsteuer 19.550,35 3.780,72 -15.769,63 16890020 - Forderungen aus der Umsatzsteuer 9.932,51 11.107,95 1.175,44 16911340 - Vorjahresabgr. Ford. aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 123.634,95 121.230,53 -2.404,42 16911360 - Vorjahresabgrenzung Ford. aus Finanzerträgen 2.412,29 0,00 -2.412,29 16913460 - Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 37.893,84 43.581,57 5.687,73 16913461 - Ford. aus Miete und Nebenk. Asyl- und Obdachl. 2.256,26 1.393,80 -862,46 16913485 - Ford. aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenuml. von verbundene Unternehmen 19.543,35 10.483,55 -9.059,80 Summe 211.351,55 246.552,00 35.200,45 1.3.9 Liquide Mittel 17110100 - Girokonto - VR Bank RV-Wgt 2.365.753,06 4.455.683,80 2.089.930,74 17110200 - Girokonto - KSK RV 644.124,17 1.461.155,89 817.031,72 17110300 - Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 500.000,00 500.000,00 0,00 17110400 - Geldmarktkonto - KSK RV 1.000.000,00 996.270,08 -3.729,92 17110600 - Girokonto Mittagessen 56.257,20 85.959,07 29.701,87 17110700 - Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 381.661,39 313.689,47 -67.971,92 17110800 - Girokonto – Volksbank Altshausen 354.717,69 327.224,02 -27.493,67 17110801 - Flexsparkonto Voba Altshausen 49.000,00 48.897,97 -102,03 17110802 - Geldmarktkonto – Voba Altshausen 151.036,75 351.079,69 200.042,94 17119100 - SP Girokonto VR Bank RV-Wgt. 0,00 338,00 338,00 17310000 - Barkasse - Gemeindekasse 7.019,76 3.031,07 -3.988,69 23975000 - Verrechnungskonto Einheitskasse -770.252,30 -918.129,87 -147.877,57 Summe 4.739.317,72 7.625.199,19 2.885.881,47 Summe Finanzvermögen 14.390.838,08 17.919.034,43 3.528.196,35 33 Summe Vermögen 48.532.699,46 51.529.026,39 3.006.393,93 AKTIVSEITE 31.12.2020 31.12.2021 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1801400 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 25.148,95 27.024,81 1.875,86 1801420 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.662,61 5.834,64 172,03 1801430 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 0,00 2.148,84 2.148,84 1801440 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 0,00 5,80 5,80 Summe 30.811,56 35.014,09 4.202,53 2.2 SoPo für geleistete Investitionszuschüsse 1803000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 67.777,00 132.167,00 64.390,00 1803600 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 29.100,00 28.500,00 -600,00 Summe 96.877,00 160.667,00 63.790,00 Summe Abgrenzungsposten 127.688,56 195.681,09 67.992,53 SUMME AKTIVSEITE 48.660.388,02 51.724.707,48 3.064.319,46 PASSIVSEITE 31.12.2020 31.12.2021 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 2000000 - Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 Summe Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 2.243.360,25 1.848.145,50 -395.214,75 1.2.2 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 4.796.258,69 7.131.959,34 2.335.700,65 Summe 7.039.618,94 8.980.104,84 1.940.485,90 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 2040005 - Ökokonto (investiv) 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Rücklagen 7.039.618,94 8.980.104,84 1.940.485,90 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Fehlbeträge des ord. Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 Summe Eigenkapital 38.585.724,93 40.526.210,83 1.940.485,90 2. Sonderposten 2.1 Für Investitionszuweisungen 2110000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 11.066,00 9.921,00 -1.145,00 34 2111000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 3.722.402,35 4.251.891,35 529.489,00 2112000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 17.922,00 16.753,00 -1.169,00 2117000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 6.163,00 4.913,00 -1.250,00 Summe 3.757.553,35 4.283.478,35 525.925,00 2.2 Für Investitionsbeiträge 2120000 - Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. 5.172.153,00 5.657.840,00 485.687,00 Summe 5.172.153,00 5.657.840,00 485.687,00 PASSIVSEITE 31.12.2020 31.12.2021 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 2.3 Für Sonstiges 2190000 - Sonstige Sonderposten 475,00 375,00 -100,00 Summe 475,00 375,00 -100,00 Summe Sonderposten 8.930.181,35 9.941.693,35 1.011.512,00 3. Rückstellungen 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 2870000 - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 255.000,00 370.000,00 115.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 2891000 - Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 25.941,58 30.331,50 4.389,92 Summe Rückstellungen 280.941,58 400.331,50 119.389,92 Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 23102000 - Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24900000 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen - Umb. auf 2111 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25111190 - Verbindlichk. aus dem Erwerb von Grundstücken 0,00 0,00 0,00 25111220 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen -315,50 0,00 315,50 25111240 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 2.518,60 0,00 25111370 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 0,00 5.540,03 5.540,03 25111710 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebsvorrichtungen 1.118,02 0,00 -1.118,02 25111720 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -2.379,22 3.343,90 5.723,12 25113210 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 22.161,10 -12.278,81 -34.439,91 25113220 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 16,05 0,00 -16,05 25113240 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 26.442,12 19.991,35 -6.450,77 25113250 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 0,00 -84,00 -84,00 35 25113270 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 1.365,53 1.365,53 25113290 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.395,00 4.488,75 93,75 25113410 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 0,00 3.000,00 3.000,00 25113430 - Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen -158,83 3.119,43 3.278,26 25113440 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 0,00 -96,84 -96,84 Summe 53.797,34 30.907,94 -22.889,40 PASSIVSEITE 31.12.2020 31.12.2021 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 26114310 - Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 90,00 2.148,84 2.058,84 26114370 - Verbindlichkeiten aus Allgemeinen Umlagen -659,36 0,00 659,36 Summe -569,36 2.148,84 2.718,20 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 27929010 - Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,00 2.516,41 2.516,41 27929020 - Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 16.066,87 21.328,62 5.261,75 27991400 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -3.506,87 -5.178,50 -1.671,63 27991420 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 82.421,24 74.596,85 -7.824,39 27991430 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 74.065,98 59.372,31 -14.693,67 27991440 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentichen Aufwendungen 60.681,31 85.451,63 24.770,32 27994010 - Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 1.050,00 -4.155,34 -5.205,34 27996011 - Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 25.798,09 19.892,97 -5.905,12 27996012 - Spenden 1.870,00 736,00 -1.134,00 27996030 - Fischereischein Anteil Gemeindeverband 120,00 170,00 50,00 27996031 - Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 270,12 280,40 10,28 27996032 - Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 624,00 0,00 -624,00 27996034 - Abrechnung Kurse VHS 120,00 0,00 -120,00 27996036 - Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 0,00 638,09 638,09 27998000 - Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 90,00 3.471,10 3.381,10 27998010 - Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 0,00 625,14 625,14 27998040 - Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.490,00 2.550,00 60,00 27998041 - Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 2.000,00 0,00 27998380 - Verbindlichk. aus abzuführender Lohn-/Kirchenst. 34.533,48 31.720,84 -2.812,64 Summe 298.694,22 296.016,52 -2.677,70 Summe Verbindlichkeiten 351.922,20 329.073,30 -22.848,90 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 29110000 - Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 15.159,58 7.107,00 -8.052,58 29113100 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.814,09 0,00 -3.814,09 29113300 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 46.239,94 106.538,69 60.298,75 29116000 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 446.404,35 413.752,81 -32.651,54 Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten 511.617,96 527.398,50 15.780,54 SUMME PASSIVSEITE 48.660.388,02 51.724.707,48 3.064.319,46 36 III. Anhang zur Jahresrechnung 2021 7. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss 2021 gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Ver- mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Baindt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Weiterhin werden alle erläuterungsbedürftigen Posten der Bilanz und der Ergebnisrechnung entsprechend der vorgegebenen Bilanzgliederung des § 52 Abs. 3 und 4 GemHVO dargestellt. 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten fanden die Bewertungsvorgaben der §§ 40 – 46 GemHVO Anwendung. Diese Paragraphen wurden durch die Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt konkretisiert, welche auch für die Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz maßgeblich sind. Für die Bewertung werden auch die Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung in der jeweils gültigen Auflage angewendet. Im Falle einer Abweichung des Leitfadens zur Bilanzierung zu den Erläuterungen der Eröffnungsbilanz werden die Vorgaben des Leitfadens berücksichtigt. Die Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen ergibt sich aus § 38 Abs. 4 GemHVO. Die Aktivierungsgrenze wurde in Baindt auf 800 € netto festgelegt. Sofern Rückstellungen gebildet wurden, decken sie alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener oder gesetzlich zulässiger Höhe ab. Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen der Ergebnisrechnung zu entnehmen. 9. Pensionsrückstellungen Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO muss die Gemeinde den auf sie entfallenden Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) auf Grund von § 27 Abs. 5 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen im Anhang des Jahresabschlusses ausweisen. Laut Auskunft des KVBW beträgt zum 31.12.2021 der Anteil an den Rückstellungen für die Gemeinde Baindt 4.411.076 EUR (siehe Anlagen zum Anhang, Vorjahr 4.353.688 €). Das Ökokonto ist ein naturschutzrechtliches Instrument. Ein Ökokonto ist grundsätzlich kein Vermögensgegenstand. Dabei handelt es sich um ein „virtuelles Guthabenkonto“, das für den Ausgleich späterer Eingriffe in Natur und Landschaft zur Verfügung steht. Der Stand des Ökokontos beträgt zum 31.12.2021 unverändert 280.002 Ökopunkte (Vorjahr 280.002 Ökopunkte). 37 10. Übersicht über die in das folgende Jahr (2021) übertragenen Ermächtigungen (Finanzrechnung) – Gesamtbetrag Einnahmen 0 € Ausgaben 5.467.500 € lfd. Nr. Produkt- sachkonto Bezeichnung Gebildete Ermächtigungs- reste (EUR) 1 1120.0720 S EDV – Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.500,00 2 1122.0720 S Finanzverwaltung – Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.000,00 3 1125.0292 S Bauhof, Grünlagen, Werkstätten und Fahrzeuge – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts-, und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 13.500,00 4 1125.0610 S Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge – Fahrzeuge 40.000,00 5 1125.0620 S Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge – Maschinen 12.500,00 6 1133.0190 S Grundstücksmanagement – Sonstige unbebaute Grundstücke 1.500.000,00 7 2110.0232 S Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.000.000,00 8 2110.0720 S Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) – Betriebs- und Geschäftsausstattung 45.000,00 9 2720.0720 S Bücherei/Bibliothek – Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 10 3140.0292 S Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) – Planung Sozialbau 10.000,00 11 3140.0720 S Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) – Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.000,00 12 5110.0190 S Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung – Sonstige unbebaute Grundstücke (Fischerareal) 300.000,00 13 5360.0360 S Breitbandversorgung – Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 250.000,00 14 5410.0350 S Gemeindestraßen und Brücken – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (Geigensack Erweiterung) 20.000,00 15 5410.0350 S Gemeindestraßen und Brücken – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (Marsweiler Ost II) 20.000,00 16 5410.0350 S Gemeindestraßen und Brücken – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (GE Mehlis 2. Erweiterung) 20.000,00 17 5410.0350 S Gemeindestraßen und Brücken – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (Fischerareal) 200.000,00 18 5410.0350 S Gemeindestraßen und Brücken – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung Mochenwangen BA III) 500.000,00 19 5410.0350 S Gemeindestraßen und Brücken – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (Lilienstraße) 45.000,00 20 5410.0350 S Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 10.000,00 21 5410.0390 S Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung – Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Nelkenstraße 25.000,00 22 5520.0370 S Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen – Wasserbauliche Anlagen (Hochwasserschutz Bühl / Geigensack / Starkregenrisikomanagement) 400.000,00 5.467.500,00 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2020 Schuldner Betrag in EUR Ausfallhaftung der Gemeinde Baindt – Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbedingungen des Landes Baden-Württemberg – L-Bank 412.819,83 Keine aktuellen Bürgschaftsübernahmen bei Vereinen 38 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen stellen die Ermächtigung dar, zu Lasten eines künftigen Haushaltsjahres im Finanzhaushalt Verpflichtungen einzugehen, die in späteren Haushaltsjahren zu investiven Auszahlungen führen werden. Soweit solche Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2021 daher zum 31.12.2021 bereits in Anspruch genommen waren, stellt dies eine Vorbelastung eines künftigen Haushaltsjahres dar. Sind Verpflichtungen überplanmäßig eingegangen, so ist die Höhe der tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen anzugeben. Im Jahr 2021 wurden keine solchen Verpflichtungen eingegangen. Übersicht der VE im Haushaltsjahr 2021 Auftrags- sachkonto Erläuterung / Zweck Ansatz der VE in EUR Inanspruch- nahme der VE in EUR Gesamtbetrag laut Haushaltsplan 2021 0,00 39 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2021 keine Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (Geldschulden) vorzuweisen. Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, resultieren aus der gewährten Zuwendung aus dem Landessanierungsprogramm. In der nachfolgenden Tabelle werden die o. g. Verbindlichkeiten (Schuldenübersicht) dargestellt: Art der Schulden am 01.01.2021 zum 31.12.2021 Mehr (+) weniger (-) EUR 1 2 3 4 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0,00 0,00 0,00 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite - 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 0,00 0,00 0,00 Im Folgenden werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde Baindt aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Betrag in EUR 25111220 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen 0,00 € 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 € 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,03 € 25111710 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebsvorrichtungen 0,00 € 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.343,90 € 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens -12.278,81 € 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0,00 € 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 19.991,35 € 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Haltung von Fahrzeugen -84,00 € 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 1.365,53 € 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.488,75 € 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 3.000,00 € 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 3.119,43 € 21553440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -96,84 € Gesamtbetrag 30.907,94 € 40 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Betrag in EUR 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 2.148,84 € 26114370 Verbindlichkeiten aus Allgemeine Umlagen 0,00 € Gesamtbetrag 2.148,84 € Sonstige Verbindlichkeiten Betrag in EUR 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 2.516,41 € 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 21.328,62 € 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -5.178,50 € 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 74.596,85 € 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 59.372,31 € 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 85.451,63 € 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -4.155,34 € 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 19.892,97 € 27996012 Spenden Zirkus 736,00 € 27996030 Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00 € 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40 € 27996032 Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 0,00 € 27996034 Abrechnung Kurse VHS 0,00 € 27996036 Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 638,09 € 2799800 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 3.471,10 € 27998010 Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen 625,14 € 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen Schließanlage 2.550,00 € 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 € 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführende Lohn-/Kirchensteuer 31.720,84 € Gesamtbetrag 296.016,52 € Überzahlungen auf einem Verbindlichkeitskonto stellen Forderungen gegenüber dem Schuldner dar. Als Folge des Saldierungsverbots sind diese Überzahlungen grundsätzlich im Jahresabschluss bilanziell von den Verbindlichkeiten abzusetzen und als Forderungen auszuweisen (umzugliedern). Für Überzahlungen auf einem Forderungskonto gelten diese Grundsätze entsprechend. Diese Form der Darstellung ist derzeit systemtechnisch noch nicht möglich. Deshalb werden weiterhin auf den einzelnen Bilanzkonten negative Werte angezeigt, wenn die Summe dieser Forderungen oder Verbindlichkeiten negativ ist. 41 14. Angaben zur Haushaltsstruktur Gem. § 4 Abs. 1 GemHVO ist der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Dabei können die Teilhaushalte nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisationsstruktur gebildet werden. Bei der Gemeinde Baindt wurde der Gesamthaushalt im Jahr 2020 in 3 Teilhaushalte nach Produkten unterteilt: Der Teilhaushalt 1 "Innere Verwaltung" (Produktbereich 11) bündelt alle internen Produktgruppen/ Produkte, die von einer Verwaltungseinheit für die andere Verwaltungseinheit erbracht werden. Bei diesen Produkten werden keine direkten, sondern indirekten Leistungen an den Bürger erbracht. Hierunter fallen Service- und Steuerungsprodukte wie Gemeinderat, Organisation, Personalwesen, Finanzverwaltung, Gebäudemanagement, Grundstücksverwaltung, Bauhof etc. Diese internen Produkte werden größtenteils auf die externen Produkte des Teilhaushalts 2 verrechnet. Der Teilhaushalt 2 "Leistungen für die Bürger" fasst alle externe Produkte (die für die Abnehmer außerhalb der Verwaltung, für die Bürger, erbracht werden) zusammen. Externe Produkte (Produktbereich 12-57). Hierunter fallen alle Produkte, die nicht in den THH1 bzw. THH3 enthalten sind (Standesamt, Klosterwiesenschule, Musikpflege, Kindertagesstätten, Soziale Einrichtungen, Hallen, Räumliche Planung, Bauen und Wohnen etc.). Der Teilhaushalt 3 "Allgemeine Finanzwirtschaft" entspricht dem kameralen Einzelplan 9 und stellt die Finanzierungstätigkeit (Anteil an der Einkommenssteuer, Anteil der Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer und der kommunale Finanzausgleich und die entsprechenden Umlagen) dar. Eine tiefere Gliederung kann, falls es notwendig erscheint, später immer vorgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Mehrwert durch die Verwendung einer größeren Anzahl von Teilhaushalten. Jeder Teilhaushalt besteht aus einer Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung. Ist eine Produkt- gruppe nur einem Teilhaushalt zugeordnet, wird nur auf Ebene der Produktgruppe eine Teilergebnis- und eine Teilfinanzrechnung dargestellt. Jede Teilfinanzrechnung ist gem. § 4 Abs. 4 Sätze 1 und 2 GemHVO aufgebaut. Es werden alle Investitionen oberhalb von 800,00 EUR (vgl. Kenntnisnahme GR 04.07.2020) gem. § 4 Abs. 4 Satz 4 GemHVO einzeln in den Teilhaushalten dargestellt. 42 15. Sonstige Angaben, Aufstellungsbeschluss Bürgermeister, Fachbediensteter für das Finanzwesen, Gemeinderäte Aufstellungsbeschluss sowie sonstigen Angaben Name, Vorname Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Baindt stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2021 gem. § 95 b Abs. 1 GemO auf. Baindt, den _____________ _______________________ Simone Rürup Bürgermeisterin Sonstige Angaben Bürgermeisterin Simone Rürup Amtsperioden: 20.02.2019 bis 19.02.2027 Fachbediensteter für das Finanzwesen: Wolfgang Abele Seit 15.09.2005 Gemeinderäte: (Letzte Wahl am 26. Mai 2019) Bayer, Heiko FWV Claßen, Antje Die Grünen Graf, Doris Die Grünen Herrmann, Dieter CDU Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Müller, Stefan CDU Renic, Mladen Petar FWV Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Svoboda, Alexander FWV 43 IV. Rechenschaftsbericht 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2021 Der Gemeinderat hat am 12.01.2021 den Doppelhaushalt 2021/2022 verabschiedet. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 25.01.2021 (AZ 06-902.41) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die Haushaltssatzung enthielt genehmigungspflichtigen Bestandteile im Kernhaushalt. Es wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 1.000.000 € festgesetzt. Der Kassenkredit in Höhe von 1,5 Mio. EUR war nach § 89 Abs. 3 GemO nicht genehmigungsbedürftig, da er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht überstieg. Die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2021/2022 wurde am 29.01.2021 ortsüblich bekannt gegeben. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021/2022 wurde im Zeitraum vom 01.02.-09.02.2021 während der üblichen Dienststunden im Rathaus bei der Gemeindekämmerei zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Als Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2021 ergibt sich ein Überschuss i. H. v. 1.940.485,90 €. Das Jahr 2021 ist im Sonderergebnis mit Grundstücksverkäufen insgesamt gesehen überaus sehr positiv verlaufen. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. -395.214,75 € wird aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses entnommen. Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 2.335.700,65 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Die Ertragslage kann aus der Ergebnisrechnung abgelesen werden, in der Aufwendungen und Erträge gegenüber gestellt werden. Die Ergebnisrechnung gleicht damit von der Bedeutung her einer kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Allerdings hat der Gesetzgeber sich gezielt gegen die Begriffe „Gewinn“ und „Verlust“ entschieden, da sie den Zielsetzungen der öffentlichen Hand nicht gerecht werden. Im Vordergrund steht die kommunale Aufgabenerfüllung. Erträge und Aufwendungen verändern das Basiskapital der Gemeinde. Sie zeigen dabei im Haushaltsausgleich auf, ob es gelungen ist, den Ressourcenverzehr eines Haushaltsjahres durch Ressourcenzuwächse im gleichen Haushaltsjahr auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2021 überstiegen die Aufwendungen die Erträge und es ergibt sich somit eine Unterdeckung/Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. -395.214,75 €. Das Sonderergebnis beläuft sich auf 2.335.700,65 €. Zusammen führt dies zu einem Gesamtergebnis von 1.940.485,90 €. Die Überschüsse werden nach den rechtlichen Vorgaben den entsprechenden bilanziellen Rücklagen zugeführt. Ist das ordentliche Ergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann geschlussfolgert werden, dass keine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis von einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden. Bei den ordentlichen Erträgen lag der Ansatz für die Gewerbesteuer mit einer Höhe von 1,88 Mio. € aufgrund Nachzahlungen aus Vorjahren 180.295,06 € über dem Planansatz. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag 70.233 €, die Schlüsselzuweisungen 302.404,80 € und die Kommunale Investitionspauschale 114. 104,60 € über dem Plansatz. Gegenüber der ursprünglichen Planung, in der von einem ordentlichen Ergebnis i. H. v.- 1.836.900 € ausgegangen wurde, hat sich damit ein um +1.441.685,25 € besseres positives Ergebnis beim ordentlichen Ergebnis ergeben. 44 Zu den wesentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gehörten die Personalkosten in Höhe von 3,05 Mio. €. Die Personalaufwendungen machten 26 % an den ordentlichen Gesamtaufwendungen des Haushalts aus. Während die Unterhaltungsaufwendungen aufgrund von Verschiebungen eher geringer ausfielen sind die Bewirtschaftungskosten Strom, Reinigung und gebäudebezogene Kosten (Wasser, Abwasser, Versicherung) angestiegen. Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen lag bei 1,76 Mio. € und war um 3,2% höher. Die planmäßige Abschreibungen betrugen 1,20 Mio. €. Den größten Aufwandsposten stellten die Transferaufwendungen dar, die 5,12 Mio. € entsprachen. Hierzu gehörten u.a. die Kreisumlage, die Finanzausgleichsumlage, die Gewerbesteuerumlage, die Zuschüsse an Vereine sowie den nichtkommunalen Kindergärten. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden um 59.070 € insbesondere wegen den Bauleitplanungs- und Konzeptkosten (+93.360 €) überzogen. Das ordentliche Ergebnis belief sich daher auf eine Unterdeckung von -0,395 Mio., welches sich gegenüber dem ursprünglichen ordentlichen Ergebnis um +1,44 Mio. € verbessert. Auch das Sonderergebnis verbesserte sich durch außerordentliche Erträge in Höhe aufgrund von Verkäufen: Grundstücksmanagement: außerordentlicher Ertrag: 2.349.720,30 € Fahrzeug, Bürgerbus, außerordentlicher Ertrag: 3.999,00 € Außerordentlicher Ertrag 2.353.719,30 € Lizenzen: außerordentlicher Aufwand: 1,00 € Technische Anlagen – Sanierung Heizungsverteilung Aufwand Betriebs- und Geschäftsaufwand – Abgang 2,00 € Bauhof, Fahrzeug 1,00 € Grundstücksmanagement: außerordentlicher Aufwand: 18.014,65 € Außerordentlicher Aufwand: 18.018,65 € Dadurch kam es im Haushalt zu einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 2.33 Mio. €. Der Finanzhaushalt sah neben dem Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit i. H. v. +0,735 Mio. €, Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 4,90 Mio. € und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2,75 Mio. € (Saldo aus Investitionstätigkeit +2,15 Mio. €) vor. Der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss belief sich somit auf 2,89 Mio. €. Die Auszahlungen für Investitionen konnten im Vergleich zum Planansatz aufgrund Investitionsverschiebungen im Ergebnis mit 2,75 Mio. € abgeschlossen werden. Zu den größten Investitionen zählten die Fertigstellung der Nelkenstraße 129.695,39 €, Kauf Grundstücke 435.358,20 €, Schlussrechnung Friedhofsanierung (140.793,04 €), Schlussrechnung Neubau Lagerhalle Bauhof (86.123,34), Hochwasserschutz Öffnung Sulzmoosbach Ortsmitte (206.366,32 €), Nahwärmenetz Schlussrechnung Gasspitzenlastkessel (27.860,06 €), Bauhof Motormäher (41.721 €), Kramer Radlader (58.120 €), Notstromaggregat Feuerwehr (33.730, 55 €). Im Bereich der Schulsanierung beziffern sich die Planungskosten in Anlagen im Bau zum 31.12.2021 bei 533.024,26 €. Die Sanierung der Toilettenanlage des grünen Gebäudes wurde bzw. wird als lfd. Aufwand verbucht. Dem Zweckverband Breitbandversorgung wurden 1.000.000 € ausgeliehen. Für die Familienförderung wurden Ausgaben in Höhe von 75.000 € geleistet. Seit 2021 werden keine Familienförderungen mehr im Rahmen von Kaufverträgen gewährt. 45 Der veranschlagte Finanzierungsüberschuss von -6,9 Mio. € (Erg. +2,15 Mio. €) stellte den gesamten Bedarf dar, der bis zum Ende des Jahres 2021 aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden sollte. Da die Gemeinde zum Beginn des Haushaltsjahres 2021 noch über genügend liquide Mittel verfügte, war keine Aufnahme von Krediten geplant. Der Endbestand aus liquiden Mitteln betrug: 7.625.199,19 €. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit verbesserte sich hierbei um 1.7 Mio. € auf 0,7 Mio. €. Es fehlen noch Schlussrechnungen (Abmangel) bei den nichtkommunalen Kindergärten. Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden 1,5 Mio. mehr als geplant eingenommen, die sich aus geringeren Grundstückserlösen und Zuschüssen ergaben. Die Auszahlungen für Investitionen wurden mit 2,75 Mio. € 4,16 Mio. € weniger als geplant verfügt. Mit der Schulsanierung sowie dem Dorfplatz wurde noch nicht bautechnisch begonnen, jedoch weitere Infrastrukturprojekte planerisch (Geh- und Radweg etc.) fertig gestellt. Somit hat sich der Zahlungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit um 2,1 Mio. € verbessert. 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung Ordentliche Erträge Das Ergebnis bei den Steuern und ähnliche Abgaben ist im Vergleich zum Planansatz mit einer Steigerung um 536 Tsd. € besser ausgefallen als veranschlagt. Ausschlaggebend waren die Erträge aus der Gewerbesteuer, die um 369 Tsd. € über dem Planansatz lag. Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer kam es ebenfalls zu Planabweichungen. Insgesamt lagen diese Erträge um 70 Tsd. € über dem Planansatz. An Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen wurden 787 Tsd. € mehr vereinnahmt als erwartet. Insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen vom Land sowie den Zuweisungen- und Zuwendungen für laufende Zwecke vom Land sind Mehrerträge eingegangen. Bei den Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft/Schlüsselzuweisungen (+302 Tsd. €) und der Investitionspauschale (+114 Tsd. €) wurde bei den Berechnungen der Schlüsselzahl und der Investitionspauschale für den Planansatz eine höhere Einwohnerzahl und eine etwas höhere Kopfpauschale zugrunde gelegt. Daneben wurden Zuweisungen- und Zuwendungen für laufende Zwecke (Erstattung Kindergarten) vom Land in Höhe von 292 Tsd. € mehr eingenommen. Bei den Erträgen aus Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträge und Auflösung Grabnutzungsgebühren konnte 46 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Auch bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten wurde mehr eingenommen als erwartet. Hierbei lagen die öffentlich-rechtlichen Entgelte um 40 Tsd. € über dem Ansatz. 46 Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten konnten die Erträge um ca. 174 Tsd. € gegenüber dem Planansatz gesteigert werden. Hier lagen die Miet- und Pachterträgen um 98 Tsd. € und die sonstigen privatrechtlichen Leistungen um 7 Tsd. € über den jeweiligen Planansätzen. Insbesondere die Abrechnung der Breitbandpachterträge, RaWEG-Entgelte, Erhöhung der Miete und Nebenkosten im Bereich Asyl- und Obdachlosigkeit waren der Grund für die Erhöhung. Die Kostenerstattungen und Umlagen lagen mit +9 Tsd. € leicht über und die Zinsen und ähnlichen Erträge mit 4 Tsd. € leicht über dem jeweiligen Planansatz. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen waren insbesondere die Erträge für die Erstattungen von auswärtigen Kindern an Baindter Kindergärten mit 9 Tsd. € geringer, jedoch die Erstattung von den Eigenbetrieben um 11 Tsd. € höher. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden 20 Tsd. € weniger erzielt als veranschlagt. Während jedoch bei fast allen sonstigen ordentlichen Erträgen Mehrerträge erzielt werden konnten (z. B. Konzessionsabgaben), wurde die Auflösung der Grabnutzungsgebühren auf Kontengruppe 3161 absummiert. Die Gesamtsumme der ordentlichen Erträge fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch dieser Veränderungen um 1,4 Mio. € höher aus als erwartet. Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 4011-4041) sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2021 wurden die Personalaufwendungen mit insgesamt 3.172.600,00 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 3.051.526,68 €. Der Haushaltsansatz wurde 121.073,32 unterschritten. Es wurde bei den sonstigen Personalausgaben in Höhe von - 22.012,39 € (Stellenanzeigen, Personalnebenausgaben Konto 4441) um 8.487,61 € weniger als geplant verfügt. 47 Laut Personalamt müssen keine Rückstellungen im Bereich der Personalaufwendungen vorgenommen werden. Es bestehen zum 01.01.2021 weiterhin keine Altersteilzeitrückstellungen. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde mit 1,76 Mio. € insgesamt 55 Tsd. € mehr ausgegeben werden als veranschlagt. Ausschlaggebend waren hier insbesondere die Planabweichungen bei der Unterhaltung von baulichen Anlagen (Sanierung Toilettenanlage grünes Gebäude) (+237.275,04 €) und bei der Gebäudereinigung (+26.622,69 €). Jedoch ergaben sich Einsparungen beim Winterdienst (-11.299,24 €) und Straßenunterhaltung (-53.795,34 €), Brückenunterhaltung (-25.429,99 €) und Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (-31.074,38 €). Bei den Bewirtschaftungskosten Reinigung (+26.622,69 €) und Fernwärme (+10.420,04 €) ergaben sich 2021 wesentliche Mehrkosten. Bei den planmäßigen Abschreibungen wurden im Jahr 2021 mit 1.200 Tsd. € 15 Tsd. Mehraufwendungen verzeichnet. Jedoch konnte auch bei den Erträgen nach Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen mit 412 Tsd. 45 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Bei Anlagengut 1282 wurde wegen Vollsanierung (baulicher Zustand – Belastung und Veränderung im blauen Gebäude) eine Sonderabschreibung vorgenommen. Die angefallen Zinsen und ähnliche Aufwendungen liegen bei 27 Tsd. €. Es handelt sich um Verwahrentgelte welche an die örtlichen Banken bezahlt werden müssen. Bei den Transferaufwendungen wurden im Jahr 2021 geringere Aufwendungen gegenüber dem Planansatz von 123 Tsd. € verzeichnet. Die geringere Kreisumlage sowie fehlende Abrechnungen an nichtkommunale Kindergärten waren die Ursache. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden 59 Tsd. € mehr ausgegeben, als im Haushaltsplan angesetzt waren. Bauleitplanungskosten (+93.360,38 €) waren ursächlich. Einsparungen ergaben sich bei Versicherungen, Erstattungszinsen Gewerbesteuer, allgemeine Geschäftsausgaben sowie bei der Deckungsreserve. Die Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um 24 Tsd. € geringer aus als erwartet. Ordentliche Erträge Ergebnis 11.700.571,19 € - Planansatz 10.282.950,00 € Differenz 1.417.621,19 € Ordentliche Aufwendungen Ergebnis 12.095.785,94 € - Planansatz 12.119.850,00 € Differenz 24.064,06 € Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge 11.700.571,19 € Ordentliche Aufwendungen 12.095.785,94 € Ordentl. Erg. laut Haushaltsrechn. -395.214,75 € Das ordentliche Ergebnis ist die wichtigste Kennzahl des Ergebnishaushalts und zeigt an, ob der Haushaltsausgleich und damit der Ausgleich von Ressourcenverzehr und Ressourcenaufkommen erreicht werden kann. 48 Der Gemeinde Baindt ist es im zweiten Jahr seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht gelungen, den Ressourcenverbrauch aus dem ordentlichen Ergebnis und darüber hinaus einen Überschuss zu erwirtschaften. Demnach weist das ordentliche Ergebnis nach der Zuführung einen Zuschussbedarf von rund 0,4 Mio. € aus. Sonderergebnis Die Differenz zwischen außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen wird im außerordentlichen Ergebnis, auch Sonderergebnis genannt, dargestellt. Außerordentliche Erträge konnten insbesondere aus der Abschöpfung von Wertzuwächsen bei Grundstücksverkäufen und sonstigen außerordentlichen Erträgen in Höhe von 2.353.719,30 € erzielt werden. Bei den Grundstücksverkäufen trugen insbesondere der Verkauf von Grundstücken im Baugebiet Marsweiler Ost II und Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung zu dem positiven Ergebnis bei. Den außerordentlichen Erträgen stehen außerordentliche Aufwendungen von 18.018,65 € gegenüber. Hierunter fällt insbesondere der Abgang von Anlagevermögen. Das positive Sonderergebnis wird der Rücklage aus Sonderergebnissen zugeführt. Saldiert schließt das Sonderergebnis positiv mit 2.335.700,65 € ab. Gesamtergebnis Ordentliches Ergebnis lt. Haushaltsrechnung -395.214,75 € Sonderergebnis lt. Haushaltsrechnung 2.335.700,65 € Gesamtergebnis lt. Haushaltsrechnung 1.940.485,90 € Ergebnisverwendung Das diesjährige positive Gesamtergebnis in Höhe von 1.940.485,90 € wird gem. § 25 Abs. 3 GemHVO wird in die Rücklage aus Überschüssen zugeführt. 49 Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Abweichungen mit Beträgen über 3.000 € werden nachfolgend erläutert. Sofern es sich um über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 3.000 € im Einzelfall handelt, ist gemäß § 11 der gemeindlichen Hauptsatzung der Bürgermeister zu deren Zustimmung zuständig. Darüber hinausgehende überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. Ergebnishaushalt Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4211 Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden im Haushaltsplan ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Insgesamt waren 335.600,00 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden dagegen 559.427,12 € (Vj. 195.366,90 €). Der Planansatz wurde somit um 223.827,12 € überschritten. Der Unterhaltungsaufwand der Klosterwiesenschule wurde um 232.630,38 € überzogen. Die eingegangenen Rechnungen der Toilettensanierung des grünen Gebäudes 2021 wurden nachträglich als Unterhaltungsaufwand verbucht. Bewirtschaftungskosten 4241 Die Bewirtschaftungskosten waren im Haushaltsplan mit 464.550 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben 483.280,16 €. Bei den Heizungskosten (Kontierung 4241.1000) waren 73.900 Planansatz vorgesehen. Es wurde 84.320,04 € (Vj. 67.012,06 €) verfügt. Die höheren Aufwendungen gegenüber dem Planansatz betrugen somit 10.420,04 €. 50 An Stromkosten für Gemeindegebäude (Kontierung 4241.3000) waren 161.550,00 € eingeplant. Die Gemeinde Baindt bezieht seit dem 01.01.2013 zu 100 % Ökostrom für Ihre Liegenschaften. Im Ergebnis hat man aufgrund hohen Stromkosten im Bereich Asyl mit 143.162,31 € (Vj. 131.408,15 €) 18.387,69 € geringere Aufwendungen als im Planansatz aber aufgrund erhöhtem Verbrauch und etwas höheren Stromkosten mehr als im Vorjahr gehabt. Die Steigerung der kommunalen Stromkosten ist unter anderem dem Schulareal und dem Asyl- und Obdachlosenbereich geschuldet. Bei den Reinigungskosten (Kontierung 4241.2000) waren 133.100 € veranschlagt. Das Ergebnis schloss aufgrund höheren Aufwendungen 159.722,69 € (Vj. 145.551,98 €) 26.622,69 € höher. Hier sollte angedacht werden, Reinigungsintervalle zu reduzieren und mit eigenem Personal zu reinigen. 51 Die Nebenkosten (Versicherung, Wasser-/Abwasser sowie Abfall, 4241.4000) lagen u. a. wegen der Asyl- und Obdachlosenunterbringung mit 96.075,12 € (Vj. 93.706,19 €) über dem Ansatz von 96.000 €. Geschäftsaufwendungen .Konten 44311: Bei den Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, Amtsblatt, EDV-Aufwand, Dienstreisen und Sachverständigen- und Gerichtskosten) wurde der Planansatz von 160.400 € mit 204.575,19 € (Vj. 141.466,46 €) um 44.175,19 € überschritten. Insbesondere bei der Dienstleistung Personalwesen vom Rechenzentrum und dvv Meldeportal ergaben sich erhebliche Mehrausgaben. Interne Leistungsverrechnungen .3811 / 4811 Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. 52 Die internen Leistungsverrechnungen waren im Ansatz im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.973.500 € vorgesehen. Es wurden insgesamt 1.845.491,16 € verrechnet. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. Im Haushaltsplan wurden die Gesamtkosten des Bauhofes bei Produkt 1125. veranschlagt und entsprechend den zeitmäßigen Anteilen auf die einzelnen Abschnitte verrechnet. Der Verrechnungsstundensatz des Bauhofs beträgt 2021 70,46 € (Vj. 68,07 €), 49,99 € Personalkostenanteil (Vj. 48,72 €), 20,48 € (Maschinenkostenanteil Vj. 19,35 €). Beim Rechnungsabschluss wurden dann die tatsächlich angefallenen höheren Kosten des Bauhofes entsprechend den Stundennachweisen aus dem Bauhofprogramm auf die einzelnen Produkte aufgeteilt. Des Weiteren werden zukünftig die Leistungen der Querschnittsämter auch auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Verwaltungskostenbeiträge Konto 3485 Geplant waren Verwaltungskostenbeiträge bzw. Erstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, BHKW inkl. Nahwärmenetz für Verwaltungsleistungen, Bauhof, Asyl) in Höhe von 154.500 €. Abgerechnet wurden 165.955,88 €. Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen. Die jeweiligen bewirtschaftenden Stellen sind für die Überziehungen verantwortlich. Teilhaushalt 1: Produkt 1110 – Steuerung und Organisation (Gemeinderat / Bürgermeister) 1110.44210 Aufwend. für ehrenamtl. Tätigkeit Jugendbegl., GR etc. (-) 4.305,00 € Ansatz: 18.000,00 €; tatsächlich verfügt: 13.695,00 €. 1110.42793 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat (-) 9.473,08 € Ansatz: 13.500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.026,92 €. Produkt 1114 – Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf 1114.34210 Erträge aus Verkauf (+) 9.478,00 € Ansatz: 15.200,00 €; tatsächlich verfügt: 24.678,00 €. 1114.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (-) 3.308,52 € Ansatz: 30.100,00 €; tatsächlich verfügt: 26.791,48 €. Produkt 1120 – Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1120.42720 Aufwendungen für EDV (+) 5.189,43 € Ansatz: 14.300,00 €; tatsächlich verfügt: 19.489,43 €. 1120.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 6.753,46 € Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.246,54 €. 53 Produkt 1121 – Personalwesen 1121.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (+) 5.502,35 € Ansatz: 41.000,00 €; tatsächlich verfügt: 46.502,35 €. Produkt 1122 – Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen 1122.34850 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von (+) 3.848,59 € verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Ansatz: 67.500,00 €; tatsächlich verfügt: 71.348,59 €. 1122.44316 Sachverständigen-, Gerichts- und (-) 4.674,42 € ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 325,58 €. 1122.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (-) 5.255,04 € Ansatz: 9.700,00 €; tatsächlich verfügt: 4.444,96 €. 1122.42611 Aus- und Weiterbildung (-) 9.956,27 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 43,73 €. 1122.44820 Erstattungszinsen Gewerbesteuer (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 1124 – Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1124.42110 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen (+) 10.013,87 € Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 55.013,87 €. 1124.44316 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche (-) 8.658,92 € Kosten Geschäftsaufwendungen Ansatz: 18.500,00 €; tatsächlich verfügt: 9.841,08 €. Produkt 1125 – Kostenrechnende Einrichtung Bauhof Im Produkt 1125 war ein Kostendeckungsgrad von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasser) von 44.000 € geplant. Der Kostendeckungsgrad betrug aufgrund von Zeitaufschrieben 54.483,85 € . Wesentlicher Faktor bei den internen Leistungsverrechnungen ist die Umlegung der Aufwendungen des Bauhofes anhand von Zeitaufschrieben auf die einzelnen Produkte des Gemeindehaushaltes. Die internen Leistungsverrechnungen Bauhofes sind mit dem Bauhofprogramm nach Kostenstellen genau darstellbar. Ziel des Bauhofprogramms ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand mit der Dokumentation und Erfassung sollte sich dennoch weiter in Grenzen halten. Die wesentlichen Abweichungen im Produkt Bauhof erläutern sich wie folgt: 1125.34850 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen (+) 10.483,55 € Von verbundene Unternehmen Ansatz: 44.000,00 €; tatsächlich verfügt: 54.483,55 €. 1125.4251012 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen (+) 11.469,29 € Ansatz: 7.000,00 €; tatsächlich verfügt: 18.469,29 €. 1125.4251009 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen (+) 3.774,78 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.774,78 €. 54 1125.4251011 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen (-) 5.614,26 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.385,74 €. 1125.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 16.623,31 € Ansatz: 21.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.376,69 €. Veränderungen im Produkt 1133 Grundstücksmanagement: 1133.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 9.500,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 9.500,00 €. 1133.34110 Mieten und Pachten (+) 6.098,04 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 26.098,04 €. 1133.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (-) 4.000,00 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 1133.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 9.307,00 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.693,00 €. Produkt 1210 – Statistik und Wahlen 1210.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 12.615,31 € Ansatz: 2.200,00 €; tatsächlich verfügt: 14.815,31 €. 1210.34810 Erstattungen vom Land (+) 5.791,69 € Ansatz: 2.500,00 €; tatsächlich verfügt: 8.291,69 €. Produkt 1220 – Ordnungswesen (Abwicklung von Coronamaßnahmen) 1220.31480 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von (+) 38.675,53 € übrigen Bereichen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 38.675,53 €. 1220.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 36.486,91 € Ansatz: 1.500,00 €; tatsächlich verfügt: 37.986,91 €. 1220.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 8.122,72 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 8.122,72 €. Produkt 1222 – Einwohnerwesen 1222.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 20.340,95 € Ansatz: 7.200,00 €; tatsächlich verfügt: 27.540,95 €. 1222.33111 Allgemeine Verwaltungsgebühren (+) 3.302,30 € Ansatz: 7.000,00 €; tatsächlich verfügt: 10.302,30 €. 1222.33112 Ausweis- und Passgebühren (-) 4.296,20 € Ansatz: 32.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.703,80 €. 1222.42611 Aus- und Weiterbildung (-) 7.598,50 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 401,50 €. Feuerwehr – Produkt 1260 Im Produkt Feuerwehr war ein Zuschussbedarf von 168.650 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis geht aufgrund von höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen von einem Zuschussbedarf in Höhe von 139.996,68 € aus. Dies entspricht einem geringeren Zuschussbedarf in Höhe von 28.653,32 €. 55 1260.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (+) 3.922,11 € Ansatz: 12.600,00 €; tatsächlich verfügt: 16.522,11 €. 1260.3321001 Kostenersätze Feuerwehr (+) 3.136,78 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.136,78 €. 1260.42919 Jugendfeuerwehr Aufwendungen (-) 4.944,72 € Ansatz: 5.500,00 €; tatsächlich verfügt: 555,28 €. Produkt 127001 – DRK-Heim / Vereine Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst 127001.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 3.995,99 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.995,99 €. Teilhaushalt 2: Produkt 211001: Klosterwiesenschule, Grundschule Baindt: Die Produkte der Schule wurden wie bereits in den Vorjahren in mehrere Kernbereiche geteilt. Zum einen der Schulbereich Klosterwiesenschule (Produkt 211001), Projekt Schulreifes Kind (Produkt 211002), Schulsozialarbeit (Produkt 215004) und zusätzlich in einen Betreuungsbereich mit verlässlicher Grundschule und Ganztagesbetreuung (Produkt 215003). Der Zuschussbedarf lag aufgrund höherer Abschreibungen (Sonder-AfA bei blauem Gebäude) und ersten Rechnungen der Toilettensanierung im grünen Gebäude bei 943.107,15 € (Plan 587.100 €, beim Betreuungsangebot inkl. interne Leistungsverrechnungen (215003) bei 39.335,19 € (Planansatz 91.600 €). 211001.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 232.630,68 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 257.630,68 €. 211001.42411 Fernwärme / Heizung (+) 20.139,33 € Ansatz: 34.000,00 €; tatsächlich verfügt: 54.139,33 €. 211001.42412 Gebäudereinigung Aufwand (+) 20.245,36 € Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 60.245,36 €. 211001.31610 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (+) 10.649,00 € Ansatz: 33.800,00 €; tatsächlich verfügt: 44.449,00 €. 211001.44317 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) (+) 6.035,83 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.035,83 €. 211001.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (+) 4.502,81 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 9.502,81 €. 211001.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (+) 3.362,99 € Ansatz: 6.500,00 €; tatsächlich verfügt: 9.862,99 €. 211001.31410 Zuweisungen vom Land (-) 3.198,77 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.801,23 €. 211001.429175 Kosten Schülerbeförderung (-) 3.342,84 € Hallenbad / Jugendverkehrsschule Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.657,16 €. 211001.443142 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen (-) 3.004,12 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 1.495,88 €. 211001.443141 Portokosten Geschäftsaufwendungen (-) 4.500,00 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 56 211001.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (-) 28.890,09 € Ansatz: 32.500,00 €; tatsächlich verfügt: 3.609,91 €. – Die Rechnung der Unfallkasse wurde auf Konto 4041 verbucht. Schülerbeförderung/ Bürgerbus (Produkt 214001) Bei der Schülerbeförderung/Bürgerbus war ein Zuschussbedarf von 34.550 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschussbedarf aufgrund geringeren internen Leistungs- verrechnungen und Einstellung der Schülerbeförderung bei 15.375,62 €. 214001.53120 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen (+) 3.999,00 € Vermögensgegenständen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.999,00 €. 214001.42518 Unterhaltung Schulbus (-) 5.324,44 € Ansatz: 6.200,00 €; tatsächlich verfügt: 875,56 €. Betreuungsangebot – Ganztagesbetreuung – Kernzeitbetreuung Produkt 215003 Die Betreuungsangebote an der Klosterwiesenschule werden gut angenommen. Der Zuschussbedarf inkl. interner Leistungsverrechnungen liegt besser als geplant (RE 39.335,10 €, Plan 91.600 €). Die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung) bei der Ganztagesbetreuung befinden sich aufgrund schwieriger Trennung weiterhin beim Schulbereich. 215003.31416 Zuschuss verlässliche Grundschule (+) 14.110,00 € Ansatz: 23.100,00 €; tatsächlich verfügt: 37.210,00 €. 215003.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (-) 6.522,47 € Ansatz: 43.000,00 €; tatsächlich verfügt: 36.477,53 €. 215003.429145 Projekt Bläserklasse (-) 7.923,12 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 17.076,88 €. 215003.33212 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung (-) 9.354,20 € Ansatz: 39.000,00 €; tatsächlich verfügt: 29.645,80 €. 215003.44210 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit (-) 12.567,60 € Ansatz: 19.500,00 €; tatsächlich verfügt: 6.932,40 €. 215003.31410 Zuweisungen vom Land (-) 16.000,00 € Ansatz: 19.500,00 €; tatsächlich verfügt: 3.500,00 €. Produkt 2620 – Musikpflege 2620.42411 Fernwärme / Heizung (-) 3.200,00 € Ansatz: 3.200,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. Verbuchung im Produktbereich 2810. 2620.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (-) 8.131,54 € Ansatz: 31.500,00 €; tatsächlich verfügt: 23.368,46 €. Produkt 2720 – Bücherei/Bibliothek 2720.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 3.709,54 € Ansatz: 7.600,00 €; tatsächlich verfügt: 3.890,46 €. 57 Produkt 2810 – Sonstige Kulturpflege 2810.42411 Fernwärme / Heizung (+) 3.214,79 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.214,79 €. Produktbereich Asyl- und Obdachlosenbetreuung inkl. interne Leistungsverrechnungen: Unterprodukt Bezeichnung Plan 2021 Erg. 2021 Nettoressourcen- bedarf Boschstraße 1/5, Obdachlosenunterkunft -42.750,00 -35.496,51 Boschstraße 1/7, Anschlussunterbringung -11.000,00 -4.240,99 Friesenhäuslerstr. 12, Anschlussunterbringung -39.000,00 41.763,74 Klosterhof 4, Anschlussunterbringung -25.550,00 -25.751,00 Küferstraße 8, Anschlussunterbringung -22.400,00 -664,66 Rosenstraße 8, Anschlussunterbringung +1.350 18.647,29 Buchenstraße 12, Anschlussunterbringung -4.950,00 -1.308,20 Asylbewerberhelferkreis 0,00 0,00 Summe: -144.300,00 € -7.050,33 € Der Produktbereich Anschlussunterbringung von Asylbewerbern schließt 2021 mit inkl. der Integrationspauschale und internen Leistungsverrechnungen, sowie Erhöhungen der Miet- und Nebenkosten inkl. Abschreibung und Verzinsung der Objekte mit einem Defizit ab. Betrachtet man die Produkte 3140051-3140076 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung ohne interne Leistungsverrechnungen und weisen sie einen Überschuss aus. Abschreibungen und Verzinsung der Objekte in der Küferstraße, Boschstraße und Klosterhof wurden durchgebucht. Die kalkulierten Sätze der Satzung für Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wurden aufgrund der hohen Nebenkosten angehoben. Die Belegung der Unterkünfte obliegt dem Hauptamt. Die Friesenhäusler Str. 12 und der Klosterhof 4 sind derzeit unterbelegt. Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Sinne des §10 Gemeindeordnung, die Entgeltregelung richtet sich somit ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen vom Hauptamt auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Das Äquivalenzprinzip erfordert in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Nutzung bemessen wird, so dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren erhoben werden. Das Äquivalenzprinzip gebietet daher, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr ist aber die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendig. 58 Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren sind vom Hauptamt folgende Kosten bei einer Belegung von 100 % zu berücksichtigen - Kosten der Gebäudeunterhaltung - Grundsteuer - Versicherungen (Gebäudebrand) - Unterkunftsbezogene Verwaltungskosten - Kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Verzinsung - Auflösung von Ertragszuschüssen analog der Abschreibungen - Personalkosten inkl. Gemeinkosten U.a. ergab es sich im Bereich Asyl- und Obdachlosenunterkunft folgende Abweichungen: 3140072.34110 Mieten und Pachten (+) 41.759,74 € Ansatz: 42.000,00 €; tatsächlich verfügt: 83.759,74 €. 3140072.3461001 Mietneben-/Betriebskosten (+) 12.627,62 € Ansatz: 30.500,00 €; tatsächlich verfügt: 43.127,62 €. 3140072.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 3.000,00 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 3140072.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 3.395,25 € Ansatz: 32.000,00 €; tatsächlich verfügt: 28.604,75 €. 3140073.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, (-) 2.937,88 € Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 6.500,00 €; tatsächlich verfügt: 3.562,12 €. 3140073.3461001 Mietnebenkosten / Betriebskosten (-) 10.792,40 € Ansatz: 18.500,00 €; tatsächlich verfügt: 7.707,60 €. 3140073.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 7.274,13 € Ansatz: 19.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.725,87 €. 3140073.34110 Mieten und Pachten (-) 12.533,00 € Ansatz: 27.500,00 €; tatsächlich verfügt: 14.967,00 €. 3140074.34110 Mieten und Pachten (+) 13.202,12 € Ansatz: 8.500,00 €; tatsächlich verfügt: 21.702,12 €. 3140074.3461001 Mietneben-/Betriebskosten (+) 4.390,64 € Ansatz: 6.400,00 €; tatsächlich verfügt: 10.790,64 €. 3140074.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, (+) 4.577,42 € Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 1.500,00 €; tatsächlich verfügt: 6.077,42 €. 3140074.42411 Fernwärme / Heizung (-) 3.000,00 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 3140075.34110 Mieten und Pachten (+) 13.427,40 € Ansatz: 19.500,00 €; tatsächlich verfügt: 32.927,40 €. 3140076.34110 Mieten und Pachten (+) 3.670,30 € Ansatz: 11.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.670,30 €. 3140076.424130 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (+) 3.841,44 € Ansatz: 1.600,00 €; tatsächlich verfügt: 5.441,44 €. 59 31801.31410 Zuweisungen vom Land (+) 51.745,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 51.745,00 €. Im Integrationsmanagement gingen noch Restzahlungen (Zuschüsse aus Vorjahren sowie Zahlungen aus dem Integrationspakt) außerplanmäßig ein. Produktbereich 36 Kindergärten: Der Zuschussbedarf im Produktbereich 36 „Kommunale und Nichtkommunale Kindergärten“ ist gegenüber Vorjahren weiterhin auf höherem Niveau In der Planung war ein Nettoressourcenbedarf in Höhe von -1.471.900 € angesetzt. Das Ergebnis beziffert sich aufgrund minimal geringeren internen Leistungsverrechnungen, fehlender Abrechnung von nichtkommunalem Kindergarten und höheren Zuschüssen auf -1.167.010,91 €. Unterprodukt Bezeichnung Plan 2021 Erg. 2021 Nettoressourcen- bedarf Tageseinr. f. Kinder, Kiga Sonne, Mond und Sterne 988.500,00 793.711,03 Tageseinr. f. Kinder, Kiga Regenbogen 0 0 Tageseinr. f. Kinder, Kiga St. Martin 312.550,00 255.321,57 Tageseinr. f. Kinder, Waldorfkindergarten 138.350,00 107.783,06 Tageseinr. f. Kinder, Tagesmütter / interkommunaler Kostenausgleich 32.500,00 10.195,25 Summe: 1.471.900 € 1.167.010,91 € Produkte 3650010110 und 3650010120 Kommunale Kindergärten Haushaltstechnisch sind die beiden Kindergärten 2021 noch zu trennen. Im Bereich der Kindergarten ist weiterhin nicht zu verkennen, dass der frühkindliche Bildungsbereich in den letzten Jahren im Abmangel sehr stark angestiegen ist. Produkt 3650010110 – Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Beim kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne war im Produkt mit der Endung 10 war ein Zuschussbedarf (inkl. interne Leistungsverrechnungen) in Höhe von 988.500,00 € geplant. Aufgrund der etwas höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen betrug der Zuschussbedarf 2021 793.711,03 €. Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne betrug ohne interne Leistungsverrechnungen (Verwaltungsaufwand, Kalk. Zins) 54,70 % (Vj. 58,03 %). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 12,90 % (Vj. 10,93%). 365001011.31410 Zuweisungen vom Land (+) 130.488,33 € Ansatz: 370.000,00 €; tatsächlich verfügt: 500.488,33 €. Umbuchung vornehmen 365001011.31480 Zuweisungen und Zuschüsse (+) 17.265,60 € für laufende Zwecke von übrigen Bereichen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 17.265,60 €. 365001011.33211 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern über (+) 35.345,00 € 3 Jahre - Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Ansatz: 78.000,00 €; tatsächlich verfügt: 113.345,00 €. 365001011.42412 Gebäudereinigung Aufwand (+) 9.246,64 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 44.246,64 €. 365001011.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 8.483,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 8.483,00 €. 60 365001011.42710 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (+) 5.975,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.975,00 €. 365001011.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (+) 5.212,51 € Ansatz: 5.500,00 €; tatsächlich verfügt: 10.712,51 €. 365001011.44210 Aufwend. für ehrenamtl. Tätigkeit Jugendbegl., GR etc. (+) 5.156,38 € Ansatz: 2.200,00 €; tatsächlich verfügt: 7.356,38 €. 365001011.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (+) 3.254,30 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.254,30 €. 365001011.42611 Aus- und Weiterbildung (-) 4.372,85 € Ansatz: 6.500,00 €; tatsächlich verfügt: 2.127,15 €. 365001011.42411 Fernwärme / Heizung (-) 4.500,00 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 365001011.42400 Strom Beleuchtungsaufwand (+) 9.506,40 € Ansatz: 1.500,00 €; tatsächlich verfügt: 11.006,40 €. 365001011.33220 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahre (-) 11.907,50 € Ansatz: 54.000,00 €; tatsächlich verfügt: 42.092,50 €. Produkt 3650010130 / 3650010140– Nicht-Kommunale Kindergärten Die Planansätze wurden nach Angaben des Kindergartenbeauftragten in den Haushalt 2021 eingestellt. Es ergaben sich folgende Abweichungen: Produkt 365001013 Kindergarten St. Martin: Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Martin 2021 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 57,40% (Vj. 53,21 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 0,00 € Zuweisungen und Zuschüsse: 344.107,47 € Aufwendungen St. Martin: 591.208,18 € (Abrechnung 2021 fehlt leider noch). Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnung: -255.321,57€ (Vj. -258.577,54 €) 365001013.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 6.208,18 € Kindergarten St. Martin Ansatz: 585.000,00 €; tatsächlich verfügt: 591.208,18 €. 365001013.42710 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (+) 4.575,00 € Ansatz:0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.575,00 €. 365001013.31410 Zuweisungen vom Land (+) 54.107,47 € Ansatz: 290.000,00 €; tatsächlich verfügt: 344.107,47 €. Produkt 365001014 Waldorfkindergarten: Kostendeckungsgrad Waldorfkindergarten 2021 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 62,68% (Vj. 59,36 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 63.112,50 €. Zuweisungen und Zuschüsse: 117.978,60 € Aufwendungen Waldorf: 288.874,16 €. Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnungen.: 107.783,06 € (Vj. 118.396,15 €) 365001014.42710 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (+) 3.281,30 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.281,30 €. 61 365001014.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (-) 3.053,00 € Waldorfkindergarten Ansatz: 285.000,00 €; tatsächlich verfügt: 281.947,00 €. 365001014.34820 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (-) 6.887,50 € Interkommunalen Kostenausgleich – auswärtige Kinder, Kindergarten Waldorf Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich verfügt: 63.112,50 €. 365001014.31410 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 27.978,60 € Nichtkommunale Kindergärten – Kindergarten Waldorf Ansatz: 90.000,00 €; tatsächlich verfügt: 117.978,60 €. Die Gemeinde trägt einen Abmangel an den nichtkommunalen Kindergärten St. Martin, Waldorfkindergarten sowie im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsaufwendungen. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich. 365001015.43182 Interkommunaler Kostenausgleich (-) 19.804,75 € Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 10.195,25 €. Kindergartenbeiträge Mit der Festsetzung der Kindergartenbeiträge 2021/2022 ff wurde vom Gemeinderat eine Anpassung an die umliegenden Gemeinden vorgenommen. Steigende Kosten hatten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge. Die Gemeinde hat hierbei die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Berechnung der Beitragssätze für Kinderkrippen wurden 2021/2022 mit den empfohlenen Beiträgen vorgenommen. Bei der erstmaligen Aufnahme des Kindes nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag zur Hälfte erhoben. 62 Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 421000.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (-) 3.898,06 € Ansatz: 8.200,00 €; tatsächlich verfügt: 4.301,94 €. 424101.42412 Gebäudereinigung Aufwand (-) 2.761,24 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.238,76 €. 424101.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 424101.42411 Fernwärme / Heizung (-) 6.000,00 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 424101.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 6.000,00 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 424102.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 6.581,75 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.581,75 €. 424102.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 9.020,88 € Ansatz: 120.000,00 €; tatsächlich verfügt: 110.979,12 €. 5110.31410 Zuweisungen vom Land (+) 46.079,79 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 46.079,79 €. Abrechnung Projekt Natur nah dran, sowie Abrechnung Projekt Starkregenrisikomanegement. 5110.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (-) 3.110,49 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.889,51 €. Die Bauleitplanungskosten für diverse Bebauungspläne und Projekte waren für 315.000 € vorgesehen. Das Ergebnis 2021 beziffert sich auf 423.187,78 €. (+93.360,38 €). u. a. 5110.44318 – 10 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (-) 10.000,00 € Klima- und Artenschutz Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. Ausgaben wurden direkt auf die jeweilige Kostenstelle verbucht. 5110.44318 – 11 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (-) 8.170,82 € Sonstige Planungskosten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 21.829,18 €. 5110.44318 - 12 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (+) 118.440,01 € Stadtsanierung LPS Ortskern II Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 143.440,01 €. Davon Planungskosten Dorfplatz 2021: 74.486,57 € Verkehrsplanerische Begleitung: 2.995,83 € Sanierungsbegleiter: 18.644,43 € Juristische Begleitung Konzeptvergabe/Ärztehaus: 22.189,30 € Beratungsleistungen Architekturbüro: 23.547,13 € 63 5110.44318 – 24 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (+) 29.345,17 € Fischerareal-Fischerstraße Ansatz: 85.000,00 €; tatsächlich verfügt: 114.345,17 €. Davon: Juristische Begleitung Konzeptvergabe: 4.314,76 € Beratungsleistungen Archtekturbüro: 43.360,63 € Bauleitplanungskosten: 25.127,28 Öffentlichkeitsarbeit: 15.913,52 € Abbruch- und Untersuchungskosten: 26.111,79 € 5110.44318 – 26 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten - Bühl (-) 11.407,07 € Ansatz: 90.000,00 €; tatsächlich verfügt: 78.592,93 €. 5110.44318 - 27 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (-) 25.000,00 € Voken Erweiterung Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0;00 €. 5110.44318 – 28 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (+) 6.396,50 € Sulpach Bplan Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.396,50 €. 5110.44318 - 29 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (-) 20.423,40 € Lilienstraße Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 24.576,60 €. 5110.44318 - 32 Spielmann, Kornblumen-, Fliederstraße (+) 9.590,32 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 9.590,32 €. 5110.42715 Aufwendungen Ortsbildverschönerung (-) 6.576,11 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.423,89 €. 5110.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-) 7.396,98 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 103,02 €. 5110.44250 Erwerb von Ökopunkten (+) 7.671,93 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 7.671,93 €. 5110.43130 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. (-) 37.587,43 € Ansatz: 110.000,00 €; tatsächlich verfügt: 72.412,57 €. Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Nutzung von Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen, ab 2021 Lebensmittelmarkt. Technische Daten: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW 64 Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuererklärung gem. BMF-Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2021 ein Verlust in Höhe von -39.000,00 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von + 6.943,78 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2021). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) 2018 (+15.701,45 €) 2019 (-1.679,03 €) 2020 (7:432,31 €). Das abgelaufene Kalenderjahr 2021 ist aus Sicht der Gemeinde Baindt gut verlaufen. Die umweltschonendste Energie ist die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh (Vorjahr 588 MWh) größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh (Vorjahr 182 MWh). Hier hat sich die Corona Pandemie (Lüftung Schulareal) als auch der Baustrom des Kindergartenneubaus) negativ ausgewirkt. 5340.34211 Stromeinspeisung / Stromvergütung (+) 11.629,98€ Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 46.629,98 €. 5340.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 11.326,76 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 41.326,76 €. 5340.34214 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG (-) 7.000,00 € Ansatz: 7.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug (-) 10.627,57 € Ansatz: 48.000,00 €; tatsächlich verfügt: 58.627,57 €. 5340.34614 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 7.128,23 € Ansatz: 54.000,00 €; tatsächlich verfügt: 61.128,23 €. 5340.42120 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5340.34213 Kostenersätze Eigenstrom (-) 12.593,44 € Ansatz: 42.000,00 €; tatsächlich verfügt: 54.593,44 €. 5340.424150 Aufwand für Gasbezug BHKW (+) 10.220,23 € Ansatz: 90.000,00 €; tatsächlich verfügt: 100.220,23 €. 65 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung Zeitraum 01.2021-12.2021 1. Umsatzerlöse 220.979,22 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.34211 Stromvergütung, Stromeinspeisung 46.629,98 31.931,85 5340.34614 Kostenersätze privat 61.128,23 52.283,03 5340.34214 Steuerentlastung § 53a EnergieSt. G 0,00 8.174,05 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand 58.627,57 47.908,18 5340.34213 Kostenersätze Eigenstrom 54.593,44 42.112,62 Summe 220.979,22 182.409,73 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 100.220,23 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42415 Gasbezugskosten 100.220,23 87.111,36 5340.42413 Stromkosten 0,00 0,00 Summe 100.220,23 87.111,36 39.309,96 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.47110 AfA Sachanlagen 39.309,96 38.373,93 Summe 39.309,96 38.373,93 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 67.508,23 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.44311 Geschäftsaufw and 1.388,72 757,77 5340.48110 Verw altungskostenbeitrag an die Gemeinde (Verrechnung Bauhof und Verw altungskostenanteil) 24.688,23 21.336,76 5340.42110 Unterhaltung der baulichen Anlagen 41.326,76 20.212,05 5340.42120 Unerh. des sonst. unbew egl. Verm. 0,00 0,00 5340.42414 Sonst. Bew irtschaftungsk. Schornst. 104,52 0,00 5340.42611 Aus- und Weiterbildung 0,00 0,00 5340.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 0,00 0,00 Summe 67.508,23 42.306,58 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.252,58 Sachkonto Kontennachw eis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.48120 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 5340.48120 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 6.252,58 6.574,31 5340.48120 Zinsen für Kassenkredite 0,00 0,00 Summe 6.252,58 6.574,31 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 7.688,22 JAHRESGEWINN v. STEUERN 7.688,22 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2021 744,44 15. ERGEBNIS n. STEUERN 6.943,78 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 66 Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 5360.34110 Mieten und Pachten (-) 29.442,80 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 39.442,80 €. 5450.4313 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. (-) 19.671,08 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.328,92 €. 5370.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 3.084,01 € Ansatz: 46.000,00 €; tatsächlich verfügt: 42.915,99 €. 541001.42120 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 5.442,02 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 557,98 € 541001.42116 Brückenunterhaltung allgemein (-) 25.429,99 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.570,01 €. 541001.42112 Straßenunterhaltung allgemein (-) 53.977,30 € Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt 96.022,70 €. 541002.42120 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 4.932,36 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.067,64 €. 5450.42111 Winterdienst (-) 12.071,97 € Ansatz: 27.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.928,03 €. 5510.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 13.235,62 € Ansatz: 15.500,00 €; tatsächlich verfügt: 28.735,62 €. 5510.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 9.909,50 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 9.909,50 €. Produkt 5530 – Kostenrechnende Einrichtung Friedhof- und Bestattungswesen Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof wurde im November 2016 mit einer Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 60% festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. interner Leistungsverrechnung im Rechnungsjahr 2021 bei 27,88%. Ergebnis 2018: Defizit in Höhe von 89.836,12 €, Kostendeckungsgrad 43,83% Ergebnis 2019: Defizit in Höhe von -129.288,28 €; Kostendeckungsgrad 43,11% Ergebnis 2020: Defizit in Höhe von -151.360,40 €; Kostendeckungsgrad 35,44% Ergebnis 2021: Defizit in Höhe von -159.767,34 €; Kostendeckungsgrad 27,88% 5530.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 12.153,11 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.153,11 €. 5530.44316 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten (+) 8.726,83 € Geschäftsaufwendungen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 8.726,83 €. 5530.33215 Friedhof Benutzungsgebühren (+) 8.846,70 € Ansatz: 23.200,00 €; tatsächlich verfügt: 32.046,70 €. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Die Anzahl der Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnengräber) nimmt weiterhin zu. Nach derzeitigen Hochrechnungen besteht eine Planungssicherheit durch Optimierung des bestehenden Friedhofs für die nächsten Jahrzehnte. 67 Produkt 5310 – Kostenrechnende Einrichtung PV-Anlage Rathaus Die Gemeinde Baindt ist in Sachen Klimaschutz aktiv und hat hierzu die gemeinsame Erklärung zum CO²-freien Schussental unterzeichnet und nimmt erfolgreich am european energy award teil. Ein weiterer logischer, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Baustein in den Bemühungen um eine Reduzierung des CO²-Ausstoßes war die lokale Erzeugung und direkte Nutzung von Strom mittels einer Photovoltaikanlage, welche zum September 2013 in Betrieb ging. Die PV-Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 40.257,40 € wird auf 20 Jahre abgeschrieben und mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9% verzinst. Ohne Abrechnung der Eigenstromnutzung ergibt sich ohne kalkulatorische Verzinsung im Zeitraum von Januar bis Dezember ein Verlust von -685,82 €. Produkt 5730 – Kostenrechnende Einrichtung Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Im Produkt 5730 Schenk-Konrad-Halle war ein Defizit von 179.950 € geplant. Das Rechnungsergebnis schließt inkl. interner Leistungsverrechnungen mit einem Defizit in Höhe von -150.008,88 € (Vj. -160.636,29 €) ab. Auf der Erträge- und Aufwandsseite gab es vor allem folgende Änderungen: 5730.34112 Pacht Gaststätte (+) 3.100,00 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.100,00 €. 5730.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 4.973,35 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.026,65 €. 5730.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 9.957,69 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.042,31 €. 5730.42310 Mieten und Pachten (-) 8.400,00€ Ansatz: 8.400,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 68 Auf den Teilhaushalt 3 – allgemeine Finanzwirtschaft - ist im Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug in der Gemeinderatssitzung vom 06.07.2021 eingegangen worden. Der Rechnungsabschluss spiegelt auch im Großen und Ganzen die in dieser Sitzung dargestellten Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz wieder. Steuern stellen die wichtigste Ertragsart einer Gemeinde dar. Hierbei stehen die Gewerbesteuer und der kommunale Anteil an der Einkommensteuer im Vordergrund. 6110.3011 Grundsteuer A (+) 3.841,51 € Die Grundsteuer A wurde mit 37.000,00 € veranschlagt. Das Ergebnis lag mit 40.841,51 € etwas höher. Der Vorauszahlungsbetrag für 2021 liegt bei 40.841,51 € etwas höher gegenüber einem Haushaltsansatz von 37.000,00 €. 6110.3012 Grundsteuer B (+) 29.312,49 € Die Grundsteuer B war um 29.312,49 € höher als veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2021 lag bei 599.312,49 €. Der Planansatz 2021 war mit 570.000,00 € veranschlagt. 6110.3013 Gewerbesteuer (+) 134.870,26 € Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindererträgen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren und angepasste Vorauszahlungen waren unter anderem für das sehr positive Ergebnis ausschlaggebend. Die tatsächlichen Gewerbesteuererträgen in Höhe von 1.834.870,26 € (Ansatz 1.700.000 €) setzen sich wie folgt zusammen: Vorauszahlungen 1.619.748,00 €, Abrechnungen/ Veranlagungen aus Vorjahren 215.122,26 €. Die Gewerbesteuer 2022 liegt Stand Mai um - 307.000 € unter dem Ansatz. 69 6110.3021 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+) 70.233,00 € Die Gemeinden bekommen einen Anteil von 15% der Lohn- und Einkommensteuer. Im Haushaltserlass bzw. auch in der Haushaltsplanung wurde noch mit einem Gemeindeanteil in Höhe von 6,687 Mrd. € gerechnet. Tatsächlich wurden 6,75 Mrd. € auf die Gemeinden 2021 kassenmäßig verteilt (Schlüsselzahl 2021 0,0004713, Rechnungsergebnis 3.221.833,00 €, Ansatz 3.151.600,00 €). Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist neben der Gewerbesteuer die ergiebigste und wichtigste Ertragsquelle der Gemeinde Baindt. 6110.3022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+) 44.339,73 € Die Gemeinden bekommen 2,2% an der Umsatzsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war um 44.339,73 € höher. Das Jahresergebnis beziffert sich auf 308.339,73 €. Gerechnet wurde laut Haushaltserlass nur mit 264.000,00 €. Schlüsselzahl 2021-2023: 0,0002444. 6110.31110 Schlüsselzuweisungen des Landes (+) 302.404,80 € Planmäßig waren hier 1.321.500,00 € veranschlagt, tatsächlich eingegangen sind 1.623.904,80 €. Die Haushaltsansätze wurden gem. Haushaltserlass 2021 (Stand 2020) aufgestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen ging man von einem Kopfbetrag von 1.451 € und einer Ausschüttungsquote von 70 % aus. Der Kopfbetrag lag bei 1.512,3 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und einer Ausschüttungsquote von 69,93 %. 6110.31111 Kommunale Investitionspauschale (+) 114.104,60 € Bei der kommunalen Investitionspauschalen konnte höherer Beträge (Plan 78,00 €/EW, Erg. 95 €/EW) mit 546.604,60 € (Plan 432.500,00 €) mehr als geplant einnehmen. 70 6110.3051 Zuweisung aus dem Familienlastenausgleich (-) 317,00 € Ansatz: 250.000,00 €; tatsächlich verfügt: 244.283 €. Der Familienlastenausgleich lag mit 244.283 € fast identisch wie in der Planung vorgesehen. 6110.3131 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land (+) 4.019,96 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.019,96 €. 6110.3032 Hundesteuer (+) 6.292,00 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 21.292,00 €. 6110.4341 Gewerbesteuerumlage (+) 63.261,37 € Ansatz: 175.000,00 €; tatsächlich verfügt: 238.261,37 €. Auf Grund der verbesserten Gewerbesteuererträgen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz bei der Gewerbesteuer, musste auch eine entsprechend höhere Gewerbesteuerumlage bezahlt werden. 6110.4371 Finanzausgleichsumlage (-) 23.161,70 € Ansatz: 1.855.400,00 €; tatsächlich verfügt: 1.832.238,30 €. Bei der Finanzausgleichumlage hat die Gemeinde aufgrund höherer Steuerkraftsumme 1.832.238,30 € gegenüber 1.855.400,00 € geplanten Aufwendungen im Finanzausgleich abgeführt. 6110.4372 Kreisumlage (-) 79.526,00 € Ansatz: 2.092.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.012.474,00 €. Bei der Kreisumlage musste die Gemeinde 2.012.474,00 € abführen. Der Hebesatz betrug nach der Senkung 25 % der Steuerkraftsumme. Geplant waren 2.092.000 € (geplanter Hebesatz 26,0% aber niedrigere Steuerkraftsumme). 71 6120.3616 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechungen (+) 1.060,69 € Ansatz: 73.150,00 €, tatsächlich verfügt: 74.210,69. 6120.4593 Aufwand des Geldverkehrs – Verwahrentgelte (+) 17.568,99 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.568,99 €. Die Gemeinde Baindt musste 2021 Verwahrentgelte in Höhe von -0,5% für die Einlage über der Einlagensumme begleichen. 6120.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 14.777,09 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 14.777,09 €. 6120.36102 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto (+) 3.082,94 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.082,94 €. 6120.44980 Deckungsreserve (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 72 Wesentliche Abweichungen der Investitionen im Finanzhaushalt: Die Abweichungen der Investitionen sind aus den Veränderungen der Bilanz sowie in der nachfolgenden Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen erkennbar. Der Bereich Grundstücksmanagement Produkt 1133 schließt mit +2.351.082,44 € besser als geplant ab. Es wurden 3.335.440,64 € (Planabweichung + 1.311.440,64 €) Grundstückserlöse erzielt. Der Erwerb von Grundstücken war mit 1,5 Mio. € eingeplant. Tatsächlich verfügt wurden 435.358,20 € (Planabweichung -1.064.641,80 €). Der Saldo aus der Investitionstätigkeit beträgt im Grundstückswesen: 2.825.082,44 €. Im Bereich Feuerwehr war die Erweiterung des Feuerwehrhauses erst 2022 vorgesehen. Der Abschnitt Feuerwehr verbesserte sich um 2.125,41 €. Im Produkt Klosterwiesenschule hat sich die Sanierung der Klosterwiesenschule verschoben. Das Produkt Klosterwiesenschule verbesserte sich wegen Verschiebung der Baumaßnahme um 1.706.873,16 €. Im Produkt 365001 des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne waren 7.500 € vorgesehen. Das Produkt verschlechterte sich minimal um 2.874,06 €. Das Produkt 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung wurde im Bereich der Städtebauförderung (Dorfplatz, Fischerstraße, Grunderwerb Ziegeleistraße) investiv noch nicht angegangen. Es wurden im Jahresabschluss Ermächtigungen in entsprechender Höhe gebildet. Projekt Sanierungsgebiet Ortskern II (2014-2022) 2014 ist dies mit der Aufnahme in die Städtebauförderung/ Landessanierungsprogramm gelungen. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich Des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. Städtebaulich angepasste Nachverdichtung Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweilerstraße. Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude. Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung wird die Neuordnung des „Fischerareals“ sein. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. 73 Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Die Bilanz des Betriebes Nahwärmeversorgung würde sich fiktiv wie folgt darstellen: Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung A K T I V A Betrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN Sachkonto Kontennachw eis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Sachkonto Kontennachw eis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0630 BHKW -AnlagenNr. 215 15.428,00 0,00 4.208,00 11.220,00 5340.0630 BHKW II -AnlagenNr. 217 42.772,00 0,00 7.777,00 34.995,00 5340.0630 Abgasanlage inkl. Kamin -Anlagen Nr. 218 3.797,00 0,00 278,00 3.519,00 5340.0630 bauliche Anpassung Heizzentrale -Anl. Nr.219 6.227,00 0,00 333,00 5.894,00 5340.0630 interne Verrohrung Heizhaus- Anl. Nr.220 11.858,00 0,00 635,00 11.223,00 5340.0630 technis. Ausrüstung Heizhaus Anl. Nr.221 21.701,00 0,00 1.588,00 20.113,00 5340.0630 Umw älzpumpen Fernw ärmenetz Anl. Nr.222 2.796,00 0,00 762,00 2.034,00 5340.0630 Pufferspeicher Anl. Nr. 223 9.486,00 0,00 508,00 8.978,00 5340.0630 Elektrotechnik, Anlagensteuerung- Anl.Nr. 224 21.701,00 0,00 1.588,00 20.113,00 5340.0360 Fernw ärmel. ohne private HA -Anl.Nr. 225 90.120,00 0,00 4.827,00 85.293,00 5340.0360 Erd- und Asphaltierungsarbeiten für Wärmel.Anl.Nr. 22658.356,00 0,00 3.126,00 55.230,00 5340.0390 Planung - Anl.Nr. 228 25.727,00 0,00 7.017,00 18.710,00 5340.0630 Nebenkosten (Vermessung etc.) -Anl. Nr. 229 5.925,00 0,00 318,00 5.607,00 5340.0630 Einbau von 2 neune Gasspitzenlastkesseln 148.626,00 27.860,06 8.832,06 167.654,00 5340.0360 Steuerleitung Nahw . Lebensmittelmarkt Anl.Nr. 2052 0,00 1.323,90 43,90 1.280,00 5340.2110 Anschlussbeitrag Kindergarten/Schule Gassp. -49.792,00 0,00 -2.500,00 -47.292,00 5340.2120 Anschlussbeitrag Lebensmittelmarkt 0,00 -1.500,00 -31,00 -1.469,00 Summe 414.728,00 27.683,96 39.309,96 403.102,00 Sachkonto Kontennachw eis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0962 Anlagen im Bau - Anl.Nr. 2095 76.753,07 467,29 0,00 77.220,36 Summe 76.753,07 467,29 0,00 77.220,36 Summe SACHANLAGEN Gesamt ANLAGEVERMÖGEN B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Sachkonto Kontennachw eis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.1711 Kassenmehreinn. 0,00 0,00 0,00 0,00 5340.1611 f f Privatrechtliche Forderungen 33.298,75 8.537,79 33.298,75 8.537,79 Summe 33.298,75 8.537,79 33.298,75 8.537,79 5340.1521 Sonstige Vermögensgegenstände Steuer Ford. 1.724,80 96,84 0,00 1.821,64 Ust-Voranmeldung 4. Quartal 0,00 70,83 0,00 70,83 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN GESAMT A K T I V A 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 10.430,26 480.322,36 01.2021-12.2021 Gesamtbetrag EUR 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 10.430,26 490.752,62 10.430,26 403.102,00 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 10.430,26 480.322,36 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung (abzüglich Zuschüsse) 480.322,36 74 Im Produkt 5330 Wasserversorgung und 5380 Abwasserbeseitigung wurden keine außerplanmäßige Trägerdarlehen gewährt: EB Wasserversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 0,00 € EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 0,00 € Das Produkt Gemeindestraßen (inkl. Plätze) schließt mit einem Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 520.882,59 € ab. Insgesamt wurden 205.351,88 € investiert, aber auch Beiträge und Veräußerung von Grunderwerb in Höhe von 726.234,47 € eingenommen. Eingeplante Maßnahmen, wie z. B. der Dorfplatz wurden zurückgestellt und zum Teil sind Projekte sind noch nicht schlussgerechnet. P A S S I V A Betrag EUR A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG Sachkonto Kontennachw eis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2001997 Jahresgew inn 2021 0,00 6.943,78 0,00 6.943,78 5340.2001997 Bilanzgew inn a. Vj. 27.731,62 0,00 0,00 27.731,62 Summe 27.731,62 6.943,78 0,00 34.675,40 Bilanzgewinn a. Vj. Gesamt EIGENKAPITAL 184.675,40 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen Sachkonto Kontennachw eis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2870 Rückstellung für Leistungen des VJ 35.000,00 35.000,00 5340.2891 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/Steuern 941,58 331,50 941,58 331,50 Summe 35.941,58 331,50 941,58 35.331,50 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 270.745,72 5340. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 264.728,00 27.683,96 39.309,96 253.102,00 5340.23123 Verbindlichk. aus LL 24.051,71 0,00 24.051,71 0,00 5340.2792 Verbindlichkeiten aus Aufw endungen für die Unterhaltung des unbew eglichen Vermögens 568,96 1.930,66 568,96 1.930,66 5340.2793 Verbindlichkeiten aus Aufw endungen für die Bew irtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 23.443,31 14.071,70 23.443,31 14.071,70 534025113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufw endungen 39,44 40,46 39,44 40,46 5340.2797 Sonstige Verbindlichkeiten Ust- Erklärung 1.600,90 1.600,90 Summe 312.831,42 45.327,68 87.413,38 270.745,72 Gesamt VERBINDLICHKEITEN Gesamt P A S S I V A 01.2021-12.2021 Gesamtbetrag EUR 35.331,50 34.675,40 184.675,40 35.331,50 35.331,50 490.752,62 34.675,40 270.745,72 270.745,72 75 Wesentliche Veränderungen im Finanzhaushalt: Produkt 1120 – Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1120.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 19.000,00 € Ansatz: 19.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Es wurde ein Ermächtigungsrest gebildet. Produkt 1125 – Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeugen 1125.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (+) 64.670,00 € Ansatz: 10.200,00 €, tatsächlich verfügt: 74.870,00 € 1125.0720 (H) Betriebs- und Geschäftsausstattung (+) 16.750,00 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 16.750,00 € 1125.0610 (H) Fahrzeuge (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 1125.0620 Maschinen (-) 12.996,39 € Ansatz: 59.400,00 €, tatsächlich verfügt: 46.403,61 €. 1125.0292 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (+) 86.123,34 € bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u. ä.) Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 86.123,34 €. 1125.0610 (S) Fahrzeuge (-) 97.400,00 € Ansatz: 97.400,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € Insgesamt wurde 2021 33.646,95 € mehr als geplant verfügt. Produkt 1133 - Grundstücksmanagement 1133.0190 (H) – 21 Sonstige unbebaute Grundstücke (+) 1.895.297,45 € Marsweiler Ost II Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 1.895.297,45 €. 1133.0190 (H) – 25 Sonstige unbebaute Grundstücke (+) 1.190.143,19 € GE Mehlis 2. Erweiterung Ansatz: 250.000,00 €, tatsächlich verfügt: 1.440.143,19 €. 1133.0190 (S) – 29 Sonstige unbebaute Grundstücke (+) 426.090,20 € Lilienstraße Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 426.090,20 €. Für den Bebauungsplan Lilienstraße konnten die entsprechenden Grundstücke erworben werden. 1133.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und (+) 25.000,00 € Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 50.000,00 €, tatsächlich verfügt: 75.000,00 €. 1133.0190 – 26 (S) Sonstige unbebaute Grundstücke – Bühl (+) 9.268,00 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 9.268,00 €. 1133.0190 (H) Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 100.000,00 € Ansatz: 100.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 76 1133.0190 – 23 (H) Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 1.674.000,00 € Grünenberg Stöcklisstraße Ansatz: 1.674.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 1133.0190 (S) Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 1.500.000,00 € Ansatz: 1.500.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 1222 – Einwohnerwesen 1222.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 6.500,00 € Ansatz: 6.500,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 1260 – Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 1260.0720 Betriebs- und Geschäftsausstattung (+) 20.874,59 € Ansatz: 16.700,00 €, tatsächlich verfügt: 37.574,59 €. 1260.0350 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 3.000,00 € Ansatz: 3.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 1260.0292 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (-) 20.000,00 € bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u. ä.) Ansatz: 20.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 127001 – Rettungsdient DRK-Heim/Vereine, Baindter Straße 48/1 127001.1803 Sonderposten für geleistete Zuweisungen (-) 9.850,00 € und Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 9.850,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 211001 – Klosterwiesenschule 211001.0961 Anlagen im Bau – Hochbaumaßnahmen (+) 333.830,07 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 333.830,07 €. 211001.0630 Technische Anlagen – (Tablettkoffer etc.) (+) 6.296,77 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 6.296,77 €. 211001.2111 Sonderposten aus Zuwendungen und (+) 5.661,00 € Umlagen für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 5.661,00 €. 211001.0720 Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 47.000,00 € Ansatz: 47.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 211001.0232 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen (-) 2.000.000,00 € Ansatz: 2.000.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0 €. Produkt 214001 – Schülerbeförderung / Bürgerbus 214001.0610 Fahrzeuge (+) 4.000,00 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 4.000,00 €. 77 Produkt 2720 – Bücherei/Bibliothek 2720.0720 Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 3140072 – Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einrichtungen 3140072.0292 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (-) 10.000,00 € bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Ansatz: 10.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 3140072.0720 Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 15.000,00 € Ansatz: 15.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00€. Produkt 31801 – Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 31801.0720 Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 365001011 – Kindergarten Sonne Mond und Sterne 365001011.2111 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen (+) 490.000,00 € für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 490.000,00 €. Es wurden 2 Kleinkindgruppen à 10 Kinder mit 240.000 € gefördert. Des Weiteren wurde ein Ausgleichsstockzuschuss mit 250.000 € gewährt. 365001011.0222 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (-) 11.602,24 € bei Sozialen Einrichtungen Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 11.602,24 €. 365001011.0720 Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 6.348,96 € Ansatz: 7.500,00 €, tatsächlich verfügt: 1.151,04 €. Produkt 365001013 – Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 365001013.0720 Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 8.900,00 € Ansatz: 8.900,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 365001014 – Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 365001014.1803 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und (-) 40.000,00 € Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 40.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 424101 – Sportstätten, Sporthalle 424101.0720 Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 424102 – Freisportanlagen 424102.0720 Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 3.000,00 € Ansatz: 3.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 424102.1803 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse (-) 20.000,00 € für Investitionen Ansatz: 20.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 78 Produkt 5110 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung 5110.0720 Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 4.000,00 € Ansatz: 4.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.0390 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (-) 15.000,00 € (Stützmauern, Treppen, u. a.) Ansatz: 15.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.0960 Anlagen im Bau (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.0190 – 24 Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 300.000,00 € Fischerareal-Fischerstraße Ansatz: 300.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 5330 – Wasserversorgung 5330.13152 (H) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, (+) 12.150,00 € Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) Ansatz: 55.400,00 €, tatsächlich verfügt: 67.550,00 €. Produkt 5340 – Nahwärmeversorgung 5340.0630 Technische Anlagen – (PV, BHKW, Heizung u. ä.) (+) 27.860,06 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 27.860,06 €. 5340.0390 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (-) 100.000,00 € (Stützmauern, Treppen, u. a.) Ansatz: 100.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 5360 – Breitbandversorgung 5360.13152 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, (+) 1.000.000,00 € Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 1.000.000,00 €. 5360.0360 – 25 Nahwärme- und Breitbandleitungen (+) 7.083,24 € und zugehörige Anlagen – GE Mehlis 2. Erweiterung Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 7.083,24 €. 5360.0360 – 23 Nahwärme- und Breitbandleitungen (+) 4.820,84 € und zugehörige Anlagen – Grünenberg Stöcklisstraße Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 4.820,84 €. 5360.0390 – 25 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (+) 3.657,20 € (Stützmauern, Treppen, u. a.) – GE Mehlis 2. Erweiterung Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 3.657,20 €. 5360.0962 – 56 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (+) 3.571,97 € Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung Mochenwangen BA III Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 3.571,97 €. 5360.0360 – 66 Nahwärme- und Breitbandleitungen (-) 23.008,31 € und zugehörige Anlagen – Nelkenstraße Ansatz: 25.000,00 €, tatsächlich verfügt: 1.991,69 €. 5360.0360 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen (-) 550.000,00 € Ansatz: 550.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 79 Produkt 5380 – Abwasserbeseitigung 5380.13152 (H) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, (+) 20.000,00 € Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) Ansatz: 59.000,00 €, tatsächlich verfügt: 79.000,00 €. Produkt 541001 – Gemeindestraßen und Brücken 541001.2120 – 25 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (+) 418.826,04 € GE Mehlis 2. Erweiterung Ansatz: 50.000,00 €, Erschließungsbeiträge tatsächlich eingenommen: 468.826,04 €. 541001.2120 – 21 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (+) 251.341,78 € Marsweiler Ost II Ansatz: 0,00 €, Erschließungsbeiträge tatsächlich eingenommen: 251.341,78 €. 541001.0962 – 56 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (+) 63.156,22 € Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung Mochenwangen BA III Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 63.156,22 €. 541001.0350 – 54 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlage (+) 10.299,52 € Kreisverkehr Thomas-Dachser-Straße Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 10.299,52 €. 541001.0310 – 51 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens (+) 6.403,13 € Erlenstraße Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 6.403,13 €. 541001.0962 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (+) 6.066,65 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 6.066,65 €. 541001.0350 – 23 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (+) 4.202,38 € Grünenberg Stöcklisstraße Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 4.402,38 €. 541001.2120 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (-) 15.000,00 € Ansatz: 15.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 21 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 20.000,00 € Marsweilerstraße Ost II Ansatz: 20.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 22 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen () 20.000,00 € GE Mehlis 2. Erweiterung Ansatz: 20.000,00 €, tatsächlich verfügt: 20.000,00 €. 541001.0350 – 25 Straßen, Wege Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 20.000,00 € GE Mehlis 2. Erweiterung Ansatz: 20.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 29 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 45.000,00 € Lilienstraße Ansatz: 45.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 55.000,00 € Ansatz: 55.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 80 541001.2120 – 23 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (-) 108.000,00 € Grünenberg Stöcklisstraße Ansatz: 108.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 66 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 145.304,61 € Nelkenstraße Ansatz: 275.000,00 €, tatsächlich verfügt: 129.695,39 €. 541001.0350 – 24 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 200.000,00 € Fischerareal-Fischerstraße Ansatz: 200.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.2111 H Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (-) 200.000,00 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 200.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0350 – 56 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 500.000,00 € Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung Mochenwangen BA III Ansatz: 500.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541001.0962– 56 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (+) 63.156,22 € Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung Mochenwangen BA III Anlagen im Bau: Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 63.156,22 €. Produkt 541002 – Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 541002.0390 – 22 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (+) 7.533,65 € (Stützmauern, Treppen, u.a.) – Geigensack Erweiterung Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 7.533,65 €. 541002.0350 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 541002.0390 – 66 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (-) 25.000,00 € (Stützmauern, Treppen, u.a.) – Nelkenstraße Ansatz: 25.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 5470 – Verkehrsbetriebe / ÖPNV 5470.2111 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen (+) 60.095,00 € für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 60.095,00 €. Nachträgliche Zuwendung barrierefreie Bushaltestelle. 5470.0962 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (+) 10.754,53 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 10.754,53 €. Planung barrierefreie Bushalte Gartenstraße. Produkt 5510 – Öffentliches Grün, Landschaftsbau 5510.0720 Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 30.688,96 € Ansatz: 40.000,00 €, tatsächlich verfügt: 9.311,04 €. 81 Produkt 5520 – Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 5520.0962 – 18 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (+) 4.129,60 € Hochwasserschutz Bühl/Geigensack/Starkregenrisikomanagement Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 4.129,60 €. 5520.0370 – 16 Wasserbauliche Anlagen (-) 30.000,00 € Starkregenrisikomanagement Ansatz: 30.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5520.0370 – 20 Wasserbauliche Anlagen (-) 30.000,00 € Hochwassergefahrenstellen Ansatz: 30.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5520.0370 – 17 Wasserbauliche Anlagen (-) 43.835,60 € Hochwasserschutz Öffnung Sulzmoosbach Ansatz: 250.000,00 €, tatsächlich verfügt: 206.164,40 €. 5520.2111 – 17 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen (-) 218.900,00 € für Vermögensgegenstände, Land Hochwasserschutz Öffnung Sulzmoosbach Ansatz: 330.000,00 €, tatsächlich verfügt: 111.100,00 €. 5520.0370 – 18 Wasserbauliche Anlagen (-) 400.000,00 € Hochwasserschutz Bühl/Geigensack/Starkregenrisikomanagement Ansatz: 400.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 5530 – Friedhofs- und Bestattungswesen 5530.0380 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen (+) 140.793,04 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 140.793,04 €. Produkt 5730 – Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 5730.0720 Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 7.050,00 € Ansatz: 7.050,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 6120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 6120.23102 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen (-) 1.000.000,00 € beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) - Tilgung Kredite KFW-Darlehen Ansatz: 1.000.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 18. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes (Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Tätigkeit) sowie die Ein - und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten. Im Rechnungsergebnis ergab sich saldiert ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Tätigkeit von rd. +0,7 Mio. €. Im investiven Bereich konnten bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit insgesamt 1,5 Mio. € mehr als geplant erwirtschaftet werden. Bei den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen wurden 0,1 Mio. € mehr eingenommen werden als veranschlagt. Insgesamt wurden 2,0 Mio. € als Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachvermögen eingeplant. Aus den Verkaufserlösen ergaben sich jedoch Einzahlungen von 3,5 Mio. € und somit 1,3 Mio. € mehr als geplant. Die Einzahlungen resultierten vor allem aus dem Verkauf von Grundstücken und Fahrzeugen. 82 Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit reduzierten sich im Vergleich zum Ansatz um 6,91 Mio. €. Ursächlich hierfür waren die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von 1,36 Mio. € sowie für Baumaßnahmen, die 3,59 Mio. € unter dem veranschlagten Wert lagen. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen wurden 2021 nicht getätigt. Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen lagen bei 1,1 Mio. € und somit 0,9 Mio. € über den Planansatz. Aufgrund der Gewährung von Trägerdarlehen an den Zweckverband Breitbandversorgung und Zuschüsse an Familienförderbeiträge war die Position um den Betrag überzogen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit betrug letztendlich +2,1 Mio. € und fiel mit einer Abweichung zum Planansatz von -3,6 Mio. € wesentlich höher aus. Hieraus ergab sich schließlich ein Finanzierungsmittelbüberschuss von +2,9 Mio. €. Dieser fiel mit einer Abweichung von 6,4 Mio. € wesentlich höher als geplant aus. Aufnahme/Tilgung von Krediten Es wurde 2021, wie im Haushaltsplan veranschlagt, keine Darlehen aufgenommen. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2021 insgesamt keine Verbindlichkeiten aus Krediten vorzuweisen, so dass keinerlei weitere Tilgungszahlungen anfallen. Alle dargestellten Veränderungen führten zu einer Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes von +2,89 Mio. €. Im Haushaltsplan waren hier -3,57 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung der haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen sowie des Kassenanfangsbestandes von 4.739.317,72 € saldierte sich der Endbestand an Zahlungsmitteln im Kernhaushalt am Ende des Haushaltsjahres auf 7.625.199,19 €. Die Gemeinde unterhält mit den Eigenbetrieben eine sogenannte Einheitskasse. Dies bedeutet, dass der Zahlungsverkehr der Eigenbetriebe ebenfalls über die Girokonten der Gemeinde abgewickelt wird. Der Gesamtbestand an Liquiden Mitteln auf der Aktivseite wurde um die Liquiden Mittel, die wirtschaftlich den Eigenbetrieben zuzurechnen sind, reduziert. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2021: 246.881,46 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2021: 671.248,41€. 83 19. Erläuterung der Bilanz Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist nach den gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen in Kontoform aufzustellen und hat sämtliche immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachvermögen und das Finanzvermögen sowie die Kapitalpositionen, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig auszuweisen. Sie ist als Gegenüberstellung von gemeindlichem Vermögen (Aktivseite) und den Finanzierungsmitteln (Passivseite) eine auf den jährlichen Abschlussstichtag bezogene Zeitpunktrechnung. Die Gliederung der Vermögensrechnung erfolgte sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite nach Fristigkeiten. Außerdem wurden dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen (§ 77 Abs. 3 GemO) beachtet. Allgemeines zur Bilanz Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GemO) zum Schluss eines Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen, die Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist und muss klar und übersichtlich sein. Sie hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Die Bilanz ist um einen Anhang zu erweitern. Außerdem sind ihr als Anlagen eine Vermögensüber-sicht, eine Schuldenübersicht sowie eine Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr zu über-tragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Der Gemeinderat hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 am 03.03.2019 festgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde der Rechtaussichtsbehörde und Gemeindeprüfungsanstalt angezeigt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in der Zeit vom 14.09.2020 bis 21.10.2020 die Eröffnungsbilanz und die Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 geprüft. Als Basis für die Aufstellung der Bilanz dienen die Regelungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), der Verwaltungsvorschrift Produktrahmen/ Kontenplan sowie die darauf aufbauenden Bilanzierungs- und Bewertungsempfehlungen des Leitfadens der landesweiten Arbeitsgruppe Bilanzierung in der Fassung vom Juni 2019. Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und Bilanzierungsvereinfachungen Die Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Gemäß § 40 Abs. 4 Satz 2 GemHVO werden empfangene Investitionszuweisungen als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst (Bruttomethode). Freiwillige Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO werden gebildet, soweit dies für die sachgerechte und periodengerechte Abbildung der Geschäftsvorfälle dienlich ist. Auf die detaillierten Ausführungen wird auf den Rückstellungsspiegel verwiesen. 84 Für die Bilanz wurde auf den 31.12.2021 eine Inventur nach Maßgabe der Inventurrichtlinie für Baindt vom 02.03.2020 durchgeführt. Soweit diese Inventurrichtlinie eine körperliche Inventur vorsieht, wurde eine entsprechende körperliche Inventur durch den jeweiligen Inventurbeauftragten durchgeführt. Im Übrigen erfolgte eine Buchinventur. Im Rahmen der Inventurrichtlinie wurde von Bürgermeisterin Frau Rürup eine Befreiung nach § 38 Absatz 4 GemHVO ausgesprochen. Hiernach sind bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 € ohne Umsatzsteuer nicht in einem Inventar zu verzeichnen. Allgemeine Bewertungsregelungen Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 53 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 GemHVO) Auf die oben getroffenen Ausführungen wird verwiesen. Die Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet. Die Vermögensrechnung gibt damit im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde wieder. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Grundsatz der Wesentlichkeit wurden beachtet. Die Immateriellen Vermögensgegenstände, sowie die Gegenstände des Sachvermögens wurden gemäß § 91 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und das Sondervermögen werden in Höhe des Nennwertes des anteiligen Eigenkapitals angesetzt. Die Ausleihungen, Wertpapiere, Forderungen und die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 GemHVO und des § 48 GemHVO gebildet. Das Basiskapital und die Rücklagen werden nominal fortgeschrieben. Veränderungen des Basiskapitals ergeben sich ausschließlich aufgrund von zulässigen bzw. notwendigen Änderungen der Eröffnungsbilanzierung. Auf die Ausführungen bei der Bilanzposition „Basiskapital“ wird verwiesen. Sonderposten für Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO brutto auf der Passivseite der Bilanz angesetzt. Neben den Sonderposten für Investitionszuweisungen wer-den auch Sonderposten für erhaltene Beiträge und Sonstige Sonderposten für unentgeltlichen Erwerb gebildet. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist (§ 91 Abs. 4 GemO). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Transferverbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen und die Sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen (Nennbeträgen) angesetzt (§ 91 Abs. 4 GemO). Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden nach Maßgabe des § 48 GemHVO gebildet. Die Angaben unterhalb der Bilanz (Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre) erfolgen gemäß § 42 GemHVO. 85 Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode (§ 46 Abs. 1 GemHVO). Folgende typische Abschreibungsdauern kommen zur Anwendung: Ingenieurbauwerke (je nach Bautyp) Aufwuchs von Grünanlagen und Spielplätzen Grabfelder Friedhöfe Geleistete Investitionszuschüsse (je nach bezuschusstem Gut) Gebäude (je nach Baustandard) Straßen und Feldwege (je nach Ausbaustandard) Betriebsvorrichtungen (je nach Typ) Straßenbeleuchtung Sportanlagen Außenanlagen und Einfriedungen Verkehrslenkungsanlagen Fahrzeuge Spielgeräte, Möbel, Instrumente, sonstige Ausstattung Software, Hardware Nachrichtl. Abschreibung bei den Eigenbetrieben EB Wasserversorgung Leitungsnetz EB Abwasserbeseitigung Kanäle Abschreibung beim Betrieb Nahwärme Leistungsnetz BHKW 50-80 Jahre 50 Jahre 30-50 Jahre 10-50 Jahre 20-50 Jahre 20-40 Jahre 5-50 Jahre 20 Jahre 20-25 Jahre 15-25 Jahre 15 Jahre 5-15 Jahre 5-15 Jahre 3-8 Jahre 40 Jahre 50 Jahre 40 Jahre 10 Jahre Bei Grund und Boden, Aufwuchs des Waldes, Kunstgegenständen und Bodendenkmälern erfolgt keine Abschreibung. Die Beteiligungen an Zweckverbänden werden anteilig entsprechend den Auflösungen in den Haushalten der Zweckverbände abgeschrieben. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 52 Absatz 3 und 4 GemHVO. Die einzelnen Bilanzpositionen werden im Detail näher erläutert. Das Sachvermögen Das Sachvermögen hat 2021 von rund 34,1 Mio. € auf 33,6 Mio. € abgenommen. Die größten Zugänge an Vermögen liegen im Bereich des Infrastrukturvermögens und des Grundvermögens, was schwerpunktmäßig mit dem Ankauf von Flächen für künftige Baugebiete zusammenhängt und mit der Übernahme des Infrastrukturvermögens (Straßen) aus der Abrechnung von Baugebiete in Gemeindevermögen. Das Finanzvermögen Das Finanzvermögen hat von rund 14,4 Mio. € im Jahr 2020 auf rund 17,9 € im Jahr 2021 zugenommen. Die Abgrenzungsposten Die Bilanzposition umfasst die aktiven Abgrenzungsposten und die Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. 86 B I L A N Z zum Stichtag 31.12.2021 A. AKTIVSEITE 51.724.707,48 € 1. Vermögen 51.529.026,39 € 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Konto 00 24.773,00 € Unter den immateriellen Vermögensgegenständen sind die bei der Gemeinde im Einsatz befindlichen Softwareprodukte bilanziert, sowie in untergeordneter Größenordnung Lizenzen. Lizenzen 020 22.152,00 € DV-Software 025 2.621,00 € Bei dem zum Jahresende ausgewiesenen Wert handelt es sich um Lizenzen für Software sowie ähnliche Rechte, über welche die Gemeindeverwaltung verfügt. Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 34.840,00 € 0,00 € 1.000,00 € 10.066,00 € 24.773,00 € 1.2 Sachvermögen 33.585.218,96 € 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 01 6.354.526,19 € Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden wie Grünflächen einschließlich des Aufwuchses, Ackerland, Waldflächen mit deren Aufwuchs, aber auch Bauplätze für Wohnen und Gewerbe. Grünflächen 011 2.092.625,98 € Ackerland 013 31.233,60 € Grund und Boden bei Wald, Forsten 0131 3.934,32 € Aufwuchs bei Wald und Forsten 0132 11.652,00 € Sonstige unbebaute Grundstücke 019 4.215.080,29 € (Baugrundstücke und nicht landwirtschaftlich genutztes Brachland) Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 6.904.888,33 € 435.358,20 € 985.720,34 € 0,00 € 6.354.526,19 € Die Zugänge 2021 waren Kaufverträge für die Baugebiete Bühl und Lilienstraße und Abgänge waren durch Verkäufe von Bauplätzen im Bereich von Marsweiler Ost II, Geigensack und GE Mehlis 2. Erweiterung zu verzeichnen. 87 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 02 11.567.719,13 € Bebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die Bilanzierung erfolgt getrennt für den Grund und Boden einerseits und für die Gebäude, Betriebsvorrichtungen und Außenanlagen andererseits. Der bilanzielle Wertansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (berücksichtigt Zu- und Abgänge wie Ankauf, wertsteigernde Investitionen). Endstände 31.12.2021: Soziale Einrichtungen – Grund und Boden 0221 494.772,04 € Soziale Einrichtungen – Gebäude usw. 0222 3.458.257,00 € Schulen – Grund und Boden 0231 451.872,54 € Schulen – Gebäude usw. 0232 1.617.748,00 € Kultur, Sport, Garten – Grund und Boden 0241 256.415,25 € Kultur, Sport, Garten – Gebäude usw. 0242 3.038.270,00 € Sonstige Gebäude – Grund und Boden 0291 232.207,30 € Sonstige Gebäude – Gebäude usw. 0292 2.018.177,00 € Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 11.990.066,13 € 100.559,68 € 1.449,81 € 521.456,87 € 11.567.719,13 € Zugänge 2021 bei Neubau Kiga Sonne, Mond und Sterne 11.917,74 € Grundsanierung Sporthalle 2.518,60 € Neubau Lagerhalle Bauhof 86.123,34 € 1.2.3 Infrastrukturvermögen Konto 03 13.654.686,07 € Das Infrastrukturvermögen umfasst sämtliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Neben dem Grund und Boden sind insbesondere Brücken und Tunnel, das Straßennetz mit Wegen und Plätzen, die Verkehrslenkungsanlagen sowie Stützbauwerke wertmäßig ausgewiesen. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 031 2.175.395,58 € Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 032 422.454,00 € Anlagen zur Abwasserableitung 0341 308.214,00 € Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 035 8.393.985,00 € Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 036 910.236,00 € Wasserbauliche Anlagen 037 237.732,00 € Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 038 770.989,49 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 039 435.680,00 € Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 13.622.800,94 € 525.927,99 € 94.734,50 € 468.618,91 € 13.654.686,07 € 88 Zugänge 2021 bei: Erlenstraße FlSt. 213, Straßenverkehr 6.403,13 € Bau Kreisverkehr Thomas-Dachser-Straße 10.299,52 € Straßenbau Erschließung Baugebiet Stöcklisstr. Grünenberg 3.206,92 € Erschließung Beleuchtung Baugebiet Stöcklisstr. Grünenberg 2.753,15 € Straßenbau Nelkenstraße Flst. 776 129.695,39 € Erschließung Breitband, Baugebiet Stöcklisstr. Grünenberg 4.820,84 € Steuerleitung Fernwärme Feneberg 1.323,90 € KVZ Erschließung Am Föhrenried 1 5.333,24 € Hausanschluss Am Umspannwerk 15, 852,50 € Hausanschluss Am Umspannwerk 25 897,50 € Sanierung Nelkenstraße 1 Breitbandversorgung 1.991,69 € Hochwasserschutz Öffnung Sulzmoosbach Ortsmitte 206.366,32 € Friedhofssanierung BA 1 140.793,04 € Tiefbau Straßenbau Breitband GE Mehlis 2. Erweiterung 3.657,20 € Straßenbeleuchtung Igelstraße BG Geigensack Erweiterung 7.533,65 € Schlussrechnungen fehlen zum Teil noch. Nachaktivierung im Rechnungsjahr 2022. 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken Konto 0,00 € 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Konto 05 8.651,52 € Unter den Kunstgegenständen werden Gemälde und Grafiken sowie Sammlungsstücke des Städtischen Museums geführt. Kunstgegenstände 051 8.650,52 € Baudenkmäler 055 1,00 € Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 8.651,52 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.651,52 € 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Konto 06 836.041,00 € Der Bilanzansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten, insbesondere bei der Produktgruppe Feuerwehr und im Bereich des Bauhofs. Fahrzeuge 061 342.817,50 € Maschinen 062 63.002,50 € Technische Anlagen (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 063 430.221,00 € Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 887.476,00 € 80.560,44 € 52.461,00 € 131.993,44 € 836.041,00 € Zugänge 2021 bei Mess- und Prüfgerät 2.802,61 € Brielmaier Motormäher 41.721,00 € Stihl RM 756 YC Rasenmäher 1.880,00 € Nahwärmebetrieb 27.860,06 € Schlussrechnung Einbau von 2 Gasspitzenlastheitkesseln in der Heizzentrale Schule 8 iPad‘s für die Schule mit Koffer 6.296,77 € 89 Fahrzeuge besitzt die Gemeinde Baindt schwerpunktmäßig im Bereich des Bauhofs und bei der Feuerwehr. Daneben gibt es ein Dienstfahrzeug für das Rathaus. Unter den Technischen Anlagen werden insbesondere zentrale Steuerungsanlagen ausgewiesen, die nicht zur standardmäßigen Ausstattung gehören. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 07 422.580,00 € Hierunter sind alle Vermögensgegenstände wie die Büroeinrichtung von Verwaltung, Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen ausgewiesen. Betriebsvorrichtungen 071 13.807,00 € Betriebs- und Geschäftsausstattung 072 408.773,00 € Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 364.825,00 € 114.580,53 € 6.002,21 € 56.823,53 € 422.580,00 € Zugänge 2021 bei: Neubau Kiga SMS Möblierung 1.151,04 € Neue Büroausstattung Bürgermeisterin 863,91 € Erstausstattung Büro Standesamt 1.502,85 € Zwei Systemtrenner Feuerwehr 3.158,00 € Funbox Typ I für Skatepark 9.311,04 € Switch HPE 2540 – 48G 2.713,20 € Mobile Staustelle Feuerwehr 1.096,59 € Notstromaggregat Feuerwehr 33.730,55 € Kramer Radlader KL 37,8 – RV GB 333 Bauhof 58.120,00 € NAS Festplatte 2.933,35 € Unter den Betriebsvorrichtungen werden Bauwerke bilanziert, die nicht unter den bilanzrechtlichen Begriff des Gebäudes fallen. Betriebsvorrichtungen, die bilanzrechtlich zum Gebäude zählen, weil sie baulich fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden unter den Bebauten Grundstücken ausgewiesen. Unter die hier dargestellte Bilanzposition fallen somit vor allem Gartengerätehäuser in Kindertagesstätten, Lagerflächen, Aufbauten im Zusammenhang mit Sportanlagen und Spielgeräte im Außenbereich von Kindertagesstätten. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst vor allem Möbel (in Büros, Schulen, Kindertagesstätten etc.), EDV-Anlagen (Beamer, Notebooks, PCs), Kopierer, Sportgeräte der Sporthallen, Musikinstrumente, Ausstattungsgegenstände der Feuerwehr, Medienausstattung der Schulen, Reinigungsgeräte, Werkzeuge des Bauhofs und vieles mehr. Nach den Regelungen der § 38 Abs. 4 GemHVO in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 GemHVO wurden bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung Vermögensgegenstände im Jahr 2021 nur aufgenommen, wenn sie im Einzelfall Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 800 € netto aufweisen. Vermögensgegenstände, die einen geringeren Anschaffungswert aufweisen, werden nicht in die Vermögensrechnung aufgenommen, sondern direkt im Ergebnishaushalt beschafft, was eine immense Verwaltungsvereinfachung darstellt, aber die Aussagekraft der Vermögensrechnung nur in geringem Umfang verringert. Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 können ab 2016 im Rahmen der Erstausstattung bei Baumaßnahmen auch geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € netto aktiviert werden. Dabei werden gleichartige Vermögensgegenstände zu einem Sammelposten zusammengefasst (z.B. „Mobiliar“, „EDV Ausstattung“) und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 90 1.2.8 Vorräte 0,00 € Vorräte sind Sachvermögensgegenstände, die nicht dauerhaft (nicht länger als ein Jahr) dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen. Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 € je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachloseneinrichtung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind nur in geringer Größenordnung vorhanden. 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Konto 09 741.015,05 € Unter den Anlagen im Bau werden Vermögensgegenstände ausgewiesen, die sich zum Bilanzstichtag in der Herstellung befinden. Die für diese Vermögensgegenstände bis zum Bilanzstichtag angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden unter diesem Bilanzkonto dargestellt. Die Kosten werden aber noch nicht abgeschrieben. Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 0961 533.024,26 € Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 0962 207.990,79 € Folgende Restwerte sind zum 31.12.2021 vorhanden: Anlagenr. 2093 Hochbaumaßnahmen KWS blaues Gebäude 533.024,26 € Anlagenr. 2094 Breitbandversorgung Fischerareal 2021 784,29 € Anlagenr. 2095 Tiefbau Nahwärme Fischerareal 2021 77.220,36 € Anlagenr. 2096 Geh- und Radweg BAIII Sulpach 77.059,96 € Anlagenr. 2097 Barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße 10.754,53 € Anlagenr. 2098 FTTB weiße Flecken Projektbezogene Kosten 5.848,16 € Anlagenr. 2101 Bau Fischerstraße 27.910,16 € Anlagenr. 2102 Hochwasserschutz Bühl / Geigensack / Siemensstr. 5.583,60 € Anlagenr. 2103 Straßenbeleuchtung Fischerstraße 2.829,73 € Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 328.313,46 € 1.132.966,07 € 720.264,48 € 0,00 € 741.015,05 € 91 1.3 Finanzvermögen 17.919.034,43 € Unter Finanzanlagen sind insbesondere solche Geld- und Kapitalanlagen ausgewiesen, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Unternehmensverbindungen dienen. Dazu gehören in erster Linie Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und die Sondervermögen und hier insbesondere die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 € Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune mit mehr als 50% am Stamm- kapital des Unternehmens beteiligt ist. Der Wert der Anteile beinhaltet das gezeichnete Kapital und - soweit vorhanden - die Kapitalrücklagen: Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 500.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500.000,00 € Kommanditbeteiligung Netze BW GmbH 500.000,00 € 1.3.2 Beteiligungen – Konto 11 151.961,00 € Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Als Beteiligung gilt im Zweifel ein Anteil am Nennkapital von mehr als 20%. Übrige Beteiligungen an Unternehmen/Einrichtungen, an denen die Gemeinde nur eine Beteiligung von nicht mehr als 20% hält, werden hier ebenfalls erfasst. Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 1.000,00 € Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 € Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 € RaWEG mbH 1.280,00 € TWS Netz GmbH (Kapitalrücklage) 111.000,00 € Stammkapital der TWS Netz GmbH 11.100,00 € Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 151.961,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 151.961,00 € 92 1.3.3. Sondervermögen Konto 12 615.505,08 € Unter das Sondervermögen fällt gemäß § 96 GemO unter anderem das Vermögen der städtischen Eigenbetriebe. Eigenbetrieb Wasserversorgung Stammkapital 444.312,64 € Eigenbetrieb Wasserversorgung Rücklage 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 0,00 € Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 615.505,08 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 615.505,08 € 1.3.4 Ausleihungen Konto 13 5.345.987,50 € Bei den Ausleihungen handelt sich um verschiedene Darlehen an die Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen der Gemeinde Baindt. Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Tilgungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 4.492.537,50 € 1.000.000,00 € 146.550,00 € 5.345.987,50 € Stand 2021: EB WV und Zweckverband– Gewährung Trägerdarlehen: 1.567.237,50 € (Abgang 2021 67.550,00 €) Stand 2021: EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 2.778.750,00 € (Abgang 2021 79.000,00 €) Stand 2021: Zweckverband Breitbandversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 1.000.000,00 € (Zugang 2021 1.000.000,00 €) 1.3.5 Wertpapiere Konto 14 3.300.000,00 € Unter den Wertpapieren werden auch Sichteinlagen bei Kreditinstituten ausgewiesen, die nicht jederzeit als Zahlungsmittel genutzt werden können. Hierzu gehören auch Termineinlagen bzw. Fest-gelder und Kündigungsgelder. Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten bestehen bei der Gemeinde Baindt nicht, da diese risikobehafteten Möglichkeiten keine Anwendung finden. Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 3.300.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 3.300.000,00 € Sparbrief bei einer örtlichen Genossenschaftsbank: Sparbrief Nr. 17772699 Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren, 2 Jahre Sparbrief Nr. 17772680 Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren, 1 Jahr 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen Konto 15 133.829,66 € Öffentlich-rechtliche Forderungen stellen Ansprüche der Gemeinde aufgrund von Bescheiden (Verwaltungsakt) dar. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich insbesondere aus Steuer-, Gebühren- und Beitragsforderungen zusammen. Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 380.165,23 € 133.829,66 € 380.165,23 € 0,00 € 133.829,66 € 93 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 246.552,00 € Privatrechtliche Forderungen basieren auf einem privatrechtlichen Schuldverhältnis und sind insbesondere Grundstücksverkäufe, Mieten, Pachten sowie Forderungen aus Schadensfällen oder verschiedenen Dienstleistungen. Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 211.351,55 € 246.552,00 € 211.351,55 € 0,00 € 246.552,00 € 1.3.8 Liquide Mittel 171 7.624.861,19 € Die Liquiden Mittel umfassen kurzfristig verfügbare Zahlungsmittel, also Guthaben auf Girokonten und Tagegeldkonten bei Kreditinstituten, sowie Bargeld der Gemeindekasse. Handvorschüsse und Zahlstellen werden immer zum 31.12. abgerechnet. Die verfügbaren liquiden Mittel zum 31.12. eines Jahres stellen dabei in erster Linie Kassenmittel dar, um die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde zu erfüllen. Sie dürfen nicht mit frei verfügbaren Finanzierungsmitteln im Sinne der Haushalts- und Finanzplanung verwechselt werden. Die Höhe der frei verfügbaren Finanzmittel für spätere Jahre richtet sich insbesondere danach, welche übertragenen Haushaltsermächtigungen gebildet wurden und welche Veränderungen die Haushalts- und Finanzplanung noch vorsieht. Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 4.739.317,72 € 2.885.543,47 € 0,00 0,00 € 7.624.861,19 € 2. Abgrenzungsposten 195.681,09 € Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind auf der Aktivseite vor dem Abschlussstichtag geleistete Aus- zahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzung Konto 180 35.014,09 € Gemäß § 48 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Aktivseite der Bilanz als Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr bezahlt und gebucht wurden, aber entweder nur zum Teil oder ganz dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich als Aufwand zuzurechnen sind. Die Beamtenbesoldungsanteile des Januars werden bereits im Dezember gebucht und sind somit aktiv abzugrenzen. Hinzukommen weitere in 2021 geleisteten Zahlungen die wirtschaftlich dem Jahr 2021 zuzuordnen sind. 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Konto 1803 160.667,00 € Nach § 40 Abs. 4 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen werden und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Investition aufgelöst werden. Bezuschusst werden von der Gemeinde unter anderem Investitionen von Kindergärten, Vereine und weiteren sozialen Einrichtungen. Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 96.877,00 € 75.000,00 € 0,00 € 11.210,00 € 160.667,00 € 94 Zugang 2021 bei Auszahlung Familienförderbeitrag 15.000,00 € Familienförderung Flst. 1223 6.000,00 € Familienförderung Flst. 1213 6.000,00 € Familienförderung Flst. 1211 3.000,00 € Familienförderung Flst. 1224 3.000,00 € Familienförderung Flst. 1218 6.000,00 € Familienförderung Flst. 115 6.000,00 € Familienförderung Flst. 1221 9.000,00 € Familienförderung Flst. 115/15 3.000,00 € Familienförderung Flst. 115/8 6.000,00 € Familienförderung Flst. 115/9 6.000,00 € Familienförderung Flst. 115/6 6.000,00 € Abgang geleistete Investitionszuschüsse 0,00 € Der Gemeinderat hat am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst: 1. Auf den Ansatz früherer geleisteter Investitionszuschüsse an Dritte wird in der Eröffnungsbilanz verzichtet. 2. Auf die Vereinfachungsregeln bei der Erfassung und Bewertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen wird zurückgegriffen. In die Bewertung des Vermögens der Eröffnungsbilanz wurden alle Investitionsförderungsmaßnahmen von 2013 bis 2018 in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. Die GPA meinte die Aufnahme der unten genannten Investitionszuschüsse sei zwar löblich, aber man hätte sie laut dem GR-Beschluss und § 62 GemHVO erfassen müssen. Eine Teilerfassung ab 01.01.2013 ist nicht zulässig. Folglich wurde nach Absprache mit GPA und Rechtsaufsichtsbehörde eine nachträgliche Aktiv- Passiv Minderung mit Verringerung von Vermögen und Basiskapital vorgenommen. Eine Berücksichtigung in der Ergebnisrechnung scheidet aus, da Perioden betroffen sind, die vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz liegen (sh. u.a. Notheis Nr. 7 zu § 63 GemHVO 95 B. PASSIVSEITE 51.724.707,48 € 1. Eigenkapital 40.526.210,83 € 1.1 Basiskapital 31.546.105,99 € Unter dem Basiskapital wird das Eigenkapital der Kommune abgebildet. Das Basiskapital wird als Differenz aus Vermögen und Schulden ermittelt. Wird Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, ist ein Überschuss des Vermögens gegenüber den Schulden gegeben. Das Basiskapital stellt die Differenz zwischen dem Vermögen der Gemeinde Baindt auf der Aktivseite der Bilanz und den sonstigen Positionen auf der Passivseite dar. Das Basiskapital wurde im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz durch entsprechende Saldierung der übrigen Bilanzpositionen rechnerisch ermittelt. Es können sich im Nachgang der Prüfung der Eröffnungsbilanz noch Änderungen ergeben. Das Basiskapital bringt zum Ausdruck, inwiefern das Vermögen der Gemeinde durch Eigenmittel finanziert wurde. Das Basiskapital darf nicht negativ sein. 1.2 Rücklagen 8.980.104,84 € Rücklagen sind im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Teile des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz. Rücklagen werden im Zuge des Haushaltsausgleichs aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder aus Überschüssen des Sonderergebnisses gebildet. Die Rücklagen stellen dabei insbesondere keine liquiden Mittel dar. Vielmehr handelt es sich um rechnerische Ressourcenüberschüsse, die sich auch aus Geschäftsvorfällen ergeben können, die nicht im selben Jahr zahlungswirksam waren (z.B. Auflösung von Rückstellungen oder Sonderposten, Abschreibungen etc.). Rückschlüsse auf die liquiden Mittel lässt diese Position nicht zu. Ein solcher Rückschluss ist ausschließlich über die Bilanzposition „Liquide Mittel“ möglich. Auf die ausführlichen Erläuterungen dort wird an dieser Stelle verwiesen. Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2021 eine Unterdeckung in Höhe von -395.214,75 € (2019: 208.155,19 €) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt damit 1.848.145,50 €. Das Sonderergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2021 einen Überschuss in Höhe von 2.335.700,65 € (Vj: 1.913.609,74 €) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Sonderergebnissen eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses beträgt damit 7.131.959,34 €. Gemäß § 2 GemHVO sind unter dem Sonderergebnis außergewöhnliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallen, insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen. Nach § 23 GemHVO sind für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses und Überschüsse des Sonderergebnisses gesonderte Rücklagen zu führen. Im Jahr 2021 wurde erstmals bei beiden Rückenlagen ein Überschuss zugeführt. 1.2.1 Rücklagen Überschuss ordentl. Ergebnis 1.848.145,50 € 1.2.2 Rücklagen Überschuss Sonderergebnis 7.131.959,34 € 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 € 96 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 € 1.3.2 Jahresfehlbetrag 0,00 € Beide Rücklagenarten stehen in späteren Jahren zur Verfügung, um den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt herzustellen. Zweckgebundene Rücklagen werden keine gebildet. Die Bildung von zweckgebundenen Rücklagen hätte lediglich den Effekt, auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital zu verringern. Liquiditätseffekte sind damit - anders als beispielsweise bei der früheren Allgemeinen Rücklage der kameralen Rechnungslegung – nicht verbunden. 2. Sonderposten Konto 21 9.941.693,35 € Erhaltene Zuweisungen und Beiträge für Investitionen (z.B. Landeszuwendungen, Erschlie- ßungsbeiträge) werden bei Anwendung der Bruttomethode als Sonderposten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer der damit finanzierten Vermögensgegenstände ergebniswirksam aufgelöst (§ 40 Abs. 4 GemHVO). 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen Konto 211 4.283.478,35 € Als Sonderposten für Investitionszuweisungen werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO Mittel passiviert, die die Gemeinde Baindt zur Finanzierung von Investitionen der Aktivseite der Vermögensrechnung von Dritten erhalten hat. Hierzu zählen insbesondere Investitionszuweisungen und – zuschüsse des Landes. Die von Bund und Land erhaltenen Zuweisungen werden über die Nutzungsdauer parallel zu den Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Da die Zuweisungen aber nicht immer im selben Jahr wie die Aktivierung der Investitionsmaßnahmen der Gemeinde zufließen, können Abweichungen zur Darstellung auf der Aktivseite auftreten. Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 3.757.553,35 € 683.756,00 € 13.900,00 € 220.481,72 € 4.283.478,35 € Zugänge 2021 bei Zuschuss Hochwasserschutz Sulzmoosbach 125.000,00 € und Ingenieurbauwerke Zuschuss Digitalpakt Klosterwiesenschule 5.661,00 € Zuschuss Investitionen Kleinkindbetreuung 240.000,00 € Zuschuss barrierefreie Bushaltestellen Marsweilerstr. 60.095,00 € Zuschuss Dienstwagen Rathaus RV-GB-104 3.000,00 € Zuschuss Kindergartenneubau Ausgleichstock 250.000,00 € 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge Konto 212 5.657.840,00 € Als Investitionsbeiträge gelten die Erschließungsbeiträge, die nach dem Kommunal- abgabengesetz erhoben werden. Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 5.172.153,00 € 724.217,82 € 0,00 € 238.530,82 € 5.657.840,00 € 97 Zugänge 2021 bei: Beitrag Hausanschluss Am Umspannwerk 17, Flst. 562/30 850,00 € Erschließungsbeitrag GE Mehlis 2. Erw. Flst. 1014/2 137.032,05 € Anlagenummer 2048 Erschließungsbeitrag GE Mehlis 2. Erw. Flst. 1014/2 83.014,00 € Anlagenummer 2049 Erschließungsbeitrag Marsweiler Ost II Lavendelstr. Flst. 115/17 41.732,62 € Erschließungsbeitrag Marsweiler Ost II Lavendelstr. Flst. 115/18 33.901,18 € Erschließungsbeitrag Marsweiler Ost II Lavendelstr. Flst. 115/19 45.832,29 € Erschließungsbeitrag GE Mehlis 2. Erw. Flst. 1014/2 91.747,72 € Anlagenummer 2056 Erschließungsbeitrag GE Mehlis 2. Erw. Flst. 1014/2 49.345,51 € Anlagenummer 2057 Anschlusskostenbeitrag Wärmeübergabestation u. Hausanschlussleitung 1.500,00 € Anlagenummer 2060 Erschließungsbeitrag Marsweiler Ost II Lavendelstr. Flst. 115/16 38.316,22 € Erschließungsbeitrag Marsweiler Ost II Lavendelstr. Flst. 115/20 43.099,18 € Erschließungsbeitrag Marsweiler Ost II Lavendelstr. Flst. 115/4 48.460,29 € Glasfaser-Hausanschluss Flst. 562/31 850,00 € Glasfaser-Hausanschluss Flst. 1014/7 850,00 € Erschließungsbeitrag GE Mehlis 2. Erw. Flst. 1014/2 107.686,76 € Anlagenummer 2091 2.3 Sonderposten für Sonstiges Konto 219 375,00 € Hierzu gehören sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck. Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 475,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 375,00 € 3. Rückstellungen 400.331,50 € Rückstellungen sind Verpflichtungen, die bezüglich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Eintretens und / oder ihres Bestandes ungewiss sind, aber hinreichend sicher erwartet werden können. Hierzu muss ein Geschäftsvorfall im betreffenden Haushaltsjahr wirtschaftlich verursacht sein. Ungewiss ist aber, wann und in welcher Höhe mit Zahlungen auf Grund dieses Geschäftsvorfalls zu rechnen ist. Die Bildung von Rückstellungen dient damit der periodengerechten Ergebnisermittlung und der vollständigen Darstellung der Schulden der Gemeinde. Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist. Sie dienen dazu, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Aufwand zuzurechnen. 98 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 € Diese Position beinhaltet Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeit. Rückstellungen werden gebildet für Beschäftigungsverhältnisse im sog. Blockmodell. Dabei erfolgt die Aufteilung in eine Beschäftigungs- und Freizeitphase. Mit Beginn der Beschäftigungsphase werden der Rückstellung zeitanteilig gleiche Raten bis zum Beginn der Freizeitphase zugeführt. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 370.000,00 € Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 255.000,00 € 115.000,00 0,00 0,00 € 370.000,00 € Weitere Rückstellungen 2021 bei Rückstellung Sportplatzbeleuchtung 100.000,00 € Rückstellung Abrechnung Kiga St. Martin 15.000,00 € 3.7 Sonstige Rückstellungen GPA /Steuerrückstellungen Betrieb gewerbl. Art 30.331,50 € Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 25.941,58 € 5.331,50 5.941,58 € 0,00 € 30.331,50 € Rückstellung 2021 bei Rückstellung GPA – Rechnungsjahr 2021 5.000,00 € Nahwärmeabschluss 331,50 € 4. Verbindlichkeiten 329.073,30 € Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Die Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. 4.1 Anleihen 0,00 € 99 4.2 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 € Die Gemeinde Baindt hat eine Einheitskasse. Bei der Liquidität/Liquide Mittel auf der Aktivseite sind neben dem Kernhaushalt die Liquiditätsstände der Eigenbetriebe enthalten. Sie werden auf der Aktivseite als negative Liquidität ausgewiesen. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2021: 246.881,46 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2021: 671.248,41 €. 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 € Zum Jahresende 2021 lagen keine weiterhin Verbindlichkeiten vor, die Krediten wirtschaftlich gleich kommen (Zuschuss Grunderwerb Sanierungsgebiet LSP Ortskern II – Fischerareal wurde 2021 als Sonderposten umgebucht). 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.907,94 € Hierzu zählen Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt sind, aber von der Gemeinde noch nicht. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.148,84 € 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 296.016,52 € Die Position bildet einen Sammel- und Auffangposten und beinhaltet u. a. Umsatzsteuerkonten, Bankrückrufe und sonstige Abrechnungen. Im NKHR erfolgt eine periodengenaue Abgrenzung, so dass gemäß dem Vorsichtsprinzip die ungeklärten Zahlungseingänge als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. 5. Passive Rechnungsabgrenzung 527.398,50 € Hierunter fallen Einzahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr oder in früheren Jahren gebucht wurden, aber nur zum Teil dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die passive Rechnungsabgrenzung stellt eine Leistungsverbindlichkeit dar. Den größten Betrag bilden die Grabnutzungsgebühren für die Gräber auf den Friedhöfen, deren Nutzungsrechte noch nicht abgelaufen sind. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der auf die Restnutzungsdauer dieser Gräber entfallenen Gebührenanteile ausgewiesen. 5. Passive Rechnungsabgrenzung 527.398,50 29116 PRAP aus Grabnutzungsgebühren: Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 446.404,35 € 0,00 € 0,00 € 32.651,54 € 413.752,81 € 100 2911 PRAP - Sonstige Vorauszahlungen auf laufende Erträge (Miet- und Nutzungsentschädigungen Landratsamt, Pachtvorauszahlung) Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 15.159,58 € 0,00 8.052,58 0,00 € 7.107,00 € 291131 PRAP aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen: Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 3.814,09 € 0,00 3.814,09 0,00 0,00 € 291133 PRAP aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen: Restbuchwert 01.01.2021 Zugänge 2021 Abgänge 2021 Abschreibungen 2021 Restbuchwert 31.12.2021 46.239,94 € 64.555,72 4.256,97 0,00 106.538,69 € Der Pächter der Gaststätte hat der Gemeinde ein unverzinsliches Darlehen gewährt, welches als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird. Der tatsächlich investierte Betrag wird gemäß Pachtvertrag der Verpächterin vom Pächter als unverzinsliches Darlehen für die Dauer des Pachtverhältnisses gewährt. Der Betrag betrug zum 31.12.2021: 0,00 €. Zusätzlich wurde der Kontostand des Mensamax-Kontos in Höhe von 7.107,00 € als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten gekennzeichnet. 101 20. Finanzlage Nach Abschluss des Jahres 2021 stellt sich die Finanzlage gegenüber den vom Gemeinderat beschlossenen Ansätzen wie folgt dar: Konsumtiver Teil Planansatz 2021 Ergebnis 2021 Vergleich € € € Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 9.916.250,00 11.475.028,88 1.558.778,88 abzüglich Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -10.927.850,00 -10.739.117,15 188.688,16 Saldo = Zahlungsmittelüber- -1.011.600,00 735.911,73 1.747.467,04 schuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit Investitionen Planansatz 2021 Ergebnis 2021 Vergleich € € € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 3.351.400,00 4.904.330,92 -1.552.930,92 -Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -6.910.000,00 -2.749.635,15 4.160.364,85 Saldo aus Investitionstätigkeit -3.558.600,00 2.154.695,77 5.713.295,77 Finanzierungen Planansatz 2021 Ergebnis 2021 Vergleich € € € Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten 1.000.000,00 0,00 -1.000.000,00 Auszahlung für die Tilgung von Krediten 0,00 0,00 0,00 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 1.000.000,00 0,00 -1.000.000,00 Zusammenstellung Planansatz 2021 Ergebnis 2021 Vergleich € € Saldo konsumtiver Teil -1.011.600,00 735.911,73 1.747.467,04 Saldo Investitionen -3.558.600,00 2.154.695,77 5.713.295,77 Saldo Finanzierungstätigkeit 1.000.000,00 0,00 -1.000.000,00 Finanzierungsmittelbestand -3.570.200,00 2.890.562,81 6.460.762,81 Saldo haushaltsunwirks. Vorgänge 0,00 -4.681,34 -4.681,34 Anfangsbestand Zahlungsmittel 4.739.317,72 Endbestand Zahlungsmittel 7.625.199,19 102 Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes, die Ein- und Auszahlungen der Investitions- und Finanzierungstätigkeiten sowie die haushaltsunwirksamen Zahlungen. Die Finanzrechnung hat die Aufgabe, die tatsächliche Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit: Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt eine wichtige Kennzahl dar. Sie ermöglicht eine Beurteilung, inwiefern die Investitionen und die Kredittilgung aus laufenden Überschüssen selbst erwirtschaftet werden können. Investive Ein- und Auszahlungen: Investitionen sind bei der Gemeinde Baindt von zentraler Bedeutung. Die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit weist ein Ergebnis i. H. v. 4.904.330,92 € aus. Dem stehen Auszahlungen i. H. v. 2.749.635,15 € gegenüber. Der positive Saldo i. H. v. 2.154.695,77 € wurde den Zahlungsmitteln zugeführt. 21. Entwicklung der Verschuldung aus Krediten vom Kreditmarkt Zum 31.12.2021 hatte die Gemeinde Baindt im Kernhaushalt keine Verbindlichkeiten aus Krediten mehr vorzuweisen. Die Gemeinde war zu diesem Zeitpunkt somit nicht verschuldet und hatte keine Tilgungszahlungen zu tätigen. 103 22. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde erfolgt auf der Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung mittels Bilanzanalyse sowie Analyse der Ertrags- und der Finanzlage unter Aufbereitung des Datenmaterials. 1. Vermögenskennzahlen Infrastrukturquote 31.12.2020 31.12.2021 Kommunen verfügen im Bereich der Daseinsfürsorge über ein umfangreiches Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nicht veräußerbar ist, kann die Quote nur langfristig beeinflusst werden. Infrastrukturvermögen x 100 Bilanzsumme 28,00% 26,40% Infrastrukturvermögen: 13.622.800,94 13.654.686,07 Bilanzsumme: 48.660.388,02 51.724.707,48 2. Finanzkennzahlen Eigenkapitalquote I 31.12.2020 31.12.2021 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 79,30% 78,35% Eigenkapital+ Rücklagen 38.585.724,93 40.526.210,83 Bilanzsumme: 48.660.388,02 51.724.707,48 Eigenkapitalquote II 31.12.2020 31.12.2021 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 87,02% 86,63% Eigenkapital + Rücklagen 38.585.724,93 40.526.210,83 Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 3.757.553,35 4.283.478,35 Bilanzsumme: 48.660.388,02 51.724.707,48 104 3. Ertragskennzahlen Steuerquote 31.12.2020 31.12.2021 Die Steuerquote gibt an, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Steuerquote deutet i.d.R. auf eine hohe Finanzkraft der Kommune hin. Steuererträge x 100 ordentliche Erträge 58,74% 54,02% Steuererträge: 6.853.014,37 6.320.940,70 ordentliche Erträge: 11.667.187,14 11.700.571,19 Zuwendungsquote 31.12.2020 31.12.2021 Die Zuwendungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Erträge aus Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Zuwendungsquote kann auf eine geringe Finanzkraft der Kommune hindeuten. Erträge aus Zuwendungen x 100 ordentliche Erträge 24,87% 29,05% Erträge aus Zuwendungen: 2.902.000,29 3.398.472,91 ordentliche Erträge: 11.667.187,14 11.700.571,19 Personalaufwandsquote 31.12.2020 31.12.2021 Die Personalintensität I gibt den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Bei der Interpretation der Kennzahl ist der Grad der Ausgliederung in der Kommune zu beachten. Personalaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 25,00% 25,23% Personalaufwendungen: 2.864.315,07 3.051.526,68 ordentliche Aufwendungen: 11.459.031,95 12.095.785,94 105 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 24.773,0034.840,00 00200000 Lizenzen 22.152,0031.504,00 00250000 DV-Software 2.621,003.336,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.354.526,196.904.888,33 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,982.092.625,98 01200000 Ackerland 31.233,6031.233,60 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 4.215.080,294.765.442,43 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 11.567.719,1311.990.066,13 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 3.458.257,003.564.691,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 1.617.748,001.783.080,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.038.270,003.201.164,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 2.018.177,002.005.864,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 13.654.686,0713.622.800,94 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.175.395,582.168.992,45 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 422.454,00429.781,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 308.214,00312.182,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.393.985,008.639.165,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 910.236,00926.368,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 237.732,0033.620,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 770.989,49669.799,49 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 435.680,00442.893,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 836.041,00887.476,00 06100000 Fahrzeuge 342.817,50413.166,50 06200000 Maschinen 63.002,5032.184,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 430.221,00442.125,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 422.580,00364.825,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 13.807,0015.870,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 408.773,00348.955,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 741.015,05328.313,46 09600000 Anlagen im Bau 0,00328.313,46 106 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 09610000 Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 533.024,260,00 09620000 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 207.990,790,00 Summe: Sachanlagen 33.585.218,9634.107.021,38 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00500.000,00 10130000 Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00500.000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 151.961,00151.961,00 11130000 Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 151.961,00151.961,00 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 5.345.987,504.492.537,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 5.345.987,504.492.537,50 1.3.5 Wertpapiere 3.300.000,003.300.000,00 14920000 Sonstige Einlagen 3.300.000,003.300.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 133.829,66380.165,23 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 80,00495,00 15113200 Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 14.455,7817.597,43 15113201 Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 3.150,472.946,68 15113300 Forderungen Kiga-Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 1.060,72540,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 4.943,8315.315,37 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 87.507,70321.743,12 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 760,00426,00 15210340 Forderungen aus Zweitwohnungssteuer 0,00272,00 15313140 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke -3.095,510,00 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,002.509,37 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 712,302.207,13 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 22.669,0711.668,18 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 80,00190,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 1.505,304.254,95 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 246.552,00211.351,55 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 46.306,931.065,69 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf 8.666,95-4.937,69 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 11.107,9519.550,35 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.780,729.932,51 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 121.230,53123.634,95 16911360 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Finanzerträgen 0,002.412,29 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 43.581,5737.893,84 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 1.393,802.256,26 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 10.483,5519.543,35 1.3.8 Liquide Mittel 7.625.199,194.739.317,72 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 4.455.683,802.365.753,06 107 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 17110200 Girokonto - KSK RV 1.461.155,89644.124,17 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 500.000,00500.000,00 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 996.270,081.000.000,00 17110600 Girokonto Mittagessen 85.959,0756.257,20 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 313.689,47381.661,39 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 327.224,02354.717,69 17110801 Flexsparkonto Voba Altshausen 48.897,9749.000,00 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 351.079,69151.036,75 17119100 SP - Girokonto VR Bank RV-Wgt 338,000,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 3.031,077.019,76 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -918.129,87-770.252,30 Summe: Finanzvermögen 17.919.034,4314.390.838,08 Summe: Vermögen 51.529.026,3948.532.699,46 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 35.014,0930.811,56 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 27.024,8125.148,95 18014200 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.834,645.662,61 18014300 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 2.148,840,00 18014400 Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 5,800,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 160.667,0096.877,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 132.167,0067.777,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 28.500,0029.100,00 Summe: Abgrenzungsposten 195.681,09127.688,56 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 51.724.707,4848.660.388,02 108 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 20000000 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.848.145,502.243.360,25 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.848.145,502.243.360,25 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.131.959,344.796.258,69 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.131.959,344.796.258,69 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 8.980.104,847.039.618,94 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 40.526.210,8338.585.724,93 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 4.283.478,353.757.553,35 21100000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 9.921,0011.066,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 4.251.891,353.722.402,35 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen Gemeindeverband/Versicherung 16.753,0017.922,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen Private Unternehmen 4.913,006.163,00 2.2 für Investitionsbeiträge 5.657.840,005.172.153,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 5.657.840,005.172.153,00 2.3 für Sonstige 375,00475,00 21900000 Sonderposten - Spenden Privatpersonen 375,00475,00 Summe: Sonderposten 9.941.693,358.930.181,35 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 370.000,00255.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 370.000,00255.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 30.331,5025.941,58 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 30.331,5025.941,58 Summe: Rückstellungen 400.331,50280.941,58 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,000,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.907,9453.797,34 25111220 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen 0,00-315,50 109 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,602.518,60 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,030,00 25111710 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebsvorrichtungen 0,001.118,02 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.343,90-2.379,22 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens -12.278,8122.161,10 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0,0016,05 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 19.991,3526.442,12 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen -84,000,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 1.365,530,00 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.488,754.395,00 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 3.000,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 3.119,43-158,83 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -96,840,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.148,84-569,36 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 2.148,8490,00 26114370 Verbindlichkeiten aus Allgemeine Umlagen 0,00-659,36 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 296.016,52298.694,22 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 2.516,410,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 21.328,6216.066,87 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -5.178,50-3.506,87 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 74.596,8582.421,24 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 59.372,3174.065,98 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 85.451,6360.681,31 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -4.155,341.050,00 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 19.892,9725.798,09 27996012 Spenden 736,001.870,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00120,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40270,12 27996032 Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 0,00624,00 27996034 Abrechnung Kurse VHS 0,00120,00 27996036 Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 638,090,00 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 3.471,1090,00 27998010 Verbindlichkeiten aus irrtümlichen Einzahlungen 625,140,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen Schließanlage 2.550,002.490,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,002.000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 31.720,8434.533,48 Summe: Verbindlichkeiten 329.073,30351.922,20 5. Passive Rechnungsabgrenzung 527.398,50511.617,96 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 7.107,0015.159,58 29113100 Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,003.814,09 29113300 Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 106.538,6946.239,94 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 413.752,81446.404,35 Summe: Passiva 51.724.707,4848.660.388,02 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 110 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € 2.035.205 208.155 -395.215 -688.100 -131.410 514.690 569.090 €/EW 388,32 39,33 -74,51 -128,62 -24,34 94,44 103,47 % 118,99% 101,82% 96,73% 94,16% 98,93% 104,30% 104,77% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 6.279.233 4.533.695 4.397.249 4.447.900 5.169.000 5.469.800 5.474.000 Betrag je Einwohner €/EW 1.198,10 856,55 829,04 831,38 957,22 1.003,63 995,27 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 69,16% 59,80% 52,26% 54,78% 58,05% 62,26% 62,54% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.244.027 4.422.483 4.797.590 5.136.000 5.300.410 4.955.110 4.904.910 Betrag je Einwohner €/EW 809,77 835,53 904,52 960,00 981,56 909,19 891,80 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,60% 38,59% 39,66% 43,56% 43,01% 41,38% 41,13% 2. Sonderergebnis € 2.882.651 1.913.610 2.335.701 250.000 250.000 250.000 250.000 3. Gesamtergebnis € 4.917.856 2.121.765 1.940.486 -438.100 118.590 764.690 819.090 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 2.714.215 1.101.738 735.867 92.050 638.090 1.241.090 1.255.590 €/EW 521,96 211,87 138,74 17,21 118,16 227,72 228,29 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 2.254.819 1.101.738 735.867 -7.950 488.090 1.091.090 1.105.590 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 2.254.769,32 569.207,57 551.950,40 -7.950,00 488.090,00 1.091.090,00 1.105.590,00 €/EW 430,22 107,54 104,06 -1,49 90,39 200,20 201,02 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 214.351 229.181 241.916 235.836 246.476 239.492 238.536 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 0 0 0 0 0 0 0 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 42.028.597 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 42.028.597 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 80,28% 64,83% 82,10% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 11,12% 16,34% 17,90% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 0 4.900.000 7.980.000 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 4.000.000 3.000.000 0 0 absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. 111 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 118,99% 101,82% 96,73% 94,16% 98,93% 104,30% 104,77% % 58,12% 58,74% 54,02% 58,17% 58,68% 59,69% 59,69% % 1.414 1.295 1.192 1.207 1.325 1.368 1.356 € 590 398 355 374 444 459 455 % 44,71% 44,13% 42,32% 44,12% 44,96% 46,27% 46,46% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,62% 25,00% 25,23% 27,43% 26,78% 27,56% 27,67% % 0,00 0,09 0,23 0,06 0,03 0,03 0,03 € 2,81 1,97 5,20 1,31 0,74 0,73 0,73 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 0 748 556 0 0 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 0 916 1.435 1.394 1.355 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk.% 2.714.215 1.101.738 735.867 92.050 638.090 1.241.090 1.255.590 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 2.254.819 1.101.738 735.867 -7.950 488.090 1.091.090 1.105.590 Kennzahlen zur Vermögenslage % 554% 244% 96% 952% 813% 177% 186% % 49% 27% 51% 1% 7% 58% 64% % 26,52% 19,35% 9,14% 42,93% 41,81% 13,69% 13,81%Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Kassenkredite) Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote 112 1Seite : 11.05.2022Datum: 14:38:39Uhrzeit:Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 2021 Ergebnis Ergebnis Planung 2020 2021 2022 4 5 6 Planung 2023 7 Ergebnis 2019 3 Kennzahl 1 VJ (HJ -1) HJ HJ +1 HJ +2VVJ (HJ -2) Planung 2024 8 HJ +3 Einheit 2 E R T R A G S L A G E 1. Ordentliches Ergebnis -395.214,75 -688.100,00208.155,19 -131.410,000,00 514.690,00absoluter Betrag € -74,51 -129,7339,24 -24,780,00 97,04Betrag je Einwohner €/EW 96,73 94,16101,82 98,930,00 104,30Aufwandsdeckungsgrad % 1.1 Steuerkraft - netto - 4.401.268,95 4.447.900,004.630.638,06 5.169.000,000,00 5.469.800,00absoluter Betrag € 829,80 838,59873,05 974,550,00 1.031,26Betrag je Einwohner €/EW 36,39 37,7240,41 41,940,00 45,68Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 1.2 Betriebsergebnis - netto - -4.796.483,70 -5.136.000,00-4.422.482,87 -5.300.410,000,00 -4.955.110,00absoluter Betrag € -904,31 -968,33-833,80 -999,320,00 -934,22Betrag je Einwohner €/EW -39,65 -43,56-38,59 -43,010,00 -41,38Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 2. Sonderergebnis 2.335.700,65 250.000,001.913.609,74 250.000,000,00 250.000,00absoluter Betrag € 3. Gesamtergebnis 1.940.485,90 -438.100,002.121.764,93 118.590,000,00 764.690,00absoluter Betrag € F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss auf laufender Verwaltungstätigkeit 735.867,04 92.050,001.101.738,14 638.090,000,00 1.241.090,00absoluter Betrag € 138,74 17,35207,72 120,300,00 233,99Betrag je Einwohner €/EW 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss 0,00 -100.000,000,00 -150.000,000,00 -150.000,00absoluter Betrag € 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel 735.867,04 -7.950,001.101.738,14 488.090,000,00 1.091.090,00absoluter Betrag € 138,74 -1,50207,72 92,020,00 205,71Betrag je Einwohner €/EW 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 137.250,67 208.216,0098.484,39 217.151,810,00 218.188,13absoluter Betrag € 8. liquide Eigenmittel zum Jahresende 10.777.321,62 9.436.098,007.977.348,05 9.436.098,000,00 9.436.098,00absoluter Betrag € K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital 42.466.696,73 - - - - -40.707.489,86 - - - - -0,00 - - - - -absoluter Betrag € 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) 31.546.105,99 - - - - -31.546.105,99 - - - - -0,00 - - - - -absoluter Betrag € 9.2 Eigenkapitalquote 85,35 - - - - -77,79 - - - - -0,00 - - - - -Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 9.3 Fremdkapitalquote 14,65 - - - - -22,21 - - - - -0,00 - - - - -Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 10. Anlagendeckung 130,29 - - - - -124,40 - - - - -0,00 - - - - -Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen % 11. Verschuldung 173,10 - - - - -145,22 - - - - -0,00 - - - - -Betrag je Einwohner €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung 0,00 3.900.000,000,00 2.850.000,000,00 -150.000,00absoluter Betrag € *** Ende der Liste "Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit" *** 113 23. Fazit Im Jahr 2021 – das dritte Haushaltsjahr unter Anwendung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) schloss die Gemeinde Baindt mit einem negativen ordentlichen Ergebnis ab. Im Haushaltsjahr 2021 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Defizit von -0,39 Mio. € ab. Im Sonderergebnis kann ein Überschuss in Höhe von 2,33 Mio. € verzeichnet werden. Daraus ergibt sich ein Überschuss des Gesamtergebnisses in Höhe von 1,94 Mio. €. Im dritten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis noch positiv. Maßgeblich für das ordentliche Ergebnis im Jahr 2021 sind auf der Ertragsseite insbesondere die gestiegenen Gewerbesteuererträge sowie die gestiegenen Zuweisungen. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Aufwendungen von 2021“ ersichtlich werden, konnten 2021 aufgrund guter Steuereinnahmen mehr Erträge als Aufwendungen erwirtschaftet werden. Neben den gestiegenen Erträgen sind aber auch vereinzelte Aufwendungen stärker angestiegen. Insgesamt wurde die Aufwandsseite planmäßig abgewickelt. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2023,2024 ff, in denen mit deutlich geringeren Zuweisungen und höheren Transferaufwendungen aufgrund Corona und Ukraine-Krieg zu rechnen ist, ist es notwendig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In der Abschwächung der Wirtschaft 2022 ff, in der unter Umständen ein oder mehrere ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Ergebnis 2021 zeigt ein positives Jahresergebnis. Gleichwohl wird im Produkt Kindergarten aufgrund ständig steigender Aufgaben und weiteren gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen im Bereich der Kinderbetreuung ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) weiter gut gehalten werden und beträgt zum Jahresende 2021 insgesamt 7,6 Mio. €. Es ist für künftige, notwendige Investitionen ein kleines Finanzpolster vorhanden. Jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungskosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Auch in 2022 ff will die Gemeinde Baindt trotz hoher Inflation ein qualitativ hochwertiges Spektrum ihrer Dienstleistungen in allen Bereichen zu möglichst bezahlbaren Preisen aufrechterhalten. Deshalb unterliegen alle Aufwendungen einer permanenten Überprüfung auf mögliche Einsparpotenziale. Eine Verbesserung der Gesamtsituation 2022 ff kann sich nicht nur auf die Stabilisierung der Ertragsseite beschränken, sie muss auch die Herausforderung der dynamisch wachsenden Aufwendungen angehen. Das System der Kommunalfinanzierung wird nach Corona betrachtet werden müssen. Kommunen brauchen einen größeren Gestaltungsspielraum um ihre Selbstverwaltung zu erhalten. Das Risiko für die Gemeinde Baindt besteht insbesondere darin, dass diese beiden Steuern stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und dem Konjunkturverlauf bestimmt werden. Die Abhängigkeit von nur zwei großen Ertragsquellen (Einkommensteuer/ Gewerbesteuer) und die Ungewissheit über deren Entwicklung nach Corona bilden ein gewisses unkalkulierbares Risiko. 114 V. Anlagen zum Anhang 24. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss Die Rücklagen nach § 23 GemHVO sind anhand der Anlage 27 der VwV Produkt- und Kontenrahmen zu erläutern. Dabei bietet es sich an, die Davon-Positionen nach § 23 Satz 2 GemHVO hier ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen. Art Stand zum 31.12.2020 Stand zum Ende 31.12.2021 T€ 1. Ergebnisrücklagen 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1) 2.243 1.848 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1) 2.796 7.131 2. Zweckgebundene Rücklagen 0 0 Rücklagen gesamt 7.039 8.980 115 2 3 4 5 4) 6 7 8 1. 34.840,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.066,00 24.774,00 2. 34.107.021,38 1.675.755,08 1.018.664,75 0,00 0,00 1.178.892,75 33.585.218,96 2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.904.888,33 435.358,20 985.720,34 0,00 0,00 0,00 6.354.526,19 2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 11.990.066,13 106.962,81 1.449,81 923,87 0,00 528.783,87 11.567.719,13 2.3. Infrastrukturvermögen 13.622.800,94 519.322,94 25.423,95 -721,95 0,00 461.291,91 13.654.686,07 2.4. Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.651,52 2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 887.476,00 80.560,44 2,00 0,00 0,00 131.993,44 836.041,00 2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 364.825,00 114.580,53 2,00 0,00 0,00 56.823,53 422.580,00 2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 328.313,46 418.970,16 6.066,65 -201,92 0,00 0,00 741.015,05 3. 9.060.003,58 1.000.000,00 146.550,00 0,00 0,00 0,00 9.913.453,58 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 3.2. Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 151.961,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 151.961,00 3.3. Sondervermögen 615.505,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 615.505,08 3.4. Ausleihungen 4.492.537,50 1.000.000,00 146.550,00 0,00 0,00 0,00 5.345.987,50 3.5. Wertpapiere 3.300.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.300.000,00 43.201.864,96 2.675.755,08 1.165.214,75 0,00 0,00 1.188.958,75 43.523.446,54 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) 3) 4) beinhaltet die Abhänge von Restbuchwerten aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmungen von Straßen, Sacheinlagen in Beteiligungen usw. einschl. außerordentliche Abschreibungen In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z. B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) EUR 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Sachvermögen (ohne Vorräte) Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) insgesamt Vermögensübersicht Vermögen Stand zum 01.01.2021 Vermögensveränderungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2021 (∑ Sp. 2 bis 7) Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge 2) Umbu- chun-gen Zu- schrei- bungen Abschrei- bungen 3) 116 bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen) Sondertilgung 2019 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 nachrichtlich: 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.069.287,50 1.016.237,50 53.050,00 265.250,00 697.937,50 -53.050,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 1.069.287,50 1.016.237,50 53.050,00 265.250,00 697.937,50 -53.050,00 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.857.750,00 2.778.750,00 79.000,00 316.000,00 2.383.750,00 -79.000,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 2.857.750,00 2.778.750,00 79.000,00 316.000,00 2.383.750,00 -79.000,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.927.037,50 3.794.987,50 132.050,00 581.250,00 3.081.687,50 -132.050,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Trägerdarlehen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 3.927.037,50 3.794.987,50 132.050,00 581.250,00 3.081.687,50 -132.050,00 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.927.037,50 3.794.987,50 132.050,00 581.250,00 3.081.687,50 -132.050,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Waserversorgung Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) 8) 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01.2021 zum 31.12.2021 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-) 5) EUR 117 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2021 EUR EUR 2020 2021 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 7.636.098,79 € 4.739.317,72 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO) 3) 1.101.738,14 € 735.867,04 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO) 3) 3.998.582,75 €- 2.154.695,77 € 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO) 3) - € 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) 63,54 € 4.681,34 €- 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) 4.739.317,72 € 7.625.199,19 € 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 4) -gebundene Einlagen bei örtlichen Banken 3.300.000,00 € 3.300.000,00 € 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 5) - € - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 8.039.317,72 € 10.925.199,19 € 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) 734.400,00 €- 5.467.500,00 €- 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 6) 12 + übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) - € - € 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 7.304.917,72 € 5.457.699,19 € 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden - € 15 - für sonstige bestimmte Zwecke gebunden - € 16 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 7.304.917,72 € 5.457.699,19 € 17 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 229.181,00 € 241.916,00 € 1) Zeilen unterhalb Zeile 14 können bedarfsgerecht angepasst werden 2) 3) 4) 5) 6) Nr. Finanzrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) aus der Finanzrechnung (§ 50 Nr. 42 GemHVO); entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173 Für die Spalten Finanzhaushalt und Finanzplanung sind die Werte der letzten Finanzplanung zu verwenden. entspricht dem Konto 1492 - Sonstige Einlagen - Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten (Kontenart 239) hier berücksichtigt werden. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. § 87 Abs. 3 GemO). 118 Z u fü h ru n g e n A u fl ö s u n g (G ru n d e n tf a ll e n ) b is z u 1 J a h r 1 b is 5 J a h re m e h r a ls 5 J a h re 3 1 .1 2 .2 0 2 0 3 1 .1 2 .2 0 2 1 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 R ü ck st e llu n g e n f ü r A lte rs te ilz e ita rb e it 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - T a ri fb e sc h ä ft ig te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st . -T a ri fb e sc h ä ft ig te - 5 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 1 6 -2 0 1 9 - o ff e n B a u a m ts p rü fu n g 2 8 9 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 R ü c k s te ll u n g e n f ü r G P A 2 0 2 1 F in a n z - u n d B a u a m ts ü b e rp rü fu n g 2 8 9 1 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g N a h w ä rm e a b s c h l. 2 8 9 1 9 4 1 ,5 8 0 ,0 0 0 ,0 0 9 4 1 ,5 8 0 ,0 0 9 4 1 ,5 8 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g N a h w ä rm e G a s a b re c h n u n g 3 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 3 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g A b re c h n u n g S te ll e A s y lb e a u ft ra g te G d e B ft 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . K in d e rg a rt e n 2 8 7 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 5 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 4 5 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g A b re c h n u n g U n te rh a lt u n g G e m e in d e s tr a ß e n 2 8 7 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 6 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s t. K o n z e p tv e rg a b e F is c h e ra re a l 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . Z V B re it b a n d v e rs . u n d E D V 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . S p o rt p la tz b e l. u n d P fl e g e 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 0 .0 0 0 ,0 0 9 0 .0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . fü r K o s te n B a u le it p la n u n g 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 8 0 .9 4 1 ,5 8 0 ,0 0 3 7 5 .0 0 0 ,0 0 2 5 5 .9 4 1 ,5 8 4 0 0 .0 0 0 ,0 0 3 6 5 .9 4 1 ,5 8 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 d a v o n m it e in e r R e s tl a u fz e it v o n Z u m S tic h ta g 3 1 .1 2 .2 0 2 1 b e tr ä g t d e r A n te il a n d e r R ü ck st e llu n g b e im K V B W 4 .3 5 5 .5 8 8 E U R ( V j. 4 .3 0 8 .7 9 9 E U R ) 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s H a u s h a lt s - ja h re s - V e rä n d e ru n g e n i m H a u s h a lt s ja h r R ic h tli n ie n ü b e r d ie f le xi b le A rb e its ze it fü r d ie B e d ie n st e te n - D a s Z e itk o n to w ir d jä h rl ic h z u m 0 1 .1 0 . a b g e re ch n e t. Z u d ie se m Z e itp u n kt w e rd e n Z e itg u th a b e n ü b e r 4 0 S tu n d e n g e st ri ch e n . E in e w e ite re Ü b e rt ra g u n g v o n U rl a u b u n d Z e itg u ts ch ri ft is t n ic h t m ö g lic h . 0 ,0 0 0 ,0 0 U m b u c h u n g e n E U R In a n s p ru c h - n a h m e E U R V e rb o t d e r B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n (e in sc h l. B e ih ilf e rü ck st e llu n g e n ) in d e r B ila n z d e r K o m m u n e : P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n w e rd e n z e n tr a l b e im K o m m u n a le n V e rs o rg u n g sv e rb a n d B a d e n -W ü rt te m b e rg g e b ild e t ( § 2 7 A b s. 5 G K V ); e in e zu sä tz lic h e B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n in d e r B ila n z d e r K o m m u n e is t d a h e r n ic h t zu lä ss ig ( § 4 1 A b s. 2 S a tz 2 G e m H V O ). 3 . R ü c k s t. f ü r a u s g le ic h s p fl ic h ti g e G e b ü h re n - s ie h e E B A b w a s s e r 2 . R ü c k s te ll . fü r D e p o n ie n u . A lt la s te n 0 ,0 0 1 . P e n s io n s rü c k s te ll u n g e n /A lt e rs te il z e it A rt d e r R ü c k s te ll u n g e n - B il a n z k o n te n 2 8 7 0 u n d 2 8 9 1 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s V o rj a h re s 3 . I n s ta n d h a lt u n g s rü c k s te ll u n g e n s .u . 0 ,0 0 0 ,0 0 5 . S o n s t. R ü c k s te ll . n a c h § 4 1 G e m H V O 4 . R ü c k s t- f ü r d ro h e n d e V e rp fl ic h tu n g e n a u s B ü rg s c h a ft e n o d e r S c h a d e n s fä ll e n 5 . S u m m e a ll e r R ü c k s te ll u n g e n 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 119 müller Schreibmaschine 28. Rückstellungsspiegel A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 11 .0 5. 20 22 / 07 :1 0: 29 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t 00 20 00 00 - L iz en ze n 59 .9 47 ,0 7 0 ,0 0 1 .0 00 ,0 0 58 .9 47 ,0 7 0 ,0 0 28 .4 43 ,0 7 99 9, 00 36 .7 95 ,0 7 22 .1 52 ,0 0 9 .3 51 ,0 0 00 25 00 00 - D V -S of tw ar e 7 .6 18 ,8 0 0 ,0 0 0 ,0 0 7 .6 18 ,8 0 0 ,0 0 4 .2 82 ,8 0 0 ,0 0 4 .9 97 ,8 0 2 .6 21 ,0 0 71 5, 00 01 11 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 01 20 00 00 - A ck er la nd 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 0 ,0 0 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 01 31 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei W al d, F or st en 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 01 32 00 00 - A uf w uc hs b ei W al d, F or st en 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 4. 76 5. 44 2, 43 4 35 .3 58 ,2 0 9 85 .7 20 ,3 4 4. 21 5. 08 0, 29 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 21 5. 08 0, 29 0 ,0 0 02 21 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei s oz ia le n E in ric ht un ge n 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 02 22 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 4. 55 7. 80 5, 17 11 .9 17 ,7 4 1 .4 49 ,8 1 4. 56 8. 27 3, 10 0 ,0 0 9 93 .1 14 ,1 7 0 ,0 0 1. 11 0. 01 6, 10 3. 45 8. 25 7, 00 1 16 .9 01 ,9 3 02 31 00 00 - G ru nd u nd B od en m it S ch ul en 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 02 32 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 6. 70 1. 76 8, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 6. 70 1. 76 8, 00 0 ,0 0 4. 91 8. 68 8, 00 0 ,0 0 5. 08 4. 02 0, 00 1. 61 7. 74 8, 00 1 65 .3 32 ,0 0 02 41 00 00 - G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 02 42 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 6. 54 2. 10 8, 58 2 .5 18 ,6 0 0 ,0 0 6. 54 4. 62 7, 18 0 ,0 0 3. 34 0. 94 4, 58 0 ,0 0 3. 50 6. 35 7, 18 3. 03 8. 27 0, 00 1 65 .4 12 ,6 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 120 müller Schreibmaschine 29. Anlagenübersicht Aktiv- und Passivvermögen A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 11 .0 5. 20 22 / 07 :1 0: 30 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t 02 91 00 00 - G ru nd u nd B od en m it so ns tig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 02 92 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en (R at ha us , B au ho f, F eu er w eh r, u .ä .) 3. 52 6. 66 5, 93 86 .1 23 ,3 4 0 ,0 0 3. 61 2. 78 9, 27 0 ,0 0 1. 52 0. 80 1, 93 0 ,0 0 1. 59 4. 61 2, 27 2. 01 8. 17 7, 00 73 .8 10 ,3 4 03 10 00 00 - G ru nd u nd B od en d es In fr as tr uk tu rv er m ög en s 2. 16 8. 99 2, 45 6 .4 03 ,1 3 0 ,0 0 2. 17 5. 39 5, 58 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 17 5. 39 5, 58 0 ,0 0 03 20 00 00 - B rü ck en , T un ne l u nd in ge ni eu rb au lic he A nl ag en 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 0 ,0 0 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 1 21 .2 49 ,7 9 0 ,0 0 1 28 .5 76 ,7 9 4 22 .4 54 ,0 0 7 .3 27 ,0 0 03 41 00 00 - A nl ag en z ur A bw as se ra bl ei tu ng 3 17 .0 50 ,1 9 0 ,0 0 0 ,0 0 3 17 .0 50 ,1 9 0 ,0 0 4 .8 68 ,1 9 0 ,0 0 8 .8 36 ,1 9 3 08 .2 14 ,0 0 3 .9 68 ,0 0 03 50 00 00 - S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 1 7. 68 1. 96 5, 73 1 45 .9 54 ,9 8 94 .7 34 ,5 0 1 7. 73 3. 18 6, 21 0 ,0 0 9. 04 2. 80 0, 73 69 .3 10 ,5 5 9. 33 9. 20 1, 21 8. 39 3. 98 5, 00 3 65 .7 11 ,0 3 03 60 00 00 - N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 1. 09 3. 76 5, 44 15 .2 19 ,6 7 0 ,0 0 1. 10 8. 98 5, 11 0 ,0 0 1 67 .3 97 ,4 4 0 ,0 0 1 98 .7 49 ,1 1 9 10 .2 36 ,0 0 31 .3 51 ,6 7 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 34 .4 81 ,9 0 2 06 .3 66 ,3 2 0 ,0 0 2 40 .8 48 ,2 2 0 ,0 0 86 1, 90 0 ,0 0 3 .1 16 ,2 2 2 37 .7 32 ,0 0 2 .2 54 ,3 2 03 80 00 00 - F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 1. 24 6. 51 4, 03 1 40 .7 93 ,0 4 0 ,0 0 1. 38 7. 30 7, 07 0 ,0 0 5 76 .7 14 ,5 4 0 ,0 0 6 16 .3 17 ,5 8 7 70 .9 89 ,4 9 39 .6 03 ,0 4 03 90 00 00 - S on st ig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s (S tü tz m au er n, T re pp en , u .a .) 7 38 .6 66 ,6 1 11 .1 90 ,8 5 0 ,0 0 7 49 .8 57 ,4 6 0 ,0 0 2 95 .7 73 ,6 1 0 ,0 0 3 14 .1 77 ,4 6 4 35 .6 80 ,0 0 18 .4 03 ,8 5 05 10 00 00 - K un st ge ge ns tä nd e 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 121 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 11 .0 5. 20 22 / 07 :1 0: 31 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t 05 50 00 00 - B au de nk m äl er 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 06 10 00 00 - F ah rz eu ge 1. 27 1. 87 1, 30 0 ,0 0 52 .4 61 ,0 0 1. 21 9. 41 0, 30 0 ,0 0 8 58 .7 04 ,8 0 52 .4 59 ,0 0 8 76 .5 92 ,8 0 3 42 .8 17 ,5 0 70 .3 47 ,0 0 06 20 00 00 - M as ch in en 2 85 .0 35 ,0 7 46 .4 03 ,6 1 0 ,0 0 3 31 .4 38 ,6 8 0 ,0 0 2 52 .8 50 ,5 7 0 ,0 0 2 68 .4 36 ,1 8 63 .0 02 ,5 0 15 .5 85 ,6 1 06 30 00 00 - T ec hn is ch e A nl ag en - ( P V , B H K W , H ei zu ng u .ä .) 6 18 .2 11 ,5 1 34 .1 56 ,8 3 0 ,0 0 6 52 .3 68 ,3 4 0 ,0 0 1 76 .0 86 ,5 1 0 ,0 0 2 22 .1 47 ,3 4 4 30 .2 21 ,0 0 46 .0 60 ,8 3 07 10 00 00 - B et rie bs vo rr ic ht un ge n 20 .5 75 ,2 3 0 ,0 0 0 ,0 0 20 .5 75 ,2 3 0 ,0 0 4 .7 05 ,2 3 0 ,0 0 6 .7 68 ,2 3 13 .8 07 ,0 0 2 .0 63 ,0 0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5 68 .8 48 ,6 6 1 14 .5 80 ,5 3 6 .0 02 ,2 1 6 77 .4 26 ,9 8 0 ,0 0 2 19 .8 93 ,6 6 6 .0 00 ,2 1 2 68 .6 53 ,9 8 4 08 .7 73 ,0 0 54 .7 60 ,5 3 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 3 28 .3 13 ,4 6 3 85 .8 84 ,3 7 7 14 .1 97 ,8 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 09 61 00 00 - A nl ag en im B au - H oc hb au m aß na hm en 0 ,0 0 5 33 .0 24 ,2 6 0 ,0 0 5 33 .0 24 ,2 6 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 33 .0 24 ,2 6 0 ,0 0 09 62 00 00 - A nl ag en im B au - T ie fb au m aß na hm en 0 ,0 0 2 14 .0 57 ,4 4 6 .0 66 ,6 5 2 07 .9 90 ,7 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 07 .9 90 ,7 9 0 ,0 0 10 13 00 00 - S on st ig e A nt ei ls re ch te (K om m un al ge s. N et ze B W ) 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n an Z V u . s on st ig e A nt ei ls re ch te ( T W S N et z, R eK o, R aW E G ,.. .) 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 12 10 00 00 - S on de rv er m ög en 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 12 11 00 00 - S on de rv er m ög en a llg . R üc kl ag en 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 13 15 20 00 - A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 4. 49 2. 53 7, 50 1. 00 0. 00 0, 00 1 46 .5 50 ,0 0 5. 34 5. 98 7, 50 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5. 34 5. 98 7, 50 0 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 122 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 11 .0 5. 20 22 / 07 :1 0: 31 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 4 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t 14 92 00 00 - S on st ig e E in la ge n 3. 30 0. 00 0, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 30 0. 00 0, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 30 0. 00 0, 00 0 ,0 0 18 03 00 00 - S on de rp os te n fü r ge le is te te Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en 70 .2 00 ,0 0 75 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 1 45 .2 00 ,0 0 0 ,0 0 2 .4 23 ,0 0 0 ,0 0 13 .0 33 ,0 0 1 32 .1 67 ,0 0 10 .6 10 ,0 0 18 03 60 00 - S on de rp os te n fü r ge le is te te Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en a n so ns tig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 90 0, 00 0 ,0 0 1 .5 00 ,0 0 28 .5 00 ,0 0 60 0, 00 G es am t 6 5. 83 0. 24 6, 48 3. 46 4. 95 2, 91 2. 00 8. 18 2, 34 6 7. 28 7. 01 7, 05 0 ,0 0 2 2. 53 1. 50 4, 52 1. 20 0. 16 8, 75 1 28 .7 68 ,7 6 2 3. 60 2. 90 4, 51 4 3. 68 4. 11 2, 54 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 123 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 11 .0 5. 20 22 / 07 :1 0: 48 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t 21 10 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , B un d 11 .4 47 ,7 6 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .4 47 ,7 6 0 ,0 0 38 1, 76 0 ,0 0 1 .5 26 ,7 6 9 .9 21 ,0 0 1 .1 45 ,0 0 21 11 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , L an d 5. 98 0. 19 3, 77 6 83 .7 56 ,0 0 13 .9 00 ,0 0 6. 65 0. 04 9, 77 0 ,0 0 2. 25 7. 79 1, 42 0 ,0 0 2. 39 8. 15 8, 42 4. 25 1. 89 1, 35 1 40 .3 67 ,0 0 21 12 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en G em ei nd ev er ba nd /V er si ch er un g 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 5 .4 54 ,7 6 0 ,0 0 6 .6 23 ,7 6 16 .7 53 ,0 0 1 .1 69 ,0 0 21 17 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en P riv at e U nt er ne hm en 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 3 .1 64 ,9 0 0 ,0 0 4 .4 14 ,9 0 4 .9 13 ,0 0 1 .2 50 ,0 0 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en un d äh nl . E nt ge lte n 1 2. 12 4. 38 4, 39 7 24 .2 17 ,8 2 0 ,0 0 1 2. 84 8. 60 2, 21 0 ,0 0 6. 95 2. 23 1, 39 0 ,0 0 7. 19 0. 76 2, 21 5. 65 7. 84 0, 00 2 38 .5 30 ,8 2 21 90 00 00 - S on de rp os te n - S pe nd en P riv at pe rs on en 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 52 5, 00 0 ,0 0 62 5, 00 37 5, 00 10 0, 00 29 11 60 00 - P as si ve R ec hn un gs ab gr en zu ng au s G ra bn ut zu ng sg eb üh re n 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 0 ,0 0 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 4 06 .0 38 ,8 6 0 ,0 0 4 35 .7 64 ,8 6 3 60 .5 94 ,0 0 29 .7 26 ,0 0 G es am t 1 8. 94 6. 08 9, 44 1. 40 7. 97 3, 82 13 .9 00 ,0 0 2 0. 34 0. 16 3, 26 0 ,0 0 9. 62 5. 58 8, 09 4 12 .2 87 ,8 2 0 ,0 0 1 0. 03 7. 87 5, 91 1 0. 30 2. 28 7, 35 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 124 St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St eu er un g St eu er un g un d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 1 1 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :5 6: 17 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 11 .4 47 ,7 6 0, 00 3. 00 0, 00 3. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 0, 00 68 10 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om B un d 11 .4 47 ,7 6 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 0, 00 3. 00 0, 00 3. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 11 .4 47 ,7 6 0, 00 3. 00 0, 00 3. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 33 .9 87 ,6 5 0, 00 86 3, 91 86 3, 91 0, 00 14 .4 00 ,0 0 13 .5 36 ,0 9 0, 00 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n Li ze nz en 3. 57 2, 80 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F ah rz eu ge n 25 .5 19 ,6 5 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 .4 00 ,0 0 14 .4 00 ,0 0 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 4. 89 5, 20 0, 00 86 3, 91 86 3, 91 0, 00 0, 00 -8 63 ,9 1 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 33 .9 87 ,6 5 0, 00 86 3, 91 86 3, 91 0, 00 14 .4 00 ,0 0 13 .5 36 ,0 9 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 2. 53 9, 89 0, 00 2. 13 6, 09 2. 13 6, 09 0, 00 -1 4. 40 0, 00 -1 6. 53 6, 09 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 33 .9 87 ,6 5 0, 00 86 3, 91 86 3, 91 0, 00 14 .4 00 ,0 0 13 .5 36 ,0 9 0, 00 125 müller Schreibmaschine 30. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St eu er un g St eu er un g un d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 1 2 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :5 6: 17 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 126 Pr es se Ö ffe nt lic hk ei ts ar be it M itt ei lu ng sb la tt R ep rä se nt at io ne n B ür ob ed ar f Pr es se Ö ffe nt lic hk ei ts ar be it M itt ei lu ng sb la tt R ep rä se nt at io ne n B ür ob ed ar f 11 14 00 00 11 14 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pr es se Ö ffe nt lic hk ei ts ar be it M itt ei lu ng sb la tt R ep rä se nt at io ne n B ür ob ed ar f Ze nt ra le F un kt io ne n 11 14 11 14 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 1 3 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :5 6: 17 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 4. 19 3, 66 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 4. 19 3, 66 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 4. 19 3, 66 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -4 .1 93 ,6 6 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 4. 19 3, 66 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 127 Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n O rg an is at io n un d ED V 11 20 11 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 1 4 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :5 6: 17 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 46 .5 23 ,9 9 3. 50 0, 00 2. 71 3, 20 -7 86 ,8 0 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .7 86 ,8 0 17 .5 00 ,0 0 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n Li ze nz en 10 .8 79 ,3 8 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 35 .6 44 ,6 1 3. 50 0, 00 2. 71 3, 20 -7 86 ,8 0 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .7 86 ,8 0 17 .5 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 46 .5 23 ,9 9 3. 50 0, 00 2. 71 3, 20 -7 86 ,8 0 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .7 86 ,8 0 17 .5 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -4 6. 52 3, 99 -3 .5 00 ,0 0 -2 .7 13 ,2 0 78 6, 80 0, 00 -2 0. 00 0, 00 -2 0. 78 6, 80 -1 7. 50 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 46 .5 23 ,9 9 3. 50 0, 00 2. 71 3, 20 -7 86 ,8 0 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .7 86 ,8 0 17 .5 00 ,0 0 128 Fi na nz ve rw al tu ng , K as se , A bg ab en w es en Fi na nz ve rw al tu ng , K as se , A bg ab en w es en 11 22 00 00 11 22 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fi na nz ve rw al tu ng , K as se , A bg ab en w es en Fi na nz ve rw al tu ng , K as se 11 22 11 22 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 1 5 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :5 6: 17 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 19 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 9. 00 0, 00 0, 00 0, 00 19 .0 00 ,0 0 19 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 19 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 9. 00 0, 00 0, 00 0, 00 19 .0 00 ,0 0 19 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 19 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 9. 00 0, 00 0, 00 0, 00 19 .0 00 ,0 0 19 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 9. 00 0, 00 0, 00 19 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 9. 00 0, 00 -1 9. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 19 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 9. 00 0, 00 0, 00 0, 00 19 .0 00 ,0 0 19 .0 00 ,0 0 129 G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G ru nd st üc ks - u nd G eb äu de m an ag em en t, Te ch n. Im m ob ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 1 6 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :5 6: 17 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 3. 29 8, 68 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 3. 29 8, 68 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 3. 29 8, 68 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -3 .2 98 ,6 8 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 3. 29 8, 68 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 130 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 02 1 7 S ei te : 10 .0 5. 20 22 D at um : 13 :5 6: 17 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 3. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 3. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä