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Wasserversorgungssatzung_ab_2025_geändert_23.10.2025.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemein- derat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Wasserversor- gung zu dem Zweck, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb-bauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss– und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierig- keiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlagen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung gren- zen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus beson- deren Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbe- wässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Gemeinde räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Mög- lichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversor- gungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entspre- chen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserabnehmers mög- lichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtun- gen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Sat- zung vorbehalten sind. 2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirt- schaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung recht- zeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder 2.die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Ver- fügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschrän- ken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuer löschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, was- sersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Wasser- haushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern 3. oder zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. § 11 Grundstücksbenutzung (1)Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zube- hör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücken sowie erforder- liche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung angeschlos- sen sind und die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Anschlussnehmer mehr als notwendige oder unzumutbare Weise belasten würde. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme der Grundstücke zu benachrichtigen. 3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfest- stellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde im Rahmen des §44 Abs. 6 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermitt- lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschluss- nehmer unter Benutzung eines bei der Gemeinde erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst ergeben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage, 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung z. B. Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehr- kosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schüt- zen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbe- sondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüberge- henden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten bean- spruchten Flächen. Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unbe- rücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließ- lich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatz- pflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbaube- rechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwa- igen zusätzlichen Bestimmungen der Gemeinde, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Gemeinde zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Gemeinde vom Anschluss- nehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. §17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Aus- nahme der Messeinrichtungen der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be-stimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsun- ternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewähr- leisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rück-wirkun- gen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über die Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde be- rechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Be- trieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. § 21 Messung (1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. (2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwa- chung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu ver- legen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betref- fenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Was- serzinsberechnung zugrunde zu legen. § 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- kannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Wasserabnehmer. § 23 Ablesung (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. (2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann oder die Meldung durch den Anschlussnehmer nicht fristgerecht erfolgt, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Er- schwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. III. Wasserversorgungsbeitrag § 25 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. § 26 Gegenstand der Beitragspflicht (1)Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung an- stehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 27 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandgemeinschaft beitragspflichtig. § 28 Beitragsmaßstab Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücks- fläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abge- rundet werden. § 29 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Flächen, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; b) wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärt- nerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 30 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 (2) bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Be- bauung nur unter geordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 31-34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauli- che Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassen- zahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Au- ßenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maß- gebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschoss- zahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitrags- frei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.1 S.2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. § 37 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder ei- ner Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 50 Abs.3. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Wasserversorgung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit des- sen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (zum Beispiel über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasser-versorgungsanlagen gleich. § 38 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 39 Ablösung (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Was- serversorgungsbeitrages vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. IV. Benutzungsgebühren § 40 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren. (2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben. § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 2 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2025 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss €/ Monat €/ Monat Maximaldurchfluss QN/Q3 netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,79 6,20 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 6,47 6,92 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 11,55 12,36 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 15,21 16,27 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN €/ Monat €/ Monat Netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer DN 50 QN 15/ Q3=25 25,52 27,31 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,96 27,78 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,81 35,11 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro netto bzw. 82,39 € brutto ein- schließlich 7% Umsatzsteuer erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 10 Euro netto bzw. 10,70 € brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (ab- gerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikme- ter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). § 44 Gemessene Wassermenge (1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist. (2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehengeblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abgaben- ordnung. § 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten (1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch: 1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbau- weise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei. § 46 Bereitstellungsgebühren Bei Wasserabnehmern mit eigener Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. Der Wasserabnehmer hat in diesem Fall neben dem Wasserzins nach dem Zählertarif eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu ent- richten. Sie ist nach den Kosten zu bemessen, die der Gemeinde im Einzelfall durch die Vorhaltung des Wassers entstehen. § 47 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 46 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten. (5) In den Fällen des § 43 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme. (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42, § 43 und § 46 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit §27 KAG). § 48 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Voraus- zahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, ent- stehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundgebühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerech- net. (4) In den Fällen des § 43 Abs. 2 und 3 sowie § 45 und 46 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 49 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 48) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbe- scheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresab- rechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauchs fest. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 3 wird die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme fällig. V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung § 50 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgren- zungen gem. § 29 Abs.1 Nr.2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 S.2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen ge- werblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmi- gungsfreie bauliche Anlagen errichtet wurden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. § 51 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 6. entgegen § 17 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind, 7. entgegen § 17 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten, (2) Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 52 Haftung bei Versorgungsstörungen (1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Be- lieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung eine Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge- meinde oder eines ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsbe- rechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunterneh- men aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadener- satzes erforderlich ist. (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €. (4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Gemeinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis. (5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsverhältnisses besonders hinzuweisen. (6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unter- nehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. § 53 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entste- hen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamtschuldner. VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat- zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Baindt, den 21.10.2025 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 21.10.2025 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Änderungen: Geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 Geändert am 21.07.2009, Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2011 Zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2012, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 Zuletzt geändert am 05.11.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2013, öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2013 Zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2014 Zuletzt geändert am 13.10.2015, Inkrafttreten zum 01.01.2015, öffentliche Bekanntmachung vom 23.10.2015 Zuletzt geändert am 12.12.2017, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2017 Zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 Zuletzt geändert am 14.09.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2021, öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2021 Zuletzt geändert am 11.10.2022, Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022 Zuletzt geändert am 27.02.2024, Inkrafttreten zum 01.04.2024, öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024 Zuletzt geändert am 16.07.2024, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 26.07.2024 Zuletzt geändert am 21.10.2025, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 24.10.2025[mehr]

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    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. September 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Es wurden insgesamt fünf Maler- und Stuckateurbetriebe angeschrieben. Zur Submission am 01.09.2025 gingen zwei elektronische Angebote ein. Die Firma Dreher Putz-Stuck-Gerüstbau legt mit einem Angebotspreis von 66.867,15 Euro das wirtschaftlich günstigste Angebot vor. Überweg Feneberg: Es besteht kein offizieller Überweg vom Gehweg am Kreisverkehr Ortseingang zum Feneberg mit Ladestation. Das betreffende Grundstück befindet sich im Eigentum des Vermieters von Feneberg. Seitens der Gemeinde wurde Feneberg kontaktiert. Das Unternehmen prüft derzeit, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation bestehen. Bauantrag zur Errichtung von Transformatorenstationen, Batteriespeichern und Invertern auf Flst. 1007, Wickenhauser Straße – Riedesch Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von Transformatorenstationen, Batteriespeichern und Invertern auf Flst. 1007 wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Firmengebäudes auf Flst. 1014/10, Am Umspannwerk 20 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den beim Bauantrag eines Firmengebäudes erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan für: 1. Überschreitung der Baugrenze mit der Fluchttreppe 2. Überschreitung der Baugrenze mit der Wärmepumpe 3. Überschreitung der max. Gebäudehöhe mit einem Aufbau ohne Aufenthaltsräume wird erteilt. Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 Beschluss: Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2025/2026 wird zugestimmt. Vergabe der Arbeiten zum Bau einer PV -Anlage auf dem Sporthallendach Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis zustimmend zur Kenntnis. 2. Die Firma Enerquinn GmbH aus Weingarten wird mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle beauftragt. Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels 2026 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemeinsam mit den Städten Ravensburg und Weingarten sowie den Gemeinden Baienfurt und Berg erstellen zu lassen und diesen anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Der gemeinsamen Vorbereitung für die Erstellung der Mietspiegel, federführend durch die Verwaltung der Stadt Ravensburg, für die Kommunen des GMS gegen Kostenersatz wird zugestimmt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2026 - Information und weitere Vorgehensweise Beschluss: 1. Die kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Realsteuern Grund- und Gewerbesteuern sollen 2026 unverändert bleiben. 3. 2026 sollen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite folgende Vorschläge umgesetzt werden a) Die Gebühren für das Mitteilungsblatt sollen um 4 Euro auf 28 Euro angepasst werden. b) Bei der Schenk-Konrad-Halle werden die Fixkosten um 50,00 Euro erhöht. c) Die Ferienbetreuung beträgt ab 01.01.2026 80,00 €/Woche (ab den Herbstferien ist eine Neukalkulation aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung notwendig) d) Im Wege der Verwaltungsvereinfachung (jährliche Mitteilung im Rahmen der De-minimis- Verordnung) soll die Deckumlage (90 € Beihilfe an die Landwirtschaft) eingestellt werden. e) Die Verwaltungsgebühren werden in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates im Rahmen einer Kalkulation für bestimmte Leistungsgebühren überprüft. Änderung der Friedhofssatzung - Kalkulation und Anpassung des Gebührenverzeichnisses Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhofsatzung „Gebührenübersicht – Anlage zum Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive des neuen Gebührenverzeichnisses tritt zum 01.11.2025 in Kraft. Amtsblatt 2026 - Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2026 Beschluss: 1. Der Jahrespreis beträgt ab 01.01.2026: 28,00 Euro. 2. Die vorgenommene Änderung ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt entsprechend zu berücksichtigen und redaktionell anzupassen. Anfragen und Verschiedenes Parkplätze Schule und Kindergarten: Die Parkplätze an der Boschstraße zur Schule und zum Kindergarten wurden in der Vergangenheit immer wieder gekiest und vergrößert. Mit den Fahrzeugen wird jedoch regelmäßig über den Kies hinaus gefahren. Zur Begrenzung sind teilweise bereits Halbstangen angebracht. Die Verwaltung wird diese Maßnahme bis zu den vorderen Parkplätzen fortsetzen. Ursprünglich war geplant, bei der Baumaßnahme auf dem Dorfplatz übrigbleibende Flusssteine zur Begrenzung auf der gegenüberliegenden Wiese einzubringen. Nach Abschluss der Arbeiten stehen jedoch keine Steine mehr zur Verfügung. Auf diese Maßnahme wird verzichtet, da die Steine auch eine Kollisionsgefahr darstellen würden. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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      Amtsblatt_2025_10_31_KW44.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 31. Oktober 2025 Nummer 44 Führung: Datum: Uhrzeit: Dauer: Treffpunkt: Kosten: e i n l a d u n g z u r Gruselführung durch die Paul Sägmüller 7. November 2025 18:00 Uhr ca. 60 Minuten Friedhof (Parkplatz) 5 Euro pro Person Wir freuen uns auf einen spannenden Abend! Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um verbindliche Anmeldung an b.winkler@baindt.de bis zum 06.11.2025. Bitte bringen Sie das Geld an diesem Abend passend mit. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Abschied mit Herz und vielen guten Wünschen – die Klosterwiesenschule Baindt verabschiedet ihre Rektorin Amelie Heberling Nach 15 Jahren an der Klosterwiesenschule Baindt wurde unsere Rektorin Amelie Heberling am Donnerstag, den 23. Oktober 2025 feierlich verabschiedet. Sie wird künftig die Leitung der Grundschule Mittelbiberach über- nehmen. Der Abschied war geprägt von herzlichen Worten, bewegenden Momenten und großer Wertschät- zung für ihre langjährige Arbeit. Ein Vormittag voller Kinderüberraschungen Schon am Vormittag sagten die Schülerinnen und Schüler der Klosterwiesenschule auf ihre ganz besondere Weise „Auf Wiedersehen“. Mit Liedern, kleinen Aufführungen und kreativen Beiträgen aus allen Klassenstufen zeigten sie, wie sehr sie ihre Rektorin schätzen. Als symbolisches Geschenk überreichten sie eine „Erste-Hilfe-Ta- sche“ mit liebevoll zusammengestellten Kleinigkeiten für einen guten Start an der neuen Schule. Ein besonderes Highlight war das große Glückskleebild, auf dem sich alle Kinder und das Team der Klosterwiesenschule mit ihren Fingerabdrücken verewigt hatten – als buntes Zeichen der Verbundenheit. Feierlicher Abschied in der Aula Am Nachmittag folgte die offizielle Verabschiedung, zu der Bürgermeisterin Simone Rürup und Konrektorin Andrea Cichon eingeladen hatten. Durch das abwechslungsreiche Programm führte gekonnt Doro Dittmann, die künftig gemeinsam mit der kommissarischen Schulleiterin Andrea Cichon das Schulleitungsteam der Klos- terwiesenschule bilden wird. In bewegenden Reden wurde Amelie Heberlings langjähriges Engagement für die Schule gewürdigt. Immer wieder wurde betont, mit wie viel Weitsicht, Tatkraft und guten Ideen sie die Klosterwiesenschule geprägt hat. Für musikalische und künstlerische Höhepunkte sorgten die Bläserklasse 4, die Percussion-Gruppe, eine Flö- tengruppe sowie der Chor des Kollegiums, der eigens für diesen Anlass auftrat. Eines der zwei gesungenen Lieder der Lehrerinnen wurde – wie schon viele Male zuvor – von Antje Stuberg mit viel Witz und Herz gekonnt gedichtet und sorgte für große Begeisterung und viele Schmunzler im Publikum. Ein gelungener Tag voller Emotionen Nach dem offiziellen Teil lud die Gemeinde alle Gäste zu Speis und Trank ein. Bei angeregten Gesprächen, ge- meinsamen Erinnerungen und vielen herzlichen Umarmungen klang der Abend aus – ein gelungener Tag mit vielen Tränen, aber auch einem Lächeln und großer Dankbarkeit. Mit ihrem Wechsel nach Mittelbiberach beginnt für Amelie Heberling ein neuer Lebensabschnitt. Die Schulge- meinschaft der Klosterwiesenschule wünscht ihr dafür von Herzen alles Gute, viel Freude und Erfolg an ihrer neuen Wirkungsstätte. Das Team der Klosterwiesenschule Baindt Ein Teil des Schulkollegiums mit Hausmeister Herrn Tasyürek Bürgermeisterin Frau Rürup verabschiedet Rektorin Frau Heberling Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS) hält am Donnerstag, den 06.11.2025 im großen Sitzungs- saal des Rathauses Ravensburg, Marienplatz 26, 88212 Ravensburg seine Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG TOP 1: Bericht der Verbandsvorsitzenden TOP 2: Vorstellung der Ergebnisse der Verkehrsuntersu- chung TOP 3: Information zur konzeptionellen Weiterent- wicklung des Verbandsgebiets TOP 4: Wirtschaftsplan des IGMS für das Jahr 2026 TOP 5: Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung sehr herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen Simone Rürup Verbandsvorsitzende Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 09.11.2025 – 13.11.2025 die Abschlussübung SERE-C „ULM RUN“ Personnel Recovery, Survival & Evasion SERE-C Training durch. An der Übung nehmen ca. 60 Soldaten, 15 Radfahr- zeuge und 3 Flugfahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung i.R. SERE-C in 2-3 Mann-Teams/ Trupps (Survival-Escape-Resistance-Evasion); dabei Entziehung der Gefangennahme/ Verbindungsauf- nahme mit eigenen Kräften/ Verhalten bei der Auf- nahme durch Luftfahrzeuge/ Einsatz von Such- und Jagdkommando/ Einsatz von Hunden. Offener Brief Brief des Gemeindetagspräsidenten an die Bürgerinnen und Bürger Anlässlich des Tags der Deutschen Einheit, welcher im Oktober gefeiert wird, richtet sich der Präsident des Ge- meindetags Baden-Württemberg in einem offenen Brief direkt an die Bürger. Darin spricht er nicht nur über die angespannte Lage vieler Städte und Gemeinden, sondern nimmt auch die politische Kultur, die Zukunftsfähigkeit un- serer Staatswesens und den Reformbedarf in den Blick. Hier finden Sie das Schreiben in voller Länge. Brief des Gemeindetag Baden-Württemberg an die Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, mein Name ist Steffen Jäger, und ich bin Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg – der Stimme von 1.065 Städten und Gemeinden. Heute will ich mich auf ungewöhnliche Weise direkt an Sie wenden: nicht nur als Funktionsträger, sondern als Demokrat, als Bürger dieses Landes. Denn die Lage ist ernst. Das spüren die Städte und Ge- meinden. Das spüren Sie. Das spüren wir alle. Der Krieg in der Ukraine führt uns schmerzhaft vor Augen: Frieden in Europa ist keine Selbstverständlichkeit. Gleich- zeitig verschieben sich globale Machtverhältnisse. Die USA distanzieren sich – wirtschaftlich und sicherheitspolitisch. Wir können uns nicht mehr darauf verlassen, dass andere unsere Verteidigung übernehmen. Wir sind selbst gefor- dert. Wir müssen selbst Verantwortung tragen. Gleichzeitig geraten wir wirtschaftlich unter Druck. Zwei Jahre Rezession, Standortverlagerungen, wachsender in- ternationaler Wettbewerbsdruck: Unsere Volkswirtschaft hat an Schwung verloren. Wirtschaftliche Stärke ist aber das Fundament für das, was unser Gemeinwesen ausmacht: ein funktionieren- der Sozialstaat, ein handlungsfähiger Rechtsstaat, eine lebendige Demokratie. Diese Demokratie lebt in unseren Städten und Gemein- den. Hier wird im Schulterschluss zwischen Rathaus und Bürgern die Grundlage für das Gelingen unseres Staates gelegt. Straßen, Brücken, Wasserversorgung, Kitas, Schulen, Feu- erwehr, Sport- und Kulturstätten, Vereinsförderung und vieles mehr. Daseinsvorsorge und das gesellschaftliche Zusammenleben sind ohne handlungsfähige Kommunen nicht möglich. Was droht, wenn wir nicht handel Die Kommunen sind damit das Rückgrat eines gelingen- den Staates. Doch ihre Handlungsfähigkeit ist gefährdet. Die Kommunalfinanzen sind in einer solch dramatischen Schieflage, dass bereits die Erfüllung der Pflichtaufgaben kaum mehr möglich ist. Konkret heißt das: Die Sanierung der Sporthalle, des Kin- dergartens oder der Schule fallen aus. Investitionen in Klimaschutz oder Klimawandelanpassung werden ge- strichen. Die Nutzungsgebühren steigen, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer reichen nicht mehr aus. Frei- und Hallenbäder lassen sich nicht mehr halten, die Vereinsförderung kommt auf den Prüfstand, Öffnungs- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 zeiten in Kitas oder auch der Bibliothek müssen reduziert werden. Keine dieser Maßnahmen will ein Kommunalpolitiker be- schließen – doch vielerorts werden sie unvermeidlich. Geld allein wird dies jedoch nicht lösen. Denn was wir erleben, ist nicht nur eine finanzielle Überlastung – es ist ein strukturelles Problem. Der Staat lebt über seine Ver- hältnisse – und das seit Jahren. Die Summe an staatlichen Leistungszusagen, Standards, Versprechen hat ein Maß erreicht, das mit den verfügba- ren Ressourcen nicht mehr erfüllbar ist. Es braucht deshalb eine mutige Reform – strukturell und gesamtstaatlich Deshalb sind wir als Gesellschaft gefordert, eine struk- turelle Antwort zu geben. Wir brauchen eine ehrliche, gesamtstaatliche Reform. Das heißt: weniger Einzelfall- gerechtigkeit und mehr Eigenverantwortung. Wir brau- chen eine Aufgaben- und Standardkritik, die den Mut hat, Prioritäten zu setzen. Und wir brauchen die Bereitschaft, neu zu fragen: Was kann und muss der Staat leisten – und was kann er nicht mehr leisten, ohne sich selbst zu überfordern? 93 Prozent der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Baden-Württemberg fordern eine konsequente Reform in diesem Sinne. Doch auch wir als Gesellschaft müssen bereit sein, eine solche Reform mitzugehen. Wir müssen beitragen – nicht nur erwarten. Wir müssen vertrauen – in unseren Gemein- sinn, seine Werte und unsere Kraft des Füreinanders. Wir müssen bereit sein, mehr zu leisten – für den Staat, für die Gemeinschaft, für das Gelingen unserer freiheitlichen Demokratie. Demokratie ist kein Bestellshop – sie ist die Einladung an alle, sich mit ganzer Kraft für eine freiheitliche und wohl- ständige Gesellschaft einzubringen. Und deshalb kann Demokratie auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn wir alle unseren Beitrag dazu leisten. Wir brauchen auch Ehrlichkeit in der Migrationspolitik. Integration gelingt dann, wenn die Zugangszahlen be- herrschbar und auch Mitwirkung und Rückführung ein wirksamer Teil des Systems sind. Wer zu uns kommt, muss unsere freiheitlich-demokratischen Grundwerte achten. Und er oder sie muss auch zum Gelingen von Gesell- schaft und Volkswirtschaft beitragen. Eine erfolgreiche und akzeptierte Migrationspolitik muss dies leisten. Dies aber immer auf der Grundlage von Humanität und Ver- antwortung. Menschenverächter haben keine Lösungen, sie haben nur Propaganda. Wir Demokraten müssen be- weisen, dass wir es besser können. Und auch beim Klimaschutz gilt: Wir können als Deutsch- land nur erfolgreich sein, wenn unser Weg für andere Staaten ein Vorbild ist – klar im Ziel, ökologisch wirksam, ökonomisch tragfähig und gesellschaftlich akzeptiert. Das Grundgesetz als unser gemeinsames Fundament Unser Grundgesetz war nie als Schönwetterordnung ge- dacht. Es wurde formuliert in einer Zeit, in der unser Land moralisch, politisch und wirtschaftlich in Trümmern lag. Es ist eine der größten Wohltaten, die unser Land je er- fahren hat. Und es verpflichtet uns: zur Selbstverwaltung, zur Verantwortung, zur Teilhabe. Zur res publica – zur gemeinsamen Sache. Die Gemeinden sind der Ort der Wahrheit, weil sie der Ort der Wirklichkeit sind. Es gilt, diese Wirklichkeit anzuerkennen und aus der Krise den Mut zur Erneuerung zu schöpfen. Und deshalb möchte ich dafür werben: machen wir uns bewusst, was unser Staat, was unsere Demokratie zum Gelingen braucht. Und dazu gehört zuallererst eine neue Ehrlichkeit und ein nüchterner Realismus: Wir stehen vor den größten Herausforderungen seit Jahrzehnten. Als Vertreter der Kommunen sagen wir Ihnen die Wahrheit: dies wird uns allen etwas abverlangen. Ich bin aber davon überzeugt, wir können das meistern; Gemeinsam, mit Mut und Willen. Mit einer Haltung, die nicht fragt, was andere tun, sondern, was wir selbst beitragen können. Die Bereitschaft, auch dann standhaft zu bleiben, wenn es unbequem wird. Die Chance, dass wir alle auch künftig in einem lebendigen und freien Land leben dürfen, muss uns Ansporn sein. Und daher meine Bitte: Machen Sie mit. Für unsere Kinder. Für unser Land. Für unsere Demokratie. Für uns. In Verantwortung und Verbundenheit, Ihr Steffen Jäger Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: August 2025: Jugendrad in blau, Marke: Greif; Sonnen- brille mit Stärke im schwarzen Lederetui; Holzschuh mit Fell in hellbraun von Devich; September 2025: Schwarzes Schlüsselband ohne Logo, mit drei Schlüsseln; Schwarzes Mountainbike Anthem X3/ Giant; Cuttermesser, rot; Knirps beige, schwarz gemustert; Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Gelungener Abschluss des Jubiläumsjahres Unsere alljährliche Herbst- übung fand dieses Jahr auf dem Dorfplatz statt und war eine Teamarbeit von Einsatzabteilung und Jugendfeuer- wehr. Der Fahrer eines verunfallten PKWs wurde durch die Kräfte der Einsatzabteilung aus seinem Fahrzeug gerettet und dem DRK übergeben. Gerade noch rechtzeitig, bevor der PKW Feuer fing. Das anrückende LF 10 mit einer rei- Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 nen Jugendbesatz übernahm dann auf souveräne Art die Brandbekämpfung, so dass sich die schwarzen Rauch- schwaden bald legten. Im Anschluss konnten die Besu- cher die Gerätschaften der Feuerwehr wieder genauer in Augenschein nehmen und sich bei Kaffee und Kuchen mit den Feuerwehrangehörigen austauschen. Der Abschluss sowohl des Tages wie auch unseres Jubilä- umsjahres bildete dann der Galaabend in der Schenk-Kon- rad-Halle. Zusammen mit Gästen und Freunden aus der Gemeinde sowie der Nachbarschaft feierten wir ein fröh- liches und buntes Geburtstagsfest. Bei leckerem Essen, einer großen Auswahl an Getränken sowie einem stim- mungsvollen Programm nutzten wir auch die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit voll aus. Noch bevor wir dann am nächsten Tag die Halle aufräumen konnten zeigte sich aber wieder, dass ein „Feuerwehrpiepser” keine Rücksicht kennt und alarmierte die Mannschaft zu einem gemelde- ten Küchenbrand. Zum Glück war es nur eine „optische Täuschung” und wir konnten wieder einrücken und uns ans aufräumen machen. Ganz herzlich bedanken möchten wir uns an dieser Stel- le beim FC Bayern Fanclub „Munich Supporters Schwa- ben” und seinem Vorsitzenden Mladen Renic, die uns an diesem Abend bewirtet haben. Ebenso gilt unser Dank nochmals allen, die uns bei unseren Veranstaltungen über das ganze Jahr hinweg unterstützt haben. Rückblickend können wir sagen, es war ein arbeitsreiches, aber auch erfolgreiches Jubiläumsjahr. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. November 2025 (Allerheiligen) und Sonn- tag, 02. November 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. November 2025 Müller´s Apotheke Weingarten Karlstraße 21 88250 Weingarten Tel: 0751 76 46 36 41 Sonntag, 02.November 2025 Apotheke im Spital Ravensburg Bachstraße 51 88214 Ravensburg Tel: 0751 36 21 58 4 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Am 01. November 2025 „Allerheiligen“ ist die Kompostie- ranlage geschlossen. Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit ist die Kompostieranlage ab 31. Oktober 2025 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage ab 31. Oktober bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 22. No- vember 2025 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Angela und Markus Mutschler zur Geburt ihrer Tochter Nora Mutschler am 01.10.2025 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungen November 01.11. Allerheiligen 07.11. Gruselführung Parkplatz mit Paul Sägmüller Friedhof 08.11. Firmung Kirche Baienfurt 14.11. Baindter Vesper – Impulse BSS 16.11. Volkstrauertag Kirche Baindt 18.11. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.11. Adventskaffee Selige für Ehrenamtliche Irmgard 29.11. Nikolausmarkt Dorfplatz 30.11. 1. Advent Kindergärten Kindergarten St. Martin Waldwoche im Kindergarten In unserer diesjährigen Herbst-Waldwoche verbrachten alle Kindergartenkinder mit ihren Erzieherinnen jeden Vormittag von 8:45 bis 12:00 Uhr im Wald. Auch wenn es morgens noch recht kühl war, hatten alle trotzdem gute Laune und viel Spaß beim Entdecken des Waldes. Es wurde mit Stöcken gebaut, gehämmert, gesägt und gebohrt, Musik gemacht und aus Naturmaterialien bunte Mandalas gelegt. Ein großer umgestürzter Baumstamm verwandelte sich zu einem „Partybus“, in dem viele Kin- der Platz fanden und gemeinsam spielten und lachten. Natürlich gab es auch viel zu entdecken: Nacktschnecken, Regenwürmer, Käfer und sogar einige Laubfrösche. Über- all lagen viele Eicheln und man konnte sie sogar hören, Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 wenn sie von den Bäumen fielen. Bevor es am Ende des Vormittags wieder zurück in den Kindergarten oder nach Hause ging, konnten sich die Kinder noch auf dem neuen Waldspielplatz austoben. Es war eine schöne Waldwoche mit verschiedenen Na- turlebnissen und Entdeckungen! Offener Nachmittag FÜR INTERESSIERTE ELTERN Kindergarten St. Martin Baindt MITTWOCH, 12. NOVEMBER 2025 UNSER PROGRAMM Führung durch den Kindergarten Vorstellung unseres Konzeptes Raum für Fragen Kommt vorbei! Wann? Kindergarten: 14.30 Uhr im Eingangsbereich Krip- pe: 15.00 Uhr in der Krippe Wo? Kindergarten St. Martin Lilienstraße 2 88255 Baindt 07502-2678 stmartin.baindt@kiga.drs.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt „Politik zum Anfassen“ Minister Manfred Lucha besuchte die vierte Klassenstuft der Kloster- wiesenschule in Baindt im Rahmen eines Demokratieprojektes. Im Rahmen des neuen Schuljahres stand an der Kloster- wiesenschule in Baindt für die vierten Klassen das Thema „Politik zum Anfassen“ im Mittelpunkt. Bereits vor einer Woche hatten die Schülerinnen und Schüler dabei durch Schulsozialarbeiterin der Ziegler- schen, Stefanie Nandi, erfahren, wie der Landtag arbeitet und was Politik grundsätzlich bedeutet. Auch über das Bundesland Baden – Württemberg wurde hierbei viel ge- sprochen. Primär ging es darum, kindgerecht zu erklären, wie Entscheidungen entstehen und warum demokrati- sches Handeln für unser Zusammenleben so wichtig ist. Als Höhepunkt besuchte uns am Montag, den 06.Oktober, ein richtiger Politiker: Herr Manfred Lucha - Minister für Gesundheit, Soziales und Integration - um mit den Schü- lerinnen und Schülern selbst ins Gespräch zu kommen. Besonders spannend wurde es, als die Kinder ihre im Vor- feld gesammelten Fragen stellen durften. Dabei ging es unter anderem um Fragen wie: Was mögen sie an ihrer Arbeit besonders gerne? Was verstehen sie unter Demo- kratie? Was sind gerade aktuelle relevante Thematiken? Aber auch persönlichere Fragen wie beispielsweise: Was ist ihr Lieblingsessen oder haben Sie Haustiere? Die Kinder waren großartig! Der Minister nahm sich für jede Frage ausreichend Zeit und beantwortete sie offen, ehrlich und auf Augenhöhe. Der Besuch zeigte uns aufs Neue, das politische Bildung schon in der Grundschule lebendig gestaltet werden kann und es sich wirklich lohnt, früh das Interesse an der De- mokratie und Mitgestaltung zu wecken. Wir bedanken uns daher recht herzlich bei Herrn Minister Lucha für den gemeinsamen, eindrucksvollen Vormittag und für die wertvolle Gelegenheit, Politik auf kindgerechte und greifbare Weise, erlebbar zu machen. Stefanie Nandi Schulsozialarbeit Klosterwiesenschule Baindt Zur Informationi Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 04. November 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten 01. November – 09. November 2025 Gedanken zur Woche: Im Licht Ich glaube, dass wir, wenn der Tod uns die Augen schließt, in einem Licht stehen, vor welchen unser Sonnenlicht ein Schatten ist. Arthur Schopenhauer Samstag, 01. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch auf dem Friedhof Sonntag, 02. November – Allereseelen 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zu Allerseelen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeinde- mitglieder des vergangenen Jahres Ministranten: Simon Elbs, Franziska Joachim, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schütz- bach, (+ Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Emma und Julius Malsam, Else und Johann Neth, Hubert Fuchs, Jahrtag: An- ton Amann) 11.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch auf dem Friedhof 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor - Allerseelen Dienstag, 04. November 20.00 Uhr Baindt – Elternabend Erstkommunion in der „alten Schule“/Probelokal des Musikvereins unten im Klosterhof Nr. 5 Mittwoch, 05. November 9.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 06. November 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Freitag, 07. November 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (+ Anni Maier) 18.00 Uhr Baienfurt - Firmprobe Samstag, 08. November 14.30 Uhr Baienfurt – Feier der Firmung für die Seelsor- geeinheit mit Weihbischof Matthäus Karrer Sonntag, 09. November – Weihe der Lateranbasilika Fest – Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit dem Kindergar- ten St. Martin Ministranten: Niklas Alber, Tim Beckert, Be- nedikt Heilig, Lena Himpel, Noah Himpel, Mo- ritz Riefler, Johanna Rößner, Sophia Rößner, Henri Sonntag, Niklas Steinhauser 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Bitte neue Öffnungszeiten beachten! Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 17.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Elternabend zur Feier der Erstkommunion 2026 in Baindt Der Elternabend findet am Dienstag, 04. November 2025 um 20.00 Uhr in der „alten Schule“/Probelokal des Musikvereins unten im Klosterhof Nr. 5 statt. Wir freuen uns auf eine spannende Zeit. Pfarrer Bernhard Staudacher und das Kommunionteam Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Freitag, 14. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die ge- lungene Sulpacher Kirbe! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Firmung in Baienfurt Am Samstag, 08. November, 14.30 Uhr spendet Weih- bischof Matthäus Karrer aus Rottenburg 55 Firmbewer- ber-innen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Die Probe für den Firmgottesdienst findet am Tag davor, Freitag 07. Nov. um 18.00 Uhr in der Kirche in Baienfurt statt. (Dauer ca. 1 Stunde). Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Jahresrechnung 2023 Die Jahresrechnung 2023 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 03. November – 17. November 2025 jeweils zu den Bürozeiten. Frauenbund Baienfurt Frauenbund Baienfurt Mittwoch, 5. November 2025 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Sonntag, 16.11.2025 Volkstrauertag Mittagstisch für Alle. Ab 10.30 Uhr (geöffnet) ladet die kath. Kirchengemeinde Baienfurt ein zum Mittagstisch ins kath. Gemeindehaus „St. Anna“ ein (Essen um 12.00 Uhr). Der Frauenbund kocht für Sie: selbstgemachte Knödel, Fleisch und Blaukraut. Für Kinder gibt es Spätzle mit Soße. Wir freuen uns auf Ihr Kommen mit der ganzen Familie. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen BAINDTER VESPER Kurt Drescher mit „Fotosafari im naturnahen Garten – Statt Elefant und Zebra: Rüsselkäfer und Zebraspinne“ Um eindrucksvolle Naturbeobach- tungen zu machen, muss man nicht unbedingt nach Afrika reisen. Auch daheim vor der Haustür gibt es jede Menge zu entdecken. In einem multimedialen Vortrag zeigt Herr Drescher mit beeindru- ckenden Makrofotos die Farbenpracht und Schönheit der Lebewesen in seinem naturnahen Garten und der näheren Umgebung. Das faszinierende Verhalten von Insekten, Spinnen und anderen kleinen Tieren wird in Filmaufnahmen gezeigt und mit den Zuschauenden be- sprochen. Zeitlupenfilme und Hochgeschwindigkeitsfotos in Nahaufnahme machen Vorgänge erlebbar, die man sonst nicht erkennen kann. Genießen Sie unser leckeres Vesper und lassen Sie sich von dieser einzigartigen Präsentation in die faszinierende Welt vor unserer Haustür entführen. Freitag, 14.11.2025, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 14 € inkl. Vesper Anmeldung bis 10.11.2025 bei Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid: 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Baienfurter Kirchen-Filmabend Montag, 10. November 2025 Kirchen-Film Spezial mit einem Lutherfilm Im Anschluss ein Vortrag von Dr. Dieter Widmann „Bauernreformation im Schussental“ Vortrag zum 500. Todestag von Thomas Müntzer zu den Ereignissen im Jahr 1525 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt FSK: 12 Eignung ab 14 Jahre Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der HERR von dir fordert: nichts als Gottes Wort halten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. Micha 6,8 Sonntag, 02. November, 20. Sonntag nach Trinitatis 9.30 Uhr Baindt Gottesdienst Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Prädikantin M. Schöberl) anschließend Kirchenkaffee Montag, 03. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 05. November 15.30- Baienfurt Konfi-Gruppe 1, 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30- Baienfurt Konfi-Gruppe 2, 17.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 06. November 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-3, Ev. Gemeindehaus Freitag, 07. November 15.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Pflege- heim St. Barbara (Pfr. Schöberl) Sonntag, 09. November 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe --- Glaube im Alltag Regeln zum guten Leben Was ist richtig? Was ist falsch? In einer Welt, in der ich oft nur Grautöne sehe, hätte ich das ger- ne: klare moralische Grundregeln und Verhaltensmaßstäbe, an de- nen ich mich ausrichten kann. Der 20. Sonntag nach Trinitatis kommt diesem Bedürfnis entge- gen und zeigt Wege zum guten Leben auf: die Bibel, die einen würdigen und respektvollen Umgang miteinander lehrt, und Institutionen wie die Ehe, die das Zusammen- leben zweier Menschen gut ordnet. Vor allen Ordnungen steht jedoch Gottes Treue, sein Bund mit den Menschen und seine Liebe, die stark ist wie der Tod. Wer nach Gott in seinem täglichen Leben fragt und nach dem, was den Menschen dient, der wird Regeln nie sklavisch anwenden, sondern im christlichen Geist der Liebe und der Freiheit. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Unsplash / Garrett Sears) --- Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochaktuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein rauhes.de/ /bibelwoche-2025-2026-begleitheft-vom-feiern-und-fuerchten kompaktes Zeitfenster und eine hervorragende Mög- lichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel einzutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu 7 Abenden, jeweils von 20-21 Uhr am: 18. November, 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Wir weisen darauf hin, dass man unseren KGR-Kandidaten im Anschluss an den Gottesdienst am Ewigkeitssonntag, 23.11. um 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baien- furt im Rahmen eines Kirchenkaffees persönlich begegnen kann. Am 30. November (1. Advent) findet die Kirchenwahl statt. Gewählt werden kann in Baindt im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal von 9.00-11.00 Uhr und in Baienfurt im Ev. Ge- meindehaus von 11.30-16.00 Uhr. Bei dieser Wahl werden die Kirchengemeinderäte für unsere Kirchengemeinde und die Vertreter für die Synode für den Bezirk Ravens- burg gewählt. Im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt findet während der Wahl ein Wahlkaffee statt. Sie möchten uns dabei unterstützen? Über Kuchenspen- den würden wir uns sehr freuen. Sie können sich nach den Gottesdiensten in unsere Kuchenliste eintragen oder uns telefonisch Bescheid geben (0751 – 43656). Ein herzliches Dankeschön vorab an alle Spender/innen. --- Wir suchen ab dem 01. Januar 2026 einen Hausmeister (m/w/d) Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt. de oder fragen Sie beim Ev. Pfarramt Baien- furt-Baindt, Pfarrer Martin Schöberl, Tel. 0751-43656 nach --- Termine der Kandidatenvorstellung für die Synodalwahl Für den Kirchenbezirk Ravensburg sind diese am Mittwoch, 5. November 2025 um 19:00 Uhr im Matthäus-Gemeindehaus, Weinbergstra- ße 12, 88214 Ravensburg Dienstag, 18. November 2025 um 19:00 Uhr im Gemein- dehaus Scheffelstraße 15, 88045 Friedrichshafen. Sie können sich vorab über alle Kandidaten auf der Seite zur Kirchenwahl informieren unter: https://www.kirchenwahl.de/landessynode/ kandidierende-finden? --- Frauenkreis Zu unserem nächsten Treffen am Mittwoch, den 12.11.25 19:00 Uhr la- den wir schon heute ein. Dr. Dieter Widmann wird sich mit uns auf einen virtuellen Spaziergang durch das historische Weingarten begeben und für uns eine vielleicht längst vergessene Zeit lebendig werden lassen. Das Team des Frauenkreises freut sich schon. --- Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Dezember: 8.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Derbytime in Mochenwangen! SV Mochenwangen - SV Baindt 2:0 (1:0) Bei windigem und kaltem Herbstwetter stand für die „Zwoite“ das Derby gegen den SV Mochenwangen auf dem Programm. Beide Teams starteten verhalten in die Partie – in den ersten Minuten gab es kaum Torraumszenen, und die Baindter Offensive konnte keine echte Gefahr entwickeln. Nach rund 25 Minuten zeigte Spieß seine ganze Klasse: Aus rund 20 Metern überlupfte er den Baindter Schluss- mann sehenswert zum 1:0. Baindt tat sich spielerisch schwer, während Mochenwangen clever agierte, sicher stand und die Partie kontrollierte. Mit einem verdienten 1:0-Rückstand ging es für den SVB II in die Halbzeitpause. Nach dem Seitenwechsel verteidigte Mochenwangen hoch und gewann die entscheidenden Zweikämpfe im Mittelfeld. In der 75. Minute fiel dann die Vorentschei- dung: Nach einem Eckball kam Kale am ersten Pfosten unbedrängt zum Kopfball und setzte diesen unhaltbar ins lange Eck – 2:0. Erst danach kam Baindt besser ins Spiel und erspielte sich durch Schnez, nach einem starken Ball von N. Späth, die wohl einzige klare Chance des Spiels – doch der An- schlusstreffer blieb verwehrt. Insgesamt agierte Baindt über weite Strecken zu harmlos, während Mochenwangen clever und abgezockt auftrat. Eine verdiente Niederlage im Derby. Nächsten Sonntag um 14:30 Uhr will die „Zwoite“ zuhause gegen Fischbach/ Schnetzenhausen wieder punkten. SV Baindt II: Conner Odenbach, Patrick Späth, Kai Kas- par (84. Markus Baumgärtner), Tobias Trautwein (80. Niklas Späth), Moritz Gresser (70. Niklas Hugger), Julian Keppeler (70. Manuel Brugger), Konstantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Jacob Schaffer (64. Lukas Grabherr), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Frank Senger - Co-Trainer: Daniel Schmidt Schiedsrichter: Daniel Remensperger Tore: 1:0 Andreas Spieß (25.), 2:0 Erkan Kale (75.) Vorschau: Sonntag, 02.11 14.30 Uhr: SV Baindt II - SGM Fischbach/Schnetzenhau- sen (Kunstrasen SV Weingarten) 14.30 Uhr: TSV Tettnang – SV Baindt Heftige Pleite gegen den SV Bergatreute SV Baindt – SV Bergatreute 1:5 (1:2) SV Baindt: Benjamin Walser, Tobias Szeibel, Lukas Zwei- fel (78. Max Kretzer), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona, Kevin Lang (71. David Krauter), Sandro Caltabiano, Tobias Fink, Leon Geng - Trainer: Rolf Weiland&Sandro Caltabiano Schiedsrichter: Lenard Idt Tore: 0:1 Noah Hecht (10.), 0:2 David Berg (35.), 1:2 Marko Szeibel (41.), 1:3 Noah Hecht (61.), 1:4 Ousman Cham (85.), 1:5 Ousman Cham (90.+2) Abteilung Tischtennis Erwachsene I: Baindt unterliegt knapp mit 9:6 beim SSV Ulm II Am Samstag waren wir beim Vorjahres- zweiten der Landesliga zu Gast. In den Doppeln mussten Marcel/Roman dem Doppel 1, Philipp/Wolfgang dem Doppel 2 und Flo- rian/Frank dem Doppel 3 der Gastgeber zum Sieg gra- tulieren. Danach unterlag Philipp dem starken Spitzenspieler in drei Sätzen, während Marcel mit guten Angriffsbällen die Nummer 2 der Ulmer mit 3:2 bezwingen konnte. Oliver Thimm, Ulms Nummer 3, war gegen Wolfgang siegreich, obwohl dieser gut agierte. Florians Spiel gegen einen etwas unorthodoxen Gegner war ein ständiges Auf und Ab, welches er mit gutem Mindset im Entscheidungssatz mit 12:10 für sich entscheiden konnte. Frank und Roman konnten dem hinteren Paarkreuz der Gastgeber wenig entgegen setzen und fanden nicht ins Spiel. Somit lag Baindt nach dem ersten Einzeldurchgang be- reits chancenlos mit 7:2 zurück. Mit der Erfahrung aus ihren ersten Spielen schienen die Baindter besser mit Bedingungen und Gegnern zurecht zu kommen. Philipp gestaltetete seine Partie offen und glich zum 1:1 aus, während Marcel mit 0:2 zurücklag, sich dann auf seine Technik konzentrierte und für den 2:2 Sat- zausgleich sorgte. Leider musste Philipp nach gutem Spiel der Nummer 2 Ulms zum 3:1 Sieg gratulieren. In der Box daneben ließ Marcel im Entscheidungssatz nichts mehr anbrennen und krönte seine Aufholjagd mit 11:6 zum 8:3 Zwischenstand. Flo spielte, wie in seinem ersten Einzel, konsequent star- ke Angriffsbälle und bezwang die erfahrene Nummer 3 der Gastgeber mit 3:1. Wolfgang spielte ebenso gutes Tischtennis, gewann die ersten beiden Sätze im Duell der Kurznoppenspieler knapp. Er musste noch den 2:2 Satz- ausgleich hinnehmen, entschied dann aber den fünften Satz für sich. Auch Roman musste gegen einen punktemäßig stärkeren Gegner an den Tisch. Dieser gewann den ersten Satz mit 11:3, doch Roman ließ sich nicht beirren und gewann die folgenden Sätze zum 3:1 Sieg. Durch diese drei Siege in Folge schloss Baindt zum 8:6 auf. Danach ging Frank gegen die Ulmer Nummer 6 in die Box. Frank wehrte sich gegen seinen starken Gegner sehr gut und glich nach Satzrückstand zum 1:1 aus. Leider muss- te er dann aber doch seinem Kontrahenten zum 3:1 und damit dem SSV Ulm zum 9:6 Erfolg gratulieren. Trotzdem sollte diese Aufholjagd Selbstvertrauen für die Heimspiele am Samstag, 01.11. um 18 Uhr und Sonntag, 02.11. um 12 Uhr geben. Wir freuen uns auf zahlreiche Unterstützung! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zu „Winter- gemüse einmal anders” mit Verkostung, am Mittwoch, 05.11.25, um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Winterliche Gemüsesorten neu entdecken mit diversen Kostproben. Wir freuen uns auf euch und einen gemütli- chen Austausch in netter Runde. Vorschau: Mittwoch, 03.12.25, 19.00 Uhr Einstimmung in die Vorweihnachtszeit! Hüttenadventszauber in der Dorf- platzhütte; Montag, 08.12.25; wir fahren gemeinsam mit dem Zug zum Weihnachtsmarkt nach Biberach, ca. 13.00 Uhr, nä- here Infos folgen! Ein großes Dankeschön an alle Helferinnen, die uns tatkräftig auf der Oberschwabenschau am Stand im grünen Pfad unterstützt haben. Vielen Dank für Ku- chen, Torten und Flädle. Gemeinsam sind wir stark! Euer Vorstandsteam Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz, Kutschenabschlussfahrt & Jahresabschlussritt Liebe Vereinsmitglieder, am Samstag, den 8. November, möch- ten wir einen Arbeitseinsatz durchführen, um unsere Anlage winterfit zu machen. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr auf dem Vereinsgelände. Geplant sind unter anderem folgende Arbeiten: • Sandplatz und Halle einrechen und Unkraut/Laub entfernen • Ausmähen • Hindernisse verräumen • sowie alles Weitere, was uns bei der Gelegenheit noch auffällt Wir freuen uns über jede helfende Hand. Je mehr wir sind, desto schneller geht es! Bitte bringt, wenn möglich, Arbeitskleidung und geeignetes Werkzeug (Rechen, Schaufel, Motorsensen) mit. Vielen Dank schon jetzt für eure Unterstützung! Save the Date – Weihnachtsfeier & Jahresabschluss 2025 bald ist es wieder so weit – die Adventszeit steht vor der Tür, und wir möchten das Jahr gemeinsam mit euch in festlicher Stimmung ausklingen lassen. Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag, den 05. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr bei Kirchner Konstruktionen statt. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit einem le- ckeren schwäbischen Buffet, festlicher Atmosphäre und natürlich auf den Besuch des Nikolaus, der bestimmt die ein oder andere Überraschung bereithält. Der Kostenbei- trag beträgt 10 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre 5 Euro). Bitte meldet euch bis spätestens 30. November bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161) an. Kutschenabschlussfahrt & Jahresabschlussritt Am darauffolgenden Tag, Samstag, den 06. Dezember 2025, steht für unsere Vereinsmitglieder wieder die tra- ditionelle Kutschenabschlussfahrt sowie der Jahresab- schlussritt auf dem Programm. Die Kutschen und Reiter werden auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sein, treffen sich jedoch mittags zu einer gemeinsamen Pause und anschließend zu einem gemütlichen Ausklang. Der genaue Ort wird noch be- kanntgegeben. Auch alle Vereinsmitglieder, die nicht mit der Kutsche oder dem Pferd teilnehmen, sind herzlich eingeladen, im Anschluss dazuzukommen und gemein- sam mit uns den Tag in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Wer am Ritt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161), und wer lieber mit der Kutsche unterwegs ist, wendet sich an Markus Elbs (Tel.: 0170 9394505). Auch hier bitten wir um Anmeldung bis zum 30. November. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei wunderschöne Tage voller Gemeinschaft, guter Laune und vorweihnachtlicher Stimmung. Lasst euch dieses Highlight nicht entgehen! Eure Vorstandschaft Volleyball LJ Baindt Saisonauftakt und Pokalrunde Die VLJ Baindt 1 startete am Sonntag, 19.10.25 in neuer Zusammensetzung in die Saison 2025/26. Zum Auftakt wurden die Baindter direkt mit den beiden stärksten Mannschaften der letzten Saison konfrontiert. Gegen den TV Kressbronn brauchte die Mannschaft noch ein bisschen Eingewöh- nungszeit (13:25 und 14:25). Auch im Spiel gegen die VfB Ulm benötigte die VLJ Baindt 1 nochmals ein paar Bälle (14:25) bis sie im zweiten Satz ihre Stärke zurückfanden (25:21). Am Ende reichte es für einen Punkt und Platz 7 in der Tabelle (18:25). Die VLJ Baindt 2 eröffnet am 28.10.25 die Pokalrunde gegen den VfB Friedrichshafen. Das Ergebnis lag zu Re- daktionsschluss noch nicht vor und wird in der nächsten Ausgabe nachgereicht. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Herbst-Winter-Basar 2025 Liebe Basarfreunde, am 27. September fand unser Kinderbasar in der Schenk-Konrad-Halle erneut mit großem Erfolg statt. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei Bürgermeiste- rin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns auch diesmal die Halle zur Verfügung gestellt haben. Ein riesengroßer Dank gilt außerdem unseren vielen en- gagierten Helferinnen und Helfern – ohne euch wäre die Durchführung des Basars nicht möglich! Ein besonderer Dank geht auch an alle Papas, Opas und Omas, die die Kinder betreut haben und so maßgeblich dazu beigetra- gen haben, dass wir wieder zahlreiche helfende Hände zusammenbringen konnten. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir erneut Gutes tun und folgende Einrichtungen und Vereine un- terstützen: · Förderverein Klosterwiesenschule e.V. · Jugendfeuerwehr Baindt · Jahresgutscheine für die örtlichen Kindergärten und Schulkindbetreuung · Naturfreunde Baindt Wir hoffen, dass wir auch beim nächsten Basar wieder auf viele fleißige Helferinnen und Helfer zählen dürfen – und freuen uns, euch am Wochenende des 28. Februar 2026 wieder begrüßen zu dürfen! Aktuelle Informationen findet ihr wie immer auf unserer Facebook-Seite „Kinderbasar Baindt“ (auch ohne Fa- cebook-Konto zugänglich) oder auf Instagram. Herzliche Grüße Euer Basar-Team Baindt Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Jahreshaupt versammlung Zu unserer Jahreshauptversammlung am Freitag, den 14. November 2025 um 20 Uhr im Gasthaus zur Mühle Baindt laden wir alle Mit­ glieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Feststellung der fristgerechten Einladung 3. Genehmigung der Tagesordnung 4. Ehrungen 5. Bericht • des Vorsitzenden • des Kassenwarts • der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstands 7. Neuwahlen Vorstand und Kassenprüfer 8. Berichte aus der Kommunalpolitik 9. Sonstiges Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 7.11.25 beim 1. Vorsitzenden Dr. Anton Eberle, Siemenstrasse 16, 88255 Baindt einzureichen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners­ tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen lädt zu Mit- gliederversammlung Am 4.11.2025 auf 19 Uhr lädt der Grü­ ne Ortsverband Weingarten, Baienfurt und Baindt herzlich zur Mitgliederversammlung ins Zunfthaus „Neunerbeck” nach Baienfurt ein. Zwei Jahre nach der Gründung wird der Vorstand neu gewählt und die Fraktionsvorsitzen­ den aus den Gemeinderäten werden vor Ort sein. Zudem wird die grüne Landtagskandidatin Anna Wiech sich und ihre Politik vorstellen – eine gute Gelegenheit also, einen Überblick zu bekommen über die lokale und überregio­ nale Grüne Politik. Interessierte sind sehr willkommen. Aus dem Landkreis Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Schule fertig und dann? Ein Jahr für mich – Überbrückungsmöglichkeiten Wie geht es nach der Schule weiter? Nicht immer steht der nächste Schritt sofort fest. Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg hat für junge Menschen, die nach der Schule etwas für sich machen wollen, ein be- sonderes Angebot: Unter dem Motto „Ein Jahr für mich - Überbrückungsmöglichkeiten“ findet im Berufsinfor- mationszentrum in Ravensburg am 06. November ab 14 Uhr ein Informationsnachmittag statt. Ob Freiwilligendienste im In­ und Ausland, Work & Travel, Au Pair, Sprachreisen, Praktika oder Berufsvorbereitungs­ programme ­ Expertinnen und Experten zeigen vielfälti­ ge Wege auf, wie junge Menschen ihr „Gap Year“ sinnvoll gestalten können. Die Veranstaltung richtet sich an Schülerinnen und Schü­ ler, Abiturientinnen und Abiturienten sowie Studienaus­ steigerinnen und Studienaussteiger. Ein Jahr für mich – Überbrückungsmöglichkeiten Donnerstag, 06. November ab 14 Uhr Berufsinformationszentrum (BiZ) Ravensburg Schützenstr. 69 Keine Anmeldung erforderlich, der Eintritt ist frei. Weitere Infos in der Veranstaltungsdatenbank. Ansprechpartnerin für Rückfragen: Maike Kramer 0751 805 222 Gut vorbereitet für den Notfall – Wissen und Vorsorge geben Sicherheit Ob Stromausfall, Überschwemmung oder gesundheit­ liche Notlage – Krisen können jederzeit auftreten. Der DRK­Kreisverband Ravensburg e.V. unterstützt die Be­ völkerung dabei, in solchen Situationen ruhig und hand­ lungsfähig zu bleiben. Mit praxisnahen Kursangeboten vermittelt das DRK wertvolles Wissen zur Notfallvorsorge und Ersten Hilfe. Im Kurs „Notvorsorge & Selbsthilfe“ lernen Teilnehmende, wie sie sich und ihre Angehörigen auf Notfälle vorberei­ ten können – etwa durch sinnvolle Vorratshaltung, ein Notfallgepäck, geordnete Dokumente oder alternative Kommunikationswege bei Stromausfall. Auch für Men­ schen mit eingeschränkter Mobilität oder pflegebedürfti­ ge Angehörige werden in den Kursinhalten berücksichtigt. Aktuell sorgt auch der neu veröffentlichte Ratgeber „Vor­ sorgen für Krisen und Katastrophen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für Aufmerksamkeit. Er soll Bürgerinnen und Bürger motivie­ ren, sich eigenverantwortlich vorzubereiten – nicht, wie manche Schlagzeilen nahelegen, Angst verbreiten. Der Ratgeber greift erstmals Themen wie Desinformation, psychische Belastung, Schutz bei Explosionen oder krie­ gerischen Angriffen auf und bietet realistische Orientie­ rung, wie man in unsicheren Zeiten dennoch gut vorbe­ reitet ist. Das DRK teilt diesen Ansatz: Vorsorge schafft Sicherheit – für sich selbst und andere. Ergänzend bietet das DRK für Seniorinnen und Senioren den Kurs „Erste Hilfe für aktive ältere Menschen“ an. Um ihre Kenntnisse aufzufrischen, werden Themen wie Not­ ruf, Wundversorgung, Sturzprophylaxe, Bewusstlosigkeit, stabile Seitenlage und Herz­Lungen­Wiederbelebung be­ handelt. Ziel ist es, Sicherheit und Selbstvertrauen im Um­ gang mit Notfällen zu stärken. „Je mehr Menschen Vorsorge leisten, desto größer ist die Entlastung der öffentlichen Hand, Rettungs- und Hilfs­ kräfte in der Notsituation“, so DRK-Geschäftsführer Ger­ hard Krayss. Termine, Infos unter: 0751 56061­70 breitenausbildung@rotkreuz­ravensburg.de Schnäppchenjäger aufgepasst! Shoppingabend in Baienfurt beim Winter Abendba- sar 2025 Der Förderkreis der Achtalschule Baienfurt lädt am Frei­ tag, den 7.11.2025 ganz herzlich zum Winter Abendbasar in die Gemeindehalle Baienfurt, Marktplatz 2 in 88255 Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Baienfurt, ein. Das Angebot umfasst Kleidung für Groß und Klein sowie Spielzeug , Bücher etc. – alles passend zur Winterzeit. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugend- feuerwehr mit Saiten, antialk. Getränken und Bier, even- tuell wird auch der ein oder andere Kinderpunsch und Glühwein ausgeschenkt. Wir freuen uns sehr, alle Schwan- geren (Mutterpass) mit einer Begleitperson ab 17.30 Uhr begrüßen zu dürfen. Zwischen 18.00 und 20.00 Uhr dür- fen dann alle anderen Schnäppchenjäger ebenfalls einen tollen Shoppingabend genießen. Wir freuen uns auf Sie! In diesem Sinne: Auf die Schnäppchen, fertig-LOS! Das Organisationsteam Basar Baienfurt Landkreis Ravensburg - Online-Veran- staltungsreihe „DU hast es in der Hand“ im November 2025 Wissen schützt – Verhütung wirkt Gemeinsam mit der Caritas Bodensee-Oberschwaben und der pro familia Ravensburg veranstaltet die Gleich- stellungsstelle des Landkreises Ravensburg unter dem Titel „DU hast es in der Hand“ vier kostenlose Online-In- foabende zum Thema Verhütung. Die Wahl der Verhütungsmethode betrifft immer alle Be- teiligten. Idealerweise treffen wir in Beziehungen wichtige Entscheidungen zusammen und übernehmen gemeinsam Verantwortung. Das trifft auch auf Verhütungsfragen zu. Wenn (Sexual-)Partner/innen offen und respektvoll über Bedürfnisse, Risiken und Wünsche sprechen, können sie eine für alle passende und sichere Lösung finden. Die In- foabende sollen dafür eine Basis bieten. Viele Frauen und Paare sind auf der Suche nach einem Verhütungsmittel, das zu ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Je nachdem ob eine Schwangerschaft vermieden werden soll oder ob ein (weiteres) Kind zwar gewünscht aber noch nicht fest geplant ist, unterscheiden sich die Ansprüche an die Verhütungsmethode. An den vier kostenlosen Online-Infoabenden informieren die Referentinnen über verschreibungspflichtige Verhütungsmit- tel ebenso wie über hormonfreie Alternativen und räumen mit gängigen Mythen und Halbwahrheiten auf. Für Interessierte an hormonfreier Verhütung werden die natürliche Familien- planung nach Sensiplan und das Diaphragma vorgestellt. Montag / 03. November / 18:00-19:30 Uhr / ONLINE Aktuelles Wissen zu Pille, Spirale & Co. Die Pille ist in Verruf geraten, gerade bei den Jüngeren. Aber was ist wirklich dran an der Gefahr von Hormo- nen? Und welche sinnvollen Alternativen gibt es? Was bedeutet „typical use“ und „perfect use“? Wie funktioniert überhaupt Verhütung, das heißt welches Grundwissen ist erforderlich für eine selbstbestimmte Entscheidung? Donnerstag / 06. November / 18:00-19:30 Uhr / ONLINE- Zyklus-Apps – Nutzen und Grenzen Natürlich verhüten mit deiner Zyklus-App – ohne künstli- che Hormone, ohne Nebenwirkungen und unkompliziert auf dem Handy. Klingt super, aber wie sicher ist der Zy- klustracker wirklich und woher weiß die App, wann du fruchtbar bist? Ist das alles APPsolut unsicher?! In diesem Vortrag schauen wir hinter die Kulissen. Du erfährst ver- ständlich und praxisnah, wie dein Zyklus funktioniert und warum kein Algorithmus der Welt deinen Körper besser kennen kann als du selbst. Montag / 10. November / 18:00-19:30 Uhr / ONLINE Natürlich verhüten mit NFP – Einführung in Sensiplan Sicher und zuverlässig ohne Hormone?! Lerne deinen Zy- klus kennen und verhüte sicher & hormonfrei! In dieser Veranstaltung bekommst du einen kompakten Überblick über den weiblichen Zyklus, die natürliche Familienpla- nung (NFP) nach Sensiplan und die Anwendung im Alltag. Donnerstag / 13. November / 18:00-19:30 Uhr / ONLINE DIAPHRAGMA – was ist das? Hormonfrei verhüten mit dem Diaphragma – einfach er- klärt. Du willst ohne Hormone verhüten, aber möchtest ergänzend zum Kondom noch mehr Sicherheit? Dann könnte das Diaphragma genau das Richtige sein. Die Infoabende sind kostenlos und finden online über Webex statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung über: www.pro- familia.de/angebote-vor-ort/baden-wuerttemberg/ ravensburg/veranstaltungen Vesperkirche 2026 wieder in Ravensburg Organisatoren suchen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer 2026 findet die Vesperkirche mitten in Oberschwaben wieder gemeinsam an Tischen statt. Und das nun schon seit 18 Jahren. Vom 20. Januar bis 8. Februar wird in der evangelischen Stadtkirche Ravensburg ein Ort für Be- gegnung entstehen. Die Johannes-Ziegler-Stiftung der Zieglerschen und das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee laden gemeinsam mit der Kirchenge- meinde Ravensburg ein: Essen und Vesper, Gespräche und Tischgemeinschaft, Frisör und Mediziner, Wohltat für Leib und Seele, Andachten und Kultur. Am Montagabend, 19. Januar, wird die Vesperkirche feierlich mit einem Got- tesdienst eröffnet. Damit alles klappt, suchen die Organi- satoren wieder Ehrenamtliche zur Mithilfe. Die Vesperkirche Ravensburg ist ein reines Spendenpro- jekt und inzwischen eine der größeren Vesperkirchen im Land. Die Vesperkirche ist ein Ort der Zuwendung für Be- dürftige, aber auch ein Ort der Begegnung und Gemein- schaft von ganz unterschiedlichen Menschen, die sich sonst im Alltag selten begegnen: Wohnungslose, Men- schen mit psychischen Problemen, mittellose Menschen, Jugendliche und Studierende, Senioren, Familien und spie- lende Kinder, Geflüchtete oder Menschen im Rollstuhl. Für knapp drei Wochen wird die Vesperkirche wieder Wärme, ein günstiges Essen und verschiedene Angebote und Dienstleistungen sowie ein buntes Kulturprogramm ihren Gästen anbieten. Dies ist ohne die zahlreiche Mit- arbeit vieler Menschen nicht möglich. Rund 400 ehren- amtliche Helferinnen und Helfer bilden das Rückgrat der Ravensburger Vesperkirche. Es werden fleißige Hände (und Beine) sowohl für die Essensausgabe als auch den Tisch-Wisch-Service gesucht, für Kaffee und Vesperbro- te aber auch fürs Zuhören und das Willkommen heißen. Schon jetzt können sich interessierte Ehrenamtliche bei der Diakonie OAB in Ravensburg melden: Tel. 0751/95223- 120, oder per Mail unter info@vesperkirche-ravensburg. de. Anmeldeschluss ist der 14. November 2025. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Ravensburg. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-ravensburg.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.ravensburg Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sach- kunde in Präsenz Jede/r Sachkundige im Pflanzenschutz ist dazu ver- pflichtet in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stunden Fortbildung nachzuweisen. Das Landwirt- schaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet hierzu eine 4-stündige Präsenz-Veranstaltung an. Diese findet statt am Donnerstag, 13.11.2025 von 10:00 bis ca. 15:30 Uhr Im Gasthof „Zur Post“ in 88364 Wolfegg. Das Tagungsprogramm beinhaltet aktuelle Themen rund um den Pflanzenschutz im Grünland. Mitarbeitende des Landwirtschaftsamtes referieren zu folgenden Themen: Neuerungen der rechtlichen Vorgaben, neue Ansätze der Einzelpflanzenbekämpfung mittels Sensortechnik, aktuel- le Produkte und Wirkstoffe zur Ampferbekämpfung sowie Grünlandverbesserung und bedarfsgerechte Düngung. Die Kosten für Essen und Getränke tragen die Teilneh- menden selbst. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Zur Erstellung der Teilnahmebescheinigungen ist eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum zwingend erforderlich. Anmeldungen werden bis Donnerstag, 06.11.2025 als E-Mail an la@rv. de oder per Telefon unter 0751/85-6010 angenommen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Entsorgungstage Silofolien, Altreifen und BigBag Dienstag, 04. November und Mittwoch, 05. Novem- ber 2025 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Annahme von 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30-11:30 und 13:30-16:30 Uhr Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120cm • Reifen < Durchmesser 120cm • Reifen mit Felgen Was sonst noch interessiert Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Bund der Steuerzahler sieht trotz Steuermehreinnah- men keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben Oktober-Steuerschätzung mit Licht und Schatten Baden-Württemberg kann ein sattes Plus bei den Steue- reinnahmen verzeichnen und das vor dem Hintergrund, dass steuerliche Beschlüsse auf Bundesebene wie die Erhöhung der Pendlerpauschale bereits in die Schätzung eingeflossen sind. Der Bund der Steuerzahler fordert die Landesregierung daher dazu auf, geplanten steuerlichen Entlastungen nicht im Weg zu stehen. „Die Steuerzahler sind über Gebühr belastet,“ sagt der Vorsitzende des BdSt Baden-Württemberg Eike Möller. Weiter bestehen nach Auffassung des Verbandes kei- nerlei Spielräume für zusätzliche Ausgaben. „Die vorher- gesagten Mehreinnahmen wird das Land nutzen müssen, um seine finanziellen Zusagen an die Kommunen einhal- ten zu können. Andernfalls drohen flächendeckende Erhö- hungen der Hebesätze. Daher muss die Landesregierung bei den eigenen Ausgaben jetzt klare Prioritäten setzen“, lautet der Appell Möllers. Für die baden-württembergischen Kommunen liefert die aktuelle Oktober-Steuerschätzung wenig erfreuliche Zah- len. Hier prognostiziert die Schätzung Mindereinnahmen von 526 Millionen Euro in diesem Jahr und 630 Millionen Euro im nächsten Jahr. Primärer Grund hierfür ist vor al- lem der teilweise erhebliche Einbruch der Gewerbesteuer. „Den Kommunen im Land galoppieren die Ausgaben da- von und die Einnahmen bleiben hinter den Erwartungen zurück. Daher benötigen wir Reformen, im Zuge jener die Kommunen von Aufgaben entlastet werden“, so Möller. Der BdSt-Landesvorsitzende erinnert daran, dass Kom- munen über unverhältnismäßig hohe Auflagen in den Bereichen Umweltschutz, Soziales und Bauvorschriften klagen. „Anstatt die verfügbaren Einkommen der Bürger durch Verschärfungen beispielsweise bei der Grundsteuer zu verringern, muss eine echte Aufgabenkritik erfolgen“, fordert Möller. Fahrt ins Blaue 2025 - Geheimer Ausflug führte uns in Münchens Filmkulissen Am Samstag, den 27. September stand für unsere Jugend der Ortsgruppe Baienfurt mit dem Stützpunkt Bad Wald- see wieder eine „Fahrt ins Blaue“ an. Bei diesem Ausflug wussten nur die Jugendleiterinnen als Orga-Team Be- scheid, wohin die Reise geht. Trotz der Ungewissheit haben sich 31 Kinder und 6 Betreu- er an das Abenteuer gewagt. Früh am Morgen ging es bereits um 6:30 Uhr mit dem Bus in Baienfurt los. Knapp zwei Stunden konnten die Kids und Betreuer rätseln, wo es hingeht. Am Zielort in München angekommen, wurde das Geheimnis gelüftet: Die Bavaria Filmstudios! Dort haben wir uns in zwei Gruppen aufgeteilt und be- Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 kamen die Möglichkeit, unseren eigenen Film zu drehen. Beim sogenannten „Filmenden Klassenzimmer“ werden die Gruppen durch Schauspieler und Filmproduzenten angeleitet, ihre eigenen Ideen in einen Film umzusetzen. Nachdem das Drehbuch von jeder Gruppe besprochen war, ging es in die Kostümabteilung, in der sich die Kids ihrer Rolle passend ankleiden konnten. Kurz darauf hieß es dann schon „Ruhe am Set - Kamera läuft - und bitte!“. Etwa drei Stunden verbrachten beide Gruppen mit dem Dreh ihres Filmes. Nachdem unsere beiden Krimi- und Gruselfilme abgedreht waren, setzten sich die Worksho- pleiter an den Schnitt des Videomaterials. Währenddes- sen bekamen wir eine spannende Führung durch die verschiedenen Drehorte in der Filmstadt. Unser Tagesausflug erreichte schließlich bei der Filmpre- miere seinen Höhepunkt. In einem kleinen Kinosaal konn- ten wir das Endergebnis unseres Filmdrehs anschauen und unsere Einlagen als Schauspieler begutachten. Nach einem vollgepackten Tag ging es dann erschöpft aber mit vielen neuen Eindrücken, frischgebackenen Schauspielern und zwei tollen Filmen im Gepäck zurück nach Hause. Die DLRG Jugend Baienfurt - Lea Staudinger - Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Gut zu wissen So beantragen Sie Ihre Rente Fragen und Antworten zum Rentenantrag Wer in den Ruhestand gehen möchte, muss rechtzeitig einen Rentenantrag stellen. Viele Menschen fragen sich: Wie funktioniert das eigentlich? Die Deutsche Rentenver- sicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Altersrente beantragen und welche Unterlagen Sie benötigen. Wann sollte ich die Rente beantragen? Um die Rente rechtzeitig zu beantragen und nahtlos in den Ruhestand übergehen zu können, empfiehlt es sich, den Rentenantrag etwa drei bis maximal sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung? Folgende Informationen brauchen Versicherte für ihren Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV): • Versicherungsnummer • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Ge- burtsurkunde) • Bei Antragstellung durch eine dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde • Angaben zur Bankverbindung (IBAN) • Versichertennummer und Anschrift der Kranken- und Pflegeversicherung • Geburtsurkunden der Kinder – auch bei Vätern wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung • ggf. Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid • Steueridentifikationsnummer • Wenn Sozialleistung bezogen werden: Letzter Bescheid der ausstellenden Behörde • Wenn die Person in Altersteilzeit ist: Altersteilzeitvertrag. • Versicherungsunterlagen für noch fehlende Zeiten, z. B. Nachweise über Ausbildungszeiten • Aktueller Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden). Informationen zu den verschiedenen Altersrenten (An- spruchsvoraussetzungen, Rentenbeginn, Abschläge) fin- den Versicherte in ihrer letzten Rentenauskunft. Wo beantrage ich die Rente? Der Antrag auf Versichertenrente (R0100) kann bequem online über die DRV Online-Services unter www.deut- sche-rentenversicherung.de/eantrag-R0100 gestellt wer- den. Kann ich mich frühzeitig auf den Rentenantrag vor- bereiten? Ja. Ein vollständiges Versicherungskonto ist die Grundla- ge dafür, dass die spätere Rente in richtiger Höhe gezahlt werden kann. Eine Kontenklärung hilft dabei, die vorhan- denen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen. Den Antrag auf Kon- tenklärung (V0100) können Sie digital stellen unter www. deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0100 Einen guten ersten Überblick über Rentenbeginn, -höhe oder Hinzuverdienstmöglichkeiten bieten die Online-Rech- ner der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de/ onlinerechnerZudem können sich Versicherte vorab in ihrer Kommune über die ehrenamtlichen Versicherten- beraterinnen und -berater oder in den Beratungsstellen der DRV BW informieren. Details dazu unter www.drv- bw.de/kontakt Wer rechnet die Rente aus? Die DRV ist für die Berechnung der Rente zuständig. Sie ermittelt die Höhe der individuellen Altersrente und ver- schickt jährlich eine Renteninformation an ihre Versicher- ten. Diese enthält die wichtigsten Informationen zu den individuellen Rentenansprüchen bereit, die sich aus der jeweiligen aktuell erfassten Erwerbsbiografie ergeben. Übrigens: Das Finanzamt erhält automatisch die Daten zu Beginn und Rentenhöhe. Denn ein Teil der Rente ist steuerpflichtig – abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Genauere Auskünfte geben Finanzbehörden, Lohnsteu- erhilfevereine oder Steuerberater. Broschüren zum Thema Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Bro- schüren „Ihr Rentenantrag: So geht`s“ auf www.deut- sche-rentenversicherung.de/broschuere-rentenantrag „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“ unter www. deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-altersren- te-hinzuverdienst „Kontenklärung: Fragen und Antworten“ unter www.deutsche-rentenversicherung.de/broschue- re-kontenklaerung „Versicherte und Rentner Info zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung. de/broschuere-steuerrecht Regierungspräsidium Tübingen bereitet 34 Brücken für einen Ersatzneubau vor Das Land Baden-Württemberg unternimmt in den kom- menden Jahren große Anstrengungen, um seine Brücken zu sanieren, zu verstärken oder wo nötig zu erneuern. Das Ministerium für Verkehr richtet daher die Erhaltungspla- nung für die Brücken strategisch neu aus, da viele Brü- cken in Baden-Württemberg altersbedingt nicht mehr den heutigen Anforderungen genügen. Der Umsetzungsplan für das Brückenerhaltungsprogramm des Landes sieht vor, bis 2030 rund 180 Brücken im Land zu modernisieren. Im Regierungspräsidium Tübingen wurde bereits früh- zeitig entschieden, die Ersatzneubauplanung für die mehrheitlich über 60 Jahre alten Bauwerke mit hohen Verschleißerscheinungen, bauzeitlichen Defiziten oder verkehrlichen Belastungen, für die sie nicht konzipiert waren, prioritär voranzutreiben. Im nun vorgestellten Umsetzungsplan des Landes wer- den die anstehenden Brückenersatzneubauten in zwei Dringlichkeitsstufen priorisiert. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Tübinger Regierungsbezirk: 34 Brücken sollen bis 2030 erneuert werden In der ersten Stufe des Brückenerhaltungsprogrammes sind 34 Bauwerke im Regierungsbezirk Tübingen zur Um- setzung bis 2030 enthalten. Es handelt sich um 21 Brücken an Bundes- und 13 an Landesstraßen. Unter den 34 gelisteten Brücken der ersten Stufe sind an neun Brücken an Bundes- und Landesstraßen anfällige Spannstähle mit Spannungsrisskorrosion verbaut. Über die- se Bauwerke wurde mit Zumeldung am 19.12.2024 berichtet. Die Maßnahmen der ersten Stufe wurden bereits begon- nen und befinden sich in unterschiedlichen Planungs- phasen. Zehn Bauwerke befinden sich in der Grundla- genermittlung, 13 Bauwerke befinden sich bereits in der Vorplanung und neun Bauwerke in der weiteren Entwurfs- planung. Ein Bauwerk ist im Bau und für ein weiteres wur- de der Bauauftrag Ende September erteilt. Regierungspräsident Klaus Tappeser weist darauf hin: “Das vom Land aufgesetzte Programm ist einerseits ehr- geizig, andererseits zur Sicherung einer funktionierenden Infrastruktur und zum Erhalt der Wirtschaftskraft schlicht unerlässlich. Voraussetzung für einen Erfolg sind dabei nicht nur eine deutliche Aufstockung der Investitions- und Planungsmittel durch Bund und Land, sondern auch eine entsprechende Erhöhung der Personalkapazitäten in der Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen“. Dem Regierungspräsidium ist bewusst, dass die Umset- zung insbesondere bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, den Verkehrsteilnehmenden und den Anliegern zu Beeinträchtigungen führen wird. Die gelisteten Bau- werke müssen ersetzt werden, bevor weitere Verkehrsbe- schränkungen oder gar komplette Brückensperrungen drohen. Nur so kann das Straßennetz fit für die Zukunft werden. Rechtzeitig zu Beginn der Planungen an den weiteren Brücken wird das Regierungspräsidium auf die jeweils betroffenen Gemeinden und Beteiligten zugehen. In einer zweiten Stufe ab 2031 sollen rund 450 Brücken landesweit erneuert oder ertüchtigt werden. Konkrete Angaben zur Stufe II können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Hintergrundinformationen: Das Regierungspräsidium Tübingen ist für über 1.600 Brü- cken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen im Regie- rungsbezirk Tübingen zuständig. Der Erhalt und Unterhalt unserer Straßeninfrastruktur, insbesondere der Brücken, stellt weiterhin eine große Herausforderung dar. Viele Brü- cken aus der Zeit des Wirtschaftswunders in den 1960er und -70er Jahren geraten aufgrund der gestiegenen Be- lastungen durch mehr Verkehr und schwerere Fahrzeuge an ihre Grenzen. Wo Brücken selbst mit einer aufwändi- gen Sanierung absehbar nicht fit für die Zukunft gemacht werden können, werden neue Bauwerke errichtet. Informationen zu Brücken-Ersatzneubauten im Regie- rungsbezirk Tübingen finden Sie unter https://rpt.ba- den-wuerttemberg.de/abteilungen/abteilung-4/brue- cken-ersatzneubauten-im-regierungsbezirk-tuebingen/ Weitere Informationen zur Abteilung Mobilität, Straßen, Verkehr finden Sie unter: https://rpt.baden-wuerttem- berg.de/abteilungen/abteilung-4/ Konzert der Chorifeen&Friends am 08.11.2025 Herzliche Einladung zum Konzert der Chorifeen&Friends am 08.11.2025 in Blitzenreute. Wir freuen uns auf euch! LIEDERKRANZ BAIENFURT E.V. CHORIFEEN & FRIENDS EIN CHOR - VIELE STIMMEN - MUSIK; DIE VERBINDET 8. NOVEMBER 2025 / 20 UHR DORFGEMEINSCHAFTSHAUS BLITZENREUTE EINLASS AB 19.15 UHR SPENDEN WILLKOMMEN Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE GESUNDHEIT Weihnachten steht vor der Tür! Sie haben noch keine Weihnachtsanzeige gebucht? Schreiben Sie uns an: anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Einladung zu einem Glas Aperol 075154050tanzschulen-geiger.de TANZKURSE EINSTEIGERFÜR Standard & Latein So 23.11.25 I 19:00 Uhr Di. 25.11.25 I 20:30 Uhr Fr. 28.11.25 I 20:30 Uhr Salsa & Bachata Mi 12.11.25 I 20:45 Uhr So 30.11.25 I 16:00 Uhr So 11.01.26 I 18:00 Uhr Discofox So 02.11.25 I 17:00 Uhr Mo 24.11.25 I 21:00 Uhr So 11.01.26 I 18:00 Uhr West Coast Swing So 22.02.26 I 17:00 Uhr Tanzparty jeden Freitag 20:45 Uhr Tanzpartnerbörse finde das passende Gegenstück Line Dance Di 25.11.25 I 19:40 Uhr Di 03.03.26 I 19:40 Uhr GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN TRAUERANZEIGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 IMMOBILIENMARKT Ein erster Überblick: • 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen • Wohnfl ächen von ca. 56 bis ca. 120 m² • 50 Tiefgaragenplätze + oberirdische Gästeparkplätze • Aufzug über alle Etagen • Nachhaltige Energieversorgung • Wohnungen für jedes Alter Weitere Infos direkt beim Immobilienteam von Simon Ziegerer: Telefon: 0751 5006-550 E-Mail: info@immo-vbbo.de Internet: vb-bo.de/oberhofen Sprechen Sie uns gerne an - auch in Fragen zur Baufi nanzierung. Oberhofen5 – Ihr neues Zuhause in Ravensburg vb-bo.de/oberhofen DU BIST MINDESTENS 13 JAHRE ALT DANN WERDE SÜDFINDER ZUSTELLER (M/W/D) DU HAST AM WOCHEN- ENDE ZEIT WIR FREUEN UNS AUF DICH! 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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01.07.2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Baugebiet Lilienstraße – Festlegung der Kriterien zur Bauplatzvergabe nach Einheimischenmodell und Höchstgebotverfahren Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Vergabe der Bauplätze nach dem „Einheimischenmodell“ erfolgt auf Grundlage der in Anlage 2 definierten Kriterien. 2. Die Vergabe der Bauplätze nach dem „Höchstgebotsverfahren“ erfolgt auf Grundlage der in Anlage 3 definierten Kriterien. 3. Die aus der ersten Vergaberunde im „Einheimischenmodell“ verbleibenden Bauplätze werden in einer späteren zweiten Vergaberunde wieder nach dem „Einheimischenmodell“ vergeben. 4. Die aus der ersten Vergaberunde im „Höchstgebotsverfahren“ verbleibenden Bauplätze werden in einer späteren zweiten Vergaberunde ebenfalls nach dem „Höchstgebotsverfahren“ vergeben. 5. Das Vergabeverfahren wird wie beschrieben durchgeführt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube, Aufstockung und Anbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit gemeinsam genutztem Gästezimmer und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Grünenberg-Erweiterung" auf Flst. 93/7, Jägerweg 32 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Grünenberg Erweiterung“ - der Überschreitung der Baugrenze im Norden, - der Überschreitung der Grundflächenzahl (0,28 statt 0,25), - und der Überschreitung der Geschossflächenzahl (0,48 statt 0,40), - sowie der Überschreitung der Wandhöhe um 15 % wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Jahresabschlüsse 2024 der Gemeinde Baindt, des EB Wasserversorgung sowie des EB Abwasserbeseitigung werden beschlossen. Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz + Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung für die Erneuerung Wasserleitung und Sanierung Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach ausgehend von vier Meter Straßenbreite und einem Durchmesser von 160. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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          Zuletzt geändert: 10.07.2025
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          Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Herr Marius Maucher, Vorstand der Schalmeienkapelle, bedankt sich im Namen des Vereins bei der Verwaltung einschließlich des Bauhofs sowie bei den Baindter Bürgerinnen und Bürgern für das gelungene Weinfest auf dem neuen Dorfplatz. Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Die Arbeiten an der Fassade des Rathauses werden voraussichtlich in spätestens zwei Wochen abgeschlossen. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle Der Beginn der Arbeiten an der PV-Anlage auf der Sporthalle ist für den 22. Oktober vorgesehen. Die Bauzeit beträgt etwa drei Wochen. Antrag auf LKW-Durchfahrtsverbot in der Schachener Straße Laut Polizei und Straßenverkehrsamt besteht keine Notwendigkeit für ein LKW- Durchfahrtsverbot mit dem Zusatz „Anlieger frei“. Eine Anordnung wäre nur zulässig, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt, die über das normale Maß der Verkehrssicherheit hinausgeht. Eine Verkehrszählung ergab eine Frequenz von 11 bis 19 LKW pro Tag, was weniger als einem LKW pro Stunde entspricht. Ein massiver Schleichverkehr ist somit nicht erkennbar. Ein Antrag auf mobile Radarkontrollen wurde gestellt. Seit Anfang September ist in der Schachener Straße eine mobile Geschwindigkeitstafel aufgestellt. Erneuerung Wasserleitung und Straßensanierung von der Hirschstraße bis zum Ortseingang Sulpach Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz + Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung und Ausschreibung für die Erneuerung der Wasserleitung und Sanierung der Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach. Gewerbeflächenpolitik und Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ (IGMS) Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Leitlinien für die Vermarktung von Gewerbegrundstücken zu. 2. Die Verbandsvertreter werden ermächtigt über das Mandat Baindts in der Verbandsversammlung des IGMS der Gewerbeflächenpolitik und den Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schussental“ zuzustimmen. Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstraße Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der in der Auswertungstabelle aufgeführten Bauplätze im Baugebiet „Lilienstraße“ nach dem Einheimischenmodell gemäß § 92 der Gemeindeordnung (GemO) an die dort genannten Bewerberinnen und Bewerber zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der drei Bauplätze im Baugebiet „Lilienstraße“ im Höchstgebotsverfahren gemäß der Auswertungstabelle zu. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauplätze entsprechend den Beschlüssen zu vergeben und die notwendigen Vertragsabschlüsse vorzubereiten und durchzuführen. Konzeptvergabeverfahren Fischerareal - weiteres Vorgehen Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zeitraum Herbst 2025 bis Frühjahr 2026 den Vergabeabschnitt im Fischerareal mit den beiden Baukörpern A und B im Baufeld 1 durchzuführen. 2. Die Grundzüge der Konzeptvergabe in diesem Vergabeabschnitt sollen vom ersten Abschnitt übernommen werden, ergänzt um die Möglichkeit bei einer vom Gemeinderat als ungenügend beurteilten Qualität der Bewerbungen keine Reservierungsvereinbarung abschließen zu müssen. Des Weiteren wird die Ausschreibung so ergänzt, dass für das Baufeld 1 keine zweistufige Vergabe notwendig ist. Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage und Nutzungsänderung einer bestehenden Betriebsleiterwohnung in einen Altenteiler im EG und einer Wohnung für einen landwirtschaftlichen Mitarbeiter im DG auf Flst. 473 und 476, Wickenhauser Straße 80 + 82 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Gebührenkalkulation der Wasserversorgungsgebühren Kalkulationszeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 sowie 01.01.2026 - 31.12.2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Beschluss: 1. Die Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 und 2026 werden auf Grundlage der in Anlage 1 dargestellten Nachkalkulation wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2025 1,78 € netto Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2026 1,95 € netto 2. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. 3. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 4. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 5. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt. 6. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 7. Der ausgewiesene Jahresgewinn 2024 wird in Höhe von +128.477,43 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von -73.470,38 verrechnet. Zuschussantrag für eine Fachkräfteförderung zur Umsetzung des Klimamobilitätsplanes Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Fördermodalitäten zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg gemeinsam einen Antrag auf Förderung einer 75% bis 90%-Fachkraft zur Umsetzung des Klimamobilitätsplanes stellen. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28. August 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin Öffentliche Gruselführung Am 07.11.2025 findet eine öffentliche Gruselführung mit Paul Sägmüller statt. Eine Einladung mit Hinweis zur Anmeldung folgt. Beschattung Dorfplatz Anfragen zur Anbringung von Sonnensegeln oder Sonnenschirmen liegen vor. Eine mögliche Umsetzung wird für das nächste Jahr geprüft, die Entwicklung wird derzeit beobachtet. Betriebszeiten Fontänenfeld und Buzzer Das Fontänenfeld ist täglich zwischen 14 und 18 Uhr in Betrieb. Über den Buzzer, eine Taste neben dem Brunnen, kann das Fontänenfeld zusätzlich zwischen 8 und 12 Uhr sowie 18 und 20 Uhr aktiviert werden. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bifang II" wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung eines Carports auf dem Flst. 452/11, Siemensstraße 9 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhofs in vier Wohneinheiten mit Café und Garage auf Flst. 592, Schachener Straße 100 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Weiteres Vorgehen bei der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine beschränkte öffentliche Ausschreibung zur Beauftragung eines geeigneten Architekturbüros mit der Planung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude durchzuführen. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen stellen sich geeignete Planungsbüros vor, um ihre Ansätze und Konzepte zur Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude darzulegen. 4. Nach Abschluss der Planung und Vorlage einer aktualisierten Kostenberechnung entscheidet der Gemeinderat über die Durchführung der Sanierungsmaßnahme. Sanierungsgebiet "Ortskern II“ - Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 3. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2025) Beschluss: 1. Zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt beschließt der Gemeinderat die beiliegende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“. 2. Für das Gebiet „Ortskern II“ wird die Durchführungsfrist gemäß § 142 Abs. 3 BauGB bis zum 31.12.2028 festgelegt. 3. Der Ergänzung der Sanierungsziele des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ wird zugestimmt. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2025 Donnerstag, den 02. Oktober 2025 Nummer 40 Fotos: W. Zlomke Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr Baindt – Anerkennung und Wertschätzung für unsere Wehr Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Amtliche Bekanntmachungen Abwassergebühren - Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsie- gelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/rat- haus-buergerservice/rathaus-online - Rubrik Wasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Bolz, Kämmerei, Tel. 07502/9406-25, E-Mail: c.bolz@baindt.de Sperrung der Marsweilerstraße am 11.10.2025 zwischen 10.00 Uhr und 14.00 Uhr Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 11.10.2025, zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr findet in Baindt eine Radveranstaltung zum Erhalt des Therapiebads im SBBZ Sehen statt. Aus diesem Grund wird die Marsweilerstraße in die- sem Zeitraum vollständig gesperrt. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Haltestellen Schreinerei Dreher, Marsweiler, Zeppelinstraße und Boschstraße nicht angefahren werden. Nutzen Sie bitte stattdessen die Bushaltestelle Rathaus. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Das neue Programmheft der vhs Weingarten ist da! Viele abwechslungsreiche und inte- ressante Angebote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Semester an. Die Homepage der vhs Weingarten https://vhs-weingar- ten.de/ informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Pro- grammheft der vhs Weingarten im Rathaus Baindt, in der Kreissparkasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 22.09.2025 Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! In Baindt werden folgende Kurse angeboten: Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Am 01.12.25 startet unser neuer Qigong-Kurs in Baindt. Sichern Sie sich jetzt schnell einen Platz und lernen Sie den Kreislauf der Jahreszeiten auf eine neue Art kennen! Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehrende Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser ganzes Leben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesische Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfolge aus 10 Übungen. Bei regel- mäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, so- wie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, die Übungen sind für Menschen jeden Alters geeignet. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefon- nummer 0751 405-380 zur Verfügung. FULL-BODY-BURN – Auspowern mit der vhs Weingarten Sichern Sie sich jetzt noch einen freien Platz in unserem neuen vhs-Kurs FULL-BODY-BURN und bringen Sie ab dem 14.10.25 Ihren Körper an seine Grenzen. Dieser Kurs bietet Ihnen eine intensive Ganzkörper-Wor- kout-Session, die Kraft, Ausdauer und Fettverbrennung kombiniert. Hier werden Übungen aus dem Bo- dyweight-Training, HIIT-Elemente sowie kurze Cardio-In- tervalle kombiniert, um den ganzen Körper zu fordern und ein echtes Burn-Erlebnis zu bieten. Das Ziel: In kurzer Zeit viele Muskelgruppen aktivieren und den Stoffwechsel ankurbeln. So gelangst Sie zu mehr Power und Fitness für deinen Alltag. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer 0751 405- 380 zur Verfügung. Neu in Baindt: vhs-Kurs Rückenmobilisation Melden Sie sich jetzt an und verbessern Sie Ihr Körper- gefühl und Ihre Rückengesundheit mit unserem neuen Kurs ab dem 14.10.25! In diesem Kurs liegt der Fokus auf der Mobilisation und Entspannung der Rückenmuskulatur. Durch gezielte Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Übungen und sanfte Dehnungen werden Verspannun- gen gelöst, die Beweglichkeit verbessert und die Hal- tung gestärkt. Dabei wird einen besonderen Wert auf die Stärkung der Muskulatur rund um den Rücken gelegt. Dazu gehört der Rumpf, der die Wirbelsäule trägt und somit eine zentrale Rolle für die Stabilität und Haltung spielt. Ebenso werden die Schultern gezielt trainiert, um die Beweglichkeit und Kraft in diesem Bereich zu fördern. Zusätzlich umfasst das Programm auch die Bauchmus- kulatur, die ebenfalls eine wichtige Puffer- und Stützfunk- tion für den Rücken übernimmt. Durch diese ganzheit- liche Herangehensweise wird die Muskulatur rund um den Rücken effektiv gestärkt, was zu einer verbesserten Haltung, mehr Stabilität und einem insgesamt besseren Körpergefühl führt. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rück- fragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Ver- fügung. Beflaggung am Rathaus am 03. Oktober 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Freitag, den 03. Oktober 2025 die Bun- desflagge wehen. Grund ist der Tag der Deutschen Einheit. Gemeindeverwaltung Baindt 150 Jahre Feuerwehr Baindt - Tag der offenen Tür Am wohl letzten sommerlichen Tag des Jahres öffne- te die Feuerwehr Baindt im Rahmen der 150-Jahr-Fei- er ihre Tore, und viele Besucher folgten der Einladung. Der Tag begann mit einem würdevollen ökumenischen Gottesdienst. Mit unserem Musikverein voraus, zog der Festzug im Anschluss in Richtung Feuerwehrhaus, und zahlreiche Fahnenabordnungen befreundeter Vereine und Feuerwehren begleiteten ihn. Vor Ort war schon alles hergerichtet. Ein leckerer Mittagstisch, gekühlte Geträn- ke, ein rießiges Kuchenbuffet und ein abwechslungsrei- ches Programm für Jung und Alt. Im Festzelt sorgten der Musikverein Baindt und die Schalmeien Baindt für beste musikalische Unterhaltung, während draußen im Hof die Feuerwehren aus Baienfurt und Weingarten Vorführun- gen rund um die Feuerwehr präsentierten. So konnte man hautnah verfolgen, wie ein Fettbrand auf keinen Fall zu lö- schen ist und wie professionell die Höhenrettungsgruppe aus Weingarten unterwegs ist. Etwas besonderes haben sich die Kameraden aus Baienfurt einfallen lassen. Sie zeigten, wie die Feuerwehr früher und heute aufgestellt ist und haben dafür sogar ihren Oldtimer aus der Garage geholt. Ähnlichkeiten mit manchen ehemaligen Kamera- den waren dabei rein zufällig. Die Kinder konnten sich in zahlreichen Mitmachstationen die Zeit vertreiben, und viele Gäste nutzten die Gelegenheit, das Feuerwehrhaus mit seinem neuen Anbau zu inspizieren. Auf diversen In- fowänden waren Fotos aus der Vergangenheit zu sehen, und im Vorbeigehen konnte man der ein oder anderen Geschichte von damals lauschen. Gegen Abend hin ging auch dieser Jubiläumstag zu Ende und als letztes machte dann auch der Weizenstand sein Licht aus. Rückblickend können wir sagen, es war ein sehr gelunge- ner Tag und vielleicht hatte in Sachen Wetter der Schutz- patron der Feuerwehren seine Finger im Spiel. Definitiv die Finger im Spiel hatten noch ganz viele Helferinnen und Unterstützer, ohne die dieser Tag nicht zu stemmen gewesen wäre. Ein ganz großes Dankeschön gilt unserem Bauhof, der uns seine Fahrzeughalle ausgeräumt und zur Verfügung gestellt hat. Ein ebenso großes Dankeschön gilt den Rasplern, die uns bei der Bewirtung unterstützt haben sowie den Landfrauen für zahlreiche Kuchenspen- den. Vielen Dank auch Herrn Pfarrer Staudacher und Herrn Pfarrer Schöberl für die Gestaltung des Gottes- dienstes sowie Frau Bohnert und den Ministrantinnen und Ministranten. Zu guter Letzt danken wir unserer Ver- waltung (besonders auch für die 150-Jahre-Torte) sowie allen Helfern, Unterstützern und Spendern: Altersabteilung Feuerwehr Baindt Bäckerei Schmidt, Baindt Baggerbetrieb Johannes Elbs, Baindt Schützbach GmbH, Baindt Blutreitergruppe Baindt DRK Baienfurt-Baindt Feuerwehr Baienfurt Feuerwehr Weingarten Feuerwehr Wolpertswende Bayer Druck & Verlag, Weingarten Getränkevertrieb JFK, Grünkraut Harald Buchter Zeltverleih Jugendfeuerwehr Baindt mit Eltern Katholische Kirchengemeinde Baindt Landratsamt Ravensburg Metzgerei Buchmann GmbH Musikverein Baindt Partyservice Kinzer GmbH & Co. KG Reitverein Baindt Schalmeienkapelle Baindt Soldatenkameraden Baindt TOMOBIL GmbH Willi Bentele Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Tierarzt Freitag, 03. Oktober 2025 (Tag der Deutschen Einheit) Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Samstag, 04. Oktober 2025 und Sonntag, 05. Oktober 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 03. Oktober 2025 Schussen-Apotheke Mochenwangen Kirchstraße 12 88284 Wolpertswende Tel: 07502 94 37 9 00 Samstag, 04. Oktober 2025 Achtal-Apotheke Baienfurt Ravensburger Straße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751 50 69 44 0 Sonntag, 05. Oktober 2025 Rosen-Apotheke Weingarten Talstraße 2 88250 Weingarten Tel: 0751 43 5 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Abfallwirtschaft Sammlung von Alt-Textilien Verschmutzte und unbrauchbare Textilien im Restab- fall entsorgen Die Pflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Getrennterfassung von Alt-Textilien ab dem 01.01.2025 wur- de mit dem Ziel geregelt, mehr Ressourcen zu nutzen und positive Umwelteffekte zu erzielen. Viele Bürgerinnen und Bürger meinen, dass verschlissene und verschmutzte Texti- lien in den Sammelcontainer gehören. Dies ist nicht der Fall. Verschmutzte, nasse und zerschlissene Textilien, Lum- pen oder Putzlappen etc. müssen weiterhin über den Restabfall entsorgt werden und dürfen aufgrund ihrer Beschaffenheit und mangels Recyclingfähigkeit nicht in den Sammelcontainer für Alt-Textilien geworfen werden. Zusätzlich bitten wir zu beachten: Legen Sie keine Altklei- dersäcke neben die vollen Sammelcontainer. Nutzen Sie stattdessen eine andere Abgabemöglichkeit oder kom- men Sie später wieder, um eine problemlose Entleerung zu ermöglichen. Ihre Gemeindeverwaltung Geänderte Öffnungszeiten des Wert- stoffhofs Am Tag der Deutschen Einheit, 03. Oktober 2025, bleibt der Wertstoffhof geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof am Samstag, 04. Oktober 2025, von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit! Am 27.September 2025 feierten die Eheleute Siglinde und Wolfgang Banholzer das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Veranstaltungen Oktober 02.10. Dorfkindparty – Landjugend SKH 03.10. Tag der Deutschen Einheit 05.10. Heilig-Leiber-Fest Kirche – kath. Kirchengemeinde Baindt 10.10. Frauenfrühstück – Impulse BSS 15.10. Oktoberfest – Seniorentreff BSS 18.10. Wendelinusfest Sulpach – kath. Kirchengemeinde 20.10. Vereinssitzung 21.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 25.10. Herbstübung – Feuerwehr 25.10. Siegerehrung Schützenhaus Ortsmeisterschaften 30.10. Oktoberfest Selige Irmgard – Stiftung St. Franziskus Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Zur Informationi Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Das Hospizlicht - Sterben ist eine Zeit des Lebens Aktion zum Welthospiztag am 11.10.2025 Die Aktion „Das Hospizlicht – Sterben ist eine Zeit des Le- bens“ findet anlässlich des Welthospiztages am 11.10.2025 statt. Dieser Tag wird weltweit begangen, um auf die Hos- pizidee aufmerksam zu machen. Hospiz- und Palliativar- beitet bedeutet vor allem schwerkranke Menschen und deren An- und Zugehörige in ihrer verbleibenden Zeit gut zu begleiten und zu einer bestmöglichen Lebensqualität beizutragen. An diesem Tag sollen bewusst Zeichen der Solidarität gesetzt werden: mit Schwerkranken und Sterbenden so- wie deren Zugehörigen, die sich zu Hause, in Kranken- häusern, Pflegeheimen oder Hospizen auf ihren nahen Tod vorbereiten. Sie sollen daran erinnert werden, dass sie nicht allein sind und auf Unterstützung aus der Ge- sellschaft zählen können. Deswegen freuen wir uns, wenn in möglichst vielen Fens- tern am Abend des 11.10.2025 ein „Hospizlicht“ brennt. Diese Kerze trägt den Aufdruck: „Gegen die Nacht können wir nicht ankämpfen, aber wir können ein Licht anzünden.“ (Franz von Assisi) Die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. verteilt die Kerzen kostenlos an folgenden Stellen: Hospiz Ambulant, Schützenstraße 5, Weingarten Wochenmarkt Weingarten am 08 .10.2025 Bioladen Kornblume, Broner Platz, Weingarten Natürlich sind sie auch bei den ehrenamtlichen Hospiz- begleiter*innen erhältlich. Geschichten zum Thema „Aberglaube in Baindt“ gesucht Liebe Heimat- und Geschichtsfans, im Herbst möchte ich gerne in Baindt eine gruslige Orts- führung mit dem Motto: „Aberglaube in Baindt” anbieten. Leider war zu diesem Thema aus Baindt bisher nicht viel in Erfahrung zu bringen. Gesucht werden Geschichten von Hexen, Schrättele, dem Teufel oder sonstigen Unholden und Spukgestalten. Von bösen Leuten, dem bösen Blick, Abwehrzauber oder was man an bestimmten Tagen im Jahr tun oder nicht tun soll? Besonders interessant wären Geschichten, die Sie viel- leicht selbst einmal gehört (oder erlebt) haben oder auch von den Eltern, Großeltern oder auch im Bekanntenkreis erzählt wurden. Ich freue mich über jede, wenn auch noch so kleine Ge- schichte, Erzählung oder Überlieferung. Meine Kontaktdaten sind 1a@paulsaegmueller.de oder Tel. 07527 / 1771. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Paul Sägmüller Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Brei/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 07. Oktober 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten 03. Oktober – 12. Oktober 2025 Gedanken zur Woche: Im Herzen Die Stille ist nicht Auf den Gipfeln der Berge, der Lärm nicht auf den Märkten der Städte; beides ist in den Herzen der Menschen. Laotse Freitag, 03. Oktober – Tag der deutschen Einheit Kein Gottesdienst Samstag, 04. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 05. Oktober – 27. Sonntag im Jahreskreis – Hl. Leiber Fest 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Hl. Leiber Fest mit Orchestermesse, Mozart Missa brevis in D. Es singen die Kirchenchöre aus Baindt und Ber- gatreute unter der Leitung von Rainer Strobel. Ministranten: Benedikt Heilig, Anna Jaudas, Pia Kreutle, Alina Michelberger, Lilly Romer, Al- exandra Schnez, Daniela Schnez, Marlene Stör, Emilia Stotz, Marie Stotz, Johanna Zentner (+ Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Pia und Alfons Häfele, Mathilda und Hans Elbs, Jo- hannes Merk, Familie Schimanowski, Maria Ungemach, Emma und Julius Malsam, Artur Henzler, Jahrtag: Klara Merk) Kollekte für die Kirchenmusik Baindt 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Noah (Pfarrer i. R. Heinz Leuze) Dienstag, 07. Oktober 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 08. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier (+ Erna und Franz Kränkle, Lieselotte und Franz Weissenberg, Anton und Klaus-Dieter Sommer) Donnerstag, 09. Oktober 13.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst in der Kirche Freitag, 10. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 11. Oktober 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Aaron 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor Sonntag, 12. Oktober – 28. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Hannah Elbs, Jonas Elbs, Mateo Oelhaf, Noemi Oelhaf, Anna Pink, Anton Pink, Johanna Rößner, Sophia Rößner, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Mona Stiefvater, (+ Sieglinde Kössler, Hans Späth) Im Anschluss an den Gottesdienst werden wir noch mit süßen Leckereien von der Blinden- schule SBBZ verköstigt als Dank für die groß- zügige Spende an Fronleichnam 17.00 Uhr Binningen – Feierliche Dankandacht bei der Kapelle mit einer Bläsergruppe des Musik- vereins Baienfurt 19.00 Uhr Baindt - Night´n pray der Firmlinge in der Kirche. Hierzu sind die Firmpaten und die Gemeinde recht herzlich gelanden Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Jahresrechnung 2022 Die Jahresrechnung 2022 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 06. Oktober – 20. Oktober 2025 jeweils zu den Bürozeiten. Minihütte 2026 Nach der Minihütte ist vor der Minihütte. Für die Urlaub- splanung 2026: Die Minihütte 2026 für die Minis von Dienstag, 11. bis Sonn- tag 16. August statt. Es geht wieder in die Berge (wohin genau wird nicht verraten). Es wird wieder super toll. Hal- tet euch also die Tage im August frei. Das gilt auch für unser super Küchenteam. Ein ausführlicher Bericht über die Minihütte 2025 folgt Eure Oberministranten Gottesdienstplanung der Seelsorgeeinheit Baien- furt-Baindt für die Familien- und Jugendgottesdienste 2026 Wir bitten alle kirchlichen Gruppierungen (Frauenbund, KAB, Ministranten, Seniorenkreis, Katholische Kindergär- ten, Kirchen-, Jugend-, Kinderchor …) ihre Veranstaltun- gen 2026 bitte als Excel- oder Word-Tabelle bis spä- testens 10. Oktober 2025 per E-Mail an kathpfarramt. baienfurt@drs.de zu senden. Zum Planungstreffen un- serer Seelsorgeeinheit für die Familien- und Jugendgot- tesdienste laden wir am Dienstag, 14. Oktober um 19.00 Uhr ins Katholische Gemeindehaus in Baienfurt herzlich ein und freuen uns über Ihre Teilnahme. Ende des Pla- nungsabends gegen 20.30 Uhr, die Einladung per E-Mail wurde bereits versandt. Binningen Dankandacht Am Sonntag, 12. Oktober um 17.00 Uhr laden wir wieder herzlich ein zur traditionellen Dankandacht bei der Ka- pelle in Binningen. Zum Auftakt der Bittwoche haben wir um Gottes Segen gebeten, jetzt wollen wir Dank sagen. Bitte bringen Sie zur Mitfeier ihr Gotteslob mit. Minihüttenbericht 2025 Leinen los – ab auf Kreuzfahrt mit der MS Weihrauch- dampfer! In der vierten Ferienwoche hieß es für 47 Kinder, 29 Teamer und die Küchencrew: Koffer packen und auf Weltreise gehen. Schon beim Check-In in Niedersonthofen wartete die gesamte Crew gespannt auf die Passagie- re – und mit dabei waren natürlich auch unsere beiden Hüttenmaskottchen Haiko und Sharkira, die uns jeden Tag geweckt und motiviert haben. Nachdem das Gepäck verstaut war, lernten wir die Sicherheitsregeln kennen – und dann legte unser Schiff auch schon ab. Italien Die erste Station unserer Reise war Italien. Am Nachmit- tag machten wir uns auf spielerische Weise auf die Suche nach den Zutaten für unser Abendessen. Natürlich gab es Pizza – wie könnte es auch anders sein! Am Abend er- kundeten wir im Dunkeln unser Schiff, wo uns die Crew an so mancher Ecke ordentlich erschreckte. Nach einem kleinen Snack füllten wir die erste Seite unseres Reiseta- gebuchs aus und lauschten einer Geschichte, bevor es ins Bett ging. Argentinien Am Dienstag erreichten wir den Hafen von Argentini- en. Nach ein paar morgendlichen Dehnübungen ging es rasch zum Frühstück – und dann Lunchpakete packen, denn eine große Wanderung durch die Anden stand be- vor. Die rund 18 Kilometer lange Wanderung bot viele span- nende Stationen: Werbespots drehen, Spinnennetze über- winden, rückwärts abgespielte Lieder erraten, sportliche Herausforderungen meistern, Quizfragen beantworten und bei der Essensstation ein besonderes kulinarisches Erlebnis genießen. Abends warteten leckere Burger auf uns. Danach ließen wir den Tag am Lagerfeuer ausklingen, grillten Marsh- mallows und sangen gemeinsam. Südostasien Am Mittwoch ging unsere Reise nach Südostasien. Dort trafen wir zufällig auf Pfarrer Staudacher und Bürger- meister Binder. Gemeinsam feierten wir einen schönen Gottesdienst und stärkten uns danach mit einem Mittag- essen. Es gab Bihon, ein typisches Nudelgericht, das auch unseren Gästen hervorragend schmeckte. Später durften sich die Kinder als Schiffsmechaniker ver- suchen: Sie bastelten eigene Boote, die anschließend na- türlich auf ihre Tauglichkeit getestet wurden. Am Abend traten Teamer und Kinder im spannenden Duell gegen- einander an – dieses Jahr konnten tatsächlich die Tea- mer den Sieg erringen! Zum Abschluss zauberte uns die Küche ein köstliches Mango Float, bevor es ins Bett ging. Amerika Am vierten Tag legten wir im Hafen von New York City an. Nach einer langen Fahrt über den Pazifik stärkten wir uns mit Pancakes und wurden von Cheerleadern begrüßt. Bei der großen Olympiade am Vormittag konnten wir uns sportlich austoben – von American Football über Hob- byhorsing bis hin zu Cheerleading. Als Erinnerung durfte außerdem jeder sein eigenes T-Shirt im Siebdruckver- fahren drucken. Nachmittags führte uns ein Inlandsflug nach Las Vegas. Schick gekleidet ging es ins Mini-Casino, inklusive Security und Taschenkontrolle. Dort wurde um Minimoney gezockt, Cocktails geschlürft, Blackjack gespielt – und am Glücks- rad konnte man sein Geld sogar schnell verdreifachen. Ein echtes Highlight der Reise! Spanien In Spanien haben wir uns ganz der Kultur angepasst und erst einmal ausgeschlafen. Nach einem kurzen Flamen- co-Kurs machten wir uns auf den Weg ans spanische Meer – oder besser gesagt ins Wonnemar. Dort erwarte- te uns stundenlanger Badespaß mit meterhohen Wellen, rasanten Rutschen und einer Stärkung zwischendurch: 30 Äpfel wurden in Rekordzeit verputzt. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Am Abend stand der Bunte Abend auf dem Programm. Die Kinder hatten in Gruppen ein abwechslungsreiches Programm vorbereitet: von Hütten-News über Herzblatt bis hin zu Verkleidungen. Zwischendurch gab es leckere Churros, und danach wurde bei der Mini-Disco ordent- lich getanzt. Heimkehr Am nächsten Morgen sind wir in Deutschland angekom- men und es hieß leider schon wieder Koffer packen und Abschied nehmen. Dank vieler helfender Hände war die Hütte schnell geputzt und aufgeräumt. Noch ein letztes Mal füllten wir unser Reisetagebuch aus – und dann ging es für uns alle nach Hause. Nach dieser gelungenen Hütte sagen wir ein herzliches Dankeschön… …an die Eltern, die die Kinder sicher zur Hütte und wieder nach Hause gebracht haben …an Familie Kapler für die Kartoffelspenden …an Herrn Pfarrer Staudacher für seinen Besuch und die Gestaltung des Hüttengottesdienstes …an Herrn Binder für den netten Besuch …an Familie Fricker für die leckeren Äpfel …an Frank Reinbold für die großzügige Keks-Spende von Kambly …an die Firma Shirtmacher für das Sieb zum Siebdrucken …und natürlich an unser Küchenteam mit Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle – ihr habt mit euren kreativen und abwechslungsreichen Gerichten aus aller Welt alle satt und glücklich gemacht! Ein riesiges Dankeschön geht außerdem an das gesam- te Team der Minis Baienfurt und Baindt für die großar- tige Gestaltung des Programms. Der Spaß kam wirklich nicht zu kurz. Wir freuen uns schon jetzt darauf, euch alle im nächsten Jahr wiederzusehen. Schön war’s! Voranzeige Seniorentreff „O’ zapft is”! Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 15. Oktober 2025 um 14.00 Uhr zu unserem Oktoberfest in den Bischof-Sproll-Saal. Nach München ist es viel zu weit, zum Hinfahren fehlt uns schlicht die Zeit. Deshalb ihr lieben Gäste finden wir famos, ein Oktoberfest mit der Baindter Musik, das ist doch grandios. Das Seniorenteam freit sich auf eich!!!! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Karola Westermann mit Literarisches mit Text und Musik Die Blätter färben sich und wir laden wieder herzlich zu unse- rem Herbst-Frauenfrühstück ein, zu einem besonderen Morgen voller Musik, Begegnung und Ge- nuss. Karola Westermann nimmt uns mit auf eine klangvolle Rei- se: Sie teilt ihre Gedanken zu den sanften, berührenden Tönen der Veeh-Harfe – einem außerge- wöhnlichen Instrument, das nicht nur durch seinen warmen Klang verzaubert, sondern auch durch seine Geschichte. Entwickelt in den 1980er Jahren vom fränkischen Landwirt Hermann Veeh, entstand die Veeh-Harfe aus dem Wunsch, Musik für alle zugänglich zu machen – intuitiv, inklusiv und voller Ausdruckskraft. Freitag, 10.10.2025, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 06.10.2025 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.d Baienfurter Kirchen-Filmabend Freitag, 10. Oktober 2025 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film handelt von einem wichtigen Mann an der Seite von Jesus. FSK: 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Kraft tanken für den Alltag - ein bewegter Impuls- vortrag Mit Sigrun Kienle-Hohwy Wir möchten Sie sehr gerne auf einen spannenden und alltagstaug- lichen Impulsvortrag zum Thema ‚Kraft tanken für den Alltag‘ Im- pulse für Körper, Geist und Seele Donnerstag, 09. Oktober 2025, 19.30 – 21.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Baienfurt Baindt, Öschweg 32, 88255 Baienfurt aufmerksam machen. Stürme kommen unerwartet auf, und doch wird es auch windstill. Manche Menschen können diese „Windstille“ ra- scher spüren, sie können mit schwierigen Situationen und Rückschlägen besser umgehen. Was machen sie anders, die sogenannten „Steh-auf-Männchen“? Was haben Re- silienz und Faszien gemeinsam? Bei diesem Vortrag be- kommen die Teilnehmenden Impulse für Fitness, Körper, Geist und Seele. Freuen Sie sich auf einen persönlichen Aus- tausch im Anschluss an den Impulsvortrag! An der Veranstaltung kann ohne Anmel- dung teilgenommen werden. Eintritt frei, freiwilliger Teilnahmebetrag! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aller Augen warten auf dich, und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. Ps 145,15 Samstag, 04. Oktober 13.00 – Baienfurt Abgabe der Gaben für den 14.00 Uhr Erntedankaltar, Ev. Kirche Sonntag, 05. Oktober 16. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt! Familiengottesdienst Erntedank mit Konfi-3-Begrüßung, Über- gabe der Bibeln, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Die Kinder der Kinderkirche sind herzlich zum Familiengottes- dienst eingeladen Montag, 06. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 08. Oktober 15.30- Baienfurt Konfi-Gruppe 1, 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30- 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 09. Oktober 19.30 Uhr Baienfurt Vortrag „Kraft tanken für den All- tag“ mit Sigrun Kienle-Hohwy, Ev. Gemeindehaus Freitag, 10. Oktober 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenfilmabend in der Ev. Kirche Sonntag, 12. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst Erntedank mit den Kindergärten, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Die Kinder der Kinderkirche sind herzlich zum Familiengottes- dienst eingeladen Glaube im Alltag Reich beschenkt Der Riesenkürbis und die volle Ähre, die Honigwabe und das Brot – im reich geschmückten Erntealtar kommen Fülle der Natur und Früchte der Arbeit recht zur Geltung. Doch wir ernten mehr: Nahrung und Kleidung, jedes Wachsen und Ge- deihen in Partnerschaft und Familie, große und kleine Erfolge im Beruf – da ist so viel, wofür wir danken können. Das Erntedankfest gibt der Dankbarkeit Raum und wendet sie hin zu Gott. Wer dankt, sieht nichts als selbstverständlich an und weiß sich von Gott reich be- schenkt. Ängstliches Sammeln und übermäßiges Sorgen ist ihm fremd. Gottes Großzügigkeit steckt an. So lenkt der Sonntag den Blick über den eigenen Tellerrand hin- aus und ruft zum verantwortungsvollen Teilen von Besitz und Ressourcen auf. Wer so geben kann, dessen Quellen werden nie versiegen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © istock- photo / PatrickPoendl) --- Hinweis vom Pfarramt Die Auflegung des Haushaltsplans erfolgt vom 29.9.- 8.10.2025 im Pfarramt (Öschweg 32, Baienfurt). --- Frauenkreis lädt ein Unser nächster Termin am 8. 10. 2025 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt. In ei- nem Erzählcafe wollen wir unter Leitung des Lokalhisto- rikers Uwe Hertrampf unsere Erinnerungen über religiö- se Feste und Feiertage austauschen und so ein Bild vom Alltagsleben in früherer Zeit in Baienfurt und anderswo entwerfen. Wir freuen uns schon auf eine interessante Gesprächsrunde, an der jeder etwas beitragen kann. --- Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden wir herzlich ein Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Milchtüten- Recycling November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Dezember: 8.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Vereinsmeisterschaften Einzelvereinsmeisterschaften Damen und Herren Wieder mit sehr großer Teilnehmerzahl wurden, die gesamte Saison über, die Vereinsmeister- schaften des TC Baindt ausgespielt. Es hatten sich 53 Teilnehmer für die Vereinsmeisterschaften der Damen und Herren angemeldet. Bei den Herren starteten 48 Teilnehmer, die zunächst in Gruppenspielen und dann in einer KO-Runde um den Ein- zug ins Finale kämpften. Im Finale der Herren standen, wie auch im letzten Jahr, Stefan Boenke und Philipp Neubau- er. Stefan Boenke hatte sich im Halbfinale gegen seinen Bruder Ralf Boenke durchgesetzt. Philipp Neubauer kam durch einen sehr knappen Sieg gegen Ralf Raubald ins Finale. Mit einer durchaus beachtlichen Zuschauerzahl startete das Match um 15:00 Uhr als Auftakt zum Sai- sonabschlussfest. Nach einem langen und spannenden Match, bei überraschend hohen Temperaturen, konnte sich Stefan Boenke, nach fast 2,5 Stunden Spielzeit, knapp mit 6:4 und 7:6, erneut im Finale durchsetzen und sich so zum Vereinsmeister krönen. Philipp Neubauer wurde zwei- ter Sieger, den dritten Platz teilen sich Ralf Boenke und Ralf Raubald. Herzliche Glückwünsche an Stefan Boenke! Verletzungsbedingt konnte das Finale der Damen, zwi- schen der Gruppenersten und -zweiten leider nicht aus- gespielt werden. Somit wurde der Endstand der Gruppen- phase als Endergebnis genommen. Die Vereinsmeisterin 2025 des TC Baindt ist Marion Grabherr. Sie konnte sich mit gleicher Anzahl an Siegen denkbar knapp gegen Evelyn Amann durchsetzen. Zweite Siegerin wurde, mit sehr viel Verletzungspech, Evelyn Amann. Schon auf die Siegerstraße eingebogen, verletzte sie sich in ihrem letz- ten Match und musste den Sieg noch abgeben. Dritte Sie- gerin wurde in diesem Jahr Stefanie Brehm. Herzlichen Glückwunsch an Marion Grabher und die allerbesten Ge- nesungswünsche an Evelyn, dass sie schnell wieder ins Tennis einsteigen kann. Wir blicken zurück auf eine tolle Konkurrenz mit insge- samt über 80 Matches. Nicht immer stand der sportliche Erfolg an erster Stelle. Die Geselligkeit, das gemeinsame Tennis-spielen mit Gegnern, gegen die man sonst nicht spielt, war mindestens genauso wichtig wie der sportli- che Erfolg. Der gesamte Verein freut sich schon auf die Vereins-meisterschaften der Saison 2026. Jugendvereinsmeisterschaften Großer Finaltag beim TC Baindt. Vor dem Finale der Vereinsmeisterschaften der Herren und dem Saisonab- schlussfest fand am 20. September auch die Jugendver- einsmeisterschaften statt. In diesem Jahr war die Teil- nehmerzahl zur großen Freude Aller sehr groß. Es hatten sich insgesamt 15 Kinder und Jugendliche zu den Meis- terschaften angemeldet. Es wurde der Vereinsmeister in 2 Altersklassen gespielt, eine U12 und eine kombinierte U15/U18 Konkurrenz. Da die Teilnehmerzahl so groß war, konnte in beiden Konkurrenzen eine Gruppenphase mit je- weils 2 Gruppen gespielt werden. Die Sieger der jeweiligen beiden Gruppen trafen dann im Finale aufeinander. Da alle anderen Spieler nach der Gruppenphase auch noch nicht genug hatten, wurden spontan auch die Plätze 3, 5 und 7 ausgespielt. Vereinsmeister 2025 in der Altersklasse U12 wurde Ja- kob Dietz. Bei den Älteren kam es zu einer sehr großen Überraschung, dort wurde Cedric Hinner Vereinsmeister 2025. Cedric hätte vom Alter noch U12 spielen können, entschied sich aber dazu, bei den Älteren mitzuspielen. Wir haben somit einen 11-jährigen Jugendvereinsmeister bei der U15/U18. Platzierungen in der Altersklasse U12 1. Jakob Dietz 2. Lenny Sonntag 3. Finja Hinner 4. Raphael Balle 5. Benjamin Boenke 6. Theo Boenke 7. Henri Sonntag 8. Josefine Boenke (verletzt) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Platzierung in der Altersklasse U15/U18 1. Cedric Hinner 2. Felix Schmidt 3. Vinzent Neubauer 4. Johannes Neubauer 5. Jonathan Boenke 6. Elias Dietz Wir gratulieren allen Platzierten und vor allem den beiden Vereinsmeistern herzlich. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 07.10.2025, kommt Frau Selina Eisele vom Physio One zu uns in den Bischof-Sproll-Saal und refe- riert zum Thema „Wenn´s zwickt und klemmt…” mit der einen oder anderen praktischen Übung. Beginn 19.30 Uhr. Im Anschluss werden wir noch die Oberschwabenschau besprechen. Hierzu benötigen wir wieder Helferinnen und Kuchenbäckerinnen. Wir freuen uns über eurer Kommen. Das Team der Vorstandschaft Vorschau: Am Donnerstag, 16.10.2025 sind die Landfrauen Baindt wieder am Stand im Grünen Pfad und bewirten die Messebesucher mit allerlei Köstlichkeiten. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Frauenwirtschaftstage 2025 – Zukunft gestalten, mit KI den Berufsalltag meistern, Wiedereinstieg und akademische Weiterbildung ange- hen, online Sichtbarkeit erhöhen, Mental Load bewäl- tigen, klare Sprache nutzen, neue Wege gehen Die Landesregierung von Baden-Württemberg will durch eine aktive Gleichstellungspolitik die gleichberechtigte Be- teiligung von Frauen am Erwerbsleben und in der Wirt- schaft unterstützen. Auch in der Region Bodensee-Ober- schwaben ist uns das ein Anliegen, daher können Sie sich wieder auf ein vielfältiges Programm mit Workshops und Vorträgen zu verschiedenen Themen freuen. Die Veranstaltungen, die in Präsenz oder online stattfin- den, werden von einem Zusammenschluss verschiedener Kooperationspartnerinnen organisiert. Neben der Kon- taktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Ober- schwaben sind dies IHK Bodensee-Oberschwaben, Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, die Hochschule Ravensburg-Weingarten, die Gleichstellungsbeauftrag- ten der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis sowie der Städte Ravensburg und Friedrichshafen, das Regi- onalbüro für berufliche Fortbildung Bodenseekreis und Ravensburg und die VHS Friedrichshafen. Die FrauenWirtschaftsTage 2025 werden am Donners- tag, 09. Oktober um 18:00 Uhr in den Räumen der RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten eröffnet. Tanja Köhler, Diplom Psychologin und Spiegelbestseller-Autorin, erläutert in ihrer Keynote, wie uns kluge Gedanken vor- wärts bringen und welche klugen Fragen wir uns immer wieder stellen sollten um unsere Zukunft zu gestalten. Auch für die Auftaktveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Weiter geht es mit folgenden Vorträgen und Workshops: Freitag / 10. Oktober / 18:00-20:30 Uhr / Markdorf Podiumsdiskussion: Zukunft gestalten / Frauen & Män- ner stark als Team Mittwoch / 15. Oktober / 14:00-17:30 Uhr / ONLINE-SE- MINAR Von Neugier zu Know-how: So unterstützt dich KI im Berufsalltag Mittwoch / 15. Oktober / 18:00-19:30 Uhr / Weingarten Karriere mit Kompass: Weiterbilden. WEITERDENKEN. Weiterkommen. Donnerstag / 16. Oktober / 14:00-18:00 Uhr / Friedrichs- hafen Die Kunst die richtigen Fragen zu stellen. Problem? – Gelöst! Donnerstag / 16. Oktober / 14:00-17:00 Uhr / Weingarten Online durchstarten: Marketing, das passt Donnerstag / 16. Oktober / 14:30-17:00 Uhr / Mecken- beuren Schluss mit dem Gedankenkarussell! Mental Load ver- stehen und bewältigen Freitag / 17. Oktober / 9:00-11:00 Uhr / Weingarten WieDerEinstieg gelingt! Tipps und Tools für Berufs- rückkehrende Freitag / 17. Oktober / 9:00-16:00 Uhr / Friedrichshafen Der Weg zum Glück – Warum wir oft das Gegenteil erreichen Samstag / 18. Oktober / 9:30-12:30 Uhr / ONLINE-SEMI- NAR Klare Sprache für kluge Frauen Montag / 20. Oktober / 19:00-21:00 Uhr / Ravensburg Arbeit. Welt. Weit. FEMALE FUTURE TALK – OPEN SPACE zu Arbeitswelten von Frauen unterschied- licher Herkunft Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmel- dung zu den einzelnen Veranstaltungen gibt es unter www.frauenwirtschaftstage-sued.de. Kinderkleiderbörse am 11.10.2025 von 11-13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt – Einlass für Schwangere ab 10:30 Uhr Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 derkleidung (Gr. 50-176), Schuhe (Gr. 19-41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Allen Schwangeren gegen Vorlage des Mutterpasses werden wir bereits um 10:30 Uhr die Türen öffnen. Gerne könnt ihr auch eine Begleitperson mitbringen, die euch beim Tragen hilft. Die Nummernvergabe und die Eintragung in die Helferlis- ten werden ab dem 07.09.25 auf Basarlino freigeschal- tet, nutzt einfach diesen Link: https://basarlino.de/ML42. Da der Erlös der einbehaltenen Provisionen den Vogter Kindergärten und der Kernzeitbetreuung zu Gute kommt, möchten wir die Kleiderbörse so erfolgreich wie möglich gestalten, daher sind wir auf Eure Unterstützung als Helfer angewiesen. Als Helfer leistet ihr nicht nur einen wichti- gen Beitrag zur Börse, sondern profitiert auch von tollen Vorteilen: die Teilnahme am exklusiven Helfer-Vorverkauf, vergünstigte Provisionsbedingungen, Nummerngarantie. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- fer findet am Freitag, 10.10.25 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemelde- te Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 11.10.25 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Kleiderbörse und hoffen unseren Vogter Einrichtungen wieder eine tolle Summe spenden zu können! Euer Kleiderbörse-Team Was sonst noch interessiert Aktuelles aus dem Männerchor des Liederkranzes Baienfurt Rückblick: Senioren-Nachmittag / Baindt Sehr einladend, mit Kaffee und Kuchen war der Beginn eines musikalischen Nachmittages des Männerchores des Liederkranzes beim Altenzentrum „Selige Irmgard“ in Baindt. Zunächst sang der Männerchor und dann wur- den von den Bewohnern und Gästen Lieder gesungen, die schon seit der Schulzeit bekannt waren, wie „Auf du junger Wandersmann“ oder „Es steht eine Mühle im Schwarz- wälder Tal“. Der Nachmittag war sehr kurzweilig und die Bewohner und weitere Zuhörer gaben reichlich Beifall mit der Bitte bald wieder zukommen. Seniorennachmittag in Baienfurt Am Montag, den 6. Oktober 2025, 14:30 Uhr singt der Männerchor im Speidlerhaus. Chorproben des Männerchores Jeden 1. Dienstag im Monat um 17:30 Uhr mit Chorleite- rin Irene Streis Die weiteren Dienstage jeweils um 19:30 Uhr, offenes Sin- gen. Jeder, der gerne singen mag, ist herzlich dazu eingeladen. Näheres: Telefon: 0751/25 914 Lösung: Sie verdächtigt Jogger Max Will. Das Feuer wurde mit fünf Litern Benzin gelegt, die er in einem Kanister in seinem Rucksack hatte. Urs Marck hatte keinen Behälter bei sich, als er die Straße betrat. Mona & Tom Das brennende Auto Der 14-jährige Tom und sei- ne gleichaltrige Freundin Mona sehen verwundert in der Eichenstraße ein aus- gebranntes Auto. „Der Kom- bi von Herrn Becks Hei- zungsfirma!“, erkennt Tom. Zusammen mit Herrn Beck und Polizeiobermeister Schneider steht der 14-jäh- rige Arno Beck bei dem Wrack. „Wurde das Feuer gelegt?“, fragt Tom. „Ja, mit mindestens fünf Litern Ben- zin, wie Polizeiobermeister Schneider ermittelt hat“, sagt Arno. „Gestern Abend war noch alles normal. Ich bin um 21 Uhr ins Bett.“ Er zeigt auf ein Fenster im ersten Stock des Hauses. „Ge- gen 22 Uhr habe ich etwas gehört und sah dann unten das brennende Auto. Und eine Gestalt, die wegrann- te!“ – „Damit konnten wir die Tatzeit eingrenzen“, sagt Polizeiobermeister Schneider. „Inzwischen wissen wir durch die Überwachungskameras am Anfang der Ei- chenstraße auch, dass zu dieser Zeit zwei Männer hier entlanggekommen sind – ein Jogger und ein Spazier- gänger mit auffälligem Hut.“ Der Polizist kann die Bil- der der beiden auf seinem Tablet zeigen. Der Jogger mit einem Trainingsrucksack trägt ein Kapuzenshirt, der Mann mit dem Hut einen Trenchcoat, in dessen Taschen er die Hände vergraben hat. „Das sind Max Will und Urs Marck“, sagt Herr Beck überrascht. „Ehe- malige Mitarbeiter von mir, die ich entlassen musste, weil sie gestohlen hatten. Will ist der Jogger, Marck der mit dem Hut.“ – „Und damit ist auch klar, wer Ihren Wagen angezündet hat!“, sagt Mona. Wen verdächtigt sie? Mainau/DEIKE 750R24R3 Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennen Sie schon unseren Service im Bereich Reifen und Räder?! Radwechsel o. Wuchten 7,50 €/Stk. 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Die Wörter können sich überschneiden. Die üb- rig bleibenden Buchstaben ergeben vier traditionelle weihnachtliche Backwaren. 747R23R2 Buchstabensalat: Backzutaten[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 24. Oktober 2025 Nummer 43 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Werde Teil unseres Team! Stabsstelle zur politischen Steuerung & Unterstützung Bauamt (m/w/d) Die Gemeinde Baindt mit knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet eine perfekte Mischung aus Stadtnähe und idyllischer Umgebung. Hier verbinden sich attraktive Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten mit land- schaftlichem Charme. Unsere Gemeinde entwickelt sich stetig weiter – genauso wie unsere Gemeindeverwaltung. Dein Start: zum 01. März 2026, spätestens zum 01. Mai 2026 Dein Umfang: Vollzeit, unbefristet Was dich erwartet: • Du planst und koordinierst spannende kommunale Projekte und unterstützt die Bürgermeisterin bei wich- tigen Aufgaben. • Du führst Protokoll bei Terminen und übernimmst die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere un- seren Instagram-Auftritt. • Du begleitest Grundstücksgeschäfte, bearbeitest das Vertragswesen, erstellst Stellungnahmen und unter- stützt bei administrativen Aufgaben im Bauamt. • Die genannten Aufgaben geben einen ersten Einblick in dein Tätigkeitsfeld und sind nicht abschließend – je nach Bedarf können weitere spannende Aufgabenbereiche hinzukommen. Was du mitbringst: • Ein abgeschlossenes Studium im Bereich Public Management, Projekt- oder Verwaltungsmanagement oder eine vergleichbare Ausbildung. • Kommunikationsstärke, selbstständiges Arbeiten und Freude daran, Verantwortung zu übernehmen. • Lust, dich einzubringen und die Entwicklung unserer Gemeinde aktiv mitzugestalten. Was wir dir bieten: • Eine unbefristete Vollzeitstelle mit fairer Vergütung nach TVöD (EG 10) oder – bei Eignung – Verbeamtung bis zu A 11. • Vielfältige Aufgaben mit Gestaltungsspielraum und gesellschaftlicher Relevanz. • Individuelle Weiterbildung, betriebliches Gesundheitsmanagement und ein starkes Team. Klingt nach deinem nächsten Schritt? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung bis 16. November 2025 an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Fragen beantwortet dir gerne Frau Stocker unter 07502 9406-40 oder f.stocker@baindt.de. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen! Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Stellenanzeigen Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Ende der Sommerzeit In der Nacht von Samstag, 25. Oktober auf Sonntag, 26. Oktober 2025 wird die Uhr von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Montag, 27.10.2025 bis Freitag, 31.10.2025 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Gemeindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hin- dernisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum versperren. Ihre Gemeindeverwaltung Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasser­ versorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasser­ versorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice / Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 21.10.2025 wurde eine Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffent- liche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Ok­ tober 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Herrn Marius Maucher, Vorstand der Schalmeienkapelle, bedankt sich im Namen des Vereins bei der Verwaltung einschließlich des Bauhofs sowie bei den Baindter Bür- gerinnen und Bürgern für das gelungene Weinfest auf dem neuen Dorfplatz. Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Die Arbeiten an der Fassade des Rathauses werden voraussichtlich in spätestens zwei Wochen abgeschlossen. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle Der Beginn der Arbeiten an der PV-Anlage auf der Sport- halle ist für den 22. Oktober 2025 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt etwa drei Wochen. Antrag auf LKW-Durchfahrtsverbot in der Schachener Straße Laut Polizei und Straßenverkehrsamt besteht keine Not- wendigkeit für ein LKW-Durchfahrtsverbot mit dem Zu- satz „Anlieger frei“. Eine Anordnung wäre nur zulässig, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt, die über das normale Maß der Verkehrssicherheit hinausgeht. Eine Ver- kehrszählung ergab eine Frequenz von 11 bis 19 LKW pro Tag, was weniger als einem LKW pro Stunde entspricht. Ein massiver Schleichverkehr ist somit nicht erkennbar. Ein Antrag auf mobile Radarkontrollen wurde gestellt. Seit Anfang September ist in der Schachener Straße eine mobile Geschwindigkeitstafel aufgestellt. Erneuerung Wasserleitung und Straßensanierung von der Hirschstraße bis zum Ortseingang Sulpach Beschluss: Das Ingenieurbüro Schranz + Co., Bad Saulgau, erhält den Auftrag zur Planung und Ausschreibung für die Erneuerung der Wasserleitung und Sanierung der Hirschstraße zwischen Baindt und Sulpach. Gewerbeflächenpolitik und Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schus­ sental“ (IGMS) Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Leitlinien für die Vermark- tung von Gewerbegrundstücken zu. 2. Die Verbandsvertreter werden ermächtigt über das Mandat Baindts in der Verbandsversammlung des IGMS der Gewerbeflächenpolitik und den Ansiedlungskriterien für das „Interkommunale Gewerbegebiet Mittleres Schus- sental“ zuzustimmen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Vergabe der Baugrundstücke im Baugebiet Lilienstraße Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der in der Auswertungstabelle aufgeführten Bauplätze im Bau- gebiet „Lilienstraße“ nach dem Einheimischenmodell gemäß § 92 der Gemeindeordnung (GemO) an die dort genannten Bewerberinnen und Bewerber zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der drei Bau- plätze im Baugebiet „Lilienstraße“ im Höchstgebots- verfahren gemäß der Auswertungstabelle zu. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauplätze ent- sprechend den Beschlüssen zu vergeben und die notwendigen Vertragsabschlüsse vorzubereiten und durchzuführen. Konzeptvergabeverfahren Fischerareal - weiteres Vor- gehen Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zeitraum Herbst 2025 bis Frühjahr 2026 den Vergabeabschnitt im Fi- scherareal mit den beiden Baukörpern A und B im Baufeld 1 durchzuführen. 2. Die Grundzüge der Konzeptvergabe in diesem Verga- beabschnitt sollen vom ersten Abschnitt übernommen werden, ergänzt um die Möglichkeit bei einer vom Gemeinderat als ungenügend beurteilten Qualität der Bewerbungen keine Reservierungsvereinbarung abschließen zu müssen. Des Weiteren wird die Aus- schreibung so ergänzt, dass für das Baufeld 1 keine zweistufige Vergabe notwendig ist. Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhau- ses mit Garage und Nutzungsänderung einer beste- henden Betriebsleiterwohnung in einen Altenteiler im EG und einer Wohnung für einen landwirtschaftlichen Mitarbeiter im DG auf Flst. 473 und 476, Wickenhau- ser Straße 80 + 82 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunen- teil auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Gebührenkalkulation der Wasserversorgungsgebühren Kalkulationszeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 sowie 01.01.2026 - 31.12.2026 - Änderung der Wasserversor- gungssatzung Beschluss: 1. Die Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 und 2026 werden auf Grundlage der in Anlage 1 dargestellten Nachkalkulation wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2025 1,78 € netto Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2026 1,95 € netto 2. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den An- schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanla- ge und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. 3. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 4. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhebt Gebüh- ren für die öffentliche Einrichtung Wasserversor- gung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Ver- brauchsgebühr weiterhin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergrö- ße erhoben. 5. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge- bührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt. 6. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kom- munalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 7. Der ausgewiesene Jahresgewinn 2024 wird in Höhe von +128.477,43 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von -73.470,38 verrechnet. Zuschussantrag für eine Fachkräfteförderung zur Um- setzung des Klimamobilitätsplanes Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Fördermodalitäten zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gemeinden Bai- enfurt, Baindt und Berg gemeinsam einen Antrag auf Förderung einer 75% bis 90%-Fachkraft zur Umset- zung des Klimamobilitätsplanes stellen. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Herbstübung Am Samstag, den 25.10.2025 fin- det unsere diesjährige Herbst- übung statt. Im Jahr unseres Jubiläums wollen wir dabei un- serer Jugendfeuerwehr die Gelegenheit geben, ihr Kön- nen unter Beweis zu stellen. Die Herbstübung beginnt um 13:30 Uhr, dieses Jahr auf dem Dorfplatz. Wie gewohnt werden wir Sie mit Kaffee und Kuchen sowie Getränken bewirten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 25. Oktober 2025 und Sonntag, 26. Oktober 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 25. Oktober 2025 Altdorf-Apotheke Weingarten Zeppelinstraße 5 88250 Weingarten Tel: 0751 43 79 9 Sonntag, 26. Oktober 2025 Hochberg-Apotheke Ravensburg Hochbergstraße 6 88213 Ravensburg Tel: 0751 96 86 6 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Am 01. November 2025 „Allerheiligen“ ist die Kompostie- ranlage geschlossen. Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit ist die Kompostieranlage ab 31. Oktober 2025 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage ab 31. Oktober bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 22. No- vember 2025, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit! Am 23. Oktober 2025 feierten die Eheleute Rita und Walter Burkhard das Fest der Diamantenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Tanja und Markus Pahlke zur Geburt ihrer Tochter Zoe Pahlke am 28.09.2025 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Die Gemeinde Baindt gratuliert Veronika Franziska und Stefan Patrick Gauß zur Geburt Ihres Sohnes Felix Emil Gauß am 24.08.2025 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungen Oktober 24.10. Siegerehrung Schützenhaus Ortsmeisterschaften 25.10. Herbstübung – Feuerwehr DP 30.10. Oktoberfest Selige – Stiftung St. Franziskus Irmgard November 01.11. Allerheiligen 07.11. Gruselführung Parkplatz mit Paul Sägmüller Friedhof 08.11. Firmung Kirche Baindt 14.11. Baindter Vesper – Impulse BSS 16.11. Volkstrauertag Kirche Baindt 18.11. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 26.11. Adventskaffee Selige für Ehrenamtliche Irmgard 29.11. Nikolausmarkt DP 30.11. 1. Advent Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergärten Kindergarten St. Martin Kindi-Putzede Am Mittwoch, 8.10. starteten die Seepferd- chen, ausgerüstet mit Mülltüten und Hand- schuhen zur Kindi-Putzede. Der Weg um un- seren Kindergarten St. Martin, das Gemeindehaus und der Parkplatz wurden durch uns von Müll befreit. Wir starteten mit unseren Erzieherinnen und wurden direkt vor der großen Eingangstüre fündig. Wir sammelten viele bunte, kaputte Luftballons auf, die dort hingeworfen wurden. Weiter ging es in Richtung Gemeindehaus, dort konnten wir zwei große Bäckertüten aufsammeln und in unsere Mülltüten werfen. Es hat uns sichtlich Freude bereitet die Augen offen zu halten und die Umwelt von Müll zu befreien. Am Ende landeten unsere vollen Tüten in der Mülltonne. Wir Seep- ferdchen hatten uns nun eine Stärkung verdient. Während wir rund um den Kindergarten beschäftigt wa- ren, suchten die Fische, Frö- sche- und Seesternkinder am Weg Richtung Baindter Bädle fleißig nach Müll. Wie wir spä- ter erfuhren, fanden sie im Wald glücklicherweise kaum Müll, leider jedoch sehr viel Hundekot. Wir hatten alle ei- nen richtig schönen Vormittag an der frischen Luft und freuen uns darüber, der Umwelt etwas Gutes getan zu haben. Liebe Gemeinde, helfen auch Sie mit unsere Um- welt sauber zu halten, sammeln Sie den Kot Ihres Hundes bitte auf und nutzen Sie für den Müll die dafür vorgese- henen Mülleimer. Vielen Dank! OFFENER NACHMITTAG FÜR INTERESSIERTE ELTERN Kindergarten St. Martin Baindt MITTWOCH, 12. NOVEMBER 2025 UNSER PROGRAMM Führung durch den Kindergarten Vorstellung unseres Konzeptes Raum für Fragen Kommt vorbei! Wann? Kindergarten: 14.30 Uhr im Eingangsbereich Krip- pe: 15.00 Uhr in der Krippe Wo? Kindergarten St. Martin Lilienstraße 2 88255 Baindt 07502-2678 stmartin.baindt@kiga.drs.de Schulnachrichten SBBZ Sehen Erntedank am SBBZ Bei schönstem Herbstwetter feierte das SBBZ in Baindt am 10.10. einen wunderschönen Erntedankgottesdienst. Im Mittelpunkt stand wieder einmal die frech-fröhliche Handpuppe Claudia, die dachte, sie sei in einer Obst- und Gemüse- abteilung gelandet, weil die Schüler so viele Früchte mit- gebracht hatten. Als das geklärt war, hörten wir auf den Text aus 4. Mose 16, der die biblischen Ursprünge des Ern- tedankfestes beschreibt. Dankbar dafür, dass Gott uns so reich beschenkt, sammelten wir anschließend einen großen Korb Erntedankgaben ein. Unsere drei Ehrengäste aus dem Seniorenzentrum Selige Irmgard nahmen den gefüllten Korb fröhlich entgegen. Sicherlich gab es am drauffolgenden Wochenende dort eine große Schüssel Obstsalat. Die Feierstunde mit Jung und Alt ging schnell vorüber und alle freuen sich auf die nächste Begegnung! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in den Herbstferien In der Woche von Montag 27.10.25 bis Freitag 31.10.25 ist die Bücherei während der Herbstferien geschlossen. Ab Montag den 3.11.25 gelten wieder die normalen Öff- nungszeiten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats Oktober: Alle Jahre wieder Keine Panik auf der Titanic, denn es geht nicht um den alljährlichen Stress mit dem Geschenke besorgen für Weihnachten. Vielmehr geht es um das Energiethema ei- ner jeden Herbst- und Winterzeit - das Heizen. Nach dem Motto gleicher Inhalt, neu verföhnt, gibt‘s die Tipps zum cleveren und energiesparenden Heizen, in Form eines Ge- sprächs zwischen Heizi, dem Sparfuchs und Nicht Zuviel, dem Experten zum Thema energiesparenden Heizen. In Teil 1 geht es dabei um die Heiztemperatur. Heizi: Wie stelle ich eigentlich die Heiztemperatur richtig ein, sodass ich einerseits nicht frieren muss und ander- seits Energie einsparen kann? Nicht Zuviel: Das ist gar nicht schwer, denn für ein an- genehmes Raumklima reichen schon 20 Grad völlig aus. Dazu musst du einfach deinen Heizregler (Thermostat) auf Stufe 3 einstellen. Übrigens schon ein Grad weniger spart etwa sechs Prozent Energie. Heizt du nur auf 20 Grad, hast du damit viel gespart, gegenüber drei Grad mehr, sparen ist meist gar nicht schwer. Natürlich müssen nicht alle Räume gleich warm sein. In Schlafzimmern und allen weniger genutzten Räumen, reichen 16 bis 18 Grad völlig aus. Dies gilt auch in Küchen, wo die Abwärme beim Kochen zumeist ohnehin für aus- reichend Wärme sorgt. Wenn niemand zu Hause ist, beispielsweise während der Arbeitszeit, kannst du die Heiztemperatur problemlos weiter absenken. Dies geht entweder über ein manuelles Zurückdrehen des Heizreglers oder über die Einstellung eines entsprechenden Zeitprogramms. Zudem empfehle ich eine Nachtabsenkung der Temperatur auf 16 Grad. Um morgens allerdings nicht frösteln zu müssen, solltest du die Heizung circa eine Stunde vor der üblichen Auf- stehzeit wieder hochheizen lassen. Heizi: Vielen Dank für die Tipps zur Heiztemperatur. Dann mache ich mich gleich ans Werk. Nicht Zuviel: Freut mich. Gerne gebe ich dir demnächst noch weitere Tipps hierzu. Fortsetzung folgt. Kleiner Nachtrag: Ein Nachmachen dieser Tipps ist nicht nur erlaubt, son- dern sogar ausdrücklich erwünscht. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Energietipp: Heizthermostat richtig einstellen Mit dem Heizthermostat können Sie ganz einfach Ener- gie sparen und für ein angenehmes Raumklima sorgen. Jede Stufe steht für eine ungefähre Temperatur: Stufe 3 entspricht etwa 20 °C – ideal fürs Wohnzimmer. Schlaf- zimmer? Hier reichen 16 - 18 °C, also Stufe 2 - 2,5. Wich- tig: Drehen Sie die Heizung nicht voll auf, um schneller zu heizen. Das bringt nichts, da die Temperatur immer gleich langsam steigt – dafür verbrauchen Sie unnötig viel Energie. Nutzen Sie bei längerer Abwesenheit die Absenk- funktion (z. B. Stufe 1). So vermeiden Sie Wärmeverlust, Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 ohne auszukühlen. Mit der richtigen Einstellung sparen Sie Heizkosten und schonen die Umwelt! Übrigens: Die Energieagentur Oberschwaben und Ener- gieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg bieten kostenlose Tipps zum Energiesparen an. Ter- minvereinbarung unter 0751 764 70 70 oder unter 0800 809 802 400 (kostenfrei). Einfach nachfragen und doppelt sparen – für den Geldbeutel und die Umwelt! Volkshochschule Weingarten Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Am 01.12.25 startet unser neuer Qigong-Kurs in Baindt. Sichern Sie sich jetzt schnell einen Platz und lernen Sie den Kreislauf der Jahreszeiten auf eine neue Art kennen! Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehrende Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser ganzes Leben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesische Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfolge aus 10 Übungen. Bei regel- mäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, so- wie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, die Übungen sind für Menschen jeden Alters geeignet. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rück- fragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Ver- fügung. Kirchliche Nachrichten 25. Oktober – 02. November 2025 Gedanken zur Woche: Ewigkeit Das Kleine ist die Verheißung des Großen und die Zeit das Werden der Ewigkeit. Karl Rahner Samstag, 25. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Gruppe MEILE zum Sonntag der Weltmission Sonntag, 26. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis – (Ende der Sommerzeit!) 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Rafael Dorn, Ricco Haller, Do- minik Klein, Elena Mayer, Marie Renner, Lilly Romer, Emily Wenzel († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Anna Hal- der, Agathe und Adam Zimmermann, Chris- tina und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Al- exander und Nikolaus Linkov, Jahrtag: Eugen Halder, Karl Bohner) MISSIO-Kollekte (Sonntag der Weltmission) 10.00 Uhr Kirche für Kinder (nach dem feierlichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule und kommen zum Abschluss wieder in die Kir- che) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Freyja Mittwoch, 29. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Freitag, 31. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 17.00 Uhr Rot a. d. Rot – Firmwochenende bis Sonntag Samstag, 01. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Pfarrer i. R. Wolgang Knor 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch auf dem Friedhof Sonntag, 02. November – Allerseelen 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zu Allerseelen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeinde- mitglieder des vergangenen Jahres Ministranten: Simon Elbs, Franziska Joachim, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schütz- bach, († Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Emma und Julius Malsam, Else und Johann Neth, Jahrtag: Anton Amann) 11.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch auf dem Friedhof 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor - Allerseelen Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 30. Oktober geschlossen Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Vorhinweis: Ab 06. November haben wir am Don- nerstag geänderte Öffnungszeiten von 15.00 bis 17.00 Uhr und nicht mehr bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmung 2025 Firmwochenende! Freitag, 31. Oktober bis Sonntag, 2. No- vember in Rot an der Rot Freuen wir uns auf ein spannendes Wo- chenende unter dem Motto Guided by the light, carried by the sea! Die Firmlinge organisieren selbst ihre Fahrgemeinschaf- ten. Gemeinsamer Treffpunkt um 17.00 Uhr, Bildungshaus Rot, Klosterhof 9, 88430 Rot an der Rot. Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Die Geschichte vom kleinen Apfel Kirche für Kinder Sonntag, 26.10.2025, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt Die Geschichte vom kleinen Apfel Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen, mit uns spielend Gottesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen während dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschule. Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Angebot der Trauerbegleitung: „Trauerbänkle“ Einmal im Monat bieten wir Trauergesprä- che direkt auf den Friedhöfen der Ortschaften an. So müssen sie sich nicht erst auf den Weg machen, son- dern können unsere Trauerbegleiterinnen dort erreichen, wo Sie sowieso hingehen. Die Bänke auf den Friedhöfen werden durch grüne Sitzpolster gekennzeichnet sein. An unserer „Trauerbank“ sind wir für Sie da, hören zu, spre- chen oder schweigen mit Ihnen. Die Trauerbank kann auch ein Ort der Verbindung mit anderen Trauernden sein, z.B. für mitfühlenden Austausch. Ob man auf der „Trauerbank“ miteinander schweigt oder spricht, das entscheidet jede,r selbst. Sie bietet einen ge- schützten Raum für Menschen, die in ihrer Trauer einen Ort suchen, um zur Ruhe zu kommen, zu gedenken, zu weinen, zu erinnern oder einfach nur zu sein. Termine: Baienfurt: jeden dritten Montag im Monat, beginnend am 20.10.2025, 15 - 16 Uhr Treffpunkt ist die Bank beim Haupteingang Baindt: jeden vierten Montag im Monat, beginnend am 27.10.2025, 15 - 16 Uhr Treffpunkt ist die Bank beim Haupteingang Berg: 13.10.2025, 17.11.2025, 8.12.2025, jeweils 14 - 15 Uhr Blaue Bank in Eingangsnähe Begleitung:, Ingrid Elser-Hermle, Andrea Lanz, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen www.hospizbewegung-weingarten.de Hoffnung für Myanmar - ein Sprung ins Licht Ihre Spende hilft! Weitere Informationen unter: www.missio-hilft.de/wms ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Vortrag „Kraft tanken im Alltag“ vom 09.10.25 Am Donnerstag, dem 09.10.25, fand im gut be- suchten Ev. Gemeindehaus der Impulsvortrag „Kraft tanken im Alltag“ mit Si- grun Kienle-Hohwy, u. a. Entspannungspädagogin und Resilienztrainerin statt. Ein Vortrag, der die Gäste auf eine ganz besondere Reise mitgenommen hat. Jeder Buchstabe des Wor- tes URLAUB steht für einen essenziellen Baustein für Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 mehr Wohlbefinden: Urvertrauen, Resilienz, Lebensfreu- de, Achtsamkeit, Umfeld und Beweglichkeit. Sie zeigte uns unter anderem, wie wichtig Resilienz – unse- re innere Widerstandskraft – ist, sodass wir auch schwie- rigen Situationen besser standhalten können. Sie gab uns einige Impulse und Übungen, die sich gut in den Alltag integrieren lassen. Außerdem ging sie den Faszien auf den Grund, um unsere Beweglichkeit zu fördern – und erklärte verständlich, was Resilienz und Faszien gemein- sam haben. Es war ein sehr kurzweiliger, inspirierender Vortrag, mit bewegten und entspannenden Impulsen und Übungen. BAINDTER VESPER Kurt Drescher mit „Fotosafari im naturnahen Garten – Statt Elefant und Zebra: Rüsselkäfer und Zebraspinne“ Um eindrucksvolle Natur- beobachtungen zu ma- chen, muss man nicht un- bedingt nach Afrika reisen. Auch daheim vor der Haus- tür gibt es jede Menge zu entdecken. In einem multimedialen Vortrag zeigt Herr Dre- scher mit beeindruckenden Makrofotos die Farbenpracht und Schönheit der Lebe- wesen in seinem naturnahen Garten und der näheren Umgebung. Das faszinierende Verhalten von Insekten, Spinnen und anderen kleinen Tieren wird in Filmaufnah- men gezeigt und mit den Zuschauenden besprochen. Zeitlupenfilme und Hochgeschwindigkeitsfotos in Nah- aufnahme machen Vorgänge erlebbar, die man sonst nicht erkennen kann. Genießen Sie unser leckeres Vesper und lassen Sie sich von dieser einzigartigen Präsentation in die faszinierende Welt vor unserer Haustür entführen. Freitag, 14.11.2025, um 18:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 14 € inkl. Vesper Anmeldung bis 10.11.2025 bei Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid: 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Baienfurter Kirchen-Filmabend Montag, 10. November 2025 Kirchen-Film Spezial mit einem Lutherfilm Im Anschluss ein Vortrag von Dr. Dieter Widmann „Bauernreformation im Schussental“ Vortrag zum 500. Todestag von Thomas Müntzer zu den Ereignissen im Jahr 1525 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt FSK: 12 Eignung ab 14 Jahre Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Film-Nachmittag für Kinder Herzliche Einladung zum Film-Nachmittag Am: 24.10.25 Um: 15.00 Uhr Ratatouille Wo: Dietrich-Bonhoeffer Saal Baindt FSK 0 Empfehlung 6 Jahre Eintritt frei Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Oktober 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heile du mich, Herr, so werde ich heil; hilf du mir, so ist mir geholfen. Jer 17,14 Freitag, 24. Oktober 15.00 Uhr Baindt Kinderfilmnachmittag, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 26. Oktober 19. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Keine Kinderkirche!!! 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Pflegeheim (Prädikant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Montag, 27. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 31. Oktober Reformationstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikantin M. Schö- berl) Sonntag, 02. November 20. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Prädikantin A. Greshake) anschließend Kirchenkaffee Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Glaube im Alltag Heilende Nähe „Wussten Sie schon, dass die Nähe eines Menschen gesund machen, krank machen, tot und lebendig machen kann?“, schreibt Wilhelm Willms. Ja, es gibt Leute, bei denen ich mich besser fühle, wenn ich nur in ihre Nähe komme. Und umge- kehrt weiß ich um Menschen, die Nähe brauchen. Wer bedarf gerade meiner Zuwendung besonders? Und wessen Nähe ist wohltuend für mich? Wilhelm Wilms schreibt weiter: „Wussten Sie schon, dass das Wegbleiben eines Menschen sterben lassen kann, dass das Kommen eines Menschen wieder leben lässt?“ Ist da von mir die Rede? Oder vielleicht auch von einem ganz anderen – Jesus vielleicht? (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchenjahr-evangelisch.de) --- Wir weisen darauf hin, dass man unseren KGR-Kandidaten im Anschluss an den Gottesdienst am Ewigkeitssonntag, 23.11. um 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt im Rahmen eines Kirchenkaf- fees persönlich begegnen kann. --- Bibeltreff zum Buch Daniel Am Sonntag, 26. Oktober um 14.30 Uhr findet im Martin-Luther-Ge- meindehaus Weingarten wieder ein Bibeltreff statt. Der Referent, Mario Müller, Gemein- schaftspastor in Memmingen, stellt seine Impulse zu Da- niel 3 unter das Motto „Was hat Bestand, wenn es brenz- lig wird?“ Anschließend wird zum Beisammensein mit Kaffee/Tee und Gebäck eingeladen. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. --- Wir suchen ab dem 01. Januar 2026 einen Hausmeister (m/w/d) in Teilzeit (Geringfügige Beschäftigung) bei unbefristeter Anstellung. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt. de oder fragen Sie beim Ev. Pfarramt Baienfurt-Baindt, Pfarrer Martin Schöberl, Tel. 0751-43656 nach Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball „Zwoite“ zurück in der Erfolgsspur SV Baindt - FV Molpertshaus 5:2 (2:1) Nach der schwachen Vorstellung gegen WRZ stand für den SV Baindt II ein enorm wichtiges Heimspiel gegen den FV Molpertshaus auf dem Programm. Die „Zwoite“ war gewillt, drei Punkte einzufahren und eine Reaktion zu zeigen. Da Stammkeeper Mohring verletzungsbedingt ausfiel, rückte Manuel Brugger zwischen die Pfosten. Baindt startete stark in die Partie, während Molpertshaus zunächst mit vielen langen Bällen agierte. Nach zehn Minuten fiel bereits der Führungstreffer: Zwei Verteidi- ger der Gäste liefen sich gegenseitig über den Haufen, Schnez legte den Ball clever in den Rückraum, wo Knisel mit links abzog und den Ball in die Maschen setzte – 1:0. Der SVB blieb dran und belohnte sich kurz darauf erneut. Kostka spielte den Ball auf die linke Seite zu Schnez, der überlegt über den herausstürzenden Keeper ins lange Eck abschloss – 2:0 nach nur 15 Minuten. In der Folge entwickelte sich ein Spiel auf Augenhöhe. Molpertshaus wurde nun präsenter, suchte weiterhin mit langen Bällen seine Stürmer, doch die Baindter Defensive stand stabil und schaltete immer wieder schnell um. Eine Unachtsam- keit brachte Molpertshaus dann wieder ins Spiel – der Ball wurde im Strafraum nicht ausreichend geklärt und landete bei Bayler, der zum 2:1 einschob (37.). Mit einer verdienten 2:1 Führung ging man nach einer starken An- fangsphase in die Pause. Nach dem Seitenwechsel stellte Molpertshaus auf eine Dreierkette um – ein Wechsel, der sich zunächst auszahlen sollte. Nach einem Pass in die Tiefe kam ein Angreifer im Strafraum zu Fall, Bosch erwischte ihn leicht – Elfmeter. Ausgerechnet Florian Weiler, bekennender SV-Baindt-Fan im Dress des FV Molpertshaus, trat an und verwandelte den Strafstoß glücklich gegen Aushilfskeeper Brugger zum 2:2-Ausgleich. Bitter für Baindt. Doch die Antwort ließ nicht lange auf sich warten: Phil- ipp Kneisl, der an diesem Tag Spielpraxis in der „Zwoiten“ sammelte, brachte den SVB in der 59. Minute zurück auf die Siegerstraße. Nach einem Dribbling von links zog er von der Strafraumkante ab, der Ball wurde unhaltbar ab- gefälscht und trudelte ins Netz – 3:2! Baindt bekam nun Oberwasser und drückte auf die Entscheidung. Nach ei- nem langen Ball von Schnez nahm Knisel den Ball tech- nisch stark herunter und vollendete mit dem zweiten Kontakt ins kurze Eck – 4:2 (78.). Die Vorentscheidung. Molpertshaus wirkte nun gebrochen, machte viele Fehler im Aufbauspiel, und einer dieser Patzer führte schließlich zum 5:2-Endstand. Schaffer – frisch aus Tokio zurück- gekehrt – spielte clever Schnez frei, der in echter Stür- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 mermanier abschloss und seinen achten Saisontreffer erzielte (83.). Eine überzeugende Leistung der „Zwoiten“, die über 90 Minuten konzentriert und spielfreudig auftrat. Auch in der Höhe ein verdienter Sieg. Nächsten Sonntag steht das Derby in Mochenwangen an (Anpfiff 15 Uhr) – mit dem Ziel, den Aufwärtstrend fortzusetzen und weiter Punkte in der Kreisliga A zu sammeln. SV Baindt II: Patrick Späth, Kai Kostka (74. Kai Kaspar), Tobias Trautwein (78. Niklas Hugger), Philipp Kneisl, Moritz Gresser, Julian Keppeler, Manuel Brugger, Konstantin Kni- sel (90. Niklas Späth), Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Johannes Schnez (86. Lukas Grabherr) - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Daniel Schmidt Tore: 1:0 Konstantin Knisel (10.), 2:0 Johannes Schnez (15.), 2:1 Elias Bayler (30.), 2:2 Florian Weiler (47. Foulelfmeter), 3:2 Philipp Kneisl (59.), 4:2 Konstantin Knisel (78.), 5:2 Jo- hannes Schnez (83.) Vorschau: Sonntag, 26.10 15.00 Uhr: SV Mochenwangen – SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Baindt – SV Bergatreute Auswärtssieg in Bad Waldsee: SV Baindt dreht inten- sives Duell FV Bad Waldsee – SV Baindt 2:3 (2:1) Der SV Baindt konnte am 12. Spieltag einen wichtigen 3:2-Auswärtserfolg beim Aufsteiger FV Bad Waldsee fei- ern. Die Gäste erwischten auf dem Waldseer Rasen den deutlich besseren Start und kamen vor allem nach Eck- bällen früh zu gefährlichen Möglichkeiten. Bereits in der 6. Minute belohnte sich Baindt für den of- fensiven Beginn: Nach einem schnellen Konter über Jan Fischer legte dieser den Ball in den Rückraum zu Leon Geng. Der Mittelstürmer hatte das Auge für den besser postierten Philipp Thoma auf außen, bekam den Ball an- schließend am Fünfmeterraum zurück und vollendete zur frühen Führung. In der Folge fanden die Gastgeber jedoch zunehmend besser ins Spiel. In der 33. Minute glich Bad Waldsee aus: Stokic bediente auf der linken Seite Rehm, der mit einem Haken nach innen zog und das Leder sehenswert mit rechts ins lange Eck schlenzte. Nur sechs Minuten später drehte der FVW die Partie. Erneut war Stokic entscheidend beteiligt, als er einen Pass der Baindter Defensive abfing, alleine auf das Tor zulief und eiskalt zum 2:1 vollstreckte. Doch die Baindter kamen gestärkt aus der Halbzeitpause zurück. In der 55. Minute fasste sich Dantona aus knapp 30 Metern ein Herz und jagte den Ball unhaltbar zum Ausgleich ins lange Eck. Nur wenige Minuten später war das Spiel erneut gedreht: Ein Freistoß segelte von Sandro Caltabiano an den langen Pfosten, wo Marko Szeibel per Kopf querlegte – Leon Geng stand goldrichtig und schob zum 3:2 für den SVB ein (61.). In der Schlussphase entwickelte sich ein intensives und kampfbetontes Duell, in dem beide Mannschaften alles reinwarfen. Am Ende brachte Baindt den Vorsprung cle- ver über die Zeit und feierte einen insgesamt verdienten Auswärtssieg. Ausblick: Kommende Woche empfängt der SV Baindt zuhause den SV Bergatreute. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (27. Marc Bolgert), Lukas Zweifel, David Krauter (86. Tobias Szeibel), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (46. Sandro Caltabiano), Jan Fischer, Mika Dantona, Tobias Fink (75. Max Kretzer), Leon Geng (75. Kevin Lang) - Spielertrainer: Sandro Caltabiano - Trainer: Rolf Weiland Zuschauer: 280 Tore: 0:1 Leon Geng (6.), 1:1 Johannes Rehm (33.), 2:1 Pascal Stokic (39.), 2:2 Mika Dantona (55.), 2:3 Leon Geng (61.) Baindt verliert verdient in Riedhausen mit 3:1 FG 2010 WRZ - SV Baindt II 3:1 (3:0) Bei bestem Herbstwetter – Sonne, leichter Wind, der Platz in einem top Zustand – schien eigentlich alles angerichtet für einen gelungenen Fußballnachmittag. „Was kann da schiefgehen?“, hätte man sich fragen können. Doch die Antwort folgte schnell auf dem Rasen. Beide Teams starteten mit Tempo und Chancen auf bei- den Seiten, der SVB II wollte mutig agieren, doch die Haus- herren der FG 2010 WRZ übernahmen nach rund zehn Mi- nuten die Kontrolle und kauften den Gästen den Schneid ab. Nach mehreren guten Abschlüssen wurde L. Schulz in die Tiefe geschickt und blieb vor Mohring im Baindter Tor eiskalt – 1:0 (17.). Von Baindt kam in der Folge kaum noch etwas. Man ließ dem Gegner zu viel Platz, wirkte unorganisiert – als würde man mit zwei Mann weniger spielen. Nach einer zunächst abgewehrten Flanke konnte ein WRZ-Spieler unbedrängt erneut flanken, und Wieland köpfte völlig frei zum 2:0 ein (21.). Kein Aufbäumen, keine Reaktion. Zehn Minuten später fiel nach einem Eckball gar das 3:0 – ver- dient und sinnbildlich für eine katastrophale erste Hälfte aus Baindter Sicht. In der Pause reagierte Trainer Timo Geggier und brach- te zwei frische Kräfte. Baindt war nun gewillt, das Spiel zu drehen, kam aber zunächst kaum gefährlich vors Tor, während WRZ auf Konter lauerte. Nach einem langen Ball von Kapitän Späth gelangte der Ball über Knisel zu Schnez, der im Strafraum cool blieb und auf 3:1 verkürz- te (67.). In der Schlussphase versuchte Baindt weiter, über einen ruhigen Spielaufbau nach vorne zu kommen, doch viele einfache Fehler luden die Hausherren immer wieder zu Torchancen ein. Trotzdem witterte man kurz die Chance auf den Anschlusstreffer – doch entweder stand der Tor- wart im Weg oder ein Abwehrbein rettete in letzter Se- kunde. Auf der Gegenseite ließ WRZ mehrere Konterge- legenheiten liegen, um den Sack endgültig zuzumachen. So blieb es beim verdienten 3:1-Erfolg für die Spielge- meinschaft Wilhelmsdorf/Riedhausen/Zussdorf. Der SV Baindt II muss nun aufpassen, nicht in den Tabellenkeller abzurutschen, und braucht im kommenden Heimspiel ge- gen den FV Molpertshaus eine deutliche Leistungssteige- rung – vor allem, da der kommende Gegner zuletzt mit einem klaren 8:2 gegen Kehlen beeindruckte. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (46. Niklas Hugger), Patrick Späth, Kai Kostka (46. Moritz Gresser), Tobias Trautwein, Lukas Grabherr (46. Kai Kaspar), Ma- nuel Brugger (82. Markus Baumgärtner), Konstantin Kni- sel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Frank Senger& Da- niel Schmidt Tore: 1:0 Luiz Schulz (17.), 2:0 Stefan Wieland (21.), 3:0 Jo- nathan Heithier (34.), 3:1 Johannes Schnez (67.) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Abteilung Tischtennis TSV Bodnegg - Jungen 4:6 Jugendmannschaften starten in die neue Saison Jungen - TSV Opfenbach 9:1 Unsere Jungenmannschaft ist mit zwei starken Siegen in die neue Saison gestartet. Beim Auswärtssieg in Bodnegg überzeugte vor allem Felix Haller, der mit drei Einzelsie- gen und einem Sieg im Doppel entscheidenden Anteil am Mannschaftserfolg hatte. Aber auch Jonas Hell und Neu- zugang Marius Wieder konnten mit je einem Sieg über- zeugen und die ersten Punkte für den SV Baindt sichern. Eine Woche später folgte ein überzeugender 9:1 - Heim- sieg gegen den TSV Opfenbach. Ricco Haller, Jonas Hell und Felix Schmidt ließen nichts anbrennen und hatten ihre Gegner super im Griff. Besonders hervorzuheben sind die drei Siege von Felix, der sein erstes Punktspiel überhaupt bestritt und direkt voll überzeugen konnte. So kann es gerne weitergehen! SV Deuchelried III - Mädchen 8:2 Gegen die starke Deuchelrieder Talentschmiede hielten unsere Mädels eigentlich gut, am Ende waren die Geg- nerinnen aber nervenstärker und einen Ticken besser. Zählbare Punkte konnten Pia Kreutle und Marta Klein im Doppel, sowie Pia in ihrem zweiten Einzel erringen. Für Nele Gründler und Franziska Kedves blieb es vorerst bei Satzgewinnen, aber auf die gezeigten Leistungen können wir auf jeden Fall aufbauen. Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Liebe Vereinsmitglieder, am Samstag, den 8. November, möchten wir einen Arbeitseinsatz durchführen, um unsere Anlage winterfit zu machen. Treff- punkt ist um 9:00 Uhr auf dem Vereinsgelände. Geplant sind unter anderem folgende Arbeiten: • Sandplatz und Halle einrechen und Unkraut/Laub entfernen • Ausmähen • Hindernisse verräumen • sowie alles Weitere, was uns bei der Gelegenheit noch auffällt Wir freuen uns über jede helfende Hand. Je mehr wir sind, desto schneller geht es! Bitte bringt, wenn möglich, Arbeitskleidung und geeignetes Werkzeug (Rechen, Schaufel, Motorsensen etc.) mit. Vielen Dank schon jetzt für eure Unterstützung! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Führung und Besuch des jüdischen Fried- hofs in Bad Buchau Anschließend Stadtführung und Einkehr- schwung in Bad Buchau. Wann: Dienstag, 04.11.2025, 9.30 Uhr, H Charlottenplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Fahrpreis: 8 € für Mitglieder, Gäste 2 € zusätzlich. Die Führung: kostet extra. Mitnehmen: Vesper, Getränk. Die Tour ist auf 20 Personen begrenzt Anmeldung: bis spätestens 26.10.2025 E-Mail: arnometh97@gmail.com. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung: Arnold Methner. Bei schlechtem Wetter wird die Tour abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen laden zu Mitgliederversammlung Am 4.11.2025 auf 19 Uhr lädt der Grüne Ortsverband Weingarten, Baienfurt und Baindt herzlich zur Mitgliederversammlung ins Zunfthaus ‚Neunerbeck‘ nach Baienfurt ein. Zwei Jahre nach der Gründung wird der Vorstand neu gewählt und die Fraktionsvorsitzen- den aus den Gemeinderäten werden vor Ort sein. Zudem wird die grüne Landtagskandidatin Anna Wiech sich und ihre Politik vorstellen – eine gute Gelegenheit also, einen Überblick zu bekommen über die lokale und überregi- onale Grüne Politik. Interessierte sind sehr willkommen. Aus dem Landkreis Stiftung Liebenau Gastfamilien gesucht –Teil einer wertvollen Unterstüt- zung werden Haben Sie ein freies Zimmer oder eine kleine Wohnung bei sich Zuhause? Wenn Sie Freude am Umgang mit Men- schen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder einen Erwachsenen mit Behinderung bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten, dann sind Sie genau die richtige Person für diese Aufgabe. Als Gastfamilie erhalten Sie dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren erfahrenen Fachdienst. Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein angemessenes, monatliches, steuerfreies Entgelt. Wir betreuen seit 30 Jahren in den Landkreisen RV, Bo- densee und Sigmaringen Kinder, Jugendliche und Er- wachsene mit geistiger Behinderung in Gastfamilien. 14 geschulte Fachkräfte begleiten Klientinnen und Klienten in rund 70 Familien. Gastfamilien schaffen nicht nur einen sicheren und geborgenen Lebensraum, sondern begleiten auch im Alltag, fördern Teilhabe und soziale Bindung. Sie tragen dazu bei, Barrieren abzubauen, Gemeinschaft zu stärken und gegenseitiges Verständnis zu fördern. Möchten auch Sie einem Menschen ein selbstbestimm- tes Leben in einer Gemeinschaft ermöglichen? Dann kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihren Anruf. Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 – 977 1230 oder Hauptstr. 25, 88339 Bad Waldsee, Tel: 07524 – 4011 133 E-Mail bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. VORANKÜNDIGUNG Entsorgungstage Silofolien, Altreifen und BigBag Dienstag, 04. November und Mittwoch, 05. Novem- ber 2025 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Annahme von 8:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30 - 11:30 und 13:30 - 16:30 Uhr Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120 cm • Reifen < Durchmesser 120 cm • Reifen mit Felgen Kunst & Kultur rund um Karsee e. V. lädt ein! Zum Abschluss des Ausstellungsreigen 2025 in der Trep- penhausgalerie lädt der Verein KuK e.V. am 1. und 2. No- vember zwischen 14 und 18 Uhr zur Finissage der derzei- tigen Ausstellung: „Am Anfang steht eine Idee“ mit P. Ariane Ehinger, Skulp- turen aus Holz, sie sind von einer großen Eleganz, die matt glänzenden Oberflächen, die fein gerundeten Verläufe strahlen etwas Kostbares aus. Perfektion und Phantasie prägen die liebevollen und farbenfrohen Bleistift/Bund- stiftzeichnungen von Werner Kimmerle aus Isny. Letzte Gelegenheit durch die Ausstellung zu wandeln. Zusätz- lich ist Andreas Eltrich STEEL/4/ART (Vogt Stocken) mit einer großen buntgemixten Kleinskulpturenwelt vertre- ten. Abgesehen von wenigen Werken, bei denen sich der Künstler mit geometrischen Formen auseinandergesetzt hat, zeichnen sich die meisten Skulpturen durch eine wei- che Liniengebung aus. Es finden sich keltische, mystische und biblische Motive, mikroskopische Naturdarstellungen, sowie gesellschaftskritische Themen. Durch das experi- mentelle Spiel mit unterschiedlichen Materialien werden beim Betrachten immer wieder veränderte Wirkungen erreicht. Der Künstler ist anwesend. Der Verein besitzt neu eine große Installation „Allgäu Power Flower“ von Andreas Eltrich seit Ende März 2025 am Eingang des Skulpturen- wegs. Bei Kaffee & Kuchen, Getränke und Musik sowie anregenden Gesprächen beenden wir das Kunstjahr 2025. Treppenhausgalerie Wangen/Karsee, Seestr. 13 Landkreis Ravensburg stärkt Eltern in ihrer psychischen Selbstfürsorge Anlässlich der bundesweiten Woche der Seelischen Ge- sundheit haben das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen des Landkreises Ravensburg eine gemeinsa- me Präventionsaktion gestartet. Das Ziel besteht dar- in, Eltern im Landkreis Ravensburg in ihrer psychischen Selbstfürsorge zu stärken und den Blick für die seelische Gesundheit von Kindern zu schärfen. Zum Auftakt der Aktionswoche wurden symbolisch die ersten „mentalen Erste-Hilfe-Taschen“ an Fachkräfte und Eltern im Fami- lientreff Ravensburg übergeben. Die Taschen enthalten neben der klassischen Erste-Hilfe-Ausstattung auch hilf- reiche Tipps zum Thema psychische Gesundheit sowie Kontaktdaten zu regionalen sowie überregionalen Be- ratungs- und Hilfsangeboten. Die zentrale Botschaft der Aktion lautet: „Selbstfürsorge - gut für dich und für deine Kinder.“ „Eltern tragen viel Verantwortung für sich und ihre Kinder. Wer ständig funktioniert, ohne auf sich selbst zu achten, gefährdet langfristig die eigene psychische Gesundheit – was sich wiederum auf das Wohlbefinden der Kinder auswirken kann“, betont Frau Dr. Barbara Segelbacher, Leiterin des Amtes für Gesundheit und stationäres Woh- nen. Studien zeigen, dass elterlicher Stress und emotio- nale Erschöpfung ein wesentlicher Risikofaktor für psy- chische Belastungen im Familiensystem sind. „Wir wollen dem präventiv begegnen und Eltern dazu ermutigen, gut auf ihre eigenen Bedürfnisse zu achten und diese ernst zu nehmen“. Auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sieht dringenden Handlungsbedarf. „Psychische Belastungen in Familien äußern sich oft lange verdeckt. Kinder übernehmen Verantwortung für die Eltern, ziehen sich andererseits zurück oder entwickeln Auffälligkeiten, die häufig missverstanden werden“, erklärt Amtsleiter Michele Sforza. „Mit der Aktion möchten wir ein Zeichen setzen: Betroffene Eltern dürfen Hilfe annehmen. Dies ist kein Versagen, sondern ein starker Ausdruck von Ver- antwortung.“ Die Präventionsaktion versteht sich nicht als punktuelle Kampagne, sondern als Teil einer langfristigen Strate- gie zur Förderung psychischer Gesundheit im familiären Kontext. Dieses Jahr werden an alle 13 Familientreffs im Landkreis Ravensburg mentale Erste-Hilfe-Taschen ver- teilt, die Aktion soll zukünftig auf weitere Einrichtungen im Landkreis ausgeweitet werden. Über die Aktion hinaus bieten die Familientreffs und Fa- milienzentren im Landkreis Ravensburg das ganze Jahr über ein vielfältiges Angebot für Familien. Dazu gehören Beratungen, Familienbildungskurse, Kinderbetreuungs- angebote, Veranstaltungen und Feste sowie zahlreiche Möglichkeiten, Kontakte zu anderen Familien zu knüpfen. Alle Angebote sind kostenfrei und stehen allen Familien im Landkreis offen. Weitere Informationen zu den Familien- treffs sowie eine Übersicht über deren Standorte finden interessierte Familien unter: Familienbildung und -förderung | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg Ein weiteres Unterstützungsangebot für alle Schwange- ren und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren im Landkreis Ravensburg sind die sogenannten „Frühen Hilfen“. Die Frühen Hilfen begleiten Eltern, die sich im Um- gang mit ihrem Baby unsicher fühlen – etwa wenn das Kind häufig schreit, Schwierigkeiten beim Einschlafen oder Essen hat. Auch Eltern, die sich überfordert, niedergeschla- gen oder durch ihr Umfeld belastet fühlen, finden hier ein offenes Ohr und kompetente Unterstützung. Die Angebote der Frühen Hilfen sind vertraulich, freiwillig und kostenfrei. Weitere Informationen finden Familien unter Frühe Hilfen | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg. Ein direkter Kontakt kann über fruehe-hilfen@rv.de auf- genommen werden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Erste Hilfe für aktive ältere Menschen Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. bietet in Ravens- burg beim Roten Kreuz den Lehrgang „Erste Hilfe für aktive ältere Menschen“ an. Er richtet sich an alle, die weiterhin mitten im Leben stehen – ob beim Sport, auf Reisen oder in der Freizeit – und ihre Erste-Hilfe-Kennt- nisse auffrischen möchten. Der sechsstündige Kurs (vier Unterrichtseinheiten à 90 Minuten) behandelt praxisnah die wichtigsten Themen: Notruf und Notfallmaßnahmen, Wundversorgung, akute Erkrankungen, Sturzprophylaxe, Bewusstlosigkeit, stabi- le Seitenlage sowie Herz-Lungen-Wiederbelebung. Er ist eine tolle Wissensauffrischung. Die Teilnehmenden lernen, in Notfällen richtig zu reagie- ren und sicher einzuschätzen, ob beispielsweise ein Arzt- besuch oder gar ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro und kann kontakt- los (EC-, Kreditkarte, Google Pay, PayPal u. a.) oder bar vor Kursbeginn bezahlt werden. Eine Abrechnung über Unfallversicherungsträger ist nicht möglich. Termine, Infos und Anmeldung unter: 0751 56061-70 breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 26. Oktober 2025 Tod im Moor Gästeführer: Detlef Stoll Tod im Moor Führung 2024, Fotograf Marius Hartinger Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:00 Uhr Ende: ca. 16:30 Uhr Zielgruppe: Die Führung ist für Kinder erst ab 12 Jahren geeignet. Im Bereich der Blitzenreuter Seeplatte findet in diesem Jahr die letzte öffentliche Führung statt. Moorführer Detlef Stoll lädt dazu ein, ihn bei einem Spa- ziergang auf unbefestigten Wegen auf den Spuren des Todes durch Raum und Zeit zu begleiten. Ca. 1000 histo- rische Moorleichenfunde sind europaweit bekannt. Fundumstände und Spuren an Moorleichen lassen auch nach langer Zeit nicht selten auf Lebensumstände und die Art des Todes schließen. Wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse helfen dabei, die Befunde zu deuten. Die Toten sprechen mit uns. Wir müssen ihre Sprache nur verstehen. Denken Sie an gutes Schuhwerk. Wir würden uns freuen, Sie zu dieser letzten Gästefüh- rung in der Saison 2025 begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Gästeführung kostenlos. Ju- gendliche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Gästeführungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Kreisübergreifende Krisenmanagement- übung für den Bevölkerungsschutz im Regierungsbezirk Tübingen Rund 1.300 Akteure üben den Krisenfall Am 16. und 17. Oktober 2025 fand im Regierungsbezirk Tübingen eine Kreisübergreifende Krisenmanagement- übung für den Bevölkerungsschutz statt. Szenario dieser Stabsrahmenübung waren eine Hochwasserlage sowie mehrere lokale Starkregenereignisse. Beteiligt waren am 16. Oktober 2025 rund 1.300 Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter im Regierungspräsidium Tübingen, in den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Boden- seekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübin- gen und Zollernalbkreis sowie der Stadt Ulm und in aus- gewählten Städten und Gemeinden. Darunter waren die Städte Blaustein, Dietenheim, Riedlingen, Friedrichshafen, Bad Wurzach, Reutlingen, Bad Saulgau, Mössingen, Rot- tenburg am Neckar und Tübingen sowie die Gemeinden Ammerbuch, Ofterdingen, Jungingen und Oberstadion. Auch der Unternehmenskrisenstab der Firma ZF Fried- richshafen nahm teil. Das Regierungspräsidium Tübingen übte am 17. Oktober 2025 intern weiter. Grobziel der Übung war es, die Kommunikation unter- einander sowie Ebenen-übergreifend in Krisenlagen zu verbessern. Aus diesem Grobziel konnten die Mitübenden neun unteren Katastrophenschutzbehörden im Regie- rungsbezirk Tübingen sowie die beteiligten Städte und Gemeinden weitere, auf ihre jeweilige Organisation ab- gestimmte Feinziele entwickeln. Der Fokus lag zum Einen darauf, das strategische Zusammenwirken innerhalb der jeweiligen Krisenmanagement-Stabsstrukturen zu trainie- ren, zum Anderen auf einem vorausschauenden und ge- meinsamen Handeln im Sinne eines koordinierten Krisen- managements sowie einer gemeinsamen Medienarbeit. „Die Übung hat uns einmal mehr gezeigt, wie wichtig eine gute Vorbereitung ist. Was nicht geübt wird, kann im Ernstfall auch nicht funktionieren. Daher üben wir bereits heute unsere Kommunikationsprozesse für einen mögli- chen Krisenfall über die Verwaltungsebenen hinweg“, so Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser. Die Übung zeichnete sich durch eine hohe Praxisrelevanz aus. Extremwetterereignisse nehmen durch den Klima- wandel auch in Deutschland zu. In der Folge können Star- kregen- und Hochwasserereignisse wie beispielsweise in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 oder auch 2024 in Baden-Württemberg auftreten und gro- ße Schäden an Menschenleben, Infrastruktur und Eigentum verursachen. Durch die Vielfalt der möglichen Schäden ergab sich zugleich die Möglichkeit, die multidisziplinäre Zusammenarbeit aller Akteure nachhaltig zu stärken. Regierungspräsident Klaus Tappeser betonte bei der On- line-Begrüßung aller Übungsbeteiligten im Regierungs- präsidium Tübingen, in den Kreisen, Städten und Gemein- den sowie dem Unternehmenskrisenstab: „Wir nehmen den Schutz unserer Bevölkerung ernst, nicht erst im Ernst- fall. Bevölkerungsschutzübungen sind unerlässliche Ge- legenheiten, die Fähigkeiten der Mitwirkenden im Kri- senmanagement zu verbessern, vorhandene Planungen zu überprüfen, die Zusammenarbeit zu stärken und die Resilienz der Verwaltung im Fall von Naturkatastrophen und anderen Großschadenslagen zu erhöhen.“ Derart groß angelegte Kreisübergreifende Krisenma- nagementübungen finden im Regierungsbezirk Tübingen in einem dreijährigen Turnus statt. Sie erfordern einen sehr hohen Vorbereitungsaufwand durch behörden- und fach- übergreifende Planungsgruppen, damit alle Ebenen (von der Gemeinde bis zum Regierungspräsidium) in einem auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich abgestimmten und realistischen Ausmaß in das Szenario und die diver- sen Übungseinlagen einbezogen sind. Hintergrundinformationen: Der Katastrophenschutz ist eine landesrechtliche Orga- nisationsform der kommunalen und staatlichen Verwal- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 tungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Kata- strophen. Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzuberei- ten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken. Sie haben dazu die Maßnahmen zu treffen, die nach pflicht- mäßigem Ermessen erforderlich erscheinen. Die Katastrophenschutzbehörden in Baden-Württemberg sind dreigliedrig organisiert. Untere Katastrophenschutz- behörden sind die Landratsämter und die Bürgermeis- terämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbe- hörden. Höhere Katastrophenschutzbehörden sind die Regierungspräsidien. Oberste Katastrophenschutzbe- hörde ist das Innenministerium. Weitere Informationen zum Katastrophenschutz finden Sie auf der • Internetpräsenz des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/sicherheit/ katastrophen-und-zivilschutz/ , • des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg unter https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/ katastrophenschutz/ sowie • des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katast- rophenhilfe unter www.bbk.bund.de Männerchor Alttann „Sängerabende“ Unter dem Motto „“Uns“ Männer mag man eben“ veran- stalten wir wieder die traditionellen und beliebten Sän- gerabende. Dazu laden wir Sie, liebe Freunde des Män- nerchorgesangs, recht herzlich ein. Wir werden Chorsätze aus den vergangenen Jahren sowie neue Melodien zu Gehör bringen. Abwechslung in das Programm bringen zusätzliche Einlagen. Lassen Sie sich überraschen. • Leitung: Peter Schad, am Klavier: Franz Ott, Ansage: Josef Matheis. • Aufführungen im Haus für Bürger und Gäste in Alttann am 7. und 8. November 2025 um 20 Uhr. • Konzertbestuhlung mit Pausenbewirtung. • Der Eintritt beträgt 15 Euro. Kartenvorbestellungen bei Karl Motz Tel.: 07527 2388 und bei Kaufhaus Ott Tel.: 07527 6862 ab 25. Oktober 8 Uhr sowie Karten an der Abendkasse. DLRG Ortsgruppe Baienfurt DLRG Bezirk Ravensburg überreicht „DLRG-Auszeich- nung für Bäder“ an das Hallenbad Baienfurt Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt und das Hallenbad Baien- furt waren schon immer sehr eng miteinander verbunden, vor allem, weil das Hallenbad nicht nur auf Initiative von DLRGlern und deren kreativen Ideen vor der Schließung gerettet werden konnte, sondern weil es viele DLRGler gibt, die auch als Hallenbadpersonal eingesetzt werden. Daher ließ es sich die Ortsgruppe Baienfurt nicht nehmen, das Baienfurter Hallenbad beim DLRG Landesverband Württemberg e.V. sowie der Stiftung Wasserrettung für die Auszeichnung „Ausbildungsfreundliches Bad“ vorzu- schlagen. Die Auszeichnung wurde ins Leben gerufen, um Schwimm- bäder zu ehren, die dafür mit Sorge tragen, dass Schwim- mausbildung auch weiterhin ermöglicht werden kann. Die Auszeichnung wurde in die drei Kategorien Anfän- gerschwimmen, Rettungsschwimmen/ -sport und Aqua- fitness gegliedert. Mit Stolz können wir berichten, dass unser Baienfurter Hallenbad die Auszeichnung für alle drei Kategorien erhalten hat und gratulieren mit einem dreifachen PATSCH-NASS! Die Verleihung erfolgte im Rahmen der vergangenen Sitzung der Hallenbadgenos- senschaft durch den stellvertretenden Vorsitzenden des DLRG Bezirks Ravensburg, Günther Erli. Hannah Brenner, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog dvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvwdvw Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! © d vw © d vw © d vwdvwdvw71,00 € Größe: 90 x 55 mm 8 98,00 € Größe: 90 x 80 mm 15 Weihnachtsgrüße Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Kunden-Nr. für Rückfragen Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Weihnachtsgrüße Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2025. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Anzeigenschluss: Freitag, 28. November 2025 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 IMMOBILIENMARKT Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis ist geschlossen von Mo.,03.11.2025 – Fr., 14.11.2025 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 Unsere Gemeinde braucht Verstärkung! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Wir suchen ab dem 01. Januar 2026 Hausmeister (m/w/d) in Teilzeit (geringfügige Beschäftigung) bei unbefristeter Anstellung. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Weitere Auskünfte: Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Pfarrer Martin Schöberl, Tel. 0751-43656 Förster mit Familie sucht Haus Förster und Landschaftsarchitektin suchen mit ihren drei kleinen Kin- dern ein Haus zum Kauf mit großem Grundstück. Gerne in der Natur und freistehend. 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Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog © dvw dvwdvw Wir wünschen frohe Festtage! © dvw Wir wünschen frohe Festtage und einen guten Start ins Jahr 2026 dvwdvw 120,00 € Größe: 90 x 100 mm 2026 6 82,00 € Größe: 90 x 65 mm frohe Festtage! frohe Festtage! frohe Festtage! 2 Weihnachtsgrüße anzeigen@duv-wagner.de Ihre Chiffre-Antwort Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennen Sie schon unseren Service im Bereich Reifen und Räder?! Radwechsel o. Wuchten 7,50 €/Stk. Radwechsel m. Wuchten 12,50 €/Stk. Reifenmontage m. Wuchten 20,- €/Stk. Reifeneinlagerung 25,- €/Satz/Saison Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. 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November 2025 | 18 Uhr Schwäbisch Media, Karlstraße 16, 88212 Ravensburg Livestream: www.sportklinik-ravensburg.de/live Für Physiotherapeuten, Trainer, Sportler & Sportmediziner Telefon: 0751 - 366 17 62-0 • info@sportklinik-ravensburg.de • www.sportklinik-ravensburg.de Live aus dem Studio von: VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT[mehr]

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                  Fischerareal – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Vermarktung der Grundstücke in offener Konzeptvergabe 05.11.2025 Exposé Abbildung und Fotos: oben: Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Architekten Tübingen links: Dorfmitte Baindt, Foto Gemeinde Baindt; rechts: gemeinschaftlicher Innenhof Alexanderpark Tübingen, Foto W. Gerber, Gomaringen Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 2 von 14 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand dieses Dokuments ...............................................................................................4 2. Allgemeine Informationen ......................................................................................................4 2.1 Die Gemeinde Baindt ..........................................................................................................4 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ ....................................................................................................5 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ .........................................................................................5 2.4 Städtebau ...........................................................................................................................6 a. Ziele der Entwicklung ..........................................................................................................6 b. Anbindung und verkehrliche Erschließung ..........................................................................6 c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume .........................................................................7 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin .................................7 a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen .......................................................................7 b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten.........................................................................7 c. Verschiedene Akteure .........................................................................................................7 d. Wohnungspolitische Zielsetzungen .....................................................................................8 2.6 Bauabschnitte .....................................................................................................................9 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 1 und Stellplatzschlüssel ............................................9 3. Grundstücksveräußerung ..................................................................................................... 10 3.1 Grundstücksverkäuferin .................................................................................................... 10 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise ................................................................................ 10 3.3 Kaufpreisbestandteile ....................................................................................................... 11 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen ......................................................................................... 11 3.5 Auswahl im Einzelnen ....................................................................................................... 12 3.6 Qualitätssicherung ............................................................................................................ 12 3.7 Terminplanung .................................................................................................................. 12 Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 3 von 14 3.8 Interessentenkartei und Newsletter ................................................................................. 12 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ ............................................................................................ 13 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt ....................... 13 4.2 Ver- und Entsorgung ......................................................................................................... 13 4.3 Informationen zum Bauen ................................................................................................ 14 5 Anlagen und Downloadlinks ................................................................................................. 14 5.1 Anlagen ............................................................................................................................. 14 5.2 Downloads ........................................................................................................................ 14 Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 4 von 14 1. Gegenstand dieses Dokuments Die Gemeinde Baindt beabsichtigt, verschiedene Grundstücke des neuen Wohngebiets „Fischerareal“ in einem zweiten Bauabschnitt im Wege einer offenen Konzeptvergabe zu veräußern. Dieses Dokument dient der Information der Kaufinteressenten und beinhaltet die Verfahrensregeln für die Grundstücksvergaben. Es umfasst: • Allgemeine Informationen (> 2.). • Informationen zur Grundstücksveräußerung (> 3.) • Informationen zum Bauen im Gebiet „Fischerareal“ (> 4.). • Übersicht der Anlagen und Downloadlinks (> 5.). Die genannten Unterlagen bilden den Rahmen für den ersten Bauabschnitt des Baufelds 1 im „Fischerareal“. 2. Allgemeine Informationen 2.1 Die Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt mit derzeit rd. 5.300 Einwohnern zeigt sich als attraktiver Wohn- und Gewerbeort, liegt im nördlichen Schussental und ist ein Vorort zum Oberzentrum Ravensburg/ Weingarten/ Friedrichshafen. Erste urkundliche Erwähnung findet Baindt im Jahre 1240 im Zusammenhang mit der Stiftung des Zisterzienserinnen-Klosters durch Schenk-Konrad von Winterstetten. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen und Flächen andererseits zeichnen die Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Mit einer Fläche von 23,07 km² ist die Gemeinde Baindt Teil des Siedlungsgebiets „Mittleres Schussental“, das sich von Eschach (südliche Ortschaft Ravensburgs) über die beiden Städte Ravensburg und Weingarten bis nach Baienfurt und Baindt im Norden erstreckt. Sie befindet sich unmittelbar am Rande des Altdorfer Waldes an einem kleinen nordöstlichen Zufluss der Schussen, die ein nördlicher Bodensee- bzw. Rhein-Zufluss ist. Die räumliche Nähe zu den Nachbargemeinden des Schussentals bietet eine breitgefächerte Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. So etwa im „Gemeindeverband Mittleres Schussental“ und in den Zweckverbänden „Wasserversorgung“, „Breitbandversorgung“, im „Abwasserzweckverband Mittleres Schussental" oder auch in der Erwachsenenbildung. Eine gut ausgebaute Infrastruktur für alle Generationen und ein reges Vereinsleben zeichnen die Gemeinde ebenso aus, wie die Stadtnähe und die naturnahen Lebensräume. Ebenso wird Bürgernähe in der Gemeinde großgeschrieben. So stellen BürgerInnen und Gemeinderat gemeinsam die Weichen für ihre Zukunftsfähigkeit und eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Den Herausforderungen in Folge des demographischen Wandels in den Bereichen Bildung, Betreuung und Kultur, des ökonomischen Strukturwandels, sowie den ökologischen Erfordernissen in den Bereichen Energie, Klima und Umweltschutz soll frühzeitig begegnet und aktiv vor Ort eine nützliche Entwicklung gestaltet werden. Baindt hat nach wie vor ein starkes Zuzugspotenzial. Hier gilt es ökologische Infrastruktur zu erhalten und zu stärken. Die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Ortskerns ist deshalb zentrale Aufgabe für die städtebauliche Entwicklung Baindts. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Entwicklung des „Fischerareals“. Dieses etwa 2 ha große Gelände wurde bereits im Jahr 2014 von der Gemeinde erworben. Der Innenentwicklung ist gegenüber der Entwicklung der Außenbereiche Vorrang einzuräumen, um den Innenbereich als lebendiges Zentrum und Ort zum Wohnen, Leben und Arbeiten zu festigen. Mit Maßnahmen, wie der im April 2025 fertiggestellten Umgestaltung des Dorfplatzes, soll nun die erfolgreiche Stärkung und Aufwertung des zentralen Innerortsbereichs fortgeführt werden. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 5 von 14 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ Das neue Baugebiet „Fischerareal“ bezeichnet die vormals landwirtschaftlich genutzte „Fischerwiese“ direkt südwestlich angrenzend an die Ortsmitte von Baindt. Nach Beschluss des Gemeinderats soll das Gebiet für moderat verdichteten Geschoßwohnungsbau genutzt werden. Abbildung 1: Luftbild Fischerareal und dem umgestalteten Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ Das „Fischerareal“ ist in den nächsten Jahren eine der bedeutendsten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde Baindt in zentraler Lage. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte bereits im November 2021. Ein Lebensmittelmarkt westlich des Baugebiets ist fertig gestellt, die Offenlegung des Sulzmoosbaches ist auch erfolgt. Die Erneuerung des Dorfplatzes ist abgeschlossen, der Baubeginn der ersten Wohngebäude im „Fischerareal“ steht vor der Tür. Das neue Baugebiet soll als neuer Teil von Baindt in zentraler Lage in die Gemeinde integriert werden. Ziel ist es, den formulierten Anspruch nach einem Neubaugebiet mit eigener Prägung und der Möglichkeit vielfältige Wohnmodelle umzusetzen und mit einer typologischen Vielfalt und kreativen Ideen zu verbinden. Daher werden als Bauherren eine Mischung aus traditionellen Bauträgern, genossenschaftlichen Zusammenschlüssen, Baugemeinschaften und privaten oder institutionellen Bauherren gesucht. Der Vermarktung der Baufelder kommt aufgrund dieser Zielsetzungen eine wichtige Rolle zu. Um die typologische Vielfalt mit einheitlichem Rahmen zu erreichen und die Bauvorhaben eines Baufeldes aufeinander abzustimmen und gemeinsam zu erarbeiten, wurde dieses individuelle, auf das „Fischerareal“ angepasste Vergabeverfahren entwickelt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand von Konzepten. Mehrere Parteien entwickeln ein Baufeld aus einzelnen, individuellen Hochbauprojekten. Dieses Vorgehen wurde bereits bei Projekten „Alte Weberei“ in Tübingen, „Steingauquartier“ in Kirchheim unter Teck oder „Bahnhofsareal“ in Schwäbisch Hall erfolgreich angewendet und nun individuell auf das „Fischerareal“ angepasst. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 6 von 14 2.4 Städtebau a. Ziele der Entwicklung Das „Fischerareal“ ist als ein neues, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen, als preisreduzierten Mietwohnungen, als inklusive Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen, als Wohnen für Ältere und als Kombinationen aus Wohnen und Arbeiten. Denkbar sind sogar Stadthäuser für Familien. Es können – neben Wohnungen für etwas über 200 Bewohnerinnen und Bewohner – auch wohnverträgliches Gewerbe oder Dienstleistungsangebote realisiert werden. Sie sollen jedoch die in der Umgebung vorhandenen Angebote ergänzen und nicht in Konkurrenz mit ihnen treten. Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumgestaltung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz, der Fischerstraße und den unterschiedlichen Wegeverbindungen bis an den renaturierten Sulzmoosbach auf. Ein Angebot für die Kommunikation aller Bewohnerinnen und Bewohner ist der zentrale Nachbarschaftsplatz mit seinen schattenspendenden Bäumen. Auch die privaten Freiflächen ermöglichen eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen. Im östlichen Baufeld 2 wird dieses durch eine ausreichende Erdüberdeckung auf der Tiefgarage erreicht. Für das neue Wohngebiet ist die Gestaltung der gemeinschaftlichen Innenhöfe von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Hofbebauungen. Die gemeinsamen Spielplätze sind Anziehungspunkte für die Kinder aller umliegenden Gebäude. In den Höfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Freiraumgestaltung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Hofes erarbeitet wird. Es gibt auch Gebäude, die nicht an gemeinschaftliche Freiflächen angrenzen, damit wird eine weitere Differenzierung des Wohnangebots erzeugt. Es soll ein vielfältiges Wohngebiet für unterschiedliche Menschen entstehen, was sich allerdings nur bedingt planen lässt. Daher werden die Grundstücke zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“. Dieser Nutzen lässt übergeordnet in bauliche und soziale Kriterien unterteilen, die Nutzungsmischung ist ein weiterer Aspekt. So stehen Gesichtspunkte wie besondere Gestaltung, ökologische Bauweise, einen hohen Anteil an solarer Stromerzeugung, Wohnen für Ältere, Wohnen für Familien, Eigentum für Schwellenhaushalte, preisreduzierter Mietwohnraum, Kombination von Arbeiten und Wohnen, Nutzungen mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum, Kleinteiligkeit und noch viele andere Aspekte, die die unterschiedlichen Akteure durch ihre Bewerbungen einbringen werden, gleichberechtig nebeneinander. Die geplante Entwicklung ermöglicht individuelles und gemeinschaftliches Engagement auf den unterschiedlichsten Ebenen. Dabei ist es selbstverständlich, dass jedes Projekt seine Schwerpunkte hat. Im Zusammenspiel aller ausgewählten Projekte wird das Fischerareal zu einem Wohngebiet mit hoher gestalterischer Vielfalt und einem lebendigen sozialem Leben. b. Anbindung und verkehrliche Erschließung Das Fischerareal wird durch eine neue Wohnstraße, der „Fischerstraße“ erschlossen. Sie verbindet die nördlich liegende Marsweiler Straße mit der Ziegelleistraße. Entlang der neuen Fischerstraße durch das neue Baugebiet sowie an der Ziegeleistraße werden einige wenige Kurzzeit-Stellplätze entstehen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 7 von 14 Die Parkierung der Bewohner der neuen Gebäude erfolgt im Baufeld 1 auf offenen Stellplätzen sowie in Carports bzw. Einzelgaragen, die sich gegenüber der offenen Parkierung befinden. Sie wird von der Fischerstraße erreicht. Im Baufeld 2 wird eine Tiefgarage mit einer Zufahrt auch von der Fischerstraße entstehen. Die Gebiete östlich der Küferstraße werden durch einen Fußweg in Ostwest-Richtung mit dem neuen Lebensmittelmarkt verbunden. c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumplanung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz und die privaten Innenhöfe und Freianlagen auf. Der zentrale Nachbarschaftsplatz ist ein Angebot für Aufenthalt und Kommunikation aller Bewohner/innen. Die Gestaltung der privaten Freianlagen mit gemeinschaftlichen Innenhöfen ist für das neue Baugebiet von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohner/innen der jeweiligen angrenzenden Bebauungen. Insbesondere gemeinsame Spielplätze nach Landesbauordnung sind ein Anziehungspunkt für die Kinder der umliegenden Gebäude. In den Innenhöfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die in der Regel ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder durchgehende abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Planung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Bauabschnitts erarbeitet wird. Angebote für verschiedene Altersgruppen werden neben der Ausstattung des Spielplatzes innerhalb dieses Prozesses bestimmt. Eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen ist auch auf der Tiefgarage im Baufeld 2 realisierbar, da ein Aufbau mit einer Schichtdicke von mindestens 60 cm vorgesehen ist. Durch diese hohe gestalterische Qualität und das soziale Leben in den gemeinschaftlichen Innenhöfen und Freianlagen kann für Menschen die Wohnung im Fischerareal zur Alternative zum eigenen Haus werden. 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen Es soll ein kleinteiliges und vielfältiges Quartier entstehen, was sich ohne die konkreten Projekte allerdings nur bedingt planen lässt. Es sind ggf. auch Bewerbungen auf Teile von Baukörpern möglich Daran anschließende Projekte anderer Akteure müssen dann jedoch noch sinnvoll realisierbar sein. Im Rahmen der Vergabe eines Baukörpers an die unterschiedlichen Akteure entsteht die Parzellierung, die Grundstücke werden erst anschließend gebildet. b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten Es ist explizites Ziel der Grundstücksverkäuferin, eine gewisse Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Arbeiten zu realisieren. Das Gebiet soll „lebendig“ sein. Der Bebauungsplan lässt hierfür hinreichenden Gestaltungsspielraum. c. Verschiedene Akteure Das Vergabeverfahren richtet sich an die unterschiedlichsten Akteure: An Bauträger und Wohnungsbauunternehmen sowie an Investoren, Genossenschaften und Privatleute. Bauherren können sich beispielsweise in einer Baugemeinschaft zusammenschließen und gemeinsam ein Gebäude mit individuellen Wohnungen erstellen oder alleine ein Stadthaus realisieren. Es sind keine speziellen Grundstücksbereiche für bestimmte Akteure vorgesehen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 8 von 14 Abbildung 2: Benennung der Baukörper des zweiten Bauabschnitts (braun = vergeben, Bauanträge eingereicht; gelb = Gegenstand dieser Ausschreibung) d. Wohnungspolitische Zielsetzungen Im „Fischerareal“ soll eine möglichst große Bandbreite an unterschiedlichen Bewohner/innen ihr neues Zuhause finden: Menschen mit geringen bis hohen Einkommen, Singles und Familien, junge und alte Menschen, unterschiedliche Gruppen von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt und auch Menschen mit Einschränkungen. Es sollen auch Wohnungen im Rahmen des Förderprogramms der Mietwohnungsfinanzierung Baden-Württemberg umgesetzt werden, auch andere Angebote von angemessenen und stabilen Mietpreisen sind möglich und erwünscht. In größeren Projekten ist eine Durchmischung von unterschiedlichen Wohnformen für verschiedene soziale Gruppen sowie eine Mischung von Miet- und Eigentumswohnungen erstrebenswert. Neben der sozialen Durchmischung des Quartiers sollen Projekte realisiert werden, die die Preisentwicklung des Wohnungsmarkts dämpfen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 9 von 14 2.6 Bauabschnitte Das „Fischerareal“ wird in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Im ersten Abschnitt werden die südlichen Teile des Baufelds 2 (Baukörper C und D) bebaut. Anschließend sollen die nördlichen Teile des Baufeldes 1 (Baukörper A und B) bebaut werden. Diese beiden sind Gegenstand dieser Ausschreibung. In voraussichtlich zwei weiteren Bauabschnitten werden die restlichen Gebäude des Fischerareals gebaut. Der endgültige Ausbau der öffentlichen Räume wird erst nach vollständigem Abschluss der Baumaßnahmen aller Baukörper auf den Baufeldern 1 und 2 erfolgen. 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 1 und Stellplatzschlüssel Das Baufeld 1 mit einer Größe von rund 5.600 m² bietet Raum für etwa 46 bis 52 Wohneinheiten. Es können rund 5.500 m² Bruttogeschossfläche (BGF) realisiert werden. Die Baukörper A und B können mit drei Vollgeschossen und teilweise mit einem zusätzlichen Dachgeschoss bebaut werden. Der zweite Rettungsweg muss baulich gelöst werden, da ein Hubrettungsfahrzeug nicht in der vorgeschriebenen Zeit vor Ort sein kann. Zusätzlich ist jeweils ein Baufenster für Nebenanlagen vorgesehen. Die Parkierung wird im Baufeld 1 oberirdisch gelöst. Teilweise in Form von offenen Stellplätzen an der westlichen Grundstücksgrenze, teilweise in möglichen Carports oder Garagen im Bereich der eingeschossig bebaubaren Baufenster und integriert in die mehrgeschossigen Baukörper. Kfz-Stellplatzschlüssel für das Fischerareal: Wohnungen bis 55 m²: 1,00 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 55 m² bis 85 m²: 1,50 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 85 m²: 2,00 Stellplätze je Wohneinheit Um die baurechtlich notwendige Anzahl an Stellplätzen auf den Grundstücken unterbringen zu können, ist darauf zu achten, dass durch die geplanten Wohnungsgrößen nicht eine zu hohe Anzahl an Stellplätzen entsteht (beispielsweise Wohnungen mit 56 m² Wohnfläche). Die südlichen Baukörper im Baufeld 1 werden ihre Stellplätze in identischer Form realisieren. Für die Zufahrt werden entsprechende Dienstbarkeiten in den Kaufverträgen gesichert. Die Realisierung der Freianlagen der Baukörper A und B erfolgt auf Grundlage einer gemeinsamen Planung. Stehen die zukünftigen Bewohnenden zu diesem Zeitpunkt fest, sind sie am Planungsprozess zu beteiligen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 10 von 14 Abbildung 3: Auszug aus der Flurkarte 3. Grundstücksveräußerung 3.1 Grundstücksverkäuferin Grundstücksverkäuferin ist die Gemeinde Baindt. Die Grundstücke aller Baufelder im Baugebiet „Fischerareal“ befinden sich in ihrem Eigentum. Sie werden nach einer Reservierungsphase als erschlossene Baugrundstücke veräußert (siehe hierzu Kapitel 3.2). 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise Gegenstand der anstehenden Verfahren ist der Verkauf von Grundstücken im ersten Bauabschnitt des Baufelds 1 (> Abbildung 2, gelbe Baukörper). Die Grundstücke werden zum Verkehrswert zum Veräußerungszeitpunkt verkauft. Zur Ermittlung der Grundstückspreise wurde ein Verkehrswertgutachten vom Sachverständigenbüro Harald Bohner erstellt. Die Verkaufspreise wurden auf dieser Basis vom Gemeinderat wurden von 430 €/m² für das Baufeld 1 festgelegt. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 11 von 14 Zu den Grundstückskosten kommen noch die Anschlussbeiträge an das Nahwärmenetz. Sie betragen 57,83 €/m² (netto) bezogen auf die Fläche des Grundstücks zzgl. MwSt., bei 19 % MwSt. entspricht es einem Betrag von 68,82 €/m². Vor Verkauf der Grundstücke werden die ermittelten Werte mit Blick auf die Entwicklungen des Marktes überprüft und bei Bedarf angepasst. Bei den Grundstückspreisen handelt es sich um Festpreise. Die Auswahl der Grundstücksvergaben erfolgt ausschließlich durch die vergleichende Bewertung der Projektkonzepte (> Anlage Auswahl). Die jeweiligen konkreten Grundstücksflächen werden anteilig über die Geschossfläche (GF) ermittelt. Grundlage hierfür ist die nach Bebauungsplan zulässige Grundfläche innerhalb des Baufensters multipliziert mit der Anzahl der Geschosse. Maßgebend ist ausschließlich der Bebauungsplan, unabhängig davon was tatsächlich gebaut wird. Balkone, Erker oder Rücksprünge werden nicht berücksichtigt. 3.3 Kaufpreisbestandteile Mit dem Kaufpreis werden neben dem Erwerb des Grundstückseigentums folgende Positionen abgedeckt: • Erschließungsbeiträge • Anschlusskostenbeitrag Wasser • Anschlusskostenbeitrag Abwasser • Grundstücksvermessungskosten für die Baufelder im Ganzen, nicht für die entstehenden Einzelgrundstücke Nicht enthalten sind: • Anschlussbeiträge Nahwärme • etwaige Kosten für den Anschluss an die Stromversorgung • etwaige Kosten für den Anschluss an Telefonnetz und Internet • Vermessungskosten für das Einzelgrundstück • Notar- und Grundbuchkosten • Grunderwerbssteuer 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen Des Weiteren werden voraussichtlich unter anderem folgende Bedingungen Bestandteil der Kaufverträge sein: a) Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. b) Der Käufer trägt die Kosten der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und des Vollzugs im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer. c) Es wird eine angemessene Regelung zur Sach- und Rechtsmängelhaftung getroffen. Die Gemeinde wird darauf achten, dass die Bewerbungsinhalte samt allen Zusagen im Rahmen des rechtlich Möglichen durch geeignete Regelungen gesichert werden. Hierzu werden voraussichtlich insbesondere folgende Bestimmungen aufgenommen: d) Die Gemeinde Baindt ist zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb (zum Veräußerungspreis) berechtigt, wenn die in der Bewerbung vorgesehenen Baumaßnahmen Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 12 von 14 nicht innerhalb von drei Jahren nach Besitzübergang abgeschlossen sind und die Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. e) Der Erwerber darf das Grundstück während eines noch bestimmenden, angemessenen Zeitraums nicht anders nutzen, als er es in seiner Bewerbung angegeben hat. Andernfalls ist die Gemeinde Baindt zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb zum Veräußerungspreis berechtigt. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. f) Im Falle eines Verstoßes gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Obliegenheiten sieht der Vertrag als Sanktion ein Rücktrittsrecht oder Rückerwerbsrecht zum Veräußerungspreis der Gemeinde Baindt oder ggfs. die Verpflichtung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe vor. 3.5 Auswahl im Einzelnen Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt trifft die Auswahlentscheidungen für die jeweiligen Projekte in öffentlicher Sitzung. Dies geschieht jeweils auf Vorschlag eines nicht öffentlich tagenden Beratungsausschusses, welcher seinerseits mit den Mitgliedern des Gemeinderats besetzt ist. Die Einzelheiten der Auswahlverfahren sind in der Anlage Auswahl dargestellt, auf die insoweit verwiesen wird. In dieser Anlage sind unter anderem die Anforderungen an die Bewerbungen beschrieben. Für das Bewerbungsschreiben ist jeweils ein Formblatt zu verwenden, das ebenfalls als Anlage Bewerbungsschreiben beigefügt ist. 3.6 Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung werden alle vergaberelevanten Punkte der Bewerbungen in die Reservierungsvereinbarung (> Anlage Auswahl, Nr. 5) aufgenommen. Bis zum Grundstückskauf finden Statusgespräche mit allen Projekten statt. Neben dem Planungsstand werden die Inhalte des Projektes mit den vergaberelevanten Punkten abgeglichen. Falls ein Projekt die Bewerbungsinhalte nicht umsetzen kann, kann die Reservierungsvereinbarung widerrufen werden. Die maßgeblichen Gesichtspunkte werden vertraglich und – nach Möglichkeit – dinglich gesichert. 3.7 Terminplanung Termine Datum und ggf. Zeit Frist für Rückfragen Freitag, 12.12.2025,11:00 Uhr Abgabe der Erstbewerbung Montag, 12.01.2026, 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 4. KW 2026 Abgabe der finalen Bewerbung Mittwoch, 04.02.2026, 11:00 Uhr Entscheidung Gemeinderat Ende Februar 2026 Bekanntgabe der Reservierungsvereinbarung Anfang März 2026 Dauer Reservierungsvereinbarung bis einschließlich November 2026 3.8 Interessentenkartei und Newsletter Die Gemeinde Baindt legt eine Interessentenkartei für das „Fischerareal“ an, es gibt die beiden Kategorien „Suche“ und „Biete“. Personen oder Institutionen, die sich in die Kartei eintragen lassen, stimmen zu, dass die Angaben zweckgebunden registriert und an interessierte Akteure weitergegeben werden. Zusätzlich wird über einen E-Mail-Newsletter in unregelmäßigen Abständen über das „Fischerareal“ informiert. Es ist jederzeit möglich, sich aus der Interessentenkartei oder dem Verteiler des Newsletters löschen zu lassen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 13 von 14 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt Die Gestaltung des Hochbauprojektes ist mindestens einmal mit der Gemeinde Baindt vor Eingabe des Bauantrages abzustimmen. Die Gemeinde Baindt behält sich vor, externe Fachleute als Berater hinzuzuziehen. 4.2 Ver- und Entsorgung Nahwärmeanschluss Im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes soll dieses Gebiet mit Nahwärme aus einer vorwiegend regenerativen Anlageversorgt werden. Auf diese Weise lassen sich Emissionen aus der Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser für die geplanten Bauvorhaben vermindern. Des Weiteren erfüllt diese Wärmeversorgung die Kriterien des „Gebäudeenergiegesetzes“ (GEG). Mit der Aufgabe der Nahwärmeversorgung ist die Gemeindeverwaltung als Regiebetrieb beauftragt. Die Nahwärmeversorgung wird zur öffentlichen Benutzung bereitgestellt; sie umfasst die Versorgung mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung. Der Primärenergiefaktor wird bei 0,4 oder darunter liegen. Mit dem Kaufvertrag ist ein Wärmeliefervertrag abzuschließen in dem Grund- und Arbeitspreis festgeschrieben werden. Auf den angeschlossenen Grundstücken ist grundsätzlich die Errichtung und die Benutzung von Heizungsanlagen zum Betrieb mit fossilen Einsatzstoffen und/oder Biomasse, die Rauch oder Abgase entwickeln können, sowie die Errichtung und der Betrieb von elektrischen Direktheizungen und Wärmepumpen nicht gestattet. Ebenso sind Kollektor-Anlagen zur solaren Erwärmung von Brauchwasser und zur Heizungsunterstützung unzulässig. Gasanschluss Es besteht keine Möglichkeit für einen Gasanschluss. Elektroanschluss und E-Mobilität Der Elektroanschluss wird von der NetzeBW GmbH hergestellt. Die Möglichkeit, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu erstellen ist grundsätzlich möglich, bei Mehrfamilienhäusern wird empfohlen ein Lastmanagement vorzusehen. Internet- und Telefonanschluss Die Vodafone GmbH sowie die TeleData GmbH werden voraussichtlich das Gebiet per Glasfaserkabel versorgen. Die Anschlüsse sind bei dem jeweiligen Versorger rechtzeitig zu beantragen, damit die Zuleitungen im Zuge des Anschlusses mitverlegt werden können. Wasseranschluss Der Wasseranschluss wird vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hergestellt. Abwasseranschluss Im Gebiet erfolgt die Abwasserentsorgung im Trennsystem. Bei der Rückstauebene ist von der Straßenoberkante auszugehen. Entwässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen Eine Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken ist in der Regel nicht möglich. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 14 von 14 Niederschlagswasser auf dem Grundstück einschließlich des Überlaufs von evtl. vorhanden Zisternen und Versickerungsanlagen ist über den bereitgestellten Hauskontrollschacht an die öffentliche Regenwasserkanalisation zu übergeben, Die Leitungen von der Haupttrasse in der Straße bis hinter die Grundstücksgrenze werden von der Gemeinde hergestellt und enden auf dem Grundstück mit einem Hauskontrollschacht. Vorbereitung der Anschlüsse bei den Erschließungsarbeiten Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden je Baukörper 1 Kontrollschacht für Schmutz- und Regenwasser gesetzt. Neben die Kontrollschächte werden die Anschlussleitungen Fernwärme, Trinkwasser und in der Regel Breitband und Strom vorgestreckt. Zusätzliche Grundstücksanschlüsse sind nur in Ausnahmefällen gegen vollständige Kostenerstattung möglich. Arbeiten im öffentlichen Straßenraum dürfen ausschließlich durch die Gemeinde Baindt bzw. ihren Beauftragen ausgeführt werden. 4.3 Informationen zum Bauen Baugrund Ein von der Gemeinde beauftragtes geotechnisches Gutachten wird den Bewerbern als Download-Link zur Verfügung gestellt und kann zu einer ersten Orientierung dienen. Es ersetzt nicht eigene geotechnische Untersuchungen und eine Baubegleitung durch einen Geologen. Die Fläche im Bereich der nördlichen Baufelder wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt im Altlastenkataster in die B-Entsorgungsrelevanz eingestuft. Der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. Gegebenenfalls wird hier von Seiten des Landratsamtes eine Baubegleitung durch einen Fachbauleiter Altlasten vorgeschrieben werden. Kampfmittel Die Kampfmittelfreiheit wurde bestätigt, damit sind diesbezüglich keine weiteren Untersuchungen zu veranlassen. 5 Anlagen und Downloadlinks 5.1 Anlagen Anlage Städtebaulicher Entwurf Anlage Auswahl Anlage Bewerbungsschreiben 5.2 Downloads Downloadlink 1 – Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften (Textteil, zeichnerischer Teil und Begründung) Downloadlink 2 – geotechnisches Gutachten[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 06. Juni 2025 Nummer 23 Feierliche Einweihung der Klosterwiesenschule mit Schulfest Fotos: Wynrich Zlomke Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Feierliche Einweihung der Klosterwiesenschule mit anschließendem Schulfest Am Samstag, den 17. Mai 2025 fand die offizielle Einweihung des neuen Schulgebäudes der Klosterwiesenschu- le statt. Zahlreiche Gäste, darunter Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Kirche, sowie Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, versammelten sich um 10:00 Uhr zur feierlichen Zeremonie auf dem oberen Schulhof vor dem neuen Gebäude. Musikalisch umrahmt wurde die Einweihung von der Bläserklasse der Klosterwiesen- schule unter der Leitung von Thomas Kramer, die mit schwungvollen Klängen für eine festliche Atmosphäre sorg- te. Nach der Begrüßung durch Bürgermeisterin Simone Rürup, die in ihrer Ansprache die Bedeutung von Bildung und moderner Lernumgebung für die Zukunft der Kinder betonte, sprachen auch Vertreter des verantwortlichen Planungsbüros mlw sowie Schulleiterin Amelie Heberling. Ein besonderer Moment war die ökumenische Segnung des neuen Schulgebäudes durch den katholischen Pfarrer Bernhard Staudacher und den evangelischen Pfarrer Martin Schöberl, die der Schule und allen, die in ihr lehren und lernen, Gottes Segen wünschten. Im Anschluss daran wurde gemeinsam das Eröffnungsband durchschnitten – ein symbolischer Akt, der das neue Kapitel in der Geschichte der Klosterwiesenschule einläutete. Begonnen hat die Sanierung im März 2020, doch schnell war klar, dass eine einfache Sanierung nicht die Anforderun- gen an eine moderne Lernumgebung sicherstellen kann. Das Ergebnis war die Aufstockung des ehemaligen blauen Gebäudes. Eine weitere besondere Herausforderung sowie eine Chance bestand darin, dass die Klosterwiesenschu- le nicht nur die gemeindliche Grundschule beherbergt, sondern auch zwei Außenklassen des SBBZ Sehen in Baindt. Das bedeutet: Barrierefreiheit und Inklusion nicht nur als Schlagwort, sondern als Grundlage des architektonischen und gestalterischen Konzepts. Sensibel geplant, durchdachte Kontraste und einer Architektur, die Orientierung gibt. Insgesamt wurden rund 14.000 Quadratmeter Dämmung, 35 Tonnen Trockenbau und 346 Tonnen Estrich verbaut. 14.000 Meter Holzlatten sowie 600 Quadratmeter Verglasung sind entlang der Fassade zu sehen. Hinzu kommen ca. 50 Kilometer Kabel, rund 13 Kilometer Rohrleitungen sowie 460 Leuchten. Unser neues Gebäude ist daher nicht nur ein Stück Baukunst, sondern das Ergebnis vieler tausend Stunden Planung, Koordination, Handwerksleistung und Herzblut. Doch das neue Schulgebäude kann sich sehen lassen: es erfüllt alle heutigen Anforderungen an eine lernfördernde, offene und inklusive Schulumgebung, die zusätzlich auch Raum für zukünftige Entwicklungen lässt. Nach dem offiziellen Teil lud ein buntes Schulfest mit zahlreichen Mitmachangeboten, Spielstationen, Ausstellungen und kulinarischen Leckereien Groß und Klein zum Verweilen ein. Den krönenden Abschluss bildete am Nachmittag die Theateraufführung „Schneewittchen und die Klosterwiesenzwerge“ in der Sporthalle. Ein besonderer Dank gilt dem Land Baden-Württemberg, dem Regierungspräsidium Tübingen sowie der Kreditan- stalt für Wiederaufbau (KfW). Die gewährten Fördermittel bildeten eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung dieses bedeutenden Bauprojekts und machten die Realisierung in dieser Form überhaupt erst möglich. Ein ebenso herzlicher Dank geht an alle am Bau beteiligten Firmen, Planungsbüros, Handwerksbetriebe und Bau- arbeiter. Mit großem Engagement, handwerklichem Können und Verlässlichkeit haben sie maßgeblich zum er- folgreichen Gelingen des Neubaus beigetragen. Große Anerkennung verdient auch unsere Bauamtsleiterin Petra Jeske, die das Projekt mit hoher fachlicher Kom- petenz, großem persönlichen Einsatz und bewundernswerter Geduld durch alle Phasen begleitet hat. Auch dem Bauhof sei herzlich gedankt: Die zahlreichen unterstützenden Arbeiten auf dem Schulgelände, oft im Hintergrund und doch mit spürbarem Einfluss auf das Gesamtbild, waren ein wichtiger Beitrag zum gelungenen Ergebnis. Ein weiterer Dank gilt den beiden Pfarrern, die mit der feierlichen Segnung des Gebäudes und der Schulgemein- schaft einen würdevollen und bedeutungsvollen Moment geschaffen haben. Nicht zuletzt gilt unser aufrichtiger Dank der Schulleiterin Amelie Heberling und der Konrektorin Andrea Cichon. Mit großem Verantwortungsbewusstsein, organisatorischem Geschick und unermüdlichem Einsatz haben sie diese intensive Bauphase begleitet und mitgetragen – zusätzlich zum schulischen Alltag. Ihre Gemeindeverwaltung BBQ-Butler ab sofort wieder nutzbar! Ab sofort kann auf dem BBQ-Butler am Baindter Bädle wieder gegrillt werden. Beim BBQ-Butler handelt es sich um eine selbstreinigende Elektrogrillanlage. Die Karte, die benötigt wird, um den Grill freizuschalten, kann wie ge- habt beim Bürgeramt im Rathaus gegen ein Pfand abgeholt werden. Zur Karte gibt es einen Flyer mit den wich- tigsten Infos dazu. Sollten Sie Fragen zum BBQ-Butler haben, steht Ihnen die Firma Ackermann gerne per E-Mail unter info@ackermann-spuelmaschinen.de oder telefonisch unter 07502 97791 00 zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenanzeigen Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Fronleichnam) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 20.06.2025 Redaktionsschluss: 16.06.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental hält am Donnerstag, den 12.Juni 2025 im Verwaltungs- gebäude der Kläranlage, Kanzach seine nächste Ver- bandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der Technischen Verwaltung 3. Vierte Reinigungsstufe/ Spurenstoffelimination – In- formationen zum aktuellen Stand und Besichtigung der Baustelle 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 mit den je- weiligen Anhängen und Rechenschaftsberichten 5. Änderung der Satzung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental 6. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Daniel Steiner - Verbandsvorsitzender Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 16.06.2025 – 20.06.2025 eine Übung mit dem Namen Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten und 5 Radfahr- zeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Stellenausschreibung Kämmerei Werde Teil unseres Teams in der Kämmerei! Sachbearbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegst du richtig! Die Gemeinde Baindt mit knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet eine perfekte Mischung aus Stadt- nähe und idyllischer Umgebung. Hier verbinden sich at- traktive Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten mit landschaft- lichem Charme. Unsere Gemeinde entwickelt sich stetig weiter – genauso wie unsere Gemeindeverwaltung. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/ in (m/w/d) für die Kämmerei mit einem Beschäfti- gungsumfang von mindestes 70 Prozent. Dich er- wartet ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld in einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Deine Aufgaben: • Verbuchung und sachliche Prüfung von Ein- und Ausgangsrechnungen • Rechnungserstellung • Zuarbeit und Unterstützung des Kämmerers • Pflege und Verwaltung von Buchhaltungsdaten in der Finanz Software Die endgültige Aufgabenverteilung erfolgt in Abstimmung. Das erwarten wir von dir: • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der öf- fentlichen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Ar- beitsweise • Zuverlässigkeit, Flexibilität und Integrität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office) Berufserfahrung ist wünschenswert, aber kein Muss – auch Berufseinsteiger sind herzlich willkommen! Das bieten wir dir: • Unbefristete Vollzeitstelle mit Vergütung nach Ent- geltgruppe 6 TVöD und attraktiven Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer dynamisch wachsenden Gemeinde • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum zur persönlichen Entwicklung • Ein wertschätzendes Arbeitsklima mit offener Kom- munikation und echter Teamarbeit • Eine betriebliche Altersversorgung für deine Zukunft Neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung bis spätes- tens 06. Juli 2025 – per E-Mail an bewerbung@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Für Rückfragen steht dir unserer Kämmerer Herr Abele (Tel. Nr. 07502 9406-20, E-Mail: w.abele@baindt.de ) oder unsere Hauptamtsleiterin Frau Stocker (Telefon: 07502 9406-40, E-Mail: f.stocker@baindt.de) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: 1. FRONHOFEN – BERG – STAIG – BAIENFURT - MOCHEN- WANGEN 2. KÜMMERAZHOFER Forst 3. KÜMMERAZHOFEN – REUTE – DURLESBACH – BAD WALDSEE Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (16.06.-19.06.2025) mit Ori- entierungsübung Tag/Nacht am 16./17.06.2025 und 19./20.06.2025 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderats­ sitzung vom 03. Juni 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Vorberatung zur Vergabe der Baugrundstücke im Bau­ gebiet Lilienstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Es werden insgesamt alle Baugrundstücke sofort zum Verkauf angeboten. 2. Die Bauplätze mit Flst. Nr. 114/26, 114/27, 114/28, 114/29, 114/30, 114/31, 114/32, 114/33, 114/34, 114/35, 114/36, 114/37 und 114/38 werden im Einheimischenmodell zum Preis von 415 €/m² vergeben. 3. Die Bauplätze mit Flst. Nr. 114/40, 114/24 und 114/25 werden gegen Höchstgebot vergeben. Das Mindestge- bot liegt bei 420 €/m², mit einer Eigennutzungspflicht von zehn Jahren. 4. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Unterlagen für den Verkauf der Grundstücke im Einheimischenmodell (Vermarktungsplan, Vergaberichtlinien, Fragebogen und Checkliste) und im Höchstgebotverfahren zu er- stellen und dem Gremium zur Beratung in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen. Bauplatzvergabe gemeindeeigenes Baugrundstück gegen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet „Bifang 8. Änderung“ ­ Flst. 132/32 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Vergabe des gemeindeei- genen Baugrundstückes gegen Höchstgebot im Bebau- ungsplangebiet „Bifang 8. Änderung“, Flst. 132/32 an den Höchstbietenden zu. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf Flst. 753/3, Schachener Stra­ ße 109/2 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Änderung der bestehenden Biogasanlage auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bau- antrag nach § 13 BImSchG in Verbindung mit § 36 Abs. 1 BauGB analog wird unter der Voraussetzung erteilt, dass es sich um eine NawaRo-Biogasanlage handelt. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee­Ober­ schwaben; regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) hier: 2. Beteiligungsverfahren Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2 des Regionalplanes) und die in diesem Zu- sammenhang vorgenommenen Änderungen an ande- ren Plankapiteln des Regionalplanes, wie er vom Regi- onalverband Bodensee-Oberschwaben der Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt wurde, zur Kenntnis. 2. Die Verbandsvertreter im Zweckverband Wasserver- sorgung Baienfurt-Baindt werden ermächtigt folgen- den Beschluss in der Zweckverbandsversammlung am 04.06.2025 zu fassen. Den Stellungnahmen und Einwendungen von Gutach- ter und Dipl.-Geologe Herrn Dr. Hermann Schad von I.M.E.S, Wangen i.A. und Rechtsanwalt Dr. Reinhard Heer von der Kanzlei Birk und Partner, Stuttgart wird gem. Anlage 2 und 3 zugestimmt. Herr Rechtsanwalt Dr. Reinahrd Heer wird beauftragt, diese Stellungnahmen und Einwendungen gegenüber dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben im Namen des Zweckverbandes Wasserversorgung Bai- enfurt-Baindt fristgerecht vorzutragen. Bürger­ und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 07. Juni 2025 und Pfingstsonntag, 08. Juni 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Pfingstmontag, 09. Juni 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 07. Juni 2025 Storchen-Apotheke Ravensburg Mittelöschstraße 7 88213 Ravensburg Tel: 0751 91 785 Sonntag, 08. Juni 2025 Apotheke am Goetheplatz Goetheplatz 1 88214 Ravensburg Tel: 0751 13 860 Montag, 09. Juni 2025 Central-Apotheke Ravensburg Marienplatz 31 88212 Ravensburg Tel: 0751 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Josefine Ott feierte am 30.Mai 2025 ihren 85. Ge- burtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup erhielt Frau Ott ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur diamantenen Hochzeit! Am 22. Mai 2025 feierten die Eheleute Rosemarie und Wolfgang Faiß das Fest der diamantenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Carolin Biedenkapp und Julius Fiesel zur Geburt ihres Sohnes Paul Fiesel am 21.04.2025 und Katharina und Dominik Köppl zur Geburt ihres Sohnes Robin Köppl am 01.05.2025 und begrüßt die kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungen Juni 08.06. Pfingstsonntag 09.06. Pfingstmontag 19.06. Fronleichnam – Prozession mit Gemeindefest Kirche Baindt + BSS 25.06. Seniorentreff BSS 27.06. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 28.06. - 30.06. Dorffest – Musikverein Schulhof Juli 01.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 03.07. Blutspendetermin SKH 04.07. Rathaus geschlossen 05.07. Benefizkonzert – SBBZ SKH 05.07. Leistungsabzeichen – Feuerwehr 05.07. + 06.07. Dachser-Cup – Sportverein Klosterwiese 11.07. Hl. Blutfest – Blutreitergruppe Bad Wurzach 16.07. Sommerfest – Seniorentreff BSS 22.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergärten Kindergarten St. Martin Sicher im Straßenverkehr An jedem Dienstagmittag treffen sich die Vorschüler aus allen Gruppen mit einigen Erzieherinnen zum Vorschulnachmittag. Am 27. Mai stand die Verkehrserziehung auf dem Plan. Zuerst als Theorie und später in praktischer Form wur- de das Verhalten im Straßenverkehr durchgesprochen und geübt. Die Vorschüler haben die wichtigen Verkehrsschilder ken- nengelernt und erfahren, dass helle Kleidung und Re- flektoren helfen, besser sichtbar zu sein. Im „Zebrastrei- fen-Lied” konnte man hören, wie man einen Zebrastreifen richtig überquert. All das konnten die Vorschüler dann selbst üben. Sie zo- gen die Sicherheitswesten vom Kindergarten an und los ging es auf die Straße. Der Weg führte von unserem Kin- dergarten bis zum Dorfplatz, wo die „Großen” den Ze- brastreifen überqueren und dann die Marsweilerstraße hoch zurücklaufen durften. Wichtig zu wissen war, dass man stets nicht nur die Augen sondern auch die Ohren benutzen muss. Ein wichtiges Motto im Straßenverkehr haben wir auch gelernt: Stehen bleiben, Abstand halten! Wir wünschen allen Vorschülern einen sicheren Weg, jetzt als Kindergartenkind und später als Schüler! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Gemeindebücherei Öffnungszeiten in den Pfingstferien Die Gemeindebücherei bleibt in den Pfingstferien vom 10.06.2025 bis zum 20.06.2025 geschlossen. Ab Montag den 23.06.2025 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. Herzlichen Dank an das Basarteam Herzlichen Dank an das Basarteam von der Spende im Frühjahr sind tolle neue Kinderbücher angeschafft wor- den. Vielen Dank an das Basarteam, dass ihr die Bücherei immer wieder unterstützt. Zur Informationi Hausmeister-Workshop wirft einen Blick hinter den „eisernen Vorhang“ Die tägliche Arbeit der Hausmeister ist von unschätz- barem Wert, denn gerade Sie sind es, die durch Ihr En- gagement und Ihr technisches Know-how maßgeblich dazu beitragen, dass Energieverbräuche optimiert und Ressourcen nachhaltig geschont werden können. Sie übernehmen dabei eine zentrale Rolle bei der Umset- zung von Energiesparmaßnahmen in den Gebäuden – sei es durch die Überwachung der technischen Anlagen, die Wartung von Heizungs- und Lüftungssystemen oder die Erkennung und Meldung von Einsparpotenzialen. Ohne Ihr fundiertes Fachwissen und Ihre tatkräftige Unterstüt- zung wären viele Maßnahmen nur schwer realisierbar. Um sich hier gemeinsam und gegenseitig „fit“ im Ener- giemanagement zu machen, trafen sich nun zum ersten Mal Hausmeister aus Ravensburg, Weingarten, Baien- furt, Baindt, Wangen und Amtzell. Im Mittelpunkt stand ein spannender Blick hinter die Kulissen des Kultur- und Kongresszentrums in Weingarten, dass den Teilnehmern exklusive Einblicke in seine Infrastruktur gewährte. Der Workshop legte besonderen Wert auf den Austausch und die Vernetzung der Hausmeister. Neben praktischen Tipps rund um das Thema Energiesparen wurden auch wichtige gesetzliche Aspekte thematisiert, die im Gebäu- debetrieb zu beachten sind. Knapp zwei Stunden lang dauerte die Veranstaltung, die von den Beteiligten als äu- ßerst positiv bewertet wurde. Für die Zukunft ist es ange- dacht, diese Treffen regelmäßig – also in einem halbjährli- chen Rhythmus – fortzuführen. Dabei sollen verschiedene Immobilien und Gebäudetypen in der Region besichtigt und praktische Erfahrungen ausgetauscht werden. Die Organisatoren der Veranstaltung (Klimateam des Gemeindeverbands Mittleres Schussental) freuen sich bereits auf weitere Zusammenkünfte in Schulen, Kinder- gärten, Flüchtlingsheimen, Veranstaltungs- und Sport- stätten oder Verwaltungsgebäuden. Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 12.06., 10.07. 2025, jeweils 14, 15 und 16 Uhr Dienstag, 24.06., 22.07., 26.08. 2025 Jeweils 15 und 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, Ingrid Elser-Hermle, eh- renamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 ‚Voll im Leben‘ In lockerer Atmosphäre bei einem Getränk über das Le- bensende reden, zuhören, lachen, nachdenken: der Hos- pizverein Weingarten bietet in respektvoller, offener und geschützter Atmosphäre Gelegenheit, ein Tabu-Thema aus der dunklen Ecke zu holen und ins volle Leben zu integrieren. Ganz normale Menschen treffen sich an einem gemütli- chen Ort und sprechen offen über die Themen Sterben und Tod: Was wünschst du dir als deinen letzten Satz? Wie möchtest du sterben? Was bedeutet für dich Glück? Unter anderem darüber können die Besucher*innen zwanglos miteinander reden. Mitarbeitende des Hospizvereins ge- ben zudem inspirierende Impulse. Das Angebot ist keine Trauergruppe, in der Krisen- oder Trauerbegleitung stattfindet. Eigene Erfahrungen mit Ver- lust und Abschied sind keine Voraussetzung. Gefragt sind: Neugierde, Mitgefühl, Offenheit und ein respektvoller Um- gang miteinander sowie die Bereitschaft, sich Gedanken über das Leben und dessen Endlichkeit zu machen. Termin: Mittwoch, den 02.07.2025 um 19:00 Uhr Ort: Gasthaus zum Stern, Bronerplatz 4, Weingarten (kleiner Nebenraum) Außensprechstunde der Pflege­ stützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 10. Juni 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten 07. Juni – 15. Juni 2025 Gedanken zur Woche: Komm, Heiliger Geist, du Geist der Wahrheit, die uns frei- macht. Du Geist des Sturmes, der uns unruhig macht. Du Geist des Mutes, der uns stark macht. Du Geist des Feuers, das uns glaubhaft macht. Leonardo Boff Samstag, 07. Juni 13.00 Uhr Baienfurt – kirchliche Trauung von Karin Keß- ler und Jan Rischa 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Leon 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene Sonntag, 08. Juni – Pfingsten 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Pia Kro- nenberger, Alina Michelberger, Tim Beckert, Franziska Joachim, Pia Kreutle, Anton Pink, Anton Strehle(† Ludmilla und Rochus Illenseer, Brunhilde Dreher, Jahrtag: Erwin Fässler)Re- novabis-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chorRenovabis-Kollekte Montag, 09. Juni ­ Pfingstmontag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 10. Juni Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 11. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier – Patrozinium „Dreifaltigkeit“ Donnerstag, 12. Juni Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 13. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 14. Juni 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Noemi Oelhaf, Marisa Pfister, Franziska Joachim, Ma- teo Oelhaf, Emilia Stotz, Marie Stotz)(† Theres- ia und Alois Brei mit Angehörigen, Hilda und Fritz Blank, Emma und Julius Malsam, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Lucia Fischer, Hermann Schilling) Sonntag, 15. Juni ­ Dreifaltigkeitssonntag 10.00 UhrBaienfurt – Eucharistiefeier Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 10. Juni bis einschließlich 24. Juni 2025 geschlossen. Wir sind wieder ab Don- nerstag, 26. Juni von 15.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Sach 4,6b Sonntag, 08. Juni Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 09. Juni Pfingstmontag 09.30 Uhr Baindt Pfingstgottesdienst mit Wunsch­ liedern, anschl. Kirchenkaffee Mittwoch, 11. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Ausflug Frauenkreis Freitag, 13. Juni 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 15. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) ----- Gedanken zu Pfingsten Kirchengeburtstag Pfingsten ist als drittes Hochfest der Kirche am wenigsten bekannt – vielleicht auch deshalb, weil das Brauchtum weniger markant ist als bei den anderen großen Fes- ten. Dennoch gibt es auch hier einige, regional unterschiedliche Bräuche. Mit viel frischem Grün geschmückte Kirchen, rote Altardecken für den Heiligen Geist, mancherorts eine Konfirmation – zu Pfingsten wird der Geburtstag der Kir- che gefeiert. Gerade in Kirchen, in denen an Pfingsten Konfirmationen gefeiert werden, ist es üblich, die Kirche mit frühlingsfri- schem Birkengrün zu schmücken. Als Zeichen für den Heiligen Geist, der an Pfingsten über die Jünger kam, ließ man im Mittelalter lebendigen Tauben in der Kirche fliegen. Heute noch wird in alten Kirchen eine hölzerne Taube aus einem Loch aus der Decke herabgelassen. In manchen Familien ist es Brauch, „Heiliggeisttauben“ in der Wohnung aufzustellen. Weil an Pfingsten Petrus von allen in ihrer Muttersprache verstanden wurde, wird in einigen Gemeinden die Pfingstlesung in verschiedenen Sprachen vorgetragen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © kirchenjahr-evangelisch.de) ----- Chorprojekt-2025 Liebe Sänger, Sängerinnen und Mu- sikinteressierte, wer Spaß am Singen hat, ist herzlich zu unserem Chorprojekt eingeladen. Dieses Jahr starten wir bereits vor den Sommerferien mit folgenden Termi- nen: 02.06. / 23.06. und 30.06. Weiter geht’s dann gut erholt nach den Sommerferien am 08.09. / 15.09. und 22.09. Geprobt werden ein paar „Best of Lieder“ unseres Kir- chenchores. Die Proben finden jeweils montags Abend um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Bai- enfurt statt. Am Sonntag, 28.09. werden die Lieder dann im Rahmen eines Gottesdienstes gesungen. Gerne auch an andere Singbegeisterte weitersagen. Wir freuen uns auf euch. Euer ev. Kirchenchor (Bildquelle: istockphoto, Vektor-Illustration) ----- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kindergarten- & Ge- meindefest 2025 – „60 Jahre Ev. Kin- dergarten und Ev. Ge- meindehaus in Baien- furt“ Herzliche Einladung zu unserem Kindergar- ten- und Gemeindefest am Sonntag, 29. Juni rund um Ev. Kindergarten und Ge- meindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt. Wir beginnen mit einem interaktiven „Kirche-kunter- bunt“-Familiengottes-dienst, bevor es mit einem lecke- ren Mittagessen, Aktionen und geselligem Miteinander weitergeht. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspen- den. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzli- ches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden. Feiern Sie mit uns, seien Sie unser Gast! ----- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Juni: 16.06. Elli Duelli: „Die südliche Landschaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.07. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aquarell August: 11.08. Gerhard Hillmayer: „Der Oberschwäbische Himmel”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Der Evangelische Frauenkreis Baienfurt-Baindt lädt ein Ganz herzlich lädt der Frauenkreis zu unserem diesjährigen Ausflug am 11. Juni 2025 ein. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Kardelmuseum beim „Neunerbeck” und werden eine Führung erhalten. Anschließend kehren wir je nach Wet- terlage ein. Lasst euch überraschen. Wir freuen uns schon jetzt auf interessante Erkenntnisse. Euer Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB nach gutem Beginn ohne Durch- schlagskraft SV Maierhöfen/Grünenbach - SV Baindt 2:1 (0:1) An Christi Himmelfahrt reiste der SVB zum am weites- ten entfernten Auswärtsspiel in dieser Saison; es ging ins Allgäu zum Tabellensiebten aus Maierhöfen und Grünen- bach. Im Vergleich zum deutlichen Heimsieg am Sonntag veränderte Weiland sein Team auf zwei Positionen - für B. Walser und M. Szeibel rückten Odenbach und Bolgert neu in die Mannschaft. Auf dem kleinen Rasenplatz wusste Weilands Elf zu Be- ginn auch zu überzeugen und brachte die Heimelf von Heim-Trainer Odemer mit hohem Pressing und schnel- len Umschaltaktionen nach Ballgewinn immer wieder in Bedrängnis. Dischl und Fischer ließen erste Halbchancen liegen, ehe Dantona den SVB früh belohnte. Eine schar- fe Hereingabe von links ließ Keeper Lingg fallen, worauf Dantona im Stile seines Idols Alex Meier gelauert hatte und die Kugel gedankenschnell über die Linie schob (12.). In der Folge konnte die Baindter Mannschaft aber nicht mehr an die hervorragenden zwanzig Minuten anknüp- fen. Während SVB-Schlussmann Odenbach gegen Greiter mit einer starken Parade noch den Ausgleich verhindern konnte (20.), war er wenig später machtlos, als seine Hintermannschaft am langen Pfosten Kuhn aus den Au- gen verlor, welcher unbedrängt zum 1:1 ausglich (26.). In einer nun deutlich ausgeglicheren Partie hätte der SVB aber beinahe einen schnellen Konter parat gehabt ge- setzt, Torschütze Kuhn blockte Fischer aber noch stark, nachdem dieser sich im Strafraum mit einem schnellen Haken durchgetanzt hatte (33.). So schien es mit einem Remis in die Pause zu gehen, allerdings landete eine Ecke von Merz punktgenau auf dem Kopf von Einsle, welcher doch noch zum 2:1-Halbzeitstand einnickte (45.). Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Die Hoffnung der mitgereisten Baindter Fans auf ein schnelles 2:2 nach der Pause wurde leider nicht erfüllt; stattdessen waren es die Gastgeber, die in der Phase zwischen Minute 46 und 70 diverse Chancen hatten, um den Deckel aufs Spiel zu machen. Immer wieder lud die Baindter Mannschaft durch einfache Fehler im eigenen Drittel die Spielgemeinschaft zu Gegenstößen ein, die je- doch durch Odenbach, riskante Baindter Tacklings oder Maierhöfener Unvermögen nicht bestraft wurden. Erst in den letzten 15 Minuten konnte Weilands Mannschaft in der Offensive wieder den Druck erhöhen, jedoch fand man kein Mittel gegen die tiefsehende Verteidigung und Mittelfeldriese Einsle, der gefühlt jeden langen Ball der Baindter mit seinem Kopf magnetisch anzog. Dadurch blieb es am Ende bei einer verdienten 1:2-Aus- wärtsniederlage für den SVB, welcher nach einer starken Anfangsphase den Faden verlor, wiederholt zu ungenau agierte und in der Offensive die nötige Kreativität ver- missen ließ. SV Baindt: Conner Odenbach, Michael Brugger (46. Lukas Walser), Tobias Szeibel (85. David Krauter), Marc Bolgert, Lukas Zweifel (62. Kevin Lang), Philipp Thoma, Nico Geg- gier (76. Max Kretzer), Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Caltabiano, Jonathan Dischl - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Jürgen Hinderhofer Tore: 0:1 Mika Dantona (12.), 1:1 Stephan Kuhn (26.), 2:1 Felix Einsle (45.) SV Maierhöfen/Grünenbach II - SV Baindt II 1:2 (0:0) Trotz des bereits feststehenden Meistertitels reiste der SVB II am Donnerstag mit der nötigen Ernsthaftigkeit ins Allgäu, da man sich in den letzten beiden Saisons bei den Gastgebern jeweils ordentliche Klatschen abgeholt hatte (4:1 und 6:0). Mit einigen Rotationsspielern in der Startelf entwickelte sich in der ersten Halbzeit eine ereignisarme Partie, an dessen Ende Geggiers Mannschaft jedoch Glück hatte, nicht in Rückstand zu geraten. Zu Beginn des zweiten Durchgangs konnte sich der SVB einmal mehr auf Toptor- jäger Schnez verlassen, welcher mit seinen Saisontreffern 17 und 18 auf 0:2 stellte (52.) (74.). In den Schlussminu- ten verkürzte Hold zwar noch auf 1:2 und die Gastgeber drückten auf den Ausgleich, doch der neu eingewechselte Schlussmann M. Brugger ließ sowohl in der Nachspielzeit als auch später am Bierglas nichts anbrennen, wodurch die Partie mit einem knappen 1:2 zu Ende ging. SV Baindt II: Jan Mohring (78. Johannes Heisele), Pat- rick Späth, Niklas Hugger (69. Moritz Lang), Niklas Späth (69. Luca Bosch), Kai Kostka (64. Lukas Grabherr), Lukas Grabherr (46. Marius Hahn), Julian Keppeler (46. Daniel Kronenberger), Johannes Heisele (46. Moritz Gresser), Luca Bosch (46. Manuel Brugger), Johannes Schnez (78. Julian Keppeler), Moritz Lang (46. Kai Kaspar) - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Johannes Schnez (52.), 0:2 Johannes Schnez (74.), 1:2 Roman Hold (85.) Niederlage im letzten Heimspiel SV Baindt - TSV Eschach 1:3 (0:1) Bereits drei Tage nach der verdienten Auswärtsniederlage in Maierhöfen begrüßte der SVB den TSV Eschach zum letzten Saisonheimspiel auf der Klosterwiese. Aus perso- neller Sicht rückten Kretzer, welcher im Allgäu nach seiner Einwechslung zu gefallen wusste, sowie wie B. Walser und Lang für Dantona, Odenbach und Geggier in die Startelf. Ohne wirkliches Abtasten starteten beide Teams aktiv in die Partie, wobei es der SVB war, welcher sich zunächst die besseren Chancen herausspielte. Fischer, der zwei- mal über halblinks gefährlich im Strafraum auftauchte, traf allerdings zweimal die falsche Entscheidung und verpasste die frühe Führung. Glück hatte der TSV eben- falls, als der unsichere Schiedsrichter bei zwei möglichen Notbremsen gegen Thoma und Dischl beides Mal nicht die rote Karte für die Eschacher Verteidiger zückte. Im Laufe der ersten Halbzeit erspielte sich dann auch der TSV hochkarätige Möglichkeiten, wobei B. Walser zwei sehenswert entschärfen konnte. Außerdem traf einer der Sprenger-Zwillinge nach einem Kopfball nur die Latte. Mit zunehmender Spieldauer machte sich allerdings auch die brütende Hitze bemerkbar, wodurch sich beide Teams im- mer wieder kleiner Auszeiten gönnten oder zu einfachen Fehlern hinreißen ließen. Aus Baindter Sicht durchaus vermeidbar, ging der TSV kurz vor der Pause doch noch mit 0:1 in Front. Die Baindter Verteidigung konnte bei ei- nem Konter über rechts nicht folgen, in der Mitte passte die Zuteilung nicht und Lange konnte am zweiten Pfosten unbedrängt zur Führung einschieben (41.). Mit zwei Wechseln kam Weilands Mannschaft deutlich stärker aus der Halbzeitpause zurück, fing sich aus dem Nichts dann aber das 0:2. Ein langer Ball rutschte zu S. Sprenger in abseitsverdächtiger Position durch, welcher allein vor B. Walser die Ruhe behielt auf 0:2 stellte (50.). Der SVB blieb jedoch das aktivere Team und konterte das 0:2 sofort. Nur eine Minute später flipperte die Kugel im Strafraum zu Fischer, der aus kurzer Distanz verdien- termaßen auf 1:2 verkürzte (51.). Nur einige Augenbli- cke später drang die Baindter Mannschaft erneut in den Eschacher Strafraum ein, wobei Dischl und Keeper Strobel einem abgefälschten Ball hinterjagten. Der TSV-Schluss- mann traf Baindts Nummer 9 im Kampf um den Ball dabei klar am Oberschenkel - inklusive schmerzhafter Schürfwunde beim Duschen - der Elfmeterpfiff blieb aber aus (53.). Im Gegenzug zeigte sich der Landesliga-Ab- steiger defensiv dagegen erneut unsortiert, eine Flanke von rechts kam erneut auf den zweiten Pfosten zu Lange durch, welcher das Leder sehenswert zum 1:3 unter die Latte jagte (54.). Von diesem erneuten Rückschlag erholte sich der SVB in der Folge nicht mehr, auch wenn Dischl und Fischer durchaus hochkarätige Chancen hatten, um im besten Fall doch noch ein Remis zu erzwingen. Aufgrund unglücklicher Entscheidungen des Unparteii- schen, mangelnder Genauigkeit im letzten Drittel und un- konzentrierten Defensivverhaltens verpasste es Weilands Mannschaft Punkte mitzunehmen. Zum Saisonabschluss geht es zum Auswärtsspiel beim nun feststehenden Zwei- ten aus Vogt - Glückwunsch an dieser Stelle an den SV Kressbronn zur verdienten Meisterschaft. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (46. Lukas Walser), Marc Bolgert, Lukas Zwei- fel (80. Henry Hosse), Philipp Thoma, Jan Fischer, Kevin Lang, Sandro Caltabiano (46. Nico Geggier), Jonathan Dischl, Max Kretzer (60. David Krauter) - Trainer: Rolf WeilandTore: 0:1 Louis Lange (41.), 0:2 Sebastian Sprenger (50.), 1:2 Jan Fischer (51.), 1:3 Louis Lange (54.) SV Baindt II - SV Oberzell II 1:1 (0:1) Im vorletzten Saisonspiel empfing die „Zwoite” die Zweit- vertretung des feststehenden Landesliga-Absteigers aus Oberzell in Baindt, die man in der Hinrunde deutlich mit 5:2 bezwingen konnte. Durch die feststehende Meisterschaft wechselte Trainer Geggier sowohl vor als auch während des Spiels munter durch, wodurch es der Elf auf dem Platz etwas an Ein- gespieltheit fehlte. Kurz vor dem Halbzeitpfiff gingen die Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gäste dadurch auch mit 0:1 durch Schwendemann in Füh- rung (45+1.), worüber sich die eigentlich große SVB-Sup- porterin Laura B. aus Schachen wohl doch etwas gefreut haben dürfte. Kurz vor Spielende konterte jedoch der ebenfalls aus Schachen stammende Baindter Kapitän P. Späth das 0:1, wobei der Dauerbrenner (23 von 23 Spie- len über die volle Distanz) nach einer Ecke richtig stand und zum 1:1 ausglich (83.). Damit beendet die „Zwoite” die Saison ohne eine einzige Heimniederlage und wird gewillt sein, die Meistersaison mit einem weiteren Sieg in Vogt erfolgreich zu beenden. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (58. Lukas Grabherr), Patrick Späth, Niklas Späth (46. Julian Keppe- ler), Robin Blattner (46. Manuel Brugger), Lukas Grabherr (46. Niklas Hugger), Moritz Gresser (70. Robin Blattner), Luca Bosch (76. Berkhun Armagan), Daniel Kronenberger (80. Niklas Späth), Johannes Schnez, Markus Baumgärt- ner (32. Jacob Schaffer) - Trainer: Timo Geggier Schiedsrichter: Ludwig Maucher (Aulendorf) - Zuschau- er: 30 Tore: 0:1 Jonas Schwendemann (45.+1), 1:1 Patrick Späth (83.) Vorschau: Samstag, 07.06 13.45 Uhr: SV Vogt II - SV Baindt II 16.00 Uhr: SV Vogt - SV Baindt Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 28. - 30.06.2025 Wir freuen uns, dass wir sie dieses Jahr wieder vom 28. - 30. Juni 2025 im unte- ren Schulhof der Klosterwiesenschule zum Dorffest des Musikvereins Baindt einladen dürfen. Wir haben wieder ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. Am Samstagabend ab 18:30 Uhr spielt die Band „Four Beats Faster“ (ehemals Rocksox) für sie und bringt mit alten Rockklassikern Stimmung ins Festzelt und auf die Tanzfläche. Was gibt es Schöneres als den Sonntag mit einem kühlen Bier beim Frühschoppen und einem an- schließenden reichhaltigen Mittagstisch zu beginnen? Ab 11:00 Uhr sorgt dazu der Musikverein Horgenzell für feins- te Blasmusik. Ab 14:30 Uhr übernehmen dann die kleinen Baindterinnen und Baindter die Bühne. Die Bläserklasse und die Aerobic-Gruppe der Klosterwiesenschule zeigen ihr Können. Um 16:00 Uhr freuen wir uns, die Schalmei- enkapelle Baindt auf der Bühne begrüßen zu dürfen. Im Anschluss lassen wir den Sonntag gemütlich mit einer kleinen Besetzung des Musikvereins Baindt ausklingen. Die Jugendkapelle Baindt sorgt beim Feierabendhock am Montag ab 16:30 Uhr für gute Stimmung passend zu ihrem Feierabendbier und einem Wurstsalat. Lassen sie den Abend zu den Klängen des Musikvereins Grünkraut mit ihren Freunden und Kollegen ausklingen. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit uns das Dorffest 2025. Reitergruppe Baindt Turniererfolg Theresa Henzler nahm mit ihrem Pferd Bonne Diamond am Jugendturnier in Bad Schussenried teil und zeigte in der Dres- surprüfung der Klasse A* eine sehr gelungene Vorstel- lung. Das Duo wurde mit der hervorragenden Wertnote 8,2 belohnt und erreichte damit den 1. Platz. Auch im Springen konnten unsere Reiterinnen überzeu- gen: In der Amateur-Punktespringprüfung der Klasse A* (95 cm) sicherte sich Anna Tratzyk mit ihrer Stute Pasa- dena ebenfalls den 1. Platz. Wir gratulieren beiden Reiterinnen herzlich zu diesen tol- len Erfolgen! Blutritt in Weingarten Einige Reiterinnen und Reiter unserer Reitergruppe waren beim Blutritt in Weingarten mit dabei. Einer der größten Reiterumzüge Europas. Die Teilnahme an diesem ein- drucksvollen Ereignis war für sie ein besonderes Erlebnis und eine willkommene Gelegenheit, Teil eines traditions- reichen Reiterzugs zu sein. Blutreitergruppe Blutfreitag in Weingarten unter dem Leitsatz „Menschlichkeit“ Die Menschlichkeit ist die stärkste men- schenverbindende Kraft und die einzige, die uns Würde verleiht. --- Diese Worte waren das zentrale Thema des Festgastes Bischof Karl- Heinz Wiesemann aus Speyer zum Blutfreitag in Wein- garten. Hier geht es nicht nur um Tradition und Reliqui- en vergangener Zeiten. Diese Reiter und die unzähligen Menschen, die sie begleiten, sind Botschafter in die Ge- genwart hinein, so der Bischof in seiner Festpredigt. Die Blutreitergruppe und die Musikkapelle Baindt wa- ren als Nummer 36 in der Reiterprozession zur Verehrung des heiligen Blutes Jesu Christi vertreten. Für die Motivation und Disziplin gilt ein herzlicher Dank unseren 42 Blutreiterinnen und Blutreiter, insbesondere den 12 Jugendlichen sowie den 60 Musikantinnen und Musikanten des Musikvereins Baindt. Sehr beeindruckend war einmal mehr der gemeinsame Marsch am frühen Morgen von Baindt nach Weingarten. Der Zusammenhalt von Blutreitergruppe, Musikkapelle und den vielen uns begleitenden Bürgerinnen und Bürger verdient dabei große Anerkennung. Herzlich gratulieren wir Alexander Henzler, der dieses Jahr zum 40. Male mitgeritten ist. Alexander war seit 1984 als treuer Verehrer des Heiligen Blutes bei jedem stattfindenden Blutritt in Weingarten dabei. In unserer Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Jahreshauptversammlung am 25. April 2025 erhielt er die Ehrung sowie die Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfreitags-Kommission. Schalmeienkapelle Baindt e.V. DANKE, DANKE, DANKE!!! Herzlichen Dank an alle Spenderinnen und Spender sowie an alle, die unsere Aktion geteilt und unterstützt haben. Dank Ihrer großartigen Unterstützung ist unsere Spen- denaktion „Viele schaffen mehr“ ein voller Erfolg gewor- den! Gemeinsam haben wir unser Ziel erreicht und sind auf dem Weg zu unserer neuen Uniform einen großen Schritt weiter gekommen. Ihr Engagement, Ihre Großzügigkeit und Ihr Vertrauen bedeuten uns sehr viel. Jeder Beitrag zählt – und zeigt, wie viel wir gemeinsam bewegen können. Viele schaffen wirklich mehr! Eure Baindter Schalmeien Schwäbischer Albverein OG Weingarten Gemütlicher Spaziergang in Bad Wald- see mit der Möglichkeit zum Wasser- treten Treffpunkt: Dienstag, 10.06.2025 um 11.10 Uhr Charlottenplatz Weingarten - Bus R30 ab 11.20 Uhr Rückkehr: 17.44 Uhr Charlottenplatz Weingarten. Gehzeit: 3,5 Stunden, 6 km, keine nennenswerten Stei- gungen. Fahrpreis: 3 € für Mitglieder / Gäste 2 € extra. Einkehr: nach der Wanderung vorgesehen. Anmeldung: ab 08.06.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und am Charlottenplatz zusteigt. Wanderführung: Margit Strobel, E-Mail: eum@haus-strobel.de Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke und Handtuch nicht vergessen. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Protokoll der Jahreshauptversamm- lung vom 10.05.2025 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands Der 1. Vorsitzende P. Pfau eröffnete die Sit- zung mit Dank an die erschienenen Mitglie- der und gab einen Rückblick auf das erfolgreiche Jahr 2024. Die aktuelle Mitgliederanzahl beläuft sich auf 59. 2. Totenehrung Dem langjährigen Ehrenmitglied Hermine Maucher wurde zur Erinnerung an ihre über 50 Mitgliedsjahre mit einer Schweigeminute gedacht. 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer W. Frick-Hermann stellte den Kassenbericht 2024 vor. Die Kassenprüfer A. Pfau und H. Laske (abwesend) konnten keine Auffälligkeiten für das Geschäftsjahr 2024 fest- stellen. 4. Entlastung des Vorstands O. Damoune führte die Entlastung der Vorstandschaft durch. Es gab eine einstimmige, offene Abstimmung. Die Entlastung wurde angenommen. 5. Veranstaltungen 2025 P. Pfau berichtete, dass die ersten Veranstaltungen die- ses Jahres (Fasnetsumzug, Ball der Vereine, Osterschie- ßen) bereits erfolgreich hinter uns liegen. Mitte August folgt abermals das Ferienprogramm gemeinsam mit den „Rasplern“ mit optionalem Grillabend. Auch der Jahresab- schluss soll wieder traditionell durch das Königsschießen mit Adventsabend und das Silvesterböllern der Böller- gruppe erfolgen. Zudem soll ein großes Fest zum hundert- jährigen Jubiläum am 20.09.2025 veranstaltet werden in dessen Rahmen die Einweihung des neuen elektronischen Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schießstandes erfolgt. Zur Finanzierung des Schießstan- des wurde ein Crowdfunding bei der Volksbank ins Le- ben gerufen, über das Spenden getätigt werden können. 6. Ehrungen P. Pfau ehrte mehrere Mitglieder für ihre langjährige Ver- einszugehörigkeit und überreichte Präsentkörbe. - 20 Jahre: Elmar Buemann und Achim Lübke - 25 Jahre: Maximilian Fischer - 40 Jahre: Heike Hund, Peter Kerner und Regina Kerner 7. Schlussworte P. Pfau bedankte sich erneut bei allen für ihr Erscheinen, wünschte viel Spaß sowie guten Appetit beim anschlie- ßenden Grillabend. Schriftführer David Sill Aus dem Landkreis Einladung der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) – Regionalgruppe Allgäu - Wir laden Sie herzlich ein, am Samstag, 21.06.2025 um 14.00 Uhr zu unserem Gruppentreffen in Kisslegg; Treff- punkt ist der Bahnhof Kisslegg, Gleis 9. Ausdrücklich erwünscht sind bei all unseren Treffen immer Betroffene sowie die Angehörigen betroffener und ratsu- chender Menschen. Um besser planen zu können, bitte ich möglichst um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail direkt bei Hans Joachim Sauer, Tel. 0171-2887750 Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page: www.abs-hilfe.de Kostenfreie Beratung durch Photovol- taik-Scouts im Landkreis Ravensburg Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von geschul- ten PV-Scouts beraten, die Ihr Dach oder Balkon für eine Photovoltaik-Anlage beurteilen. Eine Initiative vom Land- kreis Ravensburg und dem Energiebündnis Bad Wurzach/ Bad Waldsee e.V. Melden Sie sich gern über das Anfra- ge-Formular: www.eb2bw.de/pv-scouts Tierheim Berg Ein Dankeschön an alle Unterstützer des Frühlingsfests Die Tage der offenen Tür im Tierheim Berg waren gut be- sucht und sehr erfolgreich. Die Veranstalter danken allen Unterstützern und ehrenamtlichen Helfern für den enor- men Einsatz zugunsten der Tierheim-Schützlinge. Leider gab es aber auch unschöne Begegnungen. Berg – Gut besucht waren die beiden Tage der offenen Tür im Mai im Tierheim Berg. Bei schönem Frühlingswet- ter genossen die Besucher die kulinarischen Angebote, stöberten durch Flohmärkte, informierten sich über Tiere und Tierheim und genossen ein geselliges Beisammen- sein. „Wir sind allen ehrenamtlichen Helfern, die für un- sere tierischen Schützlinge ohne Vergütung so viel Zeit und Arbeitskraft geopfert haben, unendlich dankbar“, sagt Mathias Jung, Vorsitzender des Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V. Der ge- samte Erlös aus dem Frühlingsfest komme den Tieren zugute. Der Tierschutzverein ist Träger des Tierheims und als gemeinnützig anerkannt. Ohne Spenden und ohne Einnahmen, beispielsweise durch die Tage der offenen Tür oder die Beteiligung an Weihnachtsmärkten mit Hilfe Ehrenamtlicher, wären viele Angebote und Dienstleistun- gen des Tierheims nicht möglich. Entsetzen über das Verhalten einiger Besucher Umso entsetzter waren Veranstalter und Helfer über un- schöne Begebenheiten mit einigen Gästen. „Leider wurden ehrenamtliche Helfer bei ihrer Arbeit beleidigt wegen zu langer Wartezeiten in Stoßzeiten oder sogar bedrängt und weggestoßen“, bedauert Jung. Zwei junge Helfe- rinnen seien aufgrund von Beschimpfungen in Tränen aufgelöst gewesen, eine weitere habe sich durch grobe Stöße am Fuß verletzt. „Wir engagieren uns sehr gerne für das Tierheim“, so die allgemeine Botschaft. „Aber das Anspruchsdenken und die Unfreundlichkeit mancher Gäs- te nehmen uns jeglichen Spaß.“ Dies sei sehr schade, so Jung. Natürlich verhalte sich die Mehrheit der Besucher glücklicherweise korrekt und kooperativ. „Die Zahl der unflätigen Nörgler nimmt aber leider von Jahr zu Jahr zu.“ Die Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement sei in allen Altersklassen nach wie vor groß, weiß Jung. Durch das Verhalten und Anspruchsdenken einiger Gäste werde diese Bereitschaft aber torpediert. Jung: „Auch wir im Tierheim wissen nicht, wie wir künftig damit umgehen können und müssen.“ Informationen zum Tierheim Berg gibt es unter: www. tierheim-berg.de Sommercamp im Zimmerer- Ausbildungszentrum Biberach Das Bildungszentrum Holzbau – die überbetriebliche Ausbildungsstätte der Zimmerer und Zimmerinnen in Baden-Württemberg – bietet in der Woche vom 4. bis 8. August 2025 ein spannendes Sommercamp für Jugend- liche an, die den Beruf des Zimmerers / der Zimmerin näher kennenlernen möchten. In einem abwechslungsreichen Programm aus prakti- schem Arbeiten und Freizeitaktivitäten erhalten Schüler und Schülerinnen, die nach den Sommerferien in die Ab- schlussklasse einer allgemeinbildenden Schule wechseln, spannende Einblicke in das Tätigkeitsfeld des Zimmerer- handwerks. Dabei können sie selbst handwerklich aktiv werden und eigene Werkstücke herstellen. Die Teilnehmenden übernachten im Wohnheim des Bil- dungszentrums. Teilnahmevoraussetzung: Mindestalter 14 Jahre Anmeldung:Ab sofort möglich per E-Mail an: info@zim- mererzentrum.de Anmeldeschluss: 27. Juni 2025 Weitere Informationen zum Programm finden Sie online unter: https://zimmererzentrum.de/ausbildung/sommercamp/ Bio-Musterregion Ravensburg Pfingstferien auf zwei Rädern: Regionale Köstlichkeiten in der Bio-Musterregion Ravensburg erFahren Pünktlich zu den Pfingstferien lädt die Bio-Musterregion Ravensburg Radel-Begeisterte und Feinschmeckerin- nen und Feinschmecker wieder zu genussreichen Entde- ckungsreisen in der Region ein. Die BioGenuss-Radtouren bieten sowohl Einheimischen als auch Gästen eine Ge- legenheit, die Region auf zwei Rädern zu erkunden und dabei regionale Bio-Köstlichkeiten zu genießen. Aktuell stehen in der Bio-Musterregion Ravensburg vier Rund- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 touren zum Entdecken zur Verfügung. Diese befinden sich bei Leutkirch im Allgäu, bei Leupolz/Karsee, bei Bad Waldsee/Wolfegg/Bergatreute sowie bei Amtzell/Bodnegg/Waldburg. Genaue Informationen und die Touren sind zu finden unter www.biomusterregionen-bw.de/biogenuss-radtouren. Jede Route führt die Radelnden zu verschiedenen Bio-Betrieben, wo sie regionale Produkte einkaufen oder einen Blick hinter die Kulissen werfen können. Informative Hofschilder geben Einblick in die Besonderheiten jedes Betriebs. „Ob als Radel-Erlebnis oder Familienausflug – unsere BioGenuss-Radtouren haben für jeden etwas zu bieten“, sagt Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio-Musterregion Ravensburg. Ihr Tipp: Bei der Planung sollten Interessierte die individuellen Öffnungszeiten der Betriebe berücksichtigen, um das volle Potenzial der Tou- ren auszuschöpfen. 35. Internationale Wolfegger Konzerte vom 27.- 29. Juni 2025 Die Internationalen Wolfegger Konzerte auf Schloss Wolfegg, unter der Künstlerischen Leitung von Manfred Honeck, finden in diesem Jahr vom 27. bis 29. Juni statt. Beim Auftaktkonzert im historischen Ambiente der Alten Pfarr am Freitag, 27.06. um 20.00 Uhr ist das vierköp- fige Vokalensemble German Gents mit einem vielfälti- gen Programm zu erleben, das unter dem Motto „Heute Nacht oder nie“ einen Streifzug durch Lieder, Chansons und Filmschlager a cappella bietet. Im majestätischen Rittersaal von Schloss Wolfegg findet das Orchester- konzert am Samstag, 28.06. um 20.00 Uhr statt: Das Staatsorchester Stuttgart präsentiert gemeinsam mit Sopranistin Magdalena Lucjan Werke des Wiener Wal- zerkönigs Johann Strauß Sohn zu dessen 200. Geburts- tag. Den Abschluss des Festivals bildet das Kirchenkon- zert am Sonntag, 29.06. um 17.00 Uhr, erneut mit dem Staatsorchester Stuttgart, dem Philharmonischen Chor München und renommierten Solisten, bei dem Werke von Rachmaninoff und Mendelssohn-Bartholdy in der einzigartigen Akustik der barocken Pfarrkirche St. Kat- harina erklingen. Das Konzert in der Alten Pfarr ist bereits ausverkauft. Konzertkarten für das Orchester- und das Kirchenkonzert erhalten Sie bei der Wolfegg Information telefonisch unter 07527 9601-51, per Mail an wolfegg.info@wolfegg.de oder im Onlineshop unter www.pretix.eu/wolfegg/IWK2025/ Informationen zu den einzelnen Konzerten finden Sie auch auf der Homepage unter www.wolfegg.de Landratsamt Ravensburg Kreistag beschließt zum dritten Mal Verbesserungen im ÖPNV und ermöglicht im gesamten Kreis ein syste- matisches Angebot Mit dem Beschluß des neuen Nahverkehrsplans hat der Kreistag den Grundstein für einen weiteren Ausbau des ÖPNV im Landkreis gelegt. Ab 2027 sollen zusätzliche 1,8 Millionen Euro für diesen Zweck bereitgestellt wer- den. „Damit schaffen wir es, das Regionalbusangebot im ganzen Landkreis systematisch gestuft zu gestalten und stellenweise sogar noch einmal weiter auszubauen“, freut sich Landrat Harald Sievers. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Planungen des ÖPNV-Ausbaukonzeptes von 2021 enthält der neue Nahverkehrsplan keine fle- xiblen Bedarfsverkehre oder Busverkehre nach Mitter- nacht. „Auch in herausfordernden Zeiten investieren wir erneut kräftig in ein gutes Regionalbusangebot für unse- ren Landkreis. Allerdings sind unsere finanziellen Möglich- keiten begrenzt“, begründet Sievers diese Fokussierung. Um das Angebot möglichst passgenau auszubauen, un- tersuchte Tobias Koch, Leiter der Stabsstelle Nachhaltige Mobilität, mit seinem Team die Nachfrage jeder einzelnen Buslinie und plante die Busverkehre neu. Das Ergebnis sind sieben abgestufte Linienkategorien: Vom Regiobus mit einem Angebot von früh bis spät, auch am Wochen- ende, bis hin zur reinen Schulbuslinie. Neuerungen ab Mitte 2027: Ein Schnellbus soll zur Haupt- verkehrszeit von Kißlegg nach Ravensburg fahren. Um- fangreich ausgebaut werden soll die Linie 31 von Wolfegg über Bergatreute ins Schussental sowie die Linie 7534 von Unterankenreute nach Weingarten. Auch die Linie 32, wel- che Bergatreute und Bad Waldsee verbindet, soll gestärkt werden. Dieser Teil des mittleren Landkreises konnte bei den ersten beiden Umsetzungsstufen des ÖPNV-Ausbau- konzeptes im Jahr 2021 und 2022 noch nicht profitieren. Weitere Verbesserungen im gesamten Landkreis sind optimierte Anschlüsse sowie weniger Umstiege auf vie- len Buslinien. Die Linie 21 von Ravensburg über Grünkraut nach Bodnegg soll zur Hauptverkehrszeit bis Rotheidlen verlängert werden und einen Anschluss an den Schnell- bus nach Wangen bieten. Die Gemeinden Hoßkirch, Kö- nigseggwald und Riedhausen sollen mit der Linie 40 ab 2029 ein umsteigefreies Angebot nach Ravensburg er- halten. Eine technische Anschlusssicherung soll gewähr- leisten, dass Busse künftig zuverlässiger auf verspätete Busse und Bahnen warten. „Um zusätzliche Angebote finanzieren zu können, ha- ben wir die Verkehre optimiert und lassen beispielsweise auch bei neu erteilten Aufträgen gebrauchte Busse zu“, erläutert Tobias Koch. „Gerade weil der Landkreis mit 8 Millionen Euro heute und rund 16 Millionen Euro ab 2027 viel Geld für das ÖPNV-Angebot ausgibt, achten wir sehr auf Wirtschaftlichkeit.“ Aus diesem Grund müssen ab 2027 auch einzelne Fahrten entfallen, die über den krei- seinheitlichen Standards liegen, sofern die betroffenen Städte und Gemeinden diese nicht als gemeindliches Zusatzangebot bestellen. Neben verbesserten Verbindungen wird auch der Kom- fort gesteigert: Bequemere Sitze in allen Regiobuslinien, mehr Platz für Kinderwagen und Gepäck, eine dritte Tür für schnelleres Ein- und Aussteigen bei längeren Bussen, Lademöglichkeiten für Smartphones sowie bargeldloses Bezahlen sollen ab 2027 zunehmend zum Standard wer- den. Auch der Kundenservice soll in Zusammenarbeit mit dem bodo-Verkehrsverbund digitalisiert und verbessert werden. „Der neue Nahverkehrsplan unseres Landkreises ist das Ergebnis einer sehr engen und umfassenden Zusammen- arbeit. Über ein Jahr haben wir mit den Verkehrsunter- nehmen, Kommunen, Kreistagsmitgliedern, engagierten Bürgern und Fachleuten an dieser Aufgabe gearbeitet. Ein herzliches Dankeschön an alle, die sich für ein noch besseres Regionalbusangebot in unserem Landkreis ein- gesetzt haben“ so Landrat Harald Sievers. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Dankeschön fürs Ehrenamt - Aktive DLRGler auf Ge- meinschaftsausflug Am vergangenen Wochenende und bei strahlendem Son- nenschein waren die Aktiven der Ortsgruppe Baienfurt mit Stützpunkt Bad Waldsee mal nicht schwimmend, sondern zu Fuß unterwegs. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Anlass dieses Ausfluges war die Idee, anstatt eines per- sönliches Weihnachtsgeschenks mal wieder als Gemein- schaft etwas zu unternehmen. Die ehrenamtlich Aktiven Mitglieder erhalten für Ihr Engagement innerhalb der Ortsgruppe kein Geld! Daher ist es umso wichtiger, regel- mäßig den Zusammenhalt zu stärken, gemeinsam Zeit außerhalb der ehrenamtlichen Verpflichtungen zu ver- bringen und eine Gelegenheit zum Austausch zu bieten. So trafen sich Trainer, Vorstandsmitglieder und Helfer der Ortsgruppe auf dem Marienplatz in Ravensburg, um von dort aus bei einer Stadtführung eine Reise in die Vergan- genheit von Ravensburg anzutreten und Interessantes über unsere Kreisstadt zu erfahren. Im Anschluss stärkten sich alle mit einer Kugel Eis, bevor es dann zum gemüt- lichen Teil, dem gemeinsamen Abendessen im Loverr´s überging. Diesen Tag haben die Ehrenamtlichen wirklich verdient! An dieser Stelle möchten wir uns auch bei allen anderen Aktiven der DLRG Ortsgruppe Baienfurt bedanken, die beim Ausflug leider nicht dabei sein konnten. Ohne euer Engagement in der Ortsgruppe wäre unsere DLRG nur halb so schön! SV Fronhofen Pfingstfest Der SV Fronhofen veranstaltet an Pfingsten wieder sein traditionelles Zeltfest. Los geht es am Freitag, 6.6. mit ei- nem Feierabendhock. Zunächst spielen die Burgspatzen aus Fronhofen und ab ca. 20:00 Uhr der Musikverein Un- terwaldhausen. Am Samstag wird ab 13:00 Uhr gewan- dert, ehe es um ca. 15:00 Uhr mit Kaffee- und Kuchen zu einem 11 mtr. Turnier übergeht. Ab 18:00 Uhr findet erstmalig ein Beerpongturnier statt. Der Pfingstsonntag, 8.6. steht ganz im Zeichen des großen Gerümpelturnier. Abends heizt die Coverband Jigger-Skin in Zusammen- arbeit mit DJ Partyfässle das Zelt ein. Am Pfingstmontag, 9.6. findet um 10:30 Uhr ein Feldgottesdienst statt, gefolgt vom Frühschoppenkonzert des Musikverein Fronhofen. Auf dem Fußballplatz spielen zahlreiche Bambini, F- und E-Jugendteams um Ruhm und Ehre. Weitere Informationen unter www.sv-fronhofen.de Förderpreis Duale Ausbildung 2025 für den Landkreis Ravensburg verliehen Am Montag, den 26. Mai 2025 hat Landrat Harald Sie- vers zum fünften Mal den „Förderpreis Duale Ausbildung“ für herausragende Leistungen von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben im Landkreis Ravensburg verlie- hen. Im Rittersaal von Schloss Achberg wurden sechs Auszubildende und ein Ausbildungsbetrieb ausgezeich- net. Ziel des Förderpreises ist die Stärkung des dualen Ausbildungssystems, welches von hoher Bedeutung für den Landkreis, seine Unternehmen und Betriebe ist. Die Duale Ausbildung ist ein zentraler Punkt für die positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region so- wie die erfolgreiche Begegnung des Fachkräftemangels. Der mit insgesamt 1.800 Euro dotierte Preis wird in Kate- gorien „Gewerbe & Handwerk“, „Industrie & Handel“, sowie „Gesundheit, Pflege und Soziales“ vergeben. Auswahlkri- terien sind etwa Ausbildungsleistung, eine rollenuntypi- sche Berufswahl, individuelle Leistungsvoraussetzungen und die Persönlichkeit der Auszubildenden. Ausbildungs- betriebe werden mit einer Urkunde für ihr besonderes Engagement, innovative Projekte und den Umstand aus- gezeichnet, dass sie sich um die Ausbildung verdient ge- macht haben. Die jährliche Preisverleihung würdigt das Engagement von Unternehmen, in die duale Ausbildung zu investieren und Nachwuchstalente anzuziehen. Sie schafft ein öffentliches Bewusstsein für die Notwendigkeit, dieses Ausbildungsangebot zu erhalten und auszubauen, um die Region zukunftsfähig zu gestalten. Die Auswahljury, bestehend aus Mitgliedern der Hand- werkskammer Ulm, Kreishandwerkerschaft Ravensburg, Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwa- ben, dem Geschäftsführenden Schulleiter der Berufli- chen Schulen im Landkreis RV sowie des Landratsamtes Ravensburg hat mit ihrer Auswahl gestern sechs junge Menschen geehrt, die mit Bravour eine Duale Ausbildung abgeschlossen haben, sowie einen Ausbildungsbetrieb für besonderes Engagement im Bereich der Dualen Aus- bildung. Übersicht der Preisträger/-innen des Förderpreises Duale Ausbildung 2025 für den Landkreis Ravensburg: Kategorie „Auszubildende“ in den Bereichen… 1. „Gewerbe & Handwerk“: Protz, Friedrich – Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik Sailer, Lukas – Kraftfahrzeugmechatroniker 2. „Industrie & Handel“: Rist, Paul – Zerspanungsmechaniker Hanschu, Irina – Industriekauffrau 3. „Gesundheit, Soziales und Pflege“: Jäger, Anna-Maria – staatl. anerkannte Erzieherin Aliyeva, Konul – Altenpflegehelferin Kategorie „Ausbildungsbetrieb“ AZS Ausbildungszentrum Schussental GmbH, Ravensburg Was sonst noch interessiert Finanzverwaltung Baden-Württemberg Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen: Baden-Württemberg verbessert sich deutlich 41 Tage durchschnittliche Bearbeitungszeit statt 54 Tage im Jahr zuvor Durchschnittlich 41 Tage benötigten die baden-württem- bergischen Finanzämter im Jahr 2024 für die Bearbei- tung der Einkommensteuererklärungen für den Veranla- gungszeitraum 2023. Landete man im deutschlandweiten Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Vergleich mit einer Bearbeitungszeit von 54 Tagen im vergangenen Jahr noch auf dem letzten Rang, konnte man sich im aktuellen Länderranking deutlich nach vor- ne auf Platz 4 verbessern „Die Verkürzung der durch- schnittlichen Bearbeitungszeit um gleich 13 Tage ist für die baden-württembergischen Steuerzahler eine gute Nachricht“, macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, mit Blick auf die Ergebnisse der aktuellen bundesweiten Umfrage des Steuerzahlerbundes deutlich. Jetzt gelte es, das gute Ergebnis auch in den kommenden Jahren zu bestätigen und darüber hinaus an einer weiteren Verbesserung zu arbeiten, so Möller weiter. Laut der BdSt-Umfrage, die sich auf Steuererklärungen bezieht, die bis Ende des Jahres 2024 für den Veranla- gungszeitraum 2023 abgegeben wurden, stehen dieses Mal die Finanzämter in Thüringen mit einer durchschnittli- chen Bearbeitungszeit von 39 Tagen gefolgt von den Äm- tern in Sachsen-Anhalt (39,7 Tage) und Hamburg (40,6, Tage) an der Spitze des Rankings. Positiv zu bewerten ist, dass in den meisten Bundesländern die Bearbeitungszeit der Finanzämter im Vergleich zum Vorjahr verbessert werden konnte. Allerdings konnte sich Baden-Württem- berg mit einer Verkürzung der durchschnittlichen Bear- beitungszeit um 13 Tage im Vergleich zum Vorjahr am meisten steigern. Auch bei der Bearbeitung der Steuererklärungen von Ar- beitnehmern, die meist deutlich weniger aufwendig sind, steigerten sich Baden-Württembergs Finanzämter deut- lich und benötigten durchschnittlich nur noch 38. Tage. Im Vorjahr waren es hier 51 gewesen. Im Länder-Ranking bedeutet dies einen Sprung aus dem Tabellenkeller auf den geteilten zweiten Platz. Nur Thüringen war hier mit 35,2 Tagen noch schneller. Nach Angaben der Finanzverwaltung Baden-Württem- berg liegt der Hauptgrund für die verkürzte Bearbei- tungszeit darin, dass im vergangenen Jahr die zusätz- liche Arbeit bei den Grundsteuererklärungen sowie für die Abwicklung der Energiepreispauschale des Bundes deutlich zurückgegangen ist. Hinzu kommt sicherlich die in vielen Bundesländern erneut gestiegene Quote der vollständig automationsgestützt bearbeiteten Erklärun- gen. Sie kletterte deutschlandweit im Jahr 2024 im Ver- gleich zum Vorjahr von damals 20,5 Prozent auf jetzt 22 Prozent. Im Falle eines sogenannten „Autofalls“ wurde der Bescheid bereits nach 10-14 Arbeitstagen versandt. In Baden-Württemberg ist die Zahl der sogenannten „Au- tofälle“ zwar von 17,2 Prozent auf jetzt 20,1 Prozent ange- stiegen, in diesem Ranking bleibt man damit allerdings in den unteren Regionen und landet vor Bayern auf dem vorletzten Rang. Spitzenreiter hier sind Thüringen und Sachsen-Anhalt, die eine Autofall-Quote von jeweils 27,4 aufweisen. „Bei der vollautomatischen Bearbeitung hat das Land eindeutig noch Luft nach oben, hier muss das Ziel für die kommenden Jahre eine schnelle Steigerung der Autofall-Quote sein“, appelliert der BdSt-Landesvor- sitzende Möller an die Finanzämter. Die Anzahl der zu bearbeitenden Steuerfälle steigt in Ba- den-Württemberg Jahr für Jahr, so wurden 2024 insge- samt 4,6 Mio. Einkommensteuererklärungen bearbeitet, 2023 waren es noch 4,5 Mio. gewesen. Gleichzeitig wird das Steuerrecht stets komplizierter. „Dabei muss es hier doch gerade auch im Sinne einer weiter verkürzten Be- arbeitungszeit in die andere Richtung gehen. Durch Steu- ervereinfachungen und Pauschalen sollten Steuererklä- rungen entbehrlich oder zumindest weniger kompliziert und damit schneller zu bearbeiten sein“, fordert Möller ein Umdenken seitens der Politik. Mögliche Verbesserungen sowohl für die Steuerzahler als auch für die Finanzbeam- ten sieht Möller zudem in einer vorausgefüllten kurzen Steuererklärung für Rentner sowie in einer deutlichen Er- höhung der Nutzerfreundlichkeit beim Onlineportal Elster. „Wird die Steuererklärung einfacher, passieren weniger Fehler und die Erklärung kann so schneller bearbeitet werden. Auch so kann es gelingen, die Bearbeitungszei- ten der baden-württembergischen Finanzämter weiter zu verkürzen“, ist sich Möller sicher. Hinweis: Den vollständigen BdSt-Bearbeitungscheck he- runterladen können Sie unter nachfolgendem Link: https://steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/LV_ Baden-W%C3%BCrttemberg/BdSt_Bearbeitungs- check2024_final.pdf Stuttgart, den 3. Juni 2025 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis ist geschlossen von Mo.,16.06.2025 – Mo., 30.06.2025 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (16. - 30.06.2025) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (23. - 30.06.2025) ÄRZTE Ohne das Mitteilungsblatt der Gemeinde würden Ihnen ein paar interessante Seiten fehlen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Illustration: © Wechdorn/DEIKE 761U10U1 Das brauchst du: • ein sauberes Baumwolltuch in gewünschter Größe (z. B. altes Geschirr- handtuch oder Stoffrest) • Bienenwachspastillen oder zerkleinerte Reste von Bienenwachskerzen • Backpapier • Bügeleisen Leg das Baumwolltuch auf ein Backpapier. Verteil die Bienenwachspastillen gleichmäßig darauf. Leg einen weiteren Bogen Backpapier auf das Baumwolltuch mit den Wachspastillen. So geht es: Jetzt kannst du beispielsweise dein Pausenbrot in das Bienenwachstuch wickeln. Entferne das obere Backpapier und lass das Bienenwachstuch auskühlen. Bügel anschließend so lange darüber, bis das gesamte Wachs gleichmäßig geschmolzen ist. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 MIETANGEBOTE Wir suchen Verstärkung! Du bist PTA? Du möchtest in einem kleinen, aber feinen Team arbeiten, bei flexibler Arbeitszeitgestaltung (Voll- oder Teilzeit möglich) und deutlich übertariflicher Bezahlung? Du hast immer ein Lächeln für unsere lieben Kunden parat, bist fachlich in Topform und möchtest gern zeigen, was in dir steckt? Dann komm zu uns (Es gibt auch Kuchen…)! Wir freuen uns auf dich! Bewerbungen gerne unter: cgebler@apothekemochenwangen. de oder telefonisch Apothekerin Carmen Gebler | T 07502.9437900 | W www.apotheke-mochenwangen.de Jetzt unverbindlich anrufen und mehr erfahren: 0800 9966010* oder unter malteser-hausnotruf.de * kostenlos Schnelle Hilfe auf Knopfdruck Malteser Hausnotruf Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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