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Gesucht nach "bürger".
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NaTour.Bauwagen des LEV kommt nach Baindt

NaTour.Bauwagen des LEV kommt nach Baindt, Es ist bald soweit, denn der nagelneue Natourbauwagen des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. macht im Zeitraum vom 26. Mai bis 8. Juni 2025 auch in Baindt Station. Von Frühling bis Herbst diesen Jahres, reist der Bauwagen durch die Region Allgäu- Oberschwaben und bringt spannende Naturerlebnisse direkt vor Ihre Haustür. Voll ausgestattet für unvergessliche Abenteuer wird der rollende Seminarraum von einer engagierten Umweltpädagogin begleitet, die mit kreativen und lehrreichen Aktivitäten rund um die Themen Umwelt- und Naturschutz begeistert. Das Angebot richtet sich unter anderem an Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen, Familien, Senioren, sowie Vereine und Firmen. Sie sind an einer Nutzung des Bauwagens interessiert? Nähere Informationen zum Natourbauwagen, den verschiedenen buchbaren Programmen sowie zur Kostenstruktur, erhalten Sie auf der eigens eingerichteten Internetseite unter folgendem Link: https://natourbauwagen.de/ Sie möchten gerne wissen, ob der Bauwagen zum Wunschtermin noch frei ist oder wollen diesen verbindlich buchen? Dann gelangen Sie unter folgendem Link direkt zum Buchungssystem für den Standort in Baindt: https://buytickets.at/levravensburg/1585585 Sie haben Rückfragen? Dann zögern Sie nicht und wenden sich gerne direkt an Frau Mara Czermin, die begleitende Umweltpädagogin des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. (Mail: mara.czermin@lev-ravensburg.de ). Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 01.04.2025
Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online ummelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus, und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Ummeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein BundID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die Anmeldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterinnen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. Anschließend können sie direkt die Adressdaten im Personalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei versendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Verfügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12.[mehr]

Zuletzt geändert: 24.02.2025
Ablesung der Wasseruhren

Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2025 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch per E-Mail an f.stavarache@baindt.de oder telefonisch unter der Nummer 07502/9406-21 übermitteln. Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vorausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Stavarache.[mehr]

Zuletzt geändert: 03.01.2025
Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg

Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg, Das Land Baden-Württemberg macht einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab dem 1. Januar 2025 wird das Virtuelle Bauamt seinen Betrieb aufnehmen. Dies ermöglicht die digitale Abwicklung von Bauanträgen über die zentrale Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)". Grundlage für diese Neuerung ist ein Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren, das vom Landtag verabschiedet wurde. Seit November 2023 sind die entsprechenden Änderungen in der Landesbauordnung in Kraft. Ziel dieser Entwicklung ist es, den Bauantragsprozess effizienter und transparenter zu gestalten. Durch die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt BW wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, die den Prozess optimiert und landesweit standardisiert. Dies bedeutet einen erheblichen Fortschritt in der Verwaltungspraxis von baurechtlichen Verfahren. Die Plattform wurde seit November 2022 von ausgewählten Pilotkommunen getestet und an bestehende landesrechtliche Anforderungen angepasst. Viele Baurechtsbehörden im Land haben sich an den Testdurchläufen beteiligt, um eine reibungslose Einführung und Umsetzung zu gestalten. Ab 01.01.2025 wird die Plattform nun landesweit ausgerollt und entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind Bauanträge nur noch digital einzureichen . Das Landratsamt Ravensburg stellt für Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen und Anleitungen zur Verfügung, um den Umstieg auf die digitale Plattform zu unterstützen. Auf der Homepage des Landkreises werden hierfür entsprechende Hilfestellungen und ein Video-Tutorial bereitgestellt, das die Anmeldung und Nutzung von ViBa BW ausführlich erklärt (https://www.rv.de/ihr+anliegen/bauen+und+umwelt/baurecht+und+wohnbau/baurecht) . Ein zentrales Element des Virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum. Diese Lösung ermöglicht es, dass alle Beteiligten - Bauherren, Architekt und Behörden - direkt und gleichzeitig an den Anträgen arbeiten können. Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts wird ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung und Vereinfachung behördlicher Abläufe geleistet. Diese Initiative fördert die Digitalisierung im öffentlichen Sektor und bietet eine zukunftsorientierte Lösung für alle Beteiligten.[mehr]

Zuletzt geändert: 17.12.2024
Winterzeit

Winterzeit: Räum- und Streupflicht , Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit allerdings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möchten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefährliche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Hauptverkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordneter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhofleiter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winterdienst zugeschoben wird ? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Tagen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstückseinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anheben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflichtet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtsprechung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de → Rathaus & Bürgerservice → Satzungen ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwege und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso gehört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgänger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in besonderen Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend beseitigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen beauftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Personenschäden kommt, können von der geschädigten Person zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienstpflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zufriedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung[mehr]

Zuletzt geändert: 22.11.2024
Bundestagswahl 2025

Das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl 2025 finden Sie unter Rathaus&Bürgerservice unter der Rubrik Wahlen .[mehr]

Zuletzt geändert: 25.02.2025
Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025 – Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung, In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druckfehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Gemeinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Alle weiteren Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice Wahlen .[mehr]

Zuletzt geändert: 21.01.2025
Lass es blühen - hol dir deine Wildblumen-Mischung

Verwandle deinen Balkon, deine Terrasse oder deinen Garten in ein blühendes Paradies für Wildbienen! Mit unserer bunten Wildblumenmischung zur Aussaat schaffst du nicht nur einen wunderschönen Anblick, sondern unterstützt auch die wichtigen Bestäuber unserer Natur. Lass die Farben sprießen, die Bienen summen und die Hummeln brummen! Jetzt aussäen und die Vielfalt genießen! Unsere Blühmischung kannst du dir in den Rathäusern in Baindt, Baienfurt und Berg sowie in der Touristinfo in Ravensburg und Weingarten abholen. Wildblumen für Wildbienen Blumenwiesen bringen auf kleinstem Raum eine bunte Vielfalt an Blüten und Lebensräumen, die sowohl Bienen und Schmetterlingen als auch uns Menschen zugutekommt. Die Mischung Wildblumen für Wildbienen fördert die Bedürfnisse vieler Wildbienenarten, darunter Pollenspezialisten wie Seiden-, Pelz-, Mauer- und Holzbienen sowie Hummeln. Die Mischung besteht aus 21 einheimischen und 2 eingebürgerten einjährigen Arten, ohne invasive Pflanzen. 18 der 23 Arten sind zudem optisch ansprechend und bieten ein wichtiges Nahrungsangebot für Honig- und Wildbienen. Eine Samentüte reicht für 1 m² bei einer Aussaatmenge von 1,0 g/m². Aussaathinweise: • Aussaatmenge: 1,0 g/m² • Aussaat ab März in ein vorbereitetes Beet, Blumenkübel oder Blumenkasten, andrücken oder anwalzen • Erster Flor nach 8–12 Wochen, Blütezeit 10–12 Wochen • Nachsaaten bis Ende April möglich, Beet im Herbst abmähen.[mehr]

Zuletzt geändert: 02.04.2025
Baindt sucht...

Alle aktuellen Stellenanzeigen finden Sie unter Rathaus und Bürgerservice / Stellenanzeigen[mehr]

Zuletzt geändert: 27.03.2025
Prüfprozess Biosphärengebiet

Ab 31.03. online: Karten zu den Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen , Am 31. März 2025 werden für den Suchraum des möglichen Biosphärengebietes Allgäu-Oberschwaben die Entwurfskarten zu den Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen veröffentlicht. Ein Informations- und Schulungsabend findet online am 26.03. um 19:00 Uhr statt. Der Link zur Online-Veranstaltung wird rechtzeitig vor der Veranstaltung auf unserer Homepage unter www.pruefprozess-biosphaerengebiet.de veröffentlicht. Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet und ist auch im Nachgang online abrufbar. Folgende Fragen sollen dabei beantwortet werden: Wie finde ich meine Gemeinde, mein Flurstück? Wie lese ich die Karten? Zu welcher Zone gehört ein bestimmtes Flurstück? Wie viele Kern- und Pflegezonen gibt es in meiner Gemeinde? Wie erhalte ich Zugang? Im Mittelpunkt der Abende stehen formale Erläuterungen zur Entstehung, zum Zugang und zur Interpretation der Karten. Die Karten selbst werden erst am 31.03.25 zur Verfügung und online einsehbar sein. Die Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Voraussichtlich ab Ende Juni werden regionale Bürgerforen an mehreren Standorten stattfinden, um die erarbeiteten Inhalte und mögliche Kulissen öffentlich zu diskutieren. Dies wird daher nicht an den o.g. Schulungs- /Infoabenden erfolgen. Rückfragen richten Sie bitte an: Prozessteam Biosphärengebiet ( prozessteam@rv.de ).[mehr]

Zuletzt geändert: 25.03.2025

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