Wasser
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise wurde der ermäßigte Steuersatz für Wasserlieferungen von 7 % auf 5 % gesenkt.
Wir werden diese Entlastung selbstverständlich vollständig an Sie weitergeben!
Wir werden den verminderten Umsatzsteuersatz von 5 % nach dem Stichtagsmodell grundsätzlich für die gesamte Wasserlieferung des Jahres 2020 anwenden.
Damit diese Steuersenkung bei Ihrer Verbrauchsgebührenabrechnung 2020 berücksichtigt wird, müssen Sie nichts tun. Eine Meldung von Zählerständen zum 30.06.2020 ist nicht erforderlich!
Die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Jahresverbrauch von 30 / 60 / 120 m³ beträgt ca. 1,71 / 2,58 / 4,32 €.
Eine Korrektur der Bescheide über Abschlagszahlungen für die zweite Jahreshälfte ist aus Vereinfachungsgründen nicht notwendig. In keinem Fall geht Ihnen Geld verloren, da die endgültige Verrechnung immer mit der Jahresrechnung erfolgt.
Die steuerfreien Abgabearten für die Abwasserbeseitigung sind nicht betroffen.
Ihre Gemeinde Baindt