Grundsteuererklärung
Wichtige Hinweise für die Grundsteuererklärung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
für die neue Grundsteuer muss das Finanzamt alle Grundstücke in Baden-Württemberg zum Stichtag 01. Januar 2022 neu bewerten. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dafür eine vollständige Grundsteuererklärung abgeben. Unterstützung bei der Erklärungsabgabe bieten die Infoschreiben, die an alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt wurden. Auf unserer Homepage unter www.baindt.de/grundsteuer finden Sie die wesentlichen Informationen und Hilfestellungen zum Thema Grundsteuerreform vor Ort. Die aktuellen Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen können über das Geoportal bezogen werden. Des Weiteren erhalten Sie hilfreiche Anleitungen zur Nutzung des Geoportals.
Die Abgabefrist für das Grundvermögen (Grundsteuer B) wird um 3 Monate verlängert. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.
Die Infoschreiben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) werden später versendet. In diesen Fällen kann man mit der Abgabe der Feststellungserklärung bis zum Erhalt des Schreibens warten.
Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch einzureichen. Das geht über "Mein ELSTER". Das Programm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. Bei fehlerhaften Eingaben weist "Mein ELSTER" direkt darauf hin. Hilfestellung bieten die ELSTER-Ausfüllanleitungen.
Der Erklärung sind die Verhältnisse auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2022 zu Grunde zu legen. Bei einer Veräußerung ab 2022 ist zur Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, wer zum Stichtag 01. Januar 2022 Eigentümer des Grundbesitzes war.
Ihr Steueramt Baindt