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Verschiedenes / Bekanntgaben
a) Der Vorsitzende teilt mit, dass am Freitag den 26.09.2008 um 16:00 Uhr die Brücke in Sulpach eingeweiht wird.
b) In der letzten Gemeinderatssitzung am 29.07.2008 hat sich ein Zuhörer
in der Bürgerfragestunde nach dem Zwischenlager eines ortsansässigen
Fuhrunternehmens in der Kiesgrube erkundigt. Die damalige Aussage, dass sich
diese Fläche auf dem Grundstück des Fuhrunternehmers befindet ist
falsch, sie liegt auf dem Grundstück der Gemeinde und innerhalb des
Naturschutzgebietes.
c) Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass der Mobilfunkbetreiber
O2 einen Funkmast beim Pumphaus Brühl nicht vor 2010 errichtet.
d) Der Vorsitzende teilt mit, dass das Kultusministerium mit Schreiben vom
09.09.2008 den vom „Bildungsverband Nördliches Schussental“ beantragten
Modellversuch der folgende 3 Punkte umfassen soll
a) eine verlängerte gemeinsame Eingangsstufe bis Klasse 6
b) eine enge Zusammenarbeit mit der Realschule sowie
c) eine generelle Schulzeit für alle Schülerinnen und Schüler von 10 Jahren
abgelehnt hat. Der gestellte Antrag entspricht nicht den geltenden Vorgaben des Schulgesetzes und die bildungspolitische Konzeption des Landes sieht keine Ausweitung der Grundschulzeit auf 6 Jahre vor.
e) Der Vorsitzende gibt folgendes Schreiben von betroffenen Anliegern des
Bebauungsplans Mehlisstraße bekannt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Buemann,
sehr geehrter Herr Ortsbaumeister Elbs,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats
bei dem Unterrichtungs- und Erörterungstermin am 27.08.2008 im Sitzungssaal
des Rathauses wurde uns der Bebauungsplan Mehlisstraße vorgestellt
und erläutert.
Dabei ist uns aufgefallen, dass die in früheren Vorentwürfen geplante
und auch mündlich von Herrn Buemann und Herrn Elbs zugesicherte Grünzone,
welche mit keinerlei Gebäude bebaut werden darf, nicht mehr vorhanden
ist.
Es wurde von Herrn Groß erklärt, dass stattdessen die Baulinie
für die Wohnbebauung auf 3,50 m Abstand erweitert wurde, aber Garagen
bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen. Dies bedeutet
gegenüber den bisherigen Plänen eine wesentliche Beeinträchtigung
in punkto Sonneneinstrahlung, da die neuen Gebäude auf der Südseite
unserer Häuser liegen. Außerdem wird nicht vorgeschrieben, dass
die Firstrichtung parallel zu unseren Häusern verläuft. So kann
es auch durchaus sein, dass die Gebäude quer gebaut werden und uns dann
mit der gesamten Firstlänge die Sonne verdecken.
Desweiteren ist aus dem Plan ersichtlich, dass die Giebelhöhe der geplanten
Bebauung auf max. 11,50 Meter festgelegt wurde. Das bedeutet, dass diese
Häuser ca. 3,00 Meter höher wären als unsere bestehenden Häuser,
die alle eine Firsthöhe von unter 8,50 Meter aufweisen. Mit dieser Giebelhöhe
von 11,50 m sind wir nicht einverstanden, da durch solch hohe Gebäude
die Sonneneinstrahlung, besonders in den Wintermonaten, erheblich gestört
würde.
Da wir, die Anwohner der südlichen Baienfurter Straße, durch
die jetzige Planung unverhältnismäßig benachteiligt würden,
fordern wir:
- Eine Erweiterung des Abstandes zwischen unserer Grundstücksgrenze
und der neuen Baulinie auf mindestens 5,00 m und keinerlei Bebauung in dieser
Zone, auch keine Garagen oder Gartenhäuser.
- Eine Reduzierung der Giebelhöhe der neuen Gebäude auf die Giebelhöhe
der bestehenden Gebäude der südlichen Baienfurter Straße.
Wir wollen die Verwertung des Grundstücks von Herrn Jehle nicht erschweren oder blockieren, sondern nur erreichen, dass wir als langjährige Anwohner durch die neue Bebauung nicht mehr als notwendig benachteiligt werden, dies auch im Hinblick auf eine eventuelle Verwertung unserer Grundstücke.
Da uns viel an einer Planung liegt, mit der alle Beteiligten zufrieden sein
können, bitten wir Sie, unsere Sorgen und Bedenken zu berücksichtigen.



