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Baugesuche
e) Erstellung einer Stahlbeton-Fertiggarage, Daimlerstraße 17
1. Zu entscheiden ist:
Über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben
2. Sachverhalt:
Der Bauherr beantragen den Neubau einer Stahlbeton-Fertiggarage mit einer
Grundfläche von ca 22 qm (3,00 m x 7,20 m) angrenzend an die südliche
Grundstücksgrenze. Der Garagenneubau liegt außerhalb des Bauquartiers
und bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Das Bauvorhaben wird nach § 31 Abs. 2 BauBG beurteilt und liegt im rechtsgültigen
Bebauungsplan Bifang. Das anfallende Oberflächenwasser wird über
eine Sickermulde schadlos abgeführt.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar.
4. Beschlussvorschlag:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich
der Bauquartiersüberschreitung wird erteilt.
Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich
der Bauquartiersüberschreitung wird erteilt.



