Hauptmenue

» Startseite    » Rathaus    » Bürgerinfo   » Baindt   » Links   » Kontakt

Niederschriften 15.11.2006

T O P 7
Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden

In nichtöffentlicher Sitzung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung bekanntzugeben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interesse Einzelner entgegenstehen.

Es ist folgender Beschluss bekanntzugeben:
Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2006
- Gründung eines Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt
-- Vorberatung des Satzungsentwurfs

„Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in einer öffentlichen Sondersitzung am 15.11.2006 den vorliegenden Entwurf der Satzung zur Gründung eines Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt zur Entscheidung vorzulegen.
In dieser Sitzung sollen auch die Vertreter der Gemeinde Baindt in diesen Zweckverband bestimmt werden“.


Die Mitglieder des Gemeinderats nehmen davon Kenntnis.