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Niederschriften 15.11.2006

T O P 6
Mobiler Sozialer Hilfsdienst (MSHD)
- Kündigung der Vereinbarung vom 08.09.1982

1. Zu entscheiden ist:

Über die Kündigung der Beteiligung an den Kosten des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes.

2. Sachverhalt:

Am 08.09.1982 wurde eine Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten des MSHD zwischen der Katholischen Kirchengemeinde Weingarten als Rechtsträger des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes sowie der Gemeinde Baindt geschlossen. Nach § 2 Abs. 2 beteiligen sich die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Weingarten am Abmangel des MSHD mit 50 %. Die Aufteilung dieser 50 % erfolgt im Verhältnis der Einwohnerzahlen.
Die restlichen 50 % werden durch Eigenleistungen des Trägers sowie der beteiligten Kirchengemeinden im Verhältnis der Mitgliederzahlen abgedeckt.
Im Jahr 2002 betrug der Abmangel für die Gemeinde Baindt 1.246,01 €, im Jahr 2003 1.397,08 €, im Jahr 2004 2.634,73 € und im Jahr 2005 2.951,26 € . Aufgrund der Verdoppelung des Abmangels von 2003 im Jahr 2004 wurde eine Beirats-Sitzung am 26.04.2006 einberufen.
Die Erhöhung des Abmangels ist auf folgende Ursuchen zurückzuführen:
- Verkürzung des Zivildienstes
- ein mehr und mehr umkämpfter Markt der Fahrdienste
- steigende Betriebskosten der Fahrzeuge sowie
- Personalkosten

Es sollte geprüft werden, welche Reduktionsmöglichkeiten durch Preiserhöhung, Verringerung der Zahl der Fahrzeuge sowie Optimierung der Einsätze bestehen. Die evangelische Kirchengemeinde brachte dabei klar zum Ausdruck, dass der erhöhte Abmangel nicht mehr aufgebracht werden kann.
Die Katholische Kirchengemeinde Baindt hat die Vereinbarung bereits gekündigt.
In einer weiteren Sitzung des Beirats am 05. Oktober 2006 waren sich alle Teilnehmer einig, die Vereinbarung zum 31.12.2007 zu kündigen.

Im Jahr 2005 wurden in der Gemeinde Baindt insgesamt 1780 Fahrten durch den MSHD durchgeführt.
Diese Zahl gliedert sich in
- 950 sogenannte „Essensfahrten“ (Essen auf Rädern)
sowie
- 830 Personenfahrten.

Von diesen 830 Personenfahrten wurden 800 behindertengerechte Fahrten im Auftrag der Heimsonderschule unternommen.
Bei den restlichen Fahrten handelt es sich hauptsächlich um Fahrten zum Arzt o.ä.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Aufgrund der beinahen Verdoppelung des Abmangels im Jahr 2004 hat als erster die Kath. Kirchengemeinde Baindt die „Reissleine“ gezogen.
Desweiteren ist es nach außen schwer vermittelbar, dass nach Abzug der Fahrten für die Heimsonderschule dieser Abmangel zu bringen ist.
Aufgrund der vielen privaten Anbieter bricht der Markt in diesem Bereich derzeit zusammen.

4. Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Baindt kündigt die Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes zum 31.12.2007.

Für GR Boenke ist es unerklärlich, warum eine öffentliche Einrichtung, die mit Zivis arbeitet, nicht kostengünstiger als ein freier Anbieter ist.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

Die Gemeinde Baindt kündigt die Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes zum 31.12.2007.