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Niederschriften 15.01.2008

T O P 6
Bebauungsplan “Innere Breite, 7. Änderung“
- Antrag auf Nutzungsänderung Flst. 206/6 Ziegeleistraße 24

1. Zu entscheiden ist:

Über den Antrag vom Antragssteller, sein Baugrundstück Flst. 206/6 (Ziegeleistraße 24) im Bebauungsplan „Innere Breite“ derzeit ausgewiesen als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe), in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) umzuwandeln.

2. Sachverhalt:

Im Gebäude Ziegeleistraße 24 ist eine Betriebsleiterwohnung derzeit genehmigt. Wie der Antragssteller in seinem Schreiben (Anlage 1) mitteilt ist die Gewerbefläche zur Zeit nicht zu vermieten. Er bittet deshalb zu prüfen ob der Einbau einer weiteren Wohnung möglich ist.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt kann dem nur entsprochen werden wenn die Gemeinde ein Bebauungsplanänderungsverfahren nach § 13 a (BauGB) (vereinfachtes Verfahren) durchführt mit der Maßgabe, dass das eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe), in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. Mischgebiet (MI) umgewandelt wird.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Bisher hat der Antragsteller einer Bebauungsplanänderung die Verfahrenskosten getragen. Auch hier geht die Verwaltung davon aus, dass die Kosten des Verfahrens vom Antragsteller übernommen werden.
Weiter ist abzuwägen, ob das Grundstück in ein Allgemeines Wohngebiet oder als Mischgebiet umgewandelt wird. Nach Ansicht der Verwaltung sollte die Umwandlung in ein Mischgebiet (MI) erfolgen, um eventuelle Einschränkungen des angrenzenden Bauhofs auszuschließen. Einen Abschöpfungsbeitrag oder Infrastrukturbeitrag vom Grundstückseigentümer zu verlangen ist rechtlich nicht möglich.

4. Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag insoweit zu, sein Baugrundstück Flst. 206/6 (Ziegeleistraße 24) im Bebauungsplan „Innere Breite“ derzeit ausgewiesen als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe), in ein Mischgebiet (MI) umzuwandelt.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Der Antrag auf eine Nutzungsänderung darf nach Ansicht von GR Boenke nicht zu einem Nachteil der Anlieger führen.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

1. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag insoweit zu, sein Baugrundstück Flst. 206/6 (Ziegeleistraße 24) im Bebauungsplan „Innere Breite“ derzeit ausgewiesen als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe), in ein Mischgebiet (MI) umzuwandelt.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.