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Niederschriften 15.01.2008

T O P 5
Ganztagesbetreuungsgebäude
- Bericht über die mangelnde Frischluftzufuhr in den Aufenthaltsräumen

1. Zu entscheiden ist:

Über die Stellungnahme zum Bericht der Planer über die Lüftungssituation in den Aufenthaltsräumen des Ganztagesbetreuungsgebäudes

2. Sachverhalt:

Der Bauausschuss hat am 17. Juli 2007 zusammen mit dem Architekten, Herrn Prinz, des Ganztagesbetreuungsgebäudes zur Erörterung notwendiger Verbes-serungen der Lüftungsmöglichkeiten an der Aula besichtigt.

Herr Architekt Prinz, teilt mit, dass die Aula nach den Veranstaltungsstätten-Richtlinien bis zu einer Kapazität von 200 Personen erbaut und mittels natürlicher Belüftung funktionieren soll. Die Lüftungsanlage zu erweitern ist technisch nur schwer möglich und auch nicht üblich. Herr Prinz wird mit dem Fachplaner das Problem erörtern, an welcher Stelle man eine Nachströmöffnung anbringen kann bzw. ob es weitere technische Möglichkeiten gibt, die Belüftung zu verbessern.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Da eine Erweiterung der bestehenden Lüftungsanlage in der Küche nicht möglich ist, sollte auf eine teuere separate Lüftungsanlage verzichtet werden und eine zu-sätzliche Nachströmöffnung evtl. eingebaut werden.

Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Planer, Herr Architekt Prinz, geht zunächst auf die Vorgeschichte ein. Das Ganztagesbetreuungsgebäude wurde für 60 Schüler im 2-Schicht-Betrieb geplant, wobei auch eine Doppelnutzung möglich sein sollte. Bei einer Kapazität von 60 – 100 Personen ist es absolut üblich, auf den Einbau einer Lüftung zu verzichten. Bei Veranstaltungen bis zu 200 Personen kann es jedoch zu Problemen bei der Frischluftzufuhr kommen.
Für den Fachplaner, Herrn Lang, gibt es nur 2 Möglichkeiten:
Entweder die Situation so belassen wie sie ist oder aber eine neue Lüftungsanlage einbauen. Die Kosten belaufen sich dann auf ca. 60.000 Euro brutto. Das Problem bei diesem Ganztagesbetreuungsgebäude ist, dass man zum Lüften die Türen aufmachen muss. GR Kreutle sieht hier einen Mangel am Gebäude. Die Vorgabe, so Herr Prinz, lautete damals, ein Gebäude für ca. 60 Schüler zu planen. Dieses Gebäude wird jedoch jetzt von bis zu 200 Personen genutzt. Ein Mangel bzw. Planungsfehler lässt sich seiner Meinung nach daraus nicht ableiten. Der Planungsauftrag, so GR Herrmann lautete, eine Mensa mit Doppelnutzung zu bauen. Um die Lüftungsmöglichkeiten zu verbessern, könnte er sich den Einbau von Oberlichtern vorstellen. Auch für GR Bader sind Oberlichter oder der nachträgliche Einbau von Kippfenstern ein Thema. GR Konzett spricht sich dafür aus, zunächst die Anzahl der Veranstaltungen festzustellen, bei denen es Probleme mit der Lüftung gibt. GR Boenke bemerkt, dass Herr Prinz vordergründig den Planungsauftrag für eine Mensa erhalten hat. GR`in Maucher findet es bedauerlich, dass sich die Fenster nicht öffnen lassen. Das Öffnen von Fenster, so Herr Prinz, bringt lüftungstechnisch nicht viel. Nach Ansicht von GR Kern besteht an dem Gebäude ein Mangel, der behoben werden sollte.
Es wurde folgende weitere Vorgehensweise beschlossen:

a) Dieser Tagesordnungspunkt wird auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt.

b) Anhand der Unterlagen wird zunächst festgestellt, welche Vorgaben gemacht wurden (reine Aula, sonstige Veranstaltungen).

c) Die Anzahl der Veranstaltungen, an der bis zu 200 Personen teilnehmen, ist festzustellen.

d) Es ist ein konkretes Angebot für den Einbau einer neuen Lüftungsanlage einzuholen.