T O P 4
Baugesuch
g) Errichtung einer Werbefläche, Marsweilerstraße 2
1. Zu entscheiden ist:
Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung
einer Werbefläche
auf dem Flst. Nr. 53.
2. Sachverhalt:
Der Bauherr plant die Errichtung einer Werbefläche auf dem Flst. Nr. 53 mit einer Größe von 2,60 m auf 3,60 m (9,36 m²).
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Danach ist ein Vorhaben zulässig,
wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt.
Unserer Ansicht nach fügt sich die Werbeanlage nicht in die Eigenart
der näheren Umgebung ein.
4. Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung einer Werbefläche wird nicht erteilt.
Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung einer Werbefläche wird nicht erteilt.



