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Baugesuch
e)
- Umbau des bisher als landw. genutzte Erdgeschoss für den Stukkateurbetrieb
als Werkzeug-, Material sowie Sozialräume für Mitarbeiter
- Einbau von zwei Mitarbeiterwohnungen im bisher ungenutzten Dachgeschoss
- Anbringen von erforderlichen Wärme- und Trittschallmaßnahmen,
Haus 5
1. Zu entscheiden ist:
Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu den Bauvorhaben am Haus 5.
2. Sachverhalt:
Der Bauherr plant den Umbau des bisher landwirtschaftlich genutzten Erdgeschosses für den Stukkateurbetrieb als Werkzeug-, Material- und Sozialräume für Mitarbeiter, den Einbau von zwei Mitarbeiterwohnungen im bisher ungenutzten Dachgeschoss sowie das Anbringen von Wärme- und Trittschallmaßnahmen am Gebäude Haus Nr. 5. Zudem sollen bestehende Fenster zugemauert und an anderer Stelle weitere Fenster eingebaut werden. Die Nutzungsänderung des Gebäudes bedarf der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Mit Datum vom 19.07.2005 erhielt
Herr Dreher für dieses Vorhaben einen positiven Bauvorbescheid, allerdings
mit der Maßgabe, dass insgesamt nur 3 weitere Wohnungen im Areal Riedsenn
erstellt werden dürfen. (Gesetzliche Vorgabe: Im Außenbereich
dürfen ausnahmsweise 3 weitere Wohnungen in die bestehenden landwirtschaftlichen
Gebäude eingebaut werden).
In der Bauvoranfrage wurde für das Gebäude Nr. 5 nur eine Wohneinheit
beantragt.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ravensburg, wird bei einem gemeinsamen Besprechungstermin mit dem Bauherren, die Genehmigungsfähigkeit der Gesamtanlage der Bauanträge besprochen. Das Ergebnis der Besprechung werden wir Ihnen in einer Tischvorlage bei der Gemeinderatssitzung vorlegen.
4. Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauvorhaben am Haus 5 (Umbau des bisher als landwirtschaftlich genutzten Erdgeschosses für den Stukkateurbetrieb als Werkzeug-, Material- sowie Sozialräume für Mitarbeiter; Einbau von zwei Mitarbeiterwohnungen im bisher ungenutzten Dachgeschoss; Anbringen von erforderlichen Wärme- und Trittschallmaßnahmen) wird erteilt.
GR Nehls erkundigt sich, ob zur Betriebsleiterwohnung zusätzliche 3 Wohnungen gebaut werden können. OBM Elbs erwidert, dass jeder Landwirt in das bestehende Gebäude drei zusätzliche Wohnungen einbauen darf.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauvorhaben am Haus 5 (Umbau des bisher
als landwirtschaftlich genutzten Erdgeschosses für den Stukkateurbetrieb
als Werkzeug-, Material- sowie Sozialräume für Mitarbeiter; Einbau
von zwei Mitarbeiterwohnungen im bisher ungenutzten Dachgeschoss; Anbringen
von erforderlichen Wärme- und Trittschallmaßnahmen) wird erteilt.



