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Niederschriften 15.01.2008

T O P 4
Baugesuch
d) Einbau einer Wohnung in das bis jetzt als Fruchtlager genutzte Gebäude, Haus 4

1. Zu entscheiden ist:

Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem Bauvorhaben am Haus 4.

2. Sachverhalt:

Der Bauherr plant den Einbau einer Betriebsleiterwohnung in das bis jetzt als Fruchtlager genutzte Gebäude. Auf allen Seiten werden zusätzlich weitere Fenster und auf der Südseite zwei Dachgauben mit einer Größe von ca. 2 m eingebaut. Die Nutzungsänderung des Gebäudes bedarf der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Mit Datum vom 19.07.2005 erhielt Herr Dreher für dieses Vorhaben einen positiven Bauvorbescheid, so dass einer Genehmigung nichts im Wege steht. Dennoch muss die Gemeinde nochmals das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben am Haus 4 erteilen.

4. Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben am Haus 4 (Einbau einer Wohnung in das bis jetzt als Fruchtlager genutzte Gebäude) wird erteilt.

Es erscheint GR Herrmann.

Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben am Haus 4 (Einbau einer Wohnung in das bis jetzt als Fruchtlager genutzte Gebäude) wird erteilt.