T O P 4
Baugesuch
a) Erweiterung Windfang und Dachgaube, Marsweilerstraße 81
1. Zu entscheiden ist:
Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Marsweiler West“.
2. Sachverhalt:
Der Bauherr plant den Anbau eines Windfangs an das bestehende Wohngebäude mit einer Größe von 2,40 m auf 3,26 m. Zudem soll auf der Westseite eine Dachgaube mit einer Größe von 2,45 m errichtet werden.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Marsweiler
West“. Es entspricht jedoch nicht in allen Punkten den Festsetzungen
des Bebauungsplans. Der Windfang wird außerhalb des Baufensters und
teilweise im Sichtdreieck zur Rosenstraße errichtet. Sichtdreiecke
sind von jeglicher Bebauung freizuhalten. Dachgauben sind bis zu einer Größe
von 2,50 m zulässig. Abstandsflächen dürfen auf öffentlichen
Verkehrsflächen liegen (§ 5 Abs. 2 LBO). Das zulässige Maß der
baulichen Nutzung beträgt 136 m², mit dem Anbau sind 123 m² in
Anspruch genommen.
Aus Sicht des Landratsamtes bestehen gegen die Errichtung des Windfangs teilweise
im Sichtdreieck keine Bedenken.
Für die Überschreitung des Baufensters und die Errichtung des Windfangs
im Sichtdreieck ist die Erteilung einer Befeiung erforderlich, für die
das gemeindliche Einvernehmen benötigt wird.
4. Beschlussvorschlag:
Zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Marsweiler West“ (Überschreitung des Baufensters und Errichtung Windfang im Sichtdreieck) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Auf eine entsprechende Frage von GR Kern teilt OBM Elbs mit, dass sich zwischen Gehweg und Grenze noch ein kleiner Grünstreifen befindet.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Marsweiler West“ (Überschreitung des Baufensters und Errichtung Windfang im Sichtdreieck) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.



