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Niederschriften 15.01.2008

T O P 4
Baugesuch
a) Erweiterung Windfang und Dachgaube, Marsweilerstraße 81

1. Zu entscheiden ist:

Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Marsweiler West“.

2. Sachverhalt:

Der Bauherr plant den Anbau eines Windfangs an das bestehende Wohngebäude mit einer Größe von 2,40 m auf 3,26 m. Zudem soll auf der Westseite eine Dachgaube mit einer Größe von 2,45 m errichtet werden.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Marsweiler West“. Es entspricht jedoch nicht in allen Punkten den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Windfang wird außerhalb des Baufensters und teilweise im Sichtdreieck zur Rosenstraße errichtet. Sichtdreiecke sind von jeglicher Bebauung freizuhalten. Dachgauben sind bis zu einer Größe von 2,50 m zulässig. Abstandsflächen dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen liegen (§ 5 Abs. 2 LBO). Das zulässige Maß der baulichen Nutzung beträgt 136 m², mit dem Anbau sind 123 m² in Anspruch genommen.
Aus Sicht des Landratsamtes bestehen gegen die Errichtung des Windfangs teilweise im Sichtdreieck keine Bedenken.
Für die Überschreitung des Baufensters und die Errichtung des Windfangs im Sichtdreieck ist die Erteilung einer Befeiung erforderlich, für die das gemeindliche Einvernehmen benötigt wird.

4. Beschlussvorschlag:

Zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Marsweiler West“ (Überschreitung des Baufensters und Errichtung Windfang im Sichtdreieck) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Auf eine entsprechende Frage von GR Kern teilt OBM Elbs mit, dass sich zwischen Gehweg und Grenze noch ein kleiner Grünstreifen befindet.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

Zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Marsweiler West“ (Überschreitung des Baufensters und Errichtung Windfang im Sichtdreieck) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.