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Baugesuche
b) Abbruch des ehemal. Wohn- und Ökonomiegebäudes, Wiederaufbau eines
Wohngebäudes, Mochenwangener Straße 224
1. Zu entscheiden ist:
Über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Abbruch des ehemaligen
Wohn- und Ökonomiegebäudes und Wiederaufbau eines Wohngebäudes
in der Mochenwangener Str. 224.
2. Sachverhalt:
Der Bauherr plant den Abbruch des ehemaligen Wohn- und Ökonomiegebäudes in der Mochenwangener Str. 224. An gleicher Stelle soll ein neues Wohngebäude und im nördlichen Grundstücksbereich soll eine Garage errichtet werden. Aus Sicherheitsgründen ist eine neue Zufahrt geplant. Das Regenwasser soll in eine Versickerungsmulde eingeleitet werden. Zur Sicherung der Löschwasserversorgung sind im südlichen Grundstücksteil zwei Löschwasserzisternen geplant.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Das Bauvorhaben wurde vom Bauherr vorab mit der Baurechtsbehörde beim
Landratsamt Ravensburg besprochen. Nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB besteht
in diesem Fall die Möglichkeit, ein gleichartiges Ersatzwohngebäude
an gleicher Stelle zu errichten, da der Bestandsschutz am Wohnen im ehemaligen
Wohnteil des Gebäudes noch vorhanden ist. Es wurde nachgewiesen, dass
das Gebäude bis einschließlich September 2002 bewohnt war.
Auch aufgrund des baufälligen Gebäudes befürwortet die Gemeindeverwaltung
diese Lösung.
4. Beschlussvorschlag:
Zum Bauvorhaben Abbruch des ehemaligen Wohn- und Ökonomiegebäudes und Wiederaufbau eines Wohngebäudes in der Mochenwangener Str. 224 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Zum Bauvorhaben Abbruch des ehemaligen Wohn- und Ökonomiegebäudes und Wiederaufbau eines Wohngebäudes in der Mochenwangener Str. 224 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.



