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Kindergartenangelegenheiten
- örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindergartengesetzes
1. Zu entscheiden ist:
über die örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindergartengesetztes.
2. Sachverhalt:
Das neue Kindergartengesetz trat zum 01. Januar 2004 in Kraft. Nach § 3 Abs. 1 des Kindergartengesetzes hat die Gemeinde für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergartenplatz oder einen Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung zu stellen.
Um die benötigten Plätze festzustellen, ist eine örtliche Bedarfsplanung jährlich aufzustellen, die mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landratsamt Ravensburg) abzustimmen ist.
Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf:
Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2007 / 2008
Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.10.2001 und 31.07.2005 geboren sind
189 Kinder
Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2008 / 2009
Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.10.2002 und 31.07.2006
geboren sind
179 Kinder
Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2009 / 2010
Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.10.2003 und 31.07.2007
geboren sind (Stand 30.05.2007)
175 Kinder
In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrichtungen Kindergartenplätze zur Verfügung:
| St. Martin | 73 Plätze |
| Regenbogen | 25 Plätze |
| Sonne, Mond und Sterne | 77 Plätze |
| Waldorfkindergarten | 15 Plätze |
| (wird mit 15 Plätzen in die örtliche Bedarfsplanung mit aufgenommen) | |
| Insgesamt: | 190 Plätze |
Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2007 / 2008 189 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 190
Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2008 / 2009 179 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 190
Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2009 / 2010 175 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 190
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Rein rechnerisch sind die Kindergärten im kommenden Kindergartenjahr
2007 / 2008 beinahe vollständig belegt.
Da jedoch viele Kinder erst im Laufe des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr
vollenden bzw. erst nach dem dritten Lebensjahr in den Kindergarten gehen,
sind die Kindergartengruppen deutlich unterbelegt.
Die Tendenz abnehmender Kinderzahlen wird dadurch gestoppt, dass zu Beginn
des kommenden Kindergartenjahres die Gemeinde Baindt in die Kleinkindbetreuung
einsteigt.
Im Frühjahr 2008, wenn die konkreten Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr
2008 / 2009 sowie die Zahlen für die Kleinkindbetreuung vorliegen, wird
man eine Entscheidung über die Anzahl der Kindergartenstandorte treffen.
Die Zahlen für das Kindergartenjahr 2009 / 2010 verlaufen entgegen dem
Trend abnehmender Kinderzahlen.
Im maßgeblichen Zeitraum gibt es bereits zum Stand Mai 2007 175 Kinder.
Bis zum 31. Juli 2007 werden bestimmt noch zahlreiche Geburten hinzukommen.
Sollte die Kleinkindbetreuung auch im Kindergartenjahr 2008 / 2009 verstärkt
in Anspruch genommen werden, kann man von einer guten bis sehr guten Auslastung
der Kindergärten ausgehen.
Wie bereits erwähnt, werden die maßgeblichen Zahlen im Februar
/ März 2008 ermittelt um dann die weitere Vorgehensweise zu beschließen.
4. Beschlussvorschlag:
a.) Der örtlichen Bedarfsplanung nach § 3 des Kindergartengesetzes
wird
zugestimmt.
b.) Im Frühjahr 2008 werden die Erfahrungen der Kleinkindbetreuung dargelegt.
Nach den dann vorliegenden Anmeldungen wird die weitere Vorgehensweise in
Sachen Kleinkindbetreuung, Stärke der Kindergartengruppen sowie
Kindergartenstandorte beraten.
Nach kurzer Erläuterung der ermittelten Zahlen durch Hauptamtsleiter Plangg ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
a.) Der örtlichen Bedarfsplanung nach § 3 des Kindergartengesetzes
wird
zugestimmt.
b.) Im Frühjahr 2008 werden die Erfahrungen der Kleinkindbetreuung dargelegt.
Nach den dann vorliegenden Anmeldungen wird die weitere Vorgehensweise in
Sachen Kleinkindbetreuung, Stärke der Kindergartengruppen sowie
Kindergartenstandorte beraten.



