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Niederschriften 12.02.2008

T O P 7
Aufstellung und Einreichung von Vorschlägen für Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013

1. Zu entscheiden ist:

Über die Einreichung von Vorschlägen für Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013

2. Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.01.2008 wird die Gemeinde Baindt durch das Landgericht Ravensburg aufgefordert, 3 Personen zu benennen, die für das Amt eines Schöffen geeignet sind. Auf eine entsprechende amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Baindt haben sich folgende Personen gemeldet:

Wesentliche Gesichtspunkte bei der Aufstellung der Vorschlagsliste ist, dass der Gemeinderat durch eine individuelle Vorauswahl die Gewähr für die Heranziehung erfahrener und urteilsfähiger Personen als Schöffen bietet.
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich. Über die Aufstellung der Vorschlagsliste ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu verhandeln.
Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen.
Neben den aufgeführten Personen können Sie selbstverständlich weitere Personen (mit deren Einverständnis) vorschlagen.
Es ist grundsätzlich möglich, mehr als 3 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

4. Beschlussvorschlag:

In die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 sind folgende Personen aufzunehmen:

GR Kreutle sieht bei der Aufstellung dieser Vorschlagsliste einen Widerspruch insich. Personalentscheidungen der Gemeindeverwaltung werden in nichtöffentlichen Sitzungen beraten, in diesem Fall soll eine Entscheidung in einer öffentlichen Sitzung gefällt werden.
Er schlägt vor, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt und zunächst in der nächsten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vorberaten wird. GR Boenke schließt sich dieser Meinung an.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

1. Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

2. In der nächsten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung wird zunächst vorberaten, welche Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen.