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Bestellung von weiteren Standesbeamten
1. Zu entscheiden ist:
Ob weitere Beamte der Gemeindeverwaltung zu Standesbeamten bestellt werden.
2. Sachverhalt:
Bei der Gemeinde Baindt sind zur Zeit Bürgermeister Buemann, Herr Plangg,
Frau Grella sowie Frau Kugler als Standesbeamte bestellt.
Da Frau Kugler in Kürze Mutterschutz mit anschließender Elternzeit
in Anspruch nimmt, sollten Herr Abele sowie Herr Elbs zu weiteren Standesbeamten
bestellt werden.
Nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Durchführung
des Personenstandsgesetzes darf zum Standesbeamten nur bestellt werden, wer
Deutscher ist und nach Ausbildung und Persönlichkeit die für das
Amt des Standesbeamten erforderliche Eignung besitzt.
Zum Standesbeamten darf nur bestellt werden, wer mindestens die Befähigung
zum mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst erworben hat. Gem. § 24
der Gemeindeordnung i.V. mit der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt ist für
die Bestellung der Standesbeamten der Gemeinderat zuständig.
4. Beschlussvorschlag:
Herr Wolfgang Abele sowie Herr Werner Elbs werden zum 01. März 2008 zu Standesbeamten der Gemeinde Baindt bestellt.
GAR Plangg fügt ergänzend hinzu, dass Herr Abele und Herr Elbs nur Trauungen vornehmen sollten und keine Verwaltungstätigkeiten im Bereich des Standesamts wahrnehmen.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Herr Wolfgang Abele sowie Herr Werner Elbs werden zum 01. März 2008
zu Standesbeamten der Gemeinde Baindt bestellt.



