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Niederschriften 12.02.2008

T O P 6
Bestellung von weiteren Standesbeamten

1. Zu entscheiden ist:

Ob weitere Beamte der Gemeindeverwaltung zu Standesbeamten bestellt werden.

2. Sachverhalt:

Bei der Gemeinde Baindt sind zur Zeit Bürgermeister Buemann, Herr Plangg, Frau Grella sowie Frau Kugler als Standesbeamte bestellt.
Da Frau Kugler in Kürze Mutterschutz mit anschließender Elternzeit in Anspruch nimmt, sollten Herr Abele sowie Herr Elbs zu weiteren Standesbeamten bestellt werden.
Nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes darf zum Standesbeamten nur bestellt werden, wer Deutscher ist und nach Ausbildung und Persönlichkeit die für das Amt des Standesbeamten erforderliche Eignung besitzt.
Zum Standesbeamten darf nur bestellt werden, wer mindestens die Befähigung zum mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst erworben hat. Gem. § 24 der Gemeindeordnung i.V. mit der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt ist für die Bestellung der Standesbeamten der Gemeinderat zuständig.

4. Beschlussvorschlag:

Herr Wolfgang Abele sowie Herr Werner Elbs werden zum 01. März 2008 zu Standesbeamten der Gemeinde Baindt bestellt.

GAR Plangg fügt ergänzend hinzu, dass Herr Abele und Herr Elbs nur Trauungen vornehmen sollten und keine Verwaltungstätigkeiten im Bereich des Standesamts wahrnehmen.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

Herr Wolfgang Abele sowie Herr Werner Elbs werden zum 01. März 2008 zu Standesbeamten der Gemeinde Baindt bestellt.