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Niederschriften 12.02.2008

T O P 4
Baugesuche
b) Sanierung des bestehenden Gebäudes, Riedsenn

1. Zu entscheiden ist:

Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Nutzungsänderung des Gebäudes Haus 3.

2. Sachverhalt:

Der Bauherr plant den bisherigen Geräteschuppen und Holzlager als Garagen zu nutzen. Die Nutzungsänderung bedarf der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Mit Datum vom 19.07.2005 erhielt Herr Dreher für dieses Vorhaben einen positiven Bauvorbescheid, so dass einer Genehmigung nichts im Wege steht. Dennoch muss die Gemeinde nochmals das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben am Haus 3 erteilen.

4. Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben am Haus 3 (Nutzungsänderung) wird erteilt.

GR`in Reck ist befangen und verlässt den Sitzungstische.

Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben am Haus 3 (Nutzungsänderung) wird erteilt.