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Baugesuche
a) Neubau eines Getreidesilos, Hirschstraße 200
1. Zu entscheiden ist:
Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 35 Abs. 1 i.
V. m § 36 Abs. 1 BauGB.
2. Sachverhalt:
Der Bauherr plant den Neubau eines Getreidesilos. Das Getreidesilo wird aus verzinktem Wellblech errichtet. Der Durchmesser beträgt 7,15 m und die Höhe 11,85 m. Der Behälter fasst 470 m³. Zur Errichtung des Silos wird ein Teil des bestehenden Stallgebäudes abgebrochen.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Es beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Ziff. 1 BauGB, das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und ist somit privilegiert.
4. Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Teilabbruch des Stalles und zum Bauvorhaben Neubau eines Getreidesilos auf dem Flst. Nr. 338 wird erteilt.
GR Bader ist befangen und verlässt den Sitzungstisch.
Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Das gemeindliche Einvernehmen zum Teilabbruch des Stalles und zum Bauvorhaben Neubau eines Getreidesilos auf dem Flst. 338 wird erteilt.



