Hauptmenue

» Startseite    » Rathaus    » Bürgerinfo   » Baindt   » Links   » Kontakt

Niederschriften 12.02.2008

T O P 3
Bebauungsplan “Schachen 6. Änderung”
- Antrag auf Nutzungsänderung Flst. 556 (Baienfurter Straße)

1. Zu entscheiden ist:

Über den Antrag von dem Bauherr, ihr Baugrundstück Flst. Nr. 556 (Baienfurter Str. 2), im Bebauungsplan „Schachen, 5. Änderung“, derzeit ausgewiesen als Gewerbegebiet (GE), in ein Mischgebiet (MI) umzuwandeln.

2. Sachverhalt:

Im Gebäude Baienfurter Str. 2 ist derzeit eine Betriebsleiterwohnung genehmigt. Der Antragssteller teilte uns in ihrem Schreiben (Anlage 1) mit, dass das Obergeschoss in eine weitere Wohnung für ihre Tochter mit Familie umgebaut werden soll. Sie bitten uns deshalb zu prüfen ob der Einbau einer weiteren Wohnung möglich ist.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Das Grundstück Baienfurter Str. 2 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schachen, 5. Änderung“ und ist als GE1 (Gewerbegebiet für nicht wesentlich störende Betriebe) eingestuft. Darin sind nur Gewerbebetriebe und Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist eine Bebauungsplanänderung grundsätzlich möglich. Ob einer Umwandlung von GE in MI zugestimmt werden kann, muss allerdings im Verfahren geklärt werden.
Die angrenzenden Eigentümer Gänßlen und Gerster wurden von uns mit Schreiben vom 29.01.2008 über die evtl. Bebauungsplanänderung und ihre Auswirkungen benachrichtigt. Das Ergebnis teilen wir Ihnen in der Gemeinderatssitzung mit.

Bisher hat der Antragsteller einer Bebauungsplanänderung die Verfahrenskosten getragen. Auch hier geht die Verwaltung davon aus, dass die Kosten des Verfahrens von der Familie Joachim übernommen werden.

4. Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag insoweit zu, ihr Baugrundstück Flst. Nr. 556 (Baienfurter Str. 2) im Bebauungsplan „Schachen, 5. Änderung“ derzeit ausgewiesen als Gewerbegebiet (GE1) in ein Mischgebiet (MI) umzuwandeln.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Es erscheint GR Bader.

Für GR Boenke steht es außer Frage, dass das bestehende Gewerbe geschützt bleiben muss. OBM Elbs fügt ergänzend hinzu, dass in diesem Zusammenhang die bestehende Baulinie um ca. 10 m zur Kreisstraße hin verschoben werden sollte. Gleichzeitig wird die Zu- und Abfahrtsbeschränkung nach der Bushaltestelle aufgehoben.


Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s


1. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag insoweit zu, ihr Baugrundstück Flst. Nr. 556 (Baienfurter Str. 2) im Bebauungsplan „Schachen, 5. Änderung“ derzeit ausgewiesen als Gewerbegebiet (GE1) in ein Mischgebiet (MI) umzuwandeln.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

3. Die bestehende Baulinie wird zur jetzigen Kreisstraße 7946 um 10 m verschoben. Gleichzeitig wird die Zu- und Abfahrtsbeschränkung nach der Bushaltestelle aufgehoben. Diese Änderung erfolgt nur dann, wenn die betroffenen Anlieger die anteiligen Planungskosten übernehmen.