T O P 2
Bebauungsplan “Innere Breite 7. Änderung“
- Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB
1. Zu entscheiden ist:
Über die Einleitung des Verfahrens gem. § 13 a BauGB zur Änderung des Bebauungsplans „Innere Breite, 6. Änderung“.
2. Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung am 15.01.2008 wurde dem Antrag entsprochen,
sein Baugrundstück Flst. Nr. 206/6 (Ziegeleistraße
24) im Bebauungsplan „Innere Breite“, derzeit ausgewiesen als
eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe), in ein Mischgebiet (MI) umzuwandeln,
damit er die Gewerbeflächen als Wohnraum nutzen kann.
Zudem soll als weitere Änderungsmaßnahme der Lärmschutzwall
entlang der jetzigen K 7951 im Bereich des gemeindlichen Bauhofs nach Norden
um ca. 75 m verlängert werden.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13
a BauGB. Im beschleunigten Verfahren muss die betroffene Öffentlichkeit
beteiligt werden und den berührten Behörden und Trägern öffentlicher
Belange ist Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu geben. Danach ist
der Satzungsbeschluss zu fassen. In diesem Änderungsverfahren ist eine
Umweltprüfung nicht erforderlich.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Eigentümer (s. Anlage 3).
4. Beschlussvorschlag:
1. Für den im Plankonzept dargestellten Bereich (Anlage 2) wird gem. § 13
a Abs. 1 und Abs. 4 BauGB ein Bebauungsplanverfahren zur Änderung des
Bebauungsplans „Innere Breite, 6. Änderung“ eingeleitet.
2. Die betroffene Öffentlichkeit wird über die Auslegung der Bebauungspläne
gem. § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind zur Abgabe einer Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.
GR`in Reck ist befangen und verlässt den Sitzungstisch.
Es muss gewährleistet sein, so GR Kreutle, dass sich die Gemeinde Baindt bei dieser Bebauungsplanänderung nicht selbst Einschränkungen auferlegt (Bauhof, Wertstoffhof usw.). OBM Elbs versichert, dass bei dieser Umwandlung in ein Mischgebiet keine Einschränkungen zu befürchten sind.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
1. Für den im Plankonzept dargestellten Bereich wird gem. § 13
a Abs. 1 und Abs. 4 BauGB ein Bebauungsplanverfahren zur Änderung des
Bebauungsplans „Innere Breite, 6. Änderung“ eingeleitet.
2. Die betroffene Öffentlichkeit wird über die Auslegung der Bebauungspläne
gem. § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind zur Abgabe einer Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.



