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Niederschriften 11.09.2007

T O P 4
Baugesuche
c) Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamlienhauses mit Carport, Iltisstr. 3

1. Zu entscheiden ist:

Über die Erteilung des Einvernehmens zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Friesenhäusle III“.

2. Sachverhalt:

Der Bauherr plant auf seinem Grundstück den Neubau eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Carport. Im Jahr 2005 erhielt der Bauherr die Genehmigung für das Gebäude Eichhorngasse 11. Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die vorgeschlagene Bebauung mit geringfügiger Überschreitung des Baufensters um ca. 1 m im Osten und im Süden, genehmigungsfähig ist.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Das Bauvorhaben fällt in den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Friesenhäusle III“. Das Bauvorhaben entspricht jedoch nicht in allen Punkten den Festsetzungen des Bebauungsplans. Das Baufenster wird im Osten und im Süden um ca. 1 m überschritten. Der Bebauungsplan sieht für die Gebäudestellung eine andere Fristrichtung vor. Des weiteren sind im Bebauungsplan Garagen mit Satteldächer (18° bis 22°), in einer dafür ausgewiesenen Fläche vorgesehen. Für die Überschreitung des Baufensters, für die geänderte Gebäudestellung und den Carport sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen. Hierfür ist das gemeindliche Einvernehmen notwendig.
Unabhängig zur Bauvoranfrage sollte sich der Gemeinderat überlegen, ob ein Verkauf des gemeindeeigenen Flst. Nr. 149/4 mit einer Fläche von 287 qm an Herrn Wieland evtl. verhandelt werden sollte. Die Gebäudestellung der Bauvoranfrage deutet auf eine evtl. Doppelhausbebauung hin. Der Gemeinderat hat sich ja in der Sitzung vom 03.08.2004 schon einmal mit dem Problem beschäftigt.

4. Beschlussvorschlag:

Zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

OBM Elbs erläutert zunächst noch einmal ausführlich das vorgesehene Bauvorhaben. Nach Ansicht von GR Boenke sollte die Bauvoranfrage wegen der beantragten Giebelverlängerung aber auch wegen der Überschreitung des Bauquartiers abgelehnt werden.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in der Iltisstraße 3 wird abgelehnt.