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Baugesuche
c) Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamlienhauses mit Carport, Iltisstr. 3
1. Zu entscheiden ist:
Über die Erteilung des Einvernehmens zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Friesenhäusle III“.
2. Sachverhalt:
Der Bauherr plant auf seinem Grundstück den Neubau eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Carport. Im Jahr 2005 erhielt der Bauherr die Genehmigung für das Gebäude Eichhorngasse 11. Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die vorgeschlagene Bebauung mit geringfügiger Überschreitung des Baufensters um ca. 1 m im Osten und im Süden, genehmigungsfähig ist.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Das Bauvorhaben fällt in den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Friesenhäusle
III“. Das Bauvorhaben entspricht jedoch nicht in allen Punkten den
Festsetzungen des Bebauungsplans. Das Baufenster wird im Osten und im Süden
um ca. 1 m überschritten. Der Bebauungsplan sieht für die Gebäudestellung
eine andere Fristrichtung vor. Des weiteren sind im Bebauungsplan Garagen
mit Satteldächer (18° bis 22°), in einer dafür ausgewiesenen
Fläche vorgesehen. Für die Überschreitung des Baufensters,
für die geänderte Gebäudestellung und den Carport sind Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen. Hierfür ist das
gemeindliche Einvernehmen notwendig.
Unabhängig zur Bauvoranfrage sollte sich der Gemeinderat überlegen,
ob ein Verkauf des gemeindeeigenen Flst. Nr. 149/4 mit einer Fläche
von 287 qm an Herrn Wieland evtl. verhandelt werden sollte. Die Gebäudestellung
der Bauvoranfrage deutet auf eine evtl. Doppelhausbebauung hin. Der Gemeinderat
hat sich ja in der Sitzung vom 03.08.2004 schon einmal mit dem Problem beschäftigt.
4. Beschlussvorschlag:
Zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
OBM Elbs erläutert zunächst noch einmal ausführlich das vorgesehene Bauvorhaben. Nach Ansicht von GR Boenke sollte die Bauvoranfrage wegen der beantragten Giebelverlängerung aber auch wegen der Überschreitung des Bauquartiers abgelehnt werden.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in der
Iltisstraße 3 wird abgelehnt.



