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Niederschriften 11.09.2007

T O P 3
Vergabe des Gaskonzessionsvertrages

1. Zu entscheiden ist:

über die Vergabe des Gaskonzessionsvertrages an die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG.

2. Sachverhalt:

Allgemein:

Ein Konzessionsvertrag stellt ein Vertragswerk dar, das letztlich das Ergebnis von Verhandlungen ist, in denen naturgemäß die unterschiedlichen Interessen der beiden Parteien zu einem Kompromiss zusammengeführt werden. Nach § 107 Abs. 1 Satz 1 GemO darf eine Gemeinde Konzessionsverträge, durch die sie einem Energieversorgungsunternehmen die Benutzung von Gemeindeeigentum einschließlich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze für Leitungen zur Versorgung der Einwohner überläßt, nur abschließen, wenn dadurch die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht gefährdet und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner gewahrt ist.

Gaskonzessionsvertrag

Der bestehende Gaskonzessionsvertrag zwischen der Technischen Werke Schussental GmbH & Co.KG und der Gemeinde Baindt endete am 14.05.2007. Die Bekanntmachung gem. § 13 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist im Staatsanzeiger Ausgabe Nr. 21/2005 am 06.06.2005 erfolgt. Daraufhin haben die Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG als einzige ihr Interesse bekundet. Außer der TWS gingen keine Bewerbungen ein.
Die TWS hat ihren Musterkonzessionsvertrag der neusten Rechtslage von November 2006 angepasst. Der Musterkonzessionsvertrag wurde mit dem Gemeindetag abgestimmt und von der Gemeindeprüfungsanstalt begutachtet.

Aus rechtlicher Sicht (§ 107 Gemeindeordnung) bestehen laut Gemeindeprüfungs-anstalt gegen die Fassung des Musterkonzessionsvertrages keine Bedenken.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Der vorliegende Musterkonzessionsvertrag bietet Baindt eine rechtsichere Vertragsgrundlage für den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages. Durch ihn wird insgesamt das Verfahren zum Abschluss eines Konzessionsvertrages vereinfacht und zudem Verwaltungsaufwand sowie Kosten durch die bereits entsprechend § 107 GemO durch die Wibera bzw. durch die Gemeindeprüfungsanstalt erfolgte Begutachtung gespart.

Die Gemeinde Baindt bekommt weiterhin jährlich ca. 19.000 € Konzessionsabgabe für das Gasnetz.

4. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt,

den Gaskonzessionsvertrag gem. Anlage 1 mit den Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG für die nächsten 20 Jahre ab 12.09.2007 abzuschließen.

Herr Dr. Thiel-Böhm von der TWS gibt zunächst einen ausführlichen Abriss über den Aufbau bzw. den angebotenen Leistungen der Technischen Werke.

Es erscheint GR Dr. Eberle.

GR Kreutle verweist auf die von Herrn Dr. Thiel-Böhm angesprochene Ausweitung von Geschäftsfeldern. Er stellt die Frage, ob in Zukunft auch der Bereich Energieberatung bei der TWS aufgenommen wird. Herr Thiel-Böhm erwidert, dass die Energieberatung schon immer zu ihrem Aufgabengebiet gehört hat. Das Problem ist jedoch die Unabhängigkeit. Die Konsequenz daraus war, dass die Energieagentur geschaffen wurde, die durch ihre unabhängige Beratung eine andere Akzeptanz genießt. Seine Gesellschaft wird kein Angebot machen, das sich gegen die Energieagentur richtet.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt,

den Gaskonzessionsvertrag gem. Anlage 1 mit den Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG für die nächsten 20 Jahre ab 12.09.2007 abzuschließen.