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Gründung eines Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet „Gewerbepark
Nördliches Schussental“
- Satzungsbeschluss
Der Vorsitzende verweist zunächst auf einige Änderungen, die in
der Verbandssatzung vom Stand 06.06.2008 bereits eingearbeitet wurden. Der
bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Rechtsanwalt Herr Wurster teilt mit,
dass die Satzung mit den vorliegendem Wortlaut im Gemeinderat der Gemeinde
Baienfurt beschlossen wurde. In § 2 Abs. 1 und 2 wird jedoch dieselbe
Aussagen getroffen. Abs. 2 ist daher zu streichen. Neuer Wortlaut des § 2:
Das Verbandsgebiete umfasst die im Lageplan vom 06.06.2008 umrandeten Flächen
der Gemarkungen Baienfurt und Baindt. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung.
Nach Ansicht von GR Kreutle sowie GR
Dr. Eberle ist der Wortlaut des § 20
Abs. 3 missverständlich. Auch § 3 Abs. 5 letzter Satz steht im
Gegensatz zu § 3 Abs. 8 letzter Satz.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
1. Der Gründung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Niederbiegen- Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg mit dem Namen „Gewerbepark Nördliches Schussental“ wird zugestimmt.
2. Die Verbandssatzung in der vorliegenden Fassung vom 06.06.2008 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
§ 2 Abs. 2 wird gestrichen, neuer Wortlaut somit:
Das Verbandsgebiet umfasst die im Lageplan vom 06.06.2008 umrandeten Flächen
der Gemarkungen Baienfurt und Baindt. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3 Abs. 5 neuer Wortlaut:
Der Verband übernimmt für das Verbandsgebiet die Aufgaben eines
Planungsverbands im Sinne des § 205 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne
Flächennutzungsplanung. Er tritt insoweit für die verbindliche
Bauleitplanung, ihre Vorbereitung und ihre Durchführung, für die
Vorbereitung und Durchführung einer möglichen städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme nach § 165 ff BauGB an Stellen der Gemeinden
Baienfurt und Baindt. Die Ausweisung von Ausgleichsflächen soll den
jeweiligen Gelegenheitsgemeinden vorbehalten bleiben.
§ 20 Abs. 2 neuer Wortlaut:
Aller zukünftig außerhalb des Verbandsgebiets entstehenden Gewerbegebiete
im Sinne von § 8 Baunutzungsverordnung auf den Gemarkungen Baienfurt,
Baindt und Berg werden interkommunal von den Gemeinden Baienfurt, Baindt
und Berg entwickelt, vermarktet und betrieben. Dazu ist diese Satzung (insbesondere § 2
und § 17) anzupassen.
3. Sollten im Rahmen der Prüfung und Genehmigung der Verbandssatzung durch das Landratsamt unbedeutende redaktionelle Änderungen oder Ergänzungen notwendig sein, so wird die Verwaltung beauftragt, die Verbandssatzung entsprechend zu ändern.
4. Als Vertreter des Gemeinderats in der Verbandsversammlung werden gewählt:
In der Satzung sind der Bürgermeister und 3 weitere Vertreter der Gemeinde Baindt vorgesehen:
a) der Bürgermeister ist von Amts wegen Vertreter in der Verbandsversammlung
b) als Vertreter der Freien Wählervereinigung werden gewählt:
- GR Kern - Stellv. GR Bayer
- GR Boenke - Stellv. GR`in Schorrer
c) als Vertreter der CDU-Fraktion werden gewährlt:
- GR Herrmann - Stellv. GR Kreutle



