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Niederschriften 10.06.2008

T O P 5
Sanierung der Wasser- und Abwasserleitung in der Annabergstraße
mit Straßenbau
- Vorstellung der Ausführungsplanung

1. Zu entscheiden ist:

a) Festlegung des Abwasserkanalsanierungsabschnitts
b) Festlegung des Wasserleitungssanierungsabschnittes
c) Festlegung des Ausbaustandards zum Straßenbau.
d) Auftrag zur Ausschreibung und Bauüberwachung der Baumaßnahme durch das Ingenieurbüro Marschall & Klingenstein Tettnang.

2. Sachverhalt:

Auf der Grundlage der Empfehlung des Bauausschusses vom 08. Mai 2007 hat die Ingenieurgemeinschaft Marschall & Klingenstein die Planung und Kostenberechnung für die Sanierung des Abwasserkanals und der Wasserleitung sowie des Straßenbaus ermittelt. Bei der Inaugenscheinnahme des Bauausschusses am 08. Mai 2007 erging folgende Empfehlung an den Gemeinderat:

Beschluss:

1. Kanalsanierung:

a) Eine getrennte Erfassung des Regenwassers wird nicht vorgesehen.

b) Die kaputten Abwasserleitungen werden saniert, die Abwasserleitung über das Flst. 225 wird auf die Annabergstraße verlegt.

2. Sanierung Wasserleitung:

Die Wasserleitung wird teilweise erneuert und aufdimensioniert.

3. Straßenbau:

a) Ein Gehweg wird nur dort hergestellt, wo kein Grunderwerb notwendig wird.

b) Die Straße wird komplett mit einer Decke überzogen, zusätzlich wird der Belag der Ziegelhalde bis zur Kiesgrubenstraße erneuert. Die gesamte Annabergstraße, beginnend von der Thumbstraße bis zum Haus Tullius wird mit einer Decke überzogen.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Im Haushalt 2008 ist die Sanierung der Annabergstraße vorgesehen. Den Antrag auf Zuwendung aus dem Ausgleichstock in Höhe von 80.000,00 € für den Straßenbau hat das Regierungspräsidium Tübingen im Juni 2007 positiv beschieden.
Als Anlage 3 erhalten Sie die Finanzierungsübersicht der Baumaßnahme.

4. Beschlussvorschlag:

1. Kanalsanierung:

a) Eine getrennte Erfassung des Regenwassers wird nicht vorgesehen.

b) Die kaputten Abwasserleitungen werden saniert, die Abwasserleitung über das Flst. 225 wird auf die Annabergstraße verlegt.

2. Sanierung Wasserleitung:

Die Wasserleitung wird teilweise erneuert und aufdimensioniert.

3. Straßenbau:

a) Ein Gehweg wird nur dort hergestellt, wo kein Grunderwerb notwendig wird.

b) Die Straße wird komplett mit einer Decke überzogen, zusätzlich wird der Belag der Ziegelhalde bis zur Kiesgrubenstraße erneuert. Die gesamte Annabergstraße, beginnend von der Thumbstraße bis zum Haus Tullius wird mit einer Decke überzogen.

4. Die Ingenieurgemeinschaft Marschall und Klingenstein erhält den Auftrag zur Ausschreibung der o.g. Baumaßnahme.

Herr Adler vom Ing.-Büro Klingeinstein stellt zunächst das Ergebnis der Sanierung der Annabergstraße vor ( sh. Anlage)

GR Kreutle fände es wünschenswert, wenn zwischen Gehweg und Straße ein Einzeiler mit einem Aufschlag von 3-5 cm angebracht wird. Nur durch eine weiße Straßenmarkierung werden Fußgänger nicht geschützt. GR Bayer bittet die Verwaltung, die Ausweisung einer Zone 30 in der Annabergstraße zu beantragen. Auf eine entsprechende Frage von GR Bader teilt OBM Elbs mit, dass die Erneuerung der Wasserleitung im unteren Bereich mit ca. 10.000 – 15.000 € zu Buche schlägt. Man war sich einig, diese Maßnahme mit in die Ausschreibung aufzunehmen.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

1. Kanalsanierung:

a) Eine getrennte Erfassung des Regenwassers wird nicht vorgesehen.

b) Die kaputten Abwasserleitungen werden saniert, die Abwasserleitung über das Flst. 225 wird auf die Annabergstraße verlegt.

2. Sanierung Wasserleitung:

Die Wasserleitung wird teilweise erneuert und aufdimensioniert.

3. Straßenbau:

a) Ein Gehweg wird nur dort hergestellt, wo kein Grunderwerb notwendig wird.

b) Die Straße wird komplett mit einer Decke überzogen, zusätzlich wird der Belag der Ziegelhalde bis zur Kiesgrubenstraße erneuert. Die gesamte Annabergstraße, beginnend von der Thumbstraße bis zum Haus Tullius wird mit einer Decke überzogen.

4. Die Ingenieurgemeinschaft Marschall und Klingenstein erhält den Auftrag zur Ausschreibung der o.g. Baumaßnahme.

5. Mit der jetzigen Wiederherstellung der Fahrbahn erfolgt kein vollständiger Straßenausbau im Sinne einer vollständigen Straßenerschließung.