T O P 4
Baugesuche
a) Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Sechsfamilienhäuser, ein Einfamilienhaus
mit Einliegerwohnung und einer Tiefgarage,
Marsweilerstraße 17
1. Zu entscheiden ist:
Über die Erteilung des Einvernehmens zur Bauvoranfrage zum Neubau von 2 Sechsfamilienwohnhäuser, 1 Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und einer Tiefgarage auf Flst. 34/3, Marsweilerstr. 17/2 – 17/4.
2. Sachverhalt:
Der Bauherr, beantragt auf der ehemaligen Hofstelle in Baindt, den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern, eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und einer Tiefgarage. Die beiden Mehrfamilienhäuser haben jeweils 2 Vollgeschossen und je 6 Wohnungen (ca. 60 m² - 90 m² Wohnfläche). Die Wohnungen sollen altersgerecht ausgestattet werden, (z.B. Aufzug, Türbreiten, Badausstattung usw.) haben eine gemeinsame Tiefgarage, sowie eine gemeinsame Heizzentrale. Zusätzlich soll ein Einfamilienwohnhaus 1 ½ Geschoss gegebenenfalls mit Einliegerwohnung gebaut werden.
Die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
3. Wertung der Gemeinde:
Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die Baukörper in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Für die beiden Mehrfamilienhäuser sind derzeit für 12 Einheiten 16 Stellplätze nachgewiesen, für das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung sind 2 Stellplätze nachgewiesen. Ein Nachweis über die überbaute Grundstücksfläche zur Bauplatzgröße liegt nicht vor und muss im Rahmen des Bauantrags überprüft werden.
4. Beschlussvorschlag:
1. Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohnungen, sowie eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Tiefgarage wird erteilt.
2. Im Rahmen der Baugenehmigung ist die Anzahl der Stellplätze und die überbaubare Grundstücksfläche zur Bauplatzgröße zu prüfen.
GR Kern erkundigt sich, ob sich dieses Projekt in die Nachbarbebauung einfügt. OBM Elbs erwidert, dass das ehemalige Gebäude höher und auch breiter war als dieses geplante.
Bei einer Enthaltung sowie einer Gegenstimme ergeht folgender
B e s c h l u s s
1. Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohnungen, sowie eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Tiefgarage wird erteilt.
2. Im Rahmen der Baugenehmigung ist die Anzahl der Stellplätze und
die überbaubare Grundstücksfläche zur Bauplatzgröße
zu prüfen.



