TOP 9
b) Baugesuch zum Bau einer Doppelgarage mit Natursteinmauerwerk Nutzungsänderung
Teil der Betriebsleiterwohnung, Stöcklis 1
1. Zu entscheiden ist:
Über die Erteilung des Einvernehmens zum Bauvorhaben im Stöcklis 1.
2. Sachverhalt:
Bei der Baukontrolle am 19.07.2005 durch das Landratsamt Ravensburg wurde
neben dem Wiederaufbau der Geräte- und Maschinenhalle ohne Baugenehmigung
auch bemängelt, dass der Bauherr das Garagengebäude sowie eine
Natursteinstützmauer ohne baurechtliche Genehmigung begonnen und das
neue Betriebsleitergebäude abweichend ausgeführt hat.
Die Doppelgarage ist unterkellert und enthält einen Verbindungstunnel
zum neu errichteten Wohngebäude. Die Garage ist in den Hang eingelassen,
dieser wird von den Natursteinmauern gestützt. Das hervorstehende
Garagendach soll als begrüntes Flachdach ausgeführt werden.
Die ursprünglich vorgesehenen Vorrats- und Lagerräume im Untergeschoss
des Betriebsleiterwohnhauses werden zu zwei Ferienwohnungen umgenutzt.
Die Außentreppe wird von der nördlichen Gebäudeseite auf
die südliche Seite verlegt.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach den Vorschriften des § 35 BauGB.
Es ist privilegiert, danach ist das Vorhaben zulässig, wenn öffentliche
Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und
das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Diese Voraussetzungen
sind erfüllt.
Für das Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen benötigt.
Das Einvernehmen darf nur aus den sich aus § 35 BauGB ergebenden Gründen
versagt werden. Eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens wäre
rechtswidrig.
Nach dem baurechtlichen Verfahren wird vom Landratsamt ein Bußgeldverfahren
eingeleitet.
4. Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Doppelgarage mit Natursteinstützmauern und Nutzungsänderung Teil der Betriebsleiterwohnung, Stöcklis 1 wird erteilt.
Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Doppelgarage mit Natursteinstützmauern und Nutzungsänderung Teil der Betriebsleiterwohnung, Stöcklis 1 wird erteilt.



