Hauptmenue

» Startseite    » Rathaus    » Bürgerinfo   » Baindt   » Links   » Kontakt

Niederschriften 08.11.2005

T O P 7
Bebauungsplanänderung „Grünenberstraße "2. Erweiterung"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die vereinfachte Offenlegung und vereinfachte
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

1. Zu entscheiden ist:

Über die Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplans „Grünenbergstraße, 2. Erweiterung“.

2. Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit den Bauwünschen von Herrn Schabel wurde in der Gemeinderatssitzung am 04.10.2005 beschlossen, dass der Bebauungsplan „Grünenbergstraße, 2. Erweiterung“ geändert wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird parallel zur Grundstücksgrenze um 2,50 m in westliche Richtung verschoben. Zwischen den zwei geplanten Bauplätzen verläuft ein 4 m breites Leitungsrecht, dort soll später der Kanal hinein verlegt werden. Auf den Bauplätzen wird jeweils ein Baufenster ausgewiesen.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem Plan vom 28.10.2005 ersichtlich. In der Gemeinderatssitzung wird der Plan vom Kreisplanungsamt vorgelegt. Für die Aufstellung des Bebauungsplans ist ein Änderungsverfahren durchzuführen.

4. Beschlussvorschlag:

1. Für den im Plankonzept dargestellten Bereich wird nach §§ 2 Abs. 1, 12 Abs. 2 BauGB und 74 Abs. 7 LBO ein Änderungsverfahren eingeleitet.

2. Die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden sowie die Bürger, sind am Verfahren zu beteiligen.

Auf eine entsprechende Frage von GR Kreutle teilt OBM Elbs mit, dass sich an der Firstausrichtung bei diesen 2 Plätzen nichts ändert.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

1. Für den im Plankonzept dargestellten Bereich wird nach §§ 2 Abs. 1, 12 Abs. 2 BauGB und 74 Abs. 7 LBO ein Änderungsverfahren eingeleitet.

2. Die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der
Planung berührt werden sowie die Bürger, sind am Verfahren zu beteiligen.