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Neubau und Instandsetzung der Zufahrt und des Gehwegs im Bereich zwischen der
Boschstraße und de B 30 alt (ehem. Forsthaus)
1. Zu entscheiden ist:
Über die Vergabe der Bauarbeiten zur Instandsetzung der Zufahrt und den Neubau des Gehwegs bei ehemaligen Forsthaus an der Boschstraße.
2. Sachverhalt:
Im Rahmen des Bauantrags zum Bauvorhaben Bucher in der Boschstraße
24 hat der Gemeinderat dem Bauantrag unter der Voraussetzung zugestimmt dass
die Kosten der Herstellung der Zufahrt zu den Gebäuden Boschstraße
24, 24/1 und 24/2 zu je 50 % vom Bauherren Bucher und der Gemeinde zu tragen
sind (Grundbuchrechtliche Absicherung liegt vor).
Da Herr Bucher mit den Bauarbeiten der Gebäude soweit fertig ist, möchte
er gerne die Außenanlagen fertig stellen.
Mit Herrn Bucher und dem Anlieger Ronellenfitsch wurde vor Ort die Baumaßnahme
abgesprochen und von der Firma MABAU ein Angebot zur Fertigstellung angefordert.
Die vorläufige Kostenberechnung der Straßen- und Gehwegherstellung
beträgt Brutto Gesamtkosten von ca. 38.000,00 €. Im Zusammenhang
der Baumaßnahme müsste die Gehwegbeleuchtung ebenfalls erweitert
werden mit ca. 7.000,00 € (drei Lampen mit Kabel).
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Auch wenn der Gehweganschluss an die B 30 alt noch nicht entgültig hergestellt werden kann sollte die Gemeinde die Beleuchtung und die Zufahrt samt Gehweg bis zur Grundstücksgrenze alte B 30 herstellen. Der Baukostenanteil von 19.000,00 € zur Herstellung der Straße und des Gehwegs zuzüglich der Beleuchtung von ca. 7.000,00 € werden aus folgenden Haushaltsmittel gedeckt.
Für die Sanierung von Gemeindestraßen (HHSt. 6300.9521) sind 50.000 € Haushaltsansatz 2008 vorgesehen. Sofern die Haushaltsmittel komplett für die Sanierung vorgesehen sind (Kostenrahmen Straßenschäden wird derzeit erarbeitet), muss die Herstellung der Zufahrt und des Gehwegs zwischen Boschstraße durch eine überplanmäßige Ausgabe, die durch Mehreinnahmen 2008 bzw. Rücklageentnahme abgedeckt ist, finanziert werden.
4. Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit Herrn Bucher die Baumaßnahme zur Instandsetzung der Zufahrtsstraße und den Neubau des Gehwegs zu vergeben. Die Abrechnung der Baumaßnahme erfolgt zu je 50 % durch Herrn Bucher und die Gemeinde Baindt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Baumaßnahmen die Gehwegbeleuchtung zu ergänzen.
Auf eine entsprechende Frage von GR Kern teilt OBM Elbs mit, dass die Mauer entlang des alten Forsthauses voraussichtlich nur um ca. 50 % abgetragen wird. GR Boenke erkundigt sich nach der Räum- und Streupflicht in diesem Bereich. Dieser werde, so OBM Elbs, den Anliegern übertragen, die damit auch einverstanden sind.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
1. Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit Herrn Bucher die Baumaßnahme zur Instandsetzung der Zufahrtsstraße und den Neubau des Gehwegs zu vergeben. Die Abrechnung der Baumaßnahme erfolgt zu je 50 % durch Herrn Bucher und die Gemeinde Baindt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Baumaßnahmen die Gehwegbeleuchtung zu ergänzen.



