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Niederschriften 07.10.2008

T O P 6
Baugesuche
c) Errichtung eines Anbaus und Erweiterung der Garage an das best. Wohngebäude, Lerchenstraße 10

1. Zu entscheiden ist:

Über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben

2. Sachverhalt:

Der Bauherr beantragen den Anbau an das bestehende Wohnhaus und die Erweiterung der Garage.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Baulinienplanes „Voken“ vom 03.03.1957 und wird somit nach § 34 Abs. 1 BauBG beurteilt.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Nach § 34 Abs. 1 ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich der Wohnhausanbau und die Erweiterung der Garage in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt.

4. Beschlussvorschlag:

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Der Bauherr wird angehalten, die Zufahrt zu der Garage als
Wassergebundene Fläche herzustellen.

Da es sich um eine lange Zufahrt bis zur Garage handelt, sollte nach Ansicht von GR Boenke diese Zufahrt nicht versiegelt werden.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Die Zufahrt ist mit wasserdurchlässigen Materialien herzustellen.