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Niederschriften 06.11.2007

T O P 9
Eigenkontrollverordnung Abwasserbeseitigung
- Vergabe der Arbeiten zur Schadensbehebung

1. Zu entscheiden ist:

Über die Vergabe des Auftrags zur Schadensbehebung.

2. Zur Sachlage:

In der Gemeinderatsitzung am 09.10.2007 hat der Gemeinderat dem Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein den Auftrag zur öffentlichen Ausschreibung der Arbeiten erteilt.
Die Ausschreibung wurde mit Kurztext in der Schwäbischen Zeitung vom 13.10.2007 und mit Langtext im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 15.10.2007 veröffentlicht. Der Eröffnungstermin wurde auf 31.10.2007 terminiert. 21 Bewerber haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert, zum Submissionstermin sind 16 Angebote eingegangen. Nach Prüfung der Angebote, ergibt sich die als Anlage 1 beigefügte Reihenfolge der Bieter.

Das annehmbarste Angebot kommt von der Firma Kanaltechnik Fries KTF GmbH aus
89177 Börslingen mit der Bruttovergabesumme von 102.231,85 Euro.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Da weder dem Ingenieurbüro noch der Verwaltung die Firma Kanaltechnik Fries KTF GmbH bekannt sind, werden mit dem für die Zuschlagserteilung in Betracht kommenden Bieter, vor Auftragserteilung noch folgende Punkte abgeklärt:

1. Nachweis nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A Buchstabe B bis F (Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) sowie:
2. Die Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und
3. Die Eignungs- und Materialnachweise der angebotenen Sanierungsverfahren.

4.Beschlussvorschlag

Die Firma Kanaltechnik Fries KTF GmbH aus 89177 Börslingen erhält auf Grund Ihres Angebots den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten zur Kanalsanierung zum Angebotspreis von Brutto 102.231,85€.

Es ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

Die Firma Kanaltechnik Fries KTF GmbH aus 89177 Börslingen erhält auf Grund ihres Angebots den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten zur Kanalsanierung zum Angebotspreis von Brutto 102.231,85 €.