T O P 4
Baugesuche
d) Anbau eines Wintergartens an das best. Betriebsleiterwohnhaus, Schachener
Straße 62
1. Zu entscheiden ist:
Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauvorhaben, Anbau eines Wintergartens an das bestehende Betriebsleiterwohnhaus auf dem Flst. 613, Schachener Str. 62, in Baindt.
2. Sachverhalt:
Der Bauherr hat an das bestehende Wohnhaus einen Wintergarten angebaut. Mit Schreiben des Landratsamtes Ravensburg, Bau- und Gewerbeamt, vom 25.03.2008, wurde der Bauherr aufgefordert ein Nachtragsbaugesuch bis spätestens 22.04.2008 beim Bürgermeisteramt Baindt einzureichen. Der Wintergarten hat eine Größe von 3,96 m x 5,70 m, somit ca. 23 qm Grundfläche. Der Wintergarten wurde an die Südwestecke des bestehenden Betriebsleiterwohngebäudes angebaut und hat ein Satteldach mit 16 Grad Dachneigung.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Es beurteilt sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, danach ist ein Vorhaben nach § 35 BauGB zulässig, wenn das Vorhaben öffentlichen Belangen nicht entgegen steht, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem Land- oder Forstwirtschaftlichem Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Beeinträchtigungen öffentlicher Belange sind nicht erkennbar, die Erschließung ist gesichert und der Wintergarten wird an das bestehende Betriebsleiterwohngebäude, dass einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, angebaut.
4. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Wintergartens auf dem Flst. 613 an das bestehende Betriebsleiterwohngebäude, Schachener Str. 62 wird erteilt.
Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Wintergartens auf dem Flst. 613 an das bestehende Betriebsleiterwohngebäude, Schachener Str. 62 wird erteilt.



