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Baugesuche
c) Wohnhausanbau Schönblick 2
1. Zu entscheiden ist:
Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauvorhaben am Gebäude Schönblick 2.
2. Sachverhalt:
Der Bauherr plant den Anbau eines Wintergartens und eines zusätzlichen Zimmers an das bestehende Gebäude Schönblick 2. Insgesamt vergrößert sich die Wohnfläche im Erdgeschoss um ca. 32 m². Der Anbau wird mit einem Flachdach ausgeführt. Die Regenwasserableitung wird an die bestehende Entwässerung angeschlossen.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Es beurteilt sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, danach ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die Regenwasserableitung des Anbaus muss naturverträglich, gemäß § 45 b Abs. 1 und 4 Wassergesetz für Baden-Württemberg, gestaltet werden.
4. Beschlussvorschlag:
1. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
2. Die Regenwasserableitung des Anbaus muss naturverträglich, gemäß § 45 b Abs. 1 und 4 Wassergesetz für Baden-Württemberg, gestaltet werden. Hierzu ist ein Plan nachzureichen.
GR Nehls ist befangen und verlässt den Sitzungstische.
Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
1. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
2. Die Regenwasserableitung des Anbaus muss naturverträglich, gemäß § 45 b Abs. 1 und 4 Wassergesetz für Baden-Württemberg, gestaltet werden. Hierzu ist ein Plan nachzureichen.



