T O P 4
Baugesuche
b) Umnutzung von Wohnungen zu Wohngruppen für erwachsene behinderte
Menschen, Klosterhof 3
1. Zu entscheiden ist:
Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauvorhaben im Gebäude Klosterhof 3.
2. Sachverhalt:
Der Bauherr plant in Baindt eine Betreuungseinrichtung für erwachsene, mehrfach behinderte Menschen. Dafür sollen in Baindt im Haus Piuspflege (Klosterhof 3) 16 Wohnplätze geschaffen werden. Die Wohnplätze sollen in 2 Wohngemeinschaften auf 2 Etagen (EG, 1. OG) angeboten werden. Um dieses Angebot für die Abgänger der Schule für Blinde und Sehbehinderte aus Baindt zu ermöglichen, wird im Haus Piuspflege in der denkmalgeschützten Gebäudesubstanz aus dem 15. / 16. Jahrhundert, 1994 komplett saniert und einem Neubaustandard angepasst, eine Änderung der von bisherigen Wohnungen für Mitarbeiter zu den Wohngruppen für erwachsen, behinderte Menschen geplant.
Im Erdgeschoss entstehen 6 Wohnplätze, die nur zu geringen Eingriffen in die bestehende Raumstruktur notwendig machen. Umbaumaßnahmen erfolgen vor allem in dem Sanitärbereich und in der Bereitstellung von neuen Personalräumen. Die neu definierten Gemeinschaftsräume werden über 2 Wanddurchbrüche an die Bereiche mit den Zimmern angebunden. Bei den Einzelzimmern kann die bestehende Raumaufteilung unverändert übernommen werden. Die beiden bestehenden Wohnungen (Wohnung 1 und Wohnung 2) bleiben nahezu von den Umbaumaßnahmen unbetroffen.
Im Obergeschoss entstehen 10 Wohnplätze. Auch hier umfassen die Umbaumaßnahmen hauptsächlich den Sanitärbereich. Die bestehenden Sanitäranlagen werden abgebrochen und ein behindertengerechtes Pflegebad und Dusch-WC`s errichtet. Die Wohnungen 3, 6 und 7 werden der neuen Nutzung als Wohngruppen zugewiesen. Ebenfalls einbezogen, werden die Zimmer 1, 2 und 3, die jedoch in ihrer Raumstruktur weitgehend erhalten bleiben. Die Wohnungen 4 und 5 bleiben von der Umbaumaßnahmen unbetroffen.
Auch hier wurde die Planung im November 2007 mit dem Landratsamt Ravensburg, dem Gesundheitsamt sowie der Heimaufsicht abgestimmt und als genehmigungsfähig eingestuft.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Es beurteilt sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, danach ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
4. Beschlussvorschlag:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt, das Einvernehmen wird erteilt.
Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt, das Einvernehmen wird erteilt.



