T O P 4
Baugesuche
a) Umnutzung einer Wohnung zu einem Förder- und Betreuungsbereich
Klosterhof 14
1. Zu entscheiden ist:
Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauvorhaben, Abbruch einer Wohnung und Ausbau der bisher nicht genutzten Fläche als Förder- und Betreuungsbereich im Gebäude Klosterhof 3.
2. Sachverhalt:
Der Bauherr plant im Gebäude Klosterhof 14 die bestehende Wohnung abzubrechen
und den übrigen Teil der bisher nicht ausgebauten Fläche als Förder-
und Betreuungsbereich auszubauen. Der „Neubau“ im Gebäude
erfolgt als „Einbau“ in die regelmäßig und gut instand
gehaltene historische, denkmalgeschützte Gebäudesubstanz aus dem
16. Jahrhundert.
Der gesamte Bereich wird der neuen Nutzung zugeführt:
· Zugangsbereich überdacht
· Gemeinschaftsräume: Wohnen/Essen/Kochen, Gruppenraum 1 und 2
· Therapie-Raum, Krankengymnastik
· Personalräume: Dienstzimmer, Personal/Besucher WC
· Time-Out Raum, Ruheraum
· Sanitärbereich: Pflegebad, 2 Behinderten WC`s
· Nebenräume: Putzraum, Abstellraum, Abstellfläche OG
· Freibereich: Terrasse überdeckt, Terrasse/Garten
Die Planung wurde am 30.11.2007 mit dem Landratsamt Ravensburg, Frau Dr. Fischer, Gesundheitsamt, sowie mit Herrn Gburek, Heimaufsicht, abgestimmt und als genehmigungsfähig eingestuft.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Es beurteilt sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, danach ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
4. Beschlussvorschlag:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.



