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Niederschriften 04.11.2008

T O P 3
Bebauungsplan “Mehlisstraße”
- Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf

1. Zu entscheiden ist:

über die Bedenken und Anregungen aus der Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf

2. Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat sich zuletzt am 13. März 2001 mit dem Bebauungsplan-verfahren Schachener-, Baienfurter- und Mehlisstraße beschäftigt. Danach fanden mehrere Gespräche mit dem Planer Herr Groß und der Verwaltung mit Behörden-vertreter, Anlieger und Betroffenen statt. Auch der Gemeinderat wurde immer wieder von der Verwaltung über Details der Planung informiert.
Ziel aller Gespräche war die Optimierung der Planung und die weit möglichste Einbindung der Betroffenen in die Bebauungsplanung.
Zu diesem Zweck wurde das Bauleitplanverfahren wieder aufgenommen und eine erneute „Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit“ zum Bebauungsplanverfahren „Mehlisstraße“ am 27.08.2008 durchgeführt. Das Protokoll liegt als Anlage 1 der Sitzungsvorlage bei. Mit Schreiben vom 08.09.2008 haben die Anlieger der Baienfurter Straße ihre Bedenken schriftlich nachgereicht, siehe Anlage 2. Mit Schriftsatz vom 17.09.2008 haben die Eheleute Gerster Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes geltend gemacht, siehe Anlage 3.

In der Gemeinderatsitzung vom September 2008 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, mit den Anliegern der Baienfurter Straße zu sprechen, ob ein Interesse an einem Grunderwerb besteht, damit ein größerer Abstand zwischen den bestehenden Gebäuden und den Neubauten entsteht. Die bisherige Planung ging von einem Grenzabstand von 3,5 Meter zur Neuen Baugrenze aus.
Am Donnerstag, den 23.10.2008 hat dieses Gespräch mit den Anliegern der Baienfurter Straße stattgefunden.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass nur ein geringes Interesse an einem Grunderwerb besteht. Der Kaufpreis pro Quadratmeter müsste deutlich unter 50,00 € liegen. Die Anlieger hoffen auf das Verständnis des Gemeinderates und bitten um die Festlegung eines nichtüberbaubaren Grundstücksstreifens von 5 Meter ab bestehender Grundstücksgrenze.
Zur weiteren Information, am 16.10.2008 wurde der Kaufvertrag mit Herrn Jehle abgeschlossen.

3. Zur Ansicht der Verwaltung:

Um den Ortsfrieden zu bewahren und das Bebauungsplanverfahren nicht zu belasten, wäre aus Sicht der Verwaltung ein nichtüberbaubaren Grundstücksstreifens von 5 Meter ab bestehender Grundstücksgrenze und eine Reduzierung der Maximalen Gebäudehöhe von derzeit 11.50 Meter auf 10,5 Meter zu verantworten, siehe hierzu Geländeschnitte in Anlage 4.
Im Rahmen der Kaufpreisfestlegung müsste dann der nicht überbaubare Grundstücksstreifen berücksichtigt werden.
Die weiteren Bedenken und Anregungen sind nachfolgend formuliert

4. Beschlussvorschlag

1. Die Bedenken und Anregungen aus der Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden wie folgt in die Bebauungsplanung Mehlisstraße aufgenommen: siehe empfohlene Maßnahmen.
2. Der vorliegende Bebauungsplanvorentwurf wird mit den unter 4.1 beschlossenen Änderungen als Bebauungsplanentwurf an die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme weitergeleitet.

Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Herr Adler vom Ing.-Büro Marschall und Klingenstein stellt zunächst das Entwässerungskonzept für diesen Bereich vor. Die Entwässerung soll im modifizierten Trennsystem erfolgen, d.h., dass das Niederschlagswasser in ein Versickerungsbecken geleitet wird. Das Schmutzwasser wird direkt der bestehenden Kanalisation zugeführt. OBM Elbs fügt ergänzend hinzu, dass derzeit mit dem Landratsamt Ravensburg geprüft wird, ob die Ableitung des Schmutzwassers in das bestehende Kanalnetz möglich ist oder nicht. Falls dieser Anschluss nicht möglich ist, erkundigt sich GR Konzett nach möglichen Alternativen. Herr Adler bemerkt, dass das Wasser dann über eine Hebeanlage mittels Pumpen abgeleitet werden dann –was sich aber als schwierig gestaltet.

Der Planer, Herr Groß, geht im Anschluss auf die wichtigsten Punkte ein.
In der Baienfurterstraße haben die bestehenden Gebäude eine Firsthöhe von ca. 9,50 m. Bei den neu zu planenden Gebäuden hat er eine Höhe von 11,50 m angesetzt.

OBM Elbs erläutert folgende vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Anwohner im Rahmen der Bürgerbeteiligung:

a) Reduzierung der max. Gebäudehöhe von 11,50 m auf 10,50 m.
b) Flachdächer und flachgeneigte Dächer sollen zugelassen werden.
c) Nicht überbaubare Grundstücksstreifen von 5 m zur bestehenden Grundstücksgrenze.

GR Boenke spricht sich dafür aus, die Planung stärker an der bestehenden Bebauung auszurichten. Da die bestehenden Gebäude ca. 8,5 m hoch sind, sollte die geplante max. Gebäudehöhe von 11,50 m deutlich reduziert werden. Herr Groß hält diese Gebäudehöhe in der heutigen Zeit für richtig. Damit ist eine zweigeschossige Bauweise garantiert. Im ersten Entwurf, so Herr Groß, war ein Mindestabstand von 3,50 m geplant. Der Mindestgrenzabstand nach der LBO beträgt 2,50 m. Für GR`in Reck ist die max. Gebäudehöhe von 11,50 m deutlich zu hoch. Die Pult- und Flachdächer widersprechen dem dörflichen Charakter. GR Boenke stellt den Antrag, den anwesenden Bewohnern das Wort zu erteilen.
Nach Ansicht von GR Bader sollten Satteldächer zugelassen werden. Die 2-geschossige Bauweise wird von ihm kritisch hinterfragt. Für GR Konzett kommen Pultdächer nicht in Frage.
Herr Groß bemerkt, dass es für ihn folgende zwei Alternativen gibt:
a) 2-geschossige Bebauung, unter dem Dach ist dann aber keine Wohnung mehr möglich oder
2) 1 bzw 1 ½ geschossige Bebauung mit Dachausbau.

Dem Antrag von GR Boenke, die betroffenen Anlieger anzuhören, wird einstimmig zugestimmt.

Nach Ansicht von Herrn Dörrer ist es für ihn und seine Nachbarn nicht nachvollziehbar, warum eine 2-geschossige Bebauung vorgesehen ist. Seiner Meinung nach genügt eine gehobene 1 ½ geschossige Bauweise. Solch hohe Gebäude sind in Schachen nicht sinnvoll. Herr Groß erwidert, dass eine 1 1/2geschossig Bauweise nicht mehr zeitgemäß ist.Man sollte dann eher 2-geschossig bauen und die Nutzung des Daches ausschließen. Dies wird durch ein flachgeneigtes Satteldach ohne Kniestock erreicht. Der Vorsitzende bemerkt, dass ein Konsens zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde zur Vermarktung der Bauplätze und den Wünschen der Anlieger gefunden werden muss.
GR Kreutle spricht sich dafür aus, Pultdächer auszuklammern, eine max. Gebäudehöhe festzulegen sowie einen 5 m nichtüberbaubaren Grundstücksstreifen einzuplanen. GR Bayer erkundigt sich, welche Gewerbearten möglich sind. Herr Groß teilt mit, dass sich nicht störende Gewerbebetriebe, die sonst auch in einem Mischgebiet zulässig sind, ansiedeln können. Aufgrund der doch großen Grundstücke sollten nach Ansicht von GR Herrmann Garagen im hinterliegenden Bereich nicht zulässig sein. GR Boenke teilt mit, dass zwischenzeitlich alle Anwohner wohl bereit wären, einen Grundstücksstreifen zu erwerben, damit ein größerer Abstand zwischen bestehenden Gebäuden und Neubauten entsteht.

Man war sich über folgende weitere Vorgehensweise einig:
1. Herr Groß soll in den Bebauungsplanentwurf folgende Punkte aufnehmen.
- max. Gebäudehöhe 9 m
- Pult- und Flachdächer werden nicht zugelassen (im Gewerbegebiet sind Flachdächer möglich)
- Garagen sollen im vorderen Bereich der Grundstücke geplant werden.

2 Die Verwaltung soll für die Anlieger einen Grundstückspreis zum Erwerb einer Fläche ermitteln, damit ein größerer Abstand zwischen bestehenden Gebäuden und Neubauten entsteht.