T O P 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Sondergebiet Logistik”
Baindt – Schwarzes Loch
- Aufstellungsbeschluss zur Änderung und Erweiterung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB
1. Zu entscheiden ist:
über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung und Erweiterung des vorhaben-bezogenen
Bebauungsplan „Sondergebiet Logistik“ Baindt – Schwarzes
Loch,
nach § 12 BauGB.
2. Sachverhalt:
Die Firma Dachser beantragt (siehe Anlage 1) zur Erweiterung des Hochregallagers die Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Logistik“ Baindt – Schwarzes Loch nach § 12 BauGB wie im beiliegenden Lageplan vom 23.10.2008 dargestellt (siehe Anlage 2). Von der Änderung sind insbesondere die Flurstücke 160/2, 366 und 367/1 der Gemarkung Baindt betroffen. Mit der Änderung und Erweiterung des Vorhaben- und Erschließungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Nach § 12 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde die Zulässigkeit von Vorhaben in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhabens- und Erschließungs-plan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss als Satzung verpflichtet (Durchführungsvertrag).
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Die benötigten Grundstücksflächen befinden sich im Eigentum
der Gemeinde bzw. sind durch Kaufangebot des Eigentümers gesichert.
Die Zusage der Firma Dachser zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten
liegt vor.
4. Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt für das im Lageplan dargestellte
Gebiet eine Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet
Logistik“ Baindt – Schwarzes Loch, einzuleiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich
bekannt zu machen und die Behörden, die Träger öffentlicher
Belange sind und von der Planung berührt werden sowie die Bürger
am Verfahren zu beteiligen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes
beim Gemeindeverband Mittleres Schussental zu beantragen.
GR Boenke hält es für natürlich und legitim, dass sich ein Gewerbebetrieb vergrößern will. Die Gemeinde sollte dieses Vorhaben unterstützen. Nach Ansicht von GR Nehls sollte die Beleuchtung auf dem Dachser-Gelände nachts, wenn die LKW nicht beladen werden, ganz ausgeschaltet werden.
Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende RA Herr Wurster fügt ergänzend hinzu, dass auch die Firma Dachser beim Beleuchtungskonzept Handlungsbedarf sieht. Die Beleuchtungsstärken sollen etwas zurückgefahren werden. GR Bader bemerkt, dass sich die Anwohner am Farbton des Lichts stören.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das im Lageplan dargestellte Gebiet eine Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Logistik“ Baindt – Schwarzes Loch, einzuleiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Behörden, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden sowie die Bürger am Verfahren zu beteiligen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes beim Gemeindeverband Mittleres Schussental zu beantragen.



