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Niederschriften 02.12.2008

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Baugesuche
c) Anbau einer Rinderlaufstalls mit Melkhaus, Jungviehstall, Tankraum und Güllengrube auf Fst. 106/2 am Badweg – Ausnahmeregelung nach § 68 b Abs. 7 Wassergesetz für Baden-Württemberg

ZUR INFORMATION

Sachverhalt:

In der Gemeinderatssitzung am 29. Juli 2008 wurde dem Baugesuch das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zu diesem Baugesuch wurde vom Umweltamt des Landratsamt Ravensburg am 12.08.2008 eine Stellungnahme abgegeben. Danach bestehen von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde erhebliche Bedenken gegen den geplanten Anbau in südlicher Richtung, da Belange von Natur und Landschaft im Sinne von § 35 Abs. 3 Ziff. 5+6 BauGB entgegenstehen, sodass das geplante Bauvorhaben in der vorliegenden Form derzeit nicht genehmigungsfähig erscheint. Das Bauvorhaben befindet sich nach baurechtlicher Einstufung im Außenbereich. Nach § 68 b Abs. 4 Wassergesetz (WG) sind in den Gewässerrandstreifen u.a. die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind, kraft Gesetzes verboten.

Bei einer Begehung am 05.08.2008 wurden folgenden Gewässerabstände gemessen:
Im östlichen Bereich beträgt der Abstand des geplanten Ausbaus ca. 12 m zur Gewässerböschungsoberkante, mittig des Gebäuderundrisses ca. 6 m und im westlichen Bereich lediglich 2,50 m zur bestehenden Gewässerböschungsoberkante.
Nach § 68 b Abs. 7 WG kann die Ortspolizeibehörde eine Ausnahme vom Bauverbot im Bereich des 10 m Gewässerrandstreifens erteilen. Eine solche Ausnahme kann nach § 68 b Abs. 7 WG i.V. mit § 110 Abs. 1 Nr. 3+4 WG nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden, die in diesem Fall nicht vorliegen.

GR Bader hat sich in dieser Angelegenheit intensiv mit dem Bauherrn besprochen. Man sollte die Bemühungen von Herrn Rude, den Stall zielgerechter auszubauen, voll unterstützen. Der Vorsitzende bemerkt, dass die Verwaltung eine Ausnahmeregelung nach § 68 b Abs. 7 Wassergesetz unter diesen Voraussetzungen nicht erteilen kann. Zusammen mit den Fachbehörden des Landratsamt Ravensburg wird jedoch nach einer für alle Seiten akzeptablen Lösung gesucht.