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Niederschriften 01.04.2008

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Sanierung Klosterhof
- Sanierungsvereinbarung über das Gebäude Klosterhof 14 Bauabschnitt II der Stiftung St. Franziskus

1. Zu entscheiden ist:

Über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach § 164a Abs. 3 des Baugesetzbuches (Bau GB) bzw. Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung über das Gebäude Klosterhof 14 der Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn in Baindt. Der vorläufig errechnete Sanierungs-zuschuss beträgt maximal 147.000€

2. Zur Sachlage:

Mit dem Projekt Modernisierung- und Instandsetzung am Gebäudes Klosterhof 14 wird im Gebiet „Klosterhof“ die Sanierung mit einem zweiten Bauabschnitt fortgesetzt. Nach dem Stand der Planung muß das Gebäude nicht beseitigt werden. Es hat Mißstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB, die durch Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können. Beim Gebäude handelt es sich um ein Denkmal.

Folgende Gewerke sollen zur Ausführung kommen:
Abbruch- und Umbaukosten sowie Technische Anlagen (Heizung, Sanitär und Elektrik).

Zur Deckung der Baukosten in Höhe von ca. 420.000,-- € (siehe Anlage 1) wird vorgeschlagen ein Zuschuss von 35%, maximal 147.000,-- € zu gewähren.

3. Ansicht der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Stiftung St. Franziskus ein Zuschuss gewährt werden.

In der letzten Sitzung wurde beim Förderrahmen ein Fehlbedarf in Höhe von 740.000 € dargestellt. Dem Erhöhungsantrag wurde mit 333.333 € Aufstockung des Förderrahmens nur teilweise stattgegeben. Die Sanierungsmittel reichen jedoch nach derzeitiger Hochrechnung zwar mit 410.000 € Förderrahmen nicht aus. Ob eine volle Förderung gewährt wird ist offen. Nach Einschätzung unseres Projektmanagers Herr Kirschner von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH bestehen bei Einstieg eines Investors gute Chancen eine nochmalige Aufstockung zu erreichen.

4. Beschlussvorschlag:

1. Der den Berechnungen zugrundeliegenden Sanierungsmaßnahmen für den zweiten Bauabschnitt am Gebäude Klosterhof 14 wird zugestimmt.

2. Der vorliegenden Sanierungsvereinbarung mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 35% der entstehenden berücksichtigungsfähigen Kosten wird zugestimmt. Der errechnete Sanierungszuschuss beträgt maximal 147.000,-- €

Nach kurzer Erläuterung des Sachverhalts durch den Kämmerer, Herr Abele, ergeht folgender einstimmiger

B e s c h l u s s

1. Der den Berechnungen zugrundeliegenden Sanierungsmaßnahmen für den zweiten Bauabschnitt am Gebäude Klosterhof 14 wird zugestimmt.

2. Der vorliegenden Sanierungsvereinbarung mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 35% der entstehenden berücksichtigungsfähigen Kosten wird zugestimmt. Der errechnete Sanierungszuschuss beträgt maximal 147.000,-- €