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Baugesuche
- Abbruch des best. Holzstadels, Neubau von Garagen, Geräteraum und
Lagerraum für Pelles-Silo, Wickenhauser Straße 90
1. Zu entscheiden ist:
Über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Abbruch des bestehenden Holzstadels, Neubau von Garagen mit Geräteraum, Lagerraum und Pellets-Silo des Bauherrn in der Wickenhauser Straße 90.
2. Sachverhalt:
Der Bauherr plant den bestehenden Holzstadel abzubrechen und den Neubau von Garagen mit Geräteraum, Lagerraum und Pellets-Silo. Der Holzstadel hat eine Größe von 12 m auf 7,75 m, die geplanten Garagen haben eine Größe von 10,50 m auf 11 m. Das neue Gebäude soll mit einem Satteldach ausgeführt werden. Das Regenwasser wird in einer Sickergrube gesammelt.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Es beurteilt sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Ausführung und Benutzung des neu zu errichtenden Gebäudes beeinträchtigt keine öffentliche Belange, die Erschließung ist gesichert.
4. Beschlussvorschlag:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Abbruch des bestehendes Holzstadels, Neubau von Garagen mit Geräteraum, Lagerraum und Pellets-Silo in der Wickenhauser Straße 90 wird erteilt.
2. Das Dachflächenwasser des neu zu errichtenden Gebäudes darf nicht in den Kanal eingeleitet werden.
Es erscheint GR Konzett.
Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Abbruch des bestehendes Holzstadels, Neubau von Garagen mit Geräteraum, Lagerraum und Pellets-Silo in der Wickenhauser Straße 90 wird erteilt.
2. Das Dachflächenwasser des neu zu errichtenden Gebäudes darf nicht in den Kanal eingeleitet werden.



