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Gebührenkalkulation der Wassergebühren für das Jahr 2012
- Änderung der Wasserversorgungssatzung – Neufestsetzung der
Grundgebühren
Kämmerer Abele informiert den Gemeinderat über folgenden Sachverhalt:
Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalkulation
unterzogen werden.
Bei der Wasserversorgung hat sich der Gewinnvortrag aus Vorjahren zum 31.12.2010 zu einem geringen Verlustvortrag in Höhe von 2.541,09 € gewandelt.
Ü
ber- /Unterdeckungen aus Vorjahren:
Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung ergaben sich in den Jahren bis 2007
eine noch nicht eingestellte Kostenunterdeckung in Höhe von -47.548 €.
2008 ergab sich eine Kostenüberdeckung in Höhe von +65.236 € und
2009 eine Kostenunterdeckung von -9.756 €. 2010 ergab sich wieder
eine Kostenunterdeckung von -10.473 €. Gebührenrechtlich sind
Gebührenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre
auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen
werden. Nachfolgende Tabelle soll verdeutlichen, wie die Kostenüber-/-unterdeckungen
behandelt werden sollen:
Kostenunterdeckungen bis 2007 2007 -47.547,67 €
Kostenüberdeckung 2008 +65.235,74 €
Abdeckung der Kostenunterdeckung bis 2007 2007 -47.547,67 €
Es verbleibt eine Kostenüberdeckung aus 2008 +17.688,07 €
Kostenunterdeckung 2009 - 9.755,85 €
Kostenunterdeckung 2010 -10.473,31 €
Somit ergibt sich eine bisher nicht ausgeglichene Kostenunterdeckung in
Höhe von -2.541,09 €
In der Gebührenkalkulation 2012 sollen die zu berücksichtigenden
Kostenunterdeckungen bis 2007 in Höhe -47.547,67 € zum Ausgleich
eingestellt werden. Die Kostenüberdeckung 2008 soll mit 65.235,74 € voll
zum Ausgleich eingestellt werden, zusätzlich die Kostenunterdeckung
aus dem Jahre 2009 in Höhe von -9.755,85 €. Die Kostenunterdeckung
aus dem Jahre 2010 von
-10.473,31 € wird teilweise zum Ausgleich eingestellt.
Die somit bisher nicht ausgeglichene Kostenunterdeckung in Höhe von
-2.541,09 € wird nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt.
Sie wird mit dem Rechnungsergebnis 2011 verrechnet.
Das Rechnungsergebnis 2011 kann bei der Gebührenkalkulation 2012 noch nicht ermittelt werden und bleibt deshalb unberücksichtigt.
Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversorgung Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebührenzahlern weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG n.F.) aber nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG einen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt. 18/2001, Az. 969.40).
Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen
ab 2001 mit den jeweiligen Gebührensätzen:
Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz
Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn
2001 +29.388 DM +4.927 DM 2,40 DM/m³
2002 -60.546 € -58.027 € 1,23 €/m³
2003 - 95.420 € -153.447 € 1,23 €/m³
2004 -5.987 € -199.434 € 1,23 €/m³
2005 +20.450 € -178.986 € 1,23 €/m³
2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³
2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³
2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³
2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³
2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³
2011 1,29 €/m³
Vorschlag Beibehaltung der Gebühren : 1,29 €/m³:
Durch notwendige Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt (Bau zentrale Warte, Sanierung des Hochbehälter Briach, Querverbindung) sind geringfügig steigende Betriebs-, Abschreibungs- und Zinsumlagen unumgänglich.
Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Vermögensplan dargestellten Investitionen im Jahr 2012 (Baienfurter Straße, Baulanderschließung) berücksichtigt. Ebenso sind die, aus diesen Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträge bei den Einnahmen im Vermögensplan, berücksichtigt. Die Verbrauchsgebühr kann bei 1,29 Euro/m³ beibehalten werden.
Grundgebühren/Zählergebühren:
Die Gemeinde Baindt wird schrittweise auf Patronenzähler umsteigen.
Dies hat jedoch den Vorteil, dass in sechs Jahren lediglich noch der Einsatz
(Patrone) ausgewechselt werden muss, was vor allem vom Zeitaufwand günstiger
ist. Die Grundgebühren wurden deshalb neu kalkuliert und aufgrund
eines höheren Aufwandes leicht angehoben.
QN 1,5 - 2,5 m³/h 2,50 €/Monat bisher 1,80 €/Monat
QN 3,5 – 6,0 m³/h 3,50 €/Monat bisher 3,00 €/Monat
QN 10,0 m³/h 7,50 €/Monat bisher 7,50 €/Monat
QN 15 m³/h 12,50 €/Monat bisher 10,00 €/Monat
Die Erhöhung der Grundgebühren bringt fast 10.500 € höhere Einnahmen. Dies bedeutet für den normalen Privathaushalt eine Kostensteigerung von 70 Cent im Monat netto (8,98 € brutto jährlich).
Weitere Empfehlung des Gemeindetags (BWGZ 11/2009):
Wirtschaftliche Unternehmen in Form eines Eigenbetriebs sollen gemäß § 102
Abs. 3 der Gemeindeordnung einen Gewinn erwirtschaften. Bei unserer Wasserversorgung
wird in der Betriebssatzung der Eigenbetriebe die Gewinnerzielungsabsicht
für die Wasserversorgung ausgeschlossen. Der Gemeindetag empfiehlt
den Wasser.-versorgungen ein Umdenken. Der historisch bedingte Ausschluss
der Gewinnerzielungsabsicht soll aufgehoben werden um eine Eigenkapitalverzinsung
einzukalkulieren. Mit Blick auf europarechtliche Vorgaben sei die Aufhebung
des Ausschlusses der Gewinnerzielungsabsicht sogar geboten.
Mit Erwirtschaftung der Eigenkapitalverzinsung und evtl. Einführung einer Konzessionsabgabe könnte den gemeindewirtschaftsrechtlichen und gebührenrechtlichen Anforderungen genüge getan werden. Steuerliche Gründe können heute nicht mehr für den Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht herangezogen werden. Solche Überlegungen sind nicht in die Gebührenkalkulation eingeflossen.
Diskurs Einführung Konzessionsabgabe Wasserversorgung:
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Versorgungsunternehmen für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen entrichten. In diesem Zusammenhang sollen damit u. a. auch die Nachteile abgegolten werden, die den Kommunen als Folge von Aufgrabungen u. ä. entstehen.
Nach unserer Wasserversorgungssatzung ist bisher eine Gewinnerzielung bei der Wasserversorgung nicht beabsichtigt. Infolge des Gewinnverzichts erfolgte auch keine Eigenkapitalverzinsung.
Nach Auffassung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg gehört zur Konsolidierung der Gemeindehaushalte auch die Abkehr von der gewinnlosen Wasserversorgung. Diese Empfehlung entspricht den gemeindewirtschafts-rechtlichen Vorgaben für wirtschaftliche Unternehmen, die einen Ertrag für den Gemeindehaushalt abwerfen sollen.
Das bedeutet, dass die Wasserversorgung nur kostendeckend arbeiten darf. Erzielte Gewinne sind bisher über Gebührensenkungen abzubauen. Als wirtschaftliches Unternehmen darf die Wasserversorgung über die Kostendeckung hinaus Gewinne erwirtschaften und so einen Ertrag für den Haushalt des Eigenbetriebes abwerfen.
Die erzielten Gewinne könnten zur Finanzierung der Investitionen genutzt werden. Darlehensaufnahmen, d. h. Neuverschuldungen könnten so reduziert und im Umkehrschluss Ausgaben für Zins und Tilgung gesenkt werden. Um eine weitere Zunahme der Verschuldung des Eigenbetriebs Wasserversorgung zu vermeiden, wäre es denkbar den Eigenbetrieb mit dem Ziel der Gewinnerwirtschaftung zu führen.
Immer mehr Gemeinden beschließen die Gewinnerzielung in der Wasserversorgung. Es wird viel investiert, um die Wasserversorgung auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Die daraus resultierende gute Wasserqualität und deren Erhalt würde eine Gebührenerhöhung rechtfertigen.
Bei der Wasserversorgung kann eine Konzessionsabgabe innerhalb der zulässigen Höchstsätze an die Gemeinde, das heißt den Verwaltungshaushalt, abgeführt werden. Bei finanziellen Problemen sollte auf diese Möglichkeit zur Einnahmeerzielung auf keinen Fall verzichtet werden.
Bei einer Gebührenerhöhung um ca. 0,26 €/m³ könnte
der Gemeindehaushalt nach einer vorläufigen Hochrechnung mit einer
Konzessionsabgabeneinnahme von
ca. 29.500 € rechnen. Zusätzlich muss ein Mindesthandelsgewinn
von 17.250 € erzielt werden, welcher entweder beim Eigenbetrieb verbleibt
oder auch an den Gemeindehaushalt abgeführt werden kann. Zusätzlich
fallen noch folgende Steuerausgaben an, Gewerbesteuer: 3.223 €, Körperschaftsteuer:
2.250 € und Solidaritätszuschlag 125 €.
Da für eine Konzessionsabgabe ein Mindestgewinn beim Eigenbetrieb Wasserversorgung erwirtschaftet werden muss, wäre die Verbrauchsgebühr lt. Kalkulation der Verwaltung um mindestens 0,26 € zu erhöhen
Die GPA empfiehlt der Gemeinde Baindt im Prüfungsbericht 2006-2009 hierzu folgendes:
Die unternehmerische Ausrichtung der Wasserversorgung sollte - auch im Blick auf die (auch in den kommenden Jahren voraussichtlich) relative Steuerschwäche der Gemeinde sowie auf die zu Lasten des Gemeindehaushalts gehende Subventionierung des Wasserpreises durch die hohe Eigenkapitalausstattung - überprüft werden (§ 102 Abs. 3 GemO - kameral; GPA-Geschäftsbericht 2005, 28). Eine Eigenkapitalrückführung (Stammkapitalherabsetzung) sollte im Benehmen mit dem Steuerberater geprüft werden und könnte über Darlehensaufnahmen kreditfinanziert werden (§ 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG). Davon abgesehen ließe sich mit einer geringfügigen Wasserpreiserhöhung die Steuerbelastung aus dem Mindesthandelsbilanzgewinn tragen und die volle Konzessionsabgabe für den Haushalt erreichen. Es wird deshalb empfohlen, den Gewinnverzicht aufzugeben und die Erwirtschaftung einer Konzessionsabgabe anzustreben. Auf die GPA-Geschäftsberichte 2000, 21 und 2004, 25 wird ergänzend hingewiesen.
Beim Wasser steht als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Eine weitere Sicherung über Notverbünde und Querverbindung/ Leitungsverstärkung Quellableitung in Richtung Ortsnetz Baindt wird 2012 umgesetzt.
Dennoch sollte bei den Wassergebühren starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten zeitnah Kostenüber- bzw. unterdeckungen weitergegeben werden.
Die Fraktionsvorsitzenden haben in einer Vorbesprechung 2010 von der Einführung der Konzessionsabgabe Abstand genommen. Sie ist derzeit nicht unbedingt zu forcieren, aber sie sollte als Finanzierungsmittel des Gemeindehaushaltes im Auge behalten werden. Zeitnaher als die Einführung der Konzessionsabgabe wäre die Aufhebung der Gewinnerzielungsabsicht mit entsprechender Eigenkapitalverzinsung. Hierzu könnte 2012 der Steuerberater entsprechende Ausführung mit Auswirkungen für 2013 darstellen. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Baienfurt wird dieses Thema dort auch erst 2012 mit dem Steuerberater thematisiert. Unser Steuerberater soll auch 2012 die Auswirkungen in einer Gemeinderatsitzung darstellen.
Beschluss:
1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Gewinnerzielungsabsicht und Konzessionsabgabe zurückzustellen.
2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben.
3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2012 bis 31.12.2012 wird zugestimmt.
4. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätze der Abschreibungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird zugestimmt.
5. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen.
6. Die verbleibende Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2007 in Höhe
von
-47.547,67 € wird mit der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2008
in Höhe von +65.235,74 € verrechnet und somit vollständig
ausgeglichen.
7. Die verbleibende Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2008 in Höhe
von
+17.688,07 € wird mit der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2009 in
Höhe von - 9.755,85 € verrechnet.
8. Die verbleibende Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2008 in Höhe
von
+7.932,22 € wird mit den Kostenunterdeckung aus den Jahren 2009 in
Höhe von -10.473,31 € verrechnet.
9. Die verbleibende Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010 in Höhe
von
-2.541,09 € ist bis einschließlich 2015 ausgleichsfähig.
Der Ausgleich der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010 bleibt späteren
Beschlüssen des Gemeinderats vorbehalten.
10. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2012 bis 31.12.2012 wie folgt festgesetzt:
Wasserverbrauchsgebühr: 1,29 €/m³
Grundgebühr
QN 1,5 - 2,5 m³/h 2,50 €/Monat
QN 3,5 – 6,0 m³/h 3,50 €/Monat
QN 10,0 m³/h 7,50 €/Monat
QN 15 m³/h 12,50 €/Monat
Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.
11. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 wird zugestimmt.
12. Die Verwaltung wird beauftragt 2012 die Auswirkungen des Verzichts auf Gewinnerzielung und die Auswirkungen einer evtl. Einführung einer Konzessionsabgabe darzustellen. Zusätzlich soll der Steuerberater die Situation bezüglich den Verbindlichkeiten bei den Eigenbetrieben erläutern.



