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Niederschriften 04.10.2011

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Bauanträge

a) Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf Flst. 135/4 (Dornierstraße 5) in Baindt

Fraktionsübergreifend wurde die Funktionalität des Carports angezweifelt. Auf einer Seite ist dieser Carport nur 3,50 m lang. Es ist zu befürchten, dass dann ein untergestellter PKW teilweise in die Straße ragt und somit zur Gefahrenquelle wird.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Baugesuch wurde nicht erteilt.


b) Bauantrag zur Errichtung eines Carports für 4 PKW-Abstellplätze auf dem Flst. 454/4, (Marsweilerstraße 67) in Baindt.

Beschluss:

1. Für die Errichtung eines Carports in der Vorgartenzone wird eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 1 BauGB erteilt.

2. Für die Änderung der Dachneigung von 8° auf 5° wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

3. Für die abweichende Dachform Pultdach (Vorgeschrieben ist ein Satteldach) wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

4. Für die abweichende Dachdeckung in Alublech (Vorgeschrieben ist dunkel engobierter Welleternit) wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Diese Alublech-Dachdeckung ist mit entsprechenden Dämmmaterialien zu versehen, damit bei Niederschlägen möglichst wenig Lärm erzeugt wird.

5. Das anfallende Oberflächenwasser ist an Ort und Stelle zu versickern oder über eine Retention dem Schmutzwasserkanal schadlos zuzuführen.