TOP 5
Vorstellung des aktuellen Sanierungsprogramms Straßenbeleuchtung
Baindt
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik im Bereich
Rehstraße, Rosenstr., Lilienstr, Dahlienstr. und Blumenstr.
1. Zu entscheiden ist:
Ü
ber die mögliche Umrüstung von Straßenleuchten auf LED
Technik mit der Leuchte Hella EcoStreetLine Park ( siehe Anlage 1)
2. Sachverhalt:
Im Gemeindegebiet sind teilweise veraltete ineffizienten Leuchten Im Einsatz
( insbesondere Leuchten vom Typ Poulsen und Pilzleuchten ). Die darin
verwendeten HQL Leuchtmittel sind nicht energieeffizient und werden voraussichtlich
ab dem Jahr 2015 nicht mehr vertrieben.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU) hat im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ ein befristetes Förderprogramm für LED Straßenbeleuchtungen aufgelegt.
Die Antragstellung muss bis 31.03.2011 erfolgt sein. Die Höhe des Fördervolumens ist nicht bekannt, es kann aber nach Auskunft des zuständigen Projektträgers mit einer Förderung gerechnet werden bei Antragstellung unter Einhaltung folgender Kriterien:
Maximale Förderquote: 40 %
Mindestförderbetrag 10.000,-, d.h. Mindestinvestition 25.000,- €
Einsparung bzw. CO²-Minderung: Mindestens 60 %
Mit einer Förderzusage kann frühestens 3 Monate nach Antragstellung gerechnet werden. Eine Beauftragung ist erst nach Erhalt des Förderbescheides möglich.
Momentan sind auf dem Markt Leuchten namhafter Hersteller verfügbar welche im Leistungsbereich von 10 bis 20 Watt erheblich mehr Licht zu Verfügung stellen als die vorhandenen Leuchten.
Besonders interessant hierbei stellt sich die Leuchte vom Typ Hella EcoSteetLine Park aus folgenden Gründen dar:
Module von 7 W bis 17 W verfügbar
5 Jahre Gewährleistung auf LED Technik
20 Jahre Ersatzteilgarantie
Ein Muster dieser Leuchte wurde von der Verwaltung begutachtet und für
gut befunden. Die Leuchte wurde in der Rehstraße zur Probe und Ansicht
montiert. Eine Besichtigung durch den Bauauschuss ist für den 28.02.2011
geplant.
In Anlage 2 sind Bereiche aufgeführt in denen die Voraussetzungen
für eine Förderung erfüllt werden können. Es würden
sich daraus Einsparungen von 13.346 kwh und 2.669,- Euro pro Jahr ergeben
bei einem Investitionsvolumen von 33.274,- €. Der Gesamtverbrauch
für Straßenbeleuchtung lag 2010 bei 146.682 KWh ( siehe Anlage
3)
Die Amortisationszeit liegt bei ca. 8 Jahren unter Einrechnung der vollen Förderung ( siehe Anlage 4) und bei ca. 13 Jahren, wenn die Sanierung ohne Förderung durchgeführt wird. ( siehe Anlage 5)
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes, steigender Energiepreise, der Teilnahme
der Gemeinde am european energy award und dem Auslaufen der HQL Leuchtmittel
ist ein Austausch bzw. eine Umrüstung der veralteten Leuchten überfällig.
Zudem wurde In der Sitzung vom 30.06.2009 im Zuge der Bündelausschreibung Stromlieferung beschlossen, in Energiesparmaßnahmen zu investieren anstelle von Ökostrombezug.
Die mögliche Förderung durch das BMU bei der Umrüstung auf LED Technik macht den Austausch auch wirtschaftlich äußerst interessant. Auch wenn keine Förderung gewährt wird, ist ein Austausch der z.T. 40 Jahre alten Leuchten in den Augen der Verwaltung sinnvoll.
Aufgrund der z.T. großen Mastabstände ist natürlich nicht überall durch die Umrüstung eine DIN-gerecht Beleuchtung zu erreichen, jedoch dürfte sich die Beleuchtungssituation erheblich verbessern. Rechtlich sind die Vorgaben der Norm EN 13201- Straßenbeleuchtung - nicht bindend, d.h. die Auslegung der Straßenbeleuchtung obliegt den Betreibern. Es ist aufgrund der Verkehrsicherungspflicht jedoch darauf zu achten dass keine Dunkelzonen entstehen.
Auf der HH-Stelle Sanierung der Straßenbeleuchtung (6700.9522) sind 2011 5.000,- € eingestellt. Zudem könnte ein Haushaltsrest aus dem Jahr 2010 i.H.v. 20.000,- € Übernommen werden.
Auf der HH-Stelle Energieeinsparmaßnahmen ( 8810.9404) sind im HH-Jahr 2011 keine Mittel eingestellt, jedoch könnte auch hier ein Haushaltsrest i.H.V. 14.000,- aus dem Jahr 2010 übernommen werden.
Somit stünden zur Finanzierung der Maßnahme 39.000,- zur Verfügung.
4. Beschlussvorschlag:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt für die in Anlage 2 aufgeführten
Bereiche einen Förderantrag zur Umrüstung auf LED Technik zu
stellen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt die in Anlage 2 aufgeführten Bereiche
auf LED Leuchten vom Typ Hella EcoStreetLine Park umzurüsten, falls
eine Förderung in voller Höhe bewilligt wird.
3.) Im Falle eines negativen Förderbescheides wird die Verwaltung
beauftragt folgende in Anlage 2 aufgeführten Bereiche auf LED Leuchten
vom Typ Hella EcoStreetLine Park umzurüsten:
Bereiche:_______________________________________________________
4.) Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der o.a. Haushaltsreste im
Falle der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu.
GR Kreutle zeigte sich bei der Begehung im Rahmen der Bauausschusssitzung
am 28.02.2011 erstaunt, welche Ausleuchtung mit einer 10 Watt Lampe erreicht
werden kann. Auf eine entsprechende Frage von GR Amann teilt Ortsbaumeister
Reich mit, dass die maximale Förderung 40 % beträgt. Es ist
jedoch auch möglich, dass man nicht in den Genuss einer Förderung
kommt. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung kann nicht ewig
hinausgeschoben werden. Spätestens 2015 gibt es für die bestehende
Straßenbeleuchtung keine Ersatzteile mehr. GR Konzett steht einer
Umrüstung positiv gegenüber. Für ihn stellt sich nur die
Frage, ob die Wattzahlen noch weiter reduziert bzw. die Lampen noch günstiger
werden. Die Einspareffekte, so Ortsbaumeister Reich sind nachgewiesen.
Die Strompreise werden jedoch in den nächsten Jahren weiter steigen.
Bei dieser LED-Technik sieht GR Svoboda zwei Vorteile. Bei geringer Wattzahl
wird eine große Ausleuchtung erreicht und defekte Leuchtmittel
können mit nur einigen Handgriffen schnell ausgetauscht werden.
Es erscheint GR Dr. Eberle.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bereiche Rehstraße, Kornblumenstraße, Lilienstraße, Rosenstraße sowie Dahlien-, Tulpen-, Blumen- und Lilienstraße einen Förderantrag zur Umrüstung auf LED-Technik zu stellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die unter Punkt 1. aufgeführten Bereiche auf LED-Leuchten vom Typ Hella EcoStreetLine Park umzurüsten, falls eine Förderung in voller Höhe bewilligt wird.
3. Im Falle eines negativen Förderbescheides wird die Verwaltung beauftragt, für die unter Punkt 1. aufgeführten Bereiche auf LED-Leuchten vom Typ Hella EcoStreetLine Park umzurüsten.
4. Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der o.a. Haushaltsreste im Falle der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu.
Niederschriftsauszüge:
Ortsbaumeister Reich



