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Verpachtung einer Gemeindefläche zum Betrieb einer Hundeschule auf Flst. 97 am Baindter Bädle
1. Zu entscheiden ist:
Ü
ber den Abschluss eines Pachtvertrages für die Überlassung der
Nutzungsfläche und der notwendigen Stellplätze.
2. Sachverhalt:
Herr Vajdic hat im November 2010 einen Bauantrag zum Neubau eines Geräte-schup¬¬pens
mit Umzäunung zum Betrieb einer Hundeschule gestellt. Der Lageplan
des Bauantrags liegt als Anlage 1 bei.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die Staatsforstverwaltung mitgeteilt,
dass die vorhandenen Stellplätze am Spielplatz im Grünenberg
nicht als notwendige Stell-plätze für die Hundeschule zur Verfügung
stehen (siehe Anlage 2). Nach Rück¬spra-che mit Herrn Vajdic und
Frau Berner vom Landratsamt Ravensburg könnten an den in Anlage 3
dargestellten Stellen evtl 2 – 3 Stellplätze angelegt werden.
Entlang der Stöcklisstraße, wo vor Jahren die Asylcontainer
standen, wären Stellplätze bereits vor-handen.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Mit Herrn Vajdic ist ein Pachtvertrag über die Nutzung der Hundeschule
und die Benützung der Stellplätze abzuschließen. Der Vertrag
sollte auf die Dauer von zwei bis drei Jahre abgeschlossen werden und eine
klare Nutzungszeitvorgabe beinhalten.
4. Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde verpachtet an Herrn Darko Vajdic eine Fläche von ca.
1.200 qm
vom Flst. 97 der Gemarkung Baindt zum Betrieb einer Hundeschule zum
Pachtpreis von Jährlich ……………….. €.
Im Pachtpreis ist die Nutzung von 3
Stellplätzen an der Stöcklisstraße beinhaltet.
2. Der Geräteschuppen und die Umzäunung sind nach Auflösung
des Pachtver¬ -
trages vom Pächter zu beseitigen.
3. Die Nutzungszeiten der Hundeschule sind festgelegt von
Montags bis Freitags, täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und …… Uhr
bis
……… Uhr
Samstags von ……… Uhr bis ……… Uhr und ……… Uhr
bis ……… Uhr
Sonntag und Feiertag von ……… Uhr bis ……… Uhr
und ……… Uhr bis
……… Uhr
Ergänzend dazu teilt der Vorsitzende mit, dass die Nutzungszeiten
wie folgt aussehen könnten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von14:00 Uhr bis 19:30
Uhr,
an Samstagen von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
an Sonntagen und Feiertagen kein Betrieb der Hundeschule.
GR Bayer hat diesen Standort für eine Hundeschule vorgeschlagen. Er
ist sich sicher, dass vor allem in den Sommermonaten sich bestimmte Gruppierungen,
die sich häufig am Baindter Bädle aufhalten, durch den Publikumsverkehr
der Hundeschule nicht mehr „ungestört fühlen“. Nach
Ansicht von GR’in Reck muss es gewährleistet sein, dass zusätzliche
Parkplätze entstehen. Die bestehenden Parkplätze am Waldspielplatz
dürfen nach Meinung von GR Kreutle nicht von Nutzern der Hundeschule
belegt werden. Da in diesem Bereich schon jetzt die Parkplätze knapp
bemessen sind, sollten mindestens 6 – 8 zusätzliche Parkplätze
entlang der Straße zum Waldspielplatz geschaffen werden. Der Vorsitzende
bemerkt, dass darüber mit den Grundstückseigentümern ein
Gespräch zu führen ist. GR Amann bemerkt, dass in einer 1. Anfrage
immer von einem Hundeverein Baindt die Rede war. Jetzt handelt es sich
um eine Anfrage einer Privatperson. Der Vorsitzende erwidert, dass die
Gründung eines Hundevereins angekündigt war. Entsprechende Unterlagen
sind aber bei der Verwaltung bis jetzt noch nicht eingegangen. Zudem, so
GR Amann, vermisst er auf dem möglichen Trainingsgelände die
sanitären Anlagen. Die Hundehalter sind immer nur stundenweise auf
dem Übungsgelände anwesend. Toiletten sind daher, so der Vorsitzende,
nicht zwingend notwendig. Die Mitglieder des Gremiums waren sich darüber
einig, dass vor einer Beschlussfassung die Parksituation geklärt werden
muss. Es ist zwingend erforderlich, dass zusätzliche Parkplätze
im Bereich des Waldspielplatzes geschaffen werden. Bis zur nächsten
Gemeinderatssitzung am 05.04.2011 sind deshalb Gespräche mit den anliegenden
Landwirten zu führen, ob diese eine Fläche zum Anlegen von 6 – 8
Stellplätzen zur Verfügung stellen.
Niederschriftsauszüge:
Bürgermeister Buemann



