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Baugesuche
c) Bauantrag zum Abbruch des best. Wohnhauses mit Schuppen, Teilabbruch des
Scheunengebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei 2-Zimmer-Wohnungen
und Doppelgarage, Flst. 410, Hirschstraße 205
1. Zu entscheiden ist:
Über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben
2. Sachverhalt:
Die Bauherren beantragen den Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Teilab-bruch
des Scheunengebäudes und dem dahinterliegenden Schuppen und Scheuer.
Gleichzeitig wird der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Zweizimmer-
wohnungen und einer Doppelgarage auf dem Flst. 410 (Hirschstraße 205)
in Baindt-Sulpach beantragt.
Das Bauvorhaben wird nach § 34 Abs. 1 BauBG (Zulässigkeit von Vorhaben
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen) beurteilt. Ein Bebauungsplan
liegt nicht vor.
Der Neubau des Wohnhauses wird weitgehend auf dem Grundriss der vorhandenen
Bausubstanz errichtet. Die Gesamthöhe des Gebäudes wird um ca.
1,30 m auf 11,84 m erhöht. Die Satteldachneigung wird mit 45° beibehalten.
Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen.
Die Doppelgarage wird im Bereich der abzubrechenden Scheuer erstellt. Die
beiden Stellplätze sollen nördlich der Garagen angeschlossen werden.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Nach § 34 Abs. 1 ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche,
die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen
an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben;
das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der
Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt.
4. Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag, Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Schuppen, Teilabbruch des Scheunengebäudes und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Zweizimmerwohnungen, einer Doppelgarage und zwei Stellplätze auf dem Flst. 410 (Hirschstraße 205) in Baindt-Sulpach, wird erteilt.
GR Kreutle weist die Verwaltung auf einen seiner Meinung nach Fehler in der
Sitzungsvorlage hin. Statt „Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei
2-Zimmer-Wohnung“ müssten es wohl heißen: Neubau eines
Einfamilienhauses und zwei
2-Zimmer-Wohnungen.
OBM Elbs entschuldigt sich für diesen Schreibfehler.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag, Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Schuppen, Teilabbruch des Scheunengebäudes und Neubau eines Einfamilienwohnhauses und zwei Zweizimmerwohnungen, einer Doppelgarage und zwei Stellplätze auf dem Flst. 410 (Hirschstraße 205) in Baindt-Sulpach, wird erteilt.



