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Änderung der Wasserversorgungssatzung
- Anpassung der Gebühren
Entsprechend der bei der Gebührenkalkulation am 21.07.2009 getroffenen Entscheidung ist die Wasserversorgungssatzung zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Gemeinde Baindt
Landkreis Ravensburg
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007.
Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes
für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt
in seiner Sitzung am 21.07.2009 folgende Änderungssatzung beschlossen:
1. § 43
Verbrauchsgebühren
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44)
berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,29 €.
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 1,29 €.
Die Satzungsänderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Baindt, den 21.07.2009
Ohne Wortmeldung ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Gemeinde Baindt
Landkreis Ravensburg
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007.
Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes
für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt
in seiner Sitzung am 21.07.2009 folgende Änderungssatzung beschlossen:
1. § 43
Verbrauchsgebühren
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44)
berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,29 €.
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 1,29 €.
Die Satzungsänderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.



