TOP 6
Gebührenkalkulation für die Wassergebühren ab 01.01.2009
1. Zu entscheiden ist:
über die Wassergebühren rückwirkend zum 01.01.2009.
2. Sachverhalt:
Wie bereits bei der Jahresrechnung am 09.06.2009 angesprochen sollten die Wassergebühren zum 01.01.2009 rückwirkend einer erneuten Gebührenkalkulation unterzogen werden.
Bei der Wasserversorgung hat sich der Verlustvortrag aus Vorjahren zum 31.12.2008 zu einem Gewinnvortrag in Höhe von 17.688,08 € gewandelt.
In der Anlage ist die Kalkulation für die Wassergebühren bis zum Jahr 2013 dargestellt. Außerdem ist eine Tabelle der Gesamtkosten für Wasser in Abhängigkeit des Verbrauch und der Grundgebühr beim Wasser beigefügt.
Der Verlustvortrag durch die defizitären Jahre 2002-2004 konnte durch
die Gebührenerhöhung von 1,23 € auf 1,60 € im Jahr 2006
und durch die Gründung des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt
von -199.434 € auf
17.688,08 € verbessert werden. Zum Jahresende 2008 wurde der Verlustvortrag
komplett abgebaut.
Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen:
| Jahr | Ergebnis Gewinn/Verlust |
Stand Bilanzverlust/ -gewinn |
2001 |
+ 29.388 DM | + 4.927 DM |
| 2002 | - 60.546 € | - 58.027 € |
| 2003 | - 95.420 € | - 153.447 € |
| 2004 | - 45.987 € | - 199.434 € |
| 2005 | + 20.450 € | - 178.986 € |
| 2006 | + 48.331 € | - 130.653 € |
| 2007 | + 83.105 € | - 47.548 € |
| 2008 | + 65.236 € | + 17.688 € |
Senkung der Gebühren zum 01.01.2009 auf 1,29 €:
Um nicht in die Körperschaftsteuerpflicht zu fallen, sollte rückwirkend
eine erneute Gebührensenkung zum 01.01.2009 vorgenommen werden. Bereits
am 04.11.2008 wurde beschlossen die Wasserversorgungsgebühren zum 01.01.2009
um 10 Cent auf 1,50 € zu senken. Entgegen der ersten Prognose bei der
letzten Gebührenkalkulation (Senkung von 1,60 € auf 1,50 €)
kann der Wasserpreis sogar um weitere 21 Cent gesenkt werden.
2009 stehen noch jährliche Sonderabschreibungen in Höhe von 48.300 € an. Durch den Bau der zentralen Warte beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt belasten zudem noch steigende Betriebs-, Abschreibungs- und Zinsumlagen. Zudem werden die Umlage nach verkaufter Wassermenge berechnet (Risiko Rückgang Großabnehmer bei Baienfurt Stora-Enso, prozentualer Anteil verkaufter Wassermenge). Als Entlastung steht 2009 noch die Übergabe der vom EB Wasserversorgung finanzierten Leitung bis zum Übergabeschacht Mehlis gegenüber.
Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Vermögensplan dargestellten Investitionen in den Jahren 2009 – 2014 berücksichtigt. Ebenso sind die, aus diesen Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträge bei den Einnahmen im Vermögensplan, berücksichtigt.
Anpassung der Gebühren 2011:
2011 müssen laut beiliegender Gebührenkalkulation die Wasserversorgungs-gebühren
wieder auf das derzeitige Niveau in Höhe von 1,50 €/m³ angepasst
werden.
Grundgebühren:
Die Grundgebühren wurden auf derzeitigem Niveau belassen. Jedoch sollte
bei der Gebührenkalkulation der Abwassergebühren die Diskussion
geführt werden, ob die abrechnungsrelevante Wasserzwischenzähler,
im Privateigentum (derzeitige Regelung) oder im Gemeindeeigentum (Regelung
in Baienfurt) gehalten werden. Sollte diese in Gemeindeeigentum übergehen,
sollte die Grundgebühren auch angepasst werden.
Ausblick/Empfehlung des Gemeindetags (BWGZ 11/2009):
Bei unserer gewinnlosen Wasserversorgungssatzung wird in der Betriebssatzung
der Eigenbetriebe die Gewinnerzielungsabsicht für die Wasserversorgung
ausgeschlossen. Der Gemeindetag empfiehlt den Wasserversorgungen ein Umdenken.
Der historisch bedingte Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht soll aufgehoben
werden um eine Eigenkapitalverzinsung einzukalkulieren. Mit Blick auf europarechtliche
Vorgaben sei die Aufhebung des Ausschlusses der Gewinnerzielungsabsicht
sogar geboten.
Mit Erwirtschaftung der Eigenkapitalverzinsung und evtl. Einführung einer Konzessionsabgabe könnte den gemeindewirtschaftsrechtlichen und gebührenrechtlichen Anforderungen genüge getan werden. Steuerliche Gründe können heute nicht mehr für den Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht herangezogen werden. Solche Überlegungen sind nicht in die Gebührenkalkulation eingeflossen. Im Rahmen zukünftiger Planungen mit Übergabe der beiden Wasserversorgungseigenbetriebe Baienfurt und Baindt können solche Überlegungen evtl. einmal angedacht werden. Jedoch würden wir so schrittweise unseren Haushalt zu Lasten des Gebührenzahlers entlasten.
3. Zur Ansicht der Verwaltung:
Beim Wasser steht als Grundnahrungsmittel an erster Stelle die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Eine weitere Sicherung über Notverbünde und Querverbindung/Leitungsverstärkung Quellableitung in Richtung Ortsnetz Baindt wird angestrebt.
Dennoch sollte bei den Wasser- und Abwassergebühren starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten zeitnah Kostenüber- bzw. unterdeckungen weitergegeben werden. Die Sonder-abschreibungen sind Ende 2009 erledigt.
4. Beschlussvorschlag:
1.) Der Verbrauchspreis pro cbm Frischwasser wird zum 01.01.2009 auf 1,29 €/cbm gesenkt.
GR Kern begrüßt die Senkung der Wassergebühren. Auf der anderen Seite stehen jedoch nicht unerhebliche Investitionen im Zweckverband an. Er hinterfragt kritisch, ob eine Senkung der Gebühren in diesem Jahr und in 2 Jahren wieder eine Erhöhung der Gebühren Sinn macht. Der Vorsitzende fügt ergänzend hinzu, dass die geplante Querverbindung von der Hauptwasserleitung Weißenbronnen nach Baindt voraussichtlich erst in 3-4 Jahren finanziert werden muss. Zunächst müssen die Planung und die Grundstücksangelegenheiten bearbeitet werden. Diese Investition wird den Gebührenhaushalt in Höhe der Abschreibungen belasten.
GR Kreutle findet es gut, dass die Verwaltung zeitnah mit Gebührensenkungen bzw. Erhöhungen reagiert.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Der Verbrauchspreis pro cbm Frischwasser wird zum 01.01.2009 auf 1,29 €/cbm gesenkt.



