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Zuschüsse für Tagespflege (Tagesmütter)
1. Zu entscheiden ist:
Ob der Empfehlung des Kindergartenausschusses gefolgt wird.
2. Sachverhalt:
Ab 01.08.2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für
alle Kinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr eingeführt werden. 30 % der
neuen Plätze sollen durch die Tagspflege geschaffen werden.
Viele Städte und Gemeinden setzen dabei zusätzlich neben der Schaffung
von Krippenplätzen auf die Tagespflege.
Um die Eltern hinsichtlich der Kosten zu entlasten, richten einzelne Gemeinden
der Region eine freiwillige Bezuschussung pro Kind und Stunde für die
Altersgruppe bis 3 Jahre.
In der Kindergartenausschusssitzung am 30. Juni 2009 wurde es vom Gremium
begrüßt, eine solche Bezuschussung zu gewähren.
Die Empfehlung des Kindergartenausschusses lautete:
„
Die Gemeinde Baindt gewährt einen freiwilligen Zuschuss zur Betreuung
von Kleinkindern bei einer Tagesmutter i.H. von 2,-- €/Std. mit einer
Obergrenze von 100,-- € im Monat.
3. Beschlussvorschlag:
Der Empfehlung des Kindergartenausschusses wird zugestimmt.
GR Boenke begrüßt einen solchen Zuschuss. Eine individuelle Betreuung sieht er für den richtigen Weg an. Auf eine entsprechende Frage von GR Kreulte teilt Hauptamtsleiter Plangg mit, dass die Pflegeerlaubnis über das Landratsamt Ravensburg erteilt wird. An dem vorgeschlagenen Zuschuss in Höhe von 2,- €/Std. hat sich die Gemeinde an den umliegenden Nachbargemeinden und Städten orientiert.
Es ergeht folgender einstimmiger
B e s c h l u s s
Die Gemeinde Baindt gewährt einen freiwilligen Zuschuss zur Betreuung von Kleinkindern bei einer Tagesmutter i.H. von 2,-- €/Std. mit einer Obergrenze von 100,-- € im Monat.



